News_Kompakt_Januar_2020-Print
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Rechnerische Auswirkungen zum<br />
1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> durch Änderungen<br />
im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere<br />
Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen.<br />
Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die<br />
Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen<br />
Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die<br />
Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar<br />
Ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gelten folgende Rechengrößen in<br />
der Sozialversicherung (Angaben ohne Gewähr)<br />
// Rentenversicherung<br />
Beitragssatz: 18,6 %<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />
Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />
Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />
// Pflegeversicherung<br />
Beitragssatz: 3,05 %<br />
Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 0,25 %<br />
(Wird vom Arbeitnehmer alleine getragen.)<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />
Euro<br />
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />
für <strong>2020</strong> sind Durchschnittswerte der rechnerischen<br />
Auswirkungen auf Kosten des Arbeitsplatzes<br />
(Stundensätze) und auf tarifabhängige Personalkosten.<br />
Nicht einbezogen sind z. B. Kostensteigerungen bei Material,<br />
Energie, Reparaturen, Mieten, Abschreibungen,<br />
Zinsen usw.<br />
// Arbeitslosenversicherung<br />
Beitragssatz: Senkung von 2,5 % auf 2,4 %<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />
Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />
Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />
// Krankenversicherung<br />
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:<br />
Erhöhung von 0,9 % auf 1,1 % (Seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2019<br />
wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen<br />
Teilen getragen.)<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />
Je nach Personal- und Kostenstruktur sowie Lohn- und<br />
Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu<br />
Betrieb unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher<br />
eigene Berechnungen vornehmen.<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />
Euro<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 5