Testamentsvollstreckung-auf-den_Punkt-gebracht
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Sofortmaßnahmen nach Amtsannahme 29<br />
Sofortmaßnahmen nach Amtsannahme<br />
Das sollte der Testamentsvollstrecker sofort nach Annahme seines Amtes<br />
veranlassen:<br />
Weil nur der Testamentsvollstrecker <strong>den</strong> Nachlass verwalten darf, muss er<br />
ihn in unmittelbaren Besitz nehmen. Dies bedeutet, dass er z. B. wertvolle<br />
bewegliche Gegenstände des Erblassers, dessen Pkw, Sammlungen, usw. an<br />
sich nehmen muss. Um sein Nachlassverzeichnis zu erstellen und zu dokumentieren,<br />
was der Erblasser in seinem Haus oder seiner Wohnung hinterließ,<br />
sollte er speziell beim Ausräumen der Erblasserwohnung folgendes tun:<br />
• Latexhandschuhe mitnehmen<br />
• Fotos oder einen Video von der Erblasserwohnung fertigen<br />
• Nicht alleine die Erblasserwohnung ausräumen, sondern Zeugen mitnehmen<br />
• Ein Protokoll über die mitgenommenen Gegenstände anfertigen<br />
• Sofern möglich, Schlösser austauschen<br />
Neben der Inbesitznahme des Nachlasses sollte der Testamentsvollstrecker<br />
auch seinen Eigenversicherungsschutz prüfen, <strong>den</strong>n bei fehlerhafter Amtsführung<br />
haftet er mit seinem Privatvermögen persönlich <strong>auf</strong> Scha<strong>den</strong>ersatz.<br />
Auch sollte er sich eine „Testamentsvollstreckerakte“ anlegen, die fortl<strong>auf</strong>end<br />
aktualisiert wird. So kann er seine Tätigkeiten dokumentieren und <strong>den</strong><br />
Überblick über die mannigfaltigen Tätigkeiten behalten. Daneben sollte er<br />
ein eigenes Bankkonto einrichten, das nur für die <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
genutzt wird.<br />
Expertentipp: Hierzu sollte das Girokonto des Erblassers genutzt und fortgeführt<br />
wer<strong>den</strong>; mehrere Bankkonten des Verstorbenen kann man <strong>auf</strong> wenige<br />
oder nur eines der Einfachheit halber reduzieren.<br />
Des Weiteren sollte ein Postnachsende<strong>auf</strong>trag gestellt wer<strong>den</strong>, um eingehende<br />
Post des Erblassers zu erhalten. Mit allen am Erbfall Beteiligten muss<br />
umgehend Kontakt <strong>auf</strong>genommen wer<strong>den</strong>. Insbesondere gegenüber Banken<br />
ist sofort zu dokumentieren, dass nur noch der Testamentsvollstrecker<br />
Zugriff <strong>auf</strong> die Bankkonten des Erblassers hat, wobei auch etwaige Vollmachten<br />
umgehend widerrufen wer<strong>den</strong> müssen.