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News_Kompakt_Januar_2020-Print

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Rechnerische Auswirkungen zum<br />

1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> durch Änderungen<br />

im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden die Beitragsbemessungsgrenzen<br />

der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere<br />

Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen.<br />

Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die<br />

Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen<br />

Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die<br />

Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar<br />

Ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gelten folgende Rechengrößen in<br />

der Sozialversicherung (Angaben ohne Gewähr)<br />

// Rentenversicherung<br />

Beitragssatz: 18,6 %<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />

Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />

Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />

// Pflegeversicherung<br />

Beitragssatz: 3,05 %<br />

Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 0,25 %<br />

(Wird vom Arbeitnehmer alleine getragen.)<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />

Euro<br />

Die in den folgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />

für <strong>2020</strong> sind Durchschnittswerte der rechnerischen<br />

Auswirkungen auf Kosten des Arbeitsplatzes<br />

(Stundensätze) und auf tarifabhängige Personalkosten.<br />

Nicht einbezogen sind z. B. Kostensteigerungen bei Material,<br />

Energie, Reparaturen, Mieten, Abschreibungen,<br />

Zinsen usw.<br />

// Arbeitslosenversicherung<br />

Beitragssatz: Senkung von 2,5 % auf 2,4 %<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />

Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />

Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />

// Krankenversicherung<br />

allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:<br />

Erhöhung von 0,9 % auf 1,1 % (Seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2019<br />

wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen<br />

Teilen getragen.)<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />

Je nach Personal- und Kostenstruktur sowie Lohn- und<br />

Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu<br />

Betrieb unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher<br />

eigene Berechnungen vornehmen.<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />

Euro<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 5

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