Textliche und grünordnerische Festsetzungen ... - Gemeinde Stulln.
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2) Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen:<br />
-BauGB (Baugesetzbuch)<br />
-BauNVO (Baunutzungsverordnung)<br />
-BayBO (Bayerische Bauordnung)<br />
-BayNatG (Bayer. Naturschutzgesetz)<br />
-Satzungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong><br />
3) Lage im Raum (Allgemeine Beschreibung des zukünftigen Baugebietes):<br />
Das ca. 1,08 ha große Gebiet liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Stulln</strong>. Im Westen grenzt<br />
die geplante Fläche an die bestehende Ortsbebauung, im Süden an die Fortführung der<br />
Straße Herzendamm an. Ein landwirtschaftlicher Weg im Osten, der zur Erschließung<br />
genutzt wird, <strong>und</strong> eine landwirtschaftliche Fläche im Norden begrenzen die geplante<br />
Fläche.<br />
Das Baugebiet befindet sich auf einer leicht fallenden Nordhanglage, die zurzeit noch<br />
landwirtschaftlich genutzt wird.<br />
Durch die Ausweisung werden 13 Parzellen erschlossen.<br />
Das Gebiet, ist wie folgt umgrenzt:<br />
im Westen: Fl.-Nr. 450/11, Fl.-Nr. 450/7; im Süden: Fl.-Nr. 449/2;<br />
im Osten: Fl.-Nr. 996;<br />
im Norden: Fl.-Nr. 451;<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll folgende Gr<strong>und</strong>stücke der<br />
Gemarkung <strong>Stulln</strong> umfassen:<br />
Fl.-Nr. 450, Fl.-Nr. 995 (Teilfläche);<br />
Größe des Geltungsbereiches: ca. 1,08 ha Allgemeines Wohngebiet;<br />
Flächenaufstellung:<br />
Bauflächen: ca. 8.595m²<br />
Straßenflächen: ca. 1.505m²<br />
Gehwegflächen: ca. 536m²<br />
Mehrzweckstreifen: ca. 203m²<br />
Gesamtfläche: ca.10.849m²<br />
4) Planungsrechtliche Voraussetzung:<br />
Das geplante Allgemeine Wohngebiet des Bebauungsplanes ist im wirksamen <strong>und</strong><br />
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> nicht enthalten. Deshalb ist die<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> für das Gebiet „Herzendamm<br />
II“ erforderlich <strong>und</strong> im Paralleleverfahren zum Bebauungsplanverfahren durchzuführen.<br />
Dies ist die 5.Änderung des Flächenutzungsplanes.<br />
5) Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB:<br />
2
1. Vorbemerkung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> liegt im nordwestlichen Bereich des Landkreises Schwandorf <strong>und</strong><br />
gehört zur Planungsregion 6 „Oberpfalz-Nord“.<br />
Das Landesentwicklungsprogramm gibt für diesen Raum folgendes Ziel vor:<br />
Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll.<br />
Dadurch ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> in ihrer Wohnfunktion zu stärken. In der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Stulln</strong> besteht Nachfrage nach Bauland.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat Zugriff auf die überplanten Flächen.<br />
2. Erfordernis der Planung, Ausweisungsanlass<br />
Die bisher im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Stulln</strong> zur Bebauung ausgewiesenen Wohnbauflächen sind<br />
zum Großteil bereits bebaut oder sind nicht verfügbar (siehe Punkt 3 Reserveflächen).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> konnte nun eine zusammenhängende Fläche in <strong>Stulln</strong> (Flurnummer 450)<br />
erwerben.<br />
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten <strong>und</strong> eine wirtschaftliche<br />
Ausnutzung der Wohnbauflächen zu erreichen, beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />
Aufstellung des Bauleitplanes, für das Gebiet „Herzendamm II“. Für den betroffenen<br />
Bereich sind bereits Anfragen nach Bauland vorhanden.<br />
3. Wohnflächenbedarf/ Reserveflächen<br />
Wohnflächenbedarf:<br />
Entsprechend der statistischen Werte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> stiegen die<br />
Bevölkerungszahlen zwischen den Jahren 2000 <strong>und</strong> 2007 im Durchschnitt um ca. 9%<br />
(von 1583 auf 1725Einwohner). Die aktuelle Einwohnerzahl vom 31.12.2008 beträgt<br />
1718 Einwohner. Leichte Rückgänge der Einwohnerzahlen waren in den Jahren 2006 <strong>und</strong><br />
2008 mit 1.2 <strong>und</strong> 0.4% zu verzeichnen. Ein Zuwachs von ca. 3% war 2007 zu<br />
beobachten.<br />
Ein Anstieg in den nächsten Jahren wird, auch den Vorgaben der übergeordneten<br />
Planungen entsprechend (Regionalplan usw.) angestrebt. Dabei sollte ein langfristiger<br />
(ca. 10-15 Jahre) Zuwachs der Einwohnerzahlen von ca. 2% möglich sein. Durch die<br />
Ansiedlung bzw. Sicherung von Gewerbebetrieben sollen langfristig Arbeitsplätze<br />
geschaffen werden, die vor allem jungen Familien Anreiz geben, sich in der <strong>Gemeinde</strong><br />
anzusiedeln.<br />
Bei einem Zuwachs von 2% ergibt sich langfristig eine Einwohnerzahl von ca. 1753<br />
Personen. Das bedeutet eine Zunahme von ca. 35 Einwohnern. Bei einer angenommenen<br />
Familiengröße von durchschnittlich 3 Personen sind ca. 12 Bauparzellen langfristig<br />
erforderlich. Diese sollen über die Reserveflächen bzw. die geplanten Parzellen im<br />
Hauptort <strong>Stulln</strong> abgedeckt werden.<br />
Reserveflächen:<br />
3
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Stulln</strong> sind nur noch wenige Bauparzellen vorhanden <strong>und</strong> im<br />
Besitz der <strong>Gemeinde</strong>. Dies betrifft das ausgewiesene Baugebiet „Haselberg III“ mit noch<br />
4 freien Bauparzellen.<br />
Freie Parzellen „Haselberg III“ im <strong>Gemeinde</strong>besitz:<br />
Flurnummer 441/21, Flurnummer 441/22, Flurnummer 441/15, Flurnummer 441/19.<br />
Nicht bebaute Parzellen „Haselberg III“ im Privatbesitz:<br />
Flurnummer 441/9, Flurnummer 441/25, Flurnummer 441/26, Flurnummer 441/36.<br />
Die Flurnummer 441/8 wurde 2008 verkauft <strong>und</strong> mit der Bebauung begonnen.<br />
In den weiteren ausgewiesenen Gebieten „Haselberg I + II <strong>und</strong> Herzendamm sind nur<br />
noch einzelne Parzellen frei. Diese befinden sich jedoch in Privatbesitz <strong>und</strong> werden für<br />
die Nachkommen zurückgehalten. Weitere Gr<strong>und</strong>stücke in den Ortsteilen Brensdorf,<br />
Grafenricht, Geiselhof, Freiung, Schanderlhof, Säulnhof <strong>und</strong> Vierbruckmühle sind nicht<br />
vorhanden.<br />
Andere Brach- <strong>und</strong> Konversionsflächen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet nicht vorhanden.<br />
Bewertung:<br />
Bei einer langfristigen Zunahme der Bevölkerungszahlen in den nächsten 10 – 15 Jahren<br />
sind die 4 noch vorhandenen Bauparzellen nicht ausreichend. Um den Bedarf zu decken<br />
ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes erforderlich. Zudem soll sich die Bebauung<br />
auf den Hauptort <strong>Stulln</strong> konzentrieren. In den Außenbereichen der anderen Ortschaften<br />
ist keine Ausweisung von Neubaugebieten vorgesehen.<br />
Durch die Ausweisung des neuen Baugebietes „Herzendamm II“ werden 13 Parzellen<br />
geschaffen die somit den langfristigen Bedarf decken.<br />
6) Erschliessung:<br />
a) Verkehr<br />
Die Haupterschließung erfolgt über die bestehende Straße am Herzendamm. Diese Straße<br />
bindet im Westen an die Schulstraße an <strong>und</strong> führt den Verkehr Ortsauswerts. Die Straße<br />
„Herzendamm“ wird dazu auf Länge des geplanten Wohnbaugebietes verbreitert <strong>und</strong> mit<br />
einem Mehrzweckstreifen mit Bauminseln <strong>und</strong> einem Gehweg ausgestattet. Im<br />
Baugebiet selbst ist eine 4,5m Breite Fahrbahn mit einem begleitenden 1,5m breiten<br />
Gehweg vorgesehen. Die Erschließung erfolgt mit einer Ringstraße mit zwei<br />
Stichstraßen. Diese Stichstraßen sollen langfristig die Erweiterung des Baugebietes nach<br />
Norden sicherstellen.<br />
b) Wasserwirtschaft<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Das geplante Gebiet ist im Teilbauentwurf der Abwasseranlage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> vom<br />
24.11.1999 nicht enthalten. Das Gebiet wird im Mischsystem entwässert. Das<br />
Schmutzwasser wird mittels eines neu zu erstellenden Mischwasserkanals über die<br />
Flurnummer 450/11 in den bestehenden Kanal im Tonweg eingeleitet. Die Entsorgung<br />
des Schmutzwassers ist somit über den Anschluss an den gemeindlichen<br />
Mischwasserkanal zur Zweckverbandskläranlage gesichert.<br />
Oberflächenwasser:<br />
4
Unverschmutztes Dachwasser sollte, sofern es nicht wieder genutzt werden kann,<br />
weitestgehend breitflächig unter Nutzung der belebten Bodenzone versickert werden.<br />
Sickertests sollten rechtzeitig erfolgen.<br />
Hierbei ist die am 01.02.2000 in Kraft getretene <strong>und</strong> mit Verordnung vom 11.09.2008<br />
geänderte Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV - einschließlich der<br />
dazu ergangenen technischen Regeln-TRENGW- zu beachten. Informationen zu dieser<br />
Verordnung sind unter www.izu.bayern.de zusammengefasst.<br />
Wichtig – auch für die Genehmigungsfähigkeit / Zulässigkeit von Versickerungen ist – in<br />
Anlehnung an die NWFreiV – das Vorhandensein einer flächenhaften, geeigneten,<br />
bewachsenen Oberbodenschicht von mindestens 20 cm Mächtigkeit.<br />
Nachbargr<strong>und</strong>stücke dürfen durch die Versickerung von Niederschlagswasser nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Die Verwendung von Regenwasserzisternen für Brauchwasser <strong>und</strong> zur<br />
Gartenbewässerung ist zugelassen.<br />
Bei der Verwendung des Regenwassers als Brauchwasser sind die<br />
Trinkwasserverordnung <strong>und</strong> die DIN 1988- Technische Regeln für<br />
Trinkwasserinstallation- zu beachten.<br />
Die Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Straßenbereich ist über einen neuen<br />
Mischwasserkanal vorgesehen. Die Ableitung erfolgt über die Flurnummer 450/11<br />
mittels einer Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit in den bestehenden Mischwasserkanal im Tonweg.<br />
Wasserversorgung:<br />
Die Versorgung mit Trink- <strong>und</strong> Brauchwasser ist durch den Anschluss an die bestehende<br />
gemeindliche Leitung der Wasserversorgungsanlage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> <strong>und</strong> des<br />
Marktes Schwarzenfeld gewährleistet.<br />
Falls der notwendige Versorgungsdruck bei höher gelegenen Gr<strong>und</strong>stücken nicht erreicht<br />
wird, sind entsprechende Hausdruckerhöhungsanlagen notwendig.<br />
c) Energieversorgung:<br />
Durch Erdverkabelung mit Anschluß an bestehende Anlagen der E.ON. Bei allen mit<br />
Erdarbeiten verb<strong>und</strong>enen Vorhaben innerhalb des Baugebietes ist die E.ON Netz GmbH,<br />
Netzservice Schwandorf zu verständigen.<br />
Hinweise an die Bauwilligen:<br />
Die Anschlüsse der einzelnen Gebäude erfolgen mit Kabel. Bei allen mit Erdarbeiten<br />
verb<strong>und</strong>enen Vorhaben innerhalb des Baugebietes sind die zuständigen<br />
Versorgungsunternehmen zu verständigen. Um Unfälle <strong>und</strong> Kabelschäden zu vermeiden,<br />
müssen die Kabeltrassen örtlich genau bestimmt <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Sicherheitsvorkehrungen festgelegt werden.<br />
Bereits eine Annäherung an elektrische Anlagen ist mit Lebensgefahr verb<strong>und</strong>en. Die<br />
Bauwilligen sollten deswegen, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft<br />
der Feinmechanik <strong>und</strong> Elektrotechnik für elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />
(VBG 4) <strong>und</strong> die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen beachten.<br />
Zwischen geplanten Baumstandorten <strong>und</strong> Versorgungsleitungen, ist nach DVGW<br />
Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />
Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,50m einzuhalten.<br />
5
d) Müllentsorgung:<br />
Diese ist sichergestellt durch die Abfallentsorgung des Landkreises Schwandorf.<br />
e) Telekommunikation:<br />
Für die Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen ist die Deutsche Telekom<br />
AG zuständig. Dazu ist die Herstellung neuer Telekommunikationsanlagen in<br />
unterirdischer Bauweise bei den noch nicht bebauten Gr<strong>und</strong>stücken vorgesehen.<br />
f) Gasversorgung:<br />
Der Anschluss an das Gasversorgungsnetz ist möglich. Hierzu ist jedoch mit dem<br />
zuständigen Versorgungsunternehmen im Vorfeld der Erschließung Kontakt<br />
aufzunehmen.<br />
g) Denkmalschutz:<br />
Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen gem. Art. 8 Abs. 1-2 DschG der<br />
Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle: Landshut)<br />
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde.<br />
Art. 8 Abs.1 DschG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich<br />
der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalschutz anzuzeigen.<br />
Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer <strong>und</strong> der Besitzer des Gr<strong>und</strong>stücks,<br />
sowie der Unternehmer <strong>und</strong> der Leiter der Arbeiten, die zu dem F<strong>und</strong> geführt haben. Die<br />
Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten,<br />
die zu dem F<strong>und</strong> geführt haben, aufgr<strong>und</strong> eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch<br />
Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.<br />
Art 8 Abs. 2 DschG: Die aufgef<strong>und</strong>enen Gegenstände <strong>und</strong> der F<strong>und</strong>ort sind bis zum<br />
Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die<br />
Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der<br />
Arbeiten gestattet.<br />
7.) Grünordnung:<br />
7.1 Allgemeines:<br />
Der Grünordnungsplan ist Bestandteil dieses Verfahrens.<br />
Die im Grünordnungsplan festgesetzten Maßnahmen sind mit einer qualifizierten<br />
Freiflächengestaltungsplanung als Bestandteil der Erschließungsplanung zu<br />
konkretisieren.<br />
7.2 Begründung zum Grünordnungsplan<br />
Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen, auch für<br />
künftige Generationen, sind Natur <strong>und</strong> Landschaft auf Gr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong><br />
6
als Lebensgr<strong>und</strong>lagen des Menschen im besiedelten <strong>und</strong> unbesiedelten Bereich zu<br />
schützen, zu pflegen, zu entwickeln <strong>und</strong>, soweit erforderlich wiederherzustellen…..(<br />
Art.1 BayNatSchG).<br />
Schädliche Umwelteinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />
Landschaftspflege gering zu halten (Auszug § 2 Abs.1 u. 2 BNatSchG).<br />
Grünordnungspläne sind von der <strong>Gemeinde</strong> aufzustellen, sobald dies aus Gründen des<br />
Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege erforderlich ist<br />
(Art.3, Abs.2 BayNatSchG).<br />
7.3 Aufgabe des Grünordnungsplans<br />
Der Grünordnungsplan hat nach Art. 3, Abs. 2 <strong>und</strong> 4 BayNatSchG die Ziele des<br />
Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege zu verwirklichen. Dabei sind „der vorhandene<br />
Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> seine Bewertung nach den Zielen des<br />
Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege“ darzustellen <strong>und</strong> „der angestrebte Zustand von<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> die zu seiner Erreichung erforderlichen Maßnahmen“<br />
festzusetzen.<br />
7.4 Rechtsgültigkeit<br />
Nach Art. 3, Abs. 2 BayNatSchG werden die Aussagen des Grünordnungsplanes<br />
Bestandteil des Bebauungsplanes <strong>und</strong> mit ihm rechtsverbindlich.<br />
Ausgleich nach den Gr<strong>und</strong>sätzen für die Anwendung der naturschutzfachlichen<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />
Zur Bewertung <strong>und</strong> Ermittlung des Ausgleichs dient als Gr<strong>und</strong>lage der Leitfaden „Bauen<br />
im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung,<br />
ergänzte Fassung Januar 2003“, Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für<br />
Landesentwicklung <strong>und</strong> Umweltfragen (StMLU), München.<br />
7.5.1 Prüfung, ob ein ausgleichspflichtiger Eingriff vorliegt <strong>und</strong> Bestimmung der<br />
vorhandenen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
Das geplante Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Stulln</strong> am Haselberg <strong>und</strong> schließt<br />
im Süden <strong>und</strong> Westen an vorhandene Wohnbebauung an. Im Osten <strong>und</strong> Norden wird das<br />
geplante Wohngebiet von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.<br />
Nach den übergeordneten Planungsparametern sind weder Schutzgebiete noch gering<br />
belastbare Räume betroffen.<br />
Das Landschaftsbild wird geprägt von den Kuppen des Hasel- <strong>und</strong> Mühlberges, der<br />
strukturarmen Agrarlandschaft <strong>und</strong> den besiedelten Hang – <strong>und</strong> Talbereichen. Derzeit<br />
wird das Plangebiet intensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
7.5.1.1 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität<br />
Nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“, ist das Plangebiet<br />
in Kategorie I (= Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild)<br />
einzustufen. Die Bedeutung der Fläche für die Schutzgüter Arten <strong>und</strong> Lebensräume,<br />
Boden, Wasser, Klima <strong>und</strong> Luft, sowie für das Landschaftsbild ist lt. Leitfaden als gering<br />
anzunehmen.<br />
7
Für das geplante Wohngebiet (WA) ist eine Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) von 0,3<br />
vorgesehen. Die als Wohngebiet festgesetzte Fläche entspricht damit Typ B (Flächen mit<br />
niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad).<br />
7.5.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben<br />
Entsprechend Teil B, Liste 2 des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung,<br />
werden Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft durch planerische Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> <strong>Festsetzungen</strong> vermieden.<br />
7.5.2.1 Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensräume<br />
� Verbot tiergruppenschädigender Anlagen <strong>und</strong> Bauteile, z.B.<br />
Sockelmauern bei Zäunen<br />
7.5.2.2 Schutzgut Wasser<br />
� Rückhalt des Niederschlagswassers in naturnah gestalteter<br />
Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden<br />
� Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung<br />
versickerungsfähiger Beläge<br />
� Vermeidung von Gr<strong>und</strong>wasseranschnitten <strong>und</strong> Behinderung seiner Bewegung<br />
7.5.2.3 Schutzgut Boden<br />
� Anpassen des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer<br />
Erdmassenbewegungen sowie von Veränderungen von Oberflächenformen<br />
� Reduzierung des Versiegelungsgrades<br />
� Verwendung versickerungsfähiger Beläge<br />
7.5.2.4 Schutzgut Klima / Luft<br />
� Erhalt von Luftaustauschbahnen (Vermeidung von Barrierewirkungen)<br />
7.5.2.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />
� Vermeidung der Bebauung in Bereichen die sich durch<br />
landschaftsbildprägende Elemente auszeichnen<br />
7.5.2.6 Grünordnerische Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung<br />
� Baumüberstellung <strong>und</strong> Eingrünung von öffentlichen Stellplätzen<br />
� <strong>Festsetzungen</strong> für Gehölzpflanzung auf privaten Flächen<br />
7.5.3 Ermittlung des Kompensationsfaktors<br />
Der Kompensationsfaktor ist entsprechend der Matrix, Abb.7, Feld B I des Leitfadens<br />
zwischen 0,2 <strong>und</strong> 0,5 zu definieren.<br />
8
Aufgr<strong>und</strong> der geringen naturschutzfachlichen Ausgangsbedeutung der bisherigen,<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen, überlagert mit den <strong>grünordnerische</strong>n <strong>Festsetzungen</strong><br />
<strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen,<br />
� Straßenbegleitgrün, Festsetzung Baumüberstellung;<br />
� naturnahe Gestaltung privater Grünflächen, Festsetzung Pflanzgerüst;<br />
� wasserdurchlässige Flächen, Regenwassermanagement.<br />
wird der nach der Matrix mögliche unterste Kompensationsfaktor<br />
von 0,2 gewählt.<br />
7.5.4 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes<br />
Bezogen auf die Fläche Geltungsbereich des Bauleitplanes von<br />
ca. 10.840 m², multipliziert mit dem Faktor 0,2 beträgt die erforderliche Ausgleichsfläche<br />
ca. 2.170 m².<br />
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
Fl. Nr. 1446 (15.191m²), Gemarkung <strong>Stulln</strong> umgesetzt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> ist bereits im Eigentum des genannten Gr<strong>und</strong>stückes.<br />
7.6 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
7.6.1 Grünordnung im öffentlichen Bereich<br />
7.6.1.1 „Anpflanzen von Bäumen“<br />
Für die Baumüberstellung der Verkehrsflächen ist eine Art aus der Vorschlagsliste<br />
Straßenbäume 7.6.3.3 auszuwählen. Die Anzahl der im Plan festgesetzten Bäume ist<br />
bindend. Die Baumstandorte <strong>und</strong> –abstände können an die im Planungsprozess sich<br />
entwickelnden Erfordernisse angepasst werden <strong>und</strong> sind in der Erschließungsplanung zu<br />
konkretisieren. Empfohlener Mindestpflanzabstand der Bäume zueinander 9,00 m (=<br />
Längsparkplatzlänge 7,50 m + ½ Baumscheibenlänge 1,50 m).<br />
7.6.1.2 Flächen für den ruhenden Verkehr<br />
Stellplätze, Parkplätze <strong>und</strong> Multifunktionsflächen sind in geeigneter wasserdurchlässiger<br />
Bauweise zu erstellen.<br />
7.6.1.3 Oberflächenentwässerung<br />
Niederschlagswässer sind möglichst entstehungsnah nach wasserrechtlichen Vorgaben in<br />
den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen.<br />
7.6.2 Grünordnung im privaten Bereich<br />
9
Um den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gerecht zu werden<br />
sind nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft (StMLU)“<br />
Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen.<br />
Zur Initiierung eines, dem Naturraum angepassten, homogenen Erscheinungsbildes des<br />
Baugebietes „Herzendamm II , werden festgesetzt:<br />
7.6.2.1 Pflanzgebot „ Baum“<br />
Je 400 m² Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist mindestens ein Laubbaum aus der Artenliste 7.6.3.1 oder<br />
ein Obstbaum – Hochstamm nach freier Wahl zu pflanzen.<br />
7.6.2.2 Pflanzgebot „Gehölzpflanzung“<br />
Für frei wachsende Gr<strong>und</strong>stücksgrenzbepflanzungen sind mindesten 80 % der zu<br />
pflanzenden Gehölze aus der Artenliste 7.6.3.2 zu verwenden.<br />
7.6.2.3 Oberflächenentwässerung<br />
Niederschlagswässer sind zu nutzen (Zisterne) oder auf dem Gr<strong>und</strong>stück zurückzuhalten<br />
<strong>und</strong>/oder der Versickerung zuzuführen (Mulden/Rigolen/Sickerschächte) bei unzureichender<br />
Versickerungsfähigkeit ist<br />
nach Überschreiten des Zwischenspeichervolumens der Überlaufanschluss an das<br />
öffentliche Entwässerungssystem vorzusehen.<br />
7.6.3 Artenlisten Bäume <strong>und</strong> Sträucher<br />
Bäume <strong>und</strong> Sträucher geeignet für den Übergangsbereich der Naturräume „0704 Pennading<br />
- Schmidgadener Halbgraben“ <strong>und</strong> „ 4015 Naabgebirge <strong>und</strong> Naabtal“.<br />
7.6.3.1 Bäume<br />
Mindestqualität : H oder STBU, SOL, W, 3XV, STU 18 – 20<br />
Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
Betula pendula Sandbirke<br />
Carpinus betulus 1) Hainbuche<br />
Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
Prunus avium 1) Vogel-Kirsche<br />
Pyrus communis 1) Wild-Birne<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Sorbus aucuparia 1) Eberesche<br />
Tilia cordata Winter-Linde<br />
10
Tilia platyphyllos Sommer-Linde<br />
1) auch zur Pflanzung im Hausgartenbereich geeignet<br />
7.6.3.2 Sträucher<br />
Mindestqualität : STR, V, 80 -100<br />
Cornus sanguinea ³ )<br />
Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuß<br />
Euonymus europaeus ³ ) Pfaffenhütchen<br />
Lonicera xylosteum ³ ) Gewöhnliche Heckenkirsche<br />
Prunus spinosa 2) Schlehe<br />
Rosa canina H<strong>und</strong>s-Rose<br />
Salix caprea Salweide<br />
Sambucus nigra Schwarzer Hol<strong>und</strong>er<br />
Sambucus racemosa Trauben- Hol<strong>und</strong>er<br />
Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball<br />
2) Pflanzung im Hausgartenbereich nicht zu empfehlen<br />
³ ) Zurückhaltend verwenden, im Naturraum „401 Vorderer Oberpfälzer Wald“ nicht standorttypisch<br />
7.6.3.3 Artenliste Straßenbäume 4) (Auswahl einer Art)<br />
Mindestqualität Bäume: H , SOL, EW, 3XV, STU 20-25<br />
Freie Baumscheibe mindestens 6 m² bzw. adäquate Standortoptimierung<br />
Acer platanoides “Cleveland“ Spitz-Ahorn “Cleveland”<br />
Acer platanoides “Columnare“ Spitz-Ahorn “Columnare”<br />
Corylus colurna Baumhasel<br />
Fraxinus excelsior “Diversifolia” Einblatt-Esche<br />
Fraxinus excelsior “Atlas” Esche “Atlas“<br />
Fraxinus excelsior “Geesink” Esche “Geesink”<br />
Pyrus calleryana „Canticleer“ Chinesische Wildbirne<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere<br />
Tilia cordata „ Greenspire” Stadt-Linde<br />
Tilia cordata “Rancho” Winter-Linde “ Rancho”<br />
Tilia tomentosa “Brabant” Silber-Linde “Brabant”<br />
4) Auswahl erprobter Arten aus der „Straßenbaumliste der Gartenamtsleiter, Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter<br />
beim Deutschen Städtetag (DST)“<br />
7.7. HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN ZUM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
11
7.7.1 Freiraumgestaltung<br />
Die Freiräume/Gärten sollen möglichst naturnah gestaltet <strong>und</strong> gepflegt werden, hierzu einige<br />
Anregungen:<br />
7.7.1.1 Dünger <strong>und</strong> Unkrautvernichtung<br />
Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden <strong>und</strong> übermäßige Düngergaben,<br />
7.7.1.2 Zierrasen<br />
Statt Rasenflächen, die einer intensiver Pflege bedürfen, sollen zumindest Teilbereiche als<br />
extensive Wiese angelegt werden, die nur 2-3 mal pro Jahr gemäht werden müssen (höhere<br />
Artenvielfalt).<br />
7.7.1.3 Barrieren<br />
Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Barrieren (Sockel, Mauern, Stufen)<br />
7.7.1.4 Kleinstlebensräume<br />
Die Anlage von Kleinstlebensräumen, wie Teich- oder Feuchtflächen, Mager- <strong>und</strong><br />
Trockenstandorte, Totholzhaufen, Trockenmauern, Toleranz gegenüber Wildkräutern, sowie die<br />
Anbringung von Nisthilfen, wird empfohlen.<br />
7.7.1.5 Fassaden- <strong>und</strong> Dachbegrünung<br />
Bei Gebäuden/Garagen mit größeren geschlossenen Wandflächen wird empfohlen, diese mit<br />
hochwüchsigen, dauerhaften Klettergehölzen zu begrünen.<br />
z.B . selbstklimmende Gehölze wie:<br />
Hedera helix Gemeiner Efeu<br />
Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein<br />
Zur Optimierung der Ökobilanz (Regenwasserrückhaltung) wird prinzipiell die Begrünung von<br />
Dächern vorgeschlagen. Die Art der Dachbegrünung ist nach architektonischen <strong>und</strong> statischen<br />
Kriterien auf den Einzelfall abzustimmen.<br />
7.7.1.6 Befestigte Flächen<br />
Die Versiegelung von befestigten Flächen ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu<br />
reduzieren. Parkplätze <strong>und</strong> andere wenig genutzte Befestigungsflächen sind mit<br />
wasserdurchlässigen Belägen zu erstellen, z.B. mit Rasenfugenpflaster, Schotterrasen oder<br />
Rasengittersteinen.<br />
12
7.7.1.7 Unbefestigte Flächen, sonstige Grünflächen<br />
Unbefestigte Flächen sind überwiegend mit Gehölzen entsprechend der Artenlisten (=<br />
naturraumtypisch) zu bepflanzen oder extensiv zu begrünen. Insbesondere<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenzbepflanzungen sollen durch die standortgerechte Gehölzpflanzung einen<br />
homogenen Gesamteindruck des Baugebietes vermitteln. Im näheren<br />
Gebäudeumgriff können, - bei zurückhaltender Verwendung-, nicht den Gesamteindruck<br />
übertrumpfende, pflanzliche Sonderformen toleriert werden.<br />
13
7.8 UMWELTBERICHT<br />
Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB, ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden<br />
<strong>und</strong> in einem Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong> bewertet werden.<br />
Der Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad in dem im Umweltbericht die Ermittlung der Belange des<br />
Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich sind, wird gemäß § 2 Abs.4 Satz 2 BauGB von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> für jeden Bauleitplan eigenverantwortlich<br />
festgelegt. Zur fachlichen Unterstützung der <strong>Gemeinde</strong>n hat der Gesetzgeber mit § 4 Abs.1<br />
BauGB zwingend eine frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen.<br />
Nach § 2 Abs. 4 Satz 6 BauGB sind die Bewertungen vorliegender Landschaftspläne <strong>und</strong><br />
sonstiger Umweltpläne für die Umweltprüfung heranzuziehen.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong> liegt kein Landschaftsplan vor. Der nicht mehr aktuelle<br />
Flächennutzungsplan wird fortgeschrieben.<br />
Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.<br />
7.8.1 Beschreibung der <strong>Festsetzungen</strong> für das Vorhaben mit Angaben über Standort, Art <strong>und</strong><br />
Umfang sowie Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
Das geplante Allgemeine Wohngebiet umfasst ca. 1.08 ha. Die Flächen (Fl.Nr. 450) sind im<br />
Besitz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stulln</strong>.<br />
Die verbindlichen <strong>Festsetzungen</strong> beschränken sich nach § 9 BauGB gem. Ziff.1 auf:<br />
� Die Art <strong>und</strong> das Maß der baulichen Nutzung;<br />
� die Bauweise, die überbaubaren <strong>und</strong> nicht überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen;<br />
� die Verkehrsflächen;<br />
� das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen.<br />
Die Fläche der Baugebietsausweisung schließt im Süden <strong>und</strong> Westen an den jetzigen Ortsrand an<br />
<strong>und</strong> wird im Norden durch landwirtschaftliche Flächen<br />
begrenzt. Im Osten grenzt der der neue Ortsrand an einen Weg <strong>und</strong> an landwirtschaftliche<br />
Flächen. Die von S/W nach N/E führende Wegetrasse, Verbindung zwischen Herzendamm <strong>und</strong><br />
Weideweg, wird abschnittsweise als Erschließungsstraße für das Wohngebiet ausgebaut.<br />
Das beplante Areal fällt in N – N/E Richtung leicht ab <strong>und</strong> liegt 395 m bis 400 m über<br />
Normalnull.<br />
14
7.8.2 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> Ihrer Bestandteile<br />
Das Gelände wird im Süden <strong>und</strong> Westen von vorhandener Bebauung begrenzt.<br />
Bis zur Bebauung am Fischgrubenweg im Norden, schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
an das ausgewiesene Baugebiet an.<br />
Das im Geltungsbereich liegende Gelände wird derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt.<br />
7.8.3 Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen der<br />
<strong>Festsetzungen</strong> für das Vorhaben vermieden, vermindert oder, soweit möglich ausgeglichen<br />
werden sollen.<br />
Nach dem Leitfaden „ Bauen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft“,ergänzte Fassung Januar<br />
2003, des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung <strong>und</strong> Umweltfragen, soll das<br />
Bauen gefördert <strong>und</strong> gleichzeitig die umweltschützenden<br />
Belange mit Hilfe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Einklang gebracht werden.<br />
7.8.3.1 Vermeidung<br />
In der gesamten Planung wurde darauf geachtet, dass Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft so weit wie möglich vermieden werden. Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung,<br />
Durchgrünung der Herzendammstraße mit geeigneten Baumarten (Straßenbaumliste der<br />
Gartenamtsleiter-Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag -DST).<br />
� <strong>Festsetzungen</strong> zum privaten Grün, Baumgebot <strong>und</strong> Verwendung<br />
standortgerechter <strong>und</strong> naturraumgemäßer Arten.<br />
� Empfehlungen <strong>und</strong> Hinweise zur Freiraumgestaltung, Versiegelungsgrad <strong>und</strong><br />
Materialien zur durchlässigen Flächenbefestigung.<br />
� Umgang mit Oberflächenwasser.<br />
� Einsatz von regenerativen Energien.<br />
� Empfehlungen zur Fassaden- <strong>und</strong> Dachbegrünung.<br />
7.8.3.2 Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensräume<br />
� Im Geltungsbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Arten <strong>und</strong><br />
Lebensräume.<br />
� Der Geltungsbereich umfasst eine ausschließlich landwirtschaftlich genutzte<br />
Fläche.<br />
15
7.8.3.3 Schutzgut Wasser<br />
� Empfehlungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers in naturnah<br />
gestaltete Wasserrückhaltung bzw. Versickerungsmulden.<br />
� Anlage von Dachbegrünungen zur natürlichen Retention des Regenwassers.<br />
� Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung<br />
versickerungsfähiger Beläge.<br />
� Vermeidung der Einleitung von belastetem Wasser in Oberflächengewässer<br />
durch Trennung von Regen- <strong>und</strong> Schmutzwasser am Entstehungsort.<br />
7.8.3.4 Schutzgut Boden<br />
� Anpassung der Baumaßnahme, an den natürlichen Geländeverlauf zur<br />
Vermeidung von größeren Erdmassenbewegungen.<br />
7.8.3.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
� Erhalt von Luftaustauschbahnen (Vermeidung von Barrierewirkungen).<br />
� Durchgrünung der Verkehrsflächen. Initiierung von Baum – Strauchhecken.<br />
� Schaffung von kleinklimatisch wirksamen Flächen – Fassadenbegrünung -<br />
Dachbegrünung.<br />
7.8.3.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />
� Das Landschaftsbild wird von der bestehenden Bebauung geprägt.<br />
� Insgesamt wird das vorhandene Ortsbild nicht wesendlich verändert.<br />
7.8.3.7 Grünordnerische Maßnahmen zur Umfeldgestaltung<br />
� Durchgrünung der Herzendammstraße<br />
� Homogene Grünentwicklung der privaten Freiräume durch <strong>Festsetzungen</strong><br />
eines Pflanzgerüstes <strong>und</strong> Baumpflanzgebotes.<br />
� Empfehlungen zur Fassaden- <strong>und</strong> Dachbegrünungen, zur Gestaltung<br />
extensiver Grünanlagen.<br />
7.8.4 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
16
Durch die geplante Maßnahme sind keine erheblichen <strong>und</strong> nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
für Mensch <strong>und</strong> Natur zu erwarten, da das Gebiet als<br />
Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur zu sehen ist, die intensive Vornutzung des<br />
Areals von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt <strong>und</strong> die<br />
Umwelt war <strong>und</strong> ausreichende Vermeidungsmaßnahmen zur Verringerung der Eingriffsintensität<br />
getroffen wurden.<br />
7.8.5 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten<br />
Die bestehenden Baugebiete konnten den Nachfragebedarf nicht decken. Der in 2005/2006<br />
erkennbare weiterer Baugebietesbedarf wurde in der logischen Fortführung der bereits<br />
ausgewiesenen Baugebiete sinnvoll ergänzt.<br />
7.8.6 Allgemeine Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
Durch die Ausweisung des allgemeinen Wohngebietes wird eine sinnvolle Erweiterung <strong>und</strong><br />
Abr<strong>und</strong>ung der vorhandenen Siedlungsgebiete erreicht.<br />
Dadurch wird auf die Inanspruchnahme höherwertiger externer Flächen verzichtet, nicht<br />
vermehrbare Ressourcen werden nicht im Übermaß beeinträchtigt <strong>und</strong> nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt werden weitgehend vermieden.<br />
Die bislang weniger günstigen Ausprägungen im Plangebiet können durch die Umsetzung der<br />
<strong>Festsetzungen</strong> im Grünordnungsplan aufgewertet werden <strong>und</strong> in Teilbereichen zu einer besseren<br />
Ökobilanz führen.<br />
Die vorgenannten Angaben verdeutlichen zusammengefasst, dass durch die Maßnahme Mensch<br />
<strong>und</strong> Natur voraussichtlich von keiner erheblichen oder nachteiligen Umweltauswirkung<br />
betroffen sein werden.<br />
7. Grünordnung / Umweltbericht<br />
Rieden, 21.04.2009<br />
Reinhold G a l l i<br />
Freier LandschaftsArchitekt<br />
Max-Reger-Straße 17<br />
92286 Rieden<br />
17
8.) Sonstiges:<br />
a) Befreiungen:<br />
Befreiungen von <strong>Festsetzungen</strong> werden nur mit Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> oder vom<br />
Landratsamt erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erfüllt sind. In<br />
diesem Fall ist dann ein normales, baurechtliches Verfahren erforderlich, die<br />
Genehmigungsfreistellung entfällt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der klaren Vorgaben im Bebauungsplan sollte dies aber nur bei nachvollziehbaren<br />
Härtefällen in Anspruch genommen werden.<br />
b) Landwirtschaftliche Flächen:<br />
Die an das Baugebiet angrenzenden Flächen müssen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung<br />
keine Einschränkungen hinnehmen. Das betrifft auch die Ausbringung von<br />
Gülle <strong>und</strong> Jauche.<br />
c) Außenwerbung <strong>und</strong> Reklame:<br />
Genehmigungsfrei sind nur Werbeanlagen bis zu einer Größe von insgesamt 1,0 m² (Art.<br />
57 Abs. 1 Nr. 11a BayBO). Wechsellicht <strong>und</strong> grelle Farben bei Neonlicht sind nicht<br />
zulässig.<br />
d) Allgemeine Hinweise zur Gestaltung der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />
Einschließlich der bereits vorher ausgeführten <strong>Festsetzungen</strong> <strong>und</strong> Empfehlungen sollten<br />
sich die künftigen Bauwerber noch an folgendem Leitfaden orientieren.<br />
Mit Rücksicht auf die umliegenden Gebäude sollten die Baukörper hochrechteckige<br />
Gr<strong>und</strong>risse ohne wesentliche Vor- <strong>und</strong> Rücksprünge aufweisen (Energieeinsparung).<br />
Die Fassaden sollten als sog. Lochfassaden (= hochrechteckige Einzelbefensterung)<br />
ausgebildet werden.<br />
Anbauten ordnen sich dem Hauptgebäude unter.<br />
Verwendung von Baustoffen (Ziegel-Mauerwerk, Holz für Fenster <strong>und</strong> Türen, Tonziegel,<br />
Putz, Glas), deren Herstellung, Benutzung <strong>und</strong> Entsorgung ökologisch unbedenklich ist.<br />
Die Nutzung von Solarenergie (thermisch oder elektrisch) sollte bei der Erstellung der<br />
Bauanträge mit berücksichtigt werden.<br />
e) Bauantragsunterlagen:<br />
Den künftigen Bauanträgen ist gemäß Entwässerungssatzung ein<br />
Gr<strong>und</strong>stückentwässerungsplan beizulegen.<br />
Aufgestellt: 21.04.2009<br />
Renner Consult<br />
& Partner GmbH<br />
Marienstraße 6<br />
92224 Amberg<br />
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