Strecken / Flächenmehrung mit wachsender Steigung
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Anlage 2: Meldung der Fertigstellung der Pflanzung(en)<br />
Die Kreisverwaltung verschickt nach Einlesen der Antragsdaten und deren Plausibilisierung<br />
ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der<br />
beantragten Maßnahmen an den Antragsteller. Dieses Formular enthält alle lesbaren<br />
beantragten Flächen und dient zuerst für den Antragsteller zur Kontrolle seines<br />
Antrags. Nur die darin aufgelisteten Flächen sind aus dem Antrag in die<br />
Landwirtschaftliche Betriebsdatenbank übernommen worden. Flurstücke die aus den<br />
gemeldeten Daten nicht gefördert werden können, sind in der Spalte „lfd. Nr.“ <strong>mit</strong> „F“<br />
oder „S“ gekennzeichnet. Die Gründe hierfür sind <strong>mit</strong> der Kreisverwaltung abzuklären,<br />
gegebenenfalls sind die Angaben <strong>mit</strong> Hilfe der Kreisverwaltung zu verbessern. In der<br />
Spalte „Skizze erford.“ werden die Flurstücke <strong>mit</strong> „J“ gekennzeichnet, zu denen eine<br />
Planskizze erforderlich ist. Sie dient dem Antragsteller zur Kontrolle, ob alle<br />
notwendigen Planskizzen tatsächlich eingereicht wurden. Anderenfalls sind fehlende<br />
Skizzen schnellstens der Kreisverwaltung nachzureichen.<br />
Die Karten sind im Original farbig und haben DIN A4 Format<br />
Bewirtschaftungseinheit<br />
8000 = 2 Flurstücke<br />
Dieses Formular ist genauso zu behandeln wie die Anlage 1 zum Antrag. Das Ausfüllen<br />
erfolgt ebenso. Alle Angaben beziehen sich hier auf die Pflanzung(en) der<br />
Maßnahme(n) (Rebsorte, Unterlage, Zeilenbreite, Pflanzfläche). Diese können unter<br />
Umständen gegenüber den Angaben in der Anlage 1 des Antrags abweichen. Die<br />
Abgabe der Anlage 2 an die Kreisverwaltung ist erst dann vorzunehmen, wenn<br />
tatsächlich alle Maßnahmen abgeschlossen worden sind. (Definition „Pflanzung“ siehe<br />
Seite 8 dieser Richtlinien!) Fehlerhafte Angaben können zu Sanktionen (vgl. Punkt D,<br />
Seite 9) führen. Spätester Abgabetermin hierfür ist der 30. 12. des Pflanzjahres.<br />
Auch für die Maßnahmen 41 bis 44 ist nach vorläufiger Besitzeinweisung die exakte<br />
Pflanzfläche und die neue Plannummer einzutragen.<br />
Wenn Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden konnten, so ist in der Spalte Erziehung<br />
ein „N“ einzutragen. Für diese(s) Flurstück(e) wird ein Negativbescheid bei der<br />
Bescheidung erstellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle im Antrag<br />
(Anlage 1) enthaltenen Bewirtschaftungseinheiten <strong>mit</strong> allen Teilflächen in der Pflanzmeldung<br />
(Anlage 2) enthalten und erklärt sein müssen. Nicht gemeldete Flächen sind<br />
sanktionsrelevant.<br />
Dieses Formular kann aus drucktechnischen Gründen nicht als Durchschreibesatz erstellt<br />
werden. Es wird daher empfohlen, sich nach dem Ausfüllen für die eigenen Akten<br />
eine Kopie zu fertigen.<br />
Bewirtschaftungseinheit<br />
8005 = 1 Flurstück<br />
Bitte beachten: Nur Originale an die Kreisverwaltung schicken. Die Formulare bitte<br />
nicht knicken ! Zum Postversand bitte einen DIN A 4 - Umschlag verwenden.<br />
Nicht rechtzeitig abgegebene Pflanz-/Fertigstellungsmeldungen führen zu<br />
Förderungsausschluss.<br />
Weist der Antragsteller im Rahmen seiner Änderungsmeldung spätestens zum<br />
Ende des Weinjahres, in dem die Pflanzung erfolgt ist, sein Recht auf<br />
Wiederbepflanzung für die Förderfläche(n) nicht nach, wird die Bewilligung<br />
widerrufen und der bewilligte Betrag zurückgefordert.<br />
Falsche oder fehlerhafte Pflanzmeldungen führen zumindest<br />
zu Sanktionen (Reduzierung der Fördersumme).<br />
An dem unterlegten Luftbild ist bereits erkennbar, dass in der Bewirtschaftungseinheit<br />
8005 nicht das ganze Flurstück bestockt war.<br />
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