Wir informieren Sie - März 2022
Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022
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Rund um Fortbildung – Teil 2
Anknüpfend an unsere letzte Ausgabe von „Wir informieren Sie“
(November 2021), in welcher die „angeordnete“ und „freiwillige
Fortbildung“ im Fokus standen, wollen wir Sie in dieser Ausgabe
noch ergänzend über „Weiterbildungen“ und „sonstige
Fortbildungen“ informieren.
Weiterbildungen
Der Begriff Weiterbildung bezeichnet die Vertiefung oder
Erweiterung von Wissen und Kompetenzen und findet aufbauend
auf eine Ausbildung statt. Unter einer Weiterbildung versteht man
den Erwerb von zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen
Qualifikationen. In Thema und Tiefe geht die Weiterbildung über
die Fortbildung hinaus.
Meist handelt es sich um Maßnahmen, die teilweise über mehrere
Jahre andauern und als Prozess angelegt sind. Häufig sind
Weiterbildungen in einer Abfolge von Einheiten/Blöcken angelegt
und stehen in Verbindung mit einem qualifizierten Abschluss, der
durch diese Maßnahme erworben wird und eine Höherqualifizierung
beinhaltet. Bezüglich der Genehmigung und
Übernahme der Kosten sind Weiterbildungen identisch wie
Fortbildungen zu behandeln. In der Regel wird bezüglich einer
Weiterbildung ein Vertrag zwischen der Dienststelle und dem
Mitarbeitenden abgeschlossen.
Sonstige Fortbildungen
Fortbildungen, die nichts mit dem Berufsbereich zu tun haben,
sind dem Privatbereich der/des Beschäftigten zugeordnet und
werden seitens des Dienstgebers weder finanziell noch zeitlich
gefördert.
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