Wir informieren Sie - März 2022
Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022
Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022
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Abzugrenzen sind Fortbildungen von Dienstbesprechungen,
Arbeitstagen und Informationsveranstaltungen, an denen die
Teilnahme der Beschäftigten vorausgesetzt wird oder sich aus
ihrem Dienstauftrag ergeben. In diesen Fällen ist die
aufgewendete Zeit immer Arbeitszeit. Es handelt sich hier um
keine Fortbildung!
Sonstige Mitarbeiterfördermaßnahmen
Das sind Supervision, Coaching, Mentoring und sonstige
Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Hospitation oder
kollegiale Beratung. Hier gelten die Regelungen zu den
Fortbildungen entsprechend.
Stefan Hirner
Telearbeit/Homeoffice
Im letzten „Wir informieren Sie“ haben wir schon über die neue
Anlage 1.3.2 informiert. Gerne nennen wir noch einmal die
Eckpunkte.
Manche von Ihnen waren oder sind zurzeit im Homeoffice. Dies ist
in der Regel dem Thema Corona geschuldet und nicht der neuen
Anlage, die unabhängig von Corona ihre Gültigkeit hat und
umgesetzt werden will. Mit dieser Regelung will die Kirche klare
Rahmenbedingungen schaffen und auch die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf fördern. Voraussetzung ist, dass Sie einen
Arbeitsplatz haben, der auch für Telearbeit/Homeoffice geeignet
ist. Dies wird vor allem im Bereich der Verwaltung sein; jedoch,
warum sollte eine Kindergartenleitung nicht auch…!
Mitarbeitende ab einer 3-Tage-Woche haben einen Rechtsanspruch
auf Home-Office im Umfang von einem Tag in der Woche.
Darüber hinaus kann zu fast allem verhandelt werden.
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