News_Kompakt_Juli_2019
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NEWS KOMPAKT!<br />
Deutscher Druck- und Medientag <strong>2019</strong><br />
19. bis 20. September in Berlin<br />
150 Jahre Bundesverband Druck und Medien<br />
Fotos: Britta Pedersen, picture alliance/dpa; Tobias Koch, commons.wikimedia.org<br />
Der Deutsche Druck- und Medientag ist das zentrale<br />
Jahresevent der Branche. Als traditionelles Unternehmerforum<br />
richtet er sich an Druck- und Mediendienstleister,<br />
Zulieferer und Kunden und bietet neben<br />
hochkarätigen und erfahrungsorientierten Fachvorträgen<br />
zu branchenspezifischen Zukunftsthemen Gelegenheit<br />
zum Austausch und zum Networking.<br />
Aus dem Programm:<br />
Grußwort und Vortrag<br />
Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender<br />
von Axel<br />
Springer SE und Präsident des<br />
Bundesverbandes Deutscher<br />
Zeitungsverleger<br />
Der Deutsche Druck- und Medientag wird veranstaltet<br />
vom Bundesverband Druck und Medien und seinen<br />
Landesverbänden. Unterstützt wird er von renommierten<br />
Zulieferern und Dienstleistern der Druckindustrie.<br />
Das Programm und die Anmeldemöglichkeiten finden<br />
Sie unter: www.bvdm-online.de/index.php?id=1555<br />
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung<br />
Helge Reinhold Braun, Bundesminister<br />
für besondere Aufgaben und Chef des<br />
Bundeskanzleramts<br />
JULI/<strong>2019</strong> 1
WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />
bvdm-Konjunkturtelegramm:<br />
Deutsche Druck- und Medienindustrie<br />
Juni <strong>2019</strong>: Geschäftsklima legt leicht zu<br />
Das zuletzt angespannte Geschäftsklima in der deutschen<br />
Druck- und Medienbranche hat sich im Juni <strong>2019</strong> leicht<br />
verbessert. Der vom Bundesverband Druck und Medien<br />
berechnete Geschäftsklimaindex ist gegenüber dem Vormonat<br />
um saisonbereinigte 1,8 Prozent von 97,3 auf 99,0<br />
Zähler angestiegen. Zum ersten Mal seit sechs Monaten<br />
liegt der Index 1,5 Prozent über dem Vorjahresstand.<br />
Im Juni beurteilten die vom ifo Institut befragten Druckund<br />
Medienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage<br />
positiver als im Vormonat und bewerteten die zukünftige<br />
Geschäftslage optimistischer als noch im Mai. Die Werte<br />
der aktuellen und erwarteten Geschäftslage bestimmen<br />
die Entwicklung des Geschäftsklimas, das einen guten<br />
Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung der<br />
Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />
Der saisonbereinigte Geschäftslageindex stieg im Juni<br />
gegenüber dem Vormonat um 1,6 Prozent, drehte also<br />
nach dem Rückgang im Mai (-0,9 Prozent) wieder ins Plus.<br />
Zugleich lag das Indexniveau jedoch mit 99,5 Zählern 2,3<br />
Prozent unter dem Vorjahresstand, womit sich die Abwärtstendenz<br />
im Vorjahresvergleich fortsetzte. Allerdings<br />
schwächte sich dieser Negativtrend ab. Die leicht verbesserte<br />
Produktionsentwicklung der befragten Unternehmen<br />
im Juni führte offenbar dazu, dass die Lage gegenüber<br />
dem Vormonat besser beurteilt wurde. Trotzdem<br />
sorgt die seit Monaten unbefriedigende Auftragslage der<br />
befragten Unternehmen für eine gegenüber dem Vorjahr<br />
rückläufige Produktionsentwicklung und entsprechende<br />
negative Beurteilung der Geschäftslage.<br />
Zuversichtlich zeigten sich die Unternehmen im<br />
Juni wieder hinsichtlich ihrer Geschäftslage in den<br />
kommenden sechs Monaten. Der entsprechende<br />
saisonbereinigte Index der Geschäftserwartungen<br />
stieg gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent auf<br />
98,6 Zähler. Zudem konnte der Index im Vergleich<br />
zum Vorjahresmonat um 5,5 Prozent zulegen. Dieser<br />
vergleichsweise hohe Anstieg geht teilweise<br />
auf einen statistischen Effekt zurück – im Juni 2018<br />
wurden die Unternehmenserwartungen ungewöhnlich<br />
stark und einmalig nach unten revidiert,<br />
sodass das aktuelle Indexniveau der Erwartungen<br />
demgegenüber deutlich höher ausgefallen ist. Zugleich<br />
geht die Zuversicht auf branchenspezifische<br />
realwirtschaftliche Muster zurück: Während die<br />
Erwartungen im Juni eines Jahres für die kommenden<br />
drei Monate auf eine Verschlechterung<br />
der Produktionstätigkeit der befragten Druck- und<br />
Medienunternehmen hinweisen, zeigen sie sich<br />
hinsichtlich der allgemeinen Geschäftslage für die<br />
kommenden sechs Monate positiv. Dies lässt sich<br />
mit der traditionell schwächeren Auftragslage in<br />
den Sommermonaten bzw. dem dann kommenden<br />
Weihnachtsgeschäft begründen.<br />
Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />
sowie Hinweise zur Teilnahme an<br />
den monatlichen ifo Konjunkturumfragen finden<br />
Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />
2 JULI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />
Übernahme von Papyrus Deutschland<br />
durch Papier Union genehmigt<br />
Nach einer langen Prüfungszeit hat das Bundeskartellamt die Übernahme von Papyrus Deutschland durch Papier Union<br />
freigegeben. Damit entsteht für Druck- und Medienunternehmen künftig eine neue Konstellation auf einem der für sie<br />
wichtigsten Zuliefermärkte. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat sich am Prüfungsverfahren von Anfang<br />
an konstruktiv-kritisch beteiligt. Nachstehend bewertet er die Genehmigung der Fusion und zeigt Handlungsoptionen<br />
für Druck- und Medienunternehmen auf.<br />
Anfang <strong>Juli</strong> <strong>2019</strong> hat das Bundeskartellamt<br />
(BKartA) den Zusammenschluss von Papier Union<br />
und Papyrus Deutschland gebilligt, wodurch im<br />
deutschen Papiergroßhandelsmarkt ein neuer<br />
Branchenriese entstehen wird. Laut der Pressemitteilung<br />
der Papier Union anlässlich der behördlichen<br />
Entscheidung soll die Fusion binnen eines<br />
Monats vollzogen werden.<br />
Das BKartA beziffert den Marktanteil der fusionierenden<br />
Unternehmen auf etwa 40 Prozent und<br />
damit ähnlich hoch, wie der bvdm es geschätzt<br />
hat (38 Prozent). Der Branchenprimus, die Igepa<br />
group, kommt auf einen Marktanteil von etwa<br />
45 Prozent. Somit wird der Papiergroßhandel in<br />
Deutschland künftig von einem Quasi-Duopol dominiert,<br />
da die beiden fusionierenden Unternehmen<br />
und die Igepa group zusammen einen Marktanteil<br />
von ca. 80 bis 85 Prozent haben werden.<br />
Der restliche Marktanteil entfällt im Grunde auf<br />
die zwei Großhändler Antalis und Carl Berberich.<br />
Bewertung der Entscheidung<br />
Mit Unterstützung der Druck- und Medienverbände<br />
sowie der ehrenamtlichen Mitglieder des<br />
bvdm-Wirtschaftsausschusses hat sich der bvdm<br />
am Fusionsverfahren beteiligt und seine Kritik öffentlich<br />
kommuniziert. Durch sein Engagement<br />
wirkte er auf eine ausführliche Prüfung der möglichen<br />
Folgen der Fusion hin. Im Rahmen dieser<br />
Untersuchung hatte das Bundeskartellamt unter<br />
anderem auch über 100 Druckereien befragt.<br />
Für die Druckindustrie ist die sich nunmehr abzeichnende<br />
Marktkonzentration auf dem für sie<br />
sehr wichtigen Zuliefermarkt für graphische Papiere<br />
als unerfreulich zu bewerten, da sie für Druckunternehmen<br />
mittel- bis langfristig mit Nachteilen<br />
verbunden sein wird. Der wichtigste Nachteil ist die<br />
gestärkte Ausgangsposition der Papiergroßhändler<br />
in den Preisverhandlungen, was letztendlich<br />
zu steigenden Einstandspreisen und einer abnehmenden<br />
Servicequalität führen könnte.<br />
Zudem dürfte die Fusion die Abhängigkeit der<br />
Druckindustrie vom Papiergroßhandel deutlich<br />
steigern. Diese Abhängigkeit bezieht sich nicht nur<br />
auf den Bezug von Druckpapier, sondern auch auf<br />
die Logistikdienstleistung des Papiergroßhandels<br />
im Allgemeinen. Denn auch andere Anbieter nutzen<br />
das Vertriebsnetzwerk bzw. die Logistikketten<br />
der Papierhändler, um Druckunternehmen mit<br />
Betriebs- und Hilfsmitteln zu versorgen. Aus der<br />
Perspektive eines Druckunternehmens wird sich<br />
daher eine verstärkte Verhandlungsposition der<br />
Papierhändler vermutlich auch auf den Einkauf<br />
anderer Vorleistungsgüter ungünstig auswirken.<br />
Der Papiergroßhandel entwickelt sich somit immer<br />
mehr zum Schlüsselglied der gesamten Wertschöpfungskette,<br />
von dem nicht nur die Druckunternehmen,<br />
sondern viele ihrer Zulieferer stärker<br />
abhängig werden.<br />
Darüber hinaus dürften die nachteiligen Auswirkungen<br />
des Zusammenschlusses für die Druckunternehmen<br />
räumlich unterschiedlich ausfallen:<br />
Während in den alten Bundesländern der<br />
Großhandelsmarkt vermutlich auch künftig noch<br />
mehrere Anbieter aufweisen wird, besteht in den<br />
östlichen Regionen Deutschlands die Gefahr einer<br />
Monopolisierung. Denn nicht nur die Zahl der dort<br />
aktiven Großhändler hat sich in den vergangenen<br />
Jahren sehr stark reduziert. Sondern auch die Lagerkapazitäten<br />
der noch aktiven Anbieter wurden<br />
abgebaut, wodurch kurzfristige und schnelle Lieferungen<br />
bereits jetzt erschwert werden.<br />
Trotz der grundsätzlich unerfreulichen Entscheidung<br />
des BKartA für viele Druckunternehmen ist<br />
eine geordnete Marktkonzentration – wie sie im<br />
Zuge der Fusion nunmehr stattfinden wird – aus<br />
der Sicht der gesamten Druckindustrie einem ungeordneten<br />
Marktaustritt eines der beiden Unternehmen<br />
vorzuziehen. Insofern begrüßt der bvdm<br />
die Absicht der fusionierenden Unternehmen,<br />
künftig ein noch breiteres Spektrum an Produkten<br />
und Dienstleistungen anbieten zu wollen. Angesichts<br />
von Synergieeffekten, die beide Unternehmen<br />
aus der Fusion anstreben, müssen sie dies<br />
jedoch erst durch Taten beweisen. ><br />
JULI/<strong>2019</strong> 3
Es bleibt außerdem zu hoffen, dass der Wettbewerbsdruck,<br />
den einzelne Papierhersteller durch<br />
die Direktbelieferung auf die Großhändler ausüben,<br />
nicht nachlässt und dadurch die absehbaren<br />
Nachteile der Fusion für die Druck- und Medienunternehmen<br />
abgemildert werden.<br />
Handlungsoptionen für Druck- und Medienunternehmen<br />
Angesichts der BKartA-Entscheidung sollten<br />
Druck- und Medienunternehmen Maßnahmen ergreifen,<br />
um sich auf die neue Marktkonstellation im<br />
Papiergroßhandel bestmöglich vorzubereiten. Die<br />
folgenden allgemein gehaltenen Handlungsoptionen<br />
sollen hierfür als eine nicht abschließende<br />
Sammlung von Anregungen dienen:<br />
Die Unternehmen sollten ihre Einkaufsprozesse<br />
systematisch analysieren und optimieren. Dabei<br />
ermöglicht beispielsweise der Aufbau bzw. die<br />
Weiterentwicklung eines Controlling-Systems die<br />
regelmäßige Prüfung des Einkaufspotenzials. Zudem<br />
ist es von essenzieller Bedeutung, die Qualifizierung<br />
und kontinuierliche Weiterbildung des<br />
Einkaufspersonals zu gewährleisten. Hierbei unterstützen<br />
die Druck- und Medienverbände die Unternehmen<br />
mit Schulungsangeboten und Seminaren.<br />
Um der gestiegenen Verhandlungsmacht der Papierhändler<br />
entgegenwirken zu können, sollten<br />
gerade die kleineren Druckunternehmen die Teil-<br />
nahme an Einkaufskooperationen prüfen. Durch<br />
die Bündelung von Papiermengen können sie<br />
bessere Konditionen und Preise erhalten.<br />
Nichtsdestotrotz dürfte die künftige Marktstruktur<br />
bei den Papiergroßhändlern mittel- bis langfristig<br />
mit deutlich höheren Einstandspreisen für Druckpapier<br />
einhergehen, sodass sich bereits jetzt eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung der Ertragslage der<br />
Druckunternehmen abzeichnet. Angesichts dieser<br />
drohenden Entwicklung ist eine der wesentlichen<br />
Erkenntnisse des kürzlich stattgefundenen Pricing<br />
Kongresses der Druck- und Medienverbände besonders<br />
hervorzuheben: Der aktive Hebel zur<br />
Beeinflussung der eigenen Ertragskraft ist eine<br />
professionelle Verkaufspreisstrategie. Diese ist<br />
wichtiger als die Optimierung der Kostenstruktur.<br />
Indes zeigen die Ergebnisse der von den Druckund<br />
Medienverbänden im Vorfeld des Pricing Kongresses<br />
durchgeführten Umfrage, dass 60 Prozent<br />
der befragten Druck- und Medienunternehmen<br />
keine klare Preisstrategie haben (45 Prozent) oder<br />
diese nicht konsequent verfolgen können (15 Prozent).<br />
Gerade solche Unternehmen sollten daher<br />
umgehend eine Strategie entwickeln und diese<br />
konsequent verfolgen. Zugleich sollte eine bereits<br />
entwickelte Verkaufspreisstrategie in den Unternehmen<br />
stets die höchste Priorität haben.<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
HARALD BAREITHER<br />
Geschäftsführer<br />
0511 338 06-24<br />
bareither@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
4 JULI/<strong>2019</strong>
BUSINESSLUNCH BERLIN 5.9.<strong>2019</strong><br />
NEWS KOMPAKT!<br />
BUSINESSLUNCH BERLIN<br />
Die 5S-Methode:<br />
Schluss mit dem Chaos am Arbeitsplatz!<br />
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Erich Kästner<br />
TERMIN: 5.9.<strong>2019</strong><br />
PROGRAMM: 12.30 Uhr<br />
Eintreffen der Gäste<br />
12.30 – 13.30 Uhr<br />
Netzwerken beim Lunch<br />
13.00 – 16.00Uhr<br />
Die 5S-Methode:<br />
Schluss mit dem Chaos am Arbeitsplatz!<br />
Mit viel Raum für Diskussion!<br />
REFERENT:<br />
Manuel Lehmann, ml+ Stiftung für positive Unruhe<br />
Im aktuellen NUTZEN finden Sie einen ausführlichen<br />
Artikel über die Vorteile der 5S-Methode.<br />
SEMINARORT:<br />
TYPOGRAPHUS GmbH<br />
Nunsdorfer Ring 2-10<br />
12277 Berlin<br />
SEMINARKOSTEN: für Mitglieder und<br />
Nicht-Mitglieder kostenlos<br />
ANMELDUNGEN:<br />
seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
<br />
Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />
Nutzen Sie Eventbrite oder schicken Sie eine Mail an:<br />
seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />
Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />
GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />
JULI/<strong>2019</strong> 5
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />
CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
JOACHIM WOLPERS<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 638<br />
wolpers@vdmno.de<br />
HOLGER SCHÜRMANN<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 636<br />
schuermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
6 JULI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
RECHT<br />
Zweites Gesetz zur Anpassung<br />
des Datenschutzrechts<br />
Der Bundestag hat am 27. Juni <strong>2019</strong> das Zweite<br />
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts<br />
an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)<br />
und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680<br />
in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat des<br />
Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung<br />
beschlossen. Dabei soll auch das Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) in wichtigen Punkten geändert<br />
werden.<br />
Nachdem 2017 bereits das BDSG an die DSGVO<br />
angepasst worden ist, nimmt das Zweite Datenschutz-Anpassungs-<br />
und Umsetzungsgesetz in<br />
weiteren 154 Fachgesetzen Änderungen vor. Zu<br />
den Regelungsschwerpunkten zählen dabei etwa<br />
Anpassungen von Begriffsbestimmungen und<br />
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung<br />
sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten.<br />
Darüber hinaus wird aber auch das BDSG nochmals<br />
geändert. Dabei sind zwei Punkte besonders<br />
hervorzuheben:<br />
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen<br />
zu benennen<br />
Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG haben der Verantwortliche<br />
und der Auftragsverarbeiter zukünftig<br />
einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, soweit<br />
sie in der Regel mindestens 20 (statt bisher<br />
10) Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten beschäftigen.<br />
Diese Regelung stellt für kleine Unternehmen<br />
eine erfreuliche Entlastung dar und trägt der Kritik<br />
des bvdm an der bisherigen Regelung Rechnung.<br />
in der umfangreichen Verarbeitung besonderer<br />
Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO, wie<br />
z. B. Gesundheitsdaten (Art. 37 Abs. 1 c) DSGVO),<br />
sollte ein Datenschutzbeauftragter im nichtöffentlichen<br />
Bereich benannt werden müssen, im Übrigen<br />
jedoch nicht.<br />
Einwilligung im Arbeitsverhältnis auch elektronisch<br />
möglich<br />
Nach § 26 Abs. 2 Satz 3 BDSG kann die datenschutzrechtliche<br />
Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis<br />
(statt in Schriftform) zukünftig schriftlich oder<br />
elektronisch erfolgen. Die Änderung ist zu begrüßen,<br />
da sie die Voraussetzungen erleichtert, unter<br />
denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung<br />
eingeholt werden kann und den technischen<br />
Gegebenheiten in der Arbeitswelt Rechnung trägt.<br />
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.<br />
Dort findet die erste Plenarsitzung nach der Sommerpause<br />
am 20. September <strong>2019</strong> statt.<br />
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres<br />
und Heimat finden Sie unter dem folgenden Link:<br />
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911181.<br />
pdf.<br />
Ungeachtet dessen wäre eine komplette Aufhebung<br />
der starren Personenzahl wünschenswert,<br />
wofür sich der bvdm anlässlich der Evaluierung<br />
der DSGVO einsetzen wird. Nur wenn die Kerntätigkeit<br />
in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen<br />
besteht, welche eine umfangreiche<br />
Überwachung von betroffenen Personen erforderlich<br />
machen (Art. 37 Abs. 1 b) DSGVO), oder<br />
HINWEIS<br />
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />
die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />
Sprachformen verzichtet.<br />
JULI/<strong>2019</strong> 7
RECHT<br />
Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
MARTIN MAISCHAK<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 642<br />
maischak@vdmno.de<br />
TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 632<br />
schroeder-hohensee@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
8 JULI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
TECHNIK<br />
Die zentrale<br />
Offsetdrucknorm<br />
ISO 12647-2 wird<br />
überarbeitet<br />
Bei der Weiterentwicklung der zentralen Offsetdrucknorm<br />
sichern die deutschen ISO-Experten<br />
die Interessen der Anwender des ProzessStandard<br />
Offsetdruck.<br />
ISO-Normen werden turnusmäßig alle fünf Jahre<br />
dahingehend überprüft, ob sie unverändert weiter<br />
gelten sollen oder inhaltlich auf den aktuellen<br />
Stand der Technik anzupassen sind. Letzteres<br />
trifft nun auf die zentrale Offsetdrucknorm, die<br />
ISO 12647-2, zu. Sie war zuletzt 2013 umfangreich<br />
überarbeitet worden (acht Substratkategorien,<br />
M1-Messmodus etc.), und ihre erneute Revision<br />
wurde im Oktober 2018 vom ISO-Komitee 130<br />
„Graphic technology“ beschlossen.<br />
Die deutschen ISO-Experten – darunter ein Vertreter<br />
des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) –<br />
sind zurzeit federführend beim Überarbeiten<br />
dieses Standards. Mit einem gut vorbereiteten<br />
Revisionskonzept und einem geschlossenen Auftreten<br />
beim ISO-Meeting Ende Mai in Hongkong<br />
begegneten sie den G7-Interessenvertretern. Die<br />
wollten ihre amerikanische Graubalance-Methode<br />
schnellstmöglich verankert sehen, aber ohne<br />
tiefer zu hinterfragen, ob sie zum selben Ergebnis<br />
führt wie die bestehende Druckkennlinien-basierte<br />
Methode, die u. a. der ProzessStandard Offsetdruck<br />
praxisnah erläutert. Deshalb bekundeten<br />
Vertreter beider Interessenparteien letztlich ihre<br />
Bereitschaft, bis zum nächsten Meeting im Herbst<br />
in den USA gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten,<br />
der eine konsistente Implementierung der<br />
G7-Methode in die Norm ermöglichen soll. Mit<br />
diesem Diskussionsergebnis sichern die deutschen<br />
ISO-Akteure zugleich die Interessen der Druckund<br />
Mediendienstleister, die bisher und auch weiterhin<br />
nach dem praxiserprobten ProzessStandard<br />
Offsetdruck produzieren.<br />
Die Revision kann sich über mehrere Jahre hinziehen<br />
und wird möglicherweise dazu führen, dass<br />
in der ISO 12647-2 zwei gleichberechtigte, aber<br />
klar unterscheidbare Methoden zum Steuern des<br />
Druckprozesses beschrieben werden.<br />
JULI/<strong>2019</strong> 9
TECHNIK<br />
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UDO EICKELPASCH<br />
Technik<br />
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10 JULI/<strong>2019</strong>
BILDUNGSPOLITIK<br />
Gesetzentwurf für<br />
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Im Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein<br />
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) mit<br />
im Wesentlichen folgenden Inhalten ins Parlament<br />
eingebracht: Einführung einer Mindestausbildungsvergütung<br />
(MiAV), neue Abschlussbezeichnungen im<br />
Fortbildungsbereich, Änderungen bei der Durchführung<br />
von Abschlussprüfungen sowie eine Öffnung für<br />
eine Teilzeitausbildung.<br />
1. Mindestausbildungsvergütung<br />
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Berufsausbildungen,<br />
die 2020 beginnen, die Mindestausbildungsvergütung im<br />
ersten Lehrjahr 515,- € beträgt, für das zweite Jahr ist eine<br />
Steigerung um 18 % auf 608,- €, und im dritten Jahr um<br />
35 % auf 695,- € vorgesehen. Bis 2023 soll sich die MiAV<br />
jährlich um 35,- € auf dann 620,- € im ersten Lehrjahr<br />
erhöhen. Die anschließenden Erhöhungen ab dem Jahr<br />
2024 sollen sich an der durchschnittlichen Steigerung der<br />
Ausbildungsvergütungen orientieren. Dabei sollen nach<br />
dem Gesetzentwurf tarifliche Ausbildungsvergütungen,<br />
die unter der MiAV liegen, weiterhin Bestand haben.<br />
Bewertung:<br />
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Druckund<br />
Medienindustrie liegen bereits jetzt bei 954,75 €<br />
im ersten Ausbildungsjahr und damit deutlich über der<br />
geplanten MiAV. Eine Betroffenheit für tarifgebundene<br />
Unternehmen ist daher nicht ersichtlich.<br />
2. Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich<br />
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Abschlussbezeichnungen<br />
im Fortbildungsbereich vor. Dabei soll die<br />
„Aufstiegsfortbildung“ durch den Begriff der „höherqualifizierenden<br />
Berufsbildung“ ersetzt werden. Davon soll<br />
die Gesamtheit der Fortbildungen erfasst werden, die die<br />
berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und somit einen<br />
beruflichen Aufstieg ermöglichen sollen. Die folgenden<br />
neuen Bezeichnungen für die Fortbildungsstufen sind<br />
dabei vorgesehen: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor<br />
Professional und Master Professional.<br />
Bewertung:<br />
Durch die neuen Bezeichnungen sollen Fortbildungen mit<br />
dem gleichen Qualifizierungsniveau zusammengefasst<br />
werden und die Gleichwertigkeit von beruflichen gegenüber<br />
akademischen Abschlüssen aufgezeigt werden. Generell<br />
erhofft man sich, dadurch die berufliche Bildung<br />
attraktiver zu machen. Ob dies mit den vorgesehenen<br />
Änderungen gelingt, bleibt abzuwarten. Wichtig ist jedoch,<br />
dass die vorhandenen Abschlüsse, wie beispielsweise<br />
der Industriemeister Print erhalten bleiben. Dies<br />
hat das Bildungsministerium zwar zugesichert. Im Gesetz<br />
bedarf es jedoch noch einer Klarstellung.<br />
3. Durchführung von Abschlussprüfungen<br />
Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen soll es künftig<br />
möglich sein, sogenannte nichtflüchtige Prüfungen auf<br />
zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder zwei externe<br />
Gutachter zu übertragen. Die Beurteilung der Prüfungsleistung<br />
muss aber weiterhin durch den paritätisch<br />
besetzten Prüfungsausschuss erfolgen. Bei praktischen<br />
Prüfungen müssen nach dem Entwurf drei Ausschussmitglieder<br />
anwesend sein, da es sich hierbei – wie bei<br />
mündlichen Prüfungen – um eine flüchtige Prüfungsleistung<br />
handelt.<br />
Bewertung:<br />
Auch praktische Prüfungen sollten durch zwei Prüfer abgenommen<br />
werden können. Zum einen gilt das Zwei-Prüfer-System<br />
auch im Hochschulprüfungsbereich, zum anderen<br />
verursachen mehr Prüfer höhere Kosten.<br />
4. Teilzeitausbildung<br />
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher nur<br />
als Ausnahmelösung Personen in besonderen Lebensumständen<br />
vorbehalten war, soll als eine grundsätzliche<br />
Option aufgenommen werden. Einvernehmen beider<br />
Parteien ist dabei Voraussetzung. Die Arbeitszeit soll, bei<br />
entsprechender Verlängerung der Ausbildungszeit, um<br />
maximal 50 % gekürzt werden dürfen.<br />
Bewertung:<br />
Die grundsätzliche Option einer Teilzeitausbildung ermöglicht<br />
eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsverhältnisse.<br />
5. Zeitplan<br />
Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz zum 1. Januar<br />
2020 in Kraft treten. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte<br />
am 27. Juni <strong>2019</strong>. Vor der 2./3. Lesung am 24./25.<br />
Oktober <strong>2019</strong> findet am 16. Oktober <strong>2019</strong> eine Öffentliche<br />
Anhörung statt. <br />
JULI/<strong>2019</strong> 11
BILDUNG<br />
Besucherrekord auf<br />
mediencommunity.de<br />
Von Januar bis Ende Mai <strong>2019</strong> wurden über<br />
347.000 Besuche auf der Website mediencommunity.de<br />
des Zentral Fachausschusses Berufsbildung<br />
Druck und Medien (ZFA) registriert. Dies<br />
ist der bisherige Besucher-Rekord für diesen<br />
Zeitraum eines Jahres. Die Besucher riefen dabei<br />
insgesamt 1.667.000 Seiten auf.<br />
Die vom ZFA getragene Mediencommunity bietet<br />
seit 2008 Auszubildenden, Lehrern, Ausbildern<br />
und allen anderen Interessierten mit Wikis, Lexika,<br />
webbasierten Trainings oder Lerngruppen<br />
das geballte Wissen des grafischen Gewerbes. Das<br />
gesamte Angebot steht digital und kostenfrei zur<br />
Verfügung.<br />
Zur Prüfungsvorbereitung nutzen die Auszubildenden<br />
nach Berufen geordnete Prüfungswikis<br />
und vernetzen sich in Lerngruppen der Mediencommunity.<br />
Seit dem Start der Plattform vor<br />
11 Jahren haben sich weit über 13.000 Nutzer/-innen<br />
registriert.<br />
Zur Prüfungsvorbereitung der Mediengestalter/-innen<br />
Digital und Print startet drei Monate<br />
vor dem Prüfungstermin eine Online-Lerngruppe.<br />
Das Prüfungsvorbereitungs-wiki geht zeitgleich<br />
mit der Veröffentlichung der Themenbereiche<br />
für die schriftliche Prüfung online. Azubis können<br />
unterstützt von Moderatoren gemeinsam Aufgaben<br />
stellen, bearbeiten und diskutieren. Zu der<br />
diesjährigen Abschlussprüfung der Mediengestalter/-innen<br />
Digital und Print haben sich rund 30 %<br />
der bundesweiten Prüflinge in der Mediencommunity-Lerngruppe<br />
angemeldet. Dies zeigt, dass<br />
diese Form des Wissenserwerbs weiterhin Zulauf<br />
erhält.<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Geschäftsführerin bkdmno<br />
ASTRID HABERMANN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhauen@vdmno.de<br />
0511 33 80 621<br />
habermann@vdmno.de<br />
BILDUNG<br />
Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und<br />
kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche,<br />
Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne,<br />
Prüfungsvorbereitungskurse für Medienfachwirte und<br />
Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler<br />
und Facharbeiter in unserer üa: der Überbetrieblichen<br />
Ausbildung im NordOsten<br />
HENNING MARCARD<br />
Bildung<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
12 JULI/<strong>2019</strong>