04.05.2019 Aufrufe

April 2019 - Büchenbacher Anzeiger

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Rathaus informiert<br />

5<br />

Anteil der Einkommensteuer (0.9000.0100)<br />

Personalkosten<br />

Entwicklung der Baumaßnahmen (Gr. 94, 95)<br />

bis 2017 RE - ab 2018 Planzahlen<br />

bis 2017 RE - ab 2018 Planzahlen<br />

bis 2017 RE - ab 2018 Planzahlen<br />

25.04.2017, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1<br />

Abs. 8 BauGB, beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Rednitz“<br />

mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.<br />

Nach mehrmaligen Behandlungen in Gemeinderatssitzungen hat<br />

die Verwaltung in der Zeit vom 10.12.2018 bis 22.01.<strong>2019</strong> die frühzeitige<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der<br />

Nachbargemeinden für das Bauleitverfahren durchgeführt.<br />

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen bzw. Stellungnahmen<br />

ein.<br />

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange und der Nachbargemeinden wurden vom Planer,<br />

Herrn Architekt Rühl, zusammengefasst.<br />

Ebenso hat der Architekt entsprechende Abwägungsvorschläge zu<br />

den jeweiligen Stellungnahmen unterbreitet und dem Gemeinderat<br />

zur Beschlussfassung empfohlen. Nach ausführlicher Aussprache<br />

hat der Gemeinde folgende Beschlüsse gefasst:<br />

1. Als Baukörper soll statt der bisher vorgesehenen rechteckigen<br />

Form, eine L-Form festgesetzt werden – mit 17 : 3 Stimmen beschlossen.<br />

2. Für den Baukörper sollen maximal 3 Geschosse möglich sein –<br />

bei Stimmengleichheit mit 10 : 10 Stimmen abgelehnt.<br />

3. Für den Anbau des Baukörpers nach Osten sollen bis zu 2 Geschosse<br />

möglich sein – mit 15 : 5 Stimmen beschlossen.<br />

4. Mit den vom Planer vorgebrachten Würdigungsvorschlägen<br />

– ergänzt mit den Angaben aus der heutigen Tischvorlage –<br />

besteht Einverständnis – einstimmig mit 20 : 0 Stimmen beschlossen.<br />

5. Hinsichtlich des geplanten Gesprächs mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

sollen die Ergebnisse der Besprechung in die<br />

Planung eingearbeitet werden. Deutliche Abweichungen hiervon<br />

sollen im Gemeinderat behandelt werden. In der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung ist über das Ergebnis der Verhandlungen<br />

zu berichten – einstimmig mit 20 : 0 Stimmen beschlossen.<br />

Bis Mai <strong>2019</strong> ist die zweite Runde der Bürgerbeteiligung sowie Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Der Bebauungsplan<br />

soll dann bis zum Sommer <strong>2019</strong> in Kraft treten.<br />

Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, ein geeignetes<br />

Ingenieurbüro für die Erstellung der Erschließungsplanung<br />

zu beauftragen. Der Flächennutzungsplan soll in einem vierten Änderungsverfahren<br />

an die jetzige Planung angepasst werden.<br />

Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Haushalt <strong>2019</strong>, dem Stellenplan<br />

sowie der Finanzplanung bis 2022 einstimmig mit 20 : 0 Stimmen<br />

zugestimmt.<br />

Bebauungsplan Nr. 26 „An der Rednitz“ (östlich der Bahnlinie,<br />

westlich der Rednitz), Ergebnis der vorgezogenen Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung –<br />

Abwägung, öffentliche Auslegung<br />

Es geht hier um den Bau eines Ärzte- und Geschäftshauses sowie<br />

eines Pendlerparkplatzes östlich der S-Bahn-Station.<br />

Der Gemeinderat von Büchenbach hat in öffentlicher Sitzung vom<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kongresszentrum Wiesenstraße“<br />

Der Gemeinderat hat sich bereits am 29.01.<strong>2019</strong> in nichtöffentlicher<br />

Sitzung mit dem abgeänderten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 9 „Kongresszentrum Wiesen-straße“, Umplanung in<br />

ein Allgemeines Wohngebiet, befasst.<br />

Ausgangspunkt war der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates<br />

vom 24.04.2018, wonach der o.g. Bebauungsplan geändert werden<br />

sollte, damit folgende Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden<br />

und Neubebauungen möglich würden:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!