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Wir informieren Sie - März 2022

Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022

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Wir informieren Sie

Informationsblatt der MAV für die

kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

März 2022

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Inhalt

Vorwort

Fortbildung Teil 2

Telearbeit/Homeoffice

Reisekostenverordnung

Fahrradleasing

Aus der MAV-Arbeit

Termine

Zu guter Letzt

Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!

Eigentlich hätten wir uns gewünscht Ihnen im Rahmen unserer

Mitarbeiterversammlung persönlich begegnen zu können. Ich

denke, es geht uns allen so, dass wir das Bedürfnis nach

Begegnung haben, von Angesicht zu Angesicht, im Austausch

miteinander, Leben zu teilen und auch miteinander zu feiern. Wir

sind noch immer etwas im „Hoffnungsmodus“. Halten wir die

Hoffnung lebendig. Das Frühjahr veranschaulicht uns etwas vom

Aufbrechen und Ostern bricht sogar den Grabesfelsen auf und

schenkt auf besondere Weise neues Leben und eben Hoffnung.

Es ist schön, wenn unsere Hoffnung und Zuversicht von einem

Glauben an den auferstandenen Jesus geprägt und gehalten sind.

Zusammen mit allen Mitgliedern der MAV wünsche ich Ihnen viel

Gutes, Gesundheit, Kraft und eben diese Hoffnung und Zuversicht!

Ulrich Abele

2


Rund um Fortbildung – Teil 2

Anknüpfend an unsere letzte Ausgabe von „Wir informieren Sie“

(November 2021), in welcher die „angeordnete“ und „freiwillige

Fortbildung“ im Fokus standen, wollen wir Sie in dieser Ausgabe

noch ergänzend über „Weiterbildungen“ und „sonstige

Fortbildungen“ informieren.

Weiterbildungen

Der Begriff Weiterbildung bezeichnet die Vertiefung oder

Erweiterung von Wissen und Kompetenzen und findet aufbauend

auf eine Ausbildung statt. Unter einer Weiterbildung versteht man

den Erwerb von zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen

Qualifikationen. In Thema und Tiefe geht die Weiterbildung über

die Fortbildung hinaus.

Meist handelt es sich um Maßnahmen, die teilweise über mehrere

Jahre andauern und als Prozess angelegt sind. Häufig sind

Weiterbildungen in einer Abfolge von Einheiten/Blöcken angelegt

und stehen in Verbindung mit einem qualifizierten Abschluss, der

durch diese Maßnahme erworben wird und eine Höherqualifizierung

beinhaltet. Bezüglich der Genehmigung und

Übernahme der Kosten sind Weiterbildungen identisch wie

Fortbildungen zu behandeln. In der Regel wird bezüglich einer

Weiterbildung ein Vertrag zwischen der Dienststelle und dem

Mitarbeitenden abgeschlossen.

Sonstige Fortbildungen

Fortbildungen, die nichts mit dem Berufsbereich zu tun haben,

sind dem Privatbereich der/des Beschäftigten zugeordnet und

werden seitens des Dienstgebers weder finanziell noch zeitlich

gefördert.

3


Abzugrenzen sind Fortbildungen von Dienstbesprechungen,

Arbeitstagen und Informationsveranstaltungen, an denen die

Teilnahme der Beschäftigten vorausgesetzt wird oder sich aus

ihrem Dienstauftrag ergeben. In diesen Fällen ist die

aufgewendete Zeit immer Arbeitszeit. Es handelt sich hier um

keine Fortbildung!

Sonstige Mitarbeiterfördermaßnahmen

Das sind Supervision, Coaching, Mentoring und sonstige

Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Hospitation oder

kollegiale Beratung. Hier gelten die Regelungen zu den

Fortbildungen entsprechend.

Stefan Hirner

Telearbeit/Homeoffice

Im letzten „Wir informieren Sie“ haben wir schon über die neue

Anlage 1.3.2 informiert. Gerne nennen wir noch einmal die

Eckpunkte.

Manche von Ihnen waren oder sind zurzeit im Homeoffice. Dies ist

in der Regel dem Thema Corona geschuldet und nicht der neuen

Anlage, die unabhängig von Corona ihre Gültigkeit hat und

umgesetzt werden will. Mit dieser Regelung will die Kirche klare

Rahmenbedingungen schaffen und auch die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf fördern. Voraussetzung ist, dass Sie einen

Arbeitsplatz haben, der auch für Telearbeit/Homeoffice geeignet

ist. Dies wird vor allem im Bereich der Verwaltung sein; jedoch,

warum sollte eine Kindergartenleitung nicht auch…!

Mitarbeitende ab einer 3-Tage-Woche haben einen Rechtsanspruch

auf Home-Office im Umfang von einem Tag in der Woche.

Darüber hinaus kann zu fast allem verhandelt werden.

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Also auch unter einer 3-Tage-Woche kann ich natürlich

verhandeln, jedoch ohne Rechtsanspruch. Geklärt ist auch, wie der

Arbeitgeber den häuslichen Arbeitsplatz auszugestalten hat und

auch die pauschale Erstattung von anfallenden Kosten.

Selbstverständlich nimmt der Datenschutz eine tragende Rolle ein.

An dieser Stelle lässt sich dies nicht alles darstellen. Kommen Sie

auf Ihren Arbeitgeber zu und selbstverständlich auch auf uns.

Reisekostenordnung (RKO)

Die RKO ist neu gefasst. Hier – aus unserer Sicht – die wichtigsten

Änderungen:

- Die Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise hat

schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.

- Öffentliche Verkehrsmittel sind bevorzugt zu benutzen – hier

spielt auch der Klimaschutzgedanke mit!

- Bei der Wegstreckenentschädigung ist zukünftig nicht mehr der

Hubraum des Kraftfahrzeuges entscheidend. Folglich fallen auch

zulassungs- und Kfz-kennzeichenpflichtige zweirädrige Krafträder

darunter.

- Bei Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs beträgt die

Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer anstatt bisher 16

Cent.

- Beim Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses an der

Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs beträgt die Wegstreckenentschädigung

35 Cent je Kilometer. Das wird die Regel sein!

- Bei Nutzung des privaten Fahrrads, E-Bikes oder Pedelecs

beträgt die Wegstreckenentschädigung 25 Cent je Kilometer

anstatt bisher 4 Cent. Fahrradfahren lohnt sich jetzt!

(Gesundheitlich natürlich schon immer.)

- Die bisherige Mitnahmeentschädigung von je Mitfahrer

2 Cent/km entfällt.

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Darüber hinaus ist auf vielen Seiten natürlich alles geregelt:

Dienstreisen während des Urlaubs, Auslandsreisen, Carsharing…

Fahrradleasing

Zu der neuen Wegstreckenentschädigung von 25 Cent gibt es jetzt

die Möglichkeit über den Arbeitgeber ein Fahrrad zu leasen. Das

Wort „Jobrad“ hat sich bei manchen schon festgesetzt.

Festgeschrieben ist dies in der Anlage 1.6.1 zur KAO.

Hier der Wortlaut zum Thema von Seiten der LakiMAV:

„Die Neuregelung gilt ab 01.01.2022 und basiert inhaltlich auf dem

Tarifvertrag Fahrradleasing im öffentlichen Dienst. Sie ermöglicht

Beschäftigten, einen Teil ihres Gehalts dazu zu verwenden, um

über den Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung zu leasen.

Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag der/des

Beschäftigten an den Arbeitgeber. Im Anschluss wird eine

entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und

Arbeitnehmer abgeschlossen. Der über 3 Jahre laufende

Leasingvertrag wird von der Landeskirche mit einem externen

Anbieter geschlossen und das Fahrrad für diesen Zeitraum

dem/der Beschäftigten zur Nutzung überlassen. Die Leasingraten

zahlt der/die Beschäftigte aus ihrem/seinem Gehalt. Die bei

diesem Finanzierungsmodell von den Leasingfirmen beworbene

Ersparnismöglichkeit ergibt sich daraus, dass die Leasingraten im

Wege der Entgeltumwandlung vom Gehalt abgehen und sich

hierdurch die Beiträge zur Sozialversicherung verringern sowie

durch eine gewisse Steuerersparnis. Damit einher gehen allerdings

auch mögliche negative Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Hierüber sollten die Beschäftigten sich vorher informieren.“

Zum Thema gibt es im Frühjahr noch Informationen an die

Mitarbeitenden. Bis diese vorliegen, bitte noch etwas Geduld!

Zu finanziellen Fragen kann die MAV nicht beraten!

6


Aus der MAV-Arbeit

Vollversammlung – Wir hoffen, dass am 17. März niemand vor der

Tür gestanden hat oder stehen wird. (Je nachdem, zu welchem

Zeitpunkt Sie unser Schreiben in Händen halten.) Wir haben breit

gestreut den Termin abgesagt. Wir meinen, es konnten sich auch

alle denken, dass eine Versammlung wie wir sie kennen so nicht

möglich ist. Wir haben einen Ersatztermin festgelegt, da wir uns

noch nicht von der bisherigen Form in diesem Jahr ganz

verabschieden wollen. Auch dieser Termin ist schon kommuniziert.

Schauen Sie alle miteinander, dass der 14. Juli für die

Vollversammlung am Nachmittag freigehalten wird.

Gehaltsstammblatt – erhalten Sie immer, wenn sich zum Vormonat

etwas ändert. Wenn sich nichts ändert bekommen Sie auch kein

neues Stammblatt. Immer wieder erreichen uns Frage wie z.B.:

„Habe ich den Coronabonus bekommen?“ Achten Sie doch bitte im

eigenen Interesse auf Ihr Gehaltsstammblatt. Ein Blick darauf gibt

die entsprechenden Einsichten. Und wenn es doch unverständlich

ist, fragen Sie nach – gerne auch bei uns.

Gewaltschutzgesetz – Seit 1.1.2022 ist das Gesetz in Kraft. Unsere

Landeskirche hat damit ein deutliches Signal gesetzt, indem sie

das Thema in ein Gesetz gegossen hat. Darin ist die Grundlage

kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der

Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder

entsprechend § 1 Absatz 5 in der Evangelischen Landeskirche in

Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter

Gewalt zu schützen.

Mehr Informationen sind hier zu finden:

https://www.elk-wue.de/news/2022/08022022-aufklaerung-undpraevention

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Termine der MAV

Gemeinsame Sitzungen:

27. April; 25. Mai im Rahmen unserer Klausur; 22. Juni und

20. Juli.

GfA – Geschäftsführende Ausschuss:

Jeweils bei den gemeinsamen Sitzungen und: 20. April; 11. Mai;

8. Juni; 6. Juli

Mitarbeiterversammlung: 14. Juli 2022 (auf Hoffnung!)

Zu guter Letzt

Leider haben wir in den vergangenen Monaten das Thema

Facebook sehr vernachlässigt. Wir sind jedoch noch im Netz.

Einstellen werden wir jedoch den Newsletter, obwohl wir auf

diesem Wege mehr Personen erreicht haben als auf Facebook und

die Art der Kommunikation und Information eine andere ist.

„Wir informieren Sie“ und Newsletter überschneiden sich jedoch in

unserer Arbeit, die wir auch leisten können. So bringt Ihnen der

Newsletter nicht viel Neues und vor allem auch nicht früher.

Danke jedoch für Ihr Interesse! Vielleicht schaut der Eine oder die

Andere dann zukünftig noch auf Facebook vorbei.

Vertiefungstage zu verschiedenen Themen unmittelbaren

Vorgesetzten für die Aufgaben der Personalentwicklung –

2022. Können bei uns abgerufen werden.

VERSICHERT IM HOMEOFFICE Auf (fast) allen Wegen

Versichert im Homeoffice: Auf (fast) allen Wegen - Certo -

Magazin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (certoportal.de)

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