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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

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Verwahrung beim Notar<br />

Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch den<br />

Notar anweisen, an die bevollmächtigte Person (nur)<br />

dann eine Ausfertigung der Vollmachtsurk<strong>und</strong>e herauszu-<br />

geben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, wonach<br />

Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten<br />

nicht mehr besorgen können. Sie können mit dem Notar<br />

absprechen, wie alt das Attest sein darf <strong>und</strong> dass dessen<br />

Richtigkeit nicht überprüft werden muss.<br />

Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister<br />

der B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />

Unabhängig vom Ort der Verwahrung können Sie Ihre<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> gebührenpflichtig registrieren lassen.<br />

Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der<br />

Vollmacht, insbesondere Ihren Namen <strong>und</strong> Ihre Anschrift,<br />

den Umfang der Vollmacht <strong>und</strong> die Daten Ihrer Vertrau-<br />

ensperson. Die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e selbst wird nicht<br />

bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt <strong>und</strong> die<br />

Angaben zur Vollmacht werden nicht inhaltlich überprüft.<br />

<strong>Betreuungs</strong>verfügungen <strong>und</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>en<br />

können in gleicher Weise im Zentralen Vorsorgeregister<br />

registriert werden.<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Kommt es zu einem <strong>Betreuungs</strong>verfahren, kann das<br />

<strong>Betreuungs</strong>gericht durch Abfrage bei dem Register<br />

Kenntnis vom Vorhandensein einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

oder einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung erlangen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

der registrierten Daten beurteilen, ob eine für das <strong>Betreuungs</strong>verfahren<br />

relevante Vollmacht <strong>und</strong>/oder eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

vorhanden ist. Um dem <strong>Betreuungs</strong>gericht<br />

den Kontakt mit der bevollmächtigten Person zu ermöglichen,<br />

sollten Sie auf jeden Fall auch deren Daten registrieren<br />

lassen. Es empfiehlt sich, die Einzelheiten zuvor<br />

mit der bevollmächtigten Person zu besprechen, insbesondere<br />

zu klären, ob sie mit der Registrierung einverstanden<br />

ist.

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