BUSINESS-CARS DIE WIRTSCHAFT 28.8.,2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8 <strong>BUSINESS</strong>-<strong>CARS</strong><br />
Schadensfreiheitsrabatt<br />
eines Dienstwagens „retten“<br />
Die Versicherung für einen Privatwagens kann teuer werden<br />
Bereits bei der Übernahme eines Dienstwagens lohnen sich Gedanken zum Schadenfreiheitsrabatt<br />
Foto: Promotor<br />
Wer jahrelang unfallfrei einen<br />
Dienstwagen fährt, sammelt die<br />
dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte<br />
oft für seinen Arbeitgeber.<br />
Soll dann irgendwann wieder<br />
ein eigenes Auto versichert<br />
werden, müssen Autofahrer zu teuren<br />
Konditionen von vorne anfangen<br />
■ Doch das muss nicht sein. Der Verbraucher-Ratgeber<br />
Finanztip zeigt, wie<br />
sich Schadensfreiheitsrabatte von<br />
Dienstwagen retten lassen.<br />
Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren<br />
laut Kraftfahrt-Bundesamt aktuell<br />
auf Deutschlands Straßen. Doch die<br />
Nutzung eines Dienstwagens kann für<br />
den privaten Schadenfreiheitsrabatt<br />
ein Desaster sein. Denn dieser verfällt<br />
gewöhnlich nach einigen Jahren. „Wer<br />
seine Kfz-Versicherung kündigt, etwa<br />
weil er einen Dienstwagen von seinem<br />
Arbeitgeber bekommt, solltesich seine<br />
Schadenfreiheits-Klasse unbedingt von<br />
der Versicherung bestätigen lassen“,<br />
rät AnnikaKrempel, Expertin für Versicherungen<br />
bei Finanztip. „Wird nach<br />
Jahren erneut ein Auto angemeldet,<br />
startet man dann meist in der früheren<br />
günstigeren Klasse.“<br />
Vorab den Chef ins Boot holen<br />
Noch mehr sparen kann, werden Schadensfreiheitsrabatt<br />
seines Dienstwagens<br />
mitnimmt. Das muss allerdings<br />
vorab mit dem Arbeitgeber und der<br />
Versicherung vereinbart werden. „Idealerweise<br />
sollte der Arbeitnehmer die<br />
Mitnahme mit dem Chef vertraglich<br />
festhalten, damit es keinen Streit gibt,<br />
etwabei einer Kündigung“, sagt Krempel.<br />
Eine solche Regelung ist auch möglich,<br />
wenn der Arbeitgeber mit der Versicherung<br />
einen Rahmenvertrag für die<br />
gesamte Flotte vereinbart hat. Allerdings<br />
müsste der Versicherer dann für<br />
jeden Fahrer individuelle Daten pflegen.<br />
Ebenfalls möglich ist, seinen privaten<br />
Schadenfreiheitsrabatt für den<br />
künftigen Dienstwagen zu nutzen und<br />
später wieder mitzunehmen. „Auch das<br />
müssen Arbeitnehmer vorab mit ihrem<br />
Chef vereinbaren“, so Krempel.<br />
Manche Versicherer sind kulant<br />
Doch auch wenn keine Vereinbarung<br />
getroffen wurde, ist der Schadensfreiheitsrabatt<br />
des Dienstwagens nicht<br />
notwendigerweise verloren. „Einige<br />
Versicherer sind kulant, wenn es um<br />
die Jahre mit einem Dienstwagen<br />
geht“, sagt Krempel. Allerdings müssen<br />
die Jahreder Unfallfreiheit oft nachgewiesen<br />
werden. „Manche Versicherer<br />
verlangen Belege, aus denen hervorgeht,<br />
dass der Dienstwagen eine gewisse<br />
Anzahl an Tagen imJahr gefahren<br />
ist“, erklärt Krempel. Für Verbraucher<br />
kann es sich aber lohnen, bei der neuen<br />
Versicherung nachzufragen: „Wer vier<br />
Jahre unfallfreies Fahren nachweisen<br />
kann, zahlt durch die entsprechende<br />
Schadensfreiheitsklasse etwa 50Prozent<br />
weniger als ein Fahranfänger“, so<br />
Krempel.<br />
ots