2019_01_Probst_Katalog_de
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Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
LIEFER- / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
Die Gewährleistung erlischt, wenn <strong>de</strong>r Liefergegenstand von frem<strong>de</strong>r Seite bearbeitet wird,<br />
auch bei Zeitdruck setzt eine an<strong>de</strong>rweitige Bearbeitung unser Einverständnis im Einzelnen<br />
voraus. Wir haften nicht für Mängel, die durch schlechte Montage durch <strong>de</strong>n Besteller<br />
o<strong>de</strong>r Dritte, durch schlechte Wartung o<strong>de</strong>r Nachlässigkeit, durch ungeeignete o<strong>de</strong>r<br />
unsachgemäße Verwendung o<strong>de</strong>r durch übermäßige Beanspruchung entstan<strong>de</strong>n sind.<br />
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen<br />
durch <strong>de</strong>n Käufer. Wegen Mängelrügen, über die kein Zweifel besteht, dürfen Zahlungen<br />
nur im angemessenen Verhältnis zu <strong>de</strong>n aufgetretenen Mängeln zurückgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re dürfen keine Aufrechnungen gegen frühere o<strong>de</strong>r spätere Lieferungen erfolgen.<br />
Rücksendungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>s Verkäufers.<br />
8. Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Käufers und sonstige Haftung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung vor Gefahrübergang<br />
endgültig unmöglich wird o<strong>de</strong>r die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist,<br />
die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei <strong>de</strong>nn, das Leistungshin<strong>de</strong>rnis<br />
ist vom Verkäufer zumin<strong>de</strong>st überwiegend zu vertreten o<strong>de</strong>r es han<strong>de</strong>lt sich um<br />
einen Fall <strong>de</strong>r Ziff. 6. Absatz 4. Soweit Teilleistungen möglich und für <strong>de</strong>n Käufer auch<br />
nach Beendigung <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen verwertbar sind, beschränkt sich das Rücktrittsrecht<br />
auf die noch nicht geleisteten Teile. Tritt die Unmöglichkeit während <strong>de</strong>s<br />
Annahmeverzugs o<strong>de</strong>r durch Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung<br />
verpflichtet. Sind bereits Teilleistungen im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 erbracht, besteht<br />
auch insoweit ein Vergütungsanspruch.<br />
Der Käufer hat außer<strong>de</strong>m ein Rücktrittsrecht, wenn <strong>de</strong>r Verkäufer eine ihm gestellte<br />
angemessene Nachfrist für die Behebung o<strong>de</strong>r Nachbesserung eines vom Verkäufer zu<br />
vertreten<strong>de</strong>n Mangels im Sinne <strong>de</strong>r Lieferbedingungen durch <strong>de</strong>ssen Verschul<strong>de</strong>n fruchtlos<br />
verstreichen lässt. Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Verkäufer für eine Nacherfüllung durch Beseitigung<br />
<strong>de</strong>s Mangels, hat <strong>de</strong>r Käufer ein Rücktrittsrecht erst, wenn die Beseitigung <strong>de</strong>s<br />
Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als<br />
bis <strong>de</strong>r Mangel und die Vertretungspflicht <strong>de</strong>s Verkäufers feststehen und nachgewiesen<br />
sind. Der Käufer kann statt seines Rücktrittsrechts auch Min<strong>de</strong>rung geltend machen.<br />
Nimmt <strong>de</strong>r Käufer o<strong>de</strong>r ein Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />
Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Instandsetzungsarbeiten vor, entfällt eine Haftung <strong>de</strong>s Verkäufers<br />
für die daraus entstehen<strong>de</strong>n Folgen.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>s Verkäufers richtet sich ausschließlich nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern<br />
getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestan<strong>de</strong>nen Rechte z.B.<br />
auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Rücktritt vom Vertrag o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung sowie<br />
auf Ersatz von Schä<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>r Art, und zwar auch von solchen Schä<strong>de</strong>n, die nicht am Liefergegenstand<br />
selbst entstan<strong>de</strong>n sind und gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<br />
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von<br />
gesetzlichen Vertretern o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten.<br />
Der Haftungsausschluss fin<strong>de</strong>t weiter keine Anwendung bei Fehlen von<br />
Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gera<strong>de</strong> bezweckt<br />
hat, <strong>de</strong>n Käufer gegen Schä<strong>de</strong>n, die nicht im Liefergegenstand selbst entstan<strong>de</strong>n sind,<br />
abzusichern sowie wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n auf einem Umstand beruht, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verkäufer<br />
eine Garantie übernommen hat. Gleiches gilt, wenn sich ein Beschaffungsrisiko realisiert,<br />
das <strong>de</strong>r Verkäufer ausdrücklich übernommen hat. Schließlich gilt <strong>de</strong>r Haftungsausschluss<br />
nicht in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>m jeweils gelten<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srecht eine Scha<strong>de</strong>nersatzpflicht<br />
besteht, die vertraglich nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann, insbeson<strong>de</strong>re für<br />
Produkthaftung. Außer bei Schä<strong>de</strong>n für Leben, Körper und Gesundheit und für Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, beschränkt<br />
sich <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>s zu ersetzen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns aber auf vorhersehbare Schä<strong>de</strong>n.<br />
9. Zahlung<br />
Zahlungsort und Währung wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt vereinbart.<br />
Eine Zurückbehaltung <strong>de</strong>r Zahlung o<strong>de</strong>r eine Aufrechung ist nur wegen/mit unbestrittenen<br />
o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.<br />
Verschlechtert sich die Vermögenslage <strong>de</strong>s Käufers nach Vertragsabschluß wesentlich und<br />
wird dadurch <strong>de</strong>r Gegenleistungsanspruch <strong>de</strong>s Verkäufers gefähr<strong>de</strong>t, ist <strong>de</strong>r Verkäufer<br />
berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt o<strong>de</strong>r Sicherheit für<br />
sie geleistet wird.<br />
10. Zahlungsverzug<br />
Hält <strong>de</strong>r Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen<br />
in <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>utschem Recht gesetzlich vorgesehenen Höhe. Vor Bezahlung fälliger<br />
Beträge ist <strong>de</strong>r Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, soweit <strong>de</strong>r Käufer<br />
hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Käufer verschul<strong>de</strong>tem Ausbleiben einer fälligen<br />
Zahlung wer<strong>de</strong>n sämtliche offenen Rechnungen <strong>de</strong>s Verkäufers sofort fällig.<br />
11. Eigentumsvorbehalt<br />
Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung<br />
bleiben die gelieferten Waren Eigentum <strong>de</strong>s Verkäufers. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß<br />
aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich <strong>de</strong>r Käufer mit fälligen<br />
Zahlungen um mehr als 10 Werktage ist <strong>de</strong>r Käufer auf Verlangen <strong>de</strong>s Verkäufers zur<br />
Herausgabe <strong>de</strong>r gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass <strong>de</strong>r Verkäufer zuvor <strong>de</strong>n Rücktritt<br />
vom Vertrag erklären muss.<br />
12. Annahme, Abruf, Rücktrittsrecht <strong>de</strong>s Verkäufers<br />
Auf Abruf gekaufte Waren sind binnen einem Monat nach Auffor<strong>de</strong>rung zur Abnahme<br />
anzunehmen.<br />
Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Käufer in Annahmeverzug, kann <strong>de</strong>r Verkäufer die Ware auf Kostenund<br />
Gefahr <strong>de</strong>s Käufers einlagern und alle daraus entstehen<strong>de</strong>n Kosten in Rechnung<br />
stellen. Das gleiche gilt, wenn aufgrund von Umstän<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Käufer zu vertreten<br />
hat,versandfertige Waren nicht versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />
Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Käufer trotz Fristsetzung weiter im Annahmeverzug, befin<strong>de</strong>t er sich<br />
mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug o<strong>de</strong>r begeht <strong>de</strong>r Käufer eine<br />
an<strong>de</strong>re schwerwiegen<strong>de</strong> Vertragsverletzung, ist <strong>de</strong>r Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag<br />
und zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nersatzes berechtigt.<br />
13. Schiedsgericht, Erfüllungsort, Sonstiges<br />
Die Rechte <strong>de</strong>s Käufers sind nicht übertragbar.<br />
Die rechtliche Unwirksamkeit o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung einzelner Bestimmungen berühren die<br />
Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung<br />
soll diejenige zulässige Regelung treten, die <strong>de</strong>m wirtschaftlichen Gedanken <strong>de</strong>r<br />
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.<br />
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Lieferwerk <strong>de</strong>s Verkäufers, in Erdmannhausen,<br />
soweit keine abweichen<strong>de</strong> Vereinbarung getroffen wor<strong>de</strong>n ist. Die vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
gelten für je<strong>de</strong>n Auftrag. An<strong>de</strong>re Bedingungen sind für <strong>de</strong>n Verkäufer nur bin<strong>de</strong>nd,<br />
wenn er sie schriftlich anerkannt haben.<br />
Auf <strong>de</strong>n Vertrag ist das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter Ausschluss <strong>de</strong>s Übereinkommens<br />
<strong>de</strong>r Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über <strong>de</strong>n internationalen<br />
Warenkauf anwendbar.<br />
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Vertrag o<strong>de</strong>r über seine Gültigkeit<br />
ergeben, wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Schiedsgerichtsordnung <strong>de</strong>r Deutschen Institution für<br />
Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Rechtswegs endgültig<br />
entschie<strong>de</strong>n. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung<br />
bin<strong>de</strong>nd entschei<strong>de</strong>n.<br />
021218 Technische Än<strong>de</strong>rungen, die <strong>de</strong>m Fortschritt dienen, vorbehalten. Abbildungen beispielhaft und nicht verbindlich. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung.<br />
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