Wir informieren Sie - Oktober 2019
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<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> <strong>Sie</strong><br />
Informationsblatt der MAV für die<br />
kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
(<strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>)
Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!<br />
„<strong>Wir</strong> haben die Wahl!“ Was für ein hohes Gut wir doch haben.<br />
<strong>Wir</strong> dürfen und können, ja sollen uns entscheiden. Unser Alltag<br />
ist voll von solchen Entscheidungen. Nicht immer werden wir<br />
jede Entscheidung bewusst wahrnehmen. Es gibt jedoch<br />
Entscheidungen vor die wir gestellt werden und die eine<br />
Antwort von uns erwarten.<br />
„Wollt ihr auch weggehen?“ So fragt Jesus einmal seine Jünger.<br />
(Johannes 6,67+68) Jesus provoziert und er fordert heraus und<br />
er stellt Menschen vor die Entscheidung. Und viele wenden sich<br />
ab. „Eine harte Rede!“, so ihr Urteil und die Konsequenz - sie<br />
gehen. Für seine Jünger ergreift Petrus das Wort:<br />
„Wohin sollten wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens.“<br />
Offensichtlich war Petrus der Meinung – und hat es in der<br />
Gemeinschaft mit Jesus so erfahren – dass er bei und mit ihm<br />
am richtigen Ort ist.<br />
Am richtigen Ort. Mit Jesus unterwegs im Leben trotz…! „<strong>Wir</strong><br />
haben die Wahl!“ Manchmal ist es gut, sich auf etwas<br />
einzulassen, auf den EINEN einzulassen.<br />
Sich auf Neues einzulassen, miteinander einen Weg zu gehen.<br />
Davon erzählt unser „<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> <strong>Sie</strong>“. <strong>Wir</strong> haben die Wahl!<br />
<strong>Sie</strong> haben die Wahl! – und wir würden <strong>Sie</strong> auch gerne wählen!<br />
Wahl zur Mitarbeitervertretung 2020 – 2024<br />
Anfang nächsten Jahres sind die Mitarbeitenden im Kirchenbezirk<br />
wieder aufgefordert, ihre Mitarbeitervertretung für die<br />
nächsten vier Jahre zu wählen. Die MAV ist dann für ca. 600<br />
Mitarbeitende aus unterschiedlichsten Berufsgruppen zuständig.<br />
Bei über 600 Wahlberechtigten wird sich die nächste
Kirchenbezirks-MAV um zwei weitere Personen vergrößern und<br />
wir würden dann ein 11-köpfiges Gremium wählen, welches<br />
sich in den kommenden 4 Jahren allen Aufgaben und Belangen<br />
rund um die Mitarbeiterschaft annimmt.<br />
Ich selbst gehöre nun seit der letzten Wahl dieser MAV an und<br />
erlebe die Arbeit im Team als sehr lohnenswert und konstruktiv.<br />
Vielleicht haben <strong>Sie</strong> sich ja auch schon einmal überlegt, ob <strong>Sie</strong><br />
dieser MAV angehören möchten und sich zur Wahl stellen? Ich<br />
kann <strong>Sie</strong> bei dieser Überlegung nur ermutigen, denn für mich<br />
kann ich klar sagen, dass es sich in jeglicher Hinsicht lohnt!<br />
Nicht alle MAV-Mitglieder sind im selben Umfang tätig und auch<br />
die Aufgaben sind sehr individuell verteilt. Zum „Alltagsgeschäft“<br />
gehören überwiegend Personalangelegenheiten in Form<br />
von Arbeitsverträgen, Eingruppierungen, Änderungsverträgen,<br />
Dienstvereinbarungen, etc. Für diese Arbeit haben derzeit 3<br />
Mitglieder der MAV eine prozentuale Freistellung. An den regelmäßigen<br />
MAV-Sitzungen, die alle vier Wochen mittwochs stattfinden,<br />
nehmen alle Mitglieder teil. Vierzehntägig trifft sich der<br />
Geschäftsführende Ausschuss (GfA), den derzeit vier MAV-<br />
Mitglieder bilden. <strong>Sie</strong> müssen sich vorstellen, dass sämtliche<br />
Personalangelegenheiten, die das Mitbestimmungs-/<br />
Mitberatungsrecht anbelangen, über den Schreibtisch der MAV<br />
laufen. Um für diese Arbeit gewappnet zu sein und sich Schritt<br />
für Schritt das nötige Fachwissen anzueignen, finden für MAV-<br />
Mitglieder regelmäßige Fortbildungen statt. Zu Beginn der MAV<br />
Tätigkeit nimmt jede/r „Neue/r“ an einem mehrtätigen<br />
Grundkurs teil. Dabei gilt der Grundsatz: MAV-Tätigkeit ist<br />
Arbeitszeit und wird genauso vergütet wie Ihre sonstige<br />
Tätigkeit auch. Die gewährten Fortbildungen wirken sich nicht<br />
auf Ihren sonstigen Fortbildungsanspruch aus. Um auch künftig<br />
gut aufgestellt zu sein, sollten auch in der „neuen MAV“, deren
Amtszeit vom 1.5.20-30.4.24 geht, möglichst alle Berufsgruppen<br />
aus dem gesamten Zuständigkeitsgebiet repräsentiert<br />
sein. Erzieherinnen, Mesner, Diakone, Sozialberater,<br />
Hausmeister, Pflegekräfte, Verwaltungskräfte, Religionspädagoginnen…,<br />
einfach alle Mitarbeitenden aus sämtlichen<br />
Berufsgruppen vom Härtsfeld bis zum Albuch, von Königsbronn<br />
bis ins untere Brenztal möchte ich ermutigen, sich zur Wahl für<br />
diese tolle Arbeit zu stellen! Und während <strong>Sie</strong> dann künftig<br />
vielleicht in „MAV-Sachen“ unterwegs sind, muss ihre bisherige<br />
Arbeit nicht darunter leiden. Soweit möglich wird Ihr Team eine<br />
Vertretung erhalten. Die entstehenden Personalkosten werden<br />
den jeweiligen Dienststellen vom Kirchenbezirk erstattet, so<br />
sieht es das Mitarbeitervertretungsgesetz vor.<br />
Also: Wenn <strong>Sie</strong> am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in<br />
ihrem Dienstverhältnis stehen und einer christlichen Kirche<br />
angehöhren, dann sind <strong>Sie</strong> nach dem Gesetz wählbar und ich<br />
würde mich sehr freuen, wenn <strong>Sie</strong> sich für die Wahl aufstellen<br />
lassen und wir gemeinsam im neuen Team vertreten sein<br />
werden. Dort werden <strong>Sie</strong> neben der MAV-Tätigkeit auch die<br />
gute Atmosphäre und den kollegialen Umgang über sämtliche<br />
Berufsgruppen hinweg erleben und einen wesentlichen Beitrag<br />
für eine funktionierende Dienstgemeinschaft leisten!<br />
Die MAV freut sich auf SIE!!!!!!<br />
Stefan Hirner<br />
Neuer Vergütungsgruppenplan für Beschäftigte in der<br />
Verwaltung (VGP 60)<br />
Zunächst: Neu ist, dass der VGP 60 und 61 zusammengefasst<br />
ist. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Sekretariat und<br />
anderen Verwaltungsmitarbeiter/innen.
Alle sind nun als Verwaltungsmitarbeiter/innen zu bezeichnen.<br />
Alt ist, dass die Überleitung, damit verbunden eine evtl.<br />
Höhergruppierung, wie bei den vergangenen neu gefassten<br />
Vergütungsgruppenplänen vor sich geht. Der Plan tritt zum<br />
1. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong> in Kraft. Wie die vergangenen Pläne ist auch<br />
der VGP 60 wesentlich differenzierter gefasst und zur Klarheit<br />
mit vielen Fußnoten versehen. Dies erleichtert vor allem die<br />
Frage der Eingruppierung bei neu anzustellenden Mitarbeitenden.<br />
Nun aber zu Ihnen, die sie am 30. September <strong>2019</strong> bereits in<br />
einem Beschäftigungsverhältnis standen. Für <strong>Sie</strong> kann sich auf<br />
Grund der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe<br />
ergeben. Wenn dies so wäre, würde dies in der Regel auch<br />
mehr Gehalt bedeuten. Dies wird Ihnen jedoch nicht automatisch<br />
gewährt, sondern <strong>Sie</strong> müssen in diesem Fall Ihre Höhergruppierung<br />
beantragen! Ihr Arbeitgeber wird <strong>Sie</strong> darüber<br />
umfassend <strong>informieren</strong>. (So auch die Erfahrung bei den schon<br />
vollzogenen Überleitungen.) Zudem haben <strong>Sie</strong> bis zum 31.<br />
Dezember 2020 Zeit, die Höhergruppierung zu beantragen,<br />
immer rückwirkend zum 1. <strong>Oktober</strong> <strong>2019</strong>. <strong>Sie</strong> sehen: Keine Eile<br />
und Panik bitte. Wenn <strong>Sie</strong> Ihre Unterlagen bekommen, dürfen<br />
<strong>Sie</strong> sich gerne auch an uns wenden. <strong>Wir</strong> dürfen nicht beraten,<br />
aber wir können erklären. Kommen <strong>Sie</strong> gerne auf Ihre MAV zu.<br />
Zuwachs in der MAV<br />
Das bedeutet nun nicht, dass wir eine Geburtskarte verschicken.<br />
Unser Zuwachs ist schon erwachsen und wird aus<br />
dem unteren Brenztal zu uns stoßen. Zur Kirchenwahl am<br />
1. Dezember <strong>2019</strong> werden die Gemeinden Sontheim, Brenz-<br />
Bergenweiler und Niederstotzingen zur Gesamtkirchengemeinde
Sontheim-Niederstotzingen zusammengeschlossen.<br />
Da Niederstotzingen bereits zu unserem MAV-Bereich gehört,<br />
werden die Mitarbeitenden von Sontheim und Brenz-<br />
Bergenweiler zu uns stoßen. <strong>Wir</strong> freuen uns auf ungefähr 50<br />
„Neue“, die wir herzlich bei uns willkommen heißen.<br />
Jahressonderzahlung <strong>2019</strong><br />
Wie bereits ausführlich geschrieben wird sich nun in diesem<br />
Jahr die Änderung in der Auszahlung der Jahressonderzahlung<br />
bemerkbar machen. Die Reduzierung entspricht ca. 5 – 7% und<br />
ist in den Entgeltgruppen unterschiedlich geregelt. Nun wird<br />
also die Regelung des TVöD mit zweijähriger Verzögerung<br />
umgesetzt. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Monat<br />
November ausbezahlt.<br />
Termine der MAV<br />
Gemeinsame Sitzungen:<br />
23. <strong>Oktober</strong>; 20. November; 18. Dezember.<br />
GfA – Geschäftsführende Ausschuss:<br />
Jeweils bei den gemeinsamen Sitzungen und: 9. <strong>Oktober</strong>;<br />
6. November; 4. Dezember und 8. Januar 2020.<br />
Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeitenden am<br />
Donnerstag, 13. Februar 2020, 13.30 Uhr.<br />
Einladung zum Mittagessen um 12.30 Uhr. Eine Einladung mit<br />
Tagesordnung folgt.<br />
Alle nicht gekennzeichneten Artikel: Ulrich Abele