Stadtanzeiger Duelmen kw 12
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Lokales | Kreis<br />
Mittwoch, 18. März 2020<br />
Was fällt unter eine<br />
private Veranstaltung?<br />
Eine öffentliche oder private Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes,<br />
an einer definierten Örtlichkeit stattfindendes Ereignis, an dem mehrere<br />
Personen teilnehmen. Dieses Ereignis hat in der Regel einen definierten<br />
Zweck und ein Programm mit thematischer, inhaltlicher Bindung<br />
oder Zweckbestimmung (zum Beispiel Konzerte, Kongresse, Kino,<br />
Theater, Diskothek, Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste,<br />
Firmenveranstaltungen).<br />
So wie in Coesfeld bleiben die Rathäuser im Kreisgebiet für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen.<br />
Der Service aber bleibt bestehen. Foto: Dorothee Harbers<br />
Neue Schritte gegen Corona<br />
Stadt Coesfeld informiert über weitere Vorsichtsmaßnahmen<br />
Regelung<br />
für Kliniken<br />
Für Krankenhäuser, Vorsorgeund<br />
Rehabilitationseinrichtungen<br />
sowie für stationäre und ambulante<br />
Einrichtungen der Pflege<br />
und der Eingliederungshilfe gelten<br />
nachstehende Maßnahmen:<br />
Diese Einrichtungen haben Maßnahmen<br />
zu ergreifen, um den<br />
Eintrag von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen<br />
zu erschweren, Patienten<br />
und Personal zu schützen.<br />
Sie haben Besuchsverbote oder<br />
restriktive Einschränkungen der<br />
Besuche auszusprechen; maximal<br />
ist aber ein registrierter Besucher<br />
pro Bewohner/Patient pro<br />
Tag mit Schutzmaßnahmen und<br />
mit Hygieneunterweisung zuzulassen.<br />
Ausgenommen davon<br />
sind medizinisch oder ethisch-sozial<br />
angezeigte Besuche (zum<br />
Beispiel Kinderstationen, Palliativpatienten).<br />
Kantinen, Cafeterien<br />
oder andere der Öffentlichkeit<br />
zugängliche Einrichtungen<br />
für Patienten und Besucher sind<br />
zu schließen.<br />
Gestern haben die Kommunen<br />
im Kreisgebiet<br />
sich darauf geeinigt,<br />
wie die Anweisungen<br />
von Bundes- und<br />
Landesebene in den<br />
Kommunen umgesetzt<br />
werden.<br />
Rechtsgrundlage<br />
KREIS COESFELD. Ab sofort<br />
gelten in Coesfeld wie in den<br />
umliegenden Gemeinden<br />
weitere Einschränkungen des<br />
öffentlichen Lebens. Die Stadt<br />
veröffentlicht dazu eine Allgemeinverfügung,<br />
mit der alle<br />
öffentlichen und privaten Veranstaltungen<br />
im gesamten<br />
Stadtgebiet untersagt werden.<br />
Ausgenommen davon sind<br />
notwendige Veranstaltungen,<br />
insbesondere, wenn sie der<br />
Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />
Sicherheit und Ordnung<br />
dienen oder der Daseinsfür-<br />
oder -vorsorge.<br />
Damit setzt die Stadt den Erlass<br />
der Landesregierung vom<br />
vergangenen Sonntag (15.<br />
März) in örtlich geltendes<br />
Recht um. Der Text der Allgemeinverfügung<br />
wird heute im<br />
Amtsblatt der Stadt öffentlich<br />
bekannt gemacht und findet<br />
sich auch auf der Website der<br />
Stadt www.coesfeld.de.<br />
Den Maßnahmen liegt eine so genannte „Allgemeinverfügung“ zu<br />
Grunde. Diese Allgemeinverfügung ist aufgrund von § 80, Abs. 2 Nr. 3<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. §§ 28 Abs. 3, 16 Abs. 8<br />
IfSG sofort vollziehbar. Aufgrund der Erlasse des Ministeriums für Gesundheit,<br />
Arbeit und Soziales NRW vom 10. und 13. März sind öffentliche<br />
und private Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der erwarteten<br />
Besucher/Teilnehmer zur Verhinderung der Verbreitung von<br />
SARS-CoV-2 zu untersagen. Mit Erlass vom 15. März hat das Ministerium<br />
weitere kontaktreduzierende Maßnahmen angewiesen.<br />
Mit dieser Allgemeinverfügung setzen die Kommunen als die für die<br />
Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes gem. § 3 der Verordnung zur<br />
Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZVO-<br />
IfSG) örtlich und sachlich zuständige Ordnungsbehörde die vorgenannten<br />
Erlasse um.<br />
Betroffen ist nun auch die<br />
Stadtverwaltung selbst: „Wir<br />
wollen die Funktionsfähigkeit<br />
der Stadtverwaltung weiterhin<br />
für die Menschen in Coesfeld<br />
sicherstellen“, sagt Bürgermeister<br />
Heinz Öhmann.<br />
„Das Bürgerbüro und die Fachbereiche<br />
sind weiter telefonisch<br />
und per Mail erreichbar<br />
und wir richten kurzfristig<br />
noch eine Telefon-Hotline<br />
ein“, informiert er und appelliert:<br />
„Nutzen Sie für Ihre Anliegen<br />
bitte vermehrt Telefon<br />
oder Mail und vereinbaren Sie<br />
für Anliegen, die keinen Aufschub<br />
dulden, vorab einen<br />
Termin.“<br />
Im Eingangsbereich des Rathauses<br />
(Haupteingang vom<br />
Markt aus bleibt offen) wurde<br />
dazu ein Wartebereich eingerichtet.<br />
Es sind zwei Besprechungszimmer<br />
vorbereitet<br />
worden, wo unaufschiebbare<br />
Dinge persönlich besprochen<br />
werden können. Die Gesprächssuchenden<br />
werden im<br />
Foyer abgeholt.<br />
Der Zugang zur Stadtkasse<br />
erfolgt ausschließlich über<br />
den wieder geöffneten Eingang<br />
an der Münsterstraße.<br />
Dort werden ähnliche Absperrmaßnahmen<br />
getroffen<br />
wie im Foyer des Rathauses.<br />
Für die Fachbereiche im<br />
Stadtschloss werden ähnliche<br />
Lösungen vorbereitet. Auch<br />
die Stadtbücherei wird heute<br />
Nachmittag nicht wieder geöffnet.<br />
Bürgermeister Heinz<br />
Öhmann betont: „Bei dem großen<br />
Andrang, den wir jetzt<br />
hatten, können wir die Auflagen,<br />
die der Erlass grundsätzlich<br />
für Bibliotheken ermöglicht,<br />
leider nicht erfüllen.“ Er<br />
verweist deshalb noch einmal<br />
auf die Onlineleihe: „Das ist<br />
eine gute Alternative. Zahlreiche<br />
Bücher und Zeitschriften<br />
können da bequem heruntergeladen<br />
werden.“ Ausgeliehene<br />
Medien können weiterhin<br />
in der Rückgabe-Box neben<br />
dem Eingang abgegeben werden.<br />
Wer möchte, kann die<br />
Bücher, CDs oder Filme auch<br />
noch behalten: Die Ausleihfristen<br />
verlängern sich automatisch.<br />
Gute Nachrichten gibt es aus<br />
dem Standesamt für alle<br />
Brautleute: Ihre geplante Eheschließung<br />
kann auf jeden<br />
Fall stattfinden. Wer den geplanten<br />
Termin nicht verschieben<br />
möchte, wird sich<br />
allerdings auf Einschränkungen<br />
einstellen müssen: Bei der<br />
Anzahl der Gäste und für den<br />
Empfang nach der Trauung.<br />
„Wir informieren unsere<br />
Brautleute in einem ausführlichen<br />
Brief; der geht heute<br />
noch raus“, sagt Standesamtsleiter<br />
Udo Hoppe.<br />
Alle Informationen zur aktuellen<br />
Situation und die Regelungen<br />
dazu, die hier in Coesfeld,<br />
im Kreis und in NRW getroffen<br />
worden sind, finden<br />
sich im Internet auf der Stadtseite<br />
https://www.coesfeld.de/corona.html.<br />
Dort kann auch der landesweite<br />
Erlass, der der Coesfelder<br />
Allgemeinverfügung zugrunde<br />
liegt, nachgelesen<br />
werden:<br />
https://<br />
www.mags.nrw/pressemit-<br />
teilung/landesregierung-be-<br />
schliesst-weitere-massnah-<br />
men-zur-eindaemmung-der-<br />
corona-virus.<br />
Was wird geschlossen?<br />
2.Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:<br />
a) Alle Bars, Schan<strong>kw</strong>irtschaften (Gaststätten ohne Speisebetrieb), Clubs, Diskotheken, Tanz- und Musikveranstaltungen,<br />
Theater, Kinos und Museen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen;<br />
b) alle Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort durchgeführten Behandlungen<br />
ärztlich zwingend erforderlich sind), Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen und Solarien;<br />
c) alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in Fahrschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten<br />
außerschulischen Bildungseinrichtungen<br />
d) Zusammenkünfte in Sportvereinen, in sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
e) Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros,<br />
f) Prostitution und Prostitutionsbetriebe.<br />
3. Der Zugang zu Restaurants und Speisewirtschaften (hierzu zählen insbesondere auch Imbissbetriebe, Eisdielen<br />
und Cafés) sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen; ist beschränkt und nur unter nachstehenden<br />
Auflagen gestattet:<br />
a) Der Zugang ist nur zwischen 6 und 18 Uhr gestattet.<br />
b) Beim Betreten ist eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift,<br />
Telefon) vorzunehmen. Dabei sind auch der Beginn und das Ende des Aufenthalts festzuhalten.<br />
c) Der Konsum an der Theke ist untersagt.<br />
d) Bei Außerhausverkauf ist sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den einzelnen<br />
Kunden besteht. Eine namentliche Erfassung der Kunden darf beim Außerhausverkauf unterbleiben.<br />
e) Die genannten Einrichtungen sind so auszugestalten, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen<br />
ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.<br />
f) Die Räumlichkeiten sind gut zu belüften.<br />
g) Die Besucher sind durch den Veranstalter aktiv über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes<br />
wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene zu informieren! Entsprechende Aushänge<br />
in mindestens DIN-A 3 sind an allen Ein- und Ausgängen und Toilettenanlagen auszuhängen.<br />
h) Sollten Personen auffallen, die Anzeichen für eine mögliche ansteckende Erkrankung aufweisen, so sind<br />
diese Personen unverzüglich von der Räumlichkeit auszuschließen. Im Bedarfsfall ist der Rettungsdienst hinzuziehen.<br />
Bereits beim Einlass ist auf mögliche Erkrankte zu achten.<br />
i) Die Einhaltung der Hygienehinweise ist vom Betreiber zu ermöglichen.<br />
(Auszug aus der Allgemeinverfügung)<br />
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Änderungen beim Abfall<br />
Corona-Krise betrifft auch Entsorgung<br />
KREIS COESFELD. Als Schutzmaßnahme<br />
gegen die schnelle<br />
Verbreitung der Corona-Viren<br />
und zur Sicherstellung der<br />
weiteren geordneten Abfallentsorgung<br />
haben die Wirtschaftsbetriebe<br />
Kreis Coesfeld<br />
GmbH (WBC) in Absprache mit<br />
den Städten und Gemeinden<br />
sowie der Entsorgungsfirma<br />
Remondis jetzt folgende erforderliche<br />
abfallwirtschaftliche<br />
Maßnahmen getroffen:<br />
Die Wertstoffhöfe bleiben<br />
vorerst zu den bekannten Zeiten<br />
geöffnet. Größere Menschenansammlungen<br />
sollen<br />
aber unbedingt vermeiden<br />
werden. Das macht es notwendig,<br />
die Zahl der Anlieferungen<br />
auf den Wertstoffhöfen<br />
dahingehend zu reglementieren,<br />
dass nicht mehr<br />
als 10 Anlieferer gleichzeitig<br />
zugelassen werden. Wir bitten<br />
daher um Verständnis, dass es<br />
unter Umständen zu Wartezeiten<br />
kommen kann und<br />
empfehlen, Anlieferungen bis<br />
auf weiteres auf das Nötigste<br />
zu beschränken.<br />
Die Termine des Schadstoffmobils<br />
fallen ab sofort bis auf<br />
weiteres aus. Wir werden umgehend<br />
darüber informieren,<br />
sobald diese wieder stattfinden.<br />
Bis dahin bitten wir darum,<br />
die Sonderabfälle zu<br />
Hause zwischenzulagern.<br />
Repair-Cafés: Auch hier sind<br />
die derzeit anstehenden Termine<br />
bis auf weiteres abgesagt.<br />
Vorbeugend hat die Fa. Remondis<br />
einen Teil ihres Personals<br />
vom Dienst befreit, auch<br />
um in stärkeren Krisenzeiten<br />
ausreichend Personal zur Verfügung<br />
für die notwendigen<br />
Müllabfuhren zur Verfügung<br />
zu haben. Davon betroffen ist<br />
mittelbar auch der Behälteränderungsdienst.<br />
Bis auf weiteres<br />
sollen nur noch die notwendigsten<br />
Leistungen<br />
durchgeführt werden. Dies<br />
sind insbesondere Behälterwechsel<br />
bei Defekten, Verlust<br />
sowie Neuaufstellungen. Größentausche<br />
sollen derzeit<br />
nicht vorgenommen werden.