18.12.2012 Aufrufe

PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ Eine neue ...

PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ Eine neue ...

PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ Eine neue ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der BKK-VAG BW Anlage 7.2<br />

<strong>PATIENTENINFORMATION</strong> <strong>ZUM</strong> <strong>DATENSCHUTZ</strong><br />

<strong>Eine</strong> <strong>neue</strong> gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patienten, die am<br />

BKK-Hausarztprogramm teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden.<br />

Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch.<br />

I. Welche Ihrer Daten werden zu welchen Zwecken an welche Stelle übermittelt?<br />

1. Teilnahme und Einwilligungserklärung<br />

Ihre Teilnahme- und Einwilligungserklärung wird durch den von Ihnen gewählten Hausarzt<br />

durch eine gesicherte Onlineverbindung über das vom Hausärzteverband und MEDI e.V.<br />

beauftragte Rechenzentrum an die Betriebskrankenkasse geschickt. Dort werden die<br />

Daten der Teilnahme- und Einwilligungserklärung geprüft, an den Hausärzteverband und<br />

MEDI e.V. gesandt und in die Datenverarbeitung des vom Hausärzteverband und MEDI<br />

e.V. beauftragten Rechenzentrum eingelesen. Übermittelt werden Ihre Stammdaten (Name,<br />

Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrem gewählten Hausarzt, Ihr Teilnahmebeginn<br />

sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am BKK Hausarztprogramm<br />

teilnehmen. Von dort wird Ihrem Hausarzt Ihre Teilnahme, eine eventuelle Ablehnung (einschließlich<br />

der Gründe), oder eine nicht abgeschlossene Prüfung vor einem <strong>neue</strong>n Abrechnungsquartal<br />

mitgeteilt. Ihr gewählter Hausarzt übermittelt für Ihre Versorgung Diagnosen<br />

sowie Abrechnungs- einschließlich Verordnungsdaten an die BKK und das vom Hausärzteverband<br />

und MEDI e.V. beauftragte Rechenzentrum zu Abrechnungszwecken. Zusätzlich<br />

helfen diese Daten Ihrer BKK, Sie bei Bedarf zu beraten.<br />

2. Abrechnung<br />

Damit Ihr gewählter Hausarzt eine Vergütung für seine Leistungen erhält, muss er eine Abrechnung<br />

erstellen. Hierzu übermittelt Ihr Hausarzt gem. § 295a SGB V Ihre Daten verschlüsselt<br />

an das vom Hausärzteverband und MEDI e.V. beauftragte Rechenzentrum.<br />

Dort werden die Abrechnungsdaten entschlüsselt und auf Richtigkeit geprüft. Anschließend<br />

erstellt das Rechenzentrum aus den erhaltenen Daten eine Abrechnungsdatei, die<br />

sie der Betriebskrankenkasse verschlüsselt zur Verfügung stellt. Auf Grundlage dieser<br />

Abrechnungsdatei zahlt die Betriebskrankenkasse die Vergütung für Ihren Hausarzt aus.<br />

Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name,<br />

Geschlecht, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kassenkennzeichen,<br />

Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der<br />

Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern und ihr Wert; Angaben zu den für<br />

sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen nach ICD 10 je Behandlungstag<br />

mit Datumsangabe; Überweisungen und Unfallkennzeichen unter Angabe des<br />

Abrechnungsquartals.<br />

Stand 20.09.2011 Seite 1 von 1


Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der BKK-VAG BW Anlage 7.2<br />

3. Verarbeitung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der Betriebskrankenkasse<br />

Bei Ihrer Betriebskrankenkasse oder der VAG werden Ihre Daten grundsätzlich wie bei jedem<br />

anderen Patienten (BKK Hausarztprogramm) behandelt und in einer separaten Datenbank<br />

zusammengeführt. Sie werden sofort pseudonymisiert (fallbezogen), enthalten<br />

also insbesondere nicht mehr Ihren Namen oder sonstige persönliche Angaben. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um Daten wie Versichertenart (z.B. Rentner, Pflichtmitglied, etc.), ambulante<br />

und stationäre Operationen (mit Diagnosen), Arbeitsunfähigkeitszeiten und –<br />

kosten, Vorsorge- und Rehamaßnahmen (mit Diagnosen und Kosten), häusliche Krankenpflege<br />

und Haushaltshilfe, Art und Kosten von verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,<br />

Fahrkosten sowie Pflegeleistungen etc. Diese pseudonymisierten Daten werden ausschließlich<br />

zu Steuerungszwecken, für das Kosten- und Qualitätscontrolling, die medizinische<br />

und ökonomische Verantwortung der teilnehmenden Ärzte sowie für wissenschaftliche<br />

Zwecke ausgewertet und genutzt.<br />

Im Einzelfall kann aber für einen begrenzten Zeitraum Ihr Name wieder hinzugefügt werden:<br />

Gründe hierfür können die Überprüfung von Programmierfehlern in der Datenbank, der<br />

Hinweis auf eine mögliche Fehlversorgung oder Versichertenbefragungen sein. Nur in<br />

diesen Fällen wird von Ihrer BKK der Personenbezug zu Ihren Daten wieder hergestellt. Der<br />

Schutz Ihrer Daten wird dann dadurch gewährleistet, dass nur speziell für das BKK Hausarztprogramm<br />

ausgewählte und geschulte Mitarbeiter, die auf die Einhaltung des Datenschutzes<br />

(Sozialgeheimnis) besonders verpflichtet wurden, Zugang zu den Daten haben.<br />

II. Befundaustausch<br />

Um für Sie eine optimale Versorgung sicherstellen zu können, ist der Austausch von Befunden<br />

zwischen den „Leistungserbringern“ (behandelnde Ärzte, Therapeuten) notwendig. Mit<br />

Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung und Teilnahme am BKK Hausarztprogramm erklären<br />

Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis, dass Auskünfte über Ihre Teilnahme am BKK<br />

Hausarztprogramm sowie Befunde und Therapieempfehlungen zwischen den beteiligten<br />

Leistungserbringern ausgetauscht werden. Dies wird in Form von Arztbriefen oder<br />

Berichten von Therapeuten erfolgen. Im Einzelfall können Sie der Datenübermittlung<br />

widersprechen bzw. den Umfang bestimmen. Sie erhalten beim Wechsel des behandelnden<br />

Hausarztes von diesem eine Kopie der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde<br />

und Berichte für Ihre Unterlagen. Sie entscheiden selbst, wem Sie Ihre Unterlagen vorlegen.<br />

Stand 20.09.2011 Seite 2 von 2


Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der BKK-VAG BW Anlage 7.2<br />

III. Versorgungsmanagement der BKK<br />

Ihre BKK bietet Ihnen im Rahmen des BKK Hausarztprogrammes ein besonderes Versorgungsmanagement<br />

an. Dieses unterstützt Sie oder Ihren Arzt bei Ihren speziellen Fragen<br />

zu einer Erkrankung, bevorstehenden Operationen, etc. Hierfür kann sie Ihre vorhandenen<br />

Daten für Ihre individuelle Beratung heranziehen und ggf. mit Ihnen oder Ihrem Hausarzt<br />

Kontakt aufnehmen. Ihre BKK berücksichtigt dabei selbstverständlich die Datenschutzvorgaben<br />

und die Einhaltung der Schweigepflicht Ihres Hausarztes.<br />

IV. Wissenschaftliche Begleitung<br />

Sollten das BKK Hausarztprogramm oder Ihre Behandlungsdaten durch ein unabhängiges<br />

Institut wissenschaftlich bewertet werden, ist sichergestellt, dass Ihre Verordnungs- und<br />

Diagnosedaten nur pseudonymisiert weitergeleitet werden. Für das Institut sind die Daten<br />

anonym, ein Bezug zu Ihrer Person ist für das Institut sowie für jede weitere Nutzung dieser<br />

Daten ausgeschlossen. Die Gesamtergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung werden<br />

anschließend z. B. in der Mitgliederzeitschrift veröffentlicht oder dienen der Kontrolle und<br />

Vergütung von Qualitätsindikatoren, die zu erbringen sich die Hausärzte verpflichtet haben.<br />

V. Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung<br />

Sie erklären Ihre Einwilligung in diese Verarbeitung Ihrer Daten nach I. und II. mit Ihrer<br />

schriftlichen Teilnahme und Einwilligungserklärung am BKK Hausarztprogramm.<br />

Zugleich entbinden Sie insoweit Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht.<br />

VI. Beim künftigen Wechsel des behandelnden Hausarztes<br />

Innerhalb des BKK Hausarztprogrammes übergibt Ihr bisheriger Hausarzt Ihrem neu gewählten<br />

Hausarzt eine Kopie der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte.<br />

Das geschieht aber nur mit Ihrer Zustimmung.<br />

Stand 20.09.2011 Seite 3 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!