AMTSBLATT VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „Nesseaue“
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Das Ordnungsamt informiert:<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
am 1. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der<br />
Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft.<br />
Durch dieses Gesetz treten folgende neue Regelungen in Kraft:<br />
7<br />
- Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur<br />
Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit<br />
einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000,- € für<br />
Personenschäden und in Höhe von 250.000,- € für sonstige Schäden<br />
abzuschließen und aufrechtzuerhalten.<br />
- Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft<br />
und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren<br />
Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt<br />
kennzeichnen zu lassen.<br />
Der Abschluss der Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung per<br />
Mikrochip sind dem Ordnungsamt der VG <strong>„Nesseaue“</strong> bis spätestens<br />
29.02.2012 anzuzeigen.<br />
- Das Halten eines gefährlichen Tieres bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />
Ordnungsbehörde.<br />
Als gefährliche Tiere gelten Tiere wildlebender Art, die Menschen durch<br />
Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach<br />
unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind.<br />
Weiterhin als gefährliche Tiere gelten Hunde der Rassen Pitbull-Terrier,<br />
American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie<br />
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden und Hunde, die<br />
aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung<br />
eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie<br />
a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />
Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare<br />
Eigenschaft entwickelt haben,<br />
b) sich als bissig erwiesen haben,<br />
c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen<br />
haben oder<br />
d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie<br />
unkontrolliert Wild hetzen oder reißen.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der VG <strong>„Nesseaue“</strong> unter der<br />
Telefonnummer 036258/53525 zur Verfügung.<br />
Heuschkel, Ordnungsamt