Wir informieren Sie - März 2022
Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022
Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022
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Aus der MAV-Arbeit
Vollversammlung – Wir hoffen, dass am 17. März niemand vor der
Tür gestanden hat oder stehen wird. (Je nachdem, zu welchem
Zeitpunkt Sie unser Schreiben in Händen halten.) Wir haben breit
gestreut den Termin abgesagt. Wir meinen, es konnten sich auch
alle denken, dass eine Versammlung wie wir sie kennen so nicht
möglich ist. Wir haben einen Ersatztermin festgelegt, da wir uns
noch nicht von der bisherigen Form in diesem Jahr ganz
verabschieden wollen. Auch dieser Termin ist schon kommuniziert.
Schauen Sie alle miteinander, dass der 14. Juli für die
Vollversammlung am Nachmittag freigehalten wird.
Gehaltsstammblatt – erhalten Sie immer, wenn sich zum Vormonat
etwas ändert. Wenn sich nichts ändert bekommen Sie auch kein
neues Stammblatt. Immer wieder erreichen uns Frage wie z.B.:
„Habe ich den Coronabonus bekommen?“ Achten Sie doch bitte im
eigenen Interesse auf Ihr Gehaltsstammblatt. Ein Blick darauf gibt
die entsprechenden Einsichten. Und wenn es doch unverständlich
ist, fragen Sie nach – gerne auch bei uns.
Gewaltschutzgesetz – Seit 1.1.2022 ist das Gesetz in Kraft. Unsere
Landeskirche hat damit ein deutliches Signal gesetzt, indem sie
das Thema in ein Gesetz gegossen hat. Darin ist die Grundlage
kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der
Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder
entsprechend § 1 Absatz 5 in der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter
Gewalt zu schützen.
Mehr Informationen sind hier zu finden:
https://www.elk-wue.de/news/2022/08022022-aufklaerung-undpraevention
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