News Kompakt Juni 2019
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UMWELT<br />
Lieferkettenkommunikation zu Konfliktmaterialien<br />
Bei den Verbänden Druck und Medien häufen sich Rückfragen seitens der Mitglieder, wie mit Anfragen zur Berichterstattung<br />
von Konfliktmaterialien innerhalb der Lieferkette umgegangen werden soll.<br />
Hintergrund für die Abfrage des Einsatzes von Konfliktmaterialien<br />
ist der Dodd-Frank Act (kurz für Dodd-Frank<br />
Wall Street Reform and Consumer Protection Act), einer<br />
US-Verordnung, die u.a. Berichts- und Offenlegungspflichten<br />
hinsichtlich der Verwendung von Konfliktmineralien<br />
vorschreibt. Es handelt sich dabei um die Rohstoffe<br />
Zinn, Tantal, Gold und Wolfram (3TG), die aus der Demokratischen<br />
Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten<br />
stammen. Der Dodd-Frank Act enthält Vorschriften<br />
zum Umgang mit diesen Konfliktmineralien, die für die<br />
Herstellung vieler Verbrauchsgüter, insbesondere in der<br />
Automobil-, Luftfahrt-, Elektronik-, Verpackungs-, Bau-,<br />
Beleuchtungs-, Maschinenbau- und Werkzeugindustrie<br />
verwendet werden.<br />
Mit dem Dodd-Frank Act will man erreichen, dass keine<br />
gewaltsamen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen<br />
mehr in den genannten Regionen mitfinanziert werden.<br />
Alle an der US-Börse gelisteten Unternehmen müssen<br />
Offenlegungspflichten nachkommen, aus denen hervorgeht,<br />
ob die genannten 3TG-Ressourcen in ihren Produkten<br />
enthalten sind (sog. Conflict Mineral Declaration). Die<br />
Regelungen gelten nicht, wenn die Rohstoffe zwar im<br />
Produktionsprozess eingesetzt werden, nicht aber im<br />
Produkt selbst Anwendung finden. Da das Gesetz jedoch<br />
Anforderungen an dessen gesamte Lieferkette bis hin zum<br />
Schmelzer und der Abbaumine stellt, sind auch sämtliche<br />
Zulieferer oder Sublieferanten mittelbar betroffen.<br />
Die Offenlegungspflicht wird in der Praxis durch die<br />
Lieferkette weitergereicht. Zunehmend erhalten auch<br />
unsere Mitgliedsbetriebe in Deutschland von ihren Abnehmern<br />
aus den USA bzw. von Zwischenabnehmern, die<br />
in die USA weiterliefern, die Aufforderung, Erklärungen<br />
zu verwendeten Rohstoffen und deren Herkunft abzugeben.<br />
Praktisch geschieht die Informationsübermittlung<br />
z.B. über eine Excel-Berichtsvorlage für die Kommunikation<br />
innerhalb der Lieferkette, die von der Conflict-Free<br />
Sourcing Initiative (cfsi) entwickelt wurde. Mit ihr werden<br />
Informationen zum Mineralherkunftsland, den Hütten und<br />
Raffinerien abgefragt.<br />
Bei der Beantwortung von Fragen zu Konfliktmineralien<br />
in Produkten und deren Herkunft sollten deutsche Unternehmen<br />
auf nachvollziehbare Weise und nach bestem<br />
Wissen und Gewissen vorgehen. Es empfiehlt sich, sich<br />
eng an den Vorgaben des Dodd-Frank Acts und den Ausführungsbestimmungen<br />
zu orientieren. Dabei ist zu beachten,<br />
dass der Dodd-Frank Act keine „Bestätigung“ oder<br />
„Versicherung“ der Aussage verlangt, sondern die Erklärung<br />
nach bestem Wissen und Gewissen ausreicht. Sec.<br />
1502 des Dodd-Frank Acts verlangt ausschließlich, dass<br />
aus ihr hervorgeht, dass es nach eigener nachvollziehbarer<br />
Überprüfung keinen Grund gibt, davon auszugehen,<br />
dass in den Produkten eingesetzte Konfliktmineralien aus<br />
der DR Kongo oder Nachbarstaaten stammen.<br />
Weiterführende Informationen sind hier zu finden:<br />
bit.ly/2EWOeBH.<br />
Bei der Herstellung von Druckfarben und den Hilfsstoffen<br />
der Druckindustrie werden Mineralien oder Metalle, die<br />
Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten und im Rahmen<br />
des Dodd-Frank Wall Street Reform Act (Sec. 1502)<br />
sowie im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/821 meldepflichtig<br />
sein könnten, nach Informationen des Verbandes<br />
der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie nicht<br />
absichtlich als Rohstoffe eingesetzt. Es ist jedoch nicht<br />
auszuschließen, dass Spuren dieser Stoffe im Endprodukt<br />
vorhanden sind, welche aus dem Herstellungsprozess der<br />
Rohstoffe als unbeabsichtigte Verunreinigung stammen.<br />
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10 JUNI/<strong>2019</strong>