Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Verwahrung beim Notar<br />
Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch den<br />
Notar anweisen, an die bevollmächtigte Person (nur)<br />
dann eine Ausfertigung der Vollmachtsurk<strong>und</strong>e herauszu-<br />
geben, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegt, wonach<br />
Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten<br />
nicht mehr besorgen können. Sie können mit dem Notar<br />
absprechen, wie alt das Attest sein darf <strong>und</strong> dass dessen<br />
Richtigkeit nicht überprüft werden muss.<br />
Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister<br />
der B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />
Unabhängig vom Ort der Verwahrung können Sie Ihre<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> gebührenpflichtig registrieren lassen.<br />
Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der<br />
Vollmacht, insbesondere Ihren Namen <strong>und</strong> Ihre Anschrift,<br />
den Umfang der Vollmacht <strong>und</strong> die Daten Ihrer Vertrau-<br />
ensperson. Die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e selbst wird nicht<br />
bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt <strong>und</strong> die<br />
Angaben zur Vollmacht werden nicht inhaltlich überprüft.<br />
<strong>Betreuungs</strong>verfügungen <strong>und</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>en<br />
können in gleicher Weise im Zentralen Vorsorgeregister<br />
registriert werden.<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
Kommt es zu einem <strong>Betreuungs</strong>verfahren, kann das<br />
<strong>Betreuungs</strong>gericht durch Abfrage bei dem Register<br />
Kenntnis vom Vorhandensein einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
oder einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung erlangen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
der registrierten Daten beurteilen, ob eine für das <strong>Betreuungs</strong>verfahren<br />
relevante Vollmacht <strong>und</strong>/oder eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
vorhanden ist. Um dem <strong>Betreuungs</strong>gericht<br />
den Kontakt mit der bevollmächtigten Person zu ermöglichen,<br />
sollten Sie auf jeden Fall auch deren Daten registrieren<br />
lassen. Es empfiehlt sich, die Einzelheiten zuvor<br />
mit der bevollmächtigten Person zu besprechen, insbesondere<br />
zu klären, ob sie mit der Registrierung einverstanden<br />
ist.