07.02.2019 Aufrufe

oA_LOM_03_2019

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 2<br />

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch<br />

Nr. <strong>03</strong> | 8. Februar <strong>2019</strong><br />

AUF EIN WORT<br />

n Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

im Januar merkten wir an manchen knacke kalten Tagen mit<br />

glatten Straßen und ein paar wenigen Schneeflocken, dass wir<br />

Winter haben. Für unsere Schulkinder hoffe ich zumindest auf<br />

etwas Schnee in den Winterferien. Daher möchte an dieser Stelle<br />

ein paar aktuelle Informationen zum Winterdienst geben.<br />

Diesen teilen sich aktuell die Stadt Lommatzsch mit der Firma<br />

Pàl & Steiger aus Zöthein. Diese Firma ist vor allem im östlichen<br />

Stadtgebiet unterwegs, der Bauhof übernimmt alle anderen<br />

Stadtbereiche. Unser Bauhof ist mit unserem Traktor und zwei<br />

Multicars unterwegs. Wir räumen und streuen die Straßen nach<br />

Prioritäten. Zuerst werden die Busstrecken und gefährliche Berge<br />

befahren sowie die Fußwege und Bushaltestellen beräumt.<br />

Bitte beachten Sie als Autofahrer, dass es glatte Kurvenbereiche<br />

oder verschneite Straßen geben kann und passen Sie Ihre Fahrweise<br />

entsprechend an. Als Hausbesitzer möchte ich Sie zugleich<br />

an Ihre Pflichten aus §§ 8 und 9 der Straßenreinigungssatzung<br />

erinnern. Bitte versuchen Sie, Schneereste möglichst<br />

am Fußwegrand aufzutürmen und nicht wieder auf die Straße<br />

zu schippen. Bei starken Schneefällen werden wir wieder Parkverbotsschilder,<br />

insbesondere in der Schützenstraße, aufstellen.<br />

Damit soll ein ungehindertes Räumen der Straße durch den<br />

Winterdienst möglich werden. Nutzen Sie dann bitte die Parkplätze<br />

am Schützenhaus oder am Freibad.<br />

Für Fragen oder Probleme rund um den Winterdienst wenden<br />

Sie sich bitte an die Bauverwaltung, an Frau Gräfe: <strong>03</strong>5241-<br />

54042 oder sylvia.graefe@lommatzsch.de. Bitte haben Sie Verständnis<br />

dafür, dass der Winterdienst bei starkem Schneefall<br />

nicht überall gleichzeitig sein kann und bleiben Sie bitte gelassen.<br />

Abschließen möchte ich mit einer heiter-nachdenklichen Anweisung<br />

für unsere Winterdienstmitarbeiter*:<br />

„Die zehn goldenen Regeln für jeden Winterdienstmitarbeiter<br />

1. Sei dir stets bewusst, dass Schnee und Eis im Winter keine Laune<br />

der Natur sind, sondern reine Boshaftigkeit des Staates.<br />

2. Beginne deine Arbeit nicht vor 05:30 Uhr – denn die Bürgerschaft<br />

will nicht lautstark geweckt werden.<br />

3. Beende deine Arbeit vor 06:00 Uhr – denn die Bürgerschaft<br />

muss pünktlich zur Arbeit.<br />

4. Halte die Straßen trocken und sauber – denn für den Autofahrer<br />

ist der Kauf von Winterreifen unzumutbar.<br />

5. Verwende weder Splitt noch Salz – denn Reste davon könnten<br />

über die Schuhe der Anwohner deren Parkettböden und<br />

Teppiche zerstören.<br />

6. Sei überall gleichzeitig – denn jeder Anwohner hat gute<br />

Gründe, dass vor seiner Haustür früher als vor anderen geräumt<br />

ist.<br />

7. Räume jede Straße und jeden Weg vollständig – denn die<br />

Verwendung einer Schaufel ist für manchen Anwohner unzumutbar;<br />

weise ihn auf keinen Fall auf die obliegenden<br />

Pflicht zur Räumung eines Streifens oder Gehweges für<br />

Fußgänger hin – denn wofür bezahlt er sonst seine Steuern.<br />

8. Lade Schnee nicht vor den Grundstückseinfahrten ab –<br />

denn es muss doch ein Leichtes sein, das kleine Räumschildchen<br />

am Fahrzeug alle zehn Meter umzuschwenken.<br />

9. Habe keine Angst vor zugeparkten Straßen – denn es muss<br />

ein Leichtes sein, bei Dunkelheit, Schneetreiben und unter<br />

Schnee verdeckten Eisplatten mit einem tonnenschweren<br />

ausladendem Fahrzeug zentimetergenau an PKW s vorbeizufahren.<br />

10. Lächle stets und erfülle jeden Sonderwunsch eines Anwohners<br />

– denn du kannst keine Nachsicht ob deiner schwierigen<br />

Aufgaben erwarten.“<br />

*Quelle: Freiberger Nachrichten, Amts- und Mitteilungsblatt<br />

der Stadt Freiberg am Neckar, 39. Jahrg., Nr. 2, erschienen am<br />

14.01.2010.<br />

In diesem Sinne wünsche ich uns noch eine schöne restliche<br />

Winterzeit!<br />

Ihre Anita Maaß<br />

n Öffentliche Bekanntmachung<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

zur am Donnerstag, dem 14. Febuar <strong>2019</strong>, um 19:00 Uhr, im Rathaus<br />

Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadt -<br />

rates Lommatzsch lade ich Sie hiermit ein.<br />

n Tagesordnung<br />

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Tagesordnung, Protokollbestätigung<br />

3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />

Sitzung<br />

4. Aktuelles<br />

5. Bürgerfragestunde<br />

6. Weitere Entscheidungsfindung Gestaltung Marktplatz<br />

7. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />

SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />

§ 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 111/<strong>2019</strong> P vom<br />

16.01.<strong>2019</strong>, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 652<br />

8. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />

SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />

§ 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 2716 H 2018 vom<br />

20.12.2018, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 434 und 619<br />

9. Entscheidung über die Annahme von Spenden<br />

10. Allgemeines/Informationen<br />

11. Anfragen der Stadträte<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!