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Pflege-Ratgeber OWL (vollständig)

Völlständiger Ratgeber auch als PDF-Download von der Kerstin und Frank Machwitz GbR - Pflegehelden OWL, Fon: 0521 98 62 1001

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<strong>Pflege</strong>-<strong>Ratgeber</strong> <strong>OWL</strong><br />

Haben Sie schonen einen Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen bei der zuständigen<br />

<strong>Pflege</strong>kasse gestellt?<br />

JA<br />

NEIN<br />

Haben Sie schon Kontakt mit dem Hausarzt wegen der medizinischen Versorgung<br />

(Medikamente, Hilfsmittel, etc.) aufgenommen?<br />

JA<br />

NEIN<br />

Falls sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus befindet, lassen haben Sie schon ein<br />

Termin mit dem Sozialdien / Entlassungsmanagement vereinbart?<br />

JA<br />

NEIN<br />

Hat Ihr Angehöriger bereits eine Betreuungs-/ Vorsorgevollmacht und eine<br />

Patientenverfügung?<br />

JA<br />

NEIN<br />

Haben Sie schon versucht <strong>Pflege</strong>unterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung) zu<br />

beantragen? Dieser Antrag muss unverzüglich nach Eintreten der akuten<br />

<strong>Pflege</strong>situation unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung erfolgen.<br />

Als naher Angehöriger können Sie bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben, für die<br />

Organisation einer akut aufgetretenen <strong>Pflege</strong>situation. Angehörige haben nach § 44a<br />

SGB XI in diesen Fällen Anspruch auf das <strong>Pflege</strong>unterstützungsgeld als<br />

Lohnersatzleistung. Diese wird auf Antrag von der <strong>Pflege</strong>kasse beziehungsweise der<br />

privaten <strong>Pflege</strong>-Pflichtversicherung der oder des <strong>Pflege</strong>bedürftigen gewährt.<br />

JA<br />

NEIN<br />

Haben Sie geprüft, ob Sie weitere Hilfe zur <strong>Pflege</strong> beim Sozialamt beantragen<br />

können?<br />

(§§ 61-66 SGB XII – s.a. https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-<br />

Sicherung/Sozialhilfe/sozialhilferecht-2005-bereiche.html)<br />

JA<br />

NEIN<br />

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