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Strecken / Flächenmehrung mit wachsender Steigung

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Anlage 2: Meldung der Fertigstellung der Pflanzung(en)<br />

Die Kreisverwaltung verschickt nach Einlesen der Antragsdaten und deren Plausibilisierung<br />

ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der<br />

beantragten Maßnahmen an den Antragsteller. Dieses Formular enthält alle lesbaren<br />

beantragten Flächen und dient zuerst für den Antragsteller zur Kontrolle seines<br />

Antrags. Nur die darin aufgelisteten Flächen sind aus dem Antrag in die<br />

Landwirtschaftliche Betriebsdatenbank übernommen worden. Flurstücke die aus den<br />

gemeldeten Daten nicht gefördert werden können, sind in der Spalte „lfd. Nr.“ <strong>mit</strong> „F“<br />

oder „S“ gekennzeichnet. Die Gründe hierfür sind <strong>mit</strong> der Kreisverwaltung abzuklären,<br />

gegebenenfalls sind die Angaben <strong>mit</strong> Hilfe der Kreisverwaltung zu verbessern. In der<br />

Spalte „Skizze erford.“ werden die Flurstücke <strong>mit</strong> „J“ gekennzeichnet, zu denen eine<br />

Planskizze erforderlich ist. Sie dient dem Antragsteller zur Kontrolle, ob alle<br />

notwendigen Planskizzen tatsächlich eingereicht wurden. Anderenfalls sind fehlende<br />

Skizzen schnellstens der Kreisverwaltung nachzureichen.<br />

Die Karten sind im Original farbig und haben DIN A4 Format<br />

Bewirtschaftungseinheit<br />

8000 = 2 Flurstücke<br />

Dieses Formular ist genauso zu behandeln wie die Anlage 1 zum Antrag. Das Ausfüllen<br />

erfolgt ebenso. Alle Angaben beziehen sich hier auf die Pflanzung(en) der<br />

Maßnahme(n) (Rebsorte, Unterlage, Zeilenbreite, Pflanzfläche). Diese können unter<br />

Umständen gegenüber den Angaben in der Anlage 1 des Antrags abweichen. Die<br />

Abgabe der Anlage 2 an die Kreisverwaltung ist erst dann vorzunehmen, wenn<br />

tatsächlich alle Maßnahmen abgeschlossen worden sind. (Definition „Pflanzung“ siehe<br />

Seite 8 dieser Richtlinien!) Fehlerhafte Angaben können zu Sanktionen (vgl. Punkt D,<br />

Seite 9) führen. Spätester Abgabetermin hierfür ist der 30. 12. des Pflanzjahres.<br />

Auch für die Maßnahmen 41 bis 44 ist nach vorläufiger Besitzeinweisung die exakte<br />

Pflanzfläche und die neue Plannummer einzutragen.<br />

Wenn Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden konnten, so ist in der Spalte Erziehung<br />

ein „N“ einzutragen. Für diese(s) Flurstück(e) wird ein Negativbescheid bei der<br />

Bescheidung erstellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle im Antrag<br />

(Anlage 1) enthaltenen Bewirtschaftungseinheiten <strong>mit</strong> allen Teilflächen in der Pflanzmeldung<br />

(Anlage 2) enthalten und erklärt sein müssen. Nicht gemeldete Flächen sind<br />

sanktionsrelevant.<br />

Dieses Formular kann aus drucktechnischen Gründen nicht als Durchschreibesatz erstellt<br />

werden. Es wird daher empfohlen, sich nach dem Ausfüllen für die eigenen Akten<br />

eine Kopie zu fertigen.<br />

Bewirtschaftungseinheit<br />

8005 = 1 Flurstück<br />

Bitte beachten: Nur Originale an die Kreisverwaltung schicken. Die Formulare bitte<br />

nicht knicken ! Zum Postversand bitte einen DIN A 4 - Umschlag verwenden.<br />

Nicht rechtzeitig abgegebene Pflanz-/Fertigstellungsmeldungen führen zu<br />

Förderungsausschluss.<br />

Weist der Antragsteller im Rahmen seiner Änderungsmeldung spätestens zum<br />

Ende des Weinjahres, in dem die Pflanzung erfolgt ist, sein Recht auf<br />

Wiederbepflanzung für die Förderfläche(n) nicht nach, wird die Bewilligung<br />

widerrufen und der bewilligte Betrag zurückgefordert.<br />

Falsche oder fehlerhafte Pflanzmeldungen führen zumindest<br />

zu Sanktionen (Reduzierung der Fördersumme).<br />

An dem unterlegten Luftbild ist bereits erkennbar, dass in der Bewirtschaftungseinheit<br />

8005 nicht das ganze Flurstück bestockt war.<br />

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