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Financial Planner Report - Instrumenta GmbH

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<strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> <strong>Report</strong><br />

Dirk Klinkenberg, Dipl. Kfm. Seite 3<br />

Der Steuerberater als idealer Vermögensplaner<br />

Dr. Tom Offerhaus, RA Seite 4<br />

Steuerliche Konsequenzen von<br />

Vertragsänderungen bei Lebensversicherungen<br />

Christoph H. Riedel, RA und StB Seite 5<br />

Ehescheidung – das Ende der Vermögensplanung?<br />

Dr. Marc Jülicher, RA Seite 6<br />

Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes<br />

Handeln nach dem BFH-Vorlagebeschluss<br />

Dr. Rudolf Bätscher, Dr. Markus Piller Seite 7<br />

Systemisches Denken in der Finanzplanung<br />

Willy Graf, lic. iur. HSG Seite 8<br />

Lean <strong>Financial</strong> Planning heißt „einfach“<br />

erfolgreich sein! Ein Erfahrungsbericht<br />

Horst Schneider, Michael Andrae Seite 10<br />

Privates Finanzmanagement als Dienstleistung<br />

im Bankhaus Ellwanger & Geiger<br />

Birgit Lang Seite 11<br />

Kapitalversicherung verkaufen statt kündigen:<br />

lukrative Alternative zur Vertragskündigung<br />

Kai-Michael Pappert Seite 12<br />

Renditeperspektiven auf hoher See<br />

magazine for financial + estate planning<br />

Ingo Chudoba Seite 14<br />

Kalkulierbares Risiko oder theoretische Chance?<br />

Prozesskostenfinanzierung als Anlage<br />

Rüdiger Wolff Seite 15<br />

Operate-Leasing-Fonds laufen weiter<br />

Robert List Seite 16<br />

Vermögensanlage unabhängig von Aktien,<br />

Renten und Immobilien<br />

Roman Burger Seite 18<br />

Der geschlossene Immobilienfonds:<br />

Sicherungsmechanismen der „neuen Generation”<br />

Prof. Dr. Hanspeter Gondring Seite 19<br />

BASEL II – Konsequenzen für die Beratungspraxis<br />

Carolin Bullinger Seite 20<br />

Zukunftsfaktor Qualifikation für<br />

erfolgreiche Finanzdienstleister<br />

Dr. Markus Cordes Seite 21<br />

Art and Practice of <strong>Financial</strong> Planning:<br />

Neues Ausbildungssystem mit weltweit<br />

anerkanntem Zertfikat<br />

Dr. Reto Andrea Lyk Seite 22<br />

Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />

FPR-Service Seite 23<br />

Medien und Fachliteratur<br />

FPR-Service Seite 24<br />

Adressen und Kontakte<br />

Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Vermögensgestaltungsberatung<br />

04/2002


2 Editorial + Impressum<br />

Editorial<br />

Was macht ein Finanzplaner<br />

anders?<br />

Schon seit einiger Zeit<br />

haben die privaten Anleger<br />

wenig Freude mit Ihren getätigten<br />

Anlageentscheidungen und Kapitalinvestitionen.<br />

Die Überschussbeteiligungen<br />

der KLV/RV werden kräftig reduziert, die<br />

meisten Immobilien sind weit von ihren<br />

Höchstständen entfernt, nicht wenige<br />

geschlossene Fondsbeteiligungen bringen<br />

ihren Besitzern nach erwünschten<br />

steuerlichen Verlusten nun auch handfeste<br />

reale Einbußen; von den Ständen<br />

in den Aktiendepots ganz zu schweigen.<br />

Hinzu kommen noch beruflicher oder<br />

unternehmerischer Unbill. Deflationäre<br />

Tendenzen werden zudem von den<br />

„Weisen“ wahrgenommen. Von einer<br />

Besserung der Situation kann wohl auf<br />

absehbare Zeit nicht ausgegangen werden.<br />

Wohl dem, der über eine ausgewogene<br />

Anlagestruktur und über ein<br />

lebensphasengerechtes Risikomanagement<br />

verfügt.<br />

Know Your Customer – die Risikoneigung<br />

und die Risikofähigkeit eines<br />

privaten Anlegers ist mit seinen Lebenszielen<br />

und seinen derzeitigen Lebensphasen<br />

in Einklang zu bringen. Das<br />

klingt einleuchtend und logisch! Genauso<br />

nachvollziehbar wie das Postulat<br />

„der anlegergerechten und anlage-<br />

gerechten Beratung“! Die Umsetzung<br />

dieser Forderungen ist nicht nur auf den<br />

ersten Blick anspruchsvoll, denn was<br />

gehört u.a. dazu: die Lebensziele und<br />

Prioritäten des Kunden richtig werten,<br />

die gesamte Liquiditäts- und Vermögensstruktur<br />

im Status Quo und in deren<br />

Entwicklung zu erkennen, die internen<br />

und externen Einflussfaktoren adäquat<br />

zu quantifizieren. Letztlich benötigt der<br />

Kunde und sein Fach-Coach eine vernetzte,<br />

dynamische Gesamtsicht, um<br />

entscheidungsfähig zu werden. Eindimensionale<br />

Produktverkäufer – ob nun im<br />

Status des Vermittlers oder des Beraters<br />

– sind nicht in der Lage diese Anforderungen<br />

zu erfüllen.<br />

Um nicht missverstanden zu werden<br />

– auch ein Finanzplaner ist letztlich ein<br />

Verkäufer – und wenn mit dem Siegel<br />

„…die Lebensziele und Prioritäten des Kunden richtig werten, die gesamte<br />

Liquiditäts- und Vermögensstruktur im Status Quo und in deren Entwicklung zu<br />

erkennen, die internen und externen Einflussfaktoren adäquat zu quantifizieren.“<br />

Schwerpunktthemen der nächsten Ausgabe:<br />

■ Ausgabe März 03:<br />

• Beratungstechnologie<br />

• Beratungskonzepte<br />

• Beratungsmethodik<br />

FPR Kunden-Service:<br />

des CFP’s ausgestattet, ein besonders<br />

qualifizierter Finanzdienstleister. Nur vor<br />

jeder Anlage- und Handlungsempfehlung<br />

wird die Entscheidungsfähigkeit in<br />

Form einer vernetzten Gesamtsicht<br />

herbeigeführt.<br />

Nutzbringendes Lesen und erfolgreiches<br />

„networking“ wünscht Ihnen<br />

Ihr<br />

Peter J.Krauss, CFP<br />

Dipl.-Kfm, Finanzökonom.ebs<br />

• Beratung und Verkauf ein<br />

Widerspruch? – Wirtschaftliche<br />

Formen der Finanzplanung!<br />

Redaktionsschluss: 20.02.03<br />

Sie möchten Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Multiplikatoren die neueste<br />

Ausgabe in gedruckter Form zur Verfügung stellen? Ab Bestellungen von 25<br />

Exemplaren ist dies mit der März-Ausgabe 03 möglich. Stückpreis EUR 3,75;<br />

Lieferung frei Haus. Ihre Bestellungen können bis zum 10. März 2003 angenommen<br />

werden.<br />

Impressum<br />

FINANCIAL PLANNER REPORT<br />

magazine for financial + estate planner<br />

Herausgeber<br />

PKE – Peter Krauss Events <strong>GmbH</strong><br />

Fürther Straße 212/B1<br />

90429 Nürnberg<br />

Tel: + 49-(0)9 11-9 79 69 24<br />

Fax: + 49-(0)9 11-9 79 69 25<br />

E-Mail: info@pkc-events.de<br />

Verantwortlicher Redakteur und<br />

verantwortlich i.S.d.P.<br />

Peter J. Krauss, GF, CFP,<br />

Dipl.-Kfm., Finanzökonom ebs,<br />

Anschrift s.o.<br />

Beiträge + Autoren<br />

In den mit Namen versehenen Beiträgen<br />

wird die Meinung der Autoren wiedergegeben.<br />

Nicht in jedem Fall muss eine Übereinstimmung<br />

mit der des Herausgebers<br />

gegeben sein.<br />

Urheberrechtlich ist diese Zeitschrift und<br />

alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen<br />

geschützt. Ohne explizite Zustimmung<br />

des Herausgebers ist jede Art der<br />

Verwertung außerhalb der engen Grenzen<br />

des Urheberrechts unzulässig. Das gilt<br />

insbesondere für Kopien, Übersetzungen,<br />

Microverfilmungen wie auch für die<br />

Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen<br />

Systemen.<br />

Beilagen + Anzeigen<br />

PKE – Peter Krauss Events <strong>GmbH</strong><br />

Ursula Krauss<br />

Anschrift s.o.<br />

Gestaltung + Produktion<br />

Günzinger & v. Bomhard<br />

Werbeagentur <strong>GmbH</strong><br />

Justus-v.-Liebig-Ring 15<br />

82152 Krailling b. München<br />

Tel. 0+49-(0) 89-89 93 02 36<br />

E-Mail: info@gvb.de<br />

Termine + Veranstaltungen,<br />

Adressänderungen + Fachbeiträge<br />

Fax: + 49-(0)9 11-9 79 69 25<br />

E-Mail: info@pkc-events.de<br />

Auflage + Erscheinungsweise<br />

Auflage: ca. 10.000 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />

Adressaten + Leserschaft<br />

■ Finanzinstitute: Entscheidungsträger,<br />

Projektleiter und Vermögensberater im<br />

Segment Affluent + Private Banking<br />

■ <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>: CFP, <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>,<br />

<strong>Financial</strong>Advisor, eidgen. dipl.<br />

Finanzplanungs-Experte, eidgen. dipl.<br />

Finanzplaner mit Fachausweis<br />

■ Estate <strong>Planner</strong>: CEP, Estate <strong>Planner</strong><br />

■ Institutsunabhängige Finanz- und<br />

Vermögensberater<br />

■ Steuerberater und Rechtsanwälte mit<br />

Interessenschwerpunkt in der Vermögensgestaltungs-<br />

und/oder Nachfolgeberatung<br />

Verbreitung<br />

Der <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> <strong>Report</strong> wird gelesen<br />

in D, CH, FL, LUX, A.<br />

Hinweis<br />

Sämtliche Angaben und Inhalte in dieser<br />

Zeitschrift sind weder als Angebot, noch als<br />

Anlage-, Investitions- oder Beratungsempfehlung<br />

zu verstehen.


Der Steuerberater als idealer<br />

Vermögensplaner!<br />

Der Steuerberatermarkt wandelt sich mit zunehmender Geschwindigkeit.<br />

Der Ausbau von Beratungsleistungen ist zur Pflicht geworden,<br />

weil der Preisdruck auf Standardleistungen immens zugenommen hat.<br />

Private Vermögensplanung ist ein Ausweg, weil sich der Steuerberater<br />

als „einzigartiger Partner“ seines Mandanten positionieren kann.<br />

Schlagworte:<br />

■ Steuerberater<br />

■ Vermögensplanung<br />

■ Wettbewerbsvorteile<br />

Jedes Jahr steigt die Zahl der Steuerberater<br />

um 3 - 5 %. Gleichzeitig nimmt die<br />

Zahl der Mandate ab. Ungefähr 40.000<br />

erwartete Unternehmensinsolvenzen in<br />

2002 sprechen für sich.<br />

Konsequenz für den Steuerberater?<br />

■ Rationalisierung (z.B. durch automatisierte<br />

Buchung von Kontoauszügen in<br />

der FiBu)<br />

■ Fokussierung auf die Themen Mandantenbindung<br />

und Mandanten-<br />

Neugewinnung<br />

Wichtigstes Instrument der Mandantenbindung<br />

ist dabei eine umfassende und<br />

aktive Beratung des Mandanten. Denn<br />

mangelnde Beratung war schon immer<br />

der häufigste Grund für einen Steuerberaterwechsel.<br />

Private Vermögensplanung als<br />

Lösung<br />

Der Steuerberater muss also ein Beratungsfeld<br />

aufbauen, das von Mandanten<br />

nachgefragt wird und ihm ein Alleinstellungsmerkmal<br />

gegenüber anderen Steuerberatern<br />

verschafft.<br />

Die Nachfrage nach Beratung in privaten<br />

Finanz- und Vermögensfragen steigt<br />

in den letzten Jahren überdurchschnittlich<br />

an. Unsicherheit über die eigene Alters-<br />

Das <strong>Instrumenta</strong>-Angebot<br />

Die Komplettlösung vom Steuerberater<br />

für den Steuerberater<br />

■ Akquisitionsmittel, Akquisitions-<br />

Workshops<br />

■ Organisations-Software Orgatool<br />

■ Planungssoftware Vermögensplan<br />

2018<br />

■ Schulungs-/Seminarangebote etc.<br />

vorsorge und der Verfall der Aktienkurse<br />

beschäftigen jeden. Gleichzeitig wird<br />

das Problembewusstsein der Mandanten<br />

durch die massive Werbung der Versicherungen<br />

und Banken gesteigert.<br />

Private Vermögensplanung wird zur<br />

Zeit noch von relativ wenigen Steuerberatern<br />

angeboten und bietet deshalb ein<br />

echtes Alleinstellungsmerkmal. Durch<br />

die im Zuge der Vermögensplanung notwendige<br />

Offenlegung der gesamten Vermögens-<br />

und Finanzverhältnisse ergibt<br />

sich zudem eine ganz außergewöhnliche<br />

Mandantenbindung.<br />

Private Vermögensplanung nimmt den<br />

Preisdruck aus den Standardleistungen,<br />

weil der Steuerberater über sein Leistungspaket<br />

verglichen wird und nicht mehr<br />

über den Preis. Gleichzeitig wird die<br />

Mandantenbegeisterung über diese Beratungsleistung<br />

zu neuen Mandaten führen.<br />

Wettbewerbsvorteile<br />

Der Steuerberater hat eine Menge Wettbewerbsvorteile<br />

gegenüber allen anderen<br />

Planern in die Waagschale zu werfen.<br />

Durch die langjährige Mandatsbeziehung<br />

besteht ein einzigartiges Vertrauensverhältnis.<br />

Zudem kann der Steuerberater<br />

durch den bereits vorhandenen Datenbestand<br />

über den Mandanten wesentlich<br />

effektiver arbeiten als jeder andere Berater.<br />

Nutzung der Wettbewerbsvorteile<br />

Um diese herausragende Position zu<br />

nutzen, muss die Dienstleistung<br />

■ den besonderen Kompetenzen des<br />

Berufsstandes,<br />

■ den berufsrechtlichen Beschränkungen<br />

und<br />

■ den Arbeitsabläufen in der Kanzlei<br />

angepasst werden.<br />

Die besondere Kompetenz des Steuerberaters<br />

liegt in der Bilanzerstellung.<br />

Dies gilt es auf die private Vermögensplanung<br />

zu übertragen. Ziel ist deshalb die<br />

Steuer + Recht 3<br />

Autor + Kontakt<br />

Dirk Klinkenberg, Dipl.-Kfm.,<br />

GF <strong>Instrumenta</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Tel. +49 (0)221 - 95 74 94 23<br />

E-Mail: klinkenberg@instrumenta.de<br />

www.instrumenta.de<br />

Erstellung einer privaten Vermögensbilanz<br />

und einer privaten GuV sowie die logische<br />

Fortentwicklung aller Werte hinsichtlich<br />

Vermögen, Schulden, Liquidität<br />

und Steuerbelastung. Damit kann der<br />

Steuerberater ganz hervorragend strategische<br />

und transparenzorientierte Beratung<br />

betreiben. Der Mandant erhält Transparenz<br />

über die grundsätzliche Entwicklung<br />

seines Vermögens und seiner Liquidität<br />

und gewinnt Entscheidungsfähigkeit.<br />

Eine operative produktorientierte<br />

Beratung, z.B. Vermittlung von Versicherungsverträgen,<br />

ist dem Steuerberater<br />

berufsrechtlich nicht erlaubt. Diese Einschränkung<br />

ist für den Steuerbrater aber<br />

durchaus positiv. Sie hindert ihn daran,<br />

kompetenzfremde Beratungsgebiete zu<br />

betreten und dokumentiert auch nach<br />

außen seine Objektivität und Neutralität.<br />

In organisatorischer Hinsicht ist für<br />

die erfolgreiche, wirtschaftliche und dem<br />

Kompetenzprofil des Steuerberaters angepasste<br />

Vermögensplanung entscheidend:<br />

Es geht um die Erstellung einer Bilanz,<br />

einer GuV und deren strategische Analyse<br />

– nur eben im privaten Bereich.<br />

Deshalb kann und muss diese Dienstleistung<br />

auch organisiert werden, analog zur<br />

Erstellung einer betrieblichen Bilanz.<br />

Zusammenfassung<br />

Dem zunehmenden Konkurrenzdruck<br />

kann der Steuerberater nur durch verstärkte<br />

Beratungsleistung begegnen. Private<br />

Vermögensplanung ist ideal, da sie<br />

existierende Mandantenbedürfnisse befriedigt<br />

und dem Steuerberater ein herausragendes<br />

Alleinstellungsmerkmal beschert.<br />

Den Wettbewerbsvorteilen Vertrauen und<br />

Objektivität ist durch eine Beratung Rechnung<br />

zu tragen, die transparenzorientiert,<br />

strategisch und am besonderen Kompetenzprofil<br />

des Steuerberaters ausgerichtet<br />

ist. Die organisatorischen Abläufe müssen<br />

sich an Kanzlei-Standards orientieren.<br />

Dazu hat die <strong>Instrumenta</strong> <strong>GmbH</strong><br />

eine komplette steuerberaterspezifische<br />

Lösung aus dem Berufsstand heraus geschaffen.


4 Steuer + Recht<br />

Steuerliche Konsequenzen von Vertragsänderungen<br />

bei Lebensversicherungen<br />

Nach langem Warten wurde am 22. August 2002 der „Novationserlass“<br />

für Lebensversicherungen veröffentlicht (BStBl I 2002, 827 ff.).<br />

Dadurch gibt es in einigen Bereichen eine erhöhte, steuerliche<br />

Planungssicherheit im Umgang mit bestehenden Lebensversicherungsverträgen.<br />

Schlagworte:<br />

■ Form der Beitragszahlung<br />

■ Veräußerung einer Lebensversicherungspolice<br />

■ Vertragsveränderungen bei<br />

Lebensversicherungen<br />

Wollte man Antworten auf Fragen nach<br />

der steuerlichen Behandlung von Vertragsänderungen<br />

bei Versicherungen auf<br />

den Erlebens- oder Todesfall (kurz: Lebensversicherung)<br />

haben, so musste man sich<br />

bis dato mit einer Unzahl von Einzelerlassen<br />

auseinandersetzen, die teils auf<br />

Bundes- und teils auf Länderebene zu<br />

diesem Thema ergangen sind. Eine ganze<br />

Reihe von Fragen blieb jedoch unbeantwortet,<br />

so dass Rechtssicherheit vor Umsetzung<br />

einer vertragsändernden Maßnahme<br />

nur über die Einholung einer verbindlichen<br />

Auskunft beim zuständigen<br />

Finanzamt zu erlangen war. Auf einen<br />

Teil dieser Fragen gibt das nun erschienene<br />

BMF-Schreiben Antworten.<br />

Das 55 Teilziffern umfassende Schreiben<br />

setzt sich zunächst mit den allgemeinen<br />

Begriffsbestimmungen sowie den<br />

Voraussetzungen, unter denen eine Versicherung<br />

die steuerlichen Begünstigungen:<br />

„Abziehbarkeit der Prämienzahlungen als<br />

Sonderausgaben bzw. Steuerfreiheit der<br />

Ablaufleistung“ vermittelt, auseinander.<br />

Insoweit werden in erster Linie ältere,<br />

bereits bestehende Erlasse zusammengefasst.<br />

Zur Beitragszahlungsdauer gab es<br />

bisher in den Einkommensteuerrichtlinien<br />

lediglich den Hinweis, dass eine laufende<br />

Beitragsleistung auch dann angenommen<br />

wird, wenn eine Beitragszahlung für<br />

eine Dauer von fünf Jahren ab Vertragsabschluss<br />

vereinbart ist. Klargestellt ist nun,<br />

dass Beitragsleistungen auch in unregelmäßigen<br />

Zeitabständen und in unregelmäßiger<br />

Höhe erfolgen dürfen, wobei<br />

jedoch die einzelnen Beitragsleistungen<br />

grundsätzlich in einem wirtschaftlich<br />

ausgewogenen Verhältnis zueinander<br />

stehen müssen. Was unter „wirtschaftlich<br />

ausgewogen“ zu verstehen ist, wurde<br />

wohl bewusst offengelassen.<br />

Dass eine Veräußerung des Lebensversicherungsvertrages<br />

mangels gesetzlicher<br />

Grundlage keine nachteiligen steuerlichen<br />

Folgen nach sich zieht, wird<br />

noch einmal klargestellt. Ein steuerliches<br />

Problem dürfte lediglich der Käufer einer<br />

solchen Lebensversicherung haben. Nach<br />

§§ 20 Abs. 1 Nr. 6, 10 Abs. 1 Nr. 2 b Satz<br />

5 EStG kann er weder die Auszahlungsleistung<br />

steuerfrei einstreichen noch den<br />

Sonderausgabenabzug für weitere Prämienzahlungen<br />

geltend machen. Nichtsdestotrotz<br />

hat sich mittlerweile ein Markt<br />

für professionelle Aufkäufer entwickelt<br />

und damit eine steuerlich sinnvolle Alternative<br />

zur Kündigung von Policen.<br />

Den Schwerpunkt des Schreibens<br />

bilden Beispielsfälle zu denkbaren Vertragsänderungen.<br />

Ausgangspunkt jedweder<br />

Überlegungen im Zusammenhang<br />

mit Besteuerungskonsequenzen bei Vertragsänderungen<br />

bildet dabei für das<br />

Bundesfinanzministerium nach wie vor<br />

ein BFH-Urteil vom 9. Mai 1974. Die<br />

Finanzverwaltung zog aus diesem Urteil<br />

den Schluss, dass die Änderung eines der<br />

vier als wesentlich eingestuften Vertragsmerkmale<br />

(Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme,<br />

Versicherungsbeitrag<br />

und Beitragszahlungsdauer) grundsätzlich<br />

zum Abschluss eines neuen Vertrages führt<br />

mit der weiteren Konsequenz, dass für<br />

die Frage der Steuerfreiheit der Ablaufleistung<br />

im Zeitpunkt der Novation betrachtet<br />

werden muss, ob die generellen Voraussetzungen<br />

für die Steuerfreiheit bereits<br />

erfüllt sind.<br />

Eine steuerlich relevante Vertragsänderung<br />

soll nun generell aber nicht vorliegen,<br />

wenn die Vertragsanpassung schon<br />

bei Vertragsabschluss vorgesehen ist. Da-<br />

Autor + Kontakt<br />

Dr. Tom Offerhaus, Rechtsanwalt<br />

Ernst & Young AG<br />

Tel. +49 (0)89 - 559 85 - 36 45<br />

Fax +49 (0)89 - 559 85 - 32 46<br />

E-Mail: tom.offerhaus@de.ey.com<br />

www.de.ey.com<br />

von zu unterscheiden ist der Fall, dass<br />

bei Vertragsabschluss lediglich Optionen<br />

eingeräumt wurden, da die Optionsausübung<br />

eine nochmalige Willensäußerung<br />

während der Laufzeit voraussetzt. Die<br />

Ausübung des Kapitalwahlrechts ist aber<br />

eine ebenso steuerlich unschädliche Option<br />

wie die Zuzahlung zur Abkürzung<br />

der Vertragslaufzeit bei gleichbleibender<br />

Versicherungssumme in eng umschriebenen<br />

Grenzen. Auch für derlei Sachverhalte<br />

lässt sich die Finanzverwaltung aber<br />

ein Hintertürchen offen; immer geprüft<br />

werden muss nämlich, ob nicht ein Missbrauch<br />

der Gestaltungsmöglichkeiten des<br />

Rechts zur Umgehung der Steuerpflicht<br />

vorliegt.<br />

Neu und für den Steuerpflichtigen erfreulich<br />

ist nun die klare Aussage, dass<br />

die nachträglich vereinbarte Minderung<br />

wesentlicher Vertragsbestandteile zu keiner<br />

Novation führt. Steuerrechtlich gilt<br />

der geminderte Vertrag als „alter Vertrag“<br />

und dieser ist steuerlich begünstigt, wenn<br />

er die dafür erforderlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt. Dabei ist auf die gesetzlichen<br />

Bestimmungen beim ursprünglichen Vertragsabschluss<br />

abzustellen. Kompliziert<br />

wird die Angelegenheit bei Aufeinandertreffen<br />

von Minderungen wesentlicher<br />

Vertragsbestandteile mit Erhöhungen.<br />

Grundsätzlich ist dann nur hinsichtlich<br />

der erhöhten Vertragsbestandteile von<br />

einem „neuen Vertrag“ auszugehen. Auch<br />

für diesen Teil ist wieder festzustellen, ob<br />

die Voraussetzungen: laufende Beitragsleistung<br />

bzw. zwölfjährige Vertragslaufzeit<br />

nach der Änderung noch erfüllt sind.<br />

Vor diesem Hintergrund ist aus steuerlicher<br />

Sicht sicherlich zu empfehlen,<br />

dass von vornherein eher längere Laufzeiten<br />

bzw. Beitragszahlungsdauern vereinbart<br />

werden sollten, da eine nachträgliche<br />

Minderung dieser Vertragsbestandteile<br />

steuerlich zumindest dann keine<br />

Auswirkung hat, wenn die Minderung<br />

nicht zu einem Unterschreiten der Grundvoraussetzungen<br />

führt (fünfjährige Beitragszahlungsdauer,<br />

zwölfjährige Laufzeit).


Ehescheidung – das Ende der<br />

Vermögensnachfolgeplanung?<br />

Spätestens das Scheidungsurteil (§1564 BGB) führt zu massiven<br />

Veränderungen im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung. Denn<br />

gemäß § 2077 Abs. 1 BGB sind (vor der Scheidung errichtete) letztwillige<br />

Verfügungen, durch die einer der Eheleute seinen Ehegatten<br />

bedacht hat, im Zweifel unwirksam, wenn die Ehe bei Eintritt des<br />

Erbfalls rechtskräftig geschieden war. Die Stellung eines Scheidungsantrages<br />

durch den Erblasser bzw. seine Zustimmung zum Scheidungsantrag<br />

des anderen Ehegatten steht der Scheidung gleich,<br />

wenn die Scheidungsvoraussetzungen bereits vorlagen.<br />

Schlagworte:<br />

■ Scheidung<br />

■ Gesetzliche Erbfolge<br />

■ Gemeinschaftliches Testament<br />

Hatten die Eheleute früher ein gemeinschaftliches<br />

Testament (§§ 2265 ff. BGB)<br />

errichtet, sind die Folgen noch radikaler.<br />

Gemäß § 2268 Abs.1 BGB wird nämlich<br />

ein gemeinschaftliches Testament unter<br />

den genannten Voraussetzungen seinem<br />

gesamten Inhalt nach unwirksam. D.h.,<br />

dass nicht nur die den (bald) geschiedenen<br />

Ehegatten begünstigenden Regelungen<br />

hinfällig werden – damit könnten die<br />

meisten Scheidungskandidaten wohl recht<br />

gut leben – sondern auch alle übrigen<br />

Verfügungen, z.B. zu Gunsten der Kinder.<br />

Auch Teilungsanordnungen, die Anordnung<br />

einer Testamentsvollstreckung u.a. verlieren<br />

mit der Scheidung ihre Gültigkeit.<br />

Von diesen erbrechtlichen Folgen abgesehen,<br />

stellt die Zerrüttung einer Ehe –<br />

ob sie nun in der Scheidung gipfelt oder<br />

man sich in anderer Weise arrangiert –<br />

eine massive Veränderung der Rahmenbedingungen<br />

für die Vermögensnachfolge<br />

dar. Die gesetzliche Vermutung, man wolle<br />

seinen (Ex-)Ehegatten nicht (mehr) erbrechtlich<br />

begünstigen, wird daher meistens<br />

zutreffen, allerdings nicht erst bei Vorliegen<br />

der Scheidungsvoraussetzungen.<br />

Bei zunehmender Entfremdung vom<br />

Partner ist es sicherlich angezeigt, hinsichtlich<br />

der Vermögensnachfolge neu zu<br />

überlegen, insbesondere wenn ein gemeinschaftliches<br />

Testament besteht.<br />

Zunächst ist zu prüfen, welche Regelungen<br />

bereits bestehen und in wie weit<br />

sie noch angemessen erscheinen. Sind<br />

z.B. in einem gemeinschaftlichen Testa-<br />

ment Regelungen enthalten, an denen<br />

man nun auf keinen Fall mehr festhalten<br />

will, muss das Testament unverzüglich<br />

widerrufen werden – das bloße Abwarten<br />

der Scheidung ist sicher nicht anzuraten.<br />

Gemäß § 2271 Abs. 1 i.V.m. § 2296 BGB<br />

bedarf der Widerruf der notariellen Beurkundung<br />

und muss dem anderen Ehegatten<br />

zugestellt werden.<br />

Durch den Widerruf wird das gemeinschaftliche<br />

Testament hinfällig. An<br />

seine Stelle tritt die gesetzliche Erbfolge,<br />

so dass der überlebende (noch nicht Ex-)<br />

Ehegatte nun ggf. immer noch in Höhe<br />

seiner gesetzlichen Quote erben kann –<br />

ein Ergebnis, das dem tatsächlichen Willen<br />

der meisten Scheidungskandidaten<br />

nicht gerecht wird.<br />

Daher ist neben dem Widerruf die Errichtung<br />

eines den veränderten Umständen<br />

angepassten Einzeltestaments erforderlich.<br />

Ob bzw. in welchem Maße hierbei<br />

auch der (Noch-) Ehegatte berücksichtigt<br />

wird, hängt von den Umständen des<br />

Einzelfalls ab. Die Notwendigkeit einer<br />

neuen letztwilligen Verfügung steht aber<br />

außer Frage.<br />

Da dem Ehegatten bis zur Scheidung<br />

noch Pflichtteilsansprüche zustehen, ist es<br />

oftmals sinnvoll, für die Zeit bis zur endgültigen<br />

Beendigung der Ehe ein „Übergangstestament“<br />

zu errichten. Denn bei<br />

der Scheidung gilt derselbe Grundsatz<br />

wie auch sonst bei der Vermögensnachfolgeplanung:<br />

Veränderungen der rechtlichen<br />

oder tatsächlichen Rahmenbedingungen<br />

erfordern eine Überprüfung der<br />

bislang gültigen Planungsziele und der<br />

getroffenen Regelungen!<br />

Oft wird man feststellen, dass ein<br />

großer Teil der bisherigen Ziele, insbeson-<br />

Vermögensübergabe + Unternehmensnachfolge<br />

Autor + Kontakt<br />

Christopher H. Riedel<br />

Rechtsanwalt, Steuerberater, Speyer<br />

Tel. +49 (0)26 32 - 29 38 12<br />

E-Mail: cvriedel@t-online.de<br />

dere die Erhaltung des Vermögens für die<br />

Kinder, sich gar nicht verändert hat – und<br />

zwar aus der Sicht beider Ehegatten.<br />

Diese Erkenntnis kann den Ausgangspunkt<br />

für sehr konstruktive und wirtschaftlich<br />

sinnvolle Lösungen bei der güterrechtlichen<br />

Auseinandersetzung, insbesondere<br />

hinsichtlich des Zugewinnausgleichs,<br />

bilden. So kann die scheidungsbedingte<br />

Zerschlagung des mühsam erworbenen<br />

Vermögens oftmals verhindert werden.<br />

Ein Beispiel:<br />

M und F haben zwei Kinder. F besitzt nur<br />

güterrechtlich privilegiertes Vermögen.<br />

Das wesentliche Vermögen des M bildet<br />

ein gut vermietetes Bürohaus (Wert € 5<br />

Mio.). Die Immobilie stellt zu 100% ausgleichspflichtigen<br />

Zugewinn dar. F hat<br />

keinen Zugewinn erzielt, so dass sich ein<br />

Ausgleichsanspruch gegen M i.H.v. € 2,5<br />

Mio. ergibt. Zur Zahlung wäre M nur<br />

nach einem Verkauf des Bürohauses in<br />

der Lage; dies wird von keinem der Beteiligten<br />

wirklich gewünscht, zumal die<br />

Mieterträge zur Absicherung von M und F<br />

absolut ausreichend wären. Vor diesem<br />

Hintergrund könnten M und F sich einigen,<br />

dass M zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs<br />

einen Miteigentumsanteil<br />

an der Immobilie auf F überträgt.<br />

Im Hinblick auf die Vermögensnachfolge<br />

sinnvoller wäre es aber, das Haus<br />

auf die Kinder zu übertragen und M und<br />

F durch (evtl. quotenverschiedene) Nießbrauchsrechte<br />

abzusichern. Der Vorteil<br />

besteht darin, dass die Erbschaftsteuer der<br />

Kinder durch den Abzug des kapitalisierten<br />

Werts des Nießbrauchs der F gemindert<br />

wird. Denn F ist – bei entsprechender<br />

zeitlicher Abfolge – nicht mehr Ehegattin<br />

des M, so dass § 25 ErbStG nicht eingreift.<br />

Da die Zuwendung des Nießbrauchs an F<br />

in Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs<br />

erfolgt, ist sie gemäß § 5 ErbStG<br />

schenkungsteuerfrei.<br />

Der Scheidungsfall ist demnach nicht<br />

das Ende aller sinnvollen Nachfolgeüberlegungen,<br />

er ändert aber die Rahmenbedingungen<br />

und zwingt daher zu einer<br />

Überprüfung und Anpassung bisheriger<br />

Konzepte und Regelungen.<br />

5


6 Vermögensübergabe + Unternehmensnachfolge<br />

„Was tun?“, sprach Zeus.<br />

Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes<br />

Handeln nach dem BFH-Vorlagebeschluss<br />

Schlagworte:<br />

■ Jetzt schenken!<br />

■ Steuererhöhungen zuvorkommen!<br />

Ausgangslage:<br />

Der BFH hat am 22.05.2002 den Beschluss<br />

zur Vorlage des ErbStG idF.<br />

01.01.1996 vor dem Bundesverfasssungsgericht<br />

gefasst (Az.: II R 61/99). Der II.<br />

Senat des Bundesfinanzhofs ist der Auffassung,<br />

das ErbStG sei deswegen verfassungswidrig,<br />

weil ein einheitlicher Tarif<br />

gem. § 19 ErbStG auf stark unterschiedlich<br />

bewertete Vermögensarten angewandt<br />

wird. Für die unterschiedlichen Bewertungen<br />

sieht der BFH keine ausreichenden<br />

sachlichen Rechtfertigungsgründe.<br />

Die Verstöße gegen das Grundgesetz<br />

sollen insbesondere folgende Bereiche<br />

betreffen:<br />

■ Betriebsvermögen: Bei diesem Vermögen<br />

werden die Aktivposten nur<br />

mit den Steuerbilanzwerten angesetzt,<br />

die Passivposten jedoch mit<br />

Verkehrswerten. Zudem werden eine<br />

Reihe zusätzlicher Begünstigungen,<br />

insbesondere der Bewertungsabschlag<br />

von 40 % auf die Bemessungsgrundlage,<br />

gewährt und zwar auch für<br />

solches betriebliches Vermögen, das<br />

nicht vorrangig einer aktiven Produktionstätigkeit<br />

dient, z.B. für eine gewerblich<br />

geprägte <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

zur Verwaltung von privatem Grundbesitz.<br />

■ Anteile an Kapitalgesellschaften: Sie<br />

werden z.T. mit Börsenkursen angesetzt<br />

bzw. mit aus nicht mehr als ein<br />

Jahr zurückliegenden Verkäufen abgeleiteten<br />

Werten, z.T. nach dem sog.<br />

„Stuttgarter Verfahren“ (Maßgeblichkeit<br />

der Steuerbilanzwerte unter Berücksichtigung<br />

einer Ertragskomponente).<br />

■ Land- und forstwirtschaftliches<br />

Vermögen: Dieses Vermögen wird mit<br />

besonderen – niedrigen – Ertragswerten<br />

angesetzt.<br />

■ Grundvermögen: Der Bewertung<br />

bebauter Grundstücke und Betriebsgrundstücke<br />

werden Jahresmieten zu<br />

Grunde gelegt, die in ihrer eher zufälligen<br />

Streubreite – anders als bei<br />

unbebauten Grundstücken – nicht die<br />

realen Verkehrswerte widerspiegeln.<br />

Demgegenüber wird Kapitalvermögen,<br />

etwa ein Bankguthaben, mit dem Nominalwert<br />

bewertet.<br />

Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts<br />

ist schwer prognostizierbar. Es<br />

ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorlage<br />

des BFH zurückgewiesen wird, weil für<br />

die Abgrenzung im konkreten Urteilsfall<br />

zwischen der Bewertung des Anspruchs<br />

auf Übereignung eines Grundstücks mit<br />

dem Grundbesitzwert oder dem Nominalwert<br />

eine Reihe der<br />

vom BFH aufgeworfenen<br />

Fragen nicht entscheidungsrelevant<br />

sind. Entscheidet das<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

zur Sache, ist<br />

nicht ausgeschlossen,<br />

dass das ErbStG zumindest<br />

teilweise für verfassungswidrig<br />

erklärt wird.<br />

Ob dies dann mit Wirkung<br />

für die Zukunft<br />

– wie bereits im Jahr<br />

1995 (damals zum<br />

31.12.1995 Auslaufen<br />

des alten Gesetzes) –<br />

oder auch mit Rückwirkung<br />

geschieht, ist<br />

nicht abzusehen.<br />

Autor + Kontakt<br />

Dr. Marc Jülicher<br />

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht<br />

FLICK GOCKE SCHAUMBURG<br />

Tel. +49 (0)228 - 95 94 0<br />

E-Mail: marc.juelicher@fgs.de<br />

www.fgs.de<br />

Handlungsüberlegungen:<br />

Diejenigen, die nach Auffassung des<br />

BFH ungerechtfertigt günstig bewertete<br />

Vermögensarten übertragen wollen, sollten<br />

nicht lange zögern. Zum Beispiel für<br />

Grundbesitz oder Betriebsvermögen kann<br />

es einfach nicht billiger werden. Auch<br />

bloßes Zuwarten kann teuer werden, wenn<br />

das Bundesverfassungsgericht seinen Urteilsspruch<br />

auch auf frühere Zeitpunkte<br />

erstreckt. Die Finanzverwaltung hat<br />

zunächst alle Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagungen<br />

offener Fälle für vorläufig<br />

erklärt. Nach überwiegender Auffassung<br />

soll jedoch Vertrauensschutz gegen<br />

eine verschlechternde Abänderung<br />

einmal erlassener Bescheide (auch vorläufiger)<br />

auch bei sich zwischenzeitlich<br />

für den Steuerpflichtigen zum Nachteil<br />

ändernder höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

bestehen.<br />

Aus diesen Gründen kann man eigentlich<br />

nur empfehlen sofort zu handeln,<br />

um baldmöglichst einen ersten Veranlagungsbescheid<br />

zu erhalten.<br />

Im Übrigen sollte der Steuerpflichtige<br />

darum bemüht sein, die Schenkung so<br />

auszugestalten (betrifft Ertragsrechte wie<br />

z.B. Nießbrauch, Rückforderungsrechte,<br />

sonstige Einschränkungen der Rechtsstellung<br />

des Beschenkten), dass mit der Finanzverwaltung<br />

keine Differenzen über<br />

die Anerkennung der Schenkung, z.B. als<br />

begünstigte Schenkung von Betriebsvermögen,<br />

entstehen. Der Gang durch die<br />

Instanzen der Rechtsprechung, um den<br />

eigenen Standpunkt gegen einen anderen<br />

der Finanzverwaltung, z.B. bei Schenkung<br />

von Betriebsvermögen, durchzusetzen,<br />

erscheint derzeit nicht sehr erfolgversprechend.<br />

Nicht außer Betracht lassen sollte<br />

man bei seinen Überlegungen im Übrigen<br />

auch die Pläne der neuen (alten)<br />

Bundesregierung, neben der Wiedereinführung<br />

der Vermögensteuer die schon<br />

1996 gerade wegen der damaligen Abschaffung<br />

der Vermögensteuer erhöhte<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer nochmals<br />

drastisch zu erhöhen.


Systemisches Denken in der<br />

Finanzplanung<br />

Soll Finanzplanung professionell, kundenorientiert und ganzheitlich<br />

sein, dann bedarf es dazu eines aktiven Managements des Finanzplanungsprozesses,<br />

wie es in mehreren Folgen der Fallstudie<br />

Maybach dargestellt wird.<br />

Schlagworte:<br />

■ Systemisches Grundverständnis<br />

■ Finanzplanungsprozess<br />

■ Ganzheitliche Finanzplanung<br />

Rahmengeschichte<br />

Der Finanzplaner Henry Maybach zählt<br />

zu seinen erweiterten Geschäftsbeziehungen<br />

den Architekten Frederico Villanova.<br />

Dieser ist kürzlich an Maybach<br />

herangetreten mit dem Wunsch nach<br />

einer ganzheitlichen Finanzplanung.<br />

Maybach erläutert ihm, dass einer ganzheitlichen<br />

Finanzplanung – wie der<br />

Architektur – drei Prinzipien zugrunde<br />

liegen: Jede Finanzplanung<br />

1. beruht auf einem systemischen<br />

Grundverständnis,<br />

2. ist ein Problemlösungsprozess und<br />

3. muss im Geschäftssystem des Kunden<br />

verankert sein.<br />

Villanova bestätigt, dass dieses Konzept<br />

auch seiner Denk- und Arbeitsweise<br />

entspricht. Erwartungsvoll lässt er sich<br />

deshalb heute das systemische Grundverständnis<br />

der Finanzplanung erläutern.<br />

Systemisches Grundverständnis der<br />

Finanzplanung<br />

Maybach holt aus: Ein systemisches Verständnis<br />

der Finanzplanung ermöglicht,<br />

Kundenprobleme ganzheitlich zu erfassen<br />

und Lösungen zu erarbeiten, die besser<br />

sind als Ergebnisse, die nur auf der Basis<br />

von Schemen und Checklisten entstehen.<br />

Außerdem lässt sich damit bei unklaren,<br />

widersprüchlichen oder schlicht chaotischen<br />

Fragestellungen schneller die ganzheitliche<br />

Architektur einer Finanzplanung<br />

erarbeiten. In der Regel weiß der Kunde<br />

im Kontext von Finanzplanung ja nur selten,<br />

welches denn seine eigentlichen<br />

Probleme sind. Einzelfragen sind allzuhäufig<br />

Symptome für Unklarheiten, unerkannte<br />

Zusammenhänge oder Spannungsfelder.<br />

Wenn er – Maybach – als Finanzplaner<br />

Ordnung in derartige Gebilde<br />

bringen will, dann muss er verstehen,<br />

welches die für einen Kunden relevanten<br />

Systeme und Teilsysteme und welches<br />

deren Beziehungen sind.<br />

Villanova versteht. Er weiß aus seinen<br />

Projekten, dass eine seiner Hauptleistungen<br />

als Architekt darin besteht, dem Bauherren<br />

zu klaren Zielvorstellungen zu<br />

verhelfen und wie wichtig es dabei ist<br />

systemisch zu denken.<br />

Handlungsempfehlungen für Finanzplaner<br />

und Kundenberater<br />

Maybach erklärt Villanova daraufhin<br />

seine systemischen Handlungsmaximen:<br />

■ Klare Zielerkennung: Finanzwirtschaftliche<br />

Ziele sind im Zeithorizont<br />

des Lebenszyklus’ zu formulieren.<br />

Bewusst gesetzte Ziele müssen dabei<br />

ebenso berücksichtigt werden wie<br />

diffuse, eher irrationale Erwartungen.<br />

■ Keine Beschränkung auf Ausschnitte:<br />

Die Vernetzung der finanzwirtschaftlichen<br />

Ziele und Erwartungen mit der<br />

betriebswirtschaftlichen Realität des<br />

Architekten (seinem Geschäftssystem,<br />

dem familiären Umfeld, den Erwartungen<br />

an die Vorsorge etc.) muss<br />

stimmig sein.<br />

■ Breiter Fokus: Es werden bewusst alle<br />

finanzwirtschaftlichen Funktionen des<br />

Architekten Villanova (Einnehmen<br />

und Ausgeben, Vermögen bilden und<br />

Finanzieren, Sichern und Verteilen)<br />

berücksichtigt, um keine einseitigen<br />

Schwerpunkte zu bilden.<br />

■ Nebenwirkungen beachten: Maybach<br />

wird alle Abhängigkeiten zwischen<br />

der Finanzplanung und den privaten<br />

sowie beruflichen Teilsystemen von<br />

Villanova beachten, also etwa die Beziehung<br />

zwischen dem Cash-flow aus<br />

dem Architekturgeschäft und der privaten<br />

Vermögensbildung.<br />

■ Keine Übersteuerung: Der Tendenz<br />

zur Übersteuerung wird entgegengewirkt,<br />

indem die Finanzplanung als<br />

permanenter Prozess betrieben wird<br />

und die Zusammenarbeit einen lang-<br />

Konzepte + Tools<br />

Autor + Kontakt<br />

Rudolf Bätscher, Dr. oec. HSG<br />

Markus Piller, Dr. oec. HSG<br />

Theaterstrasse 2, CH-8400 Winterthur<br />

Tel. +41 - 52 - 269 14 69<br />

E-Mail: gcn@gcn.ch<br />

fristigen, auf Villanovas Lebenszyklus<br />

ausgerichteten Zeithorizont hat.<br />

■ Kein autoritäres Verhalten: Um autoritärem<br />

Verhalten vorzubeugen, fordert<br />

Maybach eine klare Mandatsbasis.<br />

Systematische Rückmeldungen<br />

sollen ihm signalisieren, ob er mit<br />

seinem Expertenwissen oder in<br />

seinem Verhalten zu unzweckmässiger<br />

Autorität neigt.<br />

Villanova ist von diesem ersten Gespräch<br />

angetan. Ihm wird klar: Ganzheitliche<br />

Finanzplanung hat große Ähnlichkeit mit<br />

dem Gestalten von Bauwerken. Das Ergebnis<br />

allerdings ist ein virtuelles Bauwerk,<br />

das permanent den sich verändernden<br />

Umfeldbedingungen oder neuen<br />

Erwartungen angepasst werden muss.<br />

Somit ist ganzheitliche Finanzplanung<br />

nicht ein einmaliger, sondern ein permanenter<br />

Prozess zur Lösung finanzwirtschaftlicher<br />

Probleme.<br />

Information<br />

Die Praxis der Finanzplanung<br />

zeigt es immer<br />

wieder: Lineares<br />

„Checklisten-Denken“<br />

und das Abarbeiten<br />

von Teilsegmenten<br />

sind keine Garantie<br />

für den höchsten<br />

Kundennutzen, für nachhaltige Kundenbindung<br />

und für wirtschaftliche Projekte.<br />

Dieses Buch führt den Leser deshalb<br />

anhand von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis<br />

in Systematik und Methoden<br />

einer ganzheitlichen Finanzplanung ein<br />

und behandelt das Management der<br />

Geschäftsprozesse eines Finanzplaners.<br />

Rudolf Bätscher/Markus Piller/<br />

Peter J. Krauss<br />

Management des Finanzplanungsprozesses<br />

Bankakademie-Verlag <strong>GmbH</strong>;<br />

Frankfurt/Main, Aufl. 2002, 200 Seiten,<br />

39,90 €, ISBN 3-933165-76-8<br />

7


8 Konzepte + Tools<br />

Lean <strong>Financial</strong> Planning heißt „einfach“<br />

erfolgreich sein! Ein Erfahrungsbericht<br />

Dank konsequenter Kundensegmentierung und einfacher, aber effizienter<br />

Administration lohnt sich auch eine Finanzplanung für weniger<br />

vermögende private Kunden.<br />

Schlagworte:<br />

■ Praxisbericht<br />

■ Büroorganisation<br />

■ Administrationssoftware<br />

■ Beratung von Berufsverbänden<br />

Die konsequente Ausrichtung auf eine<br />

bestimmte Berufsgruppe, auf eine durch<br />

eine Verbandsmitgliedschaft geeinte<br />

Gruppe von Individuen oder auf durch<br />

andere Kriterien zusammengehörende<br />

Personen kann dazu ein erfolgreicher<br />

Weg sein. Nach fünf Jahren Erfahrungen<br />

in diesem individualisierten Massengeschäft<br />

weist der Autor am Beispiel des<br />

Aufbaus seiner Firma auf die kritischen<br />

Punkte bei der Umsetzung einer solchen<br />

Zusammenarbeit hin: die richtige Wahl<br />

der Software und die Reduktion der<br />

Administrationskosten.<br />

A. Finanzplanung in schwierigem<br />

Umfeld<br />

Die verbesserte Ausbildung der Finanzplaner<br />

hat in den vergangenen Jahren<br />

dafür gesorgt, dass Banken, Versicherungen<br />

und Allfinanzanbieter immer häufiger<br />

gut ausgebildete Finanzplaner auf<br />

Kundenberatung schickten. Die unsicheren<br />

wirtschaftlichen Zeiten haben jedoch<br />

dafür gesorgt, dass die Visionen von Horden<br />

planungssuchender vermögender<br />

Kunden, die die Köpfe der Chefs dieser<br />

Unternehmen bis vor kurzem noch bevölkerten,<br />

der Realität Platz machten.<br />

Es gibt offensichtlich nicht genügend<br />

vermögende Kunden, die sich die vierund<br />

fünfstelligen Honorarrechnungen der<br />

Beispiel-Seite der Software<br />

institutionellen Finanzdienstleister leisten<br />

wollen. Zum Beispiel hat die Zürich Invest<br />

Bank im Jahre 2001 in elf(!) Finanzdienstleistungszentren<br />

in der Schweiz nur gerade<br />

458 Finanzplanungen zustande<br />

gebracht – und dies bei sehr gut ausgebildeten<br />

Finanzplanern (siehe Cash vom<br />

13.9.2002, Schweiz)!<br />

Die derzeit laufenden Umstrukturierungen<br />

werden dafür sorgen, dass<br />

viele dieser Finanzplaner (nicht nur bei<br />

der Zürich Invest Bank) sich selbständig<br />

machen dürfen; dabei sind dann auch<br />

kleinere Brötchen zu backen.<br />

An diese Kolleginnen und Kollegen,<br />

wie auch an die bereits selbstständigen<br />

Finanzberater, richtet sich der folgende<br />

Erfahrungsbericht. Finanzplanung selbständig<br />

erfolgreich gestalten, heißt nämlich<br />

auch:<br />

1. Vorbereitet zu sein für jeden Kunden,<br />

auch jenen, den die großen Anbieter<br />

aus Kostengründen vernachlässigen.<br />

2. Werkzeuge zur Verfügung zu haben,<br />

die der Kunde auch versteht (einfach!,<br />

einfach!, einfach!).<br />

3. Werkzeuge zur Verfügung zu haben,<br />

die ihm selbst erlauben, auch größere<br />

Kundendatenmengen zu überwachen<br />

(CRM, WFM etc.).<br />

4. Sich auf ein Zielsegment (SEIN Zielsegment)<br />

einzurichten.<br />

B. Die Ausgangslage<br />

Im Sommer 1997 schlossen der Dachverband<br />

Lehrerinnen und Lehrer Schweiz,<br />

Zürich, und die damalige Einzelfirma des<br />

Autors einen mutigen Zusammenarbeitsvertrag<br />

ab. Mutig von Seiten des mit rund<br />

55.000 Mitgliedern immerhin zu den<br />

schweizerischen Top 3 zählenden Verbandes,<br />

weil er sich für eine kleine Einzelfirma<br />

entschied. Mutig von Seiten der<br />

Einzelfirma, weil ihr Angebot „Finanzplanung“<br />

noch in den Kinderschuhen steckte<br />

und eigentlich keine „leading concepts“<br />

vorhanden waren. Es fehlte auch an spezifischen<br />

elektronischen Hilfsmitteln und<br />

ausgebildeten Mitarbeitern.<br />

Autor + Kontakt<br />

Willy Graf, lic.iur. HSG,<br />

selbständiger Finanzplaner und Dozent<br />

für Finanzplanung, Inhaber der VVK<br />

Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG<br />

(Finanzplanung), der Bella-Donna<br />

<strong>GmbH</strong> (Administrations- und Business<br />

Software) sowie der WG Consulting AG<br />

(Schulung und Seminare)<br />

Tel. +41(0)71 - 333 45 45<br />

E-Mail: willy.graf@wgc.ch<br />

Das damalige Finanzumfeld jedoch<br />

reizte: Die Börse boomte, das Wort Allfinanz<br />

war ein Schlagwort von Medien,<br />

Banken, Versicherungen und Analysten.<br />

Sie waren sich einig: Allfinanz und Finanzplanung<br />

sind das Geschäft der Zukunft.<br />

C. Auf geht’s!<br />

Nach den ersten Fachbeiträgen im Verbandsjournal<br />

war das Chaos perfekt:<br />

Insgesamt 458 Mitglieder wollten dringend<br />

von dem neuen Dienstleistungsangebot<br />

des Lehrerverbandes Gebrauch<br />

machen.<br />

Realistisch betrachtet, hätte das Angebot<br />

damals wegen Erfolges geschlossen<br />

werden müssen: 458 Anfragen in drei<br />

Monaten, und man hatte in der Ausschreibung<br />

eine Finanzplanung versprochen,<br />

nicht einen einfachen Produkteverkauf<br />

von Lebensversicherungen. Das<br />

heißt, man bot im ganzen geographischen<br />

Gebiet der Schweiz je einen Datenerfassungs-<br />

und einen Präsentationstermin<br />

sowie die Erstellung eines detaillierten<br />

und individuellen Finanzplanes an.<br />

D. Die Wahl der Software<br />

Die Suche nach einer Finanzplaner-Software<br />

zur Beschleunigung des Verfahrens<br />

verlief erfolglos. So blieb nichts anderes<br />

übrig, als sich auf das Wesentliche zu konzentrieren<br />

und mit einer Step by step-<br />

Strategie Hunderte von Erstterminen abzufahren,<br />

um die individuellen Daten zu<br />

erfassen und die Kundinnen und Kunden<br />

auf eine längere Wartezeit vorzubereiten.<br />

D.1. Die Präsentation der Finanzplanung<br />

Für die Präsentation des Ergebnisses der<br />

Planung wurde ein eigenes Excel-Sheet<br />

aufgebaut. Es hatte nur zwei Kriterien<br />

zu erfüllen: Die Mitarbeiter mussten es<br />

rasch begreifen, einfach bedienen können<br />

und die Kunden sollten ihr gesamtes<br />

finanzielles Leben auf einen Blick einfach<br />

übersehen können.


Die maßgeschneiderte Software erlaubt es einerseits, auf einfache, übersichtliche Art und Weise vergangenheitsbezogene<br />

Daten der Mandanten zu sammeln und andererseits zukünftige Ereignisse und Geldflüsse aufzunehmen.<br />

Zudem können am Finanzleben teilnehmende Dritte, wie Banken, Versicherungen u.a., berücksichtigt werden.<br />

Dieses Sheet bildet heute noch die<br />

Grundlage der Präsentation der Finanzplanung,<br />

selbstverständlich ausgebaut<br />

mit sämtlichen notwendigen Berechnungen,<br />

aber im Großen und Ganzen noch<br />

„Original 1997“.<br />

Die administrative Abwicklung erfolgte<br />

mit Hilfe eines befreundeten Versicherungsbrokers,<br />

bis dieser vor den<br />

großen Zahlen kapitulierte.<br />

D.2. Die Lösung des Datenchaos<br />

Der Ausstieg des Brokers führte zu einer<br />

interessanten Erkenntnis: Nicht die<br />

Finanzplanungs-Software war das wichtigste<br />

Hilfsmittel, sondern die Administrations-Software.<br />

Nur: Das Angebot auf<br />

dem Markt sah anders aus!<br />

Um die Übersicht über die mittlerweile<br />

hunderte von Kundenadressen,<br />

tausende von Brief-, Telefon- und persönlichen<br />

Kontakten sowie über die getätigten<br />

Abschlüsse zu wahren, musste eine<br />

Datenbank-Software gefunden werden,<br />

die es erlaubte, auf einfache Weise die<br />

„History“ des Kunden bis zum ersten<br />

Kontakt zurückzuverfolgen. Denn die<br />

Kunden erwarteten von Anfang an, dass<br />

jeder Mitarbeiter jederzeit über seinen<br />

Fall informiert war und bei Fragen Auskunft<br />

geben konnte.<br />

Aus Sicht des Unternehmens sollte<br />

die Software sogar noch mehr können. Es<br />

musste möglich sein, auch die zukünftigen,<br />

beim Kunden anfallenden Ereignisse<br />

und Geldflüsse zu überwachen, damit der<br />

Anspruch der Kunden auf eine lebenslange<br />

finanzplanerische Betreuung erfüllt<br />

werden konnte. Ganz zum Schluss sollten<br />

auch die Partner des Unternehmens<br />

einbezogen werden: Fondsanbieter,<br />

Banken und Versicherungsgesellschaften,<br />

der Verband und nicht zuletzt auch die<br />

Steuerverwaltung (Einführung der MwSt!)<br />

erwarteten eine rasche, transparente und<br />

korrekte Abwicklung der Geschäftsergebnisse.<br />

Der Softwaremarkt kannte keine<br />

Lösung für diese spezielle Aufgabenstellung<br />

für Finanzplaner. Und so blieb<br />

nichts anderes übrig, als selbst ein Programm<br />

zu erstellen, das die benötigten<br />

Bedingungen erfüllte.<br />

E. Die heutige Situation<br />

Im Jahre 2000 wurde die Einzelfirma in<br />

eine AG umgewandelt. Drei weitere Verbände<br />

mit ihren Mitgliedern sind hinzugekommen.<br />

Insgesamt werden heute vom<br />

schweizerischen Teufen/AR aus etwa<br />

90.000 Verbandsmitglieder in der ganzen<br />

Schweiz betreut. Rund 2.000 Personen<br />

und Familien haben in den letzten fünf<br />

Jahren eine individuelle Finanzplanung<br />

erhalten.<br />

Dank der maßgeschneiderten Software<br />

und der aufmerksamen Mitarbeiter<br />

konnten in den vergangenen fünf Jahren<br />

31.909 – dem einzelnen Kunden mittels<br />

Kontaktprotokoll und dem einzelnen Mitarbeiter<br />

mittels Pendenzenliste zuordenbare(!)<br />

– Tätigkeiten erledigt werden,<br />

15.619 Briefe und Mailings wurden ver-<br />

Konzepte + Tools<br />

sandt und beim Adressaten elektronisch<br />

abgelegt und über 5.000 Geschäfte abgeschlossen<br />

und direkt verbucht. Diese<br />

Zahlen sind dank der Administrations-<br />

Software (inklusive Monats- oder Jahresabschlüssen,<br />

integrierter Finanzbuchhaltung<br />

und Produkte-Auswertungen) jederzeit<br />

tagesaktuell abrufbar.<br />

Die Verarbeitung der Administration<br />

benötigt dank dieser Software nur wenige<br />

Stunden pro Woche, der Rest der Zeit<br />

kann in Akquisition und Planerstellung<br />

investiert werden. Der gesamte Aufwand<br />

wird mit einer Halbtagessekretärin für<br />

Administration und Kundenbetreuung,<br />

zwei Finanzplanern und einer Person im<br />

Außendienst erledigt.<br />

Zusammenfassung<br />

Wer sich an große Mitgliederbestände<br />

von Verbänden oder an große Affinitätsgruppen<br />

heranwagt, muss auf Grund<br />

dieser Erfahrungen eines bedenken: Verbandsmitglieder<br />

oder private Kunden<br />

kleinerer und mittlerer Einkommen und<br />

Vermögen sind in finanzieller Hinsicht<br />

im ersten Moment nicht sehr ergiebig.<br />

Zudem erwarten sie durch ihre Mitgliedschaft<br />

im Verband einen Mehrwert, den<br />

sie bei einem Mitbewerber nicht erhalten,<br />

z.B. in Form eines reduzierten Beratungshonorars.<br />

In jedem Fall erwarten sie<br />

eine hervorragende Beratungsqualität.<br />

Der Verband möchte für seine Empfehlung<br />

des Finanzplaners ebenfalls in irgendeiner<br />

Form profitieren. Kurzfristig ist<br />

die Arbeit mit Affinitätsgruppen deshalb<br />

sehr arbeits- und wenig ertragsintensiv.<br />

Langfristig jedoch sind Verbandsmitglieder<br />

und „kleinere“ Kunden treue<br />

Kunden, deren planerische Grundlagen<br />

im Verlaufe der Jahre immer wieder eine<br />

Überarbeitung erfordern – sie erben, ändern<br />

den Beruf usw. Wenn nun der Finanzplaner<br />

dank elektronischer Hilfe und<br />

ständigem persönlichen Kontakt zur Stelle<br />

ist, kann sich die Zusammenarbeit langfristig<br />

auszahlen.<br />

Auf jeden Fall lohnt es sich dann, wenn<br />

der Finanzplaner konsequent auf die<br />

Qualität seiner Dienstleistung und auf<br />

die Kostenseite achtet. Eine maßgeschneiderte<br />

Administrations-Software mit<br />

geringem Aufwand an Schulung und Bedienung<br />

und eine schlanke und flache<br />

Organisation sind die Grundlagen für<br />

den langfristigen Erfolg.<br />

9


10 Konzepte + Tools<br />

Privates Finanzmanagement als<br />

Dienstleistung im Bankhaus<br />

Ellwanger & Geiger<br />

Sämtliche Banken in Deutschland, sicher auch über die Grenzen<br />

hinaus, beschäftigen sich derzeit mit dem Thema Finanzplanung,<br />

um Cross-Selling-Potenziale im Haus zu erschließen und eben auch<br />

engere Kundenbindung herzustellen. Nach einigen Jahren der Erprobungszeit<br />

sind viele Banken enttäuscht über die bescheidenen Ergebnisse,<br />

die mit Hilfe der Finanzplanung erreicht wurden. Gleichzeitig<br />

sind die enormen Kosten und Investitionen in diesem Bereich kaum<br />

noch zu überschauen.<br />

Schlagworte:<br />

■ Problem<br />

■ Chance<br />

■ Akzeptanz<br />

Trotz alledem hat jede Bank erkannt,<br />

welche positiven Effekte eine ganzheitliche<br />

Vermögensbetrachtung hat und welchen<br />

Nutzen auch eine planerische Arbeit am<br />

Kunden für den Kunden und ggf. auch für<br />

die Bank bringen kann. Letztendlich ist<br />

jedoch eine komplett andere Organisationsstruktur<br />

notwendig als diejenige, die<br />

derzeit bei den Finanz-instituten implementiert<br />

ist. Ebenso ist es zwingend notwendig,<br />

die Finanzplanungssysteme dem<br />

exakten Bedarf der Kunden und auch der<br />

Berater anzugleichen, um somit auch den<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend<br />

erfolgreich agieren zu können.<br />

Deshalb hat das Bankhaus Ellwanger<br />

& Geiger folgende Bedingungen an die<br />

Software gestellt:<br />

■ Eine ganzheitliche Vermögensbetrachtung<br />

muss durch eine intelligente<br />

Methodik und Didaktik innerhalb von<br />

1 bis 2 Stunden erfasst werden kön-<br />

nen, sodass die Ausgangssituation des<br />

Kunden klar ersichtlich ist.<br />

■ Desweiteren muss mit einem überschaubaren<br />

Umfang das entscheidungsrelevante<br />

Zahlenmaterial transparent<br />

und übersichtlich zur Verfügung<br />

stehen. Letztendlich reduzieren<br />

sich die relevanten Zahlen und Fakten<br />

auf die Liquiditätsströme, um das Wiederanlagepotenzial<br />

des Kunden zu erkennen,<br />

ebenso seine Vermögenssituation<br />

und seinen Status zum Zeitpunkt<br />

des Ruhestandes. Außerdem ist<br />

es wichtig, das Gesamtvermögenssrisiko<br />

zu sehen und auch die Flexibilität<br />

innerhalb der Vermögensstruktur.<br />

Mit diesen Informationen ist es möglich,<br />

dem Kunden sein Vermögen überschaubar<br />

und verständlich zu machen und<br />

dann klare strukturelle Handlungsfelder<br />

zu erkennen. Dieser erste Eindruck einer<br />

Gesamtvermögensbetrachtung darf alles<br />

in allem (inkl. Vorbereitungszeit) nicht<br />

mehr als 3 bis 4 Stunden dauern. Durch<br />

die Präsentation einer Status-Quo-Betrachtung<br />

erlebt der Kunde sein Vermögen<br />

transparent und verständlich aufbereitet.<br />

Autor + Kontakt<br />

Horst Schneider<br />

Ellwanger + Geiger, Stuttgart<br />

Tel. +49 (0)711 - 214 81 90<br />

E-Mail: horst.schneider@privatbank.de<br />

Michael Andrae<br />

Immo-Data AG, Bochum<br />

Tel. +49 (0)237 27 - 949 00<br />

E-Mail: Andrae@immodata.de<br />

Somit kann zusammen mit dem Kunden<br />

szenarisch herausgearbeitet werden, welche<br />

Gesamtkonzeption für Ihn optimal<br />

wäre. Durch das gemeinsame Optimieren<br />

mit dem Kunden entscheidet letztendlich<br />

der Kunde, welche Umschichtungen und<br />

Anlagemedien er für seine persönlichen<br />

Ziele nutzen kann.<br />

Durch diese o.g. Bedingungen, die<br />

Erfassung des Vermögens in max. 1 bis 2<br />

Stunden sowie eine sehr verständliche,<br />

transparente und korrekte Darstellung<br />

seiner Gesamtvermögensstruktur ist es<br />

zum einen möglich, wirtschaftlich planerisch<br />

an dem Kunden zu arbeiten, aber<br />

im Wesentlichen sein ganz persönlicher<br />

Berater und Coach in Sachen Vermögensfragen<br />

zu sein. Ein positiver Nebeneffekt<br />

ist, dass eben diese Analyse vom Kunden<br />

zusammen mit dem Berater als Coach<br />

erarbeitet wurde und dadurch sämtliche<br />

Produkte, die empfohlen werden, vom<br />

Kunden entschieden werden. Somit ist<br />

auch der Abschluss der Kapitalanlageprodukte<br />

kein vertriebliches Problem mehr.<br />

Beim Bankhaus Ellwanger & Geiger<br />

haben wir uns, um diese Bedingungen zu<br />

erfüllen, für die Finanzplanungstools der<br />

Immo-Data-Software entschieden, da<br />

diese die Situation in einmaliger Weise<br />

schnell, effektiv und richtig darstellt und<br />

ein ideales Werkzeug darstellt den Kunden<br />

optimal beraten zu können.<br />

Fairerweise muss angemerkt werden,<br />

dass ein komplett neuer, methodischdidaktischer<br />

Ansatz mit der Immo-Data-<br />

Software verbunden ist. Dieser muss erst<br />

erlernt werden (hat auch bei Ellwanger<br />

& Geiger ein paar Verständnistage gebraucht);<br />

anschließend ist jedoch ein<br />

einmaliger Effekt mit den Kunden zu<br />

erleben. Professionelles ganzheitliches<br />

Finanz- und Vermögensmanagement als<br />

Coach des Kunden – und gleichzeitig<br />

wirtschaftlich und ergebnisorientiert für<br />

die Bank. Eine Partnerschaft, die unter<br />

diesen Umständen langfristig erfolgreich<br />

funktionieren kann.


Kapitalversicherungen verkaufen statt<br />

kündigen<br />

Lukrative Alternative zur Vertragskündigung<br />

Die Krise der Assekuranz verunsichert derzeit viele Versicherungskunden.<br />

Die Rendite schrumpft, die schon sicher geplante Altersvorsorge<br />

schmilzt dahin. Aber auch finanzielle Notlagen, ausgelöst<br />

durch Arbeitslosigkeit oder Scheidung sowie ungeplanter, vorzeitiger<br />

Ruhestand, führen immer häufiger dazu, dass Versicherte ihre Verträge<br />

vor Laufzeitende aufgeben müssen.<br />

Schlagworte:<br />

■ Bis zu 15 % mehr Geld<br />

■ Makler profitieren mehrfach<br />

■ Positivliste<br />

■ Neue Dienstleistung<br />

Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung<br />

kündigt, bekommt von seinem Versicherer<br />

nur den meist bescheidenen<br />

Rückkaufswert. Läuft der Vertrag weniger<br />

als 12 Jahre, werden vom Versicherer<br />

zusätzlich 28,38 Prozent Kapitalertragsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag auf die<br />

erwirtschafteten Zinsen einbehalten.<br />

Von den 86 Millionen bestehenden<br />

Versicherungsverträgen wird derzeit etwa<br />

die Hälfte vor Ablauf gekündigt. Dies<br />

entspricht einem Auszahlungsvolumen<br />

von acht Milliarden Euro.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die<br />

cash.life AG vor drei Jahren als erstes<br />

Unternehmen den Zweitmarkt für deutsche<br />

Kapitalversicherungen initiiert. Im<br />

Geschäftsjahr 2001 kaufte das Unternehmen<br />

Kapitallebens- und Rentenpolicen<br />

mit einem Gesamtvolumen von 148 Mio.<br />

Euro. Aktuell befinden sich Verträge im<br />

Wert von 300 Mio. Euro im Bestand.<br />

Wer an cash.life verkauft, erhält bis<br />

zu 15% mehr Liquidität als bei der Stornierung<br />

des Vertrages und zwar steuerfrei<br />

– auch innerhalb der ersten 12 Jahre. Zudem<br />

bleibt der Verkäufer versicherte Person<br />

und behält einen Todesfallschutz.<br />

Zwei Kriterien müssen für ein verbindliches<br />

Angebot durch cash.life erfüllt sein:<br />

ein Mindestrückkaufswert von 15.000<br />

Euro und eine maximale Restlaufzeit von<br />

15 Jahren. Direktversicherungen und<br />

Fondspolicen werden nicht akzeptiert.<br />

Auch die Makler, Vermittler und Be-<br />

rater profitieren mehrfach von dieser Geschäftsidee.<br />

Sie erhalten eine einmalige<br />

Vergütung je Policenvermittlung von bis<br />

zu einem Prozent des Kaufpreises. Die<br />

Bestandsprovision bleibt erhalten und die<br />

frei werdende Liquidität steht für die Vermittlung<br />

neuer Anlageprodukte zur Verfügung.<br />

Die Zufriedenheit der Kunden ist<br />

sicher.<br />

Mit der so genannten Positivliste bietet<br />

cash.life ein zusätzliches Servicetool<br />

für Berater und Finanzdiensleister an.<br />

Diese Auflistung all jener Versicherer, die<br />

grundsätzlich für einen Policen-Ankauf<br />

positiv bewertet werden, dient als Orientierungshilfe.<br />

Sie gibt Auskunft über mögliche<br />

Einschränkungen beim Ankauf von<br />

Konzepte + Tools<br />

Kontakt<br />

cash.life AG<br />

Tel. +49 (0)89 - 28 69 53 11<br />

E-Mail: office@cashlife.de<br />

www.cashlife.de<br />

Policen einzelner Versicherer. So lässt sich<br />

schnell einschätzen, ob die Police des<br />

Kunden eine realistische Chance hat gekauft<br />

zu werden. Dennoch werden auch<br />

weiterhin alle Policen von cash.life individuell<br />

geprüft.<br />

Ein weiteres Angebot zur Unterstützung<br />

der Berater und Finanzdienstleister<br />

ist derzeit in Planung: die Ermittlung des<br />

tatsächlichen Wertes einer Police. Dabei<br />

sollen aktuelle Finanzkennzahlen eines<br />

Versicherers sowie individuelle tarifliche<br />

Merkmale zu einem völlig neuen, hocheffizienten<br />

Bewertungsmix zusammengeführt<br />

werden. Dies ermöglicht es, dem<br />

Kunden frühzeitig Informationen über die<br />

zu erwartende Auszahlung seiner Versicherung<br />

zu geben.<br />

Bei den Verbraucherschützern trifft die<br />

Geschäftsidee auf positive Resonanz, da<br />

es damit eine seriöse Alternative zu den<br />

hohen Stornoquoten und den starken Verlusten<br />

aus dem Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaften<br />

gibt.<br />

11


12 Anlage + Research<br />

Renditeperspektiven auf hoher See –<br />

mit Schiffsbeteiligungen nahezu steuerfrei<br />

Vermögen aufbauen<br />

Das Schiff als Kapitalanlage erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit.<br />

Deutsche Anleger haben seit 1990 immerhin rund 10 Milliarden<br />

Euro in 1.200 Fonds investiert. Insbesondere für Containerschiffe<br />

fiel das Ergebnis im Rückblick überwiegend positiv aus. Die<br />

guten Ergebnisse erklären sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund<br />

eines florierenden Marktes in der Vergangenheit. Doch wie sieht die<br />

Zukunft von Schiffsfonds aus?<br />

Schlagworte:<br />

■ Marktsituation<br />

■ Qualitätskriterien<br />

■ günstige steuerliche Bewertung<br />

durch Tonnagesteuer<br />

1. Schiffahrtsmärkte – aktuelle<br />

Situation und Ausblick<br />

Gut 98 Prozent des internationalen<br />

Warenverkehrs entfallen heute auf die<br />

Seeschiffahrt. Innerhalb des Seeverkehrs<br />

ist die Containerschiffahrt der Wachstumsmarkt<br />

Nummer eins – allein in den<br />

vergangenen zehn Jahren mit jährlichen<br />

Steigerungsraten von 9,8 Prozent.<br />

Trotz über die Jahre gesehen stetem<br />

Wachstum des Containerumschlags<br />

unterliegen Charterraten zyklischen<br />

Schwankungen. So erreichte der Chartermarkt<br />

Anfang 2002 in Folge der weltweiten<br />

Abschwächung der Konjunktur und<br />

beschleunigt durch die Terroranschläge<br />

vom 11. September seinen Tiefpunkt.<br />

Doch schon wenige Monate danach war<br />

die Talsohle durchschritten. Die Aussichten<br />

stimmen zuversichtlich:<br />

In fast allen Größensegmenten haben<br />

Nordcapital bietet seine Leistungsbilanz 2001 – Schiffsbeteiligungen auf seiner Homepage zum Download an:<br />

www.nordcapital.de/presse/geschaeft.htm. Auf Anfrage wird die gedruckte Leistungsbilanz auch gern zugesandt<br />

(E-Mail-Anfrage an: vertrieb@nordcapital.de).<br />

Autor + Kontakt<br />

Kai-Michael Pappert<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Nordcapital Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen<br />

mbH & Cie. KG<br />

Tel. +49 (0)40 - 378 550 - 80<br />

E-Mail: pappert@nordcapital.de<br />

www.nordcapital.de<br />

sich die Charterraten für Containerschiffe<br />

deutlich erholt. Verläßlicher Spiegel dieser<br />

Entwicklung ist beispielsweise der<br />

Marktindex von Howe Robinson. Dieser<br />

hat seit Beginn des Jahres um über 40<br />

Prozent zugelegt. Im Durchschnitt befinden<br />

sich die Märkte damit wieder auf<br />

einem Niveau, das rund zwei Drittel des<br />

Höchststandes vom Sommer 2000 entspricht.<br />

Die positiven Impulse für diese<br />

Marktentwicklung kommen vornehmlich<br />

von der Nachfrageseite. So weisen beispielsweise<br />

die wichtigsten chinesischen<br />

Häfen im ersten Halbjahr einen Zuwachs<br />

des Containerumschlages von durchschnittlich<br />

30 Prozent gegenüber dem<br />

Vorjahreszeitraum aus. Für den Transpazifikverkehr<br />

werden Zuwächse von<br />

mehr als 15 Prozent gemeldet, und die<br />

großen Häfen Nordwesteuropas<br />

verzeichnen mit durchschnittlich mehr<br />

als sieben Prozent eine unerwartet positive<br />

Entwicklung.<br />

Die langfristigen Aussichten sind<br />

unverändert positiv, so erwarten alle<br />

führenden Verkehrswissenschaftler bis<br />

2015 eine weitere Verdoppelung des<br />

Containerhafenumschlages.<br />

2. Kriterien zur Auswahl des<br />

richtigen Schiffsfonds<br />

Die Investition in einen Schiffsfonds ist<br />

ein unternehmerisches Engagement, dessen<br />

endgültiges wirtschaftliches Ergebnis<br />

nicht von vornherein feststehen kann.<br />

Allerdings gibt es eine Reihe von Kriterien,<br />

die Orientierungshilfe bei der Vielzahl<br />

der Angebote bieten. Zu beantworten<br />

sind vor allem Fragen wie:<br />

■ Wird das Angebot von erfahrenen<br />

Partnern realisiert?<br />

■ Hat das Schiff eine solide Erstbeschäftigung?<br />

Wie ist die Bonität des<br />

Charterers einzuschätzen?<br />

■ Wie hoch ist der Anschaffungspreis<br />

des Schiffes im Vergleich zu anderen<br />

Schiffen vergleichbarer Größe?<br />

■ Ist das Schiff flexibel einsetzbar?


Stichwort: erfahrene Partner<br />

Investoren sollten sich bei dem „Unternehmen<br />

Schiff“ einen verläßlichen Partner<br />

suchen. Leitkriterien bei der Auswahl<br />

sollten neben einer hohen Kompetenz im<br />

Schiffahrtsbereich eine langjährige Erfahrung<br />

bei der Entwicklung von Fondskonzepten<br />

sowie bei der Betreuung von Anlegern<br />

sein.<br />

Dies ist etwa der Fall bei der Hamburger<br />

Nordcapital. Bereits seit 1992<br />

konzipiert Nordcapital als unabhängiges<br />

Emissionshaus geschlossene Fonds. Seit<br />

der Gründung wurden über 70 Schiffsfonds<br />

aufgelegt, deren Entwicklung alljährlich<br />

in einer detaillierten Leistungsbilanz<br />

dokumentiert werden. Die zur<br />

Unternehmensgruppe gehörende Reederei<br />

E.R. Schiffahrt managt die finanzierten<br />

Schiffsneubauten und hat enge Kontakte<br />

zu den führenden Containerlinien-<br />

Reedereien der Welt. Dies gewährleistet<br />

die reibungslose Betreuung der Projekte.<br />

Mit einer Gesamtkapazität von rund<br />

150.000 Containerstellplätzen<br />

zählt die E.R.<br />

Schiffahrt weltweit zu<br />

den größten Charter-<br />

Reedereien für Containerschiffe.<br />

Bis Ende<br />

2001 haben rund<br />

27.000 private und<br />

institutionelle Anleger<br />

insgesamt mehr als<br />

1,2 Milliarden Euro in<br />

Nordcapital-Fonds investiert.<br />

Stichwort:<br />

Erstbeschäftigung<br />

Ein mehrjähriger Chartervertrag<br />

sichert die<br />

Einnahmen und damit<br />

die prognostizierten<br />

Ergebnisse der Beteiligung.<br />

Wichtig ist dabei<br />

die Bonität des Charterers.<br />

Diese wird regelmäßig<br />

von der unabhängigenRating-Agentur<br />

„Dynamar“ geprüft.<br />

Nach Ablauf der Erstbeschäftigung<br />

gilt: Mittelgroße<br />

Containerschiffe<br />

sind flexibel einsetzbar<br />

und haben eine große<br />

Anzahl potentieller<br />

Charterer, während für<br />

Großcontainerschiffe<br />

eine geringere Anzahl von Charterern in<br />

Frage kommt. Deshalb müssen für diese<br />

Schiffe die Charterverträge länger sein als<br />

bei mittelgroßen Containerschiffen.<br />

Stichwort: Anschaffungspreis<br />

Im Einkauf liegt der Gewinn. Darum gilt<br />

auch hier, die Angemessenheit des Kaufpreises<br />

sollte von einem unabhängigen,<br />

öffentlich bestellten Gutachter bestätigt<br />

werden.<br />

Stichwort: Flexibilität<br />

Hierfür müssen Technik und Einsetzbarkeit<br />

des Schiffes näher unter die Lupe<br />

genommen werden. Wurden bereits beim<br />

Bau die Anforderungen an die moderne<br />

Containerschiffahrt mit berücksichtigt?<br />

Handelt es sich um ein Schiff mit hochwertigen<br />

technischen Spezifikationen?<br />

Verfügt es zum Beispiel über eigenes<br />

Ladegeschirr, genügend Kühlcontaineranschlüsse<br />

und eine hohe Servicegeschwindigkeit?<br />

Anlage + Research<br />

3. Tonnagesteuer: Nahezu steuerfreier<br />

Vermögensaufbau durch<br />

pauschale Gewinnermittlung<br />

Die Europäische Union hat im Rahmen<br />

der Angleichung der europäischen Schifffahrtsbesteuerung<br />

die sogenannte Tonnagesteuer<br />

für Handelsschiffe im internationalen<br />

Seeverkehr eingeführt. In sehr<br />

vielen europäischen Ländern wie den<br />

Niederlanden, Großbritannien, Norwegen,<br />

Dänemark, Irland, Spanien, Finnland,<br />

Frankreich, Belgien und Schweden<br />

gilt das europäische Besteuerungssystem<br />

ebenfalls. In Deutschland haben Schifffahrtsbetriebe<br />

seit dem 1. Januar 1999<br />

nach § 5a EStG die Möglichkeit, unter<br />

bestimmten Voraussetzungen zur Tonnagesteuer<br />

zu optieren. Zielsetzung der<br />

Tonnagesteuer ist eine Stärkung des<br />

Schiffahrtsstandortes Deutschland. So ist<br />

z.B. eine der Voraussetzungen, daß die<br />

Bereederung des Schiffes von Deutschland<br />

aus zu erfolgen hat.<br />

Bei der Tonnagesteuer handelt es sich<br />

nicht um eine neue Steuerart, sondern<br />

um eine Vorgehensweise bei der Ermittlung<br />

des Gewinns, der anschließend<br />

nach den bestehenden Vorschriften zu<br />

versteuern ist. Anstelle des tatsächlich im<br />

Wirtschaftsjahr erzielten Ergebnisses wird<br />

auf der Grundlage der Nettoraumzahl<br />

(NRZ), wie sie im Schiffsmeßbrief ausgewiesen<br />

ist, pauschal ein Gewinn ermittelt.<br />

Dieser Gewinn ist so niedrig, daß<br />

angesichts der darauf anfallenden geringen<br />

Steuerbelastung während der Betriebsphase<br />

von einer fast steuerfreien<br />

Vereinnahmung der Auszahlungen gesprochen<br />

werden kann. Bei der Veräußerung<br />

des Schiffes oder der Beteiligung<br />

muß lediglich der Unterschiedsbetrag,<br />

der beim Übergang zur Tonnagesteuer<br />

ermittelt wurde, versteuert werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Schiffsbeteiligungen sind und bleiben<br />

ein chancenreiches Investment. Bei<br />

Berücksichtigung entsprechender Qualitätsanforderungen<br />

an die komplexe<br />

Konstruktion dieser Sachwertinvestitionen<br />

eröffnen sich hohe Ertragschancen.<br />

Zum einen erzielen langfristig orientierte<br />

Anleger in der Regel überdurchschnittliche<br />

Renditen. Zum anderen sind die<br />

Erträge für den Investor aufgrund der<br />

Tonnagesteuer weitgehend steuerfrei<br />

– mithin, ein attraktives Angebot zum<br />

Vermögensaufbau.<br />

13


14 Anlage + Research<br />

Kalkulierbares Risiko oder theoretische<br />

Chance? Prozesskostenfinanzierung als<br />

Anlage<br />

Seit 1998 existiert in Deutschland die Finanzierung von Gerichtsprozessen<br />

durch Dritte gegen Gewinnbeteiligung als Geschäftsmodell<br />

– mit unterschiedlichem Erfolg der Anbieter.<br />

Schlagworte:<br />

■ Prozessfinanzierung<br />

■ Prüfungsprozedere<br />

■ Kapital-Anlage<br />

Wer zu seinem Recht kommen will, muss<br />

die Mittel haben, es zu erstreiten. Oft ist<br />

jedoch ein Anspruch wie ein Ölvorkommen<br />

ohne Bohrturm – man kommt nicht<br />

ran. Viele Verfahren finden nicht statt, da<br />

schlicht das Geld zum Klagen fehlt. Gerade<br />

finanziell potente Anspruchsgegner<br />

spekulieren nicht selten auf diesen Umstand,<br />

drohen mit dem Gang durch die<br />

Instanzen.<br />

Ein Beispiel:<br />

Makler X vermittelt vertragsgemäß einem<br />

Unternehmen eine diesem bisher unbekannte<br />

Immobilie zum Kauf. Nach anfänglichem<br />

Interesse nimmt das Unternehmen<br />

vom Kauf Abstand. Um die<br />

Courtage zu sparen, kauft das Unternehmen<br />

später am Makler vorbei. Mit dem<br />

Objektnachweis ist die Rechtslage zugunsten<br />

des Maklers klar, das Unternehmen<br />

aber weigert sich zu zahlen und verweist<br />

auf den Gerichtsweg – wohlwissend<br />

um die finanzielle Schwäche des Maklers.<br />

Ob der Höhe des Immobilienpreises beträgt<br />

die Courtage und damit der Streitwert<br />

über 1 Mio. Euro.<br />

Bei solch einer Summe addieren sich<br />

die vorab zu entrichtenden Gerichts- und<br />

Anwaltsgebühren auf ca. 35.000 Euro<br />

allein für die erste Instanz. Ein Betrag,<br />

den der Makler nicht aufbringen kann,<br />

womit eine Klage schon aus finanziellen<br />

Gründen nicht möglich wäre.<br />

Die Dienstleistung<br />

Hier schafft die Prozesskostenfinanzierung<br />

(PKF) von JURAGENT Abhilfe.<br />

Gegen eine Erfolgsbeteiligung von 30 %<br />

am Prozesserlös geht sie ins Obligo. Wird<br />

der Fall gewonnen oder vergleichsweise<br />

beendet, werden zunächst die verauslagten<br />

Kosten in Abzug gebracht, sodann<br />

wird der verbleibende Erlös 30 zu 70 %<br />

geteilt. Kläger haben damit die Möglichkeit,<br />

ohne eigene finanzielle Mittel ihr<br />

Recht zu erstreiten. Im Falle einer Niederlage<br />

trägt Juragent alle Kosten des Rechtsstreits,<br />

auch die der Gegenseite. Demnach<br />

ist sie bestrebt, ihre finanzierten Fäl-<br />

le positiv zu beenden (obsiegendes Urteil<br />

oder wirtschaftlich sinnvoller Vergleich).<br />

Hier liegt sowohl die Attraktivität als auch<br />

das Hauptrisiko des Geschäftsmodells.<br />

Und hier trennt sich auch die Spreu vom<br />

Weizen, denn die Erfolgsquoten der<br />

Marktteilnehmer dieser Branche schwanken<br />

zwischen 10 und 80 %.<br />

Juragent hat Oktober 2002 eine<br />

Erfolgsquote gemessen am Streit- bzw.<br />

Forderungswert von ca. 75 % erreicht.<br />

Dieses gute Abschneiden resultiert aus<br />

dem intensiven Prüfungsprozedere, welches<br />

vor Zustandekommen einer PKF<br />

vorgenommen wird. Nur wenn alle Fakten<br />

für ein erfolgreiches Verfahren sprechen,<br />

wird auch finanziert. Neben den<br />

Erfolgsaussichten in juristischer Hinsicht,<br />

welche von ausgewiesenen Experten, oft<br />

Autor + Kontakt<br />

Ingo Chudoba, Juragent AG<br />

Tel. +49 (0)341 - 217 37 90<br />

Fax +49 (0)341 - 2173799<br />

E-Mail: ingo.chudoba@juragent.de<br />

auch Richtern a. D., geprüft werden, sind<br />

die Bonität des Anspruchsgegners oder<br />

die Gängigkeit eines Verfahrens zwingende<br />

Voraussetzungen für eine PKF.<br />

Darüber hinaus erfolgt nach Klageeinreichung<br />

eine umfangreiche Prozessbeobachtung.<br />

Finanziert wird ab einem Streitwert<br />

von 500 Tsd. Euro.<br />

Anlage<br />

JURAGENT verbindet über einen speziellen<br />

Prozesskostenfonds (www.prozesskostenfonds.de)<br />

Vorteile für alle Beteiligten.<br />

Die Gesellschaft kann den enormen, aber<br />

finanzintensiven Markt bedienen, und die<br />

Kommanditisten des Fonds (aktueller<br />

Fonds: 15 Mio. Euro Volumen, 5 Jahre<br />

Laufzeit) können – best case – planmäßige<br />

Renditen von 17 % erwarten, von<br />

denen 6 % p.a. bankgarantiert sind.<br />

JURAGENT strebt zudem eine Veränderung<br />

unter finanziellen Aspekten bei<br />

der Durchsetzung von Ansprüchen europaweit<br />

an: Auch finanziell potente Anspruchsinhaber<br />

sollen die PKF nutzen.<br />

Zum einen wissen diese Kläger vorab um<br />

eine kritische Falleinschätzung, und zum<br />

anderen sparen sie wertvolle Liquidität<br />

über einen möglicherweise langen Zeitraum.<br />

Sie können gegen eine moderate<br />

Beteiligung am tatsächlichen Erlös, die<br />

lediglich im Erfolgsfall greift, den Großteil<br />

ihres Anspruchs durchsetzen, ohne selbst<br />

einen Cent aufgewendet zu haben.


Operate-Leasing-Fonds<br />

laufen weiter<br />

Operate-Leasing-Fonds sind eine der wenigen Anlageformen mit<br />

Steuerstundungs-Effekt. Einige Besonderheiten des Leasinggeschäfts<br />

machen das möglich.<br />

Schlagworte:<br />

■ Operate Leasing<br />

■ § 15 EstG<br />

■ § 2b EstG<br />

Leasingfonds gehörten bis vor drei Jahren<br />

zu den Rennern im Markt der geschlossenen<br />

Fonds. Flugzeuge, Schiffe oder Spezialimmobilien<br />

wie Kläranlagen wurden<br />

mit sogenannten „Finanzierungs-Leasing-<br />

Fonds“ mit großem Erfolg über den freien<br />

Kapitalmarkt finanziert. Der § 2b EStG<br />

beendete den Höhenflug dieser Gattung<br />

und mit dem Auslaufen der Übergangsregelung<br />

zum 31.12.2000 verschwand sie<br />

vom Markt. Nicht betroffen – und nur<br />

von wenigen Initiatoren angeboten –<br />

waren und sind Leasingfonds nach dem<br />

sogenannten „Operate Leasing“. Hier investieren<br />

Anleger nicht in ein einzelnes<br />

Objekt, sondern in das gesamte operative<br />

Geschäft einer Leasing-Gesellschaft.<br />

Das Hamburger Emissionshaus Rothmann<br />

& Cie. AG hat in den letzten zehn<br />

Jahren vier solcher Leasingfonds mit<br />

einem Volumen von über 470 Millionen<br />

Euro platziert. Das neueste Angebot,<br />

LeaseFonds V, ist seit wenigen Wochen<br />

auf dem Markt. Anleger können sich an<br />

der ALAG Auto-Mobil AG, Hamburg, beteiligen,<br />

die mit einem neuartigen Mobilitätskonzept<br />

die Grenzen zwischen Pkw-<br />

Leasing und Pkw-Vermietung aufheben<br />

wird. Einige Besonderheiten des Leasing-<br />

Geschäfts machen Leasingfonds wie<br />

LeaseFonds V für Anleger hoch attraktiv:<br />

Das Standard-Leasing-Geschäft ist immer<br />

noch ein Finanzierungs-Geschäft. Eine<br />

Gesellschaft möchte das Nutzungsrecht<br />

an einem mobilen Wirtschaftsgut erwerben<br />

(z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder<br />

Computer) und least das Objekt von<br />

einer Leasinggesellschaft, die Eigentümerin<br />

des Objekts wird. Die Leasinggesellschaft<br />

muss nun zunächst das Objekt<br />

vom Hersteller oder<br />

Händler erwerben, d.h.<br />

zu Anfang der Vertragslaufzeit<br />

vorfinanzieren.<br />

Der Rückfluss der vorgestrecktenInvestitionsmittel<br />

erfolgt über die<br />

monatlichen Raten<br />

während der mehrjährigen<br />

Vertragslaufzeit.<br />

Eine Leasinggesellschaft,<br />

die über einen<br />

geschlossenen Fonds<br />

finanziert wird und ihr<br />

Geschäft in kurzer Zeit<br />

dadurch stark ausweiten<br />

kann, muss also zunächst hohe Investitionen<br />

tätigen und erhält in den Anfangsjahren<br />

vergleichsweise geringe<br />

Rückflüsse. Sie hat daher zwangsläufig<br />

hohe Verluste und kann erst nach einigen<br />

Jahren die Gewinnschwelle erreichen.<br />

Mit der Beteiligungsform atypisch stiller<br />

Gesellschafter werden die Anleger<br />

Mitunternehmer nach § 15 EStG. Sie<br />

können die negativen steuerlichen Erträge<br />

der ersten Jahre im Rahmen des ausgleichsfähigen<br />

Grundbetrags nach § 2<br />

Abs. 3 EStG (51.500 € für Ledige bzw.<br />

103.000 € für Verheiratete) mit anderen<br />

positiven Einkünften verrechnen. Über<br />

den Grundbetrag hinaus richtet sich die<br />

Ausgleichsfähigkeit nach der Summe der<br />

nach Abzug des Grundbetrags verbleibenden<br />

positiven Einkünfte. Bis zur Hälfte<br />

dieses Betrages besteht die weitgehende<br />

Möglichkeit des Ausgleichs mit ande-<br />

Anlage + Research<br />

Autor + Kontakt<br />

Rüdiger Wolff<br />

Rothmann & Cie. AG<br />

Tel. +49 (0)40 - 800 100 120<br />

E-Mail: wolff@albis-leasing.de<br />

www.rothmann.de<br />

ren positiven Ergebnissen. Hier ist der Rat<br />

eines Steuerberaters unbedingt einzuholen.<br />

Diese Rechtslage ist von der aktuellen<br />

Diskussion um neue Erlasse für Geschlossene<br />

Fonds (Immobilien, Medien)<br />

völlig unberührt. (In der Vergangenheit<br />

sind zwei Fondsgesellschaften von Rothmann<br />

vom Finanzamt geprüft worden<br />

und haben die Probe bestanden.) In den<br />

späteren Jahren der Fondslaufzeit (10-15<br />

Jahre) profitiert der Anleger von den Gewinnen<br />

der Leasinggesellschaft und erzielt<br />

positive Erträge, die zu versteuern<br />

sind (Totalgewinnerzielungsabsicht).<br />

Leasinggeber arbeiten bei der Refinanzierung<br />

in aller Regel eng mit Landesbanken<br />

und Großbanken zusammen<br />

(nicht zuletzt, um über den Leverage-<br />

Effekt die Fondsrendite zu erhöhen).<br />

Diese sind nach §18 Kreditwesengesetz<br />

(KWG) verpflichtet, bei Krediten über ca.<br />

250.000 Euro die Jahresabschlüsse der<br />

Leasinggesellschaft einzusehen bzw.<br />

auch die entsprechenden Abschlüsse von<br />

Leasingnehmern, die Großgeschäfte abschließen<br />

wollen. Ähnliche Prüfungen<br />

nehmen natürlich auch die Leasinggesellschaften<br />

selbst routinemäßig bei jedem<br />

einzelnen Geschäft vor, d.h. auch im<br />

sogenannten Massengeschäft werden<br />

Schufa und andere Auskunfteien, Einkommensnachweise,<br />

bei größeren Stücken<br />

auch Geschäftsabschlüsse zur<br />

Entscheidung herangezogen.<br />

Fazit:<br />

In welcher Höhe der Anleger von dem<br />

Steuerstundungseffekt der Anfangsjahre<br />

profitiert, hängt wesentlich von den individuellen<br />

Einkommensverhältnissen bzw.<br />

dem Anlageportfolio ab. Die Anlageentscheidung<br />

sollte also stets vom Rat eines<br />

qualifizierten Anlageberaters und/oder<br />

Steuerberaters begleitet werden. Eine<br />

Beteiligung an einer fondsfinanzierten<br />

Leasinggesellschaft bietet Anlegern große<br />

Sicherheit. Über die Fondslaufzeit werden<br />

Tausende von Verträgen abgeschlossen,<br />

und jeder Vertragspartner wird doppelt<br />

auf seine Bonität geprüft. Die Beteiligung<br />

bietet also eine Risikostreuung<br />

und -Minimierung in sich.<br />

15


16 Anlage + Research<br />

Vermögensanlage unabhängig von<br />

Aktien, Renten und Immobilien<br />

– Kauf von bestehenden US Lebensversicherungen<br />

Drei Jahre Baisse am Aktienmarkt, ein wenig attraktives Zinsniveau<br />

bei festverzinslichen Wertpapieren, ein konjunkturbedingt rückläufiger<br />

Immobilienmarkt – unter diesen Bedingungen sind alternative<br />

Anlageformen gefragter denn je. Das Vorhaben der Regierungskoalition<br />

zur Besteuerung von Veräußerungserlösen bei Immobilien und<br />

Wertpapieren würde dazu führen, dass die Nachsteuer-Renditen<br />

dieser „klassischen“ Anlagen weiter drastisch absinken. Mit dem Life<br />

Bond Fund wird jetzt erstmals in Deutschland ein Fondskonzept<br />

realisiert, das die Beteiligung an einem professionell ausgewählten<br />

und gemanagten Portfolio bestehender US-Lebensversicherungen<br />

ermöglicht. Nachfolgend sollen die Rahmenbedingungen, unter<br />

denen Investitionen in bestehende Lebensversicherungen in den USA<br />

erfolgen, dargestellt werden.<br />

Schlagworte:<br />

■ US Lebensversicherungsmarkt<br />

■ Gehandelte Policen<br />

■ Alternative Investments<br />

■ Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />

Die Idee ist einfach: Der Investor kauft<br />

eine oder mehrere bestehende Policen,<br />

wird neuer Versicherungsnehmer, übernimmt<br />

die weiteren Prämienzahlungen<br />

und erhält im Leistungsfall die Versiche-<br />

Whole Life Insurance<br />

Dieser in Deutschland kaum verbreitete<br />

Tarif könnte als lebenslange Risikoversicherung<br />

umschrieben werden. Im<br />

Gegensatz zur konventionellen Risikoversicherung<br />

wird die Versicherungssumme<br />

aber spätestens mit Eintritt des<br />

100. Lebensjahres an den Inhaber ausbezahlt.<br />

Notwendig ist dieser Tarif, wenn<br />

z.B. nicht nur für einen festen Zeitraum<br />

das Todesfallrisiko abgesichert werden<br />

soll, sondern in jedem Fall bei Tod der<br />

versicherten Person ein bestimmter Betrag<br />

an den Bezugsberechtigen ausgezahlt<br />

werden soll. Dies ist z.B. optimal<br />

zur Abdeckung von Nachlass-Steuern<br />

beim Übergang von Immobilienvermögen<br />

oder Unternehmen. Nahezu ein<br />

Viertel aller in den USA abgeschlossenen<br />

Policen sind sogenannte Whole<br />

Life Insurances.<br />

rungssumme ausbezahlt. Das Besondere<br />

dabei: Es sind überwiegend nicht Kapitaloder<br />

Fondsgebundene Lebensversicherungen,<br />

in die investiert wird, sondern<br />

Risikoversicherungen oder sogenannte<br />

Whole Life Insurances.<br />

Bei den Anlagen, die in britische oder<br />

deutsche Kapitallebensversicherungen investieren,<br />

wird auf die Ablaufleistung der<br />

eingekauften Policen abgezielt. Deren<br />

Rendite ist direkt abhängig von der durch<br />

die Versicherung am Kapitalmarkt erwirtschafteten<br />

Rendite. Anders bei Investitionen<br />

in Risikoversicherungen: Die Auszahlung<br />

der Versicherungssumme im Leistungsfall<br />

(Todesfallleistung) resultiert<br />

alleine aus den für diesen Fall angesammelten<br />

Risikoprämien und ist von der<br />

Entwicklung der Aktien-, Renten- und<br />

Immobilienmärkte unabhängig.<br />

Marktüberblick<br />

Entstanden ist dieser Markt ursprünglich<br />

als sogenannter Viatical Markt Anfang der<br />

90er Jahre, vor allem mit dem Auftreten<br />

von Aids und anderen schweren Krankheiten,<br />

wofür die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

in den USA keinen ausreichenden<br />

Versicherungsschutz gewähren.<br />

Zwischenzeitlich sind es aber zum überwiegenden<br />

Teil Personen mit einem Alter<br />

von 70 und mehr, die im „Senior Settlement<br />

Markt“ als Verkäufer aktiv sind. In<br />

vielen Fällen haben sich die Lebensum-<br />

Autor + Kontakt<br />

Robert List, Geschäftsführer<br />

BVT Beratungsges. mbH<br />

Tel. +49 (0)89 - 38 16 52 05<br />

E-Mail: rl@bvt.de<br />

www.bvt.de<br />

stände geändert und der Grund für das<br />

Fortführen der Versicherung ist weggefallen,<br />

zum Beispiel weil die Kinder erwachsen<br />

sind, die Kredite für die Finanzierung<br />

der eigenen vier Wände oder des<br />

Unternehmens getilgt sind oder einfach<br />

nur ein schöner Lebensabend finanziert<br />

werden soll. Bei der Kündigung von Risikopolicen<br />

wird durch die Versicherungsgesellschaft<br />

keine Rückvergütung entrichtet.<br />

Der Wert einer solchen Police kann<br />

jedoch unter Renditeaspekten beträchtlich<br />

sein, wenn die Restlebenserwartung<br />

der versicherten Person deutlich unter der<br />

Restlaufzeit der Versicherung liegt. Für<br />

den Käufer und den Verkäufer der Police<br />

ergibt sich eine win-win Situation: Der<br />

Verkäufer spart sich nicht nur die weiteren<br />

Prämienzahlungen, sondern wandelt den<br />

für ihn wertlosen Risikoschutz in einen<br />

realen Vermögenswert um.<br />

Der Käufer erhält eine Anlage mit<br />

attraktiven Renditechancen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird auch das<br />

enorme Marktwachstum verständlich:<br />

Im Zeitraum von 1989 bis 1999 ist der<br />

Markt von US-$ 2 Mio. gehandelter Versicherungssumme<br />

auf US-$ 1,2 Mrd. gewachsen.<br />

Conning & Co., eines der<br />

namhaftesten Beratungsunternehmen für<br />

Versicherungsgesellschaften in den USA,<br />

schätzt das Potenzial auf eine Summe<br />

von insgesamt US-$ 130 Mrd. ein.<br />

Investitionen nach bewährten<br />

Verfahren<br />

Dieser Zweitmarkt unterliegt in den<br />

meisten Bundesstaaten der staatlichen<br />

Versicherungsaufsicht und vollzieht sich<br />

nach einem bewährten Verfahren. Hierbei<br />

fällt den sogenannten „settlement<br />

companies“ eine wichtige Funktion zu.<br />

In der Regel wird der Kontakt zu diesen<br />

Spezialmaklern für bestehende Versicherungen<br />

über den Vermögens- oder Versicherungsberater<br />

des Policeninhabers<br />

hergestellt. Die „settlement companies“<br />

stellen alle für den Kauf einer Police erforderlichen<br />

Daten zusammen und lassen<br />

durch ein unabhängiges medizinisches


Institut den wahrscheinlichen Auszahlungszeitpunkt<br />

auf der Grundlage der<br />

Gesundheitsdaten des Policeninhabers<br />

ermitteln. Diese Daten werden für die<br />

Kaufpreisfindung zwischen Käufer und<br />

Verkäufer der Police zugrunde gelegt.<br />

Die „settlement companies“ kaufen die<br />

angebotenen Lebensversicherungspolicen<br />

im eigenen Namen oder für Dritte, meist<br />

institutionelle Investoren, wie z.B. Pensionsfonds<br />

oder Stiftungen, und verwalten<br />

die Policen bis zur Fälligkeit.<br />

Risikoverminderung durch Diversifikation<br />

und Rückversicherung<br />

Trotz eines sehr aufwendigen Verfahrens<br />

unter Einbeziehung des bei den Rückversicherungsgesellschaften<br />

angewandten<br />

versicherungsmathematischen Verfahrens<br />

bei der Bestimmung der Restlebenser-<br />

wartung einer Police, besteht für den<br />

Erwerber das Risiko, dass die kalkulierte<br />

Dauer bis zur Fälligkeit überschritten<br />

wird. Dadurch verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt<br />

der Versicherungssumme<br />

und die Beiträge müssen für<br />

einen längeren Zeittraum entrichtet werden.<br />

Dieses Risiko wird vermieden,<br />

wenn z.B. über einen Fonds Beteiligungen<br />

an 100 oder mehr Policen bestehen,<br />

da sich dann abweichende Fälligkeiten<br />

ausgleichen. Durch eine Rückversicherung<br />

bei Lloyds of London kann darüber<br />

hinaus der Fälligkeitszeitpunkt jeder einzelnen<br />

Police dergestalt versichert werden,<br />

dass bei Überschreiten des statistischen<br />

Auszahlungszeitpunkts um zwei<br />

Jahre die Police durch Lloyds of London<br />

ausbezahlt wird.<br />

Anlage + Research 17<br />

Ertrag- und erbschaft-/schenkungsteuerliche<br />

Aspekte<br />

Für den in Deutschland steuerpflichtigen<br />

Investor ergeben sich zwei bedeutende<br />

steuerliche Aspekte: Versicherungsleistungen<br />

aus Risikoversicherungen müssen<br />

nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer<br />

unterworfen werden, da<br />

sie in der Regel keinen Sparanteil enthalten.<br />

Die erzielte Rendite unterliegt damit<br />

keinen ertragsteuerlichen Minderungen.<br />

Es stellt sich weiter die Frage der erbschaft-<br />

bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung.<br />

Eine Lebensversicherung ist<br />

bei der Übertragung demnach mit zwei<br />

Dritteln der bezahlten Prämien oder dem<br />

niedrigeren Rückkaufswert als steuerliche<br />

Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Da<br />

Risikolebensversicherungen aber keinen<br />

Rückkaufswert haben, ergibt sich auch<br />

kein erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher<br />

Wert.<br />

Fazit:<br />

Der Kauf bestehender Risikopolicen im<br />

US-Lebensversicherungsmarkt stellt eine<br />

attraktive Möglichkeit dar, unabhängig<br />

von der Marktentwicklung traditioneller<br />

Anlageformen, wie z.B. Aktien oder festverzinslicher<br />

Wertpapiere, die Stabilität<br />

des Vermögens zu verbessern. Die Investitionen<br />

über einen Fonds ermöglicht<br />

durch Einschluss eines „intelligenten<br />

Rückversicherungskonzepts“ die Investition<br />

abzusichern ohne auf überdurchschnittliche<br />

Renditen verzichten zu<br />

müssen. Die vorteilhafte erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Behandlung<br />

machen einen gezielten Einsatz beim<br />

Vermögenstransfer sinnvoll.


18 Anlage + Research<br />

Der geschlossene Immobilienfonds:<br />

Sicherungsmechanismen der „neuen<br />

Generation“<br />

Ausschüttungsgarantien, Andienungsrechte und andere Absicherungen<br />

für den Zeichner waren in der Vergangenheit ausschlaggebende<br />

Argumentationshilfen für den Vertrieb und dienten oftmals<br />

dem schnellen Absatz von geschlossenen Beteiligungsformen. Um<br />

den sich ändernden Marktbedingungen Rechnung zu tragen, sollten<br />

Initiatoren verstärkt den Schritt von plakativen Verkaufsargumenten<br />

hin zu noch solideren und qualitätssteigernden Fondskonstrukten<br />

gehen. Garantien sind dann überflüssig.<br />

Schlagworte:<br />

■ Risikostreuung<br />

■ Substanzzuwachs durch hohe Tilgung<br />

■ Weichkosten<br />

■ Fremdwährungsrisiko<br />

Grundsätzlich muss es nicht schlecht<br />

sein, wenn ein geschlossener Immobilienfonds<br />

aus nur einer Immobilie besteht.<br />

Unter Risikogesichtspunkten spricht allerdings<br />

vieles für ein Fondskonstrukt, das<br />

durch eine Diversifikation das Risiko auf<br />

verschiedene Immobilien mit verschiedenen<br />

Mietern aus unterschiedlichen Branchen<br />

an mehreren Standorten verteilt.<br />

Besonderer Wert sollte darüberhinaus auf<br />

die Bonität und die Solvenz der Mieter<br />

sowie auf die Laufzeit der Mietverträge<br />

gelegt werden. Weiterhin sollte jede<br />

einzelne Immobilie der Erwartung an eine<br />

gute wirtschaftliche Entwicklung und der<br />

Chance am vorhandenen Wertsteigerungspotenzial<br />

zu partizipieren entsprechen.<br />

Vorteile durch hohe Tilgung!<br />

Mindestens ebenso wichtig wie die Höhe<br />

der Ausschüttung, ist die schnelle Tilgung<br />

des Fremdkapitals, auch wenn dies zu<br />

Lasten der Ausschüttungsrendite geht. In<br />

den meisten Fällen tilgen am deutschen<br />

Markt plazierte Fonds ihre Finanzierung<br />

derzeit mit nicht mehr als 1% p.a. Dies<br />

führt in der Regel zu einer Entschuldung,<br />

die nach 20 Jahren selten mehr als 30%<br />

des Darlehens zurückgeführt haben. Der<br />

Umkehrschluss leuchtet ein: Der Anteilseigner<br />

muss sehr lange warten bis sein<br />

Fondsanteil durch tatsächlichen Immobilienwert<br />

hinterlegt wird.<br />

Fondsmodelle mit einer hohen Tilgung<br />

von der ersten Minute an versetzen den<br />

Zeichner dagegen in die Lage, schon sehr<br />

schnell am dadurch gewonnenen Substanzwert<br />

zu partizipieren. Bei einer Auflösung<br />

des Fonds durch den Verkauf der<br />

Fondsimmobilien – auch vor kompletter<br />

Rückführung des Darlehens – führen<br />

Autor + Kontakt<br />

Roman Burger<br />

Vertriebsmanagement IBV <strong>GmbH</strong><br />

Tel. +49 (0)611 - 991 62 - 430<br />

E-Mail: burger@wie.ibv.com<br />

www.ibv.com<br />

hohe Tilgungen für den Zeichner zu einem<br />

höheren Anteil am Verkaufserlös bzw.<br />

begrenzen ein ggf. vorhandenes Nachschussrisiko.<br />

Es macht ihn per se reagibler!<br />

Wie viel Weichkosten zahlt der<br />

Zeichner?<br />

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der<br />

Fondsplazierungspreis unter dem Gesichtspunkt<br />

der sogenannten „weichen<br />

Kosten“. Hier ist dem Zeichner ein genauer<br />

Blick in den Investitionsplan zu<br />

raten. Ein Weichkostenblock von bis zu<br />

19% des Investitionsvolumens ist nicht<br />

selten, dabei entspricht dieser „Aufschlag“<br />

nicht nur der (auch teilweise stillen) Substanz<br />

der Immobilie.<br />

Eine weitere Sicherheit im Sinne des<br />

Kunden kann die Finanzierung unter Ausschluss<br />

von Fremdwährungsrisiken sein.<br />

Der Anreiz, eventuell durch Schweizer<br />

Franken oder Yen eine höhere Ausschüttung<br />

darzustellen, sollte auch hier dem<br />

soliden Ansatz einer reinen Euro-Finanzierung<br />

weichen. Böse Überraschungen<br />

aufgrund des Währungsrisikos bei der<br />

Rückführung des Darlehens bleiben somit<br />

ausgeschlossen, es sei denn, die<br />

Fremdwährung ist solide kursgesichert.<br />

Dann allerdings ist die Summe des<br />

Fremdwährungszins und die Kurssicherungskosten<br />

meist höher als der langfristige<br />

Zinssatz der einheimischen<br />

Währung.<br />

Fazit:<br />

Nicht ultimativ die Ausschüttungsbetrachtung<br />

sollte bei der Auswahl eines<br />

geschlossenen Immobilienfonds entscheidungsrelevant<br />

sein. Vermittler sollten<br />

im Sinne ihrer Kunden verstärkt<br />

Fondsprodukte anbieten, die durch überdurchschnittliche<br />

Entschuldung und<br />

geringe Fondskosten überzeugen und so<br />

sehr schnell einen hohen Substanzwert<br />

schaffen. Generell sind Kunden gut beraten,<br />

sich für Initiatoren zu entscheiden,<br />

die eine Absicherung durch ein schlüssiges<br />

Konzept – und nicht überdimensionale<br />

Garantien – versprechen.


BASEL II – Konsequenzen für die<br />

Beratungspraxis<br />

Die Stabilität einer modernen Volkswirtschaft ist abhängig von der<br />

Funktionsfähigkeit des Bankensystems. Wegen dieser zentralen Bedeutung<br />

für die wirtschaftliche Stabilität hat der Gesetzgeber ein besonderes<br />

Aufsichtsrecht geschaffen, das die Banken (heute in der erweiterten<br />

Form für den Finanzdienstleistungsbereich) einerseits schützt und andererseits<br />

kontrolliert. Im Mittelpunkt stehen Liquiditätssicherung und<br />

ausreichend haftendes Eigenkapital.<br />

Gerade Banken gehen mit Kreditvergaben<br />

Ausfallrisiken ein, die nur durch EK<br />

abgeschirmt werden können. Damit ist<br />

das EK der Banken ein zentraler Stabilitätsfaktor.<br />

Es reicht aber nicht aus, die<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften<br />

nur national zu regeln, da wegen<br />

der internationalen Kapital- und<br />

Kreditverflechtung eine Bankinsolvenz<br />

einen Dominoeffekt auslösen würde, der<br />

keinen Halt an nationalen Grenzen fände.<br />

Folglich müssen Vorschriften vor dem<br />

Hintergrund verflochtener und globaler<br />

Märkte international geregelt werden.<br />

Basel ist Sitz der Bank für Internationalen<br />

Zahlungsausgleich (BIZ) der OECD-Staaten,<br />

die u.a. die Eigenkapitalvorschriften<br />

für Banken weltweit harmonisiert. Bereits<br />

1988 wurden erste Eigenkapitalvorschriften<br />

erlassen, die einerseits das EK definieren<br />

und andererseits standardisierte<br />

Faktoren (0%, 20%, 50%, 100%) für bestimmte<br />

Adressenausfallrisiken (Staat,<br />

Banken, Hypothekarkredit, Unternehmen<br />

und Private) festlegen, mit denen die jeweiligen<br />

Kredite zu gewichten sind. Ergebnis<br />

sind die risikogewichteten Aktiva,<br />

die maximal das 12,5-fache des aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapitals betragen<br />

dürfen (= Solvabilitätskoeffizienten<br />

= quantitative Deckelung des Kreditgeschäfts);<br />

je nach Gewichtung ist der<br />

Einzelkredit bis zu 8% mit EK zu unterlegen.<br />

Dies als BASEL I bezeichnete Verfahren<br />

wird derzeit überarbeitet und bis<br />

zum 31.12.2006 durch BASEL II ersetzt<br />

werden, wodurch die Risikosteuerung der<br />

Banken durch das EK auf risikoadjustiert<br />

gesteuert wird. Wesentliche Änderungen<br />

sind:<br />

■ Bestimmung des Einzelrisikos durch<br />

ein Ratingverfahren<br />

■ Ratingabhängige Bepreisung des<br />

Kredits<br />

In der Konsequenz wird der einzelne<br />

Kredit bzw. Kreditgeber nicht mehr wie<br />

bisher pauschal einem Adressenausfallrisiko<br />

zugeordnet („Gruppenhaftung“),<br />

sondern einzeln bewertet bzw. geratet.<br />

Damit wird grundsätzlich eine individuelle<br />

Risikoprämie ermittelt, die zu risikoadjustierten<br />

(einzelrisikobezogenen) Kreditkosten<br />

führt. Verfahrenstechnisch können<br />

Banken das durch externe Ratingagenturen<br />

ermittelte Rating des Kreditnehmers<br />

übernehmen, was aber in Deutschland<br />

wegen fehlender Praxis kaum vorkommen<br />

dürfte, oder aber ein Ratingverfahren entwickeln<br />

(Internes Rating), das durch die<br />

Aufsichtsbehörden anerkannt sein muss.<br />

Die folgende Grafik zeigt das System im<br />

Überblick:<br />

Basel II wird die Kreditvergabepraxis der<br />

Banken verändern. Viele sehen die Veränderung<br />

zum Nachteil der kleinen und<br />

mittleren Unternehmen (KMU), weil diese<br />

„schlechter geratet“ werden könnten und<br />

somit mit höheren Kreditkosten zu rechnen<br />

haben und, dass in letzter Konsequenz<br />

viele KMU nicht überleben werden. Diese<br />

Argumente sind aus bankwirtschaftlicher<br />

Sicht nicht stichhaltig. Die Konsequenzen<br />

von Basel II werden ganz andere sein:<br />

1. Die Kreditkosten bleiben unverändert;<br />

die Banken sind nicht geneigt, höhere<br />

Kreditrisiken als bisher einzugehen und<br />

sich diese prämieren zu lassen; ebenso<br />

wenig werden Banken die Kreditkosten<br />

Fortbildung + Qualifizierung<br />

Autor + Kontakt<br />

Prof. Dr. Hanspeter Gondring, FRICS<br />

Wissenschaftlicher Leiter LIFBA <strong>GmbH</strong><br />

Tel. +49 (0)711 - 18 49 - 8 27 / - 8 26<br />

E-Mail: Gondring@LIFBA.de<br />

bei besserer Bonifizierung senken.<br />

2. Bei Kreditvergaben werden nun stärker<br />

qualitative Faktoren (wie z.B. Nachfolgeregelung,<br />

Qualität des Managements,<br />

Risikokontrollinstrumente, Business<br />

Plan) beachtet und in die Entscheidung<br />

einbezogen.<br />

3. Bei den quantitativen Faktoren wird die<br />

Eigenkapitalquote des Kreditnehmers<br />

eine große Bedeutung einnehmen sowie<br />

der Cash Flow als Selbstfinanzierungskraft<br />

des Unternehmens aufgewertet.<br />

(Schwierigkeiten sind insbesondere bei<br />

der Immobilienbranche zu erwarten,<br />

weil 47% der Unternehmen eine Eigenkapitalquote<br />

von < 10 % aufweisen)<br />

Auswirkungen von BASEL II auf die ganzheitliche<br />

Beratung von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen:<br />

1. Nachfolgeregelung wird Schwerpunktthema<br />

der Beratung<br />

2. Betriebswirtschaftliche Beratung:<br />

Controlling, Cash Flow-Analyse,<br />

Erstellung von Business Plänen.<br />

3. Stärkung der Eigenkapitalbasis (z.B.<br />

Beteiligung durch Private Equity Funds,<br />

Modifizierter Standardansatz: Kreditnehmer hat sich extern (d.h. durch eine Rating-Agentur) „raten“ lassen:<br />

Externes AAA A+ A- BBB+ B+ und ohne externes<br />

Rating: AA+ BB- schlechter Rating<br />

Risikogewicht: 20 % 50 % 100 % 150 % 100 %<br />

Wohnungsbaukredite: 40 % Risikogewichtung<br />

Eigenkapitalbedarf = Buchwert (Kredit) x Risikogewicht X 8 %<br />

Basis-IRB-Ansatz: (Mathem. Funktion der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits)<br />

Eigenkapitalbedarf = Buchwert x LGD* X Risikogewicht(f) =AW* x 8%<br />

Opportunity Funds, Aufnahme atypisch<br />

stiller Gesellschafter)<br />

4. Projektfinanzierung (Strukturierung<br />

der Finanzierung)<br />

5. Aufnahme von Mezzanin-Kapital<br />

6. Hilfestellung bei der Erstellung von<br />

Kreditanträgen<br />

BASEL II wird große Anforderungen an<br />

die ganzheitliche Beratung stellen und<br />

dem Berater nicht nur neue Ertragsquellen<br />

erschließen, sondern Nachhaltigkeit durch<br />

eine festere Kundenbeziehung geben,<br />

wenn der Berater über das notwendige<br />

Wissen verfügt und sich fortlaufend auf<br />

den neusten Stand des Wissens bringt.<br />

*LGD: Loss Given Default = Ausfallhöhe; AW: Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

19


20 Fortbildung + Qualifizierung<br />

Zukunftsfaktor Qualifikation<br />

für erfolgreiche Finanzdienstleister<br />

Adäquate Weiterbildung ist die Voraussetzung für vertrauensvolle<br />

Kundenbeziehung und nachhaltigen finanziellem Erfolg.<br />

Schlagworte:<br />

■ Weiterbildung<br />

■ <strong>Financial</strong> Planning<br />

■ Finanzökonom (LIFBA)<br />

■ Tertiäres Bildungssystem<br />

Der tiefgreifende Wandel der Finanzmärkte<br />

ist u.a. durch eine hohe Informationseffizienz<br />

gekennzeichnet. Informationen<br />

stehen heute jedem Haushalt<br />

nahezu unbegrenzt und real time zur Verfügung.<br />

Das Problem besteht daher weniger<br />

in der Informationsbeschaffung als<br />

vielmehr in der Informationsbewertung<br />

mit Ziel, Entscheidungen als Wahlhandlungen<br />

durchzuführen. Dabei wird zunehmend<br />

die Beratungsleistung von der<br />

Produktleistung abgekoppelt. Der gut<br />

informierte Kunde legt seinen Schwerpunkt<br />

auf eine fundierte, auf seine Bedürfnisse<br />

ausgerichtete kompetente<br />

Beratung. Während im Mengengeschäft<br />

standardisierte Produkte, die kaum erklärungsbedürftig<br />

sind, im Vordergrund stehen,<br />

wünscht der high-netincome-customer<br />

ein zukunftsgerichtetes, lebensphasenbezogenes,<br />

und gut strukturiertes<br />

Coaching.<br />

Erfolgsfaktor Qualität<br />

Die „Maklerleistung alter Gewohnheit“<br />

erzeugt keine Wertschöpfung mehr, so<br />

dass der Makler vom Markt verdrängt<br />

wird. Dagegen gehört der (freiberuflichen)<br />

qualifizierten Beratung die Zukunft.<br />

Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass die großen Banken Mitarbeiterkapazitäten<br />

im Beratungsbereich<br />

abbauen. Eine fundierte und anerkannte<br />

Ausbildung erleichtert den (erzwungenen)<br />

Arbeitgeberwechsel und den Gang<br />

in die Freiberuflichkeit. Unabhängig von<br />

der europäischen oder nationalen Schaffung<br />

eines gesetzlichen Rahmens für ein<br />

Berufsbild des „Finanz-Beraters“ wird der<br />

Markt die Qualitäts-Standards für dieses<br />

Tätigkeitsbild definieren.<br />

Die Änderung der Struktur der qualifizierten<br />

Weiterbildung wird sich in<br />

Deutschland immer mehr durchsetzen.<br />

Entscheidend ist hierbei weniger die<br />

Titulierung als vielmehr die Qualität der<br />

Bildungsmaßnahme und die dahinterstehende<br />

wissenschaftliche Kompetenz.<br />

Vor diesem Hintergrund hat LIFBA den<br />

„Finanzökonom (LIFBA)“ stark praxisorientiert<br />

entwickelt. Es werden allgemeine<br />

ökonomische Fächer, wie Finanzwirtschaft,<br />

Finanzmathematik, Steuern,<br />

Bilanzrecht, BWL, Gesellschaftsrecht,<br />

Volkswirtschaftslehre, und finanztechnische<br />

Grundlagen, z.B. der Portfolio-<br />

Theorie, asset allocation, Kapitalmarkttheorie,<br />

oder der komplexen Strukturen<br />

der Derivate vermittelt. Weiterhin sind<br />

<strong>Financial</strong> Planning in Theorie und Praxis<br />

sowie produkttechnische, institutionelle<br />

und marktbezogene Inhalte des Finanzgeschäftes<br />

sowie praxisbezogene Inhalte<br />

Das Konzept – Finanzökonom (LIFBA)<br />

Infoblock 1<br />

Jedes Modul umfasst 16 Präsenztage,<br />

jeweils freitags von 9.00 – 18.45 Uhr<br />

sowie samstags von 9.00 – 17.00 Uhr.<br />

1. Modul: wirtschaftswissenschaftliche<br />

und rechtliche Grundlagen<br />

2. Modul: Finanztechnik und <strong>Financial</strong><br />

Planning<br />

3. Modul: Finanzgeschäfte und<br />

Vermögensmanagement I<br />

4. Modul: Finanzgeschäfte und<br />

Vermögensmanagement II<br />

Autor + Kontakt<br />

Carolin Bullinger<br />

LIFBA <strong>GmbH</strong><br />

Tel. +49 (0)7731 - 95 57 43<br />

E-Mail: Bullinger@LIFBA.de<br />

www.LIFBA.de<br />

zum Vermögensmanagement, wie z.B.<br />

Portfoliomanagement, <strong>Financial</strong> Engineering,<br />

Aktienanalyse, BAV, Erben/Schenken<br />

sowie produktbezogene Aspekte, darunter<br />

Immobilien- und Leasinggeschäfte sowie<br />

Beteiligungen (Schiff, Windkraft, Medien<br />

etc. inkl. deren Risiken und Chancen)<br />

Themen der Vorlesungen und Workshops.<br />

Die Erarbeitung umfassender und fachlich<br />

fundierter Problemlösungen im Rahmen<br />

der adäquaten Vermögensberatung<br />

ist das vorrangige Ziel des Kontaktstudiums.<br />

Das betrifft sowohl die rein fachliche<br />

als auch die soziale Qualifizierung.<br />

Für die wissenschaftliche Qualität sind<br />

drei deutsche Professoren dreier unterschiedlicher<br />

Hochschultypen verantwortlich,<br />

die das tertiäre Bildungssystem in<br />

Deutschland widerspiegeln: Berufsakademie,<br />

Fachhochschule und Universität.<br />

Jeweils 1 schriftliche Prüfung über die<br />

Inhalte der Module und 1 mündliche<br />

Abschlussprüfung über eine schriftliche<br />

Studienarbeit über ca. 25 Seiten müssen<br />

erbracht werden, um den Titel „Finanzökonom<br />

(LIFBA)“ zu erhalten.<br />

Infoblock 2<br />

Das Präsenzstudium führt zum<br />

„Finanzökonom (LIFBA)“.<br />

Der Preis beträgt € 5.600,– inkl.<br />

Prüfungsgebühr zzgl. MwSt.<br />

Der 5. Jahrgang startet am<br />

14. März 2003.


Art and Practice of <strong>Financial</strong> Planning:<br />

Neues Ausbildungssystem mit<br />

weltweit anerkanntem Zertifikat<br />

Der CFP – Certified <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> – ist das einzige weltweit anerkannte<br />

Zertifikat für hohe Qualifikation und Expertise in der Finanzberatung.<br />

Das fachliche Niveau von CFPs steht im Allgemeinen außer<br />

Zweifel. Trotzdem stellen insbesondere Versicherungen und Finanzdienstleister<br />

fest, dass die Vertriebsleistung und Betreuungsqualität im<br />

Kundenkontakt nach der Ausbildung zum CFP bei ihren Mitarbeitern<br />

entgegen der Erwartung oft sogar abnimmt. Die Konzentration auf die<br />

Qualität der Finanzplanung und die ethischen Ansprüche der Finanzberatung<br />

bei der Qualifizierung wird hier offenbar zum Problem.<br />

Schlagworte:<br />

■ Private Banker<br />

■ Certified <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong> (CFP)<br />

■ Anlageberater<br />

■ Qualifizierungsangebot<br />

Um als Finanzberater im gehobenen<br />

Privatkundengeschäft bestehen zu können,<br />

ist eine exzellente Fachkompetenz<br />

unabdingbar. Eine an den tatsächlichen<br />

Kundenbedürfnissen orientierte Beratung<br />

verlangt darüber hinaus aber ausgeprägte<br />

Sozialkompetenz, die die Umsetzung der<br />

fachlichen Leistungen garantiert. Neben<br />

der Betrachtung der finanziellen Situation<br />

des Kunden müssen seine Persönlichkeit<br />

und seine Zukunftspläne berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Berater darf sich nach seiner Ausbildung<br />

nicht auf die korrekte Durchführung<br />

der Finanzplanung zurückziehen.<br />

Vielmehr gehört zu seiner fachlichen Entwicklung<br />

gleichberechtigt die Entwicklung<br />

einer Beraterpersönlichkeit, die den intensiven<br />

Kontakt mit dem vermögenden<br />

Kunden und die zielgerichtete Beratung<br />

oft erst möglich macht.<br />

In Deutschland wird das Gütesiegel<br />

des CFP durch den DEVFP (Deutscher<br />

Verband <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s e.V.) vergeben.<br />

Die definierten fachlichen Anforderungen<br />

und ethischen Grundsätze werden<br />

als Weltstandard für Top-Beratung im<br />

Privatkundensegment weitgehend akzeptiert.<br />

Der Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung<br />

der Berater wird jedoch in den<br />

bisherigen Qualifizierungsangeboten am<br />

deutschen Markt kaum berücksichtigt.<br />

Die vbb – Vereinigung für Bankbe-<br />

rufsbildung e.V. – wird im März 2003<br />

erstmalig ihr neues Qualifizierungssystem<br />

zum „Private Banker vbb/AKAFIN“ starten<br />

(Einschreibefrist bis zum 21.2.2003).<br />

Die Zentralprüfung beim DEVFP ist für<br />

November 2004 vorgesehen.<br />

Eine Reihe von Neuerungen zeichnen<br />

dieses System aus:<br />

Das Konzept ist konsequent auf eine<br />

berufsbegleitende Teilnahme ausgerichtet<br />

und lässt den Beratern genug Freiraum<br />

für ihr Kerngeschäft. Die Laufzeit beträgt<br />

ca. 18 Monate von der Grundlagenprüfung<br />

bis zur Abschlussprüfung „Private<br />

Banker“, welche die Voraussetzung für<br />

die Teilnahme an der Zentralprüfung des<br />

DEVFP zum CFP ist.<br />

Bereits in die Grundlagenprüfung ist<br />

ein Assessmentverfahren integriert, welches<br />

zu einer Empfehlung für oder gegen<br />

das Ziel des „Private Banker“ führt.<br />

Scheint das Ziel CFP nicht erreichbar, so<br />

wird z.B. der Abschluss als „Zertifizierter<br />

Anlageberater vbb/DAI“ als Zwischenstufe<br />

für einen Ausstieg aus dem System<br />

genutzt. Teure Fehlentscheidungen in der<br />

Die Anbieter:<br />

Die vbb – Vereinigung für Bankberufsbildung<br />

e.V. – bietet seit Anfang der 70er<br />

Jahre Seminare zum Thema Finanzplanung<br />

an. Mitglieder der vbb sind vor<br />

allem kleine und mittlere Privatbanken,<br />

Auslandsbanken und Finanzdienstleistungsunternehmen;<br />

die Angebote stehen<br />

aber grundsätzlich jedem Interessierten<br />

offen. Mit mehr als 700 Seminarveranstaltungen<br />

und über 10.000 Teilnehmern<br />

Fortbildung + Qualifizierung 21<br />

Autor + Kontakt<br />

Dr. Markus Cordes<br />

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />

vbb – Vereinigung für Bankberufsbildung<br />

e.V.<br />

Tel. +49 (0)69 - 60 50 10 - 12<br />

E-Mail: Markus.Cordes@vbb.de<br />

www.vbb.de<br />

Personalplanung und bei den Bildungsausgaben<br />

werden so vermieden.<br />

Die Fachinhalte werden durch Lernprogramme,<br />

Selbststudienmaterial und<br />

Seminare vermittelt. Für die Seminare ist<br />

dabei eine idealtypische Reihenfolge definiert.<br />

In Ausnahmefällen können Seminare<br />

aber auch im offenen Angebot der<br />

vbb nachgeholt werden, wodurch sich<br />

die Zeitplanung für die Teilnehmer deutlich<br />

einfacher gestaltet.<br />

In sieben dreitägigen Workshops in<br />

festen Gruppen wird die Entwicklung der<br />

Beraterpersönlichkeit mit in den Mittelpunkt<br />

gestellt. Die fachlichen Inhalte aus<br />

den vorangegangenen Seminaren werden<br />

dort jeweils vorausgesetzt und weiter vertieft<br />

– vor allem aber in ihrer Anwendung<br />

auf die Situation des Kunden trainiert.<br />

In den Workshops werden z.B. auch<br />

die Finanzpläne besprochen, welche die<br />

Teilnehmer für realitätsnahe Fallstudien<br />

erstellen. Die Betreuung erfolgt aber jeweils<br />

durch Finanzexperten und Vertriebstrainer<br />

parallel. Das Motto für den<br />

Berater lautet dabei: Dem Kunden auf<br />

Augenhöhe begegnen, ohne die eigene<br />

Authentizität zu verlieren!<br />

Während der Laufzeit des Kurssystems<br />

und am Ende sind Prüfungen vorgesehen,<br />

die die Fortschritte des Beraters dokumentieren<br />

und auf die externe Zentralprüfung<br />

zum CFP vorbereiten. Der Titel<br />

„Private Banker vbb/AKAFIN“ dokumentiert<br />

die erfolgreiche Teilnahme am Qualifizierungsprogramm<br />

und an den Prüfungen<br />

der vbb.<br />

pro Jahr ist die vbb der größte unabhängige<br />

Anbieter von Weiterbildung im<br />

Bankenumfeld.<br />

Partner der vbb für den besonderen<br />

Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung<br />

der Berater in diesem Ausbildungssystem<br />

ist die AKAFIN – Private Akademie für<br />

angewandte Finanzberatung <strong>GmbH</strong>,<br />

die in diesem Bereich über einzigartiges<br />

Know-how verfügt.


22 Medien + Fachliteratur<br />

Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />

Der Bereich „Finanzgeschäfte I“ ist ein zentrales Fach für den Erwerb<br />

des eidgenössisch anerkannten Fachausweises der Berufsgruppen<br />

Banken, Versicherungen und Finanzplaner. Erstmals liegt ein umfassendes,<br />

auf dieses Thema zugeschnittenes Lehrmittel in Buchform vor<br />

(478 Seiten). Nachdem dieses Stoffgebiet im benachbarten Ausland<br />

noch nicht systematisch erarbeitet worden ist, wird das Werk auch<br />

in Deutschland und Österreich in Fachkreisen (praktizierende und<br />

angehende Finanzdienstleister, Dozierende) auf erhebliches Interesse<br />

stoßen.<br />

Schlagworte:<br />

■ Wichtige Anlageinstrumente und<br />

Derivate<br />

■ Rendite und Risiko von Anlagen<br />

■ Devisen-, Geldmarkt- und Edelmetallhandel<br />

■ Emissionen und Börse<br />

■ Kontrollfragen und Bearbeitungsaufgaben<br />

Bedeutung und Inhalt des Moduls<br />

„Finanzgeschäfte I“<br />

Das Modul „Finanzgeschäfte I“ muss auf<br />

der Stufe „eidgenössisch anerkannter<br />

Fachausweis“ von allen drei Berufsgruppen<br />

– Banken, Versicherungen und<br />

Finanzplaner – absolviert werden. Es beinhaltet<br />

zwei Schwerpunktthemen. Der<br />

erste Bereich liegt in den bankmäßigen<br />

Anlageprodukten, ausgehend von den<br />

kontomäßig geführten Bankeinlagen,<br />

über die verschiedenen Aspekte von<br />

Zinspapieren, Aktien und Anlagefonds, bis<br />

hin zu Grundkenntnissen über wichtige<br />

Derivate, vor allem Futures und Optionen.<br />

Das zweite wichtige Thema betrifft<br />

die Finanzmärkte, insbesondere die Devisen-<br />

und Geldmärkte, sowie das Emissionsgeschäft<br />

und den Effektenhandel.<br />

Die Anforderungen an die Studierenden<br />

umfassen sowohl das Grundverständnis<br />

über wichtige Merkmale einzelner<br />

Anlageinstrumente – vor allem die Zusammenhänge<br />

zwischen Rendite und Risiko<br />

– als auch die Lösung konkreter Problemstellungen<br />

und Berechnungen. Als Beispiele<br />

seien genannt die Berechnung unterjähriger<br />

Renditen und der Rendite auf<br />

Verfall, Aspekte der Duration, wichtige<br />

Aktienkennzahlen, die Grundsätze der<br />

Bewertung von Unternehmungen und<br />

Aktien, die Berechnung und Interpretation<br />

von Kennzahlen im Derivatebereich, die<br />

Berechnung von Wechselkursen auf Kassa<br />

und auf Termin (inklusive Cross rates), die<br />

Funktionen von Devisen- und Zinssatzswaps,<br />

von Währungsswaps und Repos.<br />

Ein konzentrierter didaktischer<br />

Leckerbissen<br />

Das neue Lehrmittel ist im Verlauf einer<br />

siebenjährigen Lehrpraxis während mehr<br />

als 50 Kursen entstanden. Gegliedert nach<br />

den wichtigsten Anlagearten – Zinsanlagen,<br />

Beteiligungspapiere, Anlagefonds<br />

und Derivate – werden die dazu gehörigen<br />

theoretischen Kenntnisse bei den<br />

entsprechenden Instrumenten vermittelt.<br />

Der gesamte Stoff ist in einen Haupttext<br />

und ergänzende Erklärungen am linken<br />

Seitenrand aufgeteilt. Besonderes Augenmerk<br />

wurde den Finanzmärkten gewidmet,<br />

d.h. dem Devisen- und Geldmarkthandel<br />

und seinen Instrumenten, sowie<br />

dem Emissionsgeschäft und dem Effektenhandel.<br />

Den Lesern kommt zugute, dass der<br />

Autor während seiner fast dreißigjährigen<br />

Banklaufbahn – unter anderem als Mitglied<br />

der Geschäftsleitung der Zürcher<br />

Rothschildbank und als stellvertretender<br />

Generaldirektor der Zürcher Kantonalbank<br />

– praktisch in allen Bereichen des Wertschriftengeschäftes<br />

selbst gearbeitet oder<br />

Führungsaufgaben wahrgenommen hat.<br />

Von der Pflicht zur Kür<br />

Das Ziel dieses für die Praxis verfassten<br />

Buches ist nicht nur eine optimale<br />

Prüfungsvorbereitung auf das Modul<br />

„Finanzgeschäfte I“, sondern auch die<br />

Anwendung der theoretischen Kenntnisse<br />

auf Fragen des beruflichen Alltags. Deshalb<br />

wird jedes Kapitel durch zahlreiche<br />

Kontrollfragen, Bearbeitungs- und Berechnungsaufgaben<br />

ergänzt. Studierende<br />

und Dozierende erhalten damit Zugang<br />

zu einer Fundgrube von Aufgaben.<br />

Autor + Kontakt<br />

Reto Andrea Lyk, Dr. iur.<br />

Selbstständigerwerbender, Dozent in<br />

den Bereichen Finanzgeschäfte,<br />

Finanzmanagement und Recht<br />

Tel. +41 (0)1 - 923 42 61<br />

E-Mail: lyk@bluewin.ch<br />

Ein ausführliches Glossar erleichtert<br />

vor allem dem branchenfremden Studierenden<br />

den Einstieg, und das ausführliche<br />

Stichwortverzeichnis weist sowohl<br />

auf die einzelnen Buchseiten als auch auf<br />

die zum betreffenden Stichwort gehörigen<br />

Kontrollfragen und Bearbeitungsaufgaben<br />

hin. Damit ist die Erarbeitung des<br />

Stoffes sogar weitgehend im Selbststudium<br />

machbar.<br />

Das Buch<br />

Anlageinstrumente und Finanzmärkte<br />

ISBN 3-286-33411-1, Verlag SKV<br />

Tel. +41 (0)1 - 283 45 21<br />

verlagskv@kvschweiz.ch,<br />

www.verlagskv.ch<br />

Inhaltsübersicht<br />

Kapitel 1: Konto- und Depotbeziehungen<br />

sowie Kundensafes<br />

Kapitel 2: Zinsanlagen<br />

Kapitel 3: Beteiligungspapiere und<br />

andere Sachwerte<br />

Kapitel 4: Anlagefonds und fondsähnliche<br />

Anlagen<br />

Kapitel 5: Einführung in die Derivate<br />

Kapitel 6: Noten-, Devisen-, Geld-<br />

und Edelmetallmärkte<br />

Kapitel 7: Das Emissionsgeschäft<br />

Kapitel 8: Der Effektenhandel<br />

Anhang: Antworten und Lösungen zu<br />

den Aufgaben, Abkürzungen,<br />

Fachausdrücke, Literaturverzeichnis,<br />

Stichwortverzeichnis


Rezensionen<br />

Karin Meyer-Götz /<br />

Dr. Heinrich Meyer-Götz<br />

Das MEGO – Vorsorgebuch<br />

4. Aufl., 2001, 181 S., MEGO<br />

Internet-Verlag <strong>GmbH</strong>, Bestellung<br />

unter Tel.: +49 (0) 800 - 880 82 00,<br />

www.mego.de<br />

Alter, Krankheit und Tod sind Tabuthemen.<br />

Eine systematische Vorsorge ist eher die<br />

Ausnahme. Ohne gültige Vollmachten<br />

jedoch bleibt der Zugriff, z.B. zu den Konten,<br />

verwehrt. Nach dem Tode kommt es<br />

zu Streitigkeiten. In Unglücksfällen fehlt<br />

der Überblick zu den wichtigsten Dokumenten,<br />

Testamente sind nicht auffindbar,<br />

Patienten-, rsp. Betreuungsverfügungen<br />

unterblieben, Vorsorgevollmachten fehlen.<br />

Die Autoren, Fachanwälte, haben einen<br />

Leitfaden – in Form eines Arbeitsbuches<br />

– zur immateriellen Lebensvorsorge geschaffen.<br />

Zahlreiche Checklisten zu Vollmachten<br />

und Verfügungen sind enthalten.<br />

Aber auch Checklisten zu Persönlichem,<br />

zu Versicherungen und Finanziellem sind<br />

eingebunden. Den Vorsorgeplaner gibt es<br />

für Ehepaare, für Alleinstehende und<br />

nicht eheliche Lebensgemeinschaften, wie<br />

auch für Familien mit Kindern.<br />

Michael Franke & Katrin Bornberg<br />

Berufsunfähigkeitsatlas 2002, 530 S.<br />

und Fondspolice Atlas 2002, 469 S.<br />

2002, Göttingen, beides im Verlag<br />

BHM <strong>GmbH</strong> erschienen,<br />

Bezug Fax +49 (0) 551 - 633 92 02<br />

Die beiden Autoren sind seit Jahren profunde<br />

Kenner von Versicherungsprodukten<br />

und haben sich einen besonderen<br />

Namen mit dem Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

gemacht. Nahezu<br />

unbemerkt vom Markt, fand in diesem sehr<br />

wichtigen Versicherungsbereich eine innovative<br />

Produkterneuerung statt – damit<br />

wird der jüngsten höchstrichterlichen<br />

Rechtssprechung Rechnung getragen. Das<br />

gewichtige Werk geht auf die Bewertungsrichtlinien,<br />

auf die Bedingungen, wie<br />

auch auf das Antragsrating ein. Abschließend<br />

wird eine Detailbewertung von<br />

Produkt und Antrag vorgenommen. Das<br />

Autorenteam schuf zudem ein umfassendes<br />

Ratingwerk für die fondsgebundene<br />

Renten- und Lebensversicherung. In<br />

diesem Produktbereich sind die Qualitätsunterschiede<br />

beträchtlich. Mit der F+B ist<br />

zu erkennen, wie die Qualität einer<br />

Fondspolice gemessen werden kann und<br />

welche Merkmale prüfbar sind. Unterstützt<br />

werden beide Jahresberichte durch<br />

eine webbasierte Profi-Analyse.<br />

Michael Vetter<br />

Erfolgreich im Umgang mit Banken<br />

– Tipps und Informationen für<br />

mittelständische Unternehmen<br />

Verlagsgruppe Handelsblatt, Düsseldorf,<br />

2001, 106 S., Bezug HB-Shop<br />

Fax +49 (0) 211-8871770<br />

Der Autor ist Lehrbeauftragter und erfahrender<br />

Unternehmensberater für mittelständische<br />

Unternehmen in Anlage- und<br />

Kreditfragen. Die Praxis zeigt, dass Preisund<br />

Konditionsverhandlungen mit der<br />

Bank von den meisten Unternehmern<br />

unprofessionell geführt werden. Markttransparenz,<br />

Zeitmangel und Unkenntnis<br />

dürften dafür die Gründe sein. In Zeiten<br />

der zunehmenden Verschärfung der Bonitätsprüfungen<br />

der Banken ist ein Umdenken<br />

dringend angezeigt. Der vorliegende<br />

Ratgeber für Unternehmer und<br />

deren Berater gibt für alle Finanzierungsformen<br />

praxisrelevante Informationen<br />

und Hilfestellungen im Umgang mit dem<br />

Finanzinstitut.<br />

Th. Dommermuth / M. Hauer<br />

Altersvorsorge nach der<br />

Rentenreform<br />

1. Aufl. Freiburg, Haufe 2002,<br />

204 S., ISBN 3-448-04657-4,<br />

incl CDRom, sowie:<br />

Taschenguide Die neue Rente<br />

Haufe 2002, 126 S.,<br />

ISBN 3 448 04877-1<br />

Weitreichende Entscheidungen zur betrieblichen<br />

und privaten Altersversorgung<br />

stehen an. Die Autoren haben sich dem<br />

Thema sehr intensiv angenommen. Zielgruppengerecht<br />

stehen nun 3 Publikationen<br />

zur Verfügung: der Taschenguide für<br />

den Arbeitnehmer, in dem übersichtlich<br />

und klar dargestellt wird, welche privaten<br />

und betrieblichen Vorsorgeformen sich<br />

für wen lohnen. Der umfangreichere<br />

Praxis-Ratgeber richtet sich an den fortgeschrittenen<br />

Anleger und Berater, der<br />

einen umfassenden Überblick über den<br />

Medien + Fachliteratur<br />

aktuellen Stand der gesetzlichen, betrieblichen<br />

und privaten Altersversorgung erlangen<br />

möchte. Zahlreiche Checklisten<br />

und Übersichten stehen zur Vertiefung<br />

zur Verfügung. In Kürze steht dem Berater<br />

die Beratungssoftware „Altersvorsorge<br />

Planer“ zur Verfügung, die neben der<br />

Situationsanalyse auch Vorschläge zur<br />

Anlagenstruktur erstellen soll.<br />

Emil Hierhold<br />

Sicher präsentieren – wirksamer<br />

vortragen – Tipps und Tricks für<br />

die Praxis<br />

6. aktualisierte Auflage, Wien/Frankfurt<br />

2002, 448 S., Redline/Ueberreuther,<br />

ISBN 3 8323 0928 4<br />

Komplexe Themen, Informationsüberfluss<br />

und chronischer Zeitmangel charakterisieren<br />

Beratungssituationen. Klare,<br />

kompakte Kurzpräsentationen sind ein<br />

Lösungsweg, der Zeit spart und Entscheidungen<br />

vorbereitet. Wesentlich sind dabei<br />

jedoch nicht aktuelle Medien, sondern<br />

klare Strategien für Aufbau und Durchführung.<br />

Der Autor bietet in seinem Standardwerk<br />

neue Strategien, Tipps und Tricks<br />

für den überzeugenden Auftritt. In der nun<br />

überarbeiteten Auflage wird aufgezeigt,<br />

wie man Kompliziertes einfach darstellt,<br />

trockene Themen interessant aufbereitet,<br />

abstrakte Formen veranschaulicht, umfangreiche<br />

Inhalte auf wenige Minuten<br />

verständlich komprimiert und desinteressierte<br />

Teilnehmer fesselt.<br />

Dipl.-Ing. Dr.Otto Max Schaefer<br />

Performance Measures in Value<br />

Management<br />

Reihe MRU, Band 13, 2002, Ernst<br />

Schmidt Verlag, ISBN 3 503 06335 8<br />

Die Diskussion über Cash Value Added<br />

(CVA) und economic Value Added (EVA)<br />

wird seit Beginn der 90 er Jahre geführt.<br />

Der Autor entwickelt ein Modell, in dem<br />

CVA und EVA aus der Discounted-Cash-<br />

Flow-Bewertungsmethodik hergeleitet<br />

wird. Dies erlaubt eine systematische<br />

und quantitative Diskussion zweier wichtiger<br />

Quellen für Fehlindikation von<br />

Value-Added-Kennzahlen: Inflation und<br />

die Verwendung des Netto-Kapitals zur<br />

Berechnung des EVA.<br />

23


24 Adressen + Kontakte<br />

Adressen<br />

Name Straße Ort E-Mail internet Tel Fax<br />

Certifizierungsverbände – Finanzplaner<br />

DEVFP Deutscher Verband Eschersheimer D - 60322 Frankfurt info@devfp.de www.devfp.de +49 (0)69 - 90 55 08 67 +49 (0)69 - 90 55 08 70<br />

<strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s e.V. Landstraße 18<br />

EFPA European <strong>Financial</strong> Sektion BRD: D - 61348 Bad Homburg info@efpa.de www.efpa.de +49 (0)61 72 - 69 00 00 +49 (0)61 72 - 69 00 00<br />

Planning Association Ferdinandstraße 19<br />

SFPO Swiss <strong>Financial</strong><br />

<strong>Planner</strong>s Organisation<br />

Münzgraben 6 CH - 3000 Bern info@sfpo.ch www.sfpo.ch +41 (0)31 - 326 27 30 +41 (0)31 - 326 27 31<br />

AFP Austrian <strong>Financial</strong> <strong>Planner</strong>s Wallnerstraße 3 A - 1010 Wien afp@bwg.at +43 (0)11 +43 (0)11<br />

-431-533 50 50 - 431 -53127247<br />

Berufsverbände – Finanzplaner<br />

DGF Deutsche Gesellschaft für<br />

Finanzplanung e.V.<br />

Ferdinandstraße 19 D - 61348 Bad Homburg dgf@finanzplanung.de www.finanzplanung.de +49 (0)61 72 - 69 00 69 +49 (0)61 72 - 69 00 00<br />

BFP Bundesverband- Seerosenstraße 17 D - 65195 Wiesbaden info@bundesverband- www.bundesverband- +49 (0)6 11 - 40 90 79 40 +49 (0)611-4090 7960<br />

Finanz-Planer e.V. finanz-planer.de finanz-planer.de<br />

FPVS Finanzplaner<br />

Verband Schweiz<br />

Zentralstraße 26 CH - 5610 Wohlen fpvs@argusch.ch www.fpvs.ch +41 (0)56 - 621 33 87 +41 (0)56 - 621 33 87<br />

Schweizischer Privatplaner- Grundweg 6 CH - 8103 info@privatplaner.ch www.privatplaner.ch +41 (0)1 - 77 55 33 5 +41 (0)1 - 77 55 33 4<br />

Verband Unterengstringen<br />

Ausbildung – Finanzplaner<br />

Bankakademie e. V. Sonnemannstraße 9-11 D - 60314 Frankfurt kohl@ www. +49 (0)69 - 154 00 82 10 +49 (0)69 - 154 00 82 14<br />

bankakademie.de bankakademie.de<br />

ebs Finanzakademie <strong>GmbH</strong> Kranenstraße 19 D - 65375 info@ebs-finanz- www.ebs-finanz- +49 (0)67 23 - 888 80 +49 (0)67 23 - 88 88 11<br />

Oestrich-Winkel akademie.de akademie.de<br />

VBB-Vereinigung für Darmstädter D - 60598 Frankfurt dj@vbb.de www.vbb.de +49 (0)69 - 60 50 10 22<br />

Bankberufsbildung e.V. Landstraße 125<br />

LIFBA – Berufsakademie Schlatter-Dorfstr. 26a D - 78224 Singen bullinger@ www.lifba.de +49 (0)7 11 - 95 57 43 +49 (0)7 11 - 95 57 41<br />

Stuttgart lifba.de<br />

Fachhochschule Frankfurt a.M. Nibelungenplatz 1 D - 60318 Frankfurt knoess@wb. www.fh-frankfurt.de +49 (0)69 - 15 33 26 81 +49 (0)69 - 15 33 26 83<br />

university of applied sciences fh-frankfurt.de<br />

EAFP – Europäische Akademie<br />

für Finanzplanung<br />

Ferdinandstraße 19 D - 61348 Bad Homburg info@eafp.com www.eafp.com +49 (0)61 72 - 69 09 00 +49 (0)61 72 - 69 09 77<br />

ADG Akademie Deutscher<br />

Genossenschaften<br />

Schloß Montabaur D - 56410 Montabaur info@adgonline.de www.adgonline.de +49 (0)26 02 - 141 33 +49 (0)26 02 - 15 31 33<br />

DSGV Deutscher Sparkassenund<br />

Giroverband<br />

Buschstraße 32 D - 53113 Bonn www.dsgv +49 (0)2 28 - 20 45 68 +49 (0)2 28 - 20 47 05<br />

miberg-institut Köln Sachsenring 37- 39 D - 50677 Köln frigger@k.mibeg.de www.mibeg.de +49 (0)2 21 - 336 04 71 +49 (0)2 21 - 336 04 71<br />

FHS Hochschule St. Gallen Militärstraße 10 CH - 9013 St. Gallen wbwi@fhsg.ch www.fhsg.ch/wbwi +41 (0)71 - 274 36 40 +41 (0)71 - 274 36 46<br />

IfFP Institut für Finanzplanung Klosterstraße 42 CH - 5430 Wettingen info@iffp.ch www.iffp.ch +41 (0)56 - 437 40 60 +41 (0)56 - 437 40 61<br />

BVF Schweizerische Trägerschaft Bubenbergplatz 10<br />

für Finanzplanung<br />

CH - 3001 Bern bvfinfo@vbv.ch www.bvf-bap.ch +41 (0)31 - 310 10 70 +41 (0)31 - 328 26 28<br />

Logismata AG – Education Hardturmstraße 76 CH - 8005 Zürich info@logismata.ch www.logiedu.ch +41 (0)1 - 276 16 16 +41 (0)1 - 276 16 06<br />

Certifizierungsverband – estate planner<br />

VEPD Verband Estate<br />

<strong>Planner</strong> Deutschland e.V.<br />

Berufsverbände – estate planner<br />

Werrgasse 9 D - 69120 Heidelberg info.vepd@gmx.de www.vepd-online.de +49 (0)62 21 - 40 21 81 +49 (0)62 21 - 83 71 00<br />

DVEV Deutsche Vereinigung Hauptstraße 18 D - 74918 Angelbachtal/ dvev@erbrecht.de www.dvev.de +49 (0)72 65 - 91 34 14 +49 (0)72 65 - 91 34 34<br />

für Erbrecht e.V. Heidelberg<br />

Deutsches Forum für Rosental 10 D - 80331 München info@ www. +49 (0)89 - 260 52 07 +49 (0)89 - 260 52 87<br />

Erbrecht e.V. erbrechtsforum.de erbrechtsforum.de<br />

Ausbildungsinstitute – estate planner<br />

AEPD Akademie für estate Hüterweg 9 a D - 85748 Garching/ aepd@gmx.de www.aepd.de +49 (0)89 - 329 295 02 +49 (0)89 - 329 295 03<br />

planning Deutschland <strong>GmbH</strong> München<br />

ebs Finanzakademie <strong>GmbH</strong> Kranenstraße 19 D - 65375 info@ebs- www.ebs- +49 (0)67 23 - 99 50 20 +49 (0)67 23 - 99 50 25<br />

Oestrich-Winkel finanzakademie.de finanzakademie.de<br />

Bankakademie e. V. Sonnemannstraße 9-11 D - 60314 Frankfurt stehmann@ www. +49 (0)69 - 154 00 81 04 +49 (0)69 - 154 00 82 12<br />

ab Februar 2003 bankakademie.de bankakademie.de<br />

Kontakte<br />

■ Finanzplanungsunternehmen zur mittelfristigen Übernahme:<br />

Erfolgreiches Finanzplanungsunternehmen in der deutschsprachigen<br />

Schweiz sucht einen aktiven Gesellschafter. Gegebenenfalls Nachfolger<br />

per Übernahme möglich. In Übergangsphase beratende Einarbeitung<br />

gewährleistet. Fünf Jahre am Markt, mehr als 1100 aktive<br />

Kunden, bisher SFr. 110 Mio. investiertes Anlagekapital, Anlagemedien<br />

Lebensversicherungen und Anlage-Investmentfonds. Zukünftiges<br />

Geschäftspotenzial der bestehenden Kunden datengerecht<br />

erfasst. Exzellente Organisation. Bestehende langjährige Verträge mit<br />

Berufsverbänden sorgen für Folgegeschäftspotenziale. Kontaktaufnahme<br />

an Chiffre FPR 12-02-01<br />

■ Finanzplaner sucht neue Herausforderung:<br />

Mitte 30, familiär ungebunden, abgeschlossenes BWL-Studium, FDLund<br />

Bankkarriere mit vertrieblicher Orientierung im Aktiv- und<br />

Passiv-Bereich, zuletzt als Finanzplaner mit abgeschlossener Ausbildung<br />

und Beratungserfahrung bei Finanzinstitut tätig. Umstrukturierungsbedingt<br />

neues Aufgabengebiet in der Beratung gehobener<br />

Kunden gesucht, Schwerpunkte in der Finanzplanung, Nachfolgeplanung,<br />

Portfolio-Management oder Vermögens-Controlling erwünscht;<br />

nachhaltige Entwicklungsperspektive im „private banking“ bei<br />

Geschäfts- und Privatbank oder bei größerer Steuerberater-/WP-Kanzlei<br />

gesucht. Ihr Angebot bitte an Chiffre FPR 12-02-02

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