oA_LOM_03_2019
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch<br />
Nr. <strong>03</strong> | 8. Februar <strong>2019</strong><br />
AUF EIN WORT<br />
n Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
im Januar merkten wir an manchen knacke kalten Tagen mit<br />
glatten Straßen und ein paar wenigen Schneeflocken, dass wir<br />
Winter haben. Für unsere Schulkinder hoffe ich zumindest auf<br />
etwas Schnee in den Winterferien. Daher möchte an dieser Stelle<br />
ein paar aktuelle Informationen zum Winterdienst geben.<br />
Diesen teilen sich aktuell die Stadt Lommatzsch mit der Firma<br />
Pàl & Steiger aus Zöthein. Diese Firma ist vor allem im östlichen<br />
Stadtgebiet unterwegs, der Bauhof übernimmt alle anderen<br />
Stadtbereiche. Unser Bauhof ist mit unserem Traktor und zwei<br />
Multicars unterwegs. Wir räumen und streuen die Straßen nach<br />
Prioritäten. Zuerst werden die Busstrecken und gefährliche Berge<br />
befahren sowie die Fußwege und Bushaltestellen beräumt.<br />
Bitte beachten Sie als Autofahrer, dass es glatte Kurvenbereiche<br />
oder verschneite Straßen geben kann und passen Sie Ihre Fahrweise<br />
entsprechend an. Als Hausbesitzer möchte ich Sie zugleich<br />
an Ihre Pflichten aus §§ 8 und 9 der Straßenreinigungssatzung<br />
erinnern. Bitte versuchen Sie, Schneereste möglichst<br />
am Fußwegrand aufzutürmen und nicht wieder auf die Straße<br />
zu schippen. Bei starken Schneefällen werden wir wieder Parkverbotsschilder,<br />
insbesondere in der Schützenstraße, aufstellen.<br />
Damit soll ein ungehindertes Räumen der Straße durch den<br />
Winterdienst möglich werden. Nutzen Sie dann bitte die Parkplätze<br />
am Schützenhaus oder am Freibad.<br />
Für Fragen oder Probleme rund um den Winterdienst wenden<br />
Sie sich bitte an die Bauverwaltung, an Frau Gräfe: <strong>03</strong>5241-<br />
54042 oder sylvia.graefe@lommatzsch.de. Bitte haben Sie Verständnis<br />
dafür, dass der Winterdienst bei starkem Schneefall<br />
nicht überall gleichzeitig sein kann und bleiben Sie bitte gelassen.<br />
Abschließen möchte ich mit einer heiter-nachdenklichen Anweisung<br />
für unsere Winterdienstmitarbeiter*:<br />
„Die zehn goldenen Regeln für jeden Winterdienstmitarbeiter<br />
1. Sei dir stets bewusst, dass Schnee und Eis im Winter keine Laune<br />
der Natur sind, sondern reine Boshaftigkeit des Staates.<br />
2. Beginne deine Arbeit nicht vor 05:30 Uhr – denn die Bürgerschaft<br />
will nicht lautstark geweckt werden.<br />
3. Beende deine Arbeit vor 06:00 Uhr – denn die Bürgerschaft<br />
muss pünktlich zur Arbeit.<br />
4. Halte die Straßen trocken und sauber – denn für den Autofahrer<br />
ist der Kauf von Winterreifen unzumutbar.<br />
5. Verwende weder Splitt noch Salz – denn Reste davon könnten<br />
über die Schuhe der Anwohner deren Parkettböden und<br />
Teppiche zerstören.<br />
6. Sei überall gleichzeitig – denn jeder Anwohner hat gute<br />
Gründe, dass vor seiner Haustür früher als vor anderen geräumt<br />
ist.<br />
7. Räume jede Straße und jeden Weg vollständig – denn die<br />
Verwendung einer Schaufel ist für manchen Anwohner unzumutbar;<br />
weise ihn auf keinen Fall auf die obliegenden<br />
Pflicht zur Räumung eines Streifens oder Gehweges für<br />
Fußgänger hin – denn wofür bezahlt er sonst seine Steuern.<br />
8. Lade Schnee nicht vor den Grundstückseinfahrten ab –<br />
denn es muss doch ein Leichtes sein, das kleine Räumschildchen<br />
am Fahrzeug alle zehn Meter umzuschwenken.<br />
9. Habe keine Angst vor zugeparkten Straßen – denn es muss<br />
ein Leichtes sein, bei Dunkelheit, Schneetreiben und unter<br />
Schnee verdeckten Eisplatten mit einem tonnenschweren<br />
ausladendem Fahrzeug zentimetergenau an PKW s vorbeizufahren.<br />
10. Lächle stets und erfülle jeden Sonderwunsch eines Anwohners<br />
– denn du kannst keine Nachsicht ob deiner schwierigen<br />
Aufgaben erwarten.“<br />
*Quelle: Freiberger Nachrichten, Amts- und Mitteilungsblatt<br />
der Stadt Freiberg am Neckar, 39. Jahrg., Nr. 2, erschienen am<br />
14.01.2010.<br />
In diesem Sinne wünsche ich uns noch eine schöne restliche<br />
Winterzeit!<br />
Ihre Anita Maaß<br />
n Öffentliche Bekanntmachung<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
zur am Donnerstag, dem 14. Febuar <strong>2019</strong>, um 19:00 Uhr, im Rathaus<br />
Lommatzsch stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadt -<br />
rates Lommatzsch lade ich Sie hiermit ein.<br />
n Tagesordnung<br />
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Tagesordnung, Protokollbestätigung<br />
3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />
Sitzung<br />
4. Aktuelles<br />
5. Bürgerfragestunde<br />
6. Weitere Entscheidungsfindung Gestaltung Marktplatz<br />
7. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />
SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />
§ 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 111/<strong>2019</strong> P vom<br />
16.01.<strong>2019</strong>, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 652<br />
8. Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />
SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />
§ 144 BauGB bezüglich UR-Nr. 2716 H 2018 vom<br />
20.12.2018, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 434 und 619<br />
9. Entscheidung über die Annahme von Spenden<br />
10. Allgemeines/Informationen<br />
11. Anfragen der Stadträte<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Anita Maaß, Bürgermeisterin<br />
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