Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Was kann geschehen,<br />
wenn ich keine<br />
Vollmacht erteilt<br />
habe?<br />
Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung<br />
oder auch aufgr<strong>und</strong> nachlassender geistiger Kräfte im<br />
Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht<br />
mehr regeln können <strong>und</strong> Sie keine Vollmacht erteilt<br />
haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters<br />
(Betreuers) für Sie notwendig werden. Hierfür ist das<br />
<strong>Betreuungs</strong>gericht zuständig.<br />
Sind Sie verheiratet, ist Ihr Ehepartner – entgegen<br />
einer landläufigen Meinung – nicht kraft Gesetzes befugt,<br />
für Sie zu handeln. Auch Ihr Ehepartner muss sich erst<br />
vom <strong>Betreuungs</strong>gericht zum Betreuer bestellen lassen,<br />
um für Sie handeln zu können.<br />
Wird dem <strong>Betreuungs</strong>gericht durch Mitteilung von<br />
Angehörigen, Ärzten <strong>und</strong> Ärztinnen oder auch Behörden<br />
ein entsprechender Anlass bekannt, prüft es, ob ein<br />
Betreuer für Sie zu bestellen ist <strong>und</strong> welchen Aufgabenkreis<br />
dieser dann haben soll. Hierzu müssen Sie in jedem<br />
Fall vom Gericht persönlich angehört werden. Außerdem<br />
ist regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten<br />
einzuholen. Häufig wird auch die <strong>Betreuungs</strong>stelle Ihrer<br />
Stadt oder Ihres Landkreises um Äußerung gebeten.<br />
Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr<br />
gesetzlicher Vertreter in dem vom Gericht festgelegten<br />
Aufgabenkreis. Der Vorteil der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> besteht<br />
also darin, dass Sie noch nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />
einen Vertreter bestimmen können. Die Anordnung<br />
einer Betreuung kann dadurch entbehrlich werden.<br />
Wann <strong>und</strong> wofür<br />
kommt eine<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
konkret in Betracht?<br />
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter<br />
in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten<br />
seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln<br />
kann. Eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong> ist also immer dann angeraten,<br />
wenn Sie in schwierigen Lebenslagen auf eine<br />
Unterstützung durch Ihnen nahe stehende Personen<br />
hoffen <strong>und</strong> diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen,<br />
die Sie ihnen übertragen wollen. Es muss sich um<br />
jemanden handeln, dem Sie absolut vertrauen <strong>und</strong> der<br />
auch der Verantwortung gewachsen ist, die Sie ihm auferlegen.<br />
Je umfassender <strong>und</strong> schwieriger die Aufgaben<br />
sind, die übertragen werden sollen, umso sorgfältiger<br />
sollte die Auswahl des Bevollmächtigten erfolgen. Sie<br />
sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden<br />
Fragen befassen:<br />
► Wer erledigt meine Bankgeschäfte?<br />
► Wer kümmert sich um meine Behörden- <strong>und</strong><br />
Versicherungsangelegenheiten?<br />
► Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?<br />
► Wer sucht für mich einen Platz in einem<br />
Senioren- oder Pflegeheim?<br />
► Wer kündigt meine Wohnung oder meinen<br />
Telefonanschluss?<br />
► Wie werde ich ärztlich versorgt?<br />
► Wer entscheidet bei Operationen <strong>und</strong><br />
medizinischen Maßnahmen?<br />
Und denken Sie bitte daran, dass eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
in der Regel für einen späteren Zeitpunkt erteilt<br />
<strong>und</strong> daher nicht sofort wirksam wird, sondern erst dann,<br />
wenn die in der Vollmacht genannten Bedingungen eingetreten<br />
sind. Es kann jedoch sein, dass bis dahin Dinge<br />
geschehen, die verhindern, dass der Bevollmächtigte die<br />
ihm zugedachten Aufgaben dann noch übernehmen kann<br />
oder will. Treffen Sie Vorsorge auch für diesen Fall, indem<br />
Sie zusätzlich Personen benennen, die dem ursprünglich<br />
Bevollmächtigten nachfolgen sollen. ►<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> 5