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2. YOUNG STALLIONS Auktion am 8. Dezember 2018 in Kreuth

Auktion mit 35 fast dreijährigen Junghengsten im Pferdesportzentrum Kreuth am 8. Dezember 2018 - Alle Informationen: TM-Auktionen.com

Auktion mit 35 fast dreijährigen Junghengsten im Pferdesportzentrum Kreuth am 8. Dezember 2018 - Alle Informationen: TM-Auktionen.com

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AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />

Zuschlagspreis<br />

+ gesetzliche Umsatzsteuer (siehe Ziffer II.)<br />

+ 6 % Vermittlungsgebühr<br />

+ gesetzliche Umsatzsteuer (19%) auf die Vermittlungs<br />

gebühr<br />

= Bruttobetrag<br />

+ 1,2 % Versicherungsprämie (siehe Ziffer VIII.)<br />

+ gesetzliche Versicherungssteuer 19%<br />

= Rechnungsbetrag<br />

VII. Gefahrübergang:<br />

Mit dem Zuschlag/Kauf des Pferdes geht die Gefahr auf den Käufer<br />

über. Er stellt den Verkäu fer und den Veranstalter von möglichen Haftungsansprüchen<br />

Dritter frei. E<strong>in</strong>e etwaige Haftung des Käufers oder<br />

des Veranstalters oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

ist bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit auf e<strong>in</strong>e<br />

m<strong>in</strong>destens fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Im Übrigen haften<br />

der Verkäufer und der Veranstalter sowie ihre gesetzlichen Vertreter<br />

oder Erfüllungsgehilfen nur für m<strong>in</strong>destens grob fahrlässige<br />

Pflichtverlet zungen.<br />

VIII. Versicherung:<br />

Die Pferde s<strong>in</strong>d ab Zuschlag zu dem vorstehend erläuterten Bruttobetrag,<br />

maximal bis zur Summe von 100.000,00 € bei der Vere<strong>in</strong>igten<br />

Tierversicherung a. G. (VTV) gegen die Risiken der Unbrauchbarkeit,<br />

Tod und Nottötung versichert. Der Versicherungsschutz endet acht Wochen<br />

nach dem Zuschlag, ohne dass es e<strong>in</strong>er Erklärung bedarf. Der<br />

Käufer hat bis dah<strong>in</strong> die Möglichkeit, das Pferd zur Prämie von 1,2 %<br />

der o. g. Versicherungssumme zzgl. Versicherungssteuer gegen die Risiken<br />

des Todes oder der Nottötung <strong>in</strong>folge Krankheit oder Unfall sowie<br />

gegen Schäden aus Raub, Diebstahl, Brand, Blitzschlag und Explosion<br />

bei der VTV den bereits bestehenden Vertragsbed<strong>in</strong>gungen ohne erneute<br />

tierärztliche Untersuchung weiter zu versichern. Die Entschädigungsleistung<br />

der VTV beträgt jeweils im Versicherungsfall 8O % des<br />

Pferdewertes, maximal der Versicherungssumme, abzüglich eventueller<br />

Verwertungserlöse.<br />

IX. Mangelrechte/Sachmangelhaftung:<br />

Der Verkauf der Pferde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mangelrechte<br />

und Sachmangelhaf tung, soweit nicht unter Ziffer III. Beschaffenheiten<br />

vere<strong>in</strong>bart s<strong>in</strong>d. Der Ausschluss gilt auch nicht, soweit e<strong>in</strong>e Haftung<br />

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

<strong>in</strong> Betracht kommt, die m<strong>in</strong>destens auf e<strong>in</strong>er fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers oder e<strong>in</strong>er vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter<br />

oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Ausschluss gilt auch nicht,<br />

soweit e<strong>in</strong>e Haftung für sonstige Schäden <strong>in</strong> Betracht kommt, die m<strong>in</strong>destens<br />

auf e<strong>in</strong>er grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters<br />

oder Verkäufers oder auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />

Sollten Mangelrechte und/oder Sachmangelhaftungsansprüche bestehen,<br />

ist der Verkäufer berechtigt, nach Wahl des Käufers die Nachbesserung<br />

oder Nachlieferung zu leisten. Ist die Nachbesserung<br />

unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer e<strong>in</strong>verstanden, dass der<br />

Verkäufer grundsätzlich zur Nachlieferung berechtigt ist. Der Leistungsort<br />

für alle Nacherfüllungen ist <strong>am</strong> Ort der Veranstaltung <strong>in</strong> <strong>Kreuth</strong>.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er Vertragsrückabwicklung schuldet der Verkäufer die Rückzahlung<br />

des Kaufprei ses, den Ersatz notwendiger Futter-/Unterstellungskosten,<br />

notwendiger Schmiedekosten sowie der Gebühren e<strong>in</strong>er<br />

notwendigen tierärztlichen Versorgung. Hiervon bleiben Ansprüche des<br />

Verkäufers auf Wertersatz für gezogene Nutzungen, pflichtwidrig nicht<br />

gezogene Nutzungen und wegen Verschlechterung des Tieres unberührt.<br />

Etwaige Mangelrechte oder Sachmangelhaftungsansprüche s<strong>in</strong>d gegenüber<br />

dem Veranstalter als Vertreter des Verkäufers geltend zu machen.<br />

Der Veranstalter bearbeitet etwaige Mangelrügen und <strong>in</strong>formiert<br />

den Verkäufer.<br />

X. Verjährung:<br />

Etwaige Ansprüche wegen Mängeln, <strong>in</strong>sbesondere Sachmangelhaftungsansprüche<br />

verjähren <strong>in</strong>nerhalb von acht Wochen ab Zuschlag.<br />

Ansprüche aus erklärtem Rücktritt oder erklärter M<strong>in</strong>derung verjähren<br />

<strong>in</strong>nerhalb von acht Wochen ab Erklärung.<br />

Von den vorstehenden Verjährungserleichterungen s<strong>in</strong>d Ansprüche<br />

wegen Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit, die auf m<strong>in</strong>destens<br />

fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder Verkäufers,<br />

deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso<br />

ausgenommen wie etwaige Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die<br />

auf e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters<br />

oder Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen.<br />

XI. Pferdee<strong>in</strong>stellung:<br />

Verbleibt das gekaufte Pferd nach dem Zuschlag noch auf dem Veranstaltungsgelände,<br />

schließt der Käufer e<strong>in</strong>en Mietvertrag mit dem jeweiligen<br />

Stallbetreiber zu dessen Bed<strong>in</strong>gungen ab.<br />

XII. Abtransport:<br />

Ke<strong>in</strong> Pferd darf vom Veranstaltungsgelände entfernt werden, bevor die<br />

Zahlung an den Veranstalter erfolgt ist. Der Abtrieb kann nur unter<br />

Nachweis der vom <strong>Auktion</strong>sbüro ausgestellten Quittung erfolgen. Sofern<br />

sich der Käufer beim Transport oder der Verladung des Personals<br />

des Veranstalters oder des Verkäufers, deren gesetzlicher Vertreter oder<br />

Erfüllungsgehilfen bedient, geschieht dies auf Gefahr des Käufers. E<strong>in</strong>e<br />

Haftung besteht nur für m<strong>in</strong>destens fahrlässig verursachte Verletzungen<br />

von Leben, Körper, Gesundheit und im Übrigen nur für m<strong>in</strong> destens<br />

grob fahrlässig verursachte Schäden.<br />

XIII. E<strong>in</strong>beziehung der <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen:<br />

Die <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> jedem Katalog abgedruckt. Im Übrigen<br />

hängen sie im Aukti onsbüro aus. Sie s<strong>in</strong>d Bestandteil des Kaufvertrages.<br />

XIV. Vorrang der deutschen Fassung:<br />

Sollten die <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen mehrsprachig abgedruckt und ausgehändigt<br />

werden, gilt für den Fall von Abweichungen alle<strong>in</strong> die deutsche<br />

Fassung. Bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die<br />

Auslegung der fremdsprachigen Fassung <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie heranzuziehen<br />

und maßgebend.<br />

XV. Rechtsanwendung/Salvatorische Klausel:<br />

Für etwaige Streitigkeiten über alle wechselseitigen Ansprüche aus<br />

dem Kaufvertrag gilt deut sches Recht im S<strong>in</strong>ne der ZPO, des GVG, des<br />

BGB und des HGB.<br />

Soweit der Käufer e<strong>in</strong> Kaufmann ist, gilt Ansbach als Erfüllungsort und<br />

Gerichtsstand. Der Leistungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus<br />

dem Kaufvertrag ist Ansbach.<br />

Sollten e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen der <strong>Auktion</strong>sbed<strong>in</strong>gungen unwirks<strong>am</strong><br />

se<strong>in</strong> oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.<br />

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