oA_LOM_03_2019
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Seite 6<br />
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Lommatzsch<br />
Nr. <strong>03</strong> | 8. Februar <strong>2019</strong><br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
n Bekanntmachung der Beschlüsse des<br />
Stadtrates Lommatzsch<br />
n Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch fasste in seiner<br />
öffentlichen Sitzung am 31.01.<strong>2019</strong> folgende Beschlüsse:<br />
Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />
SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />
§ 144 BauGB, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 343<br />
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des<br />
gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 343 der Gemarkung<br />
Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auszustellen.<br />
Der Stadtrat bestätigte, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht für<br />
das Flurstück 343 Gemarkung Lommatzsch gemäß § 17 Sächsisches<br />
Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) nicht besteht. Der Stadtrat<br />
beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf<br />
und die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts<br />
(Grundschuldbestellung) für das Flurstück 343 Gemarkung Lommatzsch<br />
gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 13 Ja-Stimmen: 13<br />
Beschluss-Nr. 637-84/<strong>2019</strong><br />
Beschluss zum Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 BauGB und 17<br />
SächsDSchG und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß<br />
§ 144 BauGB, Gemarkung Lommatzsch, Flurstück 394<br />
Der Stadtrat beschloss, das Zeugnis über die Nichtausübung des<br />
gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Flurstück 394 der Gemarkung<br />
Lommatzsch gemäß §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß<br />
§ 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) auszustellen.<br />
Der Stadtrat beschloss, die sanierungsrechtliche Genehmigung für<br />
das Flurstück 394 Gemarkung Lommatzsch gemäß § 144 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 13, Ja-Stimmen: 13<br />
Beschluss-Nr. 638-84/<strong>2019</strong><br />
n Öffentliche Bekanntmachung des<br />
Beschlusses 604-80/2018 vom<br />
8. November 2018 über die<br />
Feststellung der Jahresrechnung<br />
2012 der Stadt Lommatzsch<br />
Gemäß § 88 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)<br />
stellte der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss 2012 der<br />
Stadt Lommatzsch in seinen Bestandteilen Ergebnisrechnung,<br />
Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) 2012, erweitert<br />
durch den Anhang unter der Beschlussnummer: 604-<br />
80/2018 in seiner Sitzung am 8. November 2018 fest.<br />
n Öffentliche Bekanntmachung –<br />
Beteiligungsbericht 2017<br />
Gemäß § 99 Absatz 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO)<br />
ist der Beteiligungsbericht in Teilen mit Angaben gemäß § 99<br />
Abs.2 SächsGemO durch die Stadt Lommatzsch zur Einsichtnahme<br />
verfügbar zu halten. Der für das Jahr 2017 erstellte Beteiligungsbericht<br />
ist zu diesem Zweck zur Einsichtnahme im Rathaus Zimmer 6<br />
verfügbar.<br />
Ihre Stadtverwaltung Lommatzsch<br />
INFORMATIONEN DER VERWALTUNG<br />
n Veröffentlichung von Alters- und<br />
Ehejubiläen sowie Geburten<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht mehr gestattet,<br />
Alters- und Ehejubiläen sowie Geburten ohne schriftliche Einwilligung<br />
der Jubilare zu veröffentlichen. Aus diesem Grund müssen wir<br />
in unserem Amtsblatt auf die gewohnte Veröffentlichung leider<br />
verzichten. Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Alters- oder Ehejubiläums<br />
sowie die Geburt Ihres Kindes wünschen, senden Sie bitte<br />
das unten aufgeführte Formular ausgefüllt an die Stadtverwaltung<br />
Lommatzsch zurück. Gebühren werden nicht erhoben.<br />
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Geburten,<br />
Alters- und Ehejubiläen<br />
Ich bin einverstanden, dass beginnend ab meinem<br />
70. Geburtstag Jubiläen aller fünf Jahre veröffentlicht<br />
werden dürfen. Dies gilt auch für Ehejubilare ab 50. Hochzeitstag,<br />
wobei beide Ehegatten zustimmen müssen.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die Geburt meines/<br />
unseres Kindes veröffentlicht werden darf.<br />
Die Bürgermeisterin der Stadt Lommatzsch wird von mir ermächtigt,<br />
Daten aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Lommatzsch<br />
für die Veröffentlichung der Jubiläen zu nutzen. Mir ist bekannt,<br />
dass ich dieses Einverständnis jederzeit widerrufen kann.<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum/ggf. Datum der Eheschließung<br />
Der Jahresabschluss mit Anhang liegt gemäß § 88c Abs. 3<br />
SächsGemO während der Dienststunden im Rathaus der<br />
Stadt Lommatzsch, Zimmer 8, zur Einsichtnahme für jedermann<br />
öffentlich aus.<br />
Adresse<br />
Dr. Maaß<br />
Bürgermeisterin<br />
Datum, Unterschrift (Bei Ehejubilaren,<br />
Unterschrift beider erforderlich)<br />
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