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Jürgen Fritz Blog<br />
Hammerurteil: Facebook-Gemeinschaftsstandards sind<br />
unwirksam!<br />
Jürgen Fritz<br />
vor 2 Monaten<br />
Ein Gastbeitrag von Christian Stahl, So. 10. Juni 2018<br />
Der Internetgigant Facebook meint, mit seinen Kunden in Deutschland verfahren zu<br />
können, wie er wolle, dass er Nutzungsbedingungen nach Gusto formulieren, diese in<br />
keiner Weise transparent sein müssten und er sie zudem auch noch vollkommen<br />
willkürlich auslegen könne, ganz wie ihm beliebt. Höchste Zeit, Herr Zuckerberg und<br />
denen, die hinter ihm stehen, klar zu machen, dass es mit den rechtswidrigen<br />
Zensurorgien bald ein Ende haben wird, meint Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl und<br />
lässt dem erneut Taten folgen.<br />
Willkürliche Sperrungen darf es nicht geben<br />
Nach dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Landgericht Essen hat nun auch<br />
das Landgericht Mosbach (Baden-Württemberg) einem Verfügungsantrag unserer Kanzlei<br />
REPGOW zu großen Teilen stattgegeben (Beschluss vom 01.06.2018 – Az. 1 O 108/18). Die<br />
Vorsitzende Richterin ließ es sich nicht nehmen, Facebook auf zwölf Seiten einiges ins<br />
Stammbuch zu schreiben. Der bedeutsamste Teil: Die Facebook-Gemeinschaftsstandards<br />
sind unwirksam!
Der Fall war typisch für die Facebook-Zensur. Nach dem aufsehenerregenden Polizeieinsatz<br />
in Ellwangen kommentierte ein Facebooknutzer den Vorfall – erregt und unhöflich, aber eben<br />
auf den Vorfall bezogen. Es kam, wie es kommen musste: irgendein Zensor bei Facebook<br />
witterte “Hassrede”, löschte den Beitrag und sperrte den Nutzer gleich für 30 Tage.<br />
Deutsche Gerichte stellen einige grundsätzliche Dinge klar<br />
Das LG Mosbach nutzte den Fall, um – ebenso wie das LG Frankfurt am Main – einige<br />
grundlegende Fragen zu klären:<br />
<br />
<br />
Zwischen Facebook und dem Nutzer besteht ein echter Austauschvertrag, kein<br />
Schenkungsverhältnis.<br />
Ein “Hausrecht” besteht nur im Rahmen von Nutzungsbedingungen, die ihrerseits mit<br />
deutschem Recht vereinbar sein müssen. Willkürliche Sperrungen darf es nicht geben, Facebook<br />
muss sich an das eigene Regelwerk halten.<br />
Fb-Gemeinschaftsstandards verstoßen gegen das Transparenzgebot<br />
Und dann kommt die entscheidende Passage der Entscheidung: Die Gemeinschaftsstandards<br />
verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB und sind damit unwirksam:<br />
“Gemessen hieran ist der Löschungs- und Sperrvorbehalt der Antragsgegnerin bezogen auf<br />
sogenannte Hassbotschaften intransparent. Der Vorbehalt kommt laut den<br />
Gemeinschaftsstandards schon dann zum Tragen, wenn Personen aufgrund Rasse, Ethnizität,<br />
nationaler Herkunft usw. direkt angegriffen werden. Eine Definition eines direkten Angriffs<br />
läßt sich den Gemeinschaftsstandards nicht entnehmen.<br />
Der direkte Angriff umfasst bei seiner Auslegung sowohl Schmähkritik als auch<br />
Formalbeleidigungen bis zu strafrechtlich relevante Verhaltensweisen, aber auch<br />
zulässige, pointiert und zugespitzt formulierte Kritik, die noch zulässig ist.<br />
Auch unter Berücksichtigung potentieller Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte verbleibt<br />
der Antragsgegnerin damit ein unangemessen großer Spielraum bei der Bewertung als<br />
sogenannte Hassbotschaften, so dass für den Nutzer nicht hinreichend deutlich erkennbar<br />
wird, was noch erlaubt ist und wann der Betreiber Inhalte sanktionieren kann.”<br />
Und damit war die Äußerung des Facebooknutzers im konkreten Fall nur noch an deutschen<br />
Gesetzen zu messen. Wir bei REPGOW sind stolz darauf, die Zensurorgie bei Facebook<br />
beenden zu helfen!<br />
Nachbemerkung von Jürgen Fritz<br />
Großes Kompliment und vielen Dank an Dr. Christian Stahl, der sich immer wieder für die<br />
Meinungsfreiheit einsetzt und der auch mich in meinem Prozess gegen Facebook vor dem<br />
Landgericht Hamburg rechtlich vertritt. Einen solch engagierten und zugleich kompetenten<br />
und fairen Anwalt habe ich noch nie erlebt.<br />
Der Text erschien zuerst auf der Internetseite der Kanzlei REPGOW. Er erscheint hier mit<br />
freundlicher Genehmigung vom Inhaber der Kanzlei Dr. Christian Stahl.<br />
Titelbild: Pixabay, CC0 Creative Commons<br />
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Tags: Az. 1 O 108/18, § 307 BGB, Dr. Christian Stahl, Facebook-Klage, Facebook-<br />
Prozess, Facebooksperre, Gemeinschaftsstandards, Landgericht Mosbach, Transparenzgebot<br />
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