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Wir informieren Sie - Oktober 2019

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<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> <strong>Sie</strong><br />

Informationsblatt der MAV für die<br />

kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

(<strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>)


Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!<br />

„<strong>Wir</strong> haben die Wahl!“ Was für ein hohes Gut wir doch haben.<br />

<strong>Wir</strong> dürfen und können, ja sollen uns entscheiden. Unser Alltag<br />

ist voll von solchen Entscheidungen. Nicht immer werden wir<br />

jede Entscheidung bewusst wahrnehmen. Es gibt jedoch<br />

Entscheidungen vor die wir gestellt werden und die eine<br />

Antwort von uns erwarten.<br />

„Wollt ihr auch weggehen?“ So fragt Jesus einmal seine Jünger.<br />

(Johannes 6,67+68) Jesus provoziert und er fordert heraus und<br />

er stellt Menschen vor die Entscheidung. Und viele wenden sich<br />

ab. „Eine harte Rede!“, so ihr Urteil und die Konsequenz - sie<br />

gehen. Für seine Jünger ergreift Petrus das Wort:<br />

„Wohin sollten wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens.“<br />

Offensichtlich war Petrus der Meinung – und hat es in der<br />

Gemeinschaft mit Jesus so erfahren – dass er bei und mit ihm<br />

am richtigen Ort ist.<br />

Am richtigen Ort. Mit Jesus unterwegs im Leben trotz…! „<strong>Wir</strong><br />

haben die Wahl!“ Manchmal ist es gut, sich auf etwas<br />

einzulassen, auf den EINEN einzulassen.<br />

Sich auf Neues einzulassen, miteinander einen Weg zu gehen.<br />

Davon erzählt unser „<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> <strong>Sie</strong>“. <strong>Wir</strong> haben die Wahl!<br />

<strong>Sie</strong> haben die Wahl! – und wir würden <strong>Sie</strong> auch gerne wählen!<br />

Wahl zur Mitarbeitervertretung 2020 – 2024<br />

Anfang nächsten Jahres sind die Mitarbeitenden im Kirchenbezirk<br />

wieder aufgefordert, ihre Mitarbeitervertretung für die<br />

nächsten vier Jahre zu wählen. Die MAV ist dann für ca. 600<br />

Mitarbeitende aus unterschiedlichsten Berufsgruppen zuständig.<br />

Bei über 600 Wahlberechtigten wird sich die nächste


Kirchenbezirks-MAV um zwei weitere Personen vergrößern und<br />

wir würden dann ein 11-köpfiges Gremium wählen, welches<br />

sich in den kommenden 4 Jahren allen Aufgaben und Belangen<br />

rund um die Mitarbeiterschaft annimmt.<br />

Ich selbst gehöre nun seit der letzten Wahl dieser MAV an und<br />

erlebe die Arbeit im Team als sehr lohnenswert und konstruktiv.<br />

Vielleicht haben <strong>Sie</strong> sich ja auch schon einmal überlegt, ob <strong>Sie</strong><br />

dieser MAV angehören möchten und sich zur Wahl stellen? Ich<br />

kann <strong>Sie</strong> bei dieser Überlegung nur ermutigen, denn für mich<br />

kann ich klar sagen, dass es sich in jeglicher Hinsicht lohnt!<br />

Nicht alle MAV-Mitglieder sind im selben Umfang tätig und auch<br />

die Aufgaben sind sehr individuell verteilt. Zum „Alltagsgeschäft“<br />

gehören überwiegend Personalangelegenheiten in Form<br />

von Arbeitsverträgen, Eingruppierungen, Änderungsverträgen,<br />

Dienstvereinbarungen, etc. Für diese Arbeit haben derzeit 3<br />

Mitglieder der MAV eine prozentuale Freistellung. An den regelmäßigen<br />

MAV-Sitzungen, die alle vier Wochen mittwochs stattfinden,<br />

nehmen alle Mitglieder teil. Vierzehntägig trifft sich der<br />

Geschäftsführende Ausschuss (GfA), den derzeit vier MAV-<br />

Mitglieder bilden. <strong>Sie</strong> müssen sich vorstellen, dass sämtliche<br />

Personalangelegenheiten, die das Mitbestimmungs-/<br />

Mitberatungsrecht anbelangen, über den Schreibtisch der MAV<br />

laufen. Um für diese Arbeit gewappnet zu sein und sich Schritt<br />

für Schritt das nötige Fachwissen anzueignen, finden für MAV-<br />

Mitglieder regelmäßige Fortbildungen statt. Zu Beginn der MAV<br />

Tätigkeit nimmt jede/r „Neue/r“ an einem mehrtätigen<br />

Grundkurs teil. Dabei gilt der Grundsatz: MAV-Tätigkeit ist<br />

Arbeitszeit und wird genauso vergütet wie Ihre sonstige<br />

Tätigkeit auch. Die gewährten Fortbildungen wirken sich nicht<br />

auf Ihren sonstigen Fortbildungsanspruch aus. Um auch künftig<br />

gut aufgestellt zu sein, sollten auch in der „neuen MAV“, deren


Amtszeit vom 1.5.20-30.4.24 geht, möglichst alle Berufsgruppen<br />

aus dem gesamten Zuständigkeitsgebiet repräsentiert<br />

sein. Erzieherinnen, Mesner, Diakone, Sozialberater,<br />

Hausmeister, Pflegekräfte, Verwaltungskräfte, Religionspädagoginnen…,<br />

einfach alle Mitarbeitenden aus sämtlichen<br />

Berufsgruppen vom Härtsfeld bis zum Albuch, von Königsbronn<br />

bis ins untere Brenztal möchte ich ermutigen, sich zur Wahl für<br />

diese tolle Arbeit zu stellen! Und während <strong>Sie</strong> dann künftig<br />

vielleicht in „MAV-Sachen“ unterwegs sind, muss ihre bisherige<br />

Arbeit nicht darunter leiden. Soweit möglich wird Ihr Team eine<br />

Vertretung erhalten. Die entstehenden Personalkosten werden<br />

den jeweiligen Dienststellen vom Kirchenbezirk erstattet, so<br />

sieht es das Mitarbeitervertretungsgesetz vor.<br />

Also: Wenn <strong>Sie</strong> am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in<br />

ihrem Dienstverhältnis stehen und einer christlichen Kirche<br />

angehöhren, dann sind <strong>Sie</strong> nach dem Gesetz wählbar und ich<br />

würde mich sehr freuen, wenn <strong>Sie</strong> sich für die Wahl aufstellen<br />

lassen und wir gemeinsam im neuen Team vertreten sein<br />

werden. Dort werden <strong>Sie</strong> neben der MAV-Tätigkeit auch die<br />

gute Atmosphäre und den kollegialen Umgang über sämtliche<br />

Berufsgruppen hinweg erleben und einen wesentlichen Beitrag<br />

für eine funktionierende Dienstgemeinschaft leisten!<br />

Die MAV freut sich auf SIE!!!!!!<br />

Stefan Hirner<br />

Neuer Vergütungsgruppenplan für Beschäftigte in der<br />

Verwaltung (VGP 60)<br />

Zunächst: Neu ist, dass der VGP 60 und 61 zusammengefasst<br />

ist. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Sekretariat und<br />

anderen Verwaltungsmitarbeiter/innen.


Alle sind nun als Verwaltungsmitarbeiter/innen zu bezeichnen.<br />

Alt ist, dass die Überleitung, damit verbunden eine evtl.<br />

Höhergruppierung, wie bei den vergangenen neu gefassten<br />

Vergütungsgruppenplänen vor sich geht. Der Plan tritt zum<br />

1. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong> in Kraft. Wie die vergangenen Pläne ist auch<br />

der VGP 60 wesentlich differenzierter gefasst und zur Klarheit<br />

mit vielen Fußnoten versehen. Dies erleichtert vor allem die<br />

Frage der Eingruppierung bei neu anzustellenden Mitarbeitenden.<br />

Nun aber zu Ihnen, die sie am 30. September <strong>2019</strong> bereits in<br />

einem Beschäftigungsverhältnis standen. Für <strong>Sie</strong> kann sich auf<br />

Grund der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe<br />

ergeben. Wenn dies so wäre, würde dies in der Regel auch<br />

mehr Gehalt bedeuten. Dies wird Ihnen jedoch nicht automatisch<br />

gewährt, sondern <strong>Sie</strong> müssen in diesem Fall Ihre Höhergruppierung<br />

beantragen! Ihr Arbeitgeber wird <strong>Sie</strong> darüber<br />

umfassend <strong>informieren</strong>. (So auch die Erfahrung bei den schon<br />

vollzogenen Überleitungen.) Zudem haben <strong>Sie</strong> bis zum 31.<br />

Dezember 2020 Zeit, die Höhergruppierung zu beantragen,<br />

immer rückwirkend zum 1. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>. <strong>Sie</strong> sehen: Keine Eile<br />

und Panik bitte. Wenn <strong>Sie</strong> Ihre Unterlagen bekommen, dürfen<br />

<strong>Sie</strong> sich gerne auch an uns wenden. <strong>Wir</strong> dürfen nicht beraten,<br />

aber wir können erklären. Kommen <strong>Sie</strong> gerne auf Ihre MAV zu.<br />

Zuwachs in der MAV<br />

Das bedeutet nun nicht, dass wir eine Geburtskarte verschicken.<br />

Unser Zuwachs ist schon erwachsen und wird aus<br />

dem unteren Brenztal zu uns stoßen. Zur Kirchenwahl am<br />

1. Dezember <strong>2019</strong> werden die Gemeinden Sontheim, Brenz-<br />

Bergenweiler und Niederstotzingen zur Gesamtkirchengemeinde


Sontheim-Niederstotzingen zusammengeschlossen.<br />

Da Niederstotzingen bereits zu unserem MAV-Bereich gehört,<br />

werden die Mitarbeitenden von Sontheim und Brenz-<br />

Bergenweiler zu uns stoßen. <strong>Wir</strong> freuen uns auf ungefähr 50<br />

„Neue“, die wir herzlich bei uns willkommen heißen.<br />

Jahressonderzahlung <strong>2019</strong><br />

Wie bereits ausführlich geschrieben wird sich nun in diesem<br />

Jahr die Änderung in der Auszahlung der Jahressonderzahlung<br />

bemerkbar machen. Die Reduzierung entspricht ca. 5 – 7% und<br />

ist in den Entgeltgruppen unterschiedlich geregelt. Nun wird<br />

also die Regelung des TVöD mit zweijähriger Verzögerung<br />

umgesetzt. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Monat<br />

November ausbezahlt.<br />

Termine der MAV<br />

Gemeinsame Sitzungen:<br />

23. <strong>Oktober</strong>; 20. November; 18. Dezember.<br />

GfA – Geschäftsführende Ausschuss:<br />

Jeweils bei den gemeinsamen Sitzungen und: 9. <strong>Oktober</strong>;<br />

6. November; 4. Dezember und 8. Januar 2020.<br />

Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeitenden am<br />

Donnerstag, 13. Februar 2020, 13.30 Uhr.<br />

Einladung zum Mittagessen um 12.30 Uhr. Eine Einladung mit<br />

Tagesordnung folgt.<br />

Alle nicht gekennzeichneten Artikel: Ulrich Abele

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