Johnnie Walker Walks - Tuv
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Tanzende Lichtbündel<br />
Konzentriertes Licht:<br />
Laser schneiden<br />
exakt, lesen Daten auf<br />
CDs und sorgen als<br />
bunte Lichtstrahlen<br />
für Unterhaltung.<br />
Informationen 8<br />
Uwe Wendler<br />
uwe.wendler@de.tuv.com<br />
Tel. +49 221 806-3113<br />
kontakt 1.06 Trends 13<br />
Seminardaten 8<br />
Hannover 19.–20. 04. 2006<br />
Köln 08.–09. 05. 2006<br />
Bremen 04.–05. 07. 2006<br />
Tastende Lichtfinger, zuckende Blitze und rotierende Ellipsen:<br />
Lasershows bestechen durch Farbe, Form und Tempo. Doch so<br />
faszinierend sie sind – sie können auch gewaltig ins Auge gehen<br />
8Für 39,45 Euro bietet im Internet ein Hersteller<br />
als Sofortkauf ein kleines, schwarzes Gerät an, das<br />
Gäste angeblich mit einer „gewaltigen Lasershow“<br />
beeindruckt. Die Mini-Lightshow für die Wohnung<br />
misst gerade mal rund 18 mal 18 Zentimeter, ist acht<br />
Zentimeter hoch und lässt sich mit einer Schraube<br />
an Wand oder Decke befestigen. Spiralen, Ellipsen,<br />
Striche und Kreise tanzen aus der Party Black Box,<br />
15 verschiedene Lichtmuster zucken zum Takt der<br />
Musik. Doch der bunte Zauber birgt auch Risiken,<br />
vor allem bei leistungsstarken Lasern. Die kommen<br />
vor allem bei größeren Feiern in Hallen, Clubs oder<br />
bei Open-Air-Veranstaltungen zum Einsatz. Je nach<br />
Raumgröße, Preis und Kundenwunsch installieren die<br />
Verleihfirmen Anlagen mit vielfarbigen Lichteffekten,<br />
Nebel oder sich überkreuzenden Strahlen. Teilweise<br />
sind diese Effekte unter freiem Himmel noch über<br />
Kilometer hinweg sichtbar. Da diese leistungsstarken<br />
Laser mit Hochspannung arbeiten, gilt im Umgang<br />
mit stromführenden Bauteilen besondere Vorsicht.<br />
Fehlgeleitet können sie die Haut verbrennen oder das<br />
Augenlicht von Publikum und Technikern schädigen.<br />
Jeder Hersteller ist deshalb verpflichtet, seine Geräte<br />
nach DIN EN 60825-1 zu klassifizieren.<br />
Meldepflicht für Laser<br />
Die europaweit einheitliche Norm kennt die Klassen<br />
eins bis vier. Alle Laser, die unter eins fallen, sind<br />
»Die Erfindung des Lasers basiert auf Albert<br />
Einsteins Arbeiten zu Lichtteilchen.«<br />
harmlos. Beispielsweise arbeiten einige CD-Player<br />
mit Lasern dieser Stärke. In die Kategorie zwei gehört<br />
der eingangs beschriebene Party-Laser. „Wenn<br />
man in einen Laser der Klasse zwei schaut, ist das<br />
vergleichbar mit einem Blick in die Sonne“, erläutert<br />
Professor Hans-Dieter Reidembach, Trainer für<br />
Lasertechnik bei der TÜV Rheinland Group. „Ein<br />
kurzer Moment schadet noch nicht. Kritisch wird<br />
es erst, wenn jemand länger oder häufiger direkt<br />
in den Laser schaut.“ Professionelle Laseranlagen<br />
wie im norddeutschen Hansapark oder in den Badegärten<br />
Eibenstock im Erzgebirge zählen meistens<br />
zur Kategorie vier. Wer solche Laser nutzt, muss den<br />
Betrieb von der Berufsgenossenschaft sowie dem Amt<br />
für öffentliche Ordnung genehmigen lassen. Die<br />
Berufsgenossenschaft fordert einen speziell ausgebildeten<br />
Laserschutzbeauftragten.<br />
Die TÜV Akademie bildet diese Fachkräfte aus.<br />
Die Fortbildung dauert zwei Tage und vermittelt<br />
Grundlagen über Laser, ihre Gefahren und die nötigen<br />
Schutzmaßnahmen. Auch Haftungsfragen werden<br />
behandelt. Den engen Praxisbezug der Kurse<br />
verdeutlichen die Veranstaltungsorte: Gelernt wird<br />
beispielsweise im Starlight Express Theater in Bochum<br />
oder im Kölner Musical Dome. Dort erleben die<br />
Teilnehmer dann alles andere als „graue Theorie“ – in<br />
der Glitzerwelt des Musicals sind Lasereffekte ein fester<br />
Bestandteil der perfekten Inszenierung. 7