Finanzierung der Tätigkeiten - Stadt Greven
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Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Greven</strong> 2010 – 2014 Einleitung<br />
0. Einleitung<br />
Ein zentrales Element des Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>ungsgesetzes NRW (3. AG-KJHG – KJFöG) ist<br />
die Beschlussfassung von Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plänen auf Landes- und kommunaler Ebene<br />
für die jeweilige Legislaturperiode.<br />
Der kommunale Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plan muss vom Jugendhilfeausschuss für die Dauer<br />
einer Wahlperiode des Rates beschlossen werden. Intention des För<strong>der</strong>plans ist es, den Trägern<br />
<strong>der</strong> haupt- und ehrenamtlichen Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit mehr Planungs- und Handlungssicherheit<br />
über einen mittelfristigen Zeitraum zu geben. Das bedeutet, dass <strong>der</strong> öffentliche Träger<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe neben <strong>der</strong> Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte und <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Qualitätssicherungsverfahren eine verlässliche finanzielle Unterstützung für einen<br />
Fünfjahreszeitraum im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltssituation zusichern muss.<br />
Der kommunale Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plan beinhaltet die systematische, innovative und zukunftsgerichtete<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Handlungsfel<strong>der</strong> Offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit,<br />
Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kin<strong>der</strong>- und Jugendschutz.<br />
Vorrangiges Ziel ist dabei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten o<strong>der</strong> zu<br />
schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Angebot rechtzeitig und ausreichend<br />
bereit zu stellen.<br />
Der Prozess, <strong>der</strong> die Entstehung des Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plans begleitet hat, soll unter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> in den Handlungsfel<strong>der</strong>n tätigen freien und öffentlichen Träger fortgesetzt werden.<br />
Die AG I <strong>der</strong> Jugendhilfeplanung bietet hierfür den Rahmen.<br />
In diesem Prozess sollen<br />
• Ziele und Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Handlungsfel<strong>der</strong>n gemeinsam diskutiert<br />
und abgestimmt werden,<br />
• die offene Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit gemeinsam mit den<br />
Trägern weiter entwickelt werden,<br />
• <strong>der</strong> erzieherische Kin<strong>der</strong>- und Jugendschutz deutlicher strukturiert werden,<br />
• Bedarfe und Handlungsempfehlungen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bestandsermittlung entwickelt<br />
werden und<br />
• <strong>der</strong> Jugendhilfeausschuss regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und notwendige Einzelmaßnahmen<br />
informiert werden.<br />
Die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung in <strong>der</strong> Spielflächenplanung,<br />
die ebenfalls in <strong>der</strong> Verantwortung des Jugendamtes liegt, wird in diesem Kin<strong>der</strong>- und Jugendför<strong>der</strong>plan<br />
nicht bearbeitet. Es liegt ein umfassen<strong>der</strong> Spielflächenbedarfsplan aus dem Jahr 2007<br />
vor, <strong>der</strong> 2012 fortgeschrieben wird.<br />
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