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Wir informieren Sie - März 2022

Informationsblatt der MAV für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter März 2022

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Rund um Fortbildung – Teil 2

Anknüpfend an unsere letzte Ausgabe von „Wir informieren Sie“

(November 2021), in welcher die „angeordnete“ und „freiwillige

Fortbildung“ im Fokus standen, wollen wir Sie in dieser Ausgabe

noch ergänzend über „Weiterbildungen“ und „sonstige

Fortbildungen“ informieren.

Weiterbildungen

Der Begriff Weiterbildung bezeichnet die Vertiefung oder

Erweiterung von Wissen und Kompetenzen und findet aufbauend

auf eine Ausbildung statt. Unter einer Weiterbildung versteht man

den Erwerb von zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen

Qualifikationen. In Thema und Tiefe geht die Weiterbildung über

die Fortbildung hinaus.

Meist handelt es sich um Maßnahmen, die teilweise über mehrere

Jahre andauern und als Prozess angelegt sind. Häufig sind

Weiterbildungen in einer Abfolge von Einheiten/Blöcken angelegt

und stehen in Verbindung mit einem qualifizierten Abschluss, der

durch diese Maßnahme erworben wird und eine Höherqualifizierung

beinhaltet. Bezüglich der Genehmigung und

Übernahme der Kosten sind Weiterbildungen identisch wie

Fortbildungen zu behandeln. In der Regel wird bezüglich einer

Weiterbildung ein Vertrag zwischen der Dienststelle und dem

Mitarbeitenden abgeschlossen.

Sonstige Fortbildungen

Fortbildungen, die nichts mit dem Berufsbereich zu tun haben,

sind dem Privatbereich der/des Beschäftigten zugeordnet und

werden seitens des Dienstgebers weder finanziell noch zeitlich

gefördert.

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