Financial Planner Report - Instrumenta GmbH
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<strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> <strong>Report</strong><br />
Dirk Klinkenberg, Dipl. Kfm. Seite 3<br />
Der Steuerberater als idealer Vermögensplaner<br />
Dr. Tom Offerhaus, RA Seite 4<br />
Steuerliche Konsequenzen von<br />
Vertragsänderungen bei Lebensversicherungen<br />
Christoph H. Riedel, RA und StB Seite 5<br />
Ehescheidung – das Ende der Vermögensplanung?<br />
Dr. Marc Jülicher, RA Seite 6<br />
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes<br />
Handeln nach dem BFH-Vorlagebeschluss<br />
Dr. Rudolf Bätscher, Dr. Markus Piller Seite 7<br />
Systemisches Denken in der Finanzplanung<br />
Willy Graf, lic. iur. HSG Seite 8<br />
Lean <strong>Financial</strong> Planning heißt „einfach“<br />
erfolgreich sein! Ein Erfahrungsbericht<br />
Horst Schneider, Michael Andrae Seite 10<br />
Privates Finanzmanagement als Dienstleistung<br />
im Bankhaus Ellwanger & Geiger<br />
Birgit Lang Seite 11<br />
Kapitalversicherung verkaufen statt kündigen:<br />
lukrative Alternative zur Vertragskündigung<br />
Kai-Michael Pappert Seite 12<br />
Renditeperspektiven auf hoher See<br />
magazine for financial + estate planning<br />
Ingo Chudoba Seite 14<br />
Kalkulierbares Risiko oder theoretische Chance?<br />
Prozesskostenfinanzierung als Anlage<br />
Rüdiger Wolff Seite 15<br />
Operate-Leasing-Fonds laufen weiter<br />
Robert List Seite 16<br />
Vermögensanlage unabhängig von Aktien,<br />
Renten und Immobilien<br />
Roman Burger Seite 18<br />
Der geschlossene Immobilienfonds:<br />
Sicherungsmechanismen der „neuen Generation”<br />
Prof. Dr. Hanspeter Gondring Seite 19<br />
BASEL II – Konsequenzen für die Beratungspraxis<br />
Carolin Bullinger Seite 20<br />
Zukunftsfaktor Qualifikation für<br />
erfolgreiche Finanzdienstleister<br />
Dr. Markus Cordes Seite 21<br />
Art and Practice of <strong>Financial</strong> Planning:<br />
Neues Ausbildungssystem mit weltweit<br />
anerkanntem Zertfikat<br />
Dr. Reto Andrea Lyk Seite 22<br />
Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />
FPR-Service Seite 23<br />
Medien und Fachliteratur<br />
FPR-Service Seite 24<br />
Adressen und Kontakte<br />
Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Vermögensgestaltungsberatung<br />
04/2002
2 Editorial + Impressum<br />
Editorial<br />
Was macht ein Finanzplaner<br />
anders?<br />
Schon seit einiger Zeit<br />
haben die privaten Anleger<br />
wenig Freude mit Ihren getätigten<br />
Anlageentscheidungen und Kapitalinvestitionen.<br />
Die Überschussbeteiligungen<br />
der KLV/RV werden kräftig reduziert, die<br />
meisten Immobilien sind weit von ihren<br />
Höchstständen entfernt, nicht wenige<br />
geschlossene Fondsbeteiligungen bringen<br />
ihren Besitzern nach erwünschten<br />
steuerlichen Verlusten nun auch handfeste<br />
reale Einbußen; von den Ständen<br />
in den Aktiendepots ganz zu schweigen.<br />
Hinzu kommen noch beruflicher oder<br />
unternehmerischer Unbill. Deflationäre<br />
Tendenzen werden zudem von den<br />
„Weisen“ wahrgenommen. Von einer<br />
Besserung der Situation kann wohl auf<br />
absehbare Zeit nicht ausgegangen werden.<br />
Wohl dem, der über eine ausgewogene<br />
Anlagestruktur und über ein<br />
lebensphasengerechtes Risikomanagement<br />
verfügt.<br />
Know Your Customer – die Risikoneigung<br />
und die Risikofähigkeit eines<br />
privaten Anlegers ist mit seinen Lebenszielen<br />
und seinen derzeitigen Lebensphasen<br />
in Einklang zu bringen. Das<br />
klingt einleuchtend und logisch! Genauso<br />
nachvollziehbar wie das Postulat<br />
„der anlegergerechten und anlage-<br />
gerechten Beratung“! Die Umsetzung<br />
dieser Forderungen ist nicht nur auf den<br />
ersten Blick anspruchsvoll, denn was<br />
gehört u.a. dazu: die Lebensziele und<br />
Prioritäten des Kunden richtig werten,<br />
die gesamte Liquiditäts- und Vermögensstruktur<br />
im Status Quo und in deren<br />
Entwicklung zu erkennen, die internen<br />
und externen Einflussfaktoren adäquat<br />
zu quantifizieren. Letztlich benötigt der<br />
Kunde und sein Fach-Coach eine vernetzte,<br />
dynamische Gesamtsicht, um<br />
entscheidungsfähig zu werden. Eindimensionale<br />
Produktverkäufer – ob nun im<br />
Status des Vermittlers oder des Beraters<br />
– sind nicht in der Lage diese Anforderungen<br />
zu erfüllen.<br />
Um nicht missverstanden zu werden<br />
– auch ein Finanzplaner ist letztlich ein<br />
Verkäufer – und wenn mit dem Siegel<br />
„…die Lebensziele und Prioritäten des Kunden richtig werten, die gesamte<br />
Liquiditäts- und Vermögensstruktur im Status Quo und in deren Entwicklung zu<br />
erkennen, die internen und externen Einflussfaktoren adäquat zu quantifizieren.“<br />
Schwerpunktthemen der nächsten Ausgabe:<br />
■ Ausgabe März 03:<br />
• Beratungstechnologie<br />
• Beratungskonzepte<br />
• Beratungsmethodik<br />
FPR Kunden-Service:<br />
des CFP’s ausgestattet, ein besonders<br />
qualifizierter Finanzdienstleister. Nur vor<br />
jeder Anlage- und Handlungsempfehlung<br />
wird die Entscheidungsfähigkeit in<br />
Form einer vernetzten Gesamtsicht<br />
herbeigeführt.<br />
Nutzbringendes Lesen und erfolgreiches<br />
„networking“ wünscht Ihnen<br />
Ihr<br />
Peter J.Krauss, CFP<br />
Dipl.-Kfm, Finanzökonom.ebs<br />
• Beratung und Verkauf ein<br />
Widerspruch? – Wirtschaftliche<br />
Formen der Finanzplanung!<br />
Redaktionsschluss: 20.02.03<br />
Sie möchten Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Multiplikatoren die neueste<br />
Ausgabe in gedruckter Form zur Verfügung stellen? Ab Bestellungen von 25<br />
Exemplaren ist dies mit der März-Ausgabe 03 möglich. Stückpreis EUR 3,75;<br />
Lieferung frei Haus. Ihre Bestellungen können bis zum 10. März 2003 angenommen<br />
werden.<br />
Impressum<br />
FINANCIAL PLANNER REPORT<br />
magazine for financial + estate planner<br />
Herausgeber<br />
PKE – Peter Krauss Events <strong>GmbH</strong><br />
Fürther Straße 212/B1<br />
90429 Nürnberg<br />
Tel: + 49-(0)9 11-9 79 69 24<br />
Fax: + 49-(0)9 11-9 79 69 25<br />
E-Mail: info@pkc-events.de<br />
Verantwortlicher Redakteur und<br />
verantwortlich i.S.d.P.<br />
Peter J. Krauss, GF, CFP,<br />
Dipl.-Kfm., Finanzökonom ebs,<br />
Anschrift s.o.<br />
Beiträge + Autoren<br />
In den mit Namen versehenen Beiträgen<br />
wird die Meinung der Autoren wiedergegeben.<br />
Nicht in jedem Fall muss eine Übereinstimmung<br />
mit der des Herausgebers<br />
gegeben sein.<br />
Urheberrechtlich ist diese Zeitschrift und<br />
alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen<br />
geschützt. Ohne explizite Zustimmung<br />
des Herausgebers ist jede Art der<br />
Verwertung außerhalb der engen Grenzen<br />
des Urheberrechts unzulässig. Das gilt<br />
insbesondere für Kopien, Übersetzungen,<br />
Microverfilmungen wie auch für die<br />
Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen<br />
Systemen.<br />
Beilagen + Anzeigen<br />
PKE – Peter Krauss Events <strong>GmbH</strong><br />
Ursula Krauss<br />
Anschrift s.o.<br />
Gestaltung + Produktion<br />
Günzinger & v. Bomhard<br />
Werbeagentur <strong>GmbH</strong><br />
Justus-v.-Liebig-Ring 15<br />
82152 Krailling b. München<br />
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Termine + Veranstaltungen,<br />
Adressänderungen + Fachbeiträge<br />
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Auflage + Erscheinungsweise<br />
Auflage: ca. 10.000 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />
Adressaten + Leserschaft<br />
■ Finanzinstitute: Entscheidungsträger,<br />
Projektleiter und Vermögensberater im<br />
Segment Affluent + Private Banking<br />
■ <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>: CFP, <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>,<br />
<strong>Financial</strong>Advisor, eidgen. dipl.<br />
Finanzplanungs-Experte, eidgen. dipl.<br />
Finanzplaner mit Fachausweis<br />
■ Estate <strong>Planner</strong>: CEP, Estate <strong>Planner</strong><br />
■ Institutsunabhängige Finanz- und<br />
Vermögensberater<br />
■ Steuerberater und Rechtsanwälte mit<br />
Interessenschwerpunkt in der Vermögensgestaltungs-<br />
und/oder Nachfolgeberatung<br />
Verbreitung<br />
Der <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> <strong>Report</strong> wird gelesen<br />
in D, CH, FL, LUX, A.<br />
Hinweis<br />
Sämtliche Angaben und Inhalte in dieser<br />
Zeitschrift sind weder als Angebot, noch als<br />
Anlage-, Investitions- oder Beratungsempfehlung<br />
zu verstehen.
Der Steuerberater als idealer<br />
Vermögensplaner!<br />
Der Steuerberatermarkt wandelt sich mit zunehmender Geschwindigkeit.<br />
Der Ausbau von Beratungsleistungen ist zur Pflicht geworden,<br />
weil der Preisdruck auf Standardleistungen immens zugenommen hat.<br />
Private Vermögensplanung ist ein Ausweg, weil sich der Steuerberater<br />
als „einzigartiger Partner“ seines Mandanten positionieren kann.<br />
Schlagworte:<br />
■ Steuerberater<br />
■ Vermögensplanung<br />
■ Wettbewerbsvorteile<br />
Jedes Jahr steigt die Zahl der Steuerberater<br />
um 3 - 5 %. Gleichzeitig nimmt die<br />
Zahl der Mandate ab. Ungefähr 40.000<br />
erwartete Unternehmensinsolvenzen in<br />
2002 sprechen für sich.<br />
Konsequenz für den Steuerberater?<br />
■ Rationalisierung (z.B. durch automatisierte<br />
Buchung von Kontoauszügen in<br />
der FiBu)<br />
■ Fokussierung auf die Themen Mandantenbindung<br />
und Mandanten-<br />
Neugewinnung<br />
Wichtigstes Instrument der Mandantenbindung<br />
ist dabei eine umfassende und<br />
aktive Beratung des Mandanten. Denn<br />
mangelnde Beratung war schon immer<br />
der häufigste Grund für einen Steuerberaterwechsel.<br />
Private Vermögensplanung als<br />
Lösung<br />
Der Steuerberater muss also ein Beratungsfeld<br />
aufbauen, das von Mandanten<br />
nachgefragt wird und ihm ein Alleinstellungsmerkmal<br />
gegenüber anderen Steuerberatern<br />
verschafft.<br />
Die Nachfrage nach Beratung in privaten<br />
Finanz- und Vermögensfragen steigt<br />
in den letzten Jahren überdurchschnittlich<br />
an. Unsicherheit über die eigene Alters-<br />
Das <strong>Instrumenta</strong>-Angebot<br />
Die Komplettlösung vom Steuerberater<br />
für den Steuerberater<br />
■ Akquisitionsmittel, Akquisitions-<br />
Workshops<br />
■ Organisations-Software Orgatool<br />
■ Planungssoftware Vermögensplan<br />
2018<br />
■ Schulungs-/Seminarangebote etc.<br />
vorsorge und der Verfall der Aktienkurse<br />
beschäftigen jeden. Gleichzeitig wird<br />
das Problembewusstsein der Mandanten<br />
durch die massive Werbung der Versicherungen<br />
und Banken gesteigert.<br />
Private Vermögensplanung wird zur<br />
Zeit noch von relativ wenigen Steuerberatern<br />
angeboten und bietet deshalb ein<br />
echtes Alleinstellungsmerkmal. Durch<br />
die im Zuge der Vermögensplanung notwendige<br />
Offenlegung der gesamten Vermögens-<br />
und Finanzverhältnisse ergibt<br />
sich zudem eine ganz außergewöhnliche<br />
Mandantenbindung.<br />
Private Vermögensplanung nimmt den<br />
Preisdruck aus den Standardleistungen,<br />
weil der Steuerberater über sein Leistungspaket<br />
verglichen wird und nicht mehr<br />
über den Preis. Gleichzeitig wird die<br />
Mandantenbegeisterung über diese Beratungsleistung<br />
zu neuen Mandaten führen.<br />
Wettbewerbsvorteile<br />
Der Steuerberater hat eine Menge Wettbewerbsvorteile<br />
gegenüber allen anderen<br />
Planern in die Waagschale zu werfen.<br />
Durch die langjährige Mandatsbeziehung<br />
besteht ein einzigartiges Vertrauensverhältnis.<br />
Zudem kann der Steuerberater<br />
durch den bereits vorhandenen Datenbestand<br />
über den Mandanten wesentlich<br />
effektiver arbeiten als jeder andere Berater.<br />
Nutzung der Wettbewerbsvorteile<br />
Um diese herausragende Position zu<br />
nutzen, muss die Dienstleistung<br />
■ den besonderen Kompetenzen des<br />
Berufsstandes,<br />
■ den berufsrechtlichen Beschränkungen<br />
und<br />
■ den Arbeitsabläufen in der Kanzlei<br />
angepasst werden.<br />
Die besondere Kompetenz des Steuerberaters<br />
liegt in der Bilanzerstellung.<br />
Dies gilt es auf die private Vermögensplanung<br />
zu übertragen. Ziel ist deshalb die<br />
Steuer + Recht 3<br />
Autor + Kontakt<br />
Dirk Klinkenberg, Dipl.-Kfm.,<br />
GF <strong>Instrumenta</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Tel. +49 (0)221 - 95 74 94 23<br />
E-Mail: klinkenberg@instrumenta.de<br />
www.instrumenta.de<br />
Erstellung einer privaten Vermögensbilanz<br />
und einer privaten GuV sowie die logische<br />
Fortentwicklung aller Werte hinsichtlich<br />
Vermögen, Schulden, Liquidität<br />
und Steuerbelastung. Damit kann der<br />
Steuerberater ganz hervorragend strategische<br />
und transparenzorientierte Beratung<br />
betreiben. Der Mandant erhält Transparenz<br />
über die grundsätzliche Entwicklung<br />
seines Vermögens und seiner Liquidität<br />
und gewinnt Entscheidungsfähigkeit.<br />
Eine operative produktorientierte<br />
Beratung, z.B. Vermittlung von Versicherungsverträgen,<br />
ist dem Steuerberater<br />
berufsrechtlich nicht erlaubt. Diese Einschränkung<br />
ist für den Steuerbrater aber<br />
durchaus positiv. Sie hindert ihn daran,<br />
kompetenzfremde Beratungsgebiete zu<br />
betreten und dokumentiert auch nach<br />
außen seine Objektivität und Neutralität.<br />
In organisatorischer Hinsicht ist für<br />
die erfolgreiche, wirtschaftliche und dem<br />
Kompetenzprofil des Steuerberaters angepasste<br />
Vermögensplanung entscheidend:<br />
Es geht um die Erstellung einer Bilanz,<br />
einer GuV und deren strategische Analyse<br />
– nur eben im privaten Bereich.<br />
Deshalb kann und muss diese Dienstleistung<br />
auch organisiert werden, analog zur<br />
Erstellung einer betrieblichen Bilanz.<br />
Zusammenfassung<br />
Dem zunehmenden Konkurrenzdruck<br />
kann der Steuerberater nur durch verstärkte<br />
Beratungsleistung begegnen. Private<br />
Vermögensplanung ist ideal, da sie<br />
existierende Mandantenbedürfnisse befriedigt<br />
und dem Steuerberater ein herausragendes<br />
Alleinstellungsmerkmal beschert.<br />
Den Wettbewerbsvorteilen Vertrauen und<br />
Objektivität ist durch eine Beratung Rechnung<br />
zu tragen, die transparenzorientiert,<br />
strategisch und am besonderen Kompetenzprofil<br />
des Steuerberaters ausgerichtet<br />
ist. Die organisatorischen Abläufe müssen<br />
sich an Kanzlei-Standards orientieren.<br />
Dazu hat die <strong>Instrumenta</strong> <strong>GmbH</strong><br />
eine komplette steuerberaterspezifische<br />
Lösung aus dem Berufsstand heraus geschaffen.
4 Steuer + Recht<br />
Steuerliche Konsequenzen von Vertragsänderungen<br />
bei Lebensversicherungen<br />
Nach langem Warten wurde am 22. August 2002 der „Novationserlass“<br />
für Lebensversicherungen veröffentlicht (BStBl I 2002, 827 ff.).<br />
Dadurch gibt es in einigen Bereichen eine erhöhte, steuerliche<br />
Planungssicherheit im Umgang mit bestehenden Lebensversicherungsverträgen.<br />
Schlagworte:<br />
■ Form der Beitragszahlung<br />
■ Veräußerung einer Lebensversicherungspolice<br />
■ Vertragsveränderungen bei<br />
Lebensversicherungen<br />
Wollte man Antworten auf Fragen nach<br />
der steuerlichen Behandlung von Vertragsänderungen<br />
bei Versicherungen auf<br />
den Erlebens- oder Todesfall (kurz: Lebensversicherung)<br />
haben, so musste man sich<br />
bis dato mit einer Unzahl von Einzelerlassen<br />
auseinandersetzen, die teils auf<br />
Bundes- und teils auf Länderebene zu<br />
diesem Thema ergangen sind. Eine ganze<br />
Reihe von Fragen blieb jedoch unbeantwortet,<br />
so dass Rechtssicherheit vor Umsetzung<br />
einer vertragsändernden Maßnahme<br />
nur über die Einholung einer verbindlichen<br />
Auskunft beim zuständigen<br />
Finanzamt zu erlangen war. Auf einen<br />
Teil dieser Fragen gibt das nun erschienene<br />
BMF-Schreiben Antworten.<br />
Das 55 Teilziffern umfassende Schreiben<br />
setzt sich zunächst mit den allgemeinen<br />
Begriffsbestimmungen sowie den<br />
Voraussetzungen, unter denen eine Versicherung<br />
die steuerlichen Begünstigungen:<br />
„Abziehbarkeit der Prämienzahlungen als<br />
Sonderausgaben bzw. Steuerfreiheit der<br />
Ablaufleistung“ vermittelt, auseinander.<br />
Insoweit werden in erster Linie ältere,<br />
bereits bestehende Erlasse zusammengefasst.<br />
Zur Beitragszahlungsdauer gab es<br />
bisher in den Einkommensteuerrichtlinien<br />
lediglich den Hinweis, dass eine laufende<br />
Beitragsleistung auch dann angenommen<br />
wird, wenn eine Beitragszahlung für<br />
eine Dauer von fünf Jahren ab Vertragsabschluss<br />
vereinbart ist. Klargestellt ist nun,<br />
dass Beitragsleistungen auch in unregelmäßigen<br />
Zeitabständen und in unregelmäßiger<br />
Höhe erfolgen dürfen, wobei<br />
jedoch die einzelnen Beitragsleistungen<br />
grundsätzlich in einem wirtschaftlich<br />
ausgewogenen Verhältnis zueinander<br />
stehen müssen. Was unter „wirtschaftlich<br />
ausgewogen“ zu verstehen ist, wurde<br />
wohl bewusst offengelassen.<br />
Dass eine Veräußerung des Lebensversicherungsvertrages<br />
mangels gesetzlicher<br />
Grundlage keine nachteiligen steuerlichen<br />
Folgen nach sich zieht, wird<br />
noch einmal klargestellt. Ein steuerliches<br />
Problem dürfte lediglich der Käufer einer<br />
solchen Lebensversicherung haben. Nach<br />
§§ 20 Abs. 1 Nr. 6, 10 Abs. 1 Nr. 2 b Satz<br />
5 EStG kann er weder die Auszahlungsleistung<br />
steuerfrei einstreichen noch den<br />
Sonderausgabenabzug für weitere Prämienzahlungen<br />
geltend machen. Nichtsdestotrotz<br />
hat sich mittlerweile ein Markt<br />
für professionelle Aufkäufer entwickelt<br />
und damit eine steuerlich sinnvolle Alternative<br />
zur Kündigung von Policen.<br />
Den Schwerpunkt des Schreibens<br />
bilden Beispielsfälle zu denkbaren Vertragsänderungen.<br />
Ausgangspunkt jedweder<br />
Überlegungen im Zusammenhang<br />
mit Besteuerungskonsequenzen bei Vertragsänderungen<br />
bildet dabei für das<br />
Bundesfinanzministerium nach wie vor<br />
ein BFH-Urteil vom 9. Mai 1974. Die<br />
Finanzverwaltung zog aus diesem Urteil<br />
den Schluss, dass die Änderung eines der<br />
vier als wesentlich eingestuften Vertragsmerkmale<br />
(Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme,<br />
Versicherungsbeitrag<br />
und Beitragszahlungsdauer) grundsätzlich<br />
zum Abschluss eines neuen Vertrages führt<br />
mit der weiteren Konsequenz, dass für<br />
die Frage der Steuerfreiheit der Ablaufleistung<br />
im Zeitpunkt der Novation betrachtet<br />
werden muss, ob die generellen Voraussetzungen<br />
für die Steuerfreiheit bereits<br />
erfüllt sind.<br />
Eine steuerlich relevante Vertragsänderung<br />
soll nun generell aber nicht vorliegen,<br />
wenn die Vertragsanpassung schon<br />
bei Vertragsabschluss vorgesehen ist. Da-<br />
Autor + Kontakt<br />
Dr. Tom Offerhaus, Rechtsanwalt<br />
Ernst & Young AG<br />
Tel. +49 (0)89 - 559 85 - 36 45<br />
Fax +49 (0)89 - 559 85 - 32 46<br />
E-Mail: tom.offerhaus@de.ey.com<br />
www.de.ey.com<br />
von zu unterscheiden ist der Fall, dass<br />
bei Vertragsabschluss lediglich Optionen<br />
eingeräumt wurden, da die Optionsausübung<br />
eine nochmalige Willensäußerung<br />
während der Laufzeit voraussetzt. Die<br />
Ausübung des Kapitalwahlrechts ist aber<br />
eine ebenso steuerlich unschädliche Option<br />
wie die Zuzahlung zur Abkürzung<br />
der Vertragslaufzeit bei gleichbleibender<br />
Versicherungssumme in eng umschriebenen<br />
Grenzen. Auch für derlei Sachverhalte<br />
lässt sich die Finanzverwaltung aber<br />
ein Hintertürchen offen; immer geprüft<br />
werden muss nämlich, ob nicht ein Missbrauch<br />
der Gestaltungsmöglichkeiten des<br />
Rechts zur Umgehung der Steuerpflicht<br />
vorliegt.<br />
Neu und für den Steuerpflichtigen erfreulich<br />
ist nun die klare Aussage, dass<br />
die nachträglich vereinbarte Minderung<br />
wesentlicher Vertragsbestandteile zu keiner<br />
Novation führt. Steuerrechtlich gilt<br />
der geminderte Vertrag als „alter Vertrag“<br />
und dieser ist steuerlich begünstigt, wenn<br />
er die dafür erforderlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt. Dabei ist auf die gesetzlichen<br />
Bestimmungen beim ursprünglichen Vertragsabschluss<br />
abzustellen. Kompliziert<br />
wird die Angelegenheit bei Aufeinandertreffen<br />
von Minderungen wesentlicher<br />
Vertragsbestandteile mit Erhöhungen.<br />
Grundsätzlich ist dann nur hinsichtlich<br />
der erhöhten Vertragsbestandteile von<br />
einem „neuen Vertrag“ auszugehen. Auch<br />
für diesen Teil ist wieder festzustellen, ob<br />
die Voraussetzungen: laufende Beitragsleistung<br />
bzw. zwölfjährige Vertragslaufzeit<br />
nach der Änderung noch erfüllt sind.<br />
Vor diesem Hintergrund ist aus steuerlicher<br />
Sicht sicherlich zu empfehlen,<br />
dass von vornherein eher längere Laufzeiten<br />
bzw. Beitragszahlungsdauern vereinbart<br />
werden sollten, da eine nachträgliche<br />
Minderung dieser Vertragsbestandteile<br />
steuerlich zumindest dann keine<br />
Auswirkung hat, wenn die Minderung<br />
nicht zu einem Unterschreiten der Grundvoraussetzungen<br />
führt (fünfjährige Beitragszahlungsdauer,<br />
zwölfjährige Laufzeit).
Ehescheidung – das Ende der<br />
Vermögensnachfolgeplanung?<br />
Spätestens das Scheidungsurteil (§1564 BGB) führt zu massiven<br />
Veränderungen im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung. Denn<br />
gemäß § 2077 Abs. 1 BGB sind (vor der Scheidung errichtete) letztwillige<br />
Verfügungen, durch die einer der Eheleute seinen Ehegatten<br />
bedacht hat, im Zweifel unwirksam, wenn die Ehe bei Eintritt des<br />
Erbfalls rechtskräftig geschieden war. Die Stellung eines Scheidungsantrages<br />
durch den Erblasser bzw. seine Zustimmung zum Scheidungsantrag<br />
des anderen Ehegatten steht der Scheidung gleich,<br />
wenn die Scheidungsvoraussetzungen bereits vorlagen.<br />
Schlagworte:<br />
■ Scheidung<br />
■ Gesetzliche Erbfolge<br />
■ Gemeinschaftliches Testament<br />
Hatten die Eheleute früher ein gemeinschaftliches<br />
Testament (§§ 2265 ff. BGB)<br />
errichtet, sind die Folgen noch radikaler.<br />
Gemäß § 2268 Abs.1 BGB wird nämlich<br />
ein gemeinschaftliches Testament unter<br />
den genannten Voraussetzungen seinem<br />
gesamten Inhalt nach unwirksam. D.h.,<br />
dass nicht nur die den (bald) geschiedenen<br />
Ehegatten begünstigenden Regelungen<br />
hinfällig werden – damit könnten die<br />
meisten Scheidungskandidaten wohl recht<br />
gut leben – sondern auch alle übrigen<br />
Verfügungen, z.B. zu Gunsten der Kinder.<br />
Auch Teilungsanordnungen, die Anordnung<br />
einer Testamentsvollstreckung u.a. verlieren<br />
mit der Scheidung ihre Gültigkeit.<br />
Von diesen erbrechtlichen Folgen abgesehen,<br />
stellt die Zerrüttung einer Ehe –<br />
ob sie nun in der Scheidung gipfelt oder<br />
man sich in anderer Weise arrangiert –<br />
eine massive Veränderung der Rahmenbedingungen<br />
für die Vermögensnachfolge<br />
dar. Die gesetzliche Vermutung, man wolle<br />
seinen (Ex-)Ehegatten nicht (mehr) erbrechtlich<br />
begünstigen, wird daher meistens<br />
zutreffen, allerdings nicht erst bei Vorliegen<br />
der Scheidungsvoraussetzungen.<br />
Bei zunehmender Entfremdung vom<br />
Partner ist es sicherlich angezeigt, hinsichtlich<br />
der Vermögensnachfolge neu zu<br />
überlegen, insbesondere wenn ein gemeinschaftliches<br />
Testament besteht.<br />
Zunächst ist zu prüfen, welche Regelungen<br />
bereits bestehen und in wie weit<br />
sie noch angemessen erscheinen. Sind<br />
z.B. in einem gemeinschaftlichen Testa-<br />
ment Regelungen enthalten, an denen<br />
man nun auf keinen Fall mehr festhalten<br />
will, muss das Testament unverzüglich<br />
widerrufen werden – das bloße Abwarten<br />
der Scheidung ist sicher nicht anzuraten.<br />
Gemäß § 2271 Abs. 1 i.V.m. § 2296 BGB<br />
bedarf der Widerruf der notariellen Beurkundung<br />
und muss dem anderen Ehegatten<br />
zugestellt werden.<br />
Durch den Widerruf wird das gemeinschaftliche<br />
Testament hinfällig. An<br />
seine Stelle tritt die gesetzliche Erbfolge,<br />
so dass der überlebende (noch nicht Ex-)<br />
Ehegatte nun ggf. immer noch in Höhe<br />
seiner gesetzlichen Quote erben kann –<br />
ein Ergebnis, das dem tatsächlichen Willen<br />
der meisten Scheidungskandidaten<br />
nicht gerecht wird.<br />
Daher ist neben dem Widerruf die Errichtung<br />
eines den veränderten Umständen<br />
angepassten Einzeltestaments erforderlich.<br />
Ob bzw. in welchem Maße hierbei<br />
auch der (Noch-) Ehegatte berücksichtigt<br />
wird, hängt von den Umständen des<br />
Einzelfalls ab. Die Notwendigkeit einer<br />
neuen letztwilligen Verfügung steht aber<br />
außer Frage.<br />
Da dem Ehegatten bis zur Scheidung<br />
noch Pflichtteilsansprüche zustehen, ist es<br />
oftmals sinnvoll, für die Zeit bis zur endgültigen<br />
Beendigung der Ehe ein „Übergangstestament“<br />
zu errichten. Denn bei<br />
der Scheidung gilt derselbe Grundsatz<br />
wie auch sonst bei der Vermögensnachfolgeplanung:<br />
Veränderungen der rechtlichen<br />
oder tatsächlichen Rahmenbedingungen<br />
erfordern eine Überprüfung der<br />
bislang gültigen Planungsziele und der<br />
getroffenen Regelungen!<br />
Oft wird man feststellen, dass ein<br />
großer Teil der bisherigen Ziele, insbeson-<br />
Vermögensübergabe + Unternehmensnachfolge<br />
Autor + Kontakt<br />
Christopher H. Riedel<br />
Rechtsanwalt, Steuerberater, Speyer<br />
Tel. +49 (0)26 32 - 29 38 12<br />
E-Mail: cvriedel@t-online.de<br />
dere die Erhaltung des Vermögens für die<br />
Kinder, sich gar nicht verändert hat – und<br />
zwar aus der Sicht beider Ehegatten.<br />
Diese Erkenntnis kann den Ausgangspunkt<br />
für sehr konstruktive und wirtschaftlich<br />
sinnvolle Lösungen bei der güterrechtlichen<br />
Auseinandersetzung, insbesondere<br />
hinsichtlich des Zugewinnausgleichs,<br />
bilden. So kann die scheidungsbedingte<br />
Zerschlagung des mühsam erworbenen<br />
Vermögens oftmals verhindert werden.<br />
Ein Beispiel:<br />
M und F haben zwei Kinder. F besitzt nur<br />
güterrechtlich privilegiertes Vermögen.<br />
Das wesentliche Vermögen des M bildet<br />
ein gut vermietetes Bürohaus (Wert € 5<br />
Mio.). Die Immobilie stellt zu 100% ausgleichspflichtigen<br />
Zugewinn dar. F hat<br />
keinen Zugewinn erzielt, so dass sich ein<br />
Ausgleichsanspruch gegen M i.H.v. € 2,5<br />
Mio. ergibt. Zur Zahlung wäre M nur<br />
nach einem Verkauf des Bürohauses in<br />
der Lage; dies wird von keinem der Beteiligten<br />
wirklich gewünscht, zumal die<br />
Mieterträge zur Absicherung von M und F<br />
absolut ausreichend wären. Vor diesem<br />
Hintergrund könnten M und F sich einigen,<br />
dass M zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs<br />
einen Miteigentumsanteil<br />
an der Immobilie auf F überträgt.<br />
Im Hinblick auf die Vermögensnachfolge<br />
sinnvoller wäre es aber, das Haus<br />
auf die Kinder zu übertragen und M und<br />
F durch (evtl. quotenverschiedene) Nießbrauchsrechte<br />
abzusichern. Der Vorteil<br />
besteht darin, dass die Erbschaftsteuer der<br />
Kinder durch den Abzug des kapitalisierten<br />
Werts des Nießbrauchs der F gemindert<br />
wird. Denn F ist – bei entsprechender<br />
zeitlicher Abfolge – nicht mehr Ehegattin<br />
des M, so dass § 25 ErbStG nicht eingreift.<br />
Da die Zuwendung des Nießbrauchs an F<br />
in Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs<br />
erfolgt, ist sie gemäß § 5 ErbStG<br />
schenkungsteuerfrei.<br />
Der Scheidungsfall ist demnach nicht<br />
das Ende aller sinnvollen Nachfolgeüberlegungen,<br />
er ändert aber die Rahmenbedingungen<br />
und zwingt daher zu einer<br />
Überprüfung und Anpassung bisheriger<br />
Konzepte und Regelungen.<br />
5
6 Vermögensübergabe + Unternehmensnachfolge<br />
„Was tun?“, sprach Zeus.<br />
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes<br />
Handeln nach dem BFH-Vorlagebeschluss<br />
Schlagworte:<br />
■ Jetzt schenken!<br />
■ Steuererhöhungen zuvorkommen!<br />
Ausgangslage:<br />
Der BFH hat am 22.05.2002 den Beschluss<br />
zur Vorlage des ErbStG idF.<br />
01.01.1996 vor dem Bundesverfasssungsgericht<br />
gefasst (Az.: II R 61/99). Der II.<br />
Senat des Bundesfinanzhofs ist der Auffassung,<br />
das ErbStG sei deswegen verfassungswidrig,<br />
weil ein einheitlicher Tarif<br />
gem. § 19 ErbStG auf stark unterschiedlich<br />
bewertete Vermögensarten angewandt<br />
wird. Für die unterschiedlichen Bewertungen<br />
sieht der BFH keine ausreichenden<br />
sachlichen Rechtfertigungsgründe.<br />
Die Verstöße gegen das Grundgesetz<br />
sollen insbesondere folgende Bereiche<br />
betreffen:<br />
■ Betriebsvermögen: Bei diesem Vermögen<br />
werden die Aktivposten nur<br />
mit den Steuerbilanzwerten angesetzt,<br />
die Passivposten jedoch mit<br />
Verkehrswerten. Zudem werden eine<br />
Reihe zusätzlicher Begünstigungen,<br />
insbesondere der Bewertungsabschlag<br />
von 40 % auf die Bemessungsgrundlage,<br />
gewährt und zwar auch für<br />
solches betriebliches Vermögen, das<br />
nicht vorrangig einer aktiven Produktionstätigkeit<br />
dient, z.B. für eine gewerblich<br />
geprägte <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
zur Verwaltung von privatem Grundbesitz.<br />
■ Anteile an Kapitalgesellschaften: Sie<br />
werden z.T. mit Börsenkursen angesetzt<br />
bzw. mit aus nicht mehr als ein<br />
Jahr zurückliegenden Verkäufen abgeleiteten<br />
Werten, z.T. nach dem sog.<br />
„Stuttgarter Verfahren“ (Maßgeblichkeit<br />
der Steuerbilanzwerte unter Berücksichtigung<br />
einer Ertragskomponente).<br />
■ Land- und forstwirtschaftliches<br />
Vermögen: Dieses Vermögen wird mit<br />
besonderen – niedrigen – Ertragswerten<br />
angesetzt.<br />
■ Grundvermögen: Der Bewertung<br />
bebauter Grundstücke und Betriebsgrundstücke<br />
werden Jahresmieten zu<br />
Grunde gelegt, die in ihrer eher zufälligen<br />
Streubreite – anders als bei<br />
unbebauten Grundstücken – nicht die<br />
realen Verkehrswerte widerspiegeln.<br />
Demgegenüber wird Kapitalvermögen,<br />
etwa ein Bankguthaben, mit dem Nominalwert<br />
bewertet.<br />
Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts<br />
ist schwer prognostizierbar. Es<br />
ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorlage<br />
des BFH zurückgewiesen wird, weil für<br />
die Abgrenzung im konkreten Urteilsfall<br />
zwischen der Bewertung des Anspruchs<br />
auf Übereignung eines Grundstücks mit<br />
dem Grundbesitzwert oder dem Nominalwert<br />
eine Reihe der<br />
vom BFH aufgeworfenen<br />
Fragen nicht entscheidungsrelevant<br />
sind. Entscheidet das<br />
Bundesverfassungsgericht<br />
zur Sache, ist<br />
nicht ausgeschlossen,<br />
dass das ErbStG zumindest<br />
teilweise für verfassungswidrig<br />
erklärt wird.<br />
Ob dies dann mit Wirkung<br />
für die Zukunft<br />
– wie bereits im Jahr<br />
1995 (damals zum<br />
31.12.1995 Auslaufen<br />
des alten Gesetzes) –<br />
oder auch mit Rückwirkung<br />
geschieht, ist<br />
nicht abzusehen.<br />
Autor + Kontakt<br />
Dr. Marc Jülicher<br />
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht<br />
FLICK GOCKE SCHAUMBURG<br />
Tel. +49 (0)228 - 95 94 0<br />
E-Mail: marc.juelicher@fgs.de<br />
www.fgs.de<br />
Handlungsüberlegungen:<br />
Diejenigen, die nach Auffassung des<br />
BFH ungerechtfertigt günstig bewertete<br />
Vermögensarten übertragen wollen, sollten<br />
nicht lange zögern. Zum Beispiel für<br />
Grundbesitz oder Betriebsvermögen kann<br />
es einfach nicht billiger werden. Auch<br />
bloßes Zuwarten kann teuer werden, wenn<br />
das Bundesverfassungsgericht seinen Urteilsspruch<br />
auch auf frühere Zeitpunkte<br />
erstreckt. Die Finanzverwaltung hat<br />
zunächst alle Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagungen<br />
offener Fälle für vorläufig<br />
erklärt. Nach überwiegender Auffassung<br />
soll jedoch Vertrauensschutz gegen<br />
eine verschlechternde Abänderung<br />
einmal erlassener Bescheide (auch vorläufiger)<br />
auch bei sich zwischenzeitlich<br />
für den Steuerpflichtigen zum Nachteil<br />
ändernder höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />
bestehen.<br />
Aus diesen Gründen kann man eigentlich<br />
nur empfehlen sofort zu handeln,<br />
um baldmöglichst einen ersten Veranlagungsbescheid<br />
zu erhalten.<br />
Im Übrigen sollte der Steuerpflichtige<br />
darum bemüht sein, die Schenkung so<br />
auszugestalten (betrifft Ertragsrechte wie<br />
z.B. Nießbrauch, Rückforderungsrechte,<br />
sonstige Einschränkungen der Rechtsstellung<br />
des Beschenkten), dass mit der Finanzverwaltung<br />
keine Differenzen über<br />
die Anerkennung der Schenkung, z.B. als<br />
begünstigte Schenkung von Betriebsvermögen,<br />
entstehen. Der Gang durch die<br />
Instanzen der Rechtsprechung, um den<br />
eigenen Standpunkt gegen einen anderen<br />
der Finanzverwaltung, z.B. bei Schenkung<br />
von Betriebsvermögen, durchzusetzen,<br />
erscheint derzeit nicht sehr erfolgversprechend.<br />
Nicht außer Betracht lassen sollte<br />
man bei seinen Überlegungen im Übrigen<br />
auch die Pläne der neuen (alten)<br />
Bundesregierung, neben der Wiedereinführung<br />
der Vermögensteuer die schon<br />
1996 gerade wegen der damaligen Abschaffung<br />
der Vermögensteuer erhöhte<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer nochmals<br />
drastisch zu erhöhen.
Systemisches Denken in der<br />
Finanzplanung<br />
Soll Finanzplanung professionell, kundenorientiert und ganzheitlich<br />
sein, dann bedarf es dazu eines aktiven Managements des Finanzplanungsprozesses,<br />
wie es in mehreren Folgen der Fallstudie<br />
Maybach dargestellt wird.<br />
Schlagworte:<br />
■ Systemisches Grundverständnis<br />
■ Finanzplanungsprozess<br />
■ Ganzheitliche Finanzplanung<br />
Rahmengeschichte<br />
Der Finanzplaner Henry Maybach zählt<br />
zu seinen erweiterten Geschäftsbeziehungen<br />
den Architekten Frederico Villanova.<br />
Dieser ist kürzlich an Maybach<br />
herangetreten mit dem Wunsch nach<br />
einer ganzheitlichen Finanzplanung.<br />
Maybach erläutert ihm, dass einer ganzheitlichen<br />
Finanzplanung – wie der<br />
Architektur – drei Prinzipien zugrunde<br />
liegen: Jede Finanzplanung<br />
1. beruht auf einem systemischen<br />
Grundverständnis,<br />
2. ist ein Problemlösungsprozess und<br />
3. muss im Geschäftssystem des Kunden<br />
verankert sein.<br />
Villanova bestätigt, dass dieses Konzept<br />
auch seiner Denk- und Arbeitsweise<br />
entspricht. Erwartungsvoll lässt er sich<br />
deshalb heute das systemische Grundverständnis<br />
der Finanzplanung erläutern.<br />
Systemisches Grundverständnis der<br />
Finanzplanung<br />
Maybach holt aus: Ein systemisches Verständnis<br />
der Finanzplanung ermöglicht,<br />
Kundenprobleme ganzheitlich zu erfassen<br />
und Lösungen zu erarbeiten, die besser<br />
sind als Ergebnisse, die nur auf der Basis<br />
von Schemen und Checklisten entstehen.<br />
Außerdem lässt sich damit bei unklaren,<br />
widersprüchlichen oder schlicht chaotischen<br />
Fragestellungen schneller die ganzheitliche<br />
Architektur einer Finanzplanung<br />
erarbeiten. In der Regel weiß der Kunde<br />
im Kontext von Finanzplanung ja nur selten,<br />
welches denn seine eigentlichen<br />
Probleme sind. Einzelfragen sind allzuhäufig<br />
Symptome für Unklarheiten, unerkannte<br />
Zusammenhänge oder Spannungsfelder.<br />
Wenn er – Maybach – als Finanzplaner<br />
Ordnung in derartige Gebilde<br />
bringen will, dann muss er verstehen,<br />
welches die für einen Kunden relevanten<br />
Systeme und Teilsysteme und welches<br />
deren Beziehungen sind.<br />
Villanova versteht. Er weiß aus seinen<br />
Projekten, dass eine seiner Hauptleistungen<br />
als Architekt darin besteht, dem Bauherren<br />
zu klaren Zielvorstellungen zu<br />
verhelfen und wie wichtig es dabei ist<br />
systemisch zu denken.<br />
Handlungsempfehlungen für Finanzplaner<br />
und Kundenberater<br />
Maybach erklärt Villanova daraufhin<br />
seine systemischen Handlungsmaximen:<br />
■ Klare Zielerkennung: Finanzwirtschaftliche<br />
Ziele sind im Zeithorizont<br />
des Lebenszyklus’ zu formulieren.<br />
Bewusst gesetzte Ziele müssen dabei<br />
ebenso berücksichtigt werden wie<br />
diffuse, eher irrationale Erwartungen.<br />
■ Keine Beschränkung auf Ausschnitte:<br />
Die Vernetzung der finanzwirtschaftlichen<br />
Ziele und Erwartungen mit der<br />
betriebswirtschaftlichen Realität des<br />
Architekten (seinem Geschäftssystem,<br />
dem familiären Umfeld, den Erwartungen<br />
an die Vorsorge etc.) muss<br />
stimmig sein.<br />
■ Breiter Fokus: Es werden bewusst alle<br />
finanzwirtschaftlichen Funktionen des<br />
Architekten Villanova (Einnehmen<br />
und Ausgeben, Vermögen bilden und<br />
Finanzieren, Sichern und Verteilen)<br />
berücksichtigt, um keine einseitigen<br />
Schwerpunkte zu bilden.<br />
■ Nebenwirkungen beachten: Maybach<br />
wird alle Abhängigkeiten zwischen<br />
der Finanzplanung und den privaten<br />
sowie beruflichen Teilsystemen von<br />
Villanova beachten, also etwa die Beziehung<br />
zwischen dem Cash-flow aus<br />
dem Architekturgeschäft und der privaten<br />
Vermögensbildung.<br />
■ Keine Übersteuerung: Der Tendenz<br />
zur Übersteuerung wird entgegengewirkt,<br />
indem die Finanzplanung als<br />
permanenter Prozess betrieben wird<br />
und die Zusammenarbeit einen lang-<br />
Konzepte + Tools<br />
Autor + Kontakt<br />
Rudolf Bätscher, Dr. oec. HSG<br />
Markus Piller, Dr. oec. HSG<br />
Theaterstrasse 2, CH-8400 Winterthur<br />
Tel. +41 - 52 - 269 14 69<br />
E-Mail: gcn@gcn.ch<br />
fristigen, auf Villanovas Lebenszyklus<br />
ausgerichteten Zeithorizont hat.<br />
■ Kein autoritäres Verhalten: Um autoritärem<br />
Verhalten vorzubeugen, fordert<br />
Maybach eine klare Mandatsbasis.<br />
Systematische Rückmeldungen<br />
sollen ihm signalisieren, ob er mit<br />
seinem Expertenwissen oder in<br />
seinem Verhalten zu unzweckmässiger<br />
Autorität neigt.<br />
Villanova ist von diesem ersten Gespräch<br />
angetan. Ihm wird klar: Ganzheitliche<br />
Finanzplanung hat große Ähnlichkeit mit<br />
dem Gestalten von Bauwerken. Das Ergebnis<br />
allerdings ist ein virtuelles Bauwerk,<br />
das permanent den sich verändernden<br />
Umfeldbedingungen oder neuen<br />
Erwartungen angepasst werden muss.<br />
Somit ist ganzheitliche Finanzplanung<br />
nicht ein einmaliger, sondern ein permanenter<br />
Prozess zur Lösung finanzwirtschaftlicher<br />
Probleme.<br />
Information<br />
Die Praxis der Finanzplanung<br />
zeigt es immer<br />
wieder: Lineares<br />
„Checklisten-Denken“<br />
und das Abarbeiten<br />
von Teilsegmenten<br />
sind keine Garantie<br />
für den höchsten<br />
Kundennutzen, für nachhaltige Kundenbindung<br />
und für wirtschaftliche Projekte.<br />
Dieses Buch führt den Leser deshalb<br />
anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis<br />
in Systematik und Methoden<br />
einer ganzheitlichen Finanzplanung ein<br />
und behandelt das Management der<br />
Geschäftsprozesse eines Finanzplaners.<br />
Rudolf Bätscher/Markus Piller/<br />
Peter J. Krauss<br />
Management des Finanzplanungsprozesses<br />
Bankakademie-Verlag <strong>GmbH</strong>;<br />
Frankfurt/Main, Aufl. 2002, 200 Seiten,<br />
39,90 €, ISBN 3-933165-76-8<br />
7
8 Konzepte + Tools<br />
Lean <strong>Financial</strong> Planning heißt „einfach“<br />
erfolgreich sein! Ein Erfahrungsbericht<br />
Dank konsequenter Kundensegmentierung und einfacher, aber effizienter<br />
Administration lohnt sich auch eine Finanzplanung für weniger<br />
vermögende private Kunden.<br />
Schlagworte:<br />
■ Praxisbericht<br />
■ Büroorganisation<br />
■ Administrationssoftware<br />
■ Beratung von Berufsverbänden<br />
Die konsequente Ausrichtung auf eine<br />
bestimmte Berufsgruppe, auf eine durch<br />
eine Verbandsmitgliedschaft geeinte<br />
Gruppe von Individuen oder auf durch<br />
andere Kriterien zusammengehörende<br />
Personen kann dazu ein erfolgreicher<br />
Weg sein. Nach fünf Jahren Erfahrungen<br />
in diesem individualisierten Massengeschäft<br />
weist der Autor am Beispiel des<br />
Aufbaus seiner Firma auf die kritischen<br />
Punkte bei der Umsetzung einer solchen<br />
Zusammenarbeit hin: die richtige Wahl<br />
der Software und die Reduktion der<br />
Administrationskosten.<br />
A. Finanzplanung in schwierigem<br />
Umfeld<br />
Die verbesserte Ausbildung der Finanzplaner<br />
hat in den vergangenen Jahren<br />
dafür gesorgt, dass Banken, Versicherungen<br />
und Allfinanzanbieter immer häufiger<br />
gut ausgebildete Finanzplaner auf<br />
Kundenberatung schickten. Die unsicheren<br />
wirtschaftlichen Zeiten haben jedoch<br />
dafür gesorgt, dass die Visionen von Horden<br />
planungssuchender vermögender<br />
Kunden, die die Köpfe der Chefs dieser<br />
Unternehmen bis vor kurzem noch bevölkerten,<br />
der Realität Platz machten.<br />
Es gibt offensichtlich nicht genügend<br />
vermögende Kunden, die sich die vierund<br />
fünfstelligen Honorarrechnungen der<br />
Beispiel-Seite der Software<br />
institutionellen Finanzdienstleister leisten<br />
wollen. Zum Beispiel hat die Zürich Invest<br />
Bank im Jahre 2001 in elf(!) Finanzdienstleistungszentren<br />
in der Schweiz nur gerade<br />
458 Finanzplanungen zustande<br />
gebracht – und dies bei sehr gut ausgebildeten<br />
Finanzplanern (siehe Cash vom<br />
13.9.2002, Schweiz)!<br />
Die derzeit laufenden Umstrukturierungen<br />
werden dafür sorgen, dass<br />
viele dieser Finanzplaner (nicht nur bei<br />
der Zürich Invest Bank) sich selbständig<br />
machen dürfen; dabei sind dann auch<br />
kleinere Brötchen zu backen.<br />
An diese Kolleginnen und Kollegen,<br />
wie auch an die bereits selbstständigen<br />
Finanzberater, richtet sich der folgende<br />
Erfahrungsbericht. Finanzplanung selbständig<br />
erfolgreich gestalten, heißt nämlich<br />
auch:<br />
1. Vorbereitet zu sein für jeden Kunden,<br />
auch jenen, den die großen Anbieter<br />
aus Kostengründen vernachlässigen.<br />
2. Werkzeuge zur Verfügung zu haben,<br />
die der Kunde auch versteht (einfach!,<br />
einfach!, einfach!).<br />
3. Werkzeuge zur Verfügung zu haben,<br />
die ihm selbst erlauben, auch größere<br />
Kundendatenmengen zu überwachen<br />
(CRM, WFM etc.).<br />
4. Sich auf ein Zielsegment (SEIN Zielsegment)<br />
einzurichten.<br />
B. Die Ausgangslage<br />
Im Sommer 1997 schlossen der Dachverband<br />
Lehrerinnen und Lehrer Schweiz,<br />
Zürich, und die damalige Einzelfirma des<br />
Autors einen mutigen Zusammenarbeitsvertrag<br />
ab. Mutig von Seiten des mit rund<br />
55.000 Mitgliedern immerhin zu den<br />
schweizerischen Top 3 zählenden Verbandes,<br />
weil er sich für eine kleine Einzelfirma<br />
entschied. Mutig von Seiten der<br />
Einzelfirma, weil ihr Angebot „Finanzplanung“<br />
noch in den Kinderschuhen steckte<br />
und eigentlich keine „leading concepts“<br />
vorhanden waren. Es fehlte auch an spezifischen<br />
elektronischen Hilfsmitteln und<br />
ausgebildeten Mitarbeitern.<br />
Autor + Kontakt<br />
Willy Graf, lic.iur. HSG,<br />
selbständiger Finanzplaner und Dozent<br />
für Finanzplanung, Inhaber der VVK<br />
Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG<br />
(Finanzplanung), der Bella-Donna<br />
<strong>GmbH</strong> (Administrations- und Business<br />
Software) sowie der WG Consulting AG<br />
(Schulung und Seminare)<br />
Tel. +41(0)71 - 333 45 45<br />
E-Mail: willy.graf@wgc.ch<br />
Das damalige Finanzumfeld jedoch<br />
reizte: Die Börse boomte, das Wort Allfinanz<br />
war ein Schlagwort von Medien,<br />
Banken, Versicherungen und Analysten.<br />
Sie waren sich einig: Allfinanz und Finanzplanung<br />
sind das Geschäft der Zukunft.<br />
C. Auf geht’s!<br />
Nach den ersten Fachbeiträgen im Verbandsjournal<br />
war das Chaos perfekt:<br />
Insgesamt 458 Mitglieder wollten dringend<br />
von dem neuen Dienstleistungsangebot<br />
des Lehrerverbandes Gebrauch<br />
machen.<br />
Realistisch betrachtet, hätte das Angebot<br />
damals wegen Erfolges geschlossen<br />
werden müssen: 458 Anfragen in drei<br />
Monaten, und man hatte in der Ausschreibung<br />
eine Finanzplanung versprochen,<br />
nicht einen einfachen Produkteverkauf<br />
von Lebensversicherungen. Das<br />
heißt, man bot im ganzen geographischen<br />
Gebiet der Schweiz je einen Datenerfassungs-<br />
und einen Präsentationstermin<br />
sowie die Erstellung eines detaillierten<br />
und individuellen Finanzplanes an.<br />
D. Die Wahl der Software<br />
Die Suche nach einer Finanzplaner-Software<br />
zur Beschleunigung des Verfahrens<br />
verlief erfolglos. So blieb nichts anderes<br />
übrig, als sich auf das Wesentliche zu konzentrieren<br />
und mit einer Step by step-<br />
Strategie Hunderte von Erstterminen abzufahren,<br />
um die individuellen Daten zu<br />
erfassen und die Kundinnen und Kunden<br />
auf eine längere Wartezeit vorzubereiten.<br />
D.1. Die Präsentation der Finanzplanung<br />
Für die Präsentation des Ergebnisses der<br />
Planung wurde ein eigenes Excel-Sheet<br />
aufgebaut. Es hatte nur zwei Kriterien<br />
zu erfüllen: Die Mitarbeiter mussten es<br />
rasch begreifen, einfach bedienen können<br />
und die Kunden sollten ihr gesamtes<br />
finanzielles Leben auf einen Blick einfach<br />
übersehen können.
Die maßgeschneiderte Software erlaubt es einerseits, auf einfache, übersichtliche Art und Weise vergangenheitsbezogene<br />
Daten der Mandanten zu sammeln und andererseits zukünftige Ereignisse und Geldflüsse aufzunehmen.<br />
Zudem können am Finanzleben teilnehmende Dritte, wie Banken, Versicherungen u.a., berücksichtigt werden.<br />
Dieses Sheet bildet heute noch die<br />
Grundlage der Präsentation der Finanzplanung,<br />
selbstverständlich ausgebaut<br />
mit sämtlichen notwendigen Berechnungen,<br />
aber im Großen und Ganzen noch<br />
„Original 1997“.<br />
Die administrative Abwicklung erfolgte<br />
mit Hilfe eines befreundeten Versicherungsbrokers,<br />
bis dieser vor den<br />
großen Zahlen kapitulierte.<br />
D.2. Die Lösung des Datenchaos<br />
Der Ausstieg des Brokers führte zu einer<br />
interessanten Erkenntnis: Nicht die<br />
Finanzplanungs-Software war das wichtigste<br />
Hilfsmittel, sondern die Administrations-Software.<br />
Nur: Das Angebot auf<br />
dem Markt sah anders aus!<br />
Um die Übersicht über die mittlerweile<br />
hunderte von Kundenadressen,<br />
tausende von Brief-, Telefon- und persönlichen<br />
Kontakten sowie über die getätigten<br />
Abschlüsse zu wahren, musste eine<br />
Datenbank-Software gefunden werden,<br />
die es erlaubte, auf einfache Weise die<br />
„History“ des Kunden bis zum ersten<br />
Kontakt zurückzuverfolgen. Denn die<br />
Kunden erwarteten von Anfang an, dass<br />
jeder Mitarbeiter jederzeit über seinen<br />
Fall informiert war und bei Fragen Auskunft<br />
geben konnte.<br />
Aus Sicht des Unternehmens sollte<br />
die Software sogar noch mehr können. Es<br />
musste möglich sein, auch die zukünftigen,<br />
beim Kunden anfallenden Ereignisse<br />
und Geldflüsse zu überwachen, damit der<br />
Anspruch der Kunden auf eine lebenslange<br />
finanzplanerische Betreuung erfüllt<br />
werden konnte. Ganz zum Schluss sollten<br />
auch die Partner des Unternehmens<br />
einbezogen werden: Fondsanbieter,<br />
Banken und Versicherungsgesellschaften,<br />
der Verband und nicht zuletzt auch die<br />
Steuerverwaltung (Einführung der MwSt!)<br />
erwarteten eine rasche, transparente und<br />
korrekte Abwicklung der Geschäftsergebnisse.<br />
Der Softwaremarkt kannte keine<br />
Lösung für diese spezielle Aufgabenstellung<br />
für Finanzplaner. Und so blieb<br />
nichts anderes übrig, als selbst ein Programm<br />
zu erstellen, das die benötigten<br />
Bedingungen erfüllte.<br />
E. Die heutige Situation<br />
Im Jahre 2000 wurde die Einzelfirma in<br />
eine AG umgewandelt. Drei weitere Verbände<br />
mit ihren Mitgliedern sind hinzugekommen.<br />
Insgesamt werden heute vom<br />
schweizerischen Teufen/AR aus etwa<br />
90.000 Verbandsmitglieder in der ganzen<br />
Schweiz betreut. Rund 2.000 Personen<br />
und Familien haben in den letzten fünf<br />
Jahren eine individuelle Finanzplanung<br />
erhalten.<br />
Dank der maßgeschneiderten Software<br />
und der aufmerksamen Mitarbeiter<br />
konnten in den vergangenen fünf Jahren<br />
31.909 – dem einzelnen Kunden mittels<br />
Kontaktprotokoll und dem einzelnen Mitarbeiter<br />
mittels Pendenzenliste zuordenbare(!)<br />
– Tätigkeiten erledigt werden,<br />
15.619 Briefe und Mailings wurden ver-<br />
Konzepte + Tools<br />
sandt und beim Adressaten elektronisch<br />
abgelegt und über 5.000 Geschäfte abgeschlossen<br />
und direkt verbucht. Diese<br />
Zahlen sind dank der Administrations-<br />
Software (inklusive Monats- oder Jahresabschlüssen,<br />
integrierter Finanzbuchhaltung<br />
und Produkte-Auswertungen) jederzeit<br />
tagesaktuell abrufbar.<br />
Die Verarbeitung der Administration<br />
benötigt dank dieser Software nur wenige<br />
Stunden pro Woche, der Rest der Zeit<br />
kann in Akquisition und Planerstellung<br />
investiert werden. Der gesamte Aufwand<br />
wird mit einer Halbtagessekretärin für<br />
Administration und Kundenbetreuung,<br />
zwei Finanzplanern und einer Person im<br />
Außendienst erledigt.<br />
Zusammenfassung<br />
Wer sich an große Mitgliederbestände<br />
von Verbänden oder an große Affinitätsgruppen<br />
heranwagt, muss auf Grund<br />
dieser Erfahrungen eines bedenken: Verbandsmitglieder<br />
oder private Kunden<br />
kleinerer und mittlerer Einkommen und<br />
Vermögen sind in finanzieller Hinsicht<br />
im ersten Moment nicht sehr ergiebig.<br />
Zudem erwarten sie durch ihre Mitgliedschaft<br />
im Verband einen Mehrwert, den<br />
sie bei einem Mitbewerber nicht erhalten,<br />
z.B. in Form eines reduzierten Beratungshonorars.<br />
In jedem Fall erwarten sie<br />
eine hervorragende Beratungsqualität.<br />
Der Verband möchte für seine Empfehlung<br />
des Finanzplaners ebenfalls in irgendeiner<br />
Form profitieren. Kurzfristig ist<br />
die Arbeit mit Affinitätsgruppen deshalb<br />
sehr arbeits- und wenig ertragsintensiv.<br />
Langfristig jedoch sind Verbandsmitglieder<br />
und „kleinere“ Kunden treue<br />
Kunden, deren planerische Grundlagen<br />
im Verlaufe der Jahre immer wieder eine<br />
Überarbeitung erfordern – sie erben, ändern<br />
den Beruf usw. Wenn nun der Finanzplaner<br />
dank elektronischer Hilfe und<br />
ständigem persönlichen Kontakt zur Stelle<br />
ist, kann sich die Zusammenarbeit langfristig<br />
auszahlen.<br />
Auf jeden Fall lohnt es sich dann, wenn<br />
der Finanzplaner konsequent auf die<br />
Qualität seiner Dienstleistung und auf<br />
die Kostenseite achtet. Eine maßgeschneiderte<br />
Administrations-Software mit<br />
geringem Aufwand an Schulung und Bedienung<br />
und eine schlanke und flache<br />
Organisation sind die Grundlagen für<br />
den langfristigen Erfolg.<br />
9
10 Konzepte + Tools<br />
Privates Finanzmanagement als<br />
Dienstleistung im Bankhaus<br />
Ellwanger & Geiger<br />
Sämtliche Banken in Deutschland, sicher auch über die Grenzen<br />
hinaus, beschäftigen sich derzeit mit dem Thema Finanzplanung,<br />
um Cross-Selling-Potenziale im Haus zu erschließen und eben auch<br />
engere Kundenbindung herzustellen. Nach einigen Jahren der Erprobungszeit<br />
sind viele Banken enttäuscht über die bescheidenen Ergebnisse,<br />
die mit Hilfe der Finanzplanung erreicht wurden. Gleichzeitig<br />
sind die enormen Kosten und Investitionen in diesem Bereich kaum<br />
noch zu überschauen.<br />
Schlagworte:<br />
■ Problem<br />
■ Chance<br />
■ Akzeptanz<br />
Trotz alledem hat jede Bank erkannt,<br />
welche positiven Effekte eine ganzheitliche<br />
Vermögensbetrachtung hat und welchen<br />
Nutzen auch eine planerische Arbeit am<br />
Kunden für den Kunden und ggf. auch für<br />
die Bank bringen kann. Letztendlich ist<br />
jedoch eine komplett andere Organisationsstruktur<br />
notwendig als diejenige, die<br />
derzeit bei den Finanz-instituten implementiert<br />
ist. Ebenso ist es zwingend notwendig,<br />
die Finanzplanungssysteme dem<br />
exakten Bedarf der Kunden und auch der<br />
Berater anzugleichen, um somit auch den<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend<br />
erfolgreich agieren zu können.<br />
Deshalb hat das Bankhaus Ellwanger<br />
& Geiger folgende Bedingungen an die<br />
Software gestellt:<br />
■ Eine ganzheitliche Vermögensbetrachtung<br />
muss durch eine intelligente<br />
Methodik und Didaktik innerhalb von<br />
1 bis 2 Stunden erfasst werden kön-<br />
nen, sodass die Ausgangssituation des<br />
Kunden klar ersichtlich ist.<br />
■ Desweiteren muss mit einem überschaubaren<br />
Umfang das entscheidungsrelevante<br />
Zahlenmaterial transparent<br />
und übersichtlich zur Verfügung<br />
stehen. Letztendlich reduzieren<br />
sich die relevanten Zahlen und Fakten<br />
auf die Liquiditätsströme, um das Wiederanlagepotenzial<br />
des Kunden zu erkennen,<br />
ebenso seine Vermögenssituation<br />
und seinen Status zum Zeitpunkt<br />
des Ruhestandes. Außerdem ist<br />
es wichtig, das Gesamtvermögenssrisiko<br />
zu sehen und auch die Flexibilität<br />
innerhalb der Vermögensstruktur.<br />
Mit diesen Informationen ist es möglich,<br />
dem Kunden sein Vermögen überschaubar<br />
und verständlich zu machen und<br />
dann klare strukturelle Handlungsfelder<br />
zu erkennen. Dieser erste Eindruck einer<br />
Gesamtvermögensbetrachtung darf alles<br />
in allem (inkl. Vorbereitungszeit) nicht<br />
mehr als 3 bis 4 Stunden dauern. Durch<br />
die Präsentation einer Status-Quo-Betrachtung<br />
erlebt der Kunde sein Vermögen<br />
transparent und verständlich aufbereitet.<br />
Autor + Kontakt<br />
Horst Schneider<br />
Ellwanger + Geiger, Stuttgart<br />
Tel. +49 (0)711 - 214 81 90<br />
E-Mail: horst.schneider@privatbank.de<br />
Michael Andrae<br />
Immo-Data AG, Bochum<br />
Tel. +49 (0)237 27 - 949 00<br />
E-Mail: Andrae@immodata.de<br />
Somit kann zusammen mit dem Kunden<br />
szenarisch herausgearbeitet werden, welche<br />
Gesamtkonzeption für Ihn optimal<br />
wäre. Durch das gemeinsame Optimieren<br />
mit dem Kunden entscheidet letztendlich<br />
der Kunde, welche Umschichtungen und<br />
Anlagemedien er für seine persönlichen<br />
Ziele nutzen kann.<br />
Durch diese o.g. Bedingungen, die<br />
Erfassung des Vermögens in max. 1 bis 2<br />
Stunden sowie eine sehr verständliche,<br />
transparente und korrekte Darstellung<br />
seiner Gesamtvermögensstruktur ist es<br />
zum einen möglich, wirtschaftlich planerisch<br />
an dem Kunden zu arbeiten, aber<br />
im Wesentlichen sein ganz persönlicher<br />
Berater und Coach in Sachen Vermögensfragen<br />
zu sein. Ein positiver Nebeneffekt<br />
ist, dass eben diese Analyse vom Kunden<br />
zusammen mit dem Berater als Coach<br />
erarbeitet wurde und dadurch sämtliche<br />
Produkte, die empfohlen werden, vom<br />
Kunden entschieden werden. Somit ist<br />
auch der Abschluss der Kapitalanlageprodukte<br />
kein vertriebliches Problem mehr.<br />
Beim Bankhaus Ellwanger & Geiger<br />
haben wir uns, um diese Bedingungen zu<br />
erfüllen, für die Finanzplanungstools der<br />
Immo-Data-Software entschieden, da<br />
diese die Situation in einmaliger Weise<br />
schnell, effektiv und richtig darstellt und<br />
ein ideales Werkzeug darstellt den Kunden<br />
optimal beraten zu können.<br />
Fairerweise muss angemerkt werden,<br />
dass ein komplett neuer, methodischdidaktischer<br />
Ansatz mit der Immo-Data-<br />
Software verbunden ist. Dieser muss erst<br />
erlernt werden (hat auch bei Ellwanger<br />
& Geiger ein paar Verständnistage gebraucht);<br />
anschließend ist jedoch ein<br />
einmaliger Effekt mit den Kunden zu<br />
erleben. Professionelles ganzheitliches<br />
Finanz- und Vermögensmanagement als<br />
Coach des Kunden – und gleichzeitig<br />
wirtschaftlich und ergebnisorientiert für<br />
die Bank. Eine Partnerschaft, die unter<br />
diesen Umständen langfristig erfolgreich<br />
funktionieren kann.
Kapitalversicherungen verkaufen statt<br />
kündigen<br />
Lukrative Alternative zur Vertragskündigung<br />
Die Krise der Assekuranz verunsichert derzeit viele Versicherungskunden.<br />
Die Rendite schrumpft, die schon sicher geplante Altersvorsorge<br />
schmilzt dahin. Aber auch finanzielle Notlagen, ausgelöst<br />
durch Arbeitslosigkeit oder Scheidung sowie ungeplanter, vorzeitiger<br />
Ruhestand, führen immer häufiger dazu, dass Versicherte ihre Verträge<br />
vor Laufzeitende aufgeben müssen.<br />
Schlagworte:<br />
■ Bis zu 15 % mehr Geld<br />
■ Makler profitieren mehrfach<br />
■ Positivliste<br />
■ Neue Dienstleistung<br />
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung<br />
kündigt, bekommt von seinem Versicherer<br />
nur den meist bescheidenen<br />
Rückkaufswert. Läuft der Vertrag weniger<br />
als 12 Jahre, werden vom Versicherer<br />
zusätzlich 28,38 Prozent Kapitalertragsteuer<br />
und Solidaritätszuschlag auf die<br />
erwirtschafteten Zinsen einbehalten.<br />
Von den 86 Millionen bestehenden<br />
Versicherungsverträgen wird derzeit etwa<br />
die Hälfte vor Ablauf gekündigt. Dies<br />
entspricht einem Auszahlungsvolumen<br />
von acht Milliarden Euro.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die<br />
cash.life AG vor drei Jahren als erstes<br />
Unternehmen den Zweitmarkt für deutsche<br />
Kapitalversicherungen initiiert. Im<br />
Geschäftsjahr 2001 kaufte das Unternehmen<br />
Kapitallebens- und Rentenpolicen<br />
mit einem Gesamtvolumen von 148 Mio.<br />
Euro. Aktuell befinden sich Verträge im<br />
Wert von 300 Mio. Euro im Bestand.<br />
Wer an cash.life verkauft, erhält bis<br />
zu 15% mehr Liquidität als bei der Stornierung<br />
des Vertrages und zwar steuerfrei<br />
– auch innerhalb der ersten 12 Jahre. Zudem<br />
bleibt der Verkäufer versicherte Person<br />
und behält einen Todesfallschutz.<br />
Zwei Kriterien müssen für ein verbindliches<br />
Angebot durch cash.life erfüllt sein:<br />
ein Mindestrückkaufswert von 15.000<br />
Euro und eine maximale Restlaufzeit von<br />
15 Jahren. Direktversicherungen und<br />
Fondspolicen werden nicht akzeptiert.<br />
Auch die Makler, Vermittler und Be-<br />
rater profitieren mehrfach von dieser Geschäftsidee.<br />
Sie erhalten eine einmalige<br />
Vergütung je Policenvermittlung von bis<br />
zu einem Prozent des Kaufpreises. Die<br />
Bestandsprovision bleibt erhalten und die<br />
frei werdende Liquidität steht für die Vermittlung<br />
neuer Anlageprodukte zur Verfügung.<br />
Die Zufriedenheit der Kunden ist<br />
sicher.<br />
Mit der so genannten Positivliste bietet<br />
cash.life ein zusätzliches Servicetool<br />
für Berater und Finanzdiensleister an.<br />
Diese Auflistung all jener Versicherer, die<br />
grundsätzlich für einen Policen-Ankauf<br />
positiv bewertet werden, dient als Orientierungshilfe.<br />
Sie gibt Auskunft über mögliche<br />
Einschränkungen beim Ankauf von<br />
Konzepte + Tools<br />
Kontakt<br />
cash.life AG<br />
Tel. +49 (0)89 - 28 69 53 11<br />
E-Mail: office@cashlife.de<br />
www.cashlife.de<br />
Policen einzelner Versicherer. So lässt sich<br />
schnell einschätzen, ob die Police des<br />
Kunden eine realistische Chance hat gekauft<br />
zu werden. Dennoch werden auch<br />
weiterhin alle Policen von cash.life individuell<br />
geprüft.<br />
Ein weiteres Angebot zur Unterstützung<br />
der Berater und Finanzdienstleister<br />
ist derzeit in Planung: die Ermittlung des<br />
tatsächlichen Wertes einer Police. Dabei<br />
sollen aktuelle Finanzkennzahlen eines<br />
Versicherers sowie individuelle tarifliche<br />
Merkmale zu einem völlig neuen, hocheffizienten<br />
Bewertungsmix zusammengeführt<br />
werden. Dies ermöglicht es, dem<br />
Kunden frühzeitig Informationen über die<br />
zu erwartende Auszahlung seiner Versicherung<br />
zu geben.<br />
Bei den Verbraucherschützern trifft die<br />
Geschäftsidee auf positive Resonanz, da<br />
es damit eine seriöse Alternative zu den<br />
hohen Stornoquoten und den starken Verlusten<br />
aus dem Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaften<br />
gibt.<br />
11
12 Anlage + Research<br />
Renditeperspektiven auf hoher See –<br />
mit Schiffsbeteiligungen nahezu steuerfrei<br />
Vermögen aufbauen<br />
Das Schiff als Kapitalanlage erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit.<br />
Deutsche Anleger haben seit 1990 immerhin rund 10 Milliarden<br />
Euro in 1.200 Fonds investiert. Insbesondere für Containerschiffe<br />
fiel das Ergebnis im Rückblick überwiegend positiv aus. Die<br />
guten Ergebnisse erklären sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund<br />
eines florierenden Marktes in der Vergangenheit. Doch wie sieht die<br />
Zukunft von Schiffsfonds aus?<br />
Schlagworte:<br />
■ Marktsituation<br />
■ Qualitätskriterien<br />
■ günstige steuerliche Bewertung<br />
durch Tonnagesteuer<br />
1. Schiffahrtsmärkte – aktuelle<br />
Situation und Ausblick<br />
Gut 98 Prozent des internationalen<br />
Warenverkehrs entfallen heute auf die<br />
Seeschiffahrt. Innerhalb des Seeverkehrs<br />
ist die Containerschiffahrt der Wachstumsmarkt<br />
Nummer eins – allein in den<br />
vergangenen zehn Jahren mit jährlichen<br />
Steigerungsraten von 9,8 Prozent.<br />
Trotz über die Jahre gesehen stetem<br />
Wachstum des Containerumschlags<br />
unterliegen Charterraten zyklischen<br />
Schwankungen. So erreichte der Chartermarkt<br />
Anfang 2002 in Folge der weltweiten<br />
Abschwächung der Konjunktur und<br />
beschleunigt durch die Terroranschläge<br />
vom 11. September seinen Tiefpunkt.<br />
Doch schon wenige Monate danach war<br />
die Talsohle durchschritten. Die Aussichten<br />
stimmen zuversichtlich:<br />
In fast allen Größensegmenten haben<br />
Nordcapital bietet seine Leistungsbilanz 2001 – Schiffsbeteiligungen auf seiner Homepage zum Download an:<br />
www.nordcapital.de/presse/geschaeft.htm. Auf Anfrage wird die gedruckte Leistungsbilanz auch gern zugesandt<br />
(E-Mail-Anfrage an: vertrieb@nordcapital.de).<br />
Autor + Kontakt<br />
Kai-Michael Pappert<br />
Geschäftsführender Gesellschafter<br />
Nordcapital Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen<br />
mbH & Cie. KG<br />
Tel. +49 (0)40 - 378 550 - 80<br />
E-Mail: pappert@nordcapital.de<br />
www.nordcapital.de<br />
sich die Charterraten für Containerschiffe<br />
deutlich erholt. Verläßlicher Spiegel dieser<br />
Entwicklung ist beispielsweise der<br />
Marktindex von Howe Robinson. Dieser<br />
hat seit Beginn des Jahres um über 40<br />
Prozent zugelegt. Im Durchschnitt befinden<br />
sich die Märkte damit wieder auf<br />
einem Niveau, das rund zwei Drittel des<br />
Höchststandes vom Sommer 2000 entspricht.<br />
Die positiven Impulse für diese<br />
Marktentwicklung kommen vornehmlich<br />
von der Nachfrageseite. So weisen beispielsweise<br />
die wichtigsten chinesischen<br />
Häfen im ersten Halbjahr einen Zuwachs<br />
des Containerumschlages von durchschnittlich<br />
30 Prozent gegenüber dem<br />
Vorjahreszeitraum aus. Für den Transpazifikverkehr<br />
werden Zuwächse von<br />
mehr als 15 Prozent gemeldet, und die<br />
großen Häfen Nordwesteuropas<br />
verzeichnen mit durchschnittlich mehr<br />
als sieben Prozent eine unerwartet positive<br />
Entwicklung.<br />
Die langfristigen Aussichten sind<br />
unverändert positiv, so erwarten alle<br />
führenden Verkehrswissenschaftler bis<br />
2015 eine weitere Verdoppelung des<br />
Containerhafenumschlages.<br />
2. Kriterien zur Auswahl des<br />
richtigen Schiffsfonds<br />
Die Investition in einen Schiffsfonds ist<br />
ein unternehmerisches Engagement, dessen<br />
endgültiges wirtschaftliches Ergebnis<br />
nicht von vornherein feststehen kann.<br />
Allerdings gibt es eine Reihe von Kriterien,<br />
die Orientierungshilfe bei der Vielzahl<br />
der Angebote bieten. Zu beantworten<br />
sind vor allem Fragen wie:<br />
■ Wird das Angebot von erfahrenen<br />
Partnern realisiert?<br />
■ Hat das Schiff eine solide Erstbeschäftigung?<br />
Wie ist die Bonität des<br />
Charterers einzuschätzen?<br />
■ Wie hoch ist der Anschaffungspreis<br />
des Schiffes im Vergleich zu anderen<br />
Schiffen vergleichbarer Größe?<br />
■ Ist das Schiff flexibel einsetzbar?
Stichwort: erfahrene Partner<br />
Investoren sollten sich bei dem „Unternehmen<br />
Schiff“ einen verläßlichen Partner<br />
suchen. Leitkriterien bei der Auswahl<br />
sollten neben einer hohen Kompetenz im<br />
Schiffahrtsbereich eine langjährige Erfahrung<br />
bei der Entwicklung von Fondskonzepten<br />
sowie bei der Betreuung von Anlegern<br />
sein.<br />
Dies ist etwa der Fall bei der Hamburger<br />
Nordcapital. Bereits seit 1992<br />
konzipiert Nordcapital als unabhängiges<br />
Emissionshaus geschlossene Fonds. Seit<br />
der Gründung wurden über 70 Schiffsfonds<br />
aufgelegt, deren Entwicklung alljährlich<br />
in einer detaillierten Leistungsbilanz<br />
dokumentiert werden. Die zur<br />
Unternehmensgruppe gehörende Reederei<br />
E.R. Schiffahrt managt die finanzierten<br />
Schiffsneubauten und hat enge Kontakte<br />
zu den führenden Containerlinien-<br />
Reedereien der Welt. Dies gewährleistet<br />
die reibungslose Betreuung der Projekte.<br />
Mit einer Gesamtkapazität von rund<br />
150.000 Containerstellplätzen<br />
zählt die E.R.<br />
Schiffahrt weltweit zu<br />
den größten Charter-<br />
Reedereien für Containerschiffe.<br />
Bis Ende<br />
2001 haben rund<br />
27.000 private und<br />
institutionelle Anleger<br />
insgesamt mehr als<br />
1,2 Milliarden Euro in<br />
Nordcapital-Fonds investiert.<br />
Stichwort:<br />
Erstbeschäftigung<br />
Ein mehrjähriger Chartervertrag<br />
sichert die<br />
Einnahmen und damit<br />
die prognostizierten<br />
Ergebnisse der Beteiligung.<br />
Wichtig ist dabei<br />
die Bonität des Charterers.<br />
Diese wird regelmäßig<br />
von der unabhängigenRating-Agentur<br />
„Dynamar“ geprüft.<br />
Nach Ablauf der Erstbeschäftigung<br />
gilt: Mittelgroße<br />
Containerschiffe<br />
sind flexibel einsetzbar<br />
und haben eine große<br />
Anzahl potentieller<br />
Charterer, während für<br />
Großcontainerschiffe<br />
eine geringere Anzahl von Charterern in<br />
Frage kommt. Deshalb müssen für diese<br />
Schiffe die Charterverträge länger sein als<br />
bei mittelgroßen Containerschiffen.<br />
Stichwort: Anschaffungspreis<br />
Im Einkauf liegt der Gewinn. Darum gilt<br />
auch hier, die Angemessenheit des Kaufpreises<br />
sollte von einem unabhängigen,<br />
öffentlich bestellten Gutachter bestätigt<br />
werden.<br />
Stichwort: Flexibilität<br />
Hierfür müssen Technik und Einsetzbarkeit<br />
des Schiffes näher unter die Lupe<br />
genommen werden. Wurden bereits beim<br />
Bau die Anforderungen an die moderne<br />
Containerschiffahrt mit berücksichtigt?<br />
Handelt es sich um ein Schiff mit hochwertigen<br />
technischen Spezifikationen?<br />
Verfügt es zum Beispiel über eigenes<br />
Ladegeschirr, genügend Kühlcontaineranschlüsse<br />
und eine hohe Servicegeschwindigkeit?<br />
Anlage + Research<br />
3. Tonnagesteuer: Nahezu steuerfreier<br />
Vermögensaufbau durch<br />
pauschale Gewinnermittlung<br />
Die Europäische Union hat im Rahmen<br />
der Angleichung der europäischen Schifffahrtsbesteuerung<br />
die sogenannte Tonnagesteuer<br />
für Handelsschiffe im internationalen<br />
Seeverkehr eingeführt. In sehr<br />
vielen europäischen Ländern wie den<br />
Niederlanden, Großbritannien, Norwegen,<br />
Dänemark, Irland, Spanien, Finnland,<br />
Frankreich, Belgien und Schweden<br />
gilt das europäische Besteuerungssystem<br />
ebenfalls. In Deutschland haben Schifffahrtsbetriebe<br />
seit dem 1. Januar 1999<br />
nach § 5a EStG die Möglichkeit, unter<br />
bestimmten Voraussetzungen zur Tonnagesteuer<br />
zu optieren. Zielsetzung der<br />
Tonnagesteuer ist eine Stärkung des<br />
Schiffahrtsstandortes Deutschland. So ist<br />
z.B. eine der Voraussetzungen, daß die<br />
Bereederung des Schiffes von Deutschland<br />
aus zu erfolgen hat.<br />
Bei der Tonnagesteuer handelt es sich<br />
nicht um eine neue Steuerart, sondern<br />
um eine Vorgehensweise bei der Ermittlung<br />
des Gewinns, der anschließend<br />
nach den bestehenden Vorschriften zu<br />
versteuern ist. Anstelle des tatsächlich im<br />
Wirtschaftsjahr erzielten Ergebnisses wird<br />
auf der Grundlage der Nettoraumzahl<br />
(NRZ), wie sie im Schiffsmeßbrief ausgewiesen<br />
ist, pauschal ein Gewinn ermittelt.<br />
Dieser Gewinn ist so niedrig, daß<br />
angesichts der darauf anfallenden geringen<br />
Steuerbelastung während der Betriebsphase<br />
von einer fast steuerfreien<br />
Vereinnahmung der Auszahlungen gesprochen<br />
werden kann. Bei der Veräußerung<br />
des Schiffes oder der Beteiligung<br />
muß lediglich der Unterschiedsbetrag,<br />
der beim Übergang zur Tonnagesteuer<br />
ermittelt wurde, versteuert werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Schiffsbeteiligungen sind und bleiben<br />
ein chancenreiches Investment. Bei<br />
Berücksichtigung entsprechender Qualitätsanforderungen<br />
an die komplexe<br />
Konstruktion dieser Sachwertinvestitionen<br />
eröffnen sich hohe Ertragschancen.<br />
Zum einen erzielen langfristig orientierte<br />
Anleger in der Regel überdurchschnittliche<br />
Renditen. Zum anderen sind die<br />
Erträge für den Investor aufgrund der<br />
Tonnagesteuer weitgehend steuerfrei<br />
– mithin, ein attraktives Angebot zum<br />
Vermögensaufbau.<br />
13
14 Anlage + Research<br />
Kalkulierbares Risiko oder theoretische<br />
Chance? Prozesskostenfinanzierung als<br />
Anlage<br />
Seit 1998 existiert in Deutschland die Finanzierung von Gerichtsprozessen<br />
durch Dritte gegen Gewinnbeteiligung als Geschäftsmodell<br />
– mit unterschiedlichem Erfolg der Anbieter.<br />
Schlagworte:<br />
■ Prozessfinanzierung<br />
■ Prüfungsprozedere<br />
■ Kapital-Anlage<br />
Wer zu seinem Recht kommen will, muss<br />
die Mittel haben, es zu erstreiten. Oft ist<br />
jedoch ein Anspruch wie ein Ölvorkommen<br />
ohne Bohrturm – man kommt nicht<br />
ran. Viele Verfahren finden nicht statt, da<br />
schlicht das Geld zum Klagen fehlt. Gerade<br />
finanziell potente Anspruchsgegner<br />
spekulieren nicht selten auf diesen Umstand,<br />
drohen mit dem Gang durch die<br />
Instanzen.<br />
Ein Beispiel:<br />
Makler X vermittelt vertragsgemäß einem<br />
Unternehmen eine diesem bisher unbekannte<br />
Immobilie zum Kauf. Nach anfänglichem<br />
Interesse nimmt das Unternehmen<br />
vom Kauf Abstand. Um die<br />
Courtage zu sparen, kauft das Unternehmen<br />
später am Makler vorbei. Mit dem<br />
Objektnachweis ist die Rechtslage zugunsten<br />
des Maklers klar, das Unternehmen<br />
aber weigert sich zu zahlen und verweist<br />
auf den Gerichtsweg – wohlwissend<br />
um die finanzielle Schwäche des Maklers.<br />
Ob der Höhe des Immobilienpreises beträgt<br />
die Courtage und damit der Streitwert<br />
über 1 Mio. Euro.<br />
Bei solch einer Summe addieren sich<br />
die vorab zu entrichtenden Gerichts- und<br />
Anwaltsgebühren auf ca. 35.000 Euro<br />
allein für die erste Instanz. Ein Betrag,<br />
den der Makler nicht aufbringen kann,<br />
womit eine Klage schon aus finanziellen<br />
Gründen nicht möglich wäre.<br />
Die Dienstleistung<br />
Hier schafft die Prozesskostenfinanzierung<br />
(PKF) von JURAGENT Abhilfe.<br />
Gegen eine Erfolgsbeteiligung von 30 %<br />
am Prozesserlös geht sie ins Obligo. Wird<br />
der Fall gewonnen oder vergleichsweise<br />
beendet, werden zunächst die verauslagten<br />
Kosten in Abzug gebracht, sodann<br />
wird der verbleibende Erlös 30 zu 70 %<br />
geteilt. Kläger haben damit die Möglichkeit,<br />
ohne eigene finanzielle Mittel ihr<br />
Recht zu erstreiten. Im Falle einer Niederlage<br />
trägt Juragent alle Kosten des Rechtsstreits,<br />
auch die der Gegenseite. Demnach<br />
ist sie bestrebt, ihre finanzierten Fäl-<br />
le positiv zu beenden (obsiegendes Urteil<br />
oder wirtschaftlich sinnvoller Vergleich).<br />
Hier liegt sowohl die Attraktivität als auch<br />
das Hauptrisiko des Geschäftsmodells.<br />
Und hier trennt sich auch die Spreu vom<br />
Weizen, denn die Erfolgsquoten der<br />
Marktteilnehmer dieser Branche schwanken<br />
zwischen 10 und 80 %.<br />
Juragent hat Oktober 2002 eine<br />
Erfolgsquote gemessen am Streit- bzw.<br />
Forderungswert von ca. 75 % erreicht.<br />
Dieses gute Abschneiden resultiert aus<br />
dem intensiven Prüfungsprozedere, welches<br />
vor Zustandekommen einer PKF<br />
vorgenommen wird. Nur wenn alle Fakten<br />
für ein erfolgreiches Verfahren sprechen,<br />
wird auch finanziert. Neben den<br />
Erfolgsaussichten in juristischer Hinsicht,<br />
welche von ausgewiesenen Experten, oft<br />
Autor + Kontakt<br />
Ingo Chudoba, Juragent AG<br />
Tel. +49 (0)341 - 217 37 90<br />
Fax +49 (0)341 - 2173799<br />
E-Mail: ingo.chudoba@juragent.de<br />
auch Richtern a. D., geprüft werden, sind<br />
die Bonität des Anspruchsgegners oder<br />
die Gängigkeit eines Verfahrens zwingende<br />
Voraussetzungen für eine PKF.<br />
Darüber hinaus erfolgt nach Klageeinreichung<br />
eine umfangreiche Prozessbeobachtung.<br />
Finanziert wird ab einem Streitwert<br />
von 500 Tsd. Euro.<br />
Anlage<br />
JURAGENT verbindet über einen speziellen<br />
Prozesskostenfonds (www.prozesskostenfonds.de)<br />
Vorteile für alle Beteiligten.<br />
Die Gesellschaft kann den enormen, aber<br />
finanzintensiven Markt bedienen, und die<br />
Kommanditisten des Fonds (aktueller<br />
Fonds: 15 Mio. Euro Volumen, 5 Jahre<br />
Laufzeit) können – best case – planmäßige<br />
Renditen von 17 % erwarten, von<br />
denen 6 % p.a. bankgarantiert sind.<br />
JURAGENT strebt zudem eine Veränderung<br />
unter finanziellen Aspekten bei<br />
der Durchsetzung von Ansprüchen europaweit<br />
an: Auch finanziell potente Anspruchsinhaber<br />
sollen die PKF nutzen.<br />
Zum einen wissen diese Kläger vorab um<br />
eine kritische Falleinschätzung, und zum<br />
anderen sparen sie wertvolle Liquidität<br />
über einen möglicherweise langen Zeitraum.<br />
Sie können gegen eine moderate<br />
Beteiligung am tatsächlichen Erlös, die<br />
lediglich im Erfolgsfall greift, den Großteil<br />
ihres Anspruchs durchsetzen, ohne selbst<br />
einen Cent aufgewendet zu haben.
Operate-Leasing-Fonds<br />
laufen weiter<br />
Operate-Leasing-Fonds sind eine der wenigen Anlageformen mit<br />
Steuerstundungs-Effekt. Einige Besonderheiten des Leasinggeschäfts<br />
machen das möglich.<br />
Schlagworte:<br />
■ Operate Leasing<br />
■ § 15 EstG<br />
■ § 2b EstG<br />
Leasingfonds gehörten bis vor drei Jahren<br />
zu den Rennern im Markt der geschlossenen<br />
Fonds. Flugzeuge, Schiffe oder Spezialimmobilien<br />
wie Kläranlagen wurden<br />
mit sogenannten „Finanzierungs-Leasing-<br />
Fonds“ mit großem Erfolg über den freien<br />
Kapitalmarkt finanziert. Der § 2b EStG<br />
beendete den Höhenflug dieser Gattung<br />
und mit dem Auslaufen der Übergangsregelung<br />
zum 31.12.2000 verschwand sie<br />
vom Markt. Nicht betroffen – und nur<br />
von wenigen Initiatoren angeboten –<br />
waren und sind Leasingfonds nach dem<br />
sogenannten „Operate Leasing“. Hier investieren<br />
Anleger nicht in ein einzelnes<br />
Objekt, sondern in das gesamte operative<br />
Geschäft einer Leasing-Gesellschaft.<br />
Das Hamburger Emissionshaus Rothmann<br />
& Cie. AG hat in den letzten zehn<br />
Jahren vier solcher Leasingfonds mit<br />
einem Volumen von über 470 Millionen<br />
Euro platziert. Das neueste Angebot,<br />
LeaseFonds V, ist seit wenigen Wochen<br />
auf dem Markt. Anleger können sich an<br />
der ALAG Auto-Mobil AG, Hamburg, beteiligen,<br />
die mit einem neuartigen Mobilitätskonzept<br />
die Grenzen zwischen Pkw-<br />
Leasing und Pkw-Vermietung aufheben<br />
wird. Einige Besonderheiten des Leasing-<br />
Geschäfts machen Leasingfonds wie<br />
LeaseFonds V für Anleger hoch attraktiv:<br />
Das Standard-Leasing-Geschäft ist immer<br />
noch ein Finanzierungs-Geschäft. Eine<br />
Gesellschaft möchte das Nutzungsrecht<br />
an einem mobilen Wirtschaftsgut erwerben<br />
(z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder<br />
Computer) und least das Objekt von<br />
einer Leasinggesellschaft, die Eigentümerin<br />
des Objekts wird. Die Leasinggesellschaft<br />
muss nun zunächst das Objekt<br />
vom Hersteller oder<br />
Händler erwerben, d.h.<br />
zu Anfang der Vertragslaufzeit<br />
vorfinanzieren.<br />
Der Rückfluss der vorgestrecktenInvestitionsmittel<br />
erfolgt über die<br />
monatlichen Raten<br />
während der mehrjährigen<br />
Vertragslaufzeit.<br />
Eine Leasinggesellschaft,<br />
die über einen<br />
geschlossenen Fonds<br />
finanziert wird und ihr<br />
Geschäft in kurzer Zeit<br />
dadurch stark ausweiten<br />
kann, muss also zunächst hohe Investitionen<br />
tätigen und erhält in den Anfangsjahren<br />
vergleichsweise geringe<br />
Rückflüsse. Sie hat daher zwangsläufig<br />
hohe Verluste und kann erst nach einigen<br />
Jahren die Gewinnschwelle erreichen.<br />
Mit der Beteiligungsform atypisch stiller<br />
Gesellschafter werden die Anleger<br />
Mitunternehmer nach § 15 EStG. Sie<br />
können die negativen steuerlichen Erträge<br />
der ersten Jahre im Rahmen des ausgleichsfähigen<br />
Grundbetrags nach § 2<br />
Abs. 3 EStG (51.500 € für Ledige bzw.<br />
103.000 € für Verheiratete) mit anderen<br />
positiven Einkünften verrechnen. Über<br />
den Grundbetrag hinaus richtet sich die<br />
Ausgleichsfähigkeit nach der Summe der<br />
nach Abzug des Grundbetrags verbleibenden<br />
positiven Einkünfte. Bis zur Hälfte<br />
dieses Betrages besteht die weitgehende<br />
Möglichkeit des Ausgleichs mit ande-<br />
Anlage + Research<br />
Autor + Kontakt<br />
Rüdiger Wolff<br />
Rothmann & Cie. AG<br />
Tel. +49 (0)40 - 800 100 120<br />
E-Mail: wolff@albis-leasing.de<br />
www.rothmann.de<br />
ren positiven Ergebnissen. Hier ist der Rat<br />
eines Steuerberaters unbedingt einzuholen.<br />
Diese Rechtslage ist von der aktuellen<br />
Diskussion um neue Erlasse für Geschlossene<br />
Fonds (Immobilien, Medien)<br />
völlig unberührt. (In der Vergangenheit<br />
sind zwei Fondsgesellschaften von Rothmann<br />
vom Finanzamt geprüft worden<br />
und haben die Probe bestanden.) In den<br />
späteren Jahren der Fondslaufzeit (10-15<br />
Jahre) profitiert der Anleger von den Gewinnen<br />
der Leasinggesellschaft und erzielt<br />
positive Erträge, die zu versteuern<br />
sind (Totalgewinnerzielungsabsicht).<br />
Leasinggeber arbeiten bei der Refinanzierung<br />
in aller Regel eng mit Landesbanken<br />
und Großbanken zusammen<br />
(nicht zuletzt, um über den Leverage-<br />
Effekt die Fondsrendite zu erhöhen).<br />
Diese sind nach §18 Kreditwesengesetz<br />
(KWG) verpflichtet, bei Krediten über ca.<br />
250.000 Euro die Jahresabschlüsse der<br />
Leasinggesellschaft einzusehen bzw.<br />
auch die entsprechenden Abschlüsse von<br />
Leasingnehmern, die Großgeschäfte abschließen<br />
wollen. Ähnliche Prüfungen<br />
nehmen natürlich auch die Leasinggesellschaften<br />
selbst routinemäßig bei jedem<br />
einzelnen Geschäft vor, d.h. auch im<br />
sogenannten Massengeschäft werden<br />
Schufa und andere Auskunfteien, Einkommensnachweise,<br />
bei größeren Stücken<br />
auch Geschäftsabschlüsse zur<br />
Entscheidung herangezogen.<br />
Fazit:<br />
In welcher Höhe der Anleger von dem<br />
Steuerstundungseffekt der Anfangsjahre<br />
profitiert, hängt wesentlich von den individuellen<br />
Einkommensverhältnissen bzw.<br />
dem Anlageportfolio ab. Die Anlageentscheidung<br />
sollte also stets vom Rat eines<br />
qualifizierten Anlageberaters und/oder<br />
Steuerberaters begleitet werden. Eine<br />
Beteiligung an einer fondsfinanzierten<br />
Leasinggesellschaft bietet Anlegern große<br />
Sicherheit. Über die Fondslaufzeit werden<br />
Tausende von Verträgen abgeschlossen,<br />
und jeder Vertragspartner wird doppelt<br />
auf seine Bonität geprüft. Die Beteiligung<br />
bietet also eine Risikostreuung<br />
und -Minimierung in sich.<br />
15
16 Anlage + Research<br />
Vermögensanlage unabhängig von<br />
Aktien, Renten und Immobilien<br />
– Kauf von bestehenden US Lebensversicherungen<br />
Drei Jahre Baisse am Aktienmarkt, ein wenig attraktives Zinsniveau<br />
bei festverzinslichen Wertpapieren, ein konjunkturbedingt rückläufiger<br />
Immobilienmarkt – unter diesen Bedingungen sind alternative<br />
Anlageformen gefragter denn je. Das Vorhaben der Regierungskoalition<br />
zur Besteuerung von Veräußerungserlösen bei Immobilien und<br />
Wertpapieren würde dazu führen, dass die Nachsteuer-Renditen<br />
dieser „klassischen“ Anlagen weiter drastisch absinken. Mit dem Life<br />
Bond Fund wird jetzt erstmals in Deutschland ein Fondskonzept<br />
realisiert, das die Beteiligung an einem professionell ausgewählten<br />
und gemanagten Portfolio bestehender US-Lebensversicherungen<br />
ermöglicht. Nachfolgend sollen die Rahmenbedingungen, unter<br />
denen Investitionen in bestehende Lebensversicherungen in den USA<br />
erfolgen, dargestellt werden.<br />
Schlagworte:<br />
■ US Lebensversicherungsmarkt<br />
■ Gehandelte Policen<br />
■ Alternative Investments<br />
■ Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />
Die Idee ist einfach: Der Investor kauft<br />
eine oder mehrere bestehende Policen,<br />
wird neuer Versicherungsnehmer, übernimmt<br />
die weiteren Prämienzahlungen<br />
und erhält im Leistungsfall die Versiche-<br />
Whole Life Insurance<br />
Dieser in Deutschland kaum verbreitete<br />
Tarif könnte als lebenslange Risikoversicherung<br />
umschrieben werden. Im<br />
Gegensatz zur konventionellen Risikoversicherung<br />
wird die Versicherungssumme<br />
aber spätestens mit Eintritt des<br />
100. Lebensjahres an den Inhaber ausbezahlt.<br />
Notwendig ist dieser Tarif, wenn<br />
z.B. nicht nur für einen festen Zeitraum<br />
das Todesfallrisiko abgesichert werden<br />
soll, sondern in jedem Fall bei Tod der<br />
versicherten Person ein bestimmter Betrag<br />
an den Bezugsberechtigen ausgezahlt<br />
werden soll. Dies ist z.B. optimal<br />
zur Abdeckung von Nachlass-Steuern<br />
beim Übergang von Immobilienvermögen<br />
oder Unternehmen. Nahezu ein<br />
Viertel aller in den USA abgeschlossenen<br />
Policen sind sogenannte Whole<br />
Life Insurances.<br />
rungssumme ausbezahlt. Das Besondere<br />
dabei: Es sind überwiegend nicht Kapitaloder<br />
Fondsgebundene Lebensversicherungen,<br />
in die investiert wird, sondern<br />
Risikoversicherungen oder sogenannte<br />
Whole Life Insurances.<br />
Bei den Anlagen, die in britische oder<br />
deutsche Kapitallebensversicherungen investieren,<br />
wird auf die Ablaufleistung der<br />
eingekauften Policen abgezielt. Deren<br />
Rendite ist direkt abhängig von der durch<br />
die Versicherung am Kapitalmarkt erwirtschafteten<br />
Rendite. Anders bei Investitionen<br />
in Risikoversicherungen: Die Auszahlung<br />
der Versicherungssumme im Leistungsfall<br />
(Todesfallleistung) resultiert<br />
alleine aus den für diesen Fall angesammelten<br />
Risikoprämien und ist von der<br />
Entwicklung der Aktien-, Renten- und<br />
Immobilienmärkte unabhängig.<br />
Marktüberblick<br />
Entstanden ist dieser Markt ursprünglich<br />
als sogenannter Viatical Markt Anfang der<br />
90er Jahre, vor allem mit dem Auftreten<br />
von Aids und anderen schweren Krankheiten,<br />
wofür die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
in den USA keinen ausreichenden<br />
Versicherungsschutz gewähren.<br />
Zwischenzeitlich sind es aber zum überwiegenden<br />
Teil Personen mit einem Alter<br />
von 70 und mehr, die im „Senior Settlement<br />
Markt“ als Verkäufer aktiv sind. In<br />
vielen Fällen haben sich die Lebensum-<br />
Autor + Kontakt<br />
Robert List, Geschäftsführer<br />
BVT Beratungsges. mbH<br />
Tel. +49 (0)89 - 38 16 52 05<br />
E-Mail: rl@bvt.de<br />
www.bvt.de<br />
stände geändert und der Grund für das<br />
Fortführen der Versicherung ist weggefallen,<br />
zum Beispiel weil die Kinder erwachsen<br />
sind, die Kredite für die Finanzierung<br />
der eigenen vier Wände oder des<br />
Unternehmens getilgt sind oder einfach<br />
nur ein schöner Lebensabend finanziert<br />
werden soll. Bei der Kündigung von Risikopolicen<br />
wird durch die Versicherungsgesellschaft<br />
keine Rückvergütung entrichtet.<br />
Der Wert einer solchen Police kann<br />
jedoch unter Renditeaspekten beträchtlich<br />
sein, wenn die Restlebenserwartung<br />
der versicherten Person deutlich unter der<br />
Restlaufzeit der Versicherung liegt. Für<br />
den Käufer und den Verkäufer der Police<br />
ergibt sich eine win-win Situation: Der<br />
Verkäufer spart sich nicht nur die weiteren<br />
Prämienzahlungen, sondern wandelt den<br />
für ihn wertlosen Risikoschutz in einen<br />
realen Vermögenswert um.<br />
Der Käufer erhält eine Anlage mit<br />
attraktiven Renditechancen.<br />
Vor diesem Hintergrund wird auch das<br />
enorme Marktwachstum verständlich:<br />
Im Zeitraum von 1989 bis 1999 ist der<br />
Markt von US-$ 2 Mio. gehandelter Versicherungssumme<br />
auf US-$ 1,2 Mrd. gewachsen.<br />
Conning & Co., eines der<br />
namhaftesten Beratungsunternehmen für<br />
Versicherungsgesellschaften in den USA,<br />
schätzt das Potenzial auf eine Summe<br />
von insgesamt US-$ 130 Mrd. ein.<br />
Investitionen nach bewährten<br />
Verfahren<br />
Dieser Zweitmarkt unterliegt in den<br />
meisten Bundesstaaten der staatlichen<br />
Versicherungsaufsicht und vollzieht sich<br />
nach einem bewährten Verfahren. Hierbei<br />
fällt den sogenannten „settlement<br />
companies“ eine wichtige Funktion zu.<br />
In der Regel wird der Kontakt zu diesen<br />
Spezialmaklern für bestehende Versicherungen<br />
über den Vermögens- oder Versicherungsberater<br />
des Policeninhabers<br />
hergestellt. Die „settlement companies“<br />
stellen alle für den Kauf einer Police erforderlichen<br />
Daten zusammen und lassen<br />
durch ein unabhängiges medizinisches
Institut den wahrscheinlichen Auszahlungszeitpunkt<br />
auf der Grundlage der<br />
Gesundheitsdaten des Policeninhabers<br />
ermitteln. Diese Daten werden für die<br />
Kaufpreisfindung zwischen Käufer und<br />
Verkäufer der Police zugrunde gelegt.<br />
Die „settlement companies“ kaufen die<br />
angebotenen Lebensversicherungspolicen<br />
im eigenen Namen oder für Dritte, meist<br />
institutionelle Investoren, wie z.B. Pensionsfonds<br />
oder Stiftungen, und verwalten<br />
die Policen bis zur Fälligkeit.<br />
Risikoverminderung durch Diversifikation<br />
und Rückversicherung<br />
Trotz eines sehr aufwendigen Verfahrens<br />
unter Einbeziehung des bei den Rückversicherungsgesellschaften<br />
angewandten<br />
versicherungsmathematischen Verfahrens<br />
bei der Bestimmung der Restlebenser-<br />
wartung einer Police, besteht für den<br />
Erwerber das Risiko, dass die kalkulierte<br />
Dauer bis zur Fälligkeit überschritten<br />
wird. Dadurch verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt<br />
der Versicherungssumme<br />
und die Beiträge müssen für<br />
einen längeren Zeittraum entrichtet werden.<br />
Dieses Risiko wird vermieden,<br />
wenn z.B. über einen Fonds Beteiligungen<br />
an 100 oder mehr Policen bestehen,<br />
da sich dann abweichende Fälligkeiten<br />
ausgleichen. Durch eine Rückversicherung<br />
bei Lloyds of London kann darüber<br />
hinaus der Fälligkeitszeitpunkt jeder einzelnen<br />
Police dergestalt versichert werden,<br />
dass bei Überschreiten des statistischen<br />
Auszahlungszeitpunkts um zwei<br />
Jahre die Police durch Lloyds of London<br />
ausbezahlt wird.<br />
Anlage + Research 17<br />
Ertrag- und erbschaft-/schenkungsteuerliche<br />
Aspekte<br />
Für den in Deutschland steuerpflichtigen<br />
Investor ergeben sich zwei bedeutende<br />
steuerliche Aspekte: Versicherungsleistungen<br />
aus Risikoversicherungen müssen<br />
nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer<br />
unterworfen werden, da<br />
sie in der Regel keinen Sparanteil enthalten.<br />
Die erzielte Rendite unterliegt damit<br />
keinen ertragsteuerlichen Minderungen.<br />
Es stellt sich weiter die Frage der erbschaft-<br />
bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung.<br />
Eine Lebensversicherung ist<br />
bei der Übertragung demnach mit zwei<br />
Dritteln der bezahlten Prämien oder dem<br />
niedrigeren Rückkaufswert als steuerliche<br />
Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Da<br />
Risikolebensversicherungen aber keinen<br />
Rückkaufswert haben, ergibt sich auch<br />
kein erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher<br />
Wert.<br />
Fazit:<br />
Der Kauf bestehender Risikopolicen im<br />
US-Lebensversicherungsmarkt stellt eine<br />
attraktive Möglichkeit dar, unabhängig<br />
von der Marktentwicklung traditioneller<br />
Anlageformen, wie z.B. Aktien oder festverzinslicher<br />
Wertpapiere, die Stabilität<br />
des Vermögens zu verbessern. Die Investitionen<br />
über einen Fonds ermöglicht<br />
durch Einschluss eines „intelligenten<br />
Rückversicherungskonzepts“ die Investition<br />
abzusichern ohne auf überdurchschnittliche<br />
Renditen verzichten zu<br />
müssen. Die vorteilhafte erbschaft- und<br />
schenkungsteuerliche Behandlung<br />
machen einen gezielten Einsatz beim<br />
Vermögenstransfer sinnvoll.
18 Anlage + Research<br />
Der geschlossene Immobilienfonds:<br />
Sicherungsmechanismen der „neuen<br />
Generation“<br />
Ausschüttungsgarantien, Andienungsrechte und andere Absicherungen<br />
für den Zeichner waren in der Vergangenheit ausschlaggebende<br />
Argumentationshilfen für den Vertrieb und dienten oftmals<br />
dem schnellen Absatz von geschlossenen Beteiligungsformen. Um<br />
den sich ändernden Marktbedingungen Rechnung zu tragen, sollten<br />
Initiatoren verstärkt den Schritt von plakativen Verkaufsargumenten<br />
hin zu noch solideren und qualitätssteigernden Fondskonstrukten<br />
gehen. Garantien sind dann überflüssig.<br />
Schlagworte:<br />
■ Risikostreuung<br />
■ Substanzzuwachs durch hohe Tilgung<br />
■ Weichkosten<br />
■ Fremdwährungsrisiko<br />
Grundsätzlich muss es nicht schlecht<br />
sein, wenn ein geschlossener Immobilienfonds<br />
aus nur einer Immobilie besteht.<br />
Unter Risikogesichtspunkten spricht allerdings<br />
vieles für ein Fondskonstrukt, das<br />
durch eine Diversifikation das Risiko auf<br />
verschiedene Immobilien mit verschiedenen<br />
Mietern aus unterschiedlichen Branchen<br />
an mehreren Standorten verteilt.<br />
Besonderer Wert sollte darüberhinaus auf<br />
die Bonität und die Solvenz der Mieter<br />
sowie auf die Laufzeit der Mietverträge<br />
gelegt werden. Weiterhin sollte jede<br />
einzelne Immobilie der Erwartung an eine<br />
gute wirtschaftliche Entwicklung und der<br />
Chance am vorhandenen Wertsteigerungspotenzial<br />
zu partizipieren entsprechen.<br />
Vorteile durch hohe Tilgung!<br />
Mindestens ebenso wichtig wie die Höhe<br />
der Ausschüttung, ist die schnelle Tilgung<br />
des Fremdkapitals, auch wenn dies zu<br />
Lasten der Ausschüttungsrendite geht. In<br />
den meisten Fällen tilgen am deutschen<br />
Markt plazierte Fonds ihre Finanzierung<br />
derzeit mit nicht mehr als 1% p.a. Dies<br />
führt in der Regel zu einer Entschuldung,<br />
die nach 20 Jahren selten mehr als 30%<br />
des Darlehens zurückgeführt haben. Der<br />
Umkehrschluss leuchtet ein: Der Anteilseigner<br />
muss sehr lange warten bis sein<br />
Fondsanteil durch tatsächlichen Immobilienwert<br />
hinterlegt wird.<br />
Fondsmodelle mit einer hohen Tilgung<br />
von der ersten Minute an versetzen den<br />
Zeichner dagegen in die Lage, schon sehr<br />
schnell am dadurch gewonnenen Substanzwert<br />
zu partizipieren. Bei einer Auflösung<br />
des Fonds durch den Verkauf der<br />
Fondsimmobilien – auch vor kompletter<br />
Rückführung des Darlehens – führen<br />
Autor + Kontakt<br />
Roman Burger<br />
Vertriebsmanagement IBV <strong>GmbH</strong><br />
Tel. +49 (0)611 - 991 62 - 430<br />
E-Mail: burger@wie.ibv.com<br />
www.ibv.com<br />
hohe Tilgungen für den Zeichner zu einem<br />
höheren Anteil am Verkaufserlös bzw.<br />
begrenzen ein ggf. vorhandenes Nachschussrisiko.<br />
Es macht ihn per se reagibler!<br />
Wie viel Weichkosten zahlt der<br />
Zeichner?<br />
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der<br />
Fondsplazierungspreis unter dem Gesichtspunkt<br />
der sogenannten „weichen<br />
Kosten“. Hier ist dem Zeichner ein genauer<br />
Blick in den Investitionsplan zu<br />
raten. Ein Weichkostenblock von bis zu<br />
19% des Investitionsvolumens ist nicht<br />
selten, dabei entspricht dieser „Aufschlag“<br />
nicht nur der (auch teilweise stillen) Substanz<br />
der Immobilie.<br />
Eine weitere Sicherheit im Sinne des<br />
Kunden kann die Finanzierung unter Ausschluss<br />
von Fremdwährungsrisiken sein.<br />
Der Anreiz, eventuell durch Schweizer<br />
Franken oder Yen eine höhere Ausschüttung<br />
darzustellen, sollte auch hier dem<br />
soliden Ansatz einer reinen Euro-Finanzierung<br />
weichen. Böse Überraschungen<br />
aufgrund des Währungsrisikos bei der<br />
Rückführung des Darlehens bleiben somit<br />
ausgeschlossen, es sei denn, die<br />
Fremdwährung ist solide kursgesichert.<br />
Dann allerdings ist die Summe des<br />
Fremdwährungszins und die Kurssicherungskosten<br />
meist höher als der langfristige<br />
Zinssatz der einheimischen<br />
Währung.<br />
Fazit:<br />
Nicht ultimativ die Ausschüttungsbetrachtung<br />
sollte bei der Auswahl eines<br />
geschlossenen Immobilienfonds entscheidungsrelevant<br />
sein. Vermittler sollten<br />
im Sinne ihrer Kunden verstärkt<br />
Fondsprodukte anbieten, die durch überdurchschnittliche<br />
Entschuldung und<br />
geringe Fondskosten überzeugen und so<br />
sehr schnell einen hohen Substanzwert<br />
schaffen. Generell sind Kunden gut beraten,<br />
sich für Initiatoren zu entscheiden,<br />
die eine Absicherung durch ein schlüssiges<br />
Konzept – und nicht überdimensionale<br />
Garantien – versprechen.
BASEL II – Konsequenzen für die<br />
Beratungspraxis<br />
Die Stabilität einer modernen Volkswirtschaft ist abhängig von der<br />
Funktionsfähigkeit des Bankensystems. Wegen dieser zentralen Bedeutung<br />
für die wirtschaftliche Stabilität hat der Gesetzgeber ein besonderes<br />
Aufsichtsrecht geschaffen, das die Banken (heute in der erweiterten<br />
Form für den Finanzdienstleistungsbereich) einerseits schützt und andererseits<br />
kontrolliert. Im Mittelpunkt stehen Liquiditätssicherung und<br />
ausreichend haftendes Eigenkapital.<br />
Gerade Banken gehen mit Kreditvergaben<br />
Ausfallrisiken ein, die nur durch EK<br />
abgeschirmt werden können. Damit ist<br />
das EK der Banken ein zentraler Stabilitätsfaktor.<br />
Es reicht aber nicht aus, die<br />
aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften<br />
nur national zu regeln, da wegen<br />
der internationalen Kapital- und<br />
Kreditverflechtung eine Bankinsolvenz<br />
einen Dominoeffekt auslösen würde, der<br />
keinen Halt an nationalen Grenzen fände.<br />
Folglich müssen Vorschriften vor dem<br />
Hintergrund verflochtener und globaler<br />
Märkte international geregelt werden.<br />
Basel ist Sitz der Bank für Internationalen<br />
Zahlungsausgleich (BIZ) der OECD-Staaten,<br />
die u.a. die Eigenkapitalvorschriften<br />
für Banken weltweit harmonisiert. Bereits<br />
1988 wurden erste Eigenkapitalvorschriften<br />
erlassen, die einerseits das EK definieren<br />
und andererseits standardisierte<br />
Faktoren (0%, 20%, 50%, 100%) für bestimmte<br />
Adressenausfallrisiken (Staat,<br />
Banken, Hypothekarkredit, Unternehmen<br />
und Private) festlegen, mit denen die jeweiligen<br />
Kredite zu gewichten sind. Ergebnis<br />
sind die risikogewichteten Aktiva,<br />
die maximal das 12,5-fache des aufsichtsrechtlichen<br />
Eigenkapitals betragen<br />
dürfen (= Solvabilitätskoeffizienten<br />
= quantitative Deckelung des Kreditgeschäfts);<br />
je nach Gewichtung ist der<br />
Einzelkredit bis zu 8% mit EK zu unterlegen.<br />
Dies als BASEL I bezeichnete Verfahren<br />
wird derzeit überarbeitet und bis<br />
zum 31.12.2006 durch BASEL II ersetzt<br />
werden, wodurch die Risikosteuerung der<br />
Banken durch das EK auf risikoadjustiert<br />
gesteuert wird. Wesentliche Änderungen<br />
sind:<br />
■ Bestimmung des Einzelrisikos durch<br />
ein Ratingverfahren<br />
■ Ratingabhängige Bepreisung des<br />
Kredits<br />
In der Konsequenz wird der einzelne<br />
Kredit bzw. Kreditgeber nicht mehr wie<br />
bisher pauschal einem Adressenausfallrisiko<br />
zugeordnet („Gruppenhaftung“),<br />
sondern einzeln bewertet bzw. geratet.<br />
Damit wird grundsätzlich eine individuelle<br />
Risikoprämie ermittelt, die zu risikoadjustierten<br />
(einzelrisikobezogenen) Kreditkosten<br />
führt. Verfahrenstechnisch können<br />
Banken das durch externe Ratingagenturen<br />
ermittelte Rating des Kreditnehmers<br />
übernehmen, was aber in Deutschland<br />
wegen fehlender Praxis kaum vorkommen<br />
dürfte, oder aber ein Ratingverfahren entwickeln<br />
(Internes Rating), das durch die<br />
Aufsichtsbehörden anerkannt sein muss.<br />
Die folgende Grafik zeigt das System im<br />
Überblick:<br />
Basel II wird die Kreditvergabepraxis der<br />
Banken verändern. Viele sehen die Veränderung<br />
zum Nachteil der kleinen und<br />
mittleren Unternehmen (KMU), weil diese<br />
„schlechter geratet“ werden könnten und<br />
somit mit höheren Kreditkosten zu rechnen<br />
haben und, dass in letzter Konsequenz<br />
viele KMU nicht überleben werden. Diese<br />
Argumente sind aus bankwirtschaftlicher<br />
Sicht nicht stichhaltig. Die Konsequenzen<br />
von Basel II werden ganz andere sein:<br />
1. Die Kreditkosten bleiben unverändert;<br />
die Banken sind nicht geneigt, höhere<br />
Kreditrisiken als bisher einzugehen und<br />
sich diese prämieren zu lassen; ebenso<br />
wenig werden Banken die Kreditkosten<br />
Fortbildung + Qualifizierung<br />
Autor + Kontakt<br />
Prof. Dr. Hanspeter Gondring, FRICS<br />
Wissenschaftlicher Leiter LIFBA <strong>GmbH</strong><br />
Tel. +49 (0)711 - 18 49 - 8 27 / - 8 26<br />
E-Mail: Gondring@LIFBA.de<br />
bei besserer Bonifizierung senken.<br />
2. Bei Kreditvergaben werden nun stärker<br />
qualitative Faktoren (wie z.B. Nachfolgeregelung,<br />
Qualität des Managements,<br />
Risikokontrollinstrumente, Business<br />
Plan) beachtet und in die Entscheidung<br />
einbezogen.<br />
3. Bei den quantitativen Faktoren wird die<br />
Eigenkapitalquote des Kreditnehmers<br />
eine große Bedeutung einnehmen sowie<br />
der Cash Flow als Selbstfinanzierungskraft<br />
des Unternehmens aufgewertet.<br />
(Schwierigkeiten sind insbesondere bei<br />
der Immobilienbranche zu erwarten,<br />
weil 47% der Unternehmen eine Eigenkapitalquote<br />
von < 10 % aufweisen)<br />
Auswirkungen von BASEL II auf die ganzheitliche<br />
Beratung von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen:<br />
1. Nachfolgeregelung wird Schwerpunktthema<br />
der Beratung<br />
2. Betriebswirtschaftliche Beratung:<br />
Controlling, Cash Flow-Analyse,<br />
Erstellung von Business Plänen.<br />
3. Stärkung der Eigenkapitalbasis (z.B.<br />
Beteiligung durch Private Equity Funds,<br />
Modifizierter Standardansatz: Kreditnehmer hat sich extern (d.h. durch eine Rating-Agentur) „raten“ lassen:<br />
Externes AAA A+ A- BBB+ B+ und ohne externes<br />
Rating: AA+ BB- schlechter Rating<br />
Risikogewicht: 20 % 50 % 100 % 150 % 100 %<br />
Wohnungsbaukredite: 40 % Risikogewichtung<br />
Eigenkapitalbedarf = Buchwert (Kredit) x Risikogewicht X 8 %<br />
Basis-IRB-Ansatz: (Mathem. Funktion der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits)<br />
Eigenkapitalbedarf = Buchwert x LGD* X Risikogewicht(f) =AW* x 8%<br />
Opportunity Funds, Aufnahme atypisch<br />
stiller Gesellschafter)<br />
4. Projektfinanzierung (Strukturierung<br />
der Finanzierung)<br />
5. Aufnahme von Mezzanin-Kapital<br />
6. Hilfestellung bei der Erstellung von<br />
Kreditanträgen<br />
BASEL II wird große Anforderungen an<br />
die ganzheitliche Beratung stellen und<br />
dem Berater nicht nur neue Ertragsquellen<br />
erschließen, sondern Nachhaltigkeit durch<br />
eine festere Kundenbeziehung geben,<br />
wenn der Berater über das notwendige<br />
Wissen verfügt und sich fortlaufend auf<br />
den neusten Stand des Wissens bringt.<br />
*LGD: Loss Given Default = Ausfallhöhe; AW: Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
19
20 Fortbildung + Qualifizierung<br />
Zukunftsfaktor Qualifikation<br />
für erfolgreiche Finanzdienstleister<br />
Adäquate Weiterbildung ist die Voraussetzung für vertrauensvolle<br />
Kundenbeziehung und nachhaltigen finanziellem Erfolg.<br />
Schlagworte:<br />
■ Weiterbildung<br />
■ <strong>Financial</strong> Planning<br />
■ Finanzökonom (LIFBA)<br />
■ Tertiäres Bildungssystem<br />
Der tiefgreifende Wandel der Finanzmärkte<br />
ist u.a. durch eine hohe Informationseffizienz<br />
gekennzeichnet. Informationen<br />
stehen heute jedem Haushalt<br />
nahezu unbegrenzt und real time zur Verfügung.<br />
Das Problem besteht daher weniger<br />
in der Informationsbeschaffung als<br />
vielmehr in der Informationsbewertung<br />
mit Ziel, Entscheidungen als Wahlhandlungen<br />
durchzuführen. Dabei wird zunehmend<br />
die Beratungsleistung von der<br />
Produktleistung abgekoppelt. Der gut<br />
informierte Kunde legt seinen Schwerpunkt<br />
auf eine fundierte, auf seine Bedürfnisse<br />
ausgerichtete kompetente<br />
Beratung. Während im Mengengeschäft<br />
standardisierte Produkte, die kaum erklärungsbedürftig<br />
sind, im Vordergrund stehen,<br />
wünscht der high-netincome-customer<br />
ein zukunftsgerichtetes, lebensphasenbezogenes,<br />
und gut strukturiertes<br />
Coaching.<br />
Erfolgsfaktor Qualität<br />
Die „Maklerleistung alter Gewohnheit“<br />
erzeugt keine Wertschöpfung mehr, so<br />
dass der Makler vom Markt verdrängt<br />
wird. Dagegen gehört der (freiberuflichen)<br />
qualifizierten Beratung die Zukunft.<br />
Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
dass die großen Banken Mitarbeiterkapazitäten<br />
im Beratungsbereich<br />
abbauen. Eine fundierte und anerkannte<br />
Ausbildung erleichtert den (erzwungenen)<br />
Arbeitgeberwechsel und den Gang<br />
in die Freiberuflichkeit. Unabhängig von<br />
der europäischen oder nationalen Schaffung<br />
eines gesetzlichen Rahmens für ein<br />
Berufsbild des „Finanz-Beraters“ wird der<br />
Markt die Qualitäts-Standards für dieses<br />
Tätigkeitsbild definieren.<br />
Die Änderung der Struktur der qualifizierten<br />
Weiterbildung wird sich in<br />
Deutschland immer mehr durchsetzen.<br />
Entscheidend ist hierbei weniger die<br />
Titulierung als vielmehr die Qualität der<br />
Bildungsmaßnahme und die dahinterstehende<br />
wissenschaftliche Kompetenz.<br />
Vor diesem Hintergrund hat LIFBA den<br />
„Finanzökonom (LIFBA)“ stark praxisorientiert<br />
entwickelt. Es werden allgemeine<br />
ökonomische Fächer, wie Finanzwirtschaft,<br />
Finanzmathematik, Steuern,<br />
Bilanzrecht, BWL, Gesellschaftsrecht,<br />
Volkswirtschaftslehre, und finanztechnische<br />
Grundlagen, z.B. der Portfolio-<br />
Theorie, asset allocation, Kapitalmarkttheorie,<br />
oder der komplexen Strukturen<br />
der Derivate vermittelt. Weiterhin sind<br />
<strong>Financial</strong> Planning in Theorie und Praxis<br />
sowie produkttechnische, institutionelle<br />
und marktbezogene Inhalte des Finanzgeschäftes<br />
sowie praxisbezogene Inhalte<br />
Das Konzept – Finanzökonom (LIFBA)<br />
Infoblock 1<br />
Jedes Modul umfasst 16 Präsenztage,<br />
jeweils freitags von 9.00 – 18.45 Uhr<br />
sowie samstags von 9.00 – 17.00 Uhr.<br />
1. Modul: wirtschaftswissenschaftliche<br />
und rechtliche Grundlagen<br />
2. Modul: Finanztechnik und <strong>Financial</strong><br />
Planning<br />
3. Modul: Finanzgeschäfte und<br />
Vermögensmanagement I<br />
4. Modul: Finanzgeschäfte und<br />
Vermögensmanagement II<br />
Autor + Kontakt<br />
Carolin Bullinger<br />
LIFBA <strong>GmbH</strong><br />
Tel. +49 (0)7731 - 95 57 43<br />
E-Mail: Bullinger@LIFBA.de<br />
www.LIFBA.de<br />
zum Vermögensmanagement, wie z.B.<br />
Portfoliomanagement, <strong>Financial</strong> Engineering,<br />
Aktienanalyse, BAV, Erben/Schenken<br />
sowie produktbezogene Aspekte, darunter<br />
Immobilien- und Leasinggeschäfte sowie<br />
Beteiligungen (Schiff, Windkraft, Medien<br />
etc. inkl. deren Risiken und Chancen)<br />
Themen der Vorlesungen und Workshops.<br />
Die Erarbeitung umfassender und fachlich<br />
fundierter Problemlösungen im Rahmen<br />
der adäquaten Vermögensberatung<br />
ist das vorrangige Ziel des Kontaktstudiums.<br />
Das betrifft sowohl die rein fachliche<br />
als auch die soziale Qualifizierung.<br />
Für die wissenschaftliche Qualität sind<br />
drei deutsche Professoren dreier unterschiedlicher<br />
Hochschultypen verantwortlich,<br />
die das tertiäre Bildungssystem in<br />
Deutschland widerspiegeln: Berufsakademie,<br />
Fachhochschule und Universität.<br />
Jeweils 1 schriftliche Prüfung über die<br />
Inhalte der Module und 1 mündliche<br />
Abschlussprüfung über eine schriftliche<br />
Studienarbeit über ca. 25 Seiten müssen<br />
erbracht werden, um den Titel „Finanzökonom<br />
(LIFBA)“ zu erhalten.<br />
Infoblock 2<br />
Das Präsenzstudium führt zum<br />
„Finanzökonom (LIFBA)“.<br />
Der Preis beträgt € 5.600,– inkl.<br />
Prüfungsgebühr zzgl. MwSt.<br />
Der 5. Jahrgang startet am<br />
14. März 2003.
Art and Practice of <strong>Financial</strong> Planning:<br />
Neues Ausbildungssystem mit<br />
weltweit anerkanntem Zertifikat<br />
Der CFP – Certified <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> – ist das einzige weltweit anerkannte<br />
Zertifikat für hohe Qualifikation und Expertise in der Finanzberatung.<br />
Das fachliche Niveau von CFPs steht im Allgemeinen außer<br />
Zweifel. Trotzdem stellen insbesondere Versicherungen und Finanzdienstleister<br />
fest, dass die Vertriebsleistung und Betreuungsqualität im<br />
Kundenkontakt nach der Ausbildung zum CFP bei ihren Mitarbeitern<br />
entgegen der Erwartung oft sogar abnimmt. Die Konzentration auf die<br />
Qualität der Finanzplanung und die ethischen Ansprüche der Finanzberatung<br />
bei der Qualifizierung wird hier offenbar zum Problem.<br />
Schlagworte:<br />
■ Private Banker<br />
■ Certified <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> (CFP)<br />
■ Anlageberater<br />
■ Qualifizierungsangebot<br />
Um als Finanzberater im gehobenen<br />
Privatkundengeschäft bestehen zu können,<br />
ist eine exzellente Fachkompetenz<br />
unabdingbar. Eine an den tatsächlichen<br />
Kundenbedürfnissen orientierte Beratung<br />
verlangt darüber hinaus aber ausgeprägte<br />
Sozialkompetenz, die die Umsetzung der<br />
fachlichen Leistungen garantiert. Neben<br />
der Betrachtung der finanziellen Situation<br />
des Kunden müssen seine Persönlichkeit<br />
und seine Zukunftspläne berücksichtigt<br />
werden.<br />
Der Berater darf sich nach seiner Ausbildung<br />
nicht auf die korrekte Durchführung<br />
der Finanzplanung zurückziehen.<br />
Vielmehr gehört zu seiner fachlichen Entwicklung<br />
gleichberechtigt die Entwicklung<br />
einer Beraterpersönlichkeit, die den intensiven<br />
Kontakt mit dem vermögenden<br />
Kunden und die zielgerichtete Beratung<br />
oft erst möglich macht.<br />
In Deutschland wird das Gütesiegel<br />
des CFP durch den DEVFP (Deutscher<br />
Verband <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s e.V.) vergeben.<br />
Die definierten fachlichen Anforderungen<br />
und ethischen Grundsätze werden<br />
als Weltstandard für Top-Beratung im<br />
Privatkundensegment weitgehend akzeptiert.<br />
Der Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung<br />
der Berater wird jedoch in den<br />
bisherigen Qualifizierungsangeboten am<br />
deutschen Markt kaum berücksichtigt.<br />
Die vbb – Vereinigung für Bankbe-<br />
rufsbildung e.V. – wird im März 2003<br />
erstmalig ihr neues Qualifizierungssystem<br />
zum „Private Banker vbb/AKAFIN“ starten<br />
(Einschreibefrist bis zum 21.2.2003).<br />
Die Zentralprüfung beim DEVFP ist für<br />
November 2004 vorgesehen.<br />
Eine Reihe von Neuerungen zeichnen<br />
dieses System aus:<br />
Das Konzept ist konsequent auf eine<br />
berufsbegleitende Teilnahme ausgerichtet<br />
und lässt den Beratern genug Freiraum<br />
für ihr Kerngeschäft. Die Laufzeit beträgt<br />
ca. 18 Monate von der Grundlagenprüfung<br />
bis zur Abschlussprüfung „Private<br />
Banker“, welche die Voraussetzung für<br />
die Teilnahme an der Zentralprüfung des<br />
DEVFP zum CFP ist.<br />
Bereits in die Grundlagenprüfung ist<br />
ein Assessmentverfahren integriert, welches<br />
zu einer Empfehlung für oder gegen<br />
das Ziel des „Private Banker“ führt.<br />
Scheint das Ziel CFP nicht erreichbar, so<br />
wird z.B. der Abschluss als „Zertifizierter<br />
Anlageberater vbb/DAI“ als Zwischenstufe<br />
für einen Ausstieg aus dem System<br />
genutzt. Teure Fehlentscheidungen in der<br />
Die Anbieter:<br />
Die vbb – Vereinigung für Bankberufsbildung<br />
e.V. – bietet seit Anfang der 70er<br />
Jahre Seminare zum Thema Finanzplanung<br />
an. Mitglieder der vbb sind vor<br />
allem kleine und mittlere Privatbanken,<br />
Auslandsbanken und Finanzdienstleistungsunternehmen;<br />
die Angebote stehen<br />
aber grundsätzlich jedem Interessierten<br />
offen. Mit mehr als 700 Seminarveranstaltungen<br />
und über 10.000 Teilnehmern<br />
Fortbildung + Qualifizierung 21<br />
Autor + Kontakt<br />
Dr. Markus Cordes<br />
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />
vbb – Vereinigung für Bankberufsbildung<br />
e.V.<br />
Tel. +49 (0)69 - 60 50 10 - 12<br />
E-Mail: Markus.Cordes@vbb.de<br />
www.vbb.de<br />
Personalplanung und bei den Bildungsausgaben<br />
werden so vermieden.<br />
Die Fachinhalte werden durch Lernprogramme,<br />
Selbststudienmaterial und<br />
Seminare vermittelt. Für die Seminare ist<br />
dabei eine idealtypische Reihenfolge definiert.<br />
In Ausnahmefällen können Seminare<br />
aber auch im offenen Angebot der<br />
vbb nachgeholt werden, wodurch sich<br />
die Zeitplanung für die Teilnehmer deutlich<br />
einfacher gestaltet.<br />
In sieben dreitägigen Workshops in<br />
festen Gruppen wird die Entwicklung der<br />
Beraterpersönlichkeit mit in den Mittelpunkt<br />
gestellt. Die fachlichen Inhalte aus<br />
den vorangegangenen Seminaren werden<br />
dort jeweils vorausgesetzt und weiter vertieft<br />
– vor allem aber in ihrer Anwendung<br />
auf die Situation des Kunden trainiert.<br />
In den Workshops werden z.B. auch<br />
die Finanzpläne besprochen, welche die<br />
Teilnehmer für realitätsnahe Fallstudien<br />
erstellen. Die Betreuung erfolgt aber jeweils<br />
durch Finanzexperten und Vertriebstrainer<br />
parallel. Das Motto für den<br />
Berater lautet dabei: Dem Kunden auf<br />
Augenhöhe begegnen, ohne die eigene<br />
Authentizität zu verlieren!<br />
Während der Laufzeit des Kurssystems<br />
und am Ende sind Prüfungen vorgesehen,<br />
die die Fortschritte des Beraters dokumentieren<br />
und auf die externe Zentralprüfung<br />
zum CFP vorbereiten. Der Titel<br />
„Private Banker vbb/AKAFIN“ dokumentiert<br />
die erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungsprogramm<br />
und an den Prüfungen<br />
der vbb.<br />
pro Jahr ist die vbb der größte unabhängige<br />
Anbieter von Weiterbildung im<br />
Bankenumfeld.<br />
Partner der vbb für den besonderen<br />
Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung<br />
der Berater in diesem Ausbildungssystem<br />
ist die AKAFIN – Private Akademie für<br />
angewandte Finanzberatung <strong>GmbH</strong>,<br />
die in diesem Bereich über einzigartiges<br />
Know-how verfügt.
22 Medien + Fachliteratur<br />
Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />
Der Bereich „Finanzgeschäfte I“ ist ein zentrales Fach für den Erwerb<br />
des eidgenössisch anerkannten Fachausweises der Berufsgruppen<br />
Banken, Versicherungen und Finanzplaner. Erstmals liegt ein umfassendes,<br />
auf dieses Thema zugeschnittenes Lehrmittel in Buchform vor<br />
(478 Seiten). Nachdem dieses Stoffgebiet im benachbarten Ausland<br />
noch nicht systematisch erarbeitet worden ist, wird das Werk auch<br />
in Deutschland und Österreich in Fachkreisen (praktizierende und<br />
angehende Finanzdienstleister, Dozierende) auf erhebliches Interesse<br />
stoßen.<br />
Schlagworte:<br />
■ Wichtige Anlageinstrumente und<br />
Derivate<br />
■ Rendite und Risiko von Anlagen<br />
■ Devisen-, Geldmarkt- und Edelmetallhandel<br />
■ Emissionen und Börse<br />
■ Kontrollfragen und Bearbeitungsaufgaben<br />
Bedeutung und Inhalt des Moduls<br />
„Finanzgeschäfte I“<br />
Das Modul „Finanzgeschäfte I“ muss auf<br />
der Stufe „eidgenössisch anerkannter<br />
Fachausweis“ von allen drei Berufsgruppen<br />
– Banken, Versicherungen und<br />
Finanzplaner – absolviert werden. Es beinhaltet<br />
zwei Schwerpunktthemen. Der<br />
erste Bereich liegt in den bankmäßigen<br />
Anlageprodukten, ausgehend von den<br />
kontomäßig geführten Bankeinlagen,<br />
über die verschiedenen Aspekte von<br />
Zinspapieren, Aktien und Anlagefonds, bis<br />
hin zu Grundkenntnissen über wichtige<br />
Derivate, vor allem Futures und Optionen.<br />
Das zweite wichtige Thema betrifft<br />
die Finanzmärkte, insbesondere die Devisen-<br />
und Geldmärkte, sowie das Emissionsgeschäft<br />
und den Effektenhandel.<br />
Die Anforderungen an die Studierenden<br />
umfassen sowohl das Grundverständnis<br />
über wichtige Merkmale einzelner<br />
Anlageinstrumente – vor allem die Zusammenhänge<br />
zwischen Rendite und Risiko<br />
– als auch die Lösung konkreter Problemstellungen<br />
und Berechnungen. Als Beispiele<br />
seien genannt die Berechnung unterjähriger<br />
Renditen und der Rendite auf<br />
Verfall, Aspekte der Duration, wichtige<br />
Aktienkennzahlen, die Grundsätze der<br />
Bewertung von Unternehmungen und<br />
Aktien, die Berechnung und Interpretation<br />
von Kennzahlen im Derivatebereich, die<br />
Berechnung von Wechselkursen auf Kassa<br />
und auf Termin (inklusive Cross rates), die<br />
Funktionen von Devisen- und Zinssatzswaps,<br />
von Währungsswaps und Repos.<br />
Ein konzentrierter didaktischer<br />
Leckerbissen<br />
Das neue Lehrmittel ist im Verlauf einer<br />
siebenjährigen Lehrpraxis während mehr<br />
als 50 Kursen entstanden. Gegliedert nach<br />
den wichtigsten Anlagearten – Zinsanlagen,<br />
Beteiligungspapiere, Anlagefonds<br />
und Derivate – werden die dazu gehörigen<br />
theoretischen Kenntnisse bei den<br />
entsprechenden Instrumenten vermittelt.<br />
Der gesamte Stoff ist in einen Haupttext<br />
und ergänzende Erklärungen am linken<br />
Seitenrand aufgeteilt. Besonderes Augenmerk<br />
wurde den Finanzmärkten gewidmet,<br />
d.h. dem Devisen- und Geldmarkthandel<br />
und seinen Instrumenten, sowie<br />
dem Emissionsgeschäft und dem Effektenhandel.<br />
Den Lesern kommt zugute, dass der<br />
Autor während seiner fast dreißigjährigen<br />
Banklaufbahn – unter anderem als Mitglied<br />
der Geschäftsleitung der Zürcher<br />
Rothschildbank und als stellvertretender<br />
Generaldirektor der Zürcher Kantonalbank<br />
– praktisch in allen Bereichen des Wertschriftengeschäftes<br />
selbst gearbeitet oder<br />
Führungsaufgaben wahrgenommen hat.<br />
Von der Pflicht zur Kür<br />
Das Ziel dieses für die Praxis verfassten<br />
Buches ist nicht nur eine optimale<br />
Prüfungsvorbereitung auf das Modul<br />
„Finanzgeschäfte I“, sondern auch die<br />
Anwendung der theoretischen Kenntnisse<br />
auf Fragen des beruflichen Alltags. Deshalb<br />
wird jedes Kapitel durch zahlreiche<br />
Kontrollfragen, Bearbeitungs- und Berechnungsaufgaben<br />
ergänzt. Studierende<br />
und Dozierende erhalten damit Zugang<br />
zu einer Fundgrube von Aufgaben.<br />
Autor + Kontakt<br />
Reto Andrea Lyk, Dr. iur.<br />
Selbstständigerwerbender, Dozent in<br />
den Bereichen Finanzgeschäfte,<br />
Finanzmanagement und Recht<br />
Tel. +41 (0)1 - 923 42 61<br />
E-Mail: lyk@bluewin.ch<br />
Ein ausführliches Glossar erleichtert<br />
vor allem dem branchenfremden Studierenden<br />
den Einstieg, und das ausführliche<br />
Stichwortverzeichnis weist sowohl<br />
auf die einzelnen Buchseiten als auch auf<br />
die zum betreffenden Stichwort gehörigen<br />
Kontrollfragen und Bearbeitungsaufgaben<br />
hin. Damit ist die Erarbeitung des<br />
Stoffes sogar weitgehend im Selbststudium<br />
machbar.<br />
Das Buch<br />
Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />
ISBN 3-286-33411-1, Verlag SKV<br />
Tel. +41 (0)1 - 283 45 21<br />
verlagskv@kvschweiz.ch,<br />
www.verlagskv.ch<br />
Inhaltsübersicht<br />
Kapitel 1: Konto- und Depotbeziehungen<br />
sowie Kundensafes<br />
Kapitel 2: Zinsanlagen<br />
Kapitel 3: Beteiligungspapiere und<br />
andere Sachwerte<br />
Kapitel 4: Anlagefonds und fondsähnliche<br />
Anlagen<br />
Kapitel 5: Einführung in die Derivate<br />
Kapitel 6: Noten-, Devisen-, Geld-<br />
und Edelmetallmärkte<br />
Kapitel 7: Das Emissionsgeschäft<br />
Kapitel 8: Der Effektenhandel<br />
Anhang: Antworten und Lösungen zu<br />
den Aufgaben, Abkürzungen,<br />
Fachausdrücke, Literaturverzeichnis,<br />
Stichwortverzeichnis
Rezensionen<br />
Karin Meyer-Götz /<br />
Dr. Heinrich Meyer-Götz<br />
Das MEGO – Vorsorgebuch<br />
4. Aufl., 2001, 181 S., MEGO<br />
Internet-Verlag <strong>GmbH</strong>, Bestellung<br />
unter Tel.: +49 (0) 800 - 880 82 00,<br />
www.mego.de<br />
Alter, Krankheit und Tod sind Tabuthemen.<br />
Eine systematische Vorsorge ist eher die<br />
Ausnahme. Ohne gültige Vollmachten<br />
jedoch bleibt der Zugriff, z.B. zu den Konten,<br />
verwehrt. Nach dem Tode kommt es<br />
zu Streitigkeiten. In Unglücksfällen fehlt<br />
der Überblick zu den wichtigsten Dokumenten,<br />
Testamente sind nicht auffindbar,<br />
Patienten-, rsp. Betreuungsverfügungen<br />
unterblieben, Vorsorgevollmachten fehlen.<br />
Die Autoren, Fachanwälte, haben einen<br />
Leitfaden – in Form eines Arbeitsbuches<br />
– zur immateriellen Lebensvorsorge geschaffen.<br />
Zahlreiche Checklisten zu Vollmachten<br />
und Verfügungen sind enthalten.<br />
Aber auch Checklisten zu Persönlichem,<br />
zu Versicherungen und Finanziellem sind<br />
eingebunden. Den Vorsorgeplaner gibt es<br />
für Ehepaare, für Alleinstehende und<br />
nicht eheliche Lebensgemeinschaften, wie<br />
auch für Familien mit Kindern.<br />
Michael Franke & Katrin Bornberg<br />
Berufsunfähigkeitsatlas 2002, 530 S.<br />
und Fondspolice Atlas 2002, 469 S.<br />
2002, Göttingen, beides im Verlag<br />
BHM <strong>GmbH</strong> erschienen,<br />
Bezug Fax +49 (0) 551 - 633 92 02<br />
Die beiden Autoren sind seit Jahren profunde<br />
Kenner von Versicherungsprodukten<br />
und haben sich einen besonderen<br />
Namen mit dem Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />
gemacht. Nahezu<br />
unbemerkt vom Markt, fand in diesem sehr<br />
wichtigen Versicherungsbereich eine innovative<br />
Produkterneuerung statt – damit<br />
wird der jüngsten höchstrichterlichen<br />
Rechtssprechung Rechnung getragen. Das<br />
gewichtige Werk geht auf die Bewertungsrichtlinien,<br />
auf die Bedingungen, wie<br />
auch auf das Antragsrating ein. Abschließend<br />
wird eine Detailbewertung von<br />
Produkt und Antrag vorgenommen. Das<br />
Autorenteam schuf zudem ein umfassendes<br />
Ratingwerk für die fondsgebundene<br />
Renten- und Lebensversicherung. In<br />
diesem Produktbereich sind die Qualitätsunterschiede<br />
beträchtlich. Mit der F+B ist<br />
zu erkennen, wie die Qualität einer<br />
Fondspolice gemessen werden kann und<br />
welche Merkmale prüfbar sind. Unterstützt<br />
werden beide Jahresberichte durch<br />
eine webbasierte Profi-Analyse.<br />
Michael Vetter<br />
Erfolgreich im Umgang mit Banken<br />
– Tipps und Informationen für<br />
mittelständische Unternehmen<br />
Verlagsgruppe Handelsblatt, Düsseldorf,<br />
2001, 106 S., Bezug HB-Shop<br />
Fax +49 (0) 211-8871770<br />
Der Autor ist Lehrbeauftragter und erfahrender<br />
Unternehmensberater für mittelständische<br />
Unternehmen in Anlage- und<br />
Kreditfragen. Die Praxis zeigt, dass Preisund<br />
Konditionsverhandlungen mit der<br />
Bank von den meisten Unternehmern<br />
unprofessionell geführt werden. Markttransparenz,<br />
Zeitmangel und Unkenntnis<br />
dürften dafür die Gründe sein. In Zeiten<br />
der zunehmenden Verschärfung der Bonitätsprüfungen<br />
der Banken ist ein Umdenken<br />
dringend angezeigt. Der vorliegende<br />
Ratgeber für Unternehmer und<br />
deren Berater gibt für alle Finanzierungsformen<br />
praxisrelevante Informationen<br />
und Hilfestellungen im Umgang mit dem<br />
Finanzinstitut.<br />
Th. Dommermuth / M. Hauer<br />
Altersvorsorge nach der<br />
Rentenreform<br />
1. Aufl. Freiburg, Haufe 2002,<br />
204 S., ISBN 3-448-04657-4,<br />
incl CDRom, sowie:<br />
Taschenguide Die neue Rente<br />
Haufe 2002, 126 S.,<br />
ISBN 3 448 04877-1<br />
Weitreichende Entscheidungen zur betrieblichen<br />
und privaten Altersversorgung<br />
stehen an. Die Autoren haben sich dem<br />
Thema sehr intensiv angenommen. Zielgruppengerecht<br />
stehen nun 3 Publikationen<br />
zur Verfügung: der Taschenguide für<br />
den Arbeitnehmer, in dem übersichtlich<br />
und klar dargestellt wird, welche privaten<br />
und betrieblichen Vorsorgeformen sich<br />
für wen lohnen. Der umfangreichere<br />
Praxis-Ratgeber richtet sich an den fortgeschrittenen<br />
Anleger und Berater, der<br />
einen umfassenden Überblick über den<br />
Medien + Fachliteratur<br />
aktuellen Stand der gesetzlichen, betrieblichen<br />
und privaten Altersversorgung erlangen<br />
möchte. Zahlreiche Checklisten<br />
und Übersichten stehen zur Vertiefung<br />
zur Verfügung. In Kürze steht dem Berater<br />
die Beratungssoftware „Altersvorsorge<br />
Planer“ zur Verfügung, die neben der<br />
Situationsanalyse auch Vorschläge zur<br />
Anlagenstruktur erstellen soll.<br />
Emil Hierhold<br />
Sicher präsentieren – wirksamer<br />
vortragen – Tipps und Tricks für<br />
die Praxis<br />
6. aktualisierte Auflage, Wien/Frankfurt<br />
2002, 448 S., Redline/Ueberreuther,<br />
ISBN 3 8323 0928 4<br />
Komplexe Themen, Informationsüberfluss<br />
und chronischer Zeitmangel charakterisieren<br />
Beratungssituationen. Klare,<br />
kompakte Kurzpräsentationen sind ein<br />
Lösungsweg, der Zeit spart und Entscheidungen<br />
vorbereitet. Wesentlich sind dabei<br />
jedoch nicht aktuelle Medien, sondern<br />
klare Strategien für Aufbau und Durchführung.<br />
Der Autor bietet in seinem Standardwerk<br />
neue Strategien, Tipps und Tricks<br />
für den überzeugenden Auftritt. In der nun<br />
überarbeiteten Auflage wird aufgezeigt,<br />
wie man Kompliziertes einfach darstellt,<br />
trockene Themen interessant aufbereitet,<br />
abstrakte Formen veranschaulicht, umfangreiche<br />
Inhalte auf wenige Minuten<br />
verständlich komprimiert und desinteressierte<br />
Teilnehmer fesselt.<br />
Dipl.-Ing. Dr.Otto Max Schaefer<br />
Performance Measures in Value<br />
Management<br />
Reihe MRU, Band 13, 2002, Ernst<br />
Schmidt Verlag, ISBN 3 503 06335 8<br />
Die Diskussion über Cash Value Added<br />
(CVA) und economic Value Added (EVA)<br />
wird seit Beginn der 90 er Jahre geführt.<br />
Der Autor entwickelt ein Modell, in dem<br />
CVA und EVA aus der Discounted-Cash-<br />
Flow-Bewertungsmethodik hergeleitet<br />
wird. Dies erlaubt eine systematische<br />
und quantitative Diskussion zweier wichtiger<br />
Quellen für Fehlindikation von<br />
Value-Added-Kennzahlen: Inflation und<br />
die Verwendung des Netto-Kapitals zur<br />
Berechnung des EVA.<br />
23
24 Adressen + Kontakte<br />
Adressen<br />
Name Straße Ort E-Mail internet Tel Fax<br />
Certifizierungsverbände – Finanzplaner<br />
DEVFP Deutscher Verband Eschersheimer D - 60322 Frankfurt info@devfp.de www.devfp.de +49 (0)69 - 90 55 08 67 +49 (0)69 - 90 55 08 70<br />
<strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s e.V. Landstraße 18<br />
EFPA European <strong>Financial</strong> Sektion BRD: D - 61348 Bad Homburg info@efpa.de www.efpa.de +49 (0)61 72 - 69 00 00 +49 (0)61 72 - 69 00 00<br />
Planning Association Ferdinandstraße 19<br />
SFPO Swiss <strong>Financial</strong><br />
<strong>Planner</strong>s Organisation<br />
Münzgraben 6 CH - 3000 Bern info@sfpo.ch www.sfpo.ch +41 (0)31 - 326 27 30 +41 (0)31 - 326 27 31<br />
AFP Austrian <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s Wallnerstraße 3 A - 1010 Wien afp@bwg.at +43 (0)11 +43 (0)11<br />
-431-533 50 50 - 431 -53127247<br />
Berufsverbände – Finanzplaner<br />
DGF Deutsche Gesellschaft für<br />
Finanzplanung e.V.<br />
Ferdinandstraße 19 D - 61348 Bad Homburg dgf@finanzplanung.de www.finanzplanung.de +49 (0)61 72 - 69 00 69 +49 (0)61 72 - 69 00 00<br />
BFP Bundesverband- Seerosenstraße 17 D - 65195 Wiesbaden info@bundesverband- www.bundesverband- +49 (0)6 11 - 40 90 79 40 +49 (0)611-4090 7960<br />
Finanz-Planer e.V. finanz-planer.de finanz-planer.de<br />
FPVS Finanzplaner<br />
Verband Schweiz<br />
Zentralstraße 26 CH - 5610 Wohlen fpvs@argusch.ch www.fpvs.ch +41 (0)56 - 621 33 87 +41 (0)56 - 621 33 87<br />
Schweizischer Privatplaner- Grundweg 6 CH - 8103 info@privatplaner.ch www.privatplaner.ch +41 (0)1 - 77 55 33 5 +41 (0)1 - 77 55 33 4<br />
Verband Unterengstringen<br />
Ausbildung – Finanzplaner<br />
Bankakademie e. V. Sonnemannstraße 9-11 D - 60314 Frankfurt kohl@ www. +49 (0)69 - 154 00 82 10 +49 (0)69 - 154 00 82 14<br />
bankakademie.de bankakademie.de<br />
ebs Finanzakademie <strong>GmbH</strong> Kranenstraße 19 D - 65375 info@ebs-finanz- www.ebs-finanz- +49 (0)67 23 - 888 80 +49 (0)67 23 - 88 88 11<br />
Oestrich-Winkel akademie.de akademie.de<br />
VBB-Vereinigung für Darmstädter D - 60598 Frankfurt dj@vbb.de www.vbb.de +49 (0)69 - 60 50 10 22<br />
Bankberufsbildung e.V. Landstraße 125<br />
LIFBA – Berufsakademie Schlatter-Dorfstr. 26a D - 78224 Singen bullinger@ www.lifba.de +49 (0)7 11 - 95 57 43 +49 (0)7 11 - 95 57 41<br />
Stuttgart lifba.de<br />
Fachhochschule Frankfurt a.M. Nibelungenplatz 1 D - 60318 Frankfurt knoess@wb. www.fh-frankfurt.de +49 (0)69 - 15 33 26 81 +49 (0)69 - 15 33 26 83<br />
university of applied sciences fh-frankfurt.de<br />
EAFP – Europäische Akademie<br />
für Finanzplanung<br />
Ferdinandstraße 19 D - 61348 Bad Homburg info@eafp.com www.eafp.com +49 (0)61 72 - 69 09 00 +49 (0)61 72 - 69 09 77<br />
ADG Akademie Deutscher<br />
Genossenschaften<br />
Schloß Montabaur D - 56410 Montabaur info@adgonline.de www.adgonline.de +49 (0)26 02 - 141 33 +49 (0)26 02 - 15 31 33<br />
DSGV Deutscher Sparkassenund<br />
Giroverband<br />
Buschstraße 32 D - 53113 Bonn www.dsgv +49 (0)2 28 - 20 45 68 +49 (0)2 28 - 20 47 05<br />
miberg-institut Köln Sachsenring 37- 39 D - 50677 Köln frigger@k.mibeg.de www.mibeg.de +49 (0)2 21 - 336 04 71 +49 (0)2 21 - 336 04 71<br />
FHS Hochschule St. Gallen Militärstraße 10 CH - 9013 St. Gallen wbwi@fhsg.ch www.fhsg.ch/wbwi +41 (0)71 - 274 36 40 +41 (0)71 - 274 36 46<br />
IfFP Institut für Finanzplanung Klosterstraße 42 CH - 5430 Wettingen info@iffp.ch www.iffp.ch +41 (0)56 - 437 40 60 +41 (0)56 - 437 40 61<br />
BVF Schweizerische Trägerschaft Bubenbergplatz 10<br />
für Finanzplanung<br />
CH - 3001 Bern bvfinfo@vbv.ch www.bvf-bap.ch +41 (0)31 - 310 10 70 +41 (0)31 - 328 26 28<br />
Logismata AG – Education Hardturmstraße 76 CH - 8005 Zürich info@logismata.ch www.logiedu.ch +41 (0)1 - 276 16 16 +41 (0)1 - 276 16 06<br />
Certifizierungsverband – estate planner<br />
VEPD Verband Estate<br />
<strong>Planner</strong> Deutschland e.V.<br />
Berufsverbände – estate planner<br />
Werrgasse 9 D - 69120 Heidelberg info.vepd@gmx.de www.vepd-online.de +49 (0)62 21 - 40 21 81 +49 (0)62 21 - 83 71 00<br />
DVEV Deutsche Vereinigung Hauptstraße 18 D - 74918 Angelbachtal/ dvev@erbrecht.de www.dvev.de +49 (0)72 65 - 91 34 14 +49 (0)72 65 - 91 34 34<br />
für Erbrecht e.V. Heidelberg<br />
Deutsches Forum für Rosental 10 D - 80331 München info@ www. +49 (0)89 - 260 52 07 +49 (0)89 - 260 52 87<br />
Erbrecht e.V. erbrechtsforum.de erbrechtsforum.de<br />
Ausbildungsinstitute – estate planner<br />
AEPD Akademie für estate Hüterweg 9 a D - 85748 Garching/ aepd@gmx.de www.aepd.de +49 (0)89 - 329 295 02 +49 (0)89 - 329 295 03<br />
planning Deutschland <strong>GmbH</strong> München<br />
ebs Finanzakademie <strong>GmbH</strong> Kranenstraße 19 D - 65375 info@ebs- www.ebs- +49 (0)67 23 - 99 50 20 +49 (0)67 23 - 99 50 25<br />
Oestrich-Winkel finanzakademie.de finanzakademie.de<br />
Bankakademie e. V. Sonnemannstraße 9-11 D - 60314 Frankfurt stehmann@ www. +49 (0)69 - 154 00 81 04 +49 (0)69 - 154 00 82 12<br />
ab Februar 2003 bankakademie.de bankakademie.de<br />
Kontakte<br />
■ Finanzplanungsunternehmen zur mittelfristigen Übernahme:<br />
Erfolgreiches Finanzplanungsunternehmen in der deutschsprachigen<br />
Schweiz sucht einen aktiven Gesellschafter. Gegebenenfalls Nachfolger<br />
per Übernahme möglich. In Übergangsphase beratende Einarbeitung<br />
gewährleistet. Fünf Jahre am Markt, mehr als 1100 aktive<br />
Kunden, bisher SFr. 110 Mio. investiertes Anlagekapital, Anlagemedien<br />
Lebensversicherungen und Anlage-Investmentfonds. Zukünftiges<br />
Geschäftspotenzial der bestehenden Kunden datengerecht<br />
erfasst. Exzellente Organisation. Bestehende langjährige Verträge mit<br />
Berufsverbänden sorgen für Folgegeschäftspotenziale. Kontaktaufnahme<br />
an Chiffre FPR 12-02-01<br />
■ Finanzplaner sucht neue Herausforderung:<br />
Mitte 30, familiär ungebunden, abgeschlossenes BWL-Studium, FDLund<br />
Bankkarriere mit vertrieblicher Orientierung im Aktiv- und<br />
Passiv-Bereich, zuletzt als Finanzplaner mit abgeschlossener Ausbildung<br />
und Beratungserfahrung bei Finanzinstitut tätig. Umstrukturierungsbedingt<br />
neues Aufgabengebiet in der Beratung gehobener<br />
Kunden gesucht, Schwerpunkte in der Finanzplanung, Nachfolgeplanung,<br />
Portfolio-Management oder Vermögens-Controlling erwünscht;<br />
nachhaltige Entwicklungsperspektive im „private banking“ bei<br />
Geschäfts- und Privatbank oder bei größerer Steuerberater-/WP-Kanzlei<br />
gesucht. Ihr Angebot bitte an Chiffre FPR 12-02-02