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Jahreskatalog 2020

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AGB

1. Gültigkeit der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ALLPOWER erfolgen ausschliesslich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Ware oder Leistung

gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der ALLPOWER in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und

unverbindlich.

3. Preise

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten

und inkl. 7.7% MwSt. (MwSt.-Nr. 237 575).

Mindestbestellwert CHF 30.00. Bei Bestellungen unter CHF 30.00 verrechnen wir einen

Mindermengenzuschlag von CHF 10.00.

4. Liefer– und Leistungszeit

Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Lager innert 10 Tagen nach Bestellungseingang,

sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für

Lieferverzug infolge höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Die Angabe

bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die ALLPOWER steht unter dem

Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der ALLPOWER durch

Zulieferanten und Hersteller.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte

Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ALLPOWER und dem

Frachtführer schriftlich angezeigt werden.

5. Annahmeverzug

Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter

Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der

Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, so

kann die ALLPOWER die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz

wegen Nichterfüllung verlangen. Die ALLPOWER ist berechtigt, als Schadenersatz

wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des

effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport

ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser

Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der

Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme

der Transportkosten durch die ALLPOWER hat keinen Einfluss auf den

Gefahrenübergang.

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