Pflege-Ratgeber OWL (vollständig)
Völlständiger Ratgeber auch als PDF-Download von der Kerstin und Frank Machwitz GbR - Pflegehelden OWL, Fon: 0521 98 62 1001
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<strong>Pflege</strong>-<strong>Ratgeber</strong> <strong>OWL</strong><br />
Steuerlich anrechenbare <strong>Pflege</strong>kosten<br />
Oder welche <strong>Pflege</strong>kosten <strong>Pflege</strong>bedürftige und pflegende Angehörige von der Steuer<br />
absetzen können:<br />
Fakten für Sie zusammengefasst.<br />
Das deutsche Steuersystem bietet<br />
Möglichkeiten, die finanzielle Last des<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigen oder des<br />
pflegenden Angehörigen zu<br />
reduzieren. Während pflegende<br />
Angehörige einen <strong>Pflege</strong>-<br />
Pauschbetrag oder<br />
Unterhaltszahlungen steuerlich<br />
geltend machen können, haben<br />
<strong>Pflege</strong>dürftige mehrere<br />
Möglichkeiten, die Steuerlast in der<br />
Steuererklärung zu senken. Wie das<br />
funktioniert, wir haben die wichtigsten<br />
Welche Kosten <strong>Pflege</strong>bedürftige von der Steuer absetzen können<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftige können verschiedene Kosten in der Steuererklärung geltend machen,<br />
nämlich als haushaltsnahe Leistungen, für <strong>Pflege</strong> und Betreuung, für Handwerker-<br />
Arbeiten sowie für außergewöhnliche Belastungen.<br />
Haushaltsnahe Leistungen: Voraussetzung ist, dass der <strong>Pflege</strong>bedürftige als<br />
Privatperson einen Dienstleister mit Aufgaben beauftragt, die im eigenen Haushalt<br />
ausgeführt werden, zum Beispiel Putzen oder die Zubereitung von Speisen. Auch die<br />
Kosten für den Hausnotruf oder Aufwendungen für einen Hundegassiservice können<br />
als haushaltsnahe Leistungen absetzbar sein.<br />
<strong>Pflege</strong> und Betreuung: Die Kosten für eine angestellte <strong>Pflege</strong>rin, zum Beispiel für eine<br />
<strong>Pflege</strong>kraft aus Osteuropa, und für einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst können nach<br />
Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen <strong>Pflege</strong>versicherung im Rahmen der<br />
Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden.<br />
Handwerker-Arbeiten: Wer eine Wohnung altersgerecht oder behindertengerecht<br />
modernisieren lassen möchte, kann als <strong>Pflege</strong>bedürftiger die Aufwendungen für<br />
Handwerker in der Steuererklärung geltend machen. Die Rechnung darf nicht in bar<br />
gezahlt, sondern muss überwiesen und zwei Jahre aufbewahrt werden.<br />
Außergewöhnliche Belastungen: <strong>Pflege</strong>bedürftige können <strong>Pflege</strong>kosten, die durch eine<br />
Krankheit bedingt sind, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich in Abzug<br />
bringen, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden. Hat der <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />
einen Schwerbehindertenausweis, kann er außerdem einen Pauschbetrag für<br />
außergewöhnliche Belastungen angeben.<br />
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