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BUSINESS-CARS DIE WIRTSCHAFT 28.8.,2018

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8 <strong>BUSINESS</strong>-<strong>CARS</strong><br />

Schadensfreiheitsrabatt<br />

eines Dienstwagens „retten“<br />

Die Versicherung für einen Privatwagens kann teuer werden<br />

Bereits bei der Übernahme eines Dienstwagens lohnen sich Gedanken zum Schadenfreiheitsrabatt<br />

Foto: Promotor<br />

Wer jahrelang unfallfrei einen<br />

Dienstwagen fährt, sammelt die<br />

dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte<br />

oft für seinen Arbeitgeber.<br />

Soll dann irgendwann wieder<br />

ein eigenes Auto versichert<br />

werden, müssen Autofahrer zu teuren<br />

Konditionen von vorne anfangen<br />

■ Doch das muss nicht sein. Der Verbraucher-Ratgeber<br />

Finanztip zeigt, wie<br />

sich Schadensfreiheitsrabatte von<br />

Dienstwagen retten lassen.<br />

Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren<br />

laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell<br />

auf Deutschlands Straßen. Doch die<br />

Nutzung eines Dienstwagens kann für<br />

den privaten Schadenfreiheitsrabatt<br />

ein Desaster sein. Denn dieser verfällt<br />

gewöhnlich nach einigen Jahren. „Wer<br />

seine Kfz-Versicherung kündigt, etwa<br />

weil er einen Dienstwagen von seinem<br />

Arbeitgeber bekommt, solltesich seine<br />

Schadenfreiheits-Klasse unbedingt von<br />

der Versicherung bestätigen lassen“,<br />

rät AnnikaKrempel, Expertin für Versicherungen<br />

bei Finanztip. „Wird nach<br />

Jahren erneut ein Auto angemeldet,<br />

startet man dann meist in der früheren<br />

günstigeren Klasse.“<br />

Vorab den Chef ins Boot holen<br />

Noch mehr sparen kann, werden Schadensfreiheitsrabatt<br />

seines Dienstwagens<br />

mitnimmt. Das muss allerdings<br />

vorab mit dem Arbeitgeber und der<br />

Versicherung vereinbart werden. „Idealerweise<br />

sollte der Arbeitnehmer die<br />

Mitnahme mit dem Chef vertraglich<br />

festhalten, damit es keinen Streit gibt,<br />

etwabei einer Kündigung“, sagt Krempel.<br />

Eine solche Regelung ist auch möglich,<br />

wenn der Arbeitgeber mit der Versicherung<br />

einen Rahmenvertrag für die<br />

gesamte Flotte vereinbart hat. Allerdings<br />

müsste der Versicherer dann für<br />

jeden Fahrer individuelle Daten pflegen.<br />

Ebenfalls möglich ist, seinen privaten<br />

Schadenfreiheitsrabatt für den<br />

künftigen Dienstwagen zu nutzen und<br />

später wieder mitzunehmen. „Auch das<br />

müssen Arbeitnehmer vorab mit ihrem<br />

Chef vereinbaren“, so Krempel.<br />

Manche Versicherer sind kulant<br />

Doch auch wenn keine Vereinbarung<br />

getroffen wurde, ist der Schadensfreiheitsrabatt<br />

des Dienstwagens nicht<br />

notwendigerweise verloren. „Einige<br />

Versicherer sind kulant, wenn es um<br />

die Jahre mit einem Dienstwagen<br />

geht“, sagt Krempel. Allerdings müssen<br />

die Jahreder Unfallfreiheit oft nachgewiesen<br />

werden. „Manche Versicherer<br />

verlangen Belege, aus denen hervorgeht,<br />

dass der Dienstwagen eine gewisse<br />

Anzahl an Tagen imJahr gefahren<br />

ist“, erklärt Krempel. Für Verbraucher<br />

kann es sich aber lohnen, bei der neuen<br />

Versicherung nachzufragen: „Wer vier<br />

Jahre unfallfreies Fahren nachweisen<br />

kann, zahlt durch die entsprechende<br />

Schadensfreiheitsklasse etwa 50Prozent<br />

weniger als ein Fahranfänger“, so<br />

Krempel.<br />

ots

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