Tipps zum Gutachtenstil
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Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht II WS 2008/2009<br />
Ass. iur. Sandra Fuchs<br />
Seite 2<br />
Folglich war sie nicht auf die Erzeugung einer<br />
unmittelbaren Rechtswirkung gerichtet,<br />
stellt also keine Regelung dar.<br />
Damit liegen die Voraussetzungen eines<br />
Verwaltungsaktes nicht vor.<br />
Die Anfechtungsklage ist deshalb nicht<br />
statthaft.<br />
„Gute Wörter“:<br />
Subsumtion = Gegenüberstellung von<br />
Voraussetzungen und Tatsachen;<br />
Schlussfolgerung � die „Unter-Frage“ ist zu<br />
bejahen oder – wie hier – zu verneinen<br />
Schlussfolgerung � die Voraussetzungen zur<br />
Bejahung der Frage aus dem Obersatz liegen<br />
vor oder – wie hier – nicht vor<br />
Schlussfolgerung � der Obersatz ist zu<br />
bejahen oder – wie hier – zu verneinen<br />
Aufwerfen von Fragen:<br />
wenn, falls, sofern, soweit, unter der Voraussetzung, fraglich ist, zweifelhaft ist, zu<br />
untersuchen ist, zu prüfen ist, ...<br />
Darstellung der Schlussfolgerungen:<br />
also, folglich, damit, somit, demzufolge, dementsprechend, demgemäß, demnach,<br />
infolgedessen, ...<br />
„Schlechte Wörter“:<br />
da, weil, denn, nämlich ...<br />
Grund: Sie deuten an, dass erst das Ergebnis und dann dessen Grundlage genannt wird,<br />
anstatt eine Frage aufzuwerfen und diese dann zu beantworten. Sie kommen deshalb im<br />
Urteilsstil, nicht aber im <strong>Gutachtenstil</strong> <strong>zum</strong> Einsatz (streng genommen).<br />
Faustregel <strong>Gutachtenstil</strong> – Urteilsstil:<br />
Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen so klar gegeben sind, dass kein Erläuterungsbedarf<br />
besteht, d. h. wenn sich das „Gutachten“ ohnehin nur in zwei Sätzen erschöpfen würde,<br />
verwendet man den Urteilsstil. Statt „Damit A gegeben wäre, müssten die Voraussetzungen<br />
B, C und D gegeben sein. Das ist nach dem Sachverhalt der Fall.“ ist es also erlaubt - und<br />
geboten - zu schreiben: „A ist hier gegeben, da nach dem Sachverhalt die Voraussetzungen B,<br />
C und D erfüllt sind.“.<br />
Braucht man mehr als ein bis zwei Sätze, verwendet man hingegen im Zweifel besser den<br />
<strong>Gutachtenstil</strong>.