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Wir informieren Sie - März 2022

Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022

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Abzugrenzen sind Fortbildungen von Dienstbesprechungen,

Arbeitstagen und Informationsveranstaltungen, an denen die

Teilnahme der Beschäftigten vorausgesetzt wird oder sich aus

ihrem Dienstauftrag ergeben. In diesen Fällen ist die

aufgewendete Zeit immer Arbeitszeit. Es handelt sich hier um

keine Fortbildung!

Sonstige Mitarbeiterfördermaßnahmen

Das sind Supervision, Coaching, Mentoring und sonstige

Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Hospitation oder

kollegiale Beratung. Hier gelten die Regelungen zu den

Fortbildungen entsprechend.

Stefan Hirner

Telearbeit/Homeoffice

Im letzten „Wir informieren Sie“ haben wir schon über die neue

Anlage 1.3.2 informiert. Gerne nennen wir noch einmal die

Eckpunkte.

Manche von Ihnen waren oder sind zurzeit im Homeoffice. Dies ist

in der Regel dem Thema Corona geschuldet und nicht der neuen

Anlage, die unabhängig von Corona ihre Gültigkeit hat und

umgesetzt werden will. Mit dieser Regelung will die Kirche klare

Rahmenbedingungen schaffen und auch die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf fördern. Voraussetzung ist, dass Sie einen

Arbeitsplatz haben, der auch für Telearbeit/Homeoffice geeignet

ist. Dies wird vor allem im Bereich der Verwaltung sein; jedoch,

warum sollte eine Kindergartenleitung nicht auch…!

Mitarbeitende ab einer 3-Tage-Woche haben einen Rechtsanspruch

auf Home-Office im Umfang von einem Tag in der Woche.

Darüber hinaus kann zu fast allem verhandelt werden.

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