2. YOUNG STALLIONS Auktion am 8. Dezember 2018 in Kreuth
Auktion mit 35 fast dreijährigen Junghengsten im Pferdesportzentrum Kreuth am 8. Dezember 2018 - Alle Informationen: TM-Auktionen.com
Auktion mit 35 fast dreijährigen Junghengsten im Pferdesportzentrum Kreuth am 8. Dezember 2018 - Alle Informationen: TM-Auktionen.com
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AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />
Zuschlagspreis<br />
+ gesetzliche Umsatzsteuer (siehe Ziffer II.)<br />
+ 6 % Vermittlungsgebühr<br />
+ gesetzliche Umsatzsteuer (19%) auf die Vermittlungs<br />
gebühr<br />
= Bruttobetrag<br />
+ 1,2 % Versicherungsprämie (siehe Ziffer VIII.)<br />
+ gesetzliche Versicherungssteuer 19%<br />
= Rechnungsbetrag<br />
VII. Gefahrübergang:<br />
Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr auf den Käufer<br />
über. Er stellt den Verkäu fer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen<br />
Dritter frei. E<strong>in</strong>e etwaige Haftung des Käufers oder<br />
des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
ist bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf e<strong>in</strong>e<br />
m<strong>in</strong>destens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften<br />
der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetzlichen Vertreter<br />
oder Erfüllungsgehilfen nur für m<strong>in</strong>destens grob fahrlässige<br />
Pflichtverlet zungen.<br />
VIII. Versicherung:<br />
Die Pferde s<strong>in</strong>d ab Zuschlag zu dem vorstehend erläuterten Bruttobetrag,<br />
maximal bis zur Summe von 100.000,00 € bei der Vere<strong>in</strong>igten<br />
Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der Unbrauchbarkeit,<br />
Tod und Nottötung versichert. Der Versicherungsschutz endet acht Wochen<br />
nach dem Zuschlag, ohne dass es e<strong>in</strong>er Erklärung bedarf. Der<br />
Käufer hat bis dah<strong>in</strong> die Möglichkeit, das Pferd zur Prämie von 1,2 %<br />
der o. g. Versicherungssumme zzgl. Versicherungssteuer gegen die Risiken<br />
des Todes oder der Nottötung <strong>in</strong>folge Krankheit oder Unfall sowie<br />
gegen Schäden aus Raub, Diebstahl, Brand, Blitzschlag und Explosion<br />
bei der VTV den bereits bestehenden Vertragsbed<strong>in</strong>gungen ohne erneute<br />
tierärztliche Untersuchung weiter zu versichern. Die Entschädigungsleistung<br />
der VTV beträgt jeweils im Versicherungsfall 8O % des<br />
Pferdewertes, maximal der Versicherungssumme, abzüglich eventueller<br />
Verwertungserlöse.<br />
IX. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:<br />
Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mangelrechte<br />
und Sachmangelhaf tung, soweit nicht unter Ziffer III. Beschaffenheiten<br />
vere<strong>in</strong>bart s<strong>in</strong>d. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit e<strong>in</strong>e Haftung<br />
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
<strong>in</strong> Betracht kommt, die m<strong>in</strong>destens auf e<strong>in</strong>er fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers oder e<strong>in</strong>er vorsätzlichen<br />
oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter<br />
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht,<br />
soweit e<strong>in</strong>e Haftung für sonstige Schäden <strong>in</strong> Betracht kommt, die m<strong>in</strong>destens<br />
auf e<strong>in</strong>er grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters<br />
oder Verkäufers oder auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />
Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungsansprüche bestehen,<br />
ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung<br />
oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nachbesserung<br />
unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer e<strong>in</strong>verstanden, dass der<br />
Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort<br />
für alle Nacherfüllungen ist <strong>am</strong> Ort der Veranstaltung <strong>in</strong> <strong>Kreuth</strong>.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung<br />
des Kaufprei ses, den Ersatz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten,<br />
notwendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren e<strong>in</strong>er<br />
notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben Ansprüche des<br />
Verkäufers auf Wertersatz für gezogene Nutzungen, pflichtwidrig nicht<br />
gezogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.<br />
Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungsansprüche s<strong>in</strong>d gegenüber<br />
dem Veranstalter als Vertreter des Verkäufers geltend zu machen.<br />
Der Veranstalter bearbeitet etwaige Mangelrügen und <strong>in</strong>formiert<br />
den Verkäufer.<br />
X. Verjährung:<br />
Etwaige Ansprüche wegen Mängeln, <strong>in</strong>sbesondere Sachmangelhaftungsansprüche<br />
verjähren <strong>in</strong>nerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.<br />
Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter M<strong>in</strong>derung verjähren<br />
<strong>in</strong>nerhalb von acht Wochen ab Erklärung.<br />
Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen s<strong>in</strong>d Ansprüche<br />
wegen Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit, die auf m<strong>in</strong>destens<br />
fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers,<br />
deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso<br />
ausgenommen wie etwaige Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die<br />
auf e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters<br />
oder Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen.<br />
XI. Pferdee<strong>in</strong>stellung:<br />
Verbleibt das gekaufte Pferd nach dem Zuschlag noch auf dem Veranstaltungsgelände,<br />
schließt der Käufer e<strong>in</strong>en Mietvertrag mit dem jeweiligen<br />
Stallbetreiber zu dessen Bed<strong>in</strong>gungen ab.<br />
XII. Abtransport:<br />
Ke<strong>in</strong> Pferd darf vom Veranstaltungsgelände entfernt werden, bevor die<br />
Zahlung an den Veranstalter erfolgt ist. Der Abtrieb kann nur unter<br />
Nachweis der vom <strong>Auktion</strong>sbüro ausgestellten Quittung erfolgen. Sofern<br />
sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals<br />
des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder<br />
Erfüllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf Gefahr des Käufers. E<strong>in</strong>e<br />
Haftung besteht nur für m<strong>in</strong>destens fahrlässig verursachte Verletzungen<br />
von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für m<strong>in</strong> destens<br />
grob fahrlässig verursachte Schäden.<br />
XIII. E<strong>in</strong>beziehung der <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen:<br />
Die <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jedem Katalog abgedruckt. Im Übrigen<br />
hängen sie im Aukti onsbüro aus. Sie s<strong>in</strong>d Bestandteil des Kaufvertrages.<br />
XIV. Vorrang der deutschen Fassung:<br />
Sollten die <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen mehrsprachig abgedruckt und ausgehändigt<br />
werden, gilt für den Fall von Abweichungen alle<strong>in</strong> die deutsche<br />
Fassung. Bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die<br />
Auslegung der fremdsprachigen Fassung <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie heranzuziehen<br />
und maßgebend.<br />
XV. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:<br />
Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus<br />
dem Kaufvertrag gilt deut sches Recht im S<strong>in</strong>ne der ZPO, des GVG, des<br />
BGB und des HGB.<br />
Soweit der Käufer e<strong>in</strong> Kaufmann ist, gilt Ansbach als Erfüllungsort und<br />
Gerichtsstand. Der Leistungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus<br />
dem Kaufvertrag ist Ansbach.<br />
Sollten e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen der <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen unwirks<strong>am</strong><br />
se<strong>in</strong> oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.<br />
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