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News_Kompakt_Juli_2019

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NEWS KOMPAKT!<br />

Deutscher Druck- und Medientag <strong>2019</strong><br />

19. bis 20. September in Berlin<br />

150 Jahre Bundesverband Druck und Medien<br />

Fotos: Britta Pedersen, picture alliance/dpa; Tobias Koch, commons.wikimedia.org<br />

Der Deutsche Druck- und Medientag ist das zentrale<br />

Jahresevent der Branche. Als traditionelles Unternehmerforum<br />

richtet er sich an Druck- und Mediendienstleister,<br />

Zulieferer und Kunden und bietet neben<br />

hochkarätigen und erfahrungsorientierten Fachvorträgen<br />

zu branchenspezifischen Zukunftsthemen Gelegenheit<br />

zum Austausch und zum Networking.<br />

Aus dem Programm:<br />

Grußwort und Vortrag<br />

Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender<br />

von Axel<br />

Springer SE und Präsident des<br />

Bundesverbandes Deutscher<br />

Zeitungsverleger<br />

Der Deutsche Druck- und Medientag wird veranstaltet<br />

vom Bundesverband Druck und Medien und seinen<br />

Landesverbänden. Unterstützt wird er von renommierten<br />

Zulieferern und Dienstleistern der Druckindustrie.<br />

Das Programm und die Anmeldemöglichkeiten finden<br />

Sie unter: www.bvdm-online.de/index.php?id=1555<br />

Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung<br />

Helge Reinhold Braun, Bundesminister<br />

für besondere Aufgaben und Chef des<br />

Bundeskanzleramts<br />

JULI/<strong>2019</strong> 1


WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />

bvdm-Konjunkturtelegramm:<br />

Deutsche Druck- und Medienindustrie<br />

Juni <strong>2019</strong>: Geschäftsklima legt leicht zu<br />

Das zuletzt angespannte Geschäftsklima in der deutschen<br />

Druck- und Medienbranche hat sich im Juni <strong>2019</strong> leicht<br />

verbessert. Der vom Bundesverband Druck und Medien<br />

berechnete Geschäftsklimaindex ist gegenüber dem Vormonat<br />

um saisonbereinigte 1,8 Prozent von 97,3 auf 99,0<br />

Zähler angestiegen. Zum ersten Mal seit sechs Monaten<br />

liegt der Index 1,5 Prozent über dem Vorjahresstand.<br />

Im Juni beurteilten die vom ifo Institut befragten Druckund<br />

Medienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage<br />

positiver als im Vormonat und bewerteten die zukünftige<br />

Geschäftslage optimistischer als noch im Mai. Die Werte<br />

der aktuellen und erwarteten Geschäftslage bestimmen<br />

die Entwicklung des Geschäftsklimas, das einen guten<br />

Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung der<br />

Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />

Der saisonbereinigte Geschäftslageindex stieg im Juni<br />

gegenüber dem Vormonat um 1,6 Prozent, drehte also<br />

nach dem Rückgang im Mai (-0,9 Prozent) wieder ins Plus.<br />

Zugleich lag das Indexniveau jedoch mit 99,5 Zählern 2,3<br />

Prozent unter dem Vorjahresstand, womit sich die Abwärtstendenz<br />

im Vorjahresvergleich fortsetzte. Allerdings<br />

schwächte sich dieser Negativtrend ab. Die leicht verbesserte<br />

Produktionsentwicklung der befragten Unternehmen<br />

im Juni führte offenbar dazu, dass die Lage gegenüber<br />

dem Vormonat besser beurteilt wurde. Trotzdem<br />

sorgt die seit Monaten unbefriedigende Auftragslage der<br />

befragten Unternehmen für eine gegenüber dem Vorjahr<br />

rückläufige Produktionsentwicklung und entsprechende<br />

negative Beurteilung der Geschäftslage.<br />

Zuversichtlich zeigten sich die Unternehmen im<br />

Juni wieder hinsichtlich ihrer Geschäftslage in den<br />

kommenden sechs Monaten. Der entsprechende<br />

saisonbereinigte Index der Geschäftserwartungen<br />

stieg gegenüber dem Vormonat um 2,1 Prozent auf<br />

98,6 Zähler. Zudem konnte der Index im Vergleich<br />

zum Vorjahresmonat um 5,5 Prozent zulegen. Dieser<br />

vergleichsweise hohe Anstieg geht teilweise<br />

auf einen statistischen Effekt zurück – im Juni 2018<br />

wurden die Unternehmenserwartungen ungewöhnlich<br />

stark und einmalig nach unten revidiert,<br />

sodass das aktuelle Indexniveau der Erwartungen<br />

demgegenüber deutlich höher ausgefallen ist. Zugleich<br />

geht die Zuversicht auf branchenspezifische<br />

realwirtschaftliche Muster zurück: Während die<br />

Erwartungen im Juni eines Jahres für die kommenden<br />

drei Monate auf eine Verschlechterung<br />

der Produktionstätigkeit der befragten Druck- und<br />

Medienunternehmen hinweisen, zeigen sie sich<br />

hinsichtlich der allgemeinen Geschäftslage für die<br />

kommenden sechs Monate positiv. Dies lässt sich<br />

mit der traditionell schwächeren Auftragslage in<br />

den Sommermonaten bzw. dem dann kommenden<br />

Weihnachtsgeschäft begründen.<br />

Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />

sowie Hinweise zur Teilnahme an<br />

den monatlichen ifo Konjunkturumfragen finden<br />

Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />

2 JULI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />

Übernahme von Papyrus Deutschland<br />

durch Papier Union genehmigt<br />

Nach einer langen Prüfungszeit hat das Bundeskartellamt die Übernahme von Papyrus Deutschland durch Papier Union<br />

freigegeben. Damit entsteht für Druck- und Medienunternehmen künftig eine neue Konstellation auf einem der für sie<br />

wichtigsten Zuliefermärkte. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat sich am Prüfungsverfahren von Anfang<br />

an konstruktiv-kritisch beteiligt. Nachstehend bewertet er die Genehmigung der Fusion und zeigt Handlungsoptionen<br />

für Druck- und Medienunternehmen auf.<br />

Anfang <strong>Juli</strong> <strong>2019</strong> hat das Bundeskartellamt<br />

(BKartA) den Zusammenschluss von Papier Union<br />

und Papyrus Deutschland gebilligt, wodurch im<br />

deutschen Papiergroßhandelsmarkt ein neuer<br />

Branchenriese entstehen wird. Laut der Pressemitteilung<br />

der Papier Union anlässlich der behördlichen<br />

Entscheidung soll die Fusion binnen eines<br />

Monats vollzogen werden.<br />

Das BKartA beziffert den Marktanteil der fusionierenden<br />

Unternehmen auf etwa 40 Prozent und<br />

damit ähnlich hoch, wie der bvdm es geschätzt<br />

hat (38 Prozent). Der Branchenprimus, die Igepa<br />

group, kommt auf einen Marktanteil von etwa<br />

45 Prozent. Somit wird der Papiergroßhandel in<br />

Deutschland künftig von einem Quasi-Duopol dominiert,<br />

da die beiden fusionierenden Unternehmen<br />

und die Igepa group zusammen einen Marktanteil<br />

von ca. 80 bis 85 Prozent haben werden.<br />

Der restliche Marktanteil entfällt im Grunde auf<br />

die zwei Großhändler Antalis und Carl Berberich.<br />

Bewertung der Entscheidung<br />

Mit Unterstützung der Druck- und Medienverbände<br />

sowie der ehrenamtlichen Mitglieder des<br />

bvdm-Wirtschaftsausschusses hat sich der bvdm<br />

am Fusionsverfahren beteiligt und seine Kritik öffentlich<br />

kommuniziert. Durch sein Engagement<br />

wirkte er auf eine ausführliche Prüfung der möglichen<br />

Folgen der Fusion hin. Im Rahmen dieser<br />

Untersuchung hatte das Bundeskartellamt unter<br />

anderem auch über 100 Druckereien befragt.<br />

Für die Druckindustrie ist die sich nunmehr abzeichnende<br />

Marktkonzentration auf dem für sie<br />

sehr wichtigen Zuliefermarkt für graphische Papiere<br />

als unerfreulich zu bewerten, da sie für Druckunternehmen<br />

mittel- bis langfristig mit Nachteilen<br />

verbunden sein wird. Der wichtigste Nachteil ist die<br />

gestärkte Ausgangsposition der Papiergroßhändler<br />

in den Preisverhandlungen, was letztendlich<br />

zu steigenden Einstandspreisen und einer abnehmenden<br />

Servicequalität führen könnte.<br />

Zudem dürfte die Fusion die Abhängigkeit der<br />

Druckindustrie vom Papiergroßhandel deutlich<br />

steigern. Diese Abhängigkeit bezieht sich nicht nur<br />

auf den Bezug von Druckpapier, sondern auch auf<br />

die Logistikdienstleistung des Papiergroßhandels<br />

im Allgemeinen. Denn auch andere Anbieter nutzen<br />

das Vertriebsnetzwerk bzw. die Logistikketten<br />

der Papierhändler, um Druckunternehmen mit<br />

Betriebs- und Hilfsmitteln zu versorgen. Aus der<br />

Perspektive eines Druckunternehmens wird sich<br />

daher eine verstärkte Verhandlungsposition der<br />

Papierhändler vermutlich auch auf den Einkauf<br />

anderer Vorleistungsgüter ungünstig auswirken.<br />

Der Papiergroßhandel entwickelt sich somit immer<br />

mehr zum Schlüsselglied der gesamten Wertschöpfungskette,<br />

von dem nicht nur die Druckunternehmen,<br />

sondern viele ihrer Zulieferer stärker<br />

abhängig werden.<br />

Darüber hinaus dürften die nachteiligen Auswirkungen<br />

des Zusammenschlusses für die Druckunternehmen<br />

räumlich unterschiedlich ausfallen:<br />

Während in den alten Bundesländern der<br />

Großhandelsmarkt vermutlich auch künftig noch<br />

mehrere Anbieter aufweisen wird, besteht in den<br />

östlichen Regionen Deutschlands die Gefahr einer<br />

Monopolisierung. Denn nicht nur die Zahl der dort<br />

aktiven Großhändler hat sich in den vergangenen<br />

Jahren sehr stark reduziert. Sondern auch die Lagerkapazitäten<br />

der noch aktiven Anbieter wurden<br />

abgebaut, wodurch kurzfristige und schnelle Lieferungen<br />

bereits jetzt erschwert werden.<br />

Trotz der grundsätzlich unerfreulichen Entscheidung<br />

des BKartA für viele Druckunternehmen ist<br />

eine geordnete Marktkonzentration – wie sie im<br />

Zuge der Fusion nunmehr stattfinden wird – aus<br />

der Sicht der gesamten Druckindustrie einem ungeordneten<br />

Marktaustritt eines der beiden Unternehmen<br />

vorzuziehen. Insofern begrüßt der bvdm<br />

die Absicht der fusionierenden Unternehmen,<br />

künftig ein noch breiteres Spektrum an Produkten<br />

und Dienstleistungen anbieten zu wollen. Angesichts<br />

von Synergieeffekten, die beide Unternehmen<br />

aus der Fusion anstreben, müssen sie dies<br />

jedoch erst durch Taten beweisen. ><br />

JULI/<strong>2019</strong> 3


Es bleibt außerdem zu hoffen, dass der Wettbewerbsdruck,<br />

den einzelne Papierhersteller durch<br />

die Direktbelieferung auf die Großhändler ausüben,<br />

nicht nachlässt und dadurch die absehbaren<br />

Nachteile der Fusion für die Druck- und Medienunternehmen<br />

abgemildert werden.<br />

Handlungsoptionen für Druck- und Medienunternehmen<br />

Angesichts der BKartA-Entscheidung sollten<br />

Druck- und Medienunternehmen Maßnahmen ergreifen,<br />

um sich auf die neue Marktkonstellation im<br />

Papiergroßhandel bestmöglich vorzubereiten. Die<br />

folgenden allgemein gehaltenen Handlungsoptionen<br />

sollen hierfür als eine nicht abschließende<br />

Sammlung von Anregungen dienen:<br />

Die Unternehmen sollten ihre Einkaufsprozesse<br />

systematisch analysieren und optimieren. Dabei<br />

ermöglicht beispielsweise der Aufbau bzw. die<br />

Weiterentwicklung eines Controlling-Systems die<br />

regelmäßige Prüfung des Einkaufspotenzials. Zudem<br />

ist es von essenzieller Bedeutung, die Qualifizierung<br />

und kontinuierliche Weiterbildung des<br />

Einkaufspersonals zu gewährleisten. Hierbei unterstützen<br />

die Druck- und Medienverbände die Unternehmen<br />

mit Schulungsangeboten und Seminaren.<br />

Um der gestiegenen Verhandlungsmacht der Papierhändler<br />

entgegenwirken zu können, sollten<br />

gerade die kleineren Druckunternehmen die Teil-<br />

nahme an Einkaufskooperationen prüfen. Durch<br />

die Bündelung von Papiermengen können sie<br />

bessere Konditionen und Preise erhalten.<br />

Nichtsdestotrotz dürfte die künftige Marktstruktur<br />

bei den Papiergroßhändlern mittel- bis langfristig<br />

mit deutlich höheren Einstandspreisen für Druckpapier<br />

einhergehen, sodass sich bereits jetzt eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung der Ertragslage der<br />

Druckunternehmen abzeichnet. Angesichts dieser<br />

drohenden Entwicklung ist eine der wesentlichen<br />

Erkenntnisse des kürzlich stattgefundenen Pricing<br />

Kongresses der Druck- und Medienverbände besonders<br />

hervorzuheben: Der aktive Hebel zur<br />

Beeinflussung der eigenen Ertragskraft ist eine<br />

professionelle Verkaufspreisstrategie. Diese ist<br />

wichtiger als die Optimierung der Kostenstruktur.<br />

Indes zeigen die Ergebnisse der von den Druckund<br />

Medienverbänden im Vorfeld des Pricing Kongresses<br />

durchgeführten Umfrage, dass 60 Prozent<br />

der befragten Druck- und Medienunternehmen<br />

keine klare Preisstrategie haben (45 Prozent) oder<br />

diese nicht konsequent verfolgen können (15 Prozent).<br />

Gerade solche Unternehmen sollten daher<br />

umgehend eine Strategie entwickeln und diese<br />

konsequent verfolgen. Zugleich sollte eine bereits<br />

entwickelte Verkaufspreisstrategie in den Unternehmen<br />

stets die höchste Priorität haben.<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

HARALD BAREITHER<br />

Geschäftsführer<br />

0511 338 06-24<br />

bareither@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

4 JULI/<strong>2019</strong>


BUSINESSLUNCH BERLIN 5.9.<strong>2019</strong><br />

NEWS KOMPAKT!<br />

BUSINESSLUNCH BERLIN<br />

Die 5S-Methode:<br />

Schluss mit dem Chaos am Arbeitsplatz!<br />

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Erich Kästner<br />

TERMIN: 5.9.<strong>2019</strong><br />

PROGRAMM: 12.30 Uhr<br />

Eintreffen der Gäste<br />

12.30 – 13.30 Uhr<br />

Netzwerken beim Lunch<br />

13.00 – 16.00Uhr<br />

Die 5S-Methode:<br />

Schluss mit dem Chaos am Arbeitsplatz!<br />

Mit viel Raum für Diskussion!<br />

REFERENT:<br />

Manuel Lehmann, ml+ Stiftung für positive Unruhe<br />

Im aktuellen NUTZEN finden Sie einen ausführlichen<br />

Artikel über die Vorteile der 5S-Methode.<br />

SEMINARORT:<br />

TYPOGRAPHUS GmbH<br />

Nunsdorfer Ring 2-10<br />

12277 Berlin<br />

SEMINARKOSTEN: für Mitglieder und<br />

Nicht-Mitglieder kostenlos<br />

ANMELDUNGEN:<br />

seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

<br />

Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />

Nutzen Sie Eventbrite oder schicken Sie eine Mail an:<br />

seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />

Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />

GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />

JULI/<strong>2019</strong> 5


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />

CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

JOACHIM WOLPERS<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 638<br />

wolpers@vdmno.de<br />

HOLGER SCHÜRMANN<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 636<br />

schuermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

6 JULI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

RECHT<br />

Zweites Gesetz zur Anpassung<br />

des Datenschutzrechts<br />

Der Bundestag hat am 27. Juni <strong>2019</strong> das Zweite<br />

Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts<br />

an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)<br />

und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680<br />

in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat des<br />

Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung<br />

beschlossen. Dabei soll auch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) in wichtigen Punkten geändert<br />

werden.<br />

Nachdem 2017 bereits das BDSG an die DSGVO<br />

angepasst worden ist, nimmt das Zweite Datenschutz-Anpassungs-<br />

und Umsetzungsgesetz in<br />

weiteren 154 Fachgesetzen Änderungen vor. Zu<br />

den Regelungsschwerpunkten zählen dabei etwa<br />

Anpassungen von Begriffsbestimmungen und<br />

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung<br />

sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten.<br />

Darüber hinaus wird aber auch das BDSG nochmals<br />

geändert. Dabei sind zwei Punkte besonders<br />

hervorzuheben:<br />

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen<br />

zu benennen<br />

Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG haben der Verantwortliche<br />

und der Auftragsverarbeiter zukünftig<br />

einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, soweit<br />

sie in der Regel mindestens 20 (statt bisher<br />

10) Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten beschäftigen.<br />

Diese Regelung stellt für kleine Unternehmen<br />

eine erfreuliche Entlastung dar und trägt der Kritik<br />

des bvdm an der bisherigen Regelung Rechnung.<br />

in der umfangreichen Verarbeitung besonderer<br />

Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO, wie<br />

z. B. Gesundheitsdaten (Art. 37 Abs. 1 c) DSGVO),<br />

sollte ein Datenschutzbeauftragter im nichtöffentlichen<br />

Bereich benannt werden müssen, im Übrigen<br />

jedoch nicht.<br />

Einwilligung im Arbeitsverhältnis auch elektronisch<br />

möglich<br />

Nach § 26 Abs. 2 Satz 3 BDSG kann die datenschutzrechtliche<br />

Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis<br />

(statt in Schriftform) zukünftig schriftlich oder<br />

elektronisch erfolgen. Die Änderung ist zu begrüßen,<br />

da sie die Voraussetzungen erleichtert, unter<br />

denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung<br />

eingeholt werden kann und den technischen<br />

Gegebenheiten in der Arbeitswelt Rechnung trägt.<br />

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.<br />

Dort findet die erste Plenarsitzung nach der Sommerpause<br />

am 20. September <strong>2019</strong> statt.<br />

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres<br />

und Heimat finden Sie unter dem folgenden Link:<br />

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911181.<br />

pdf.<br />

Ungeachtet dessen wäre eine komplette Aufhebung<br />

der starren Personenzahl wünschenswert,<br />

wofür sich der bvdm anlässlich der Evaluierung<br />

der DSGVO einsetzen wird. Nur wenn die Kerntätigkeit<br />

in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen<br />

besteht, welche eine umfangreiche<br />

Überwachung von betroffenen Personen erforderlich<br />

machen (Art. 37 Abs. 1 b) DSGVO), oder<br />

HINWEIS<br />

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />

die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />

Sprachformen verzichtet.<br />

JULI/<strong>2019</strong> 7


RECHT<br />

Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

schroeder-hohensee@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

8 JULI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

TECHNIK<br />

Die zentrale<br />

Offsetdrucknorm<br />

ISO 12647-2 wird<br />

überarbeitet<br />

Bei der Weiterentwicklung der zentralen Offsetdrucknorm<br />

sichern die deutschen ISO-Experten<br />

die Interessen der Anwender des ProzessStandard<br />

Offsetdruck.<br />

ISO-Normen werden turnusmäßig alle fünf Jahre<br />

dahingehend überprüft, ob sie unverändert weiter<br />

gelten sollen oder inhaltlich auf den aktuellen<br />

Stand der Technik anzupassen sind. Letzteres<br />

trifft nun auf die zentrale Offsetdrucknorm, die<br />

ISO 12647-2, zu. Sie war zuletzt 2013 umfangreich<br />

überarbeitet worden (acht Substratkategorien,<br />

M1-Messmodus etc.), und ihre erneute Revision<br />

wurde im Oktober 2018 vom ISO-Komitee 130<br />

„Graphic technology“ beschlossen.<br />

Die deutschen ISO-Experten – darunter ein Vertreter<br />

des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) –<br />

sind zurzeit federführend beim Überarbeiten<br />

dieses Standards. Mit einem gut vorbereiteten<br />

Revisionskonzept und einem geschlossenen Auftreten<br />

beim ISO-Meeting Ende Mai in Hongkong<br />

begegneten sie den G7-Interessenvertretern. Die<br />

wollten ihre amerikanische Graubalance-Methode<br />

schnellstmöglich verankert sehen, aber ohne<br />

tiefer zu hinterfragen, ob sie zum selben Ergebnis<br />

führt wie die bestehende Druckkennlinien-basierte<br />

Methode, die u. a. der ProzessStandard Offsetdruck<br />

praxisnah erläutert. Deshalb bekundeten<br />

Vertreter beider Interessenparteien letztlich ihre<br />

Bereitschaft, bis zum nächsten Meeting im Herbst<br />

in den USA gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten,<br />

der eine konsistente Implementierung der<br />

G7-Methode in die Norm ermöglichen soll. Mit<br />

diesem Diskussionsergebnis sichern die deutschen<br />

ISO-Akteure zugleich die Interessen der Druckund<br />

Mediendienstleister, die bisher und auch weiterhin<br />

nach dem praxiserprobten ProzessStandard<br />

Offsetdruck produzieren.<br />

Die Revision kann sich über mehrere Jahre hinziehen<br />

und wird möglicherweise dazu führen, dass<br />

in der ISO 12647-2 zwei gleichberechtigte, aber<br />

klar unterscheidbare Methoden zum Steuern des<br />

Druckprozesses beschrieben werden.<br />

JULI/<strong>2019</strong> 9


TECHNIK<br />

Wir unterstützen Sie und sind neutrale Berater, wenn es um Ihre Technik geht ...<br />

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UDO EICKELPASCH<br />

Technik<br />

0511 33 80 631<br />

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CLAUDIA MENTZEN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 629<br />

mentzen@vdmno.de<br />

RONNY WILLFAHRT<br />

Technik<br />

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willfahrt@vdmno.de<br />

10 JULI/<strong>2019</strong>


BILDUNGSPOLITIK<br />

Gesetzentwurf für<br />

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Im Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein<br />

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) mit<br />

im Wesentlichen folgenden Inhalten ins Parlament<br />

eingebracht: Einführung einer Mindestausbildungsvergütung<br />

(MiAV), neue Abschlussbezeichnungen im<br />

Fortbildungsbereich, Änderungen bei der Durchführung<br />

von Abschlussprüfungen sowie eine Öffnung für<br />

eine Teilzeitausbildung.<br />

1. Mindestausbildungsvergütung<br />

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Berufsausbildungen,<br />

die 2020 beginnen, die Mindestausbildungsvergütung im<br />

ersten Lehrjahr 515,- € beträgt, für das zweite Jahr ist eine<br />

Steigerung um 18 % auf 608,- €, und im dritten Jahr um<br />

35 % auf 695,- € vorgesehen. Bis 2023 soll sich die MiAV<br />

jährlich um 35,- € auf dann 620,- € im ersten Lehrjahr<br />

erhöhen. Die anschließenden Erhöhungen ab dem Jahr<br />

2024 sollen sich an der durchschnittlichen Steigerung der<br />

Ausbildungsvergütungen orientieren. Dabei sollen nach<br />

dem Gesetzentwurf tarifliche Ausbildungsvergütungen,<br />

die unter der MiAV liegen, weiterhin Bestand haben.<br />

Bewertung:<br />

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Druckund<br />

Medienindustrie liegen bereits jetzt bei 954,75 €<br />

im ersten Ausbildungsjahr und damit deutlich über der<br />

geplanten MiAV. Eine Betroffenheit für tarifgebundene<br />

Unternehmen ist daher nicht ersichtlich.<br />

2. Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich<br />

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Abschlussbezeichnungen<br />

im Fortbildungsbereich vor. Dabei soll die<br />

„Aufstiegsfortbildung“ durch den Begriff der „höherqualifizierenden<br />

Berufsbildung“ ersetzt werden. Davon soll<br />

die Gesamtheit der Fortbildungen erfasst werden, die die<br />

berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und somit einen<br />

beruflichen Aufstieg ermöglichen sollen. Die folgenden<br />

neuen Bezeichnungen für die Fortbildungsstufen sind<br />

dabei vorgesehen: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor<br />

Professional und Master Professional.<br />

Bewertung:<br />

Durch die neuen Bezeichnungen sollen Fortbildungen mit<br />

dem gleichen Qualifizierungsniveau zusammengefasst<br />

werden und die Gleichwertigkeit von beruflichen gegenüber<br />

akademischen Abschlüssen aufgezeigt werden. Generell<br />

erhofft man sich, dadurch die berufliche Bildung<br />

attraktiver zu machen. Ob dies mit den vorgesehenen<br />

Änderungen gelingt, bleibt abzuwarten. Wichtig ist jedoch,<br />

dass die vorhandenen Abschlüsse, wie beispielsweise<br />

der Industriemeister Print erhalten bleiben. Dies<br />

hat das Bildungsministerium zwar zugesichert. Im Gesetz<br />

bedarf es jedoch noch einer Klarstellung.<br />

3. Durchführung von Abschlussprüfungen<br />

Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen soll es künftig<br />

möglich sein, sogenannte nichtflüchtige Prüfungen auf<br />

zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder zwei externe<br />

Gutachter zu übertragen. Die Beurteilung der Prüfungsleistung<br />

muss aber weiterhin durch den paritätisch<br />

besetzten Prüfungsausschuss erfolgen. Bei praktischen<br />

Prüfungen müssen nach dem Entwurf drei Ausschussmitglieder<br />

anwesend sein, da es sich hierbei – wie bei<br />

mündlichen Prüfungen – um eine flüchtige Prüfungsleistung<br />

handelt.<br />

Bewertung:<br />

Auch praktische Prüfungen sollten durch zwei Prüfer abgenommen<br />

werden können. Zum einen gilt das Zwei-Prüfer-System<br />

auch im Hochschulprüfungsbereich, zum anderen<br />

verursachen mehr Prüfer höhere Kosten.<br />

4. Teilzeitausbildung<br />

Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher nur<br />

als Ausnahmelösung Personen in besonderen Lebensumständen<br />

vorbehalten war, soll als eine grundsätzliche<br />

Option aufgenommen werden. Einvernehmen beider<br />

Parteien ist dabei Voraussetzung. Die Arbeitszeit soll, bei<br />

entsprechender Verlängerung der Ausbildungszeit, um<br />

maximal 50 % gekürzt werden dürfen.<br />

Bewertung:<br />

Die grundsätzliche Option einer Teilzeitausbildung ermöglicht<br />

eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsverhältnisse.<br />

5. Zeitplan<br />

Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz zum 1. Januar<br />

2020 in Kraft treten. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte<br />

am 27. Juni <strong>2019</strong>. Vor der 2./3. Lesung am 24./25.<br />

Oktober <strong>2019</strong> findet am 16. Oktober <strong>2019</strong> eine Öffentliche<br />

Anhörung statt. <br />

JULI/<strong>2019</strong> 11


BILDUNG<br />

Besucherrekord auf<br />

mediencommunity.de<br />

Von Januar bis Ende Mai <strong>2019</strong> wurden über<br />

347.000 Besuche auf der Website mediencommunity.de<br />

des Zentral Fachausschusses Berufsbildung<br />

Druck und Medien (ZFA) registriert. Dies<br />

ist der bisherige Besucher-Rekord für diesen<br />

Zeitraum eines Jahres. Die Besucher riefen dabei<br />

insgesamt 1.667.000 Seiten auf.<br />

Die vom ZFA getragene Mediencommunity bietet<br />

seit 2008 Auszubildenden, Lehrern, Ausbildern<br />

und allen anderen Interessierten mit Wikis, Lexika,<br />

webbasierten Trainings oder Lerngruppen<br />

das geballte Wissen des grafischen Gewerbes. Das<br />

gesamte Angebot steht digital und kostenfrei zur<br />

Verfügung.<br />

Zur Prüfungsvorbereitung nutzen die Auszubildenden<br />

nach Berufen geordnete Prüfungswikis<br />

und vernetzen sich in Lerngruppen der Mediencommunity.<br />

Seit dem Start der Plattform vor<br />

11 Jahren haben sich weit über 13.000 Nutzer/-innen<br />

registriert.<br />

Zur Prüfungsvorbereitung der Mediengestalter/-innen<br />

Digital und Print startet drei Monate<br />

vor dem Prüfungstermin eine Online-Lerngruppe.<br />

Das Prüfungsvorbereitungs-wiki geht zeitgleich<br />

mit der Veröffentlichung der Themenbereiche<br />

für die schriftliche Prüfung online. Azubis können<br />

unterstützt von Moderatoren gemeinsam Aufgaben<br />

stellen, bearbeiten und diskutieren. Zu der<br />

diesjährigen Abschlussprüfung der Mediengestalter/-innen<br />

Digital und Print haben sich rund 30 %<br />

der bundesweiten Prüflinge in der Mediencommunity-Lerngruppe<br />

angemeldet. Dies zeigt, dass<br />

diese Form des Wissenserwerbs weiterhin Zulauf<br />

erhält.<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Geschäftsführerin bkdmno<br />

ASTRID HABERMANN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhauen@vdmno.de<br />

0511 33 80 621<br />

habermann@vdmno.de<br />

BILDUNG<br />

Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und<br />

kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche,<br />

Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne,<br />

Prüfungsvorbereitungskurse für Medienfachwirte und<br />

Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler<br />

und Facharbeiter in unserer üa: der Überbetrieblichen<br />

Ausbildung im NordOsten<br />

HENNING MARCARD<br />

Bildung<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

12 JULI/<strong>2019</strong>

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