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Allgemeine Lieferbedingungen der BABY-PLUS eG<br />

Fachverband für Babyausstattung<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Lieferverträge schließen wir nur auf Basis dieser Lieferbedingungen ab. Wir beliefern ausschließlich<br />

unsere Mitglieder und sonstige gewerbliche Abnehmer (nachstehend: „Kunden“).<br />

Private Endkunden beliefern wir nicht. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen oder<br />

Vertragsangebote des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden ohne unsere ausdrückliche<br />

Zustimmung nicht Vertragsbestandteil. Unsere Lieferbedingungen gelten auch<br />

dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender<br />

Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Lieferbedingungen<br />

gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. Diese<br />

Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche<br />

künftigen Lieferverträge zwischen uns und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals<br />

gesondert Erwähnung finden.<br />

(2) Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft „BABY-PLUS eG“ und Teilnahme an der Zentralregulierung<br />

sind Voraussetzung der Belieferung. Falls das Mitglied nach Vertragsschluss nicht mehr<br />

zentral reguliert wird, sind wir berechtigt, die Belieferung einzustellen, wobei unsere Verpflichtungen<br />

aus bereits bestätigten Bestellungen unberührt bleiben. Dritte, welche nicht Mitglieder<br />

der Genossenschaft sind, beliefern wir abweichend zu Satz 1 dieses Abs. 2 nur nach gesonderter<br />

schriftlicher Vereinbarung, deren Abschluss wir uns vorbehalten. Wir sind berechtigt,<br />

die Belieferung von Nicht-Mitgliedern jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen, wobei<br />

unsere Verpflichtungen aus bereits bestätigten Bestellungen unberührt bleiben.<br />

II. Lieferbedingungen<br />

(1) Ab Nettowarenwert € 400,00 erfolgt die Lieferung frei Haus (gilt für Lieferungen in die Bundesrepublik<br />

Deutschland oder Österreich). Für andere Lieferziele gelten individuell zu vereinbarende<br />

Konditionen. Warenabholung durch den Kunden ist nur bei besonderer Vereinbarung<br />

möglich. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Mehrkosten für Teillieferungen tragen<br />

wir, sofern nicht anders vereinbart.<br />

(2) Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir „ab Lager“. Versand und Transport erfolgen immer<br />

(auch bei Lieferung „frei Haus“) auf Risiko des Kunden.<br />

(3) Exportsendungen (auch aus mehreren Aufträgen/Rückständen bestehend) liefern<br />

wir bei Erreichen eines lieferbaren Nettowarenwertes von € 1.000,00 unverzollt und<br />

unversteuert frei Haus, gegen einen Kostenersatz für Auslandstransportkosten von 4,5% des<br />

Brutto-Sendungswertes, maximal pro Sendung jedoch € 130,00. Für die Aufbereitung der<br />

Verzollung (Ein- und Ausfuhrverzollung) berechnen wir je Sendung € 35,00.<br />

(4) Feste Lieferfristen und unsererseits erteilte Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen<br />

Vereinbarung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller<br />

technischen und organisatorischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung<br />

setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden<br />

voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir behalten uns vor, bei<br />

höherer Gewalt, Streiks oder sonstigen nicht von uns verursachten Betriebsstörungen ganz<br />

oder teilweise von Kaufverträgen zurückzutreten oder unsere Lieferzeiten angemessen zu<br />

verlängern. Bei einer Verlängerung der Lieferzeit aufgrund vorgenannter Ereignisse um mehr<br />

als 4 Wochen sind sowohl wir als auch der Kunde zum Rücktritt berechtigt.<br />

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,<br />

so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger<br />

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben<br />

vorbehalten.<br />

III. Auftragserteilung<br />

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.<br />

Für die Auftragserteilung ist die Schriftform vorgesehen. Sollte hiervon abgewichen werden,<br />

wird im Voraus vereinbart, dass die gelieferte Ware gleich der Bestellung gilt. Bestellungen<br />

gelten als verbindliches Angebot des Kunden. Das Angebot wird durch uns angenommen,<br />

sofern und sobald wir die Bestellung durch Zusendung einer E-Mail, eines Telefaxes oder<br />

brieflich bestätigt haben, oder wenn wir die Bestellung ausführen. Der Vertragsschluss steht<br />

unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer,<br />

wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen<br />

Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung<br />

des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit<br />

der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.<br />

IV. Preis<br />

(1) Die Lieferung erfolgt zu dem von uns bestätigten Preis. Preise können sich während der<br />

Kataloglaufzeit aufgrund von Rohstoff- und Zulieferpreisen ändern. Bei Abweichungen vom<br />

Angebot des Kunden zum aktuellen Preis bzw. Katalogpreis informieren wir den Kunden und<br />

bitten um Bestätigung eines etwaig abweichenden Preises.<br />

Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Wir gewähren folgenden Mengenrabatt:<br />

1% bei Nettoauftragswert ab € 1.000,00<br />

2% bei Nettoauftragswert ab € 2.000,00<br />

Auf die in der Preisliste mit „N“ gekennzeichneten Nettoartikel werden keine Mengenrabatte<br />

gewährt. Staffelrabatte für „B/S“ – Artikel: Bei Abnahme von 5 Stück Staffelrabatt 3%, bei<br />

Abnahme von 12 Stück Staffelrabatt 5%. Jegliche Rabatte stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger<br />

und vollständiger Zahlung durch den Kunden.<br />

(1.1) Ist der Auftrag kleiner als die Verpackungseinheit laut Katalog, berechnen wir je gelieferten<br />

Artikel einen Griffzuschlag von 1,5% des Nettowarenwertes.<br />

(1.2) Unsere Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich einer<br />

Transportversicherung in Höhe von 0,16% des Nettowarenwertes, sowie Straßenmautbeitrag<br />

in Höhe von 0,35% des Nettowarenwertes.<br />

(2) Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum<br />

mit Abzug von Skonto (5% für Mitglieder, 3% für sonstige Kunden), innerhalb 30 Tage<br />

ohne Abzug. Voraussetzung für Skontoabzüge jeglicher Art ist, dass sich der Kunde uns<br />

gegenüber zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in Verzug befindet.<br />

(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns<br />

anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts<br />

ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis<br />

beruht.<br />

V. Mängel<br />

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns Mängel innerhalb<br />

von 7 Tagen ab Anlieferung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die<br />

Ware als genehmigt. Voraussetzung für Mängelansprüche ist, dass die Ware sich noch im<br />

Zustand der Anlieferung befindet und uns der Original-Frachtbrief und die Tatbestandsaufnahme<br />

der Spedition, sowie (soweit erfolgt) die Abtretungserklärung des Empfängers vorgelegt<br />

werden. Bei nachgewiesenen Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung oder Ersatzlieferung.<br />

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Nacherfüllung nicht 2-malig<br />

fehlgeschlagen ist oder durch uns endgültig verweigert wurde. Bearbeitung erfolgt nur bei<br />

freier Rücksendung.<br />

VI. Eigentumsvorbehalt<br />

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind,<br />

die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher<br />

Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere<br />

sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben<br />

wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist<br />

zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies einen<br />

Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.<br />

Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden.<br />

Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung<br />

wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen<br />

angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.<br />

(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Fall des Rücktritts durch uns die vom Rücktritt betroffene Ware<br />

unverzüglich an uns herauszugeben. Der Kunde verpflichtet sich, unsere unter Eigentumsvorbehalt<br />

stehende Ware so aufzubewahren, dass jederzeit eine Trennung von nicht unserem<br />

Eigentumsvorbehalt unterfallender Ware möglich ist.<br />

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,<br />

diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum<br />

Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der<br />

Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.<br />

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schrift<br />

lich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte<br />

nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß<br />

§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.<br />

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;<br />

er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages<br />

(einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine<br />

Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder<br />

nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der<br />

Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,<br />

bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,<br />

solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach<br />

kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-<br />

oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der<br />

Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren<br />

Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br />

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.<br />

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet<br />

oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache<br />

im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura - Endbetrag, einschließlich USt.) zu den<br />

anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Für die<br />

durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt<br />

gelieferte Kaufsache. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als<br />

Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum<br />

überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für<br />

uns.<br />

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit<br />

freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen<br />

um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br />

VII. Haftung<br />

(1) Für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für<br />

Schäden, für welche wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften, haften wir nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern<br />

wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber unsere Schadensersatzhaftung<br />

auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung und Beachtung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks unabdingbar ist.<br />

(2) Eine weitergehende Haftung unsererseits auf Schadensersatz als in vorstehendem Absatz<br />

vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –<br />

ausgeschlossen.<br />

(3) Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen gemäß diesen Lieferbedingungen finden<br />

entsprechende Anwendung, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des<br />

Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.<br />

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick<br />

auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

VIII. Schlussbestimmungen<br />

(1) Geringfügige und bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermeidbare<br />

Abweichung von den Mustern, Abbildungen und Maßangaben, ohne Verminderung der Güte<br />

und Verkaufsfähigkeit der Ware gelten nicht als Mangel. Bei Katalogen und sonstigen Angebotsmedien<br />

bleiben Irrtum und Druckfehler bis zur Auftragsannahme vorbehalten. Dieser<br />

Katalog ist gültig ab dem 26. Oktober 2018.<br />

(2) Mit Gültigkeit eines neues Kataloges verlieren alle vorhergehenden Kataloge ihre Gültigkeit. An<br />

sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir<br />

uns Eigentums- und Urheberrechte vor.<br />

(3) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland hat, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind<br />

jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für<br />

alle Katalogbestellungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<br />

(4) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferbedingungen lässt die übrigen Bestimmungen<br />

unberührt.<br />

(5) Unsere Geschäftszeiten: Mo. - Do.: 8:00-12:45 Uhr / 13:30-17:00 Uhr<br />

Fr.: 8:00-13:30 Uhr<br />

BABY-PLUS eG<br />

Tiefe Gasse 11-13 · 97084 Würzburg<br />

Postfach 5263 · 97002 Würzburg<br />

Telefon: +49 (0) 9 31/2 99 25-0<br />

Fax: +49 (0) 9 31/2 99 25-110<br />

Internet: www.baby-plus.de<br />

E-Mail:<br />

info@baby-plus.de<br />

Schutzgebühr: 5,00 €<br />

© Nachdruck und sonstige Verwendung<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung des<br />

Rechtsinhabers. Stand: 10/2018

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