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Angebot:<br />
Ausbildung als Gerichtsvollzieher/in<br />
In einer 18-monatigen praxisorientierten Ausbildung werden<br />
Sie auf einen Beruf mit vielseitigen Aufgaben innerhalb des<br />
Zwangsvollstreckungsrechts, die Sie eigenständig und eigenverantwortlich<br />
ausüben werden, vorbereitet. Sie sind u. a. zuständig<br />
für die Durchführung von Pfändungen, Versteigerungen<br />
von beweglichen Sachen und für die Zwangsräumung von<br />
Wohnungen.<br />
Als Gerichtsvollzieher/in gehören Sie einem Amtsgericht an,<br />
unterhalten jedoch ein eigenes Büro außerhalb des Amtsgerichtes<br />
und sind überwiegend im Außendienst tätig.<br />
Spezielle Zulassungsvoraussetzung für die Gerichtsvollzieherausbildung<br />
ist, dass Sie eine dem Gerichtsvollzieherdienst<br />
förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere<br />
eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen<br />
Bereich, absolviert haben und sich mindestens 3 Jahre in<br />
einem dieser Berufe bewährt haben.<br />
Duales Studium als Diplom-Rechtspfleger/in (FH)<br />
In einem 3-jährigen praxisorientierten Fachhochschulstudium<br />
werden Sie auf einen Beruf vorbereitet, in dem Sie selbstständig<br />
Entscheidungen treffen werden.<br />
Zu den Aufgaben der Rechtspfleger/innen bei den Gerichten<br />
und Staatsanwaltschaften gehört u. a. die Versteigerung<br />
von Grundstücken, die Begleitung von Insolvenzverfahren, die<br />
Führung der niedersächsischen Grundbücher, die Vollstreckung<br />
von Freiheitsstrafen und die Erteilung von Erbscheinen.<br />
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