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Pflege-Ratgeber OWL (vollständig)

Völlständiger Ratgeber auch als PDF-Download von der Kerstin und Frank Machwitz GbR - Pflegehelden OWL, Fon: 0521 98 62 1001

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<strong>Pflege</strong>-<strong>Ratgeber</strong> <strong>OWL</strong><br />

<strong>Pflege</strong>grad statt <strong>Pflege</strong>stufe - was hat sich geändert?<br />

Mit dem Inkrafttreten des <strong>Pflege</strong>stärkungsgesetzes II am 1. Januar 2017 haben sich die<br />

formalen Anforderungen und die Leistungen in der gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

geändert. Damit ist der Gesetzgeber der steigenden Zahl von <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />

nachgekommen, die nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei mehr als 2,5<br />

Millionen <strong>Pflege</strong>bedürftigen liegt. Die <strong>Pflege</strong>stufen heißen jetzt <strong>Pflege</strong>grade und haben<br />

sich zahlenmäßig erhöht. In das Begutachtungsverfahren mit einbezogen werden<br />

außerdem geistige und psychische Beeinträchtigungen. Was sich im Detail geändert hat -<br />

lesen Sie mehr.<br />

Aus drei <strong>Pflege</strong>stufen werden fünf <strong>Pflege</strong>grade und weitere Änderungen<br />

Durch das <strong>Pflege</strong>stärkungsgesetz II ist der <strong>Pflege</strong>begriff von bisher drei <strong>Pflege</strong>stufen auf<br />

fünf <strong>Pflege</strong>grade erweitert worden. Das hatte weitere Änderungen zur Folge - hier die<br />

wichtigsten im Überblick:<br />

Die Einteilung in fünf <strong>Pflege</strong>grade hat zur Folge, dass bezüglich der Leistungen in der<br />

gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung nun auch psychische und geistige<br />

Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Insoweit spielt es keine Rolle mehr, ob<br />

körperliche oder geistige Gebrechen für die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit ursächlich sind.<br />

Basis für die Umstellung von <strong>Pflege</strong>stufen auf <strong>Pflege</strong>grade ist ein veränderter<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff. Seit dem 1. Januar 2017 haben <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />

gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

und zwar unabhängig davon, ob sie durch körperliche, geistige oder seelische Defizite<br />

beeinträchtigt sind.<br />

Die Einstufung in einen der fünf <strong>Pflege</strong>grade erfolgt auf der Grundlage eines neuen<br />

Begutachtungsverfahrens, das auf den Grad der Selbstständigkeit des<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigen in insgesamt sechs Lebensbereichen abstellt. Festgestellt wird der<br />

Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung, bei der Haushaltsführung und<br />

Tagesgestaltung, bei außerhäuslichen Aktivitäten und in Bezug auf soziale Kontakte.<br />

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