Pflege-Ratgeber OWL (vollständig)
Völlständiger Ratgeber auch als PDF-Download von der Kerstin und Frank Machwitz GbR - Pflegehelden OWL, Fon: 0521 98 62 1001
Völlständiger Ratgeber auch als PDF-Download von der Kerstin und Frank Machwitz GbR - Pflegehelden OWL, Fon: 0521 98 62 1001
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Pflege</strong>-<strong>Ratgeber</strong> <strong>OWL</strong><br />
<strong>Pflege</strong>grad statt <strong>Pflege</strong>stufe - was hat sich geändert?<br />
Mit dem Inkrafttreten des <strong>Pflege</strong>stärkungsgesetzes II am 1. Januar 2017 haben sich die<br />
formalen Anforderungen und die Leistungen in der gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
geändert. Damit ist der Gesetzgeber der steigenden Zahl von <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
nachgekommen, die nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei mehr als 2,5<br />
Millionen <strong>Pflege</strong>bedürftigen liegt. Die <strong>Pflege</strong>stufen heißen jetzt <strong>Pflege</strong>grade und haben<br />
sich zahlenmäßig erhöht. In das Begutachtungsverfahren mit einbezogen werden<br />
außerdem geistige und psychische Beeinträchtigungen. Was sich im Detail geändert hat -<br />
lesen Sie mehr.<br />
Aus drei <strong>Pflege</strong>stufen werden fünf <strong>Pflege</strong>grade und weitere Änderungen<br />
Durch das <strong>Pflege</strong>stärkungsgesetz II ist der <strong>Pflege</strong>begriff von bisher drei <strong>Pflege</strong>stufen auf<br />
fünf <strong>Pflege</strong>grade erweitert worden. Das hatte weitere Änderungen zur Folge - hier die<br />
wichtigsten im Überblick:<br />
Die Einteilung in fünf <strong>Pflege</strong>grade hat zur Folge, dass bezüglich der Leistungen in der<br />
gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung nun auch psychische und geistige<br />
Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Insoweit spielt es keine Rolle mehr, ob<br />
körperliche oder geistige Gebrechen für die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit ursächlich sind.<br />
Basis für die Umstellung von <strong>Pflege</strong>stufen auf <strong>Pflege</strong>grade ist ein veränderter<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff. Seit dem 1. Januar 2017 haben <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />
gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
und zwar unabhängig davon, ob sie durch körperliche, geistige oder seelische Defizite<br />
beeinträchtigt sind.<br />
Die Einstufung in einen der fünf <strong>Pflege</strong>grade erfolgt auf der Grundlage eines neuen<br />
Begutachtungsverfahrens, das auf den Grad der Selbstständigkeit des<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigen in insgesamt sechs Lebensbereichen abstellt. Festgestellt wird der<br />
Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung, bei der Haushaltsführung und<br />
Tagesgestaltung, bei außerhäuslichen Aktivitäten und in Bezug auf soziale Kontakte.<br />
| 13