31.05.2019 Aufrufe

11 GOLEDE REGELN - Immobilien-erfolgreich-verkaufen

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist wahrscheinlich gerade die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Mit der richtigen Verkaufsstrategie stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie mit maximalem Verkaufserlös an den passenden Interessenten verkaufen.

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist wahrscheinlich gerade die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Mit der richtigen Verkaufsstrategie stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie mit maximalem Verkaufserlös an den passenden Interessenten verkaufen.

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<strong>11</strong> goldene Regeln<br />

für den <strong>erfolgreich</strong>en<br />

<strong>Immobilien</strong>verkauf


01<br />

02<br />

SCHAFFEN SIE KLARHEIT ÜBER<br />

DAS MOTIV IHRES VERKAUFS<br />

INFORMIEREN SIE SICH ÜBER DIE HÖHE<br />

DER IMMOBILIENERTRAGSSTEUER<br />

FRAGEN SIE SICH!<br />

Was ist der Grund<br />

für den <strong>Immobilien</strong>verkauf?<br />

Muss oder will ich<br />

die Immobilie <strong>verkaufen</strong>?<br />

Wofür benötige ich das Geld<br />

aus dem Verkaufserlös?<br />

Möchte ich meine geerbte<br />

Immobilie behalten, <strong>verkaufen</strong><br />

oder vermieten?<br />

Ich ziehe weg. Möchte ich<br />

meine Immobilie behalten,<br />

<strong>verkaufen</strong> oder vermieten?<br />

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist<br />

wahrscheinlich gerade die wichtigste<br />

Entscheidung in Ihrem Leben. Mit der<br />

richtigen Verkaufsstrategie stellen<br />

Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie mit<br />

maximalem Verkaufserlös an den<br />

passenden Interessenten <strong>verkaufen</strong>.<br />

Der erste Schritt ist die Beantwortung<br />

der Frage: Aus welchem Grund wollen<br />

Sie <strong>verkaufen</strong>? Denn das Motiv Ihres<br />

<strong>Immobilien</strong>verkaufs führt Sie auf den<br />

richtigen Weg zur maßgeschneiderten<br />

Verkaufsstrategie.<br />

Die Gründe für einen <strong>Immobilien</strong>verkauf<br />

sind vielfältig: Durch familiäre<br />

Veränderungen wie Eheschließung,<br />

Scheidung oder Nachwuchs ändern sich<br />

die Bedürfnisse an die <strong>Immobilien</strong>größe.<br />

In vielen Familien sind Krankheit<br />

oder Sterbefälle der Grund, weshalb<br />

verkauft wird oder werden muss. Nicht<br />

selten führt auch das Thema altersgerechtes<br />

Wohnen zu einem <strong>Immobilien</strong>verkauf.<br />

Oder sind neue berufliche<br />

Perspektiven in einer anderen Region,<br />

finanzielle Überlegungen oder steuerliche<br />

Gründe ausschlaggebend für den<br />

Verkauf Ihrer Immobilie? Jetzt sind<br />

rasche Lösungen gefragt, die Sie ruhig<br />

schlafen lassen!<br />

In vielen Fällen ist viel Feingefühl bei<br />

der Käufer-Suche gefragt. Beispielsweise,<br />

wenn Ihr Herz sehr an Ihrem<br />

Zuhause hängt und Sie schöne Kindheitserinnerungen<br />

damit verbinden.<br />

Bevor Sie also weitere Schritte planen,<br />

beantworten Sie die Fragen in der<br />

linken Spalte.<br />

Der Verkauf eines Grundstücks oder<br />

einer Immobilie ist steuerpflichtig,<br />

spätestens bei der Vertragserrichtung<br />

weist der Rechtsanwalt darauf hin.<br />

Ein professioneller <strong>Immobilien</strong>makler<br />

wird Sie bereits beim ersten Beratungsgespräch<br />

über die Höhe der<br />

<strong>Immobilien</strong>ertragssteuer (ImmoEst)<br />

informieren.<br />

Beziehen Sie die Höhe der ImmoEst<br />

unbedingt von Vornherein in Ihre<br />

Verkaufsstrategie mit ein. Berücksichtigen<br />

Sie, dass diese Steuer Ihren Erlös<br />

verringern wird.<br />

Welche Geschäfte<br />

sind steuerpflichtig?<br />

Laut Gesetz unterliegen „sämtliche<br />

Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Grundstücken“ der ImmoEst. Zu Grundstücken<br />

zählen Grund und Boden,<br />

Gebäude und grundstücksgleiche<br />

Rechte. Natürlich muss auch für den<br />

Verkauf einer Eigentumswohnung<br />

ImmoEst bezahlt werden.<br />

Wie hoch ist die<br />

<strong>Immobilien</strong>ertragssteuer?<br />

Dieses Thema ist sehr komplex. Wichtig<br />

zu wissen ist aber: Für die Berechnung<br />

der ImmoEst sind die Art des Objektes<br />

und der Zeitpunkt, zu dem die Liegenschaft<br />

gekauft wurde, ausschlaggebend.<br />

Wurde das Objekt vor dem 31. März<br />

2002 erworben, fällt beim Verkauf eine<br />

Steuer von 4,2% vom Veräußerungserlös<br />

an. Wenn der letzte entgeltliche<br />

Erwerb nach dem 31. März 2002 stattgefunden<br />

hat, fällt eine Steuer von<br />

30% vom Veräußerungsgewinn an.<br />

Handelt es sich um eine Liegenschaft,<br />

die erst nach dem 1. Jänner 1988 erstmalig<br />

von landwirtschaftlichem Grund in<br />

Bauland umgewidmet wurde, fällt eine<br />

Steuer von 18% vom Veräußerungserlös<br />

an. Achten Sie hier unbedingt auf<br />

die Unterscheidung der Begriffe „Veräußerungserlös“<br />

bzw. „Veräußerungsgewinn“.<br />

Gibt es Ausnahmen oder<br />

Befreiungen von der ImmoEst?<br />

Ja! Zu den Ausnahmen zählen Hauptwohnsitzbefreiung,<br />

Herstellerbefreiung,<br />

Enteignung und Tauschvorgänge. Die<br />

Hauptwohnsitzbefreiung ist die am<br />

häufigsten vorkommende Befreiung.<br />

Grundsätzlich ist der Verkauf einer<br />

Liegenschaft dann von der ImmoEst<br />

befreit, wenn diese dem Verkäufer mehr<br />

als zwei Jahre von der Anschaffung bis<br />

zum Verkauf durchgehend als Hauptwohnsitz<br />

gedient hat. Oder, wenn die<br />

Liegenschaft in den letzten zehn Jahren<br />

zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz<br />

gemeldet war. Erben kommen allerdings<br />

nicht in den Genuss der Hauptwohnsitzbefreiung.<br />

Das wollen Sie jetzt genauer wissen?<br />

Kontaktieren Sie uns – wir klären Sie<br />

gerne über die Höhe der ImmoEst<br />

für Ihre Immobilie auf!<br />

BEISPIELE<br />

Verkauf Eigentumswohnung:<br />

Letzter entgeltlicher Erwerb<br />

31. 3. 2002 oder davor<br />

Vererbt an Tochter<br />

Kein entgeltlicher Erwerb<br />

15. 7. 2014<br />

Steuersatz<br />

4,2% vom Veräußerungserlös<br />

Verkauf Eigentumswohnung:<br />

Letzter entgeltlicher Erwerb<br />

1. 4. 2002 oder danach<br />

Steuersatz<br />

30% vom Veräußerungsgewinn<br />

Verkauf Grundstück<br />

bebaut oder unbebaut<br />

Letzter entgeltlicher Erwerb<br />

1. 4. 2002 oder danach<br />

Erstmalige Umwidmung in Bauland<br />

31. 12. 1987 oder davor<br />

Steuersatz<br />

30% vom Veräußerungsgewinn<br />

Stand 31.03.2019 | Sonderfälle sind individuell zu prüfen!<br />

2<br />

3


03 04<br />

ERSTELLEN SIE EINE EXAKTE<br />

BEFUNDAUFNAHME IHRER IMMOBILIE<br />

MACHEN SIE SICH<br />

ÜBER DEN MARKTPREIS SCHLAU<br />

Für eine umfassende Befundaufnahme<br />

sind die Beschaffung eines Grundbuchauszugs,<br />

die Prüfung rechtlicher<br />

Gegebenheiten, Pläne, Bausubstanz<br />

und Betriebskostenübersicht von<br />

Bedeutung.<br />

Einen Grundbuchauszug können Sie<br />

beim Bezirksgericht beschaffen. Eine<br />

wichtige Säule der Befundaufnahme ist<br />

die Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten:<br />

gesicherte Zufahrtssituation,<br />

Dienstbarkeiten, Abstandsnachsichten,<br />

Gefahrenzonen, Bestandsverträge, etc.<br />

Sollten Sie auf die Unterstützung eines<br />

<strong>Immobilien</strong>maklers vertrauen, so wird<br />

dieser einen Lokalaugenschein mit<br />

einer genauen Besichtigung der Immobilie<br />

vornehmen. Vor allem bei<br />

Gebäuden sind eine Planerhebung<br />

beim Eigentümer oder beim örtlichen<br />

Bauamt sowie eine aktuelle Betriebskostenübersicht<br />

nötig.<br />

Bei unbebauten Grundstücken sollten<br />

Sie unbedingt bei der zuständigen Baubehörde<br />

örtliche Bebauungspläne mit<br />

genauen Baunutzungszahlen einholen.<br />

Damit schaffen Sie Klarheit über die<br />

Lage, die nähere Umgebung und allfällige<br />

Umweltgefahren durch Hochwasser,<br />

Steinschlag, etc. Auch Infrastrukturpläne<br />

und künftige Bebauungen<br />

in der Nachbarschaft – wobei mögliche<br />

Emissionen zu beachten sind – spielen<br />

eine Rolle.<br />

Prüfen Sie die Substanz des Objektes<br />

und nehmen Sie aufgrund des Alters<br />

und Zustandes einen Wert-Check vor.<br />

Ein <strong>Immobilien</strong>-Profi erstellt aus den<br />

Daten des Grundbuches, der exakten<br />

Befundaufnahme des Objektes und<br />

seiner langjährigen Markterfahrung eine<br />

kombinierte Marktwertanalyse.<br />

BEACHTEN SIE!<br />

Grundbuchauszug anfordern<br />

Rechtliche Gegebenheiten<br />

prüfen<br />

Betriebskostenübersicht<br />

zusammenstellen<br />

Planerhebung beim Bauamt<br />

Örtliche Bebauungspläne<br />

mit Baunutzungszahlen<br />

Bestandsverträge (Miet- und<br />

Pachtverträge) bereithalten<br />

Sonstige Vereinbarungen prüfen<br />

Die brennendste Frage bei einem<br />

geplanten <strong>Immobilien</strong>verkauf ist<br />

wohl: Wie hoch ist der Marktpreis für<br />

mein Objekt? Ohne fundiertes Knowhow<br />

und langjährige Markterfahrung<br />

lässt sich diese Frage kaum beantworten.<br />

Damit Sie Ihren <strong>Immobilien</strong>-<br />

Verkauf möglichst rasch und <strong>erfolgreich</strong><br />

in die Zielgerade bringen, muss<br />

der Verkaufspreis stimmig sein.<br />

Natürlich gibt es eine Vielzahl an Faktoren,<br />

die den Verkaufspreis beeinflussen.<br />

Am Ende spielen aber immer Erfahrungswerte<br />

eine herausragende Rolle.<br />

Die Kenntnis der Marktsituation ist das<br />

Zünglein an der Waage. Die Gefahr<br />

einer unseriösen <strong>Immobilien</strong>bewertung<br />

liegt darin, dass gerne Äpfel mit Birnen<br />

verglichen werden, also beispielsweise<br />

ein Neubauobjekt mit einem älteren<br />

Gebäude. Vielfach bleiben wichtige<br />

Einflussfaktoren unberücksichtigt.<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,<br />

den Marktpreis festzulegen: Auf<br />

<strong>Immobilien</strong>plattformen wie z.B.<br />

www.ländleimmo.at können Sie erste<br />

Vergleiche mit ähnlichen <strong>Immobilien</strong><br />

am Markt ziehen. Einen Überblick ermöglichen<br />

auch <strong>Immobilien</strong>preisspiegel,<br />

die in Richtwertbroschüren<br />

von Banken erhältlich sind. Allerdings<br />

sind dies, wie der Name schon sagt,<br />

Richtwerte. Meist handelt es sich um<br />

Durchschnittspreise, die aktuell an<br />

einem bestimmten Ort gelten. Nur<br />

wenige Kilometer davon entfernt<br />

können sich die Marktpreise aufgrund<br />

von beispielsweise Grundstücksknappheit,<br />

Seenähe oder hoher Nachfrage<br />

bereits in einem weitaus höheren<br />

Quadratmeterpreis bewegen.<br />

Der erzielbare Verkaufspreis sollte die<br />

Investitionen der vergangenen Jahre<br />

ebenso abdecken wie die Wertsteigerung<br />

der Immobilie. Gute <strong>Immobilien</strong>makler<br />

arbeiten die Vorteile des Verkaufsobjektes<br />

gekonnt heraus und<br />

legen hieb- und stichfeste Argumente<br />

für den verlangten Preis auf den Tisch.<br />

Fragen Sie sich am Ende Ihrer Recherchen:<br />

„Stimmt dieser Preis mit meinen<br />

Vorstellungen überein?“ Gut zu wissen,<br />

dass ein <strong>Immobilien</strong>-Profi rasch alle<br />

Unsicherheiten aus dem Weg räumt!<br />

SO SETZT SICH DER<br />

IMMOBILIENPREIS ZUSAMMEN<br />

Regionales Angebot<br />

und Nachfrage<br />

Allgemeine Marktsituation<br />

Art der Immobilie<br />

Lage, Umgebung, Infrastruktur<br />

Zustand der Immobilie<br />

Baujahr<br />

Käufer-Zielgruppe<br />

4<br />

5


05 06<br />

BESTIMMEN SIE DEN RICHTIGEN<br />

ZEITPUNKT FÜR IHREN VERKAUF<br />

LASSEN SIE EINEN<br />

ENERGIEAUSWEIS ERSTELLEN<br />

Eilt Ihr <strong>Immobilien</strong>-Verkauf oder<br />

können Sie in aller Seelenruhe Ihre<br />

Verkaufsvorbereitungen treffen?<br />

Das Motiv Ihres Verkaufs und der<br />

Zeitrahmen, den Sie sich für den<br />

Verkauf gesetzt haben, spielen für<br />

die Festsetzung des Verkaufspreises<br />

eine entscheidende Rolle.<br />

Es ist ein großer Unterschied, ob man<br />

eine Immobilie unter Zeitdruck <strong>verkaufen</strong><br />

muss oder ob man sich vorab<br />

ausreichend informieren und vorbereiten<br />

kann. Wenn die Uhr nicht tickt,<br />

FRAGEN SIE SICH!<br />

Wann kann ich die Immobilie<br />

frühestens <strong>verkaufen</strong>?<br />

Wann kann die Immobilie<br />

bezogen werden?<br />

Verzögern eventuelle Renovierungsarbeiten<br />

den Bezug?<br />

Welcher Zeitpunkt wäre für<br />

einen maximalen Verkaufserlös<br />

der beste?<br />

können Sie alles mit Weitblick planen<br />

und sich für die richtige Verkaufstaktik<br />

Zeit lassen. Wer aber unter<br />

Zeitdruck <strong>verkaufen</strong> muss, sollte den<br />

Preis nicht zu hoch ansetzen. Nur so<br />

können Sie den Verkauf rasch über die<br />

Bühne bringen.<br />

Ihr <strong>Immobilien</strong>-Verkauf hat keine Eile?<br />

Das ist ein großer Vorteil, der Ihnen die<br />

Möglichkeit gibt, den idealen Verkaufspreis<br />

anzusetzen. Einen Preis, der Ihren<br />

Erwartungen und den Möglichkeiten<br />

am Markt entspricht. Beachten Sie aber,<br />

dass Sie den Preis nicht aus Übermut zu<br />

hoch ansetzen.<br />

Die Preisgestaltung ist eine der größten<br />

Herausforderungen. Erfahrene <strong>Immobilien</strong>makler<br />

meistern diese Aufgabe<br />

mit Expertise, Fingerspitzengefühl und<br />

genauer Analyse.<br />

Die psychologische und emotionale<br />

Komponente beim <strong>Immobilien</strong>verkauf<br />

ist nicht zu unterschätzen. Ziel ist es<br />

immer, Verkäufer und Käufer auch<br />

finanziell zufriedenzustellen.<br />

Der Energieausweis gibt Auskunft<br />

über die Energieeffizienz eines<br />

Gebäudes. Er ist Teil der Verkaufsunterlagen.<br />

Kontaktieren Sie dazu<br />

das zuständige Energieinstitut in Ihrer<br />

Nähe!<br />

Auf der ersten Seite des Energieausweises<br />

befindet sich eine grafische Darstellung<br />

über folgende Energiekennzahlen:<br />

• Heizwärmebedarf (HWB)<br />

• Primärenergiebedarf (PEB)<br />

• Kohlendioxid-Emissionen (CO 2<br />

-Index)<br />

• Gesamtenergie-Koeffizient (fGEE)<br />

Bei älteren Energieausweisen ist auf der<br />

ersten Seite nur der HWB ausgewiesen.<br />

Es gilt die Faustregel: Je näher ein Wert<br />

im grünen Bereich ist, umso besser ist<br />

der Energiewert. Wenn Sie ein älteres<br />

Haus kaufen und dieses dann sanieren,<br />

sind die Werte natürlich nicht mehr aussagekräftig.<br />

In diesem Fall sollten<br />

die Werte im Energieausweis nicht in<br />

die Preisgestaltung miteinfließen.<br />

Niedriger Energiekoeffizient heißt<br />

NICHT niedrige Betriebskosten. Der<br />

Energieausweis gibt zwar Auskunft<br />

über die Gesamtenergieeffizienz eines<br />

Gebäudes, das heißt aber nicht, dass<br />

Gebäude mit einem niedrigen Energiekoeffizienten<br />

auch automatisch niedrigere<br />

Betriebskosten haben. Die Energieeffizienz<br />

ist nämlich nur einer von vielen<br />

Faktoren für die Betriebskosten.<br />

Auf den folgenden Seiten im Energieausweis<br />

erhalten Sie interessante Informationen<br />

über die Energiewerte<br />

sämtlicher Bauteile. Sie beinhalten<br />

genaue Angaben zu Wand- und<br />

Deckenaufbauten oder zur Dachkonstruktion.<br />

Der Verkäufer muss dem Käufer rechtzeitig<br />

vor Abgabe der Vertragserklärung<br />

einen höchstens zehn Jahre alten<br />

Energieausweis vorlegen und spätestens<br />

14 Tage nach Vertragsunterfertigung<br />

aushändigen. Die Kennwerte<br />

HWB und fGEE müssen im <strong>Immobilien</strong>-Bewerbungsinserat<br />

angeführt<br />

werden. Das Zuwiderhandeln gegen<br />

die Informationspflicht in Inseraten wird<br />

mit einer den Auftraggeber und den<br />

<strong>Immobilien</strong>makler treffenden Verwaltungsstrafe<br />

von bis zu € 1.450,- geahndet.<br />

Auch das Zuwiderhandeln gegen<br />

die Vorlage- und Aushändigungspflicht<br />

wird mit einer den Verkäufer treffenden<br />

Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,-<br />

geahndet. Bereits erstellte Energieausweise<br />

(die nur den HWB-Kennwert<br />

enthalten) behalten ihre Gültigkeit zehn<br />

Jahre ab Ausstellungsdatum. Der<br />

Käufer, dem kein Energieausweis<br />

übergeben wurde, kann selbst einen<br />

Energieausweis erstellen lassen und<br />

dafür die angemessenen Kosten innerhalb<br />

von drei Jahren einklagen.<br />

Die Kosten eines Energieausweises<br />

für eine Wohnung liegen in der<br />

Regel zwischen € 400,- bis € 600,- ,<br />

bei einem Einfamilienhaus zwischen<br />

€ 500,- bis € 1.000,-.<br />

BEACHTEN SIE<br />

BEIM ENERGIEAUSWEIS!<br />

Nicht älter als zehn Jahre<br />

Vorlage vor Vertragserklärung<br />

an den Käufer<br />

Aushändigung an den Käufer<br />

mindestens 14 Tage vor<br />

Vertragsunterfertigung<br />

Angabe der EAW-Kennwerte<br />

in Bewerbungsinseraten<br />

6 7


07 08<br />

SPOTS ON!<br />

BEWERBEN SIE IHRE IMMOBILIE SINNVOLL!<br />

PROFESSIONELLE BESICHTIGUNGEN<br />

ALS SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG<br />

HIER BEWERBEN WIR<br />

IHRE IMMOBILIE<br />

Lange Liste von<br />

vorgemerkten Kunden<br />

www.aho-immobilien.at<br />

Online auf:<br />

www.ländleimmo.at und<br />

anderen Plattformen<br />

In Print-Medien:<br />

Leben & Wohnen | VN<br />

VN-Heimat | NEUE<br />

weekend Magazin<br />

Gemeindeblätter<br />

Regionalzeitungen<br />

Auf Wohnbau-Messen u.a.<br />

Wer seine Immobilie richtig in Szene<br />

setzt, hat gute Chancen auf einen<br />

<strong>erfolgreich</strong>en und raschen Verkauf!<br />

Trumpfen Sie mit professionellen<br />

Fotos auf, welche die Schokoladenseite<br />

Ihrer Immobilie ins rechte Licht<br />

rücken!<br />

Bilder sagen mehr als tausend Worte!<br />

Attraktive Fotos Ihrer Immobilie<br />

verleiten potenzielle Interessenten<br />

rasch, zum Telefon zu greifen. Investieren<br />

Sie also in einen guten Fotografen.<br />

Beachten Sie aber, dass Ihre Immobilie<br />

realistisch dargestellt sein sollte. Ansonsten<br />

könnte der mögliche Käufer<br />

bei der Besichtigung enttäuscht sein.<br />

Nutzen Sie moderne Möglichkeiten<br />

der 360-Grad-Fotografie, die einen<br />

virtuellen Rundgang durch die Immobilie<br />

erlaubt.<br />

Im nächsten Schritt wird ein aussagekräftiges<br />

Exposé erstellt. Dieses<br />

enthält alle wichtigen Informationen<br />

und die relevantesten Bilder. Wer das<br />

Exposé liest, sollte einen kompakten<br />

Überblick über Maße, Ausstattung und<br />

Energiewerte erhalten. Übersichtlich<br />

aufbereitet trägt das Exposé maßgeblich<br />

zu mehr Aufmerksamkeit und einem<br />

besseren Verkaufserfolg bei.<br />

Sie werden beim Verkauf durch einen<br />

<strong>Immobilien</strong>-Profi unterstützt? In diesem<br />

Fall wird er die Bewerbung Ihrer Immobilie<br />

gezielt an seine vorgemerkten<br />

Kunden versenden. Es handelt sich um<br />

Personen, die aktuell in Ihrer Region<br />

nach einer Immobilie suchen. Die<br />

Chancen auf Erfolg sind über diesen<br />

Weg besonders hoch.<br />

Beschränken Sie sich nicht nur auf ein<br />

Medium! Der moderne Medienkonsument<br />

informiert sich auf vielen Kanälen.<br />

Beachten Sie dabei, dass es einen Unterschied<br />

macht, ob Sie Ihre Immobilie<br />

in einem Print-Medium oder auf einer<br />

Social-Media Plattform anpreisen.<br />

Im Zweifelsfalle empfiehlt sich auch<br />

hier die professionelle Unterstützung<br />

eines Profis, der Ihre Immobilie onund<br />

offline gekonnt in Szene setzt!<br />

Eine gut vorbereitete <strong>Immobilien</strong>-<br />

Besichtigung ist oft das Geheimnis<br />

einer positiven Kaufentscheidung.<br />

Wer die Immobilie sympathisch<br />

präsentiert und auf alle Fragen eine<br />

Antwort hat, kann in vielen Fällen<br />

schon am nächsten Tag einen Termin<br />

für ein Kaufanbot vereinbaren.<br />

Dem Thema Besichtigung kommt beim<br />

<strong>Immobilien</strong>verkauf naturgemäß eine<br />

große Bedeutung zu. Interessenten<br />

entscheiden sich erst nach einer Besichtigung<br />

für den Kauf. Es sei denn,<br />

jemand erwirbt eine Immobilie als reine<br />

Geldanlage und verlässt sich auf Lage<br />

und Marktpreis. Die Regel ist eher, dass<br />

Interessenten – und zwar meist mindestens<br />

im Duett – Haus oder Wohnung<br />

sehen möchten.<br />

Um einen Besichtigungsmarathon zu<br />

vermeiden, ist die Vorauswahl der<br />

Interessenten ein wichtiger Punkt.<br />

Die Qualität der Interessenten ist vielfach<br />

sehr unterschiedlich. Profis erkennen<br />

rasch, ob ernsthaftes Interesse<br />

besteht oder jemand nur aus reiner<br />

Neugier eine Immobilie besichtigen<br />

möchte. Eine gute Vorauswahl für echte<br />

Besichtigungen spart allen Beteiligten<br />

Zeit und Nerven. Daher ist es ideal, in<br />

einem kurzen Vorgespräch Wünsche klar<br />

zu eruieren und mit gutem Bildmaterial<br />

so manche Fragen schon im Vorfeld<br />

zu klären.<br />

Besichtigungen sollten zu akzeptablen<br />

Uhrzeiten stattfinden. Räumen Sie<br />

potenziellen Käufern ausreichend Zeit<br />

für die Besichtigung ein. Alle Fragen<br />

zur Immobilie sollten Sie zufriedenstellend<br />

und verständlich beantworten. Wir<br />

empfehlen, die besonderen Reize Ihrer<br />

Immobilie hervorzuheben, Mängel aber<br />

nicht zu verschweigen.<br />

<strong>Immobilien</strong>vermittler entwickeln mit<br />

der Zeit ein Gespür für den passenden<br />

Käufer. Das spart Zeit und führt<br />

schnell zum Erfolg!<br />

ACHTEN SIE AUF!<br />

Eine ordentliche<br />

und saubere Immobilie<br />

Alle Räume müssen<br />

begehbar sein<br />

Lüften Sie vorher alle Räume<br />

Seien Sie auf alle<br />

Fragen gut vorbereitet<br />

Halten Sie Pläne und<br />

wichtige Unterlagen bereit<br />

8<br />

9


09 10<br />

SCHLIESSEN SIE VOR<br />

VERTRAGSABSCHLUSS EIN KAUFANBOT AB<br />

NEHMEN SIE DEN KAUFVERTRAG<br />

GENAU UNTER DIE LUPE<br />

Wir empfehlen, noch bevor Sie den<br />

Kaufvertrag abschließen, ein rechtlich<br />

bindendes Kaufanbot aufzusetzen.<br />

Tritt der Käufer nach Unterzeichnung<br />

des Kaufanbots vom Vertrag zurück,<br />

hat der Verkäufer Anspruch auf<br />

Schadenersatz!<br />

Hat sich ein Interessent für ein Objekt<br />

entschieden, ist es wichtig, dieses<br />

Kaufinteresse schriftlich zu definieren.<br />

Schließen Sie einen Vorvertrag in<br />

Form eines Kaufanbotes ab! Der<br />

Käufer muss sich darüber im Klaren sein,<br />

dass er sich durch die Unterzeichnung<br />

des Kaufanbots verpflichtet, die Immobilie<br />

zu erwerben. Der <strong>Immobilien</strong>-Kauf<br />

ist jedoch erst mit Unterzeichnung<br />

des Kaufvertrags rechtsgültig.<br />

Zu beachten ist, dass das Kaufanbot<br />

grundsätzlich kein Angebot des Verkäufers,<br />

sondern das des Kaufinteressenten<br />

darstellt. Tritt der Käufer nach<br />

Unterfertigung vom Anbot zurück, z.B.<br />

weil seine Bank die Finanzierung nicht<br />

bewilligt hat, so stehen dem Verkäufer,<br />

nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist,<br />

Schadenersatzansprüche zu.<br />

Mit einem Kaufanbot erklärt der Interessent<br />

verbindlich, dass er den Kauf<br />

der Immobilie tätigt. Im Kaufanbot<br />

werden alle wichtigen Vertragsbestandteile<br />

sowie Sondervereinbarungen erfasst.<br />

Festgelegt werden alle wesentlichen<br />

Bedingungen wie Kaufpreis,<br />

Belastungen oder Lastenfreiheit der<br />

Immobilie, Übergabetermin usw.<br />

Das Kaufanbot dient später auch als<br />

Vertragsgrundlage für den verbücherungsfähigen<br />

Kaufvertrag und wird zum<br />

Zeichen des Einverständnisses vom<br />

Verkäufer gegengezeichnet.<br />

Mit der grundbücherlichen Durchführung<br />

wird das Eigentumsrecht des<br />

Käufers im Grundbuch eingetragen.<br />

WICHTIG!<br />

Ein Kaufanbot ist ein<br />

schriftliches Kaufinteresse<br />

und rechtlich bindend<br />

Es dient als Grundlage für den<br />

verbücherungsfähigen<br />

Kaufvertrag<br />

Ein verbücherungsfähiger <strong>Immobilien</strong>-Kaufvertrag<br />

sollte klug durchdacht<br />

sein, denn es gibt vieles zu<br />

bedenken. Mit einer Prüfung durch<br />

eines <strong>Immobilien</strong>treuhänders oder<br />

Rechtsexperten gehen Sie auf<br />

Nummer sicher!<br />

Wurde das Kaufanbot vom Verkäufer<br />

angenommen, verfasst ein Anwalt oder<br />

Notar einen Kaufvertrag. Die Unterfertigung<br />

des Kaufvertrages ist weit<br />

mehr als reine Formalität. Sie enthält<br />

sämtliche Regelungen zum Kaufgegenstand,<br />

dessen Lastenfreiheit, eine<br />

Zustandsbeschreibung usw.<br />

Mitverkauftes Inventar oder eine<br />

bestimmte Ausstattung sollte in einem<br />

separaten Anhang näher beschrieben<br />

werden.<br />

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den<br />

Verkauf über ein Treuhandkonto<br />

abwickeln. Der Rechtsanwalt fungiert<br />

als Treuhänder und sorgt dafür, dass<br />

der Geldfluss und die Übertragung des<br />

Eigentums für beide Seiten sicher vollzogen<br />

wird. Der Käufer sollte großes<br />

Augenmerk darauflegen, dass keine<br />

Steuern und Zahlungsrückstände<br />

offen sind. Der Vertrag sollte eine<br />

diesbezügliche Regelung beinhalten.<br />

Hypotheken, Wohn- und Fruchtgenussrechte,<br />

Dienstbarkeiten usw. sind im<br />

Grundbuch ersichtlich.<br />

Der Kaufvertrag muss von beiden<br />

Parteien vor einem Notar, Gericht<br />

oder Legalisator beglaubigt unterfertigt<br />

werden. Mit dem Vertrag muss auch<br />

die Versicherungspolizze übergeben<br />

werden. Der neue Eigentümer hat<br />

30 Tage ab Grundbuchseintragung<br />

Zeit, die Versicherung zu kündigen.<br />

Die Aufsandungserklärung ist ein<br />

bedeutsamer Teil des Vertrages.<br />

Ohne sie kann der Kaufvertrag nicht ins<br />

Grundbuch eingetragen werden. Mit<br />

der Aufsandungserklärung gibt<br />

der Verkäufer sein Einverständnis zur<br />

eigentlichen Eigentumsübertragung<br />

auf den Käufer und zur entsprechenden<br />

Eintragung ins Grundbuch.<br />

WAS STEHT IN<br />

EINEM KAUFVERTRAG?<br />

Daten der Vertragsparteien<br />

Beschreibung des Kaufobjektes<br />

Höhe und Fälligkeit des<br />

Kaufpreises<br />

Der Kauf wird erst mit der<br />

Eintragung ins Grundbuch<br />

besiegelt<br />

Mit der Eintragung ins<br />

Grundbuch wird der Kauf<br />

„formell“ abgeschlossen<br />

Belastungen auf der<br />

Liegenschaft<br />

Wegerechte<br />

Datum der Übergabe<br />

Gewährleistung<br />

10<br />

<strong>11</strong>


<strong>11</strong><br />

IMMOBILIENVERKAUF<br />

Machen Sie es RICHTIG!<br />

DOKUMENTIEREN SIE DIE ÜBERGABE<br />

UNBEDINGT SCHRIFTLICH<br />

Die Übergabe an den Käufer als<br />

letzter Schritt des <strong>Immobilien</strong>-<br />

Verkaufs will gut organisiert sein.<br />

Dokumentieren Sie die Übergabe<br />

unbedingt schriftlich und mit Fotos,<br />

damit Sie später keine Probleme<br />

haben.<br />

Wenn alle Verträge unterzeichnet sind<br />

und das Geld überwiesen ist, erfolgt<br />

die Übergabe der Immobilie zum<br />

vorab vereinbarten Zeitpunkt. Es gilt<br />

für Käufer und Verkäufer gleichermaßen,<br />

bestmöglich vorbereitet zu sein, um<br />

die Übergabe schnell und professionell<br />

abzuwickeln.<br />

Die Übergabe sollte unbedingt schriftlich<br />

erfolgen und mit Fotos dokumentiert<br />

werden. Am besten Sie verwenden<br />

ein professionelles Abnahmeprotokoll,<br />

das beide Vertragspartner unterzeichnen.<br />

Bei der Übergabe werden selbstverständlich<br />

sämtliche Schlüssel oder<br />

alternative Zugangsmittel wie Codes,<br />

Chips oder Fernsteuerungen dem<br />

Käufer überlassen. Verfügt die Liegenschaft<br />

über einen eigenen Fingerabdruck-Scanner<br />

als Türöffner, muss dieser<br />

auf die neuen Eigentümer eingestellt<br />

werden. Vergessen Sie nicht den Code<br />

oder RFID-Chip ihrer Alarmanlage zu<br />

übergeben. Neben dem Haustürschlüssel<br />

haben vielleicht auch Hausto-<br />

re, Garage, Kellerabteile und Briefkasten<br />

eigene Schlüssel. Fernsteuerungen<br />

könnten für ein automatisches<br />

Gartentor oder die Garage vorhanden<br />

sein. Bedienungsanleitungen und<br />

Wartungsverträge von beispielsweise<br />

einer Heizungsanlage sind für die neuen<br />

Eigentümer ebenso von Bedeutung.<br />

Bei der Übergabe erfolgt auch die<br />

Ummeldung aller Zählerstände<br />

(Wasser, Heizung, Strom) an die zuständigen<br />

Stellen bzw. an die Hausverwaltung.<br />

Um bei der Übergabe Fehler zu vermeiden,<br />

sollten Sie einen <strong>Immobilien</strong>-Experten<br />

beauftragen. Er stellt<br />

sicher, dass alles rund läuft!<br />

NICHT VERGESSEN!<br />

Schlüssel, Garagentor-Fernbedienung,<br />

Codes und Chips<br />

Pläne, Grundrisse und<br />

Gebrauchsanleitungen<br />

Alle Zählerstände<br />

Detailliertes Übergabeprotokoll<br />

Fotodokumentation erstellen<br />

Wartungsverträge<br />

Energieausweis<br />

Sie wollen Ihre Immobilie <strong>verkaufen</strong><br />

und wissen nicht, wo anfangen?<br />

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, alle Unsicherheiten<br />

in einem persönlichen Gespräch<br />

mit mir vom Tisch zu wischen!<br />

Wir suchen für Sie die individuell beste<br />

Lösung, damit Sie Ihren <strong>Immobilien</strong>verkauf<br />

rasch auf die Zielgerade bringen.<br />

Sie nehmen Ihren <strong>Immobilien</strong>verkauf<br />

nicht auf die leichte Schulter und<br />

erwarten das auch von Ihrem <strong>Immobilien</strong>makler?<br />

Dann sind Sie bei uns<br />

goldrichtig! Damit Sie von Anfang an<br />

ein gutes Gefühl haben, begleiten wir<br />

Sie mit Handschlagqualität und leidenschaftlichem<br />

Engagement. Sie als<br />

Kunde profitieren außerdem von<br />

unserem umfangreichen Netzwerk im<br />

In- und Ausland.<br />

So wird Ihr <strong>Immobilien</strong>verkauf<br />

zur Punktlandung!<br />

Ihr Andreas Hofer und Team<br />

Gewährleistungsunterlagen<br />

und Garantiescheine<br />

v.l. Manuela Thüringer | Assistentin der Geschäftsleitung<br />

Bettina Lydia Engelhardt | Vermietung<br />

Andreas Hofer | Geschäftsführer<br />

Markus Maier | Stellvertretender Geschäftsleiter<br />

Beate Fetz | Marketing und Kommunikation<br />

Markus Mader | Büro Bregenz<br />

12<br />

13


Wieviel ein Makler kostet<br />

erfahren Sie zu Beginn.<br />

Wieviel KEIN MAKLER kostet<br />

erst am Ende!<br />

Übergabeprotokoll<br />

und Fotodokumentation<br />

an den Käufer übergeben<br />

Besichtigungstermine durchführen<br />

Fotos machen<br />

Immobilie online und<br />

in den Printmedien<br />

bewerben<br />

Zählerstände ummelden<br />

Unterschriften<br />

einholen<br />

2/3 DER ARBEIT EINES MAKLERS<br />

BLEIBT UNGESEHEN.<br />

DAS SIND DIE ENTSCHEIDENDEN<br />

2/3 FÜR DEN ERFOLG!<br />

Kontaktaufnahme mit<br />

vorgemerkten Interessenten<br />

Baunutzung klären<br />

Kaufanbote einholen<br />

Besichtigungstermine koordinieren<br />

Bestandsaufnahme<br />

Kaufvertrag<br />

Netzwerk<br />

Dienstbarkeiten klären<br />

Baubescheid einholen<br />

Professionelles Exposé erstellen<br />

Verkaufspreis ermitteln<br />

Relevante Unterlagen einholen<br />

<strong>Immobilien</strong>ertragssteuer<br />

14 15


Andreas Hofer <strong>Immobilien</strong> GmbH<br />

Lustenau und Bregenz<br />

T 05577 93080<br />

office@ah.at<br />

ah.at<br />

Wir sind Ihr<br />

PlanetHome-Partner<br />

in Vorarlberg<br />

planethome.at

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