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wisoak BB Programm 2020

Berufliche Bildung Bremen, Bremerhaven

Berufliche Bildung
Bremen, Bremerhaven

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FÖRDERUNG

Für Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber als Finanzierungsquelle

Mitarbeiter*innen, die eine Weiterbildung

anstreben, sollten dies rechtzeitig gegenüber

dem Arbeitgeber zur Sprache zu

bringen. Beide Seiten sollten zeitnah ins

Gespräch gehen und abklären, welche

Bedingungen und Voraussetzungen für

eine Weiterbildung erfüllt sein müssen.

Aufstiegs-BAföG –

die altersunabhängige Förderung

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

(AFBG, Aufstiegs-BAföG) fördert

altersunabhängig Menschen, die sich in

einem Lehrgang mit Abschlussprüfung

weiterbilden möchten. Die Förderung

besteht aus einem rückzahlungsfreien

Zuschuss und aus einem zinsgünstigen

Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

(KfW).

www.aufstiegs-bafoeg.de/

Aufstiegsfortbildungs-Prämie –

4000,– € Belohnung!

Seit dem 01.01.2019 gibt es die bremische

Aufstiegsfortbildungs-Prämie mit

dem Ziel sich beruflich fortzubilden und

die eigene Qualifikation auszubauen. Die

Prämie ist eine finanzielle Anerkennung

in Höhe von 4.000 € für die bestandene

Prüfung einer Aufstiegsfortbildung.

Voraussetzungen sind der Abschluss

einer im Sinne des AFBG förderfähigen

Aufstiegsfortbildung sowie der Hauptwohnsitz

oder Ort der sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung in Bremen

zum Zeitpunkt der Feststellung des

Prüfungsergebnisses seit mindestens

sechs Monaten.

www.wisoak.de/aktuelles/

aufstiegsfortbildungspraemie-2019/

KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer

Bremen – 10% auf alles!

Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven

arbeiten – unabhängig von Ihrem Wohnort

– zahlen Sie monatlich einen Beitrag

an die Arbeitnehmerkammer. Mit der

kostenlosen KammerCard der Arbeitnehmerkammer

Bremen profitieren Sie von

zahlreichen Kultur- und Bildungsangeboten

im Land Bremen! Unter anderem

erhalten Sie bei uns 10 % Rabatt auf

alle unsere Kurse, Seminare und Weiterbildungen.

www.wisoak.de/die-wisoak/

kammercard-arbeitnehmerkammer/

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein Angebot des

Bundesministeriums für Bildung und

Forschung (BMBF) und unterstützt Arbeitnehmer*innen

bei der Finanzierung ihrer

Weiterbildungsziele.

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen,

die mindestens 15 Stunden pro

Woche erwerbstätig sind oder sich in

Eltern- oder Pflegezeit befinden und über

ein zu versteuerndes Einkommen (zvE)

von maximal 20.000 € (als gemeinsam

Veranlagte 40.000 € ) verfügen.

www.bildungspraemie.info/

Bremer Weiterbildungsscheck –

auch für Kleinbetriebe!

Mit dem Programm Bremer Weiterbildungsscheck

sollen durch Ermäßigung

von Kursgebühren verschiedene Personengruppen

(Beschäftigte ohne Ausbildung

ohne nicht mehr verwertbaren

Abschlüssen, Personen im SGB II Bezug

oder mit im Ausland erworbenen Abschlüssen,

u.a.) sowie Klein- und Kleinstbetriebe

bei der Beteiligung an Weiterbildung

unterstützt werden. Er wird vergeben

im Rahmen des Landesprogramms

›Weiter mit Bildung und Beratung‹ und gefördert

durch den Senator für Wirtschaft,

Arbeit und Häfen aus Mitteln des Europäischen

Sozialfonds (ESF).

www.bremen.de/wirtschaft/weiter

bildungsberatung/der-bremer-weiter

bildungsscheck!

Weitere

Förderprogramme

Aufstiegsstipendium – Begabtenförderungsprogramm

für Berufstätige

www.sbb-stipendien.de/

aufstiegsstipendium.html

Weiterbildungsstipendium –

für Berufseinsteiger!

www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html

Für Arbeitsuchende

mit oder ohne

Berufsabschluss und

Geringverdiener

Weiterbildung Geringqualifizierter

und beschäftigter älterer Arbeitnehmer

Die sogenannte ›WeGebAU-Förderung‹

ist eine Förderung für Geringqualifizierte

und beschäftigte ältere Arbeitnehmer*innen

in Unternehmen laut Qualifizierungschancengesetz.

Gefördert

werden Beschäftigte, die über keinen

Berufsabschluss verfügen oder seit

mindestens vier Jahren nicht mehr in

ihrem erlernten Beruf arbeiten.

www.wisoak.de/unterseiten/foerder

moeglichkeiten/

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein unterstützt

grundsätzlich alle Menschen mit Förderbedarf

– unabhängig von Ausbildung,

Lebensalter und Betriebsgröße. Die

Agentur für Arbeit und das JobCenter

Bremen fördern Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung

notwendig ist. Ein Bildungsgutschein

kann nur nach vorheriger

Beratung durch die Agentur für Arbeit

oder das Jobcenter ausgestellt werden.

Ein Beratungstermin bei Ihrer zuständigen

Agentur für Arbeit ist notwendig.

www.arbeitsagentur.de/

bildungsgutschein

Tipp!

!

Ausgaben für eine berufliche Weiterbil

dung wie Kursgebühren, Fahrtkosten,

Unterkunft kann sich der selbstzahlende

Teilnehmer zum Teil vom Finanzamt zurückholen.

In der Steuererklärung können

Arbeitnehmer Bildungsausgaben als

Werbungskosten absetzen. Dies bringt

aber nicht automatisch einen Vorteil,

denn das Finanzamt erkennt in jedem

Fall pauschal 1.000 Euro Werbungskosten

an. Erst wenn jemand mehr Ausgaben

hat, z. B. für Arbeitsweg und

Fortbildung, lohnt die Einzelabrechnung.

Auch Arbeitslose und Personen in Elternzeit

rechnen ihre Bildungsausgaben als

Werbungskosten ab. Für Selbstständige

sind die Kosten einer Weiterbildung

Betriebsausgaben.

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