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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

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Was kann geschehen,<br />

wenn ich keine<br />

Vollmacht erteilt<br />

habe?<br />

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung<br />

oder auch aufgr<strong>und</strong> nachlassender geistiger Kräfte im<br />

Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht<br />

mehr regeln können <strong>und</strong> Sie keine Vollmacht erteilt<br />

haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters<br />

(Betreuers) für Sie notwendig werden. Hierfür ist das<br />

<strong>Betreuungs</strong>gericht zuständig.<br />

Sind Sie verheiratet, ist Ihr Ehepartner – entgegen<br />

einer landläufigen Meinung – nicht kraft Gesetzes befugt,<br />

für Sie zu handeln. Auch Ihr Ehepartner muss sich erst<br />

vom <strong>Betreuungs</strong>gericht zum Betreuer bestellen lassen,<br />

um für Sie handeln zu können.<br />

Wird dem <strong>Betreuungs</strong>gericht durch Mitteilung von<br />

Angehörigen, Ärzten <strong>und</strong> Ärztinnen oder auch Behörden<br />

ein entsprechender Anlass bekannt, prüft es, ob ein<br />

Betreuer für Sie zu bestellen ist <strong>und</strong> welchen Aufgabenkreis<br />

dieser dann haben soll. Hierzu müssen Sie in jedem<br />

Fall vom Gericht persönlich angehört werden. Außerdem<br />

ist regelmäßig ein ärztliches Sachverständigengutachten<br />

einzuholen. Häufig wird auch die <strong>Betreuungs</strong>stelle Ihrer<br />

Stadt oder Ihres Landkreises um Äußerung gebeten.<br />

Bestellt das Gericht einen Betreuer, wird dieser Ihr<br />

gesetzlicher Vertreter in dem vom Gericht festgelegten<br />

Aufgabenkreis. Der Vorteil der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> besteht<br />

also darin, dass Sie noch nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />

einen Vertreter bestimmen können. Die Anordnung<br />

einer Betreuung kann dadurch entbehrlich werden.<br />

Wann <strong>und</strong> wofür<br />

kommt eine<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

konkret in Betracht?<br />

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter<br />

in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten<br />

seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln<br />

kann. Eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong> ist also immer dann angeraten,<br />

wenn Sie in schwierigen Lebenslagen auf eine<br />

Unterstützung durch Ihnen nahe stehende Personen<br />

hoffen <strong>und</strong> diese bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen,<br />

die Sie ihnen übertragen wollen. Es muss sich um<br />

jemanden handeln, dem Sie absolut vertrauen <strong>und</strong> der<br />

auch der Verantwortung gewachsen ist, die Sie ihm auferlegen.<br />

Je umfassender <strong>und</strong> schwieriger die Aufgaben<br />

sind, die übertragen werden sollen, umso sorgfältiger<br />

sollte die Auswahl des Bevollmächtigten erfolgen. Sie<br />

sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden<br />

Fragen befassen:<br />

► Wer erledigt meine Bankgeschäfte?<br />

► Wer kümmert sich um meine Behörden- <strong>und</strong><br />

Versicherungsangelegenheiten?<br />

► Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?<br />

► Wer sucht für mich einen Platz in einem<br />

Senioren- oder Pflegeheim?<br />

► Wer kündigt meine Wohnung oder meinen<br />

Telefonanschluss?<br />

► Wie werde ich ärztlich versorgt?<br />

► Wer entscheidet bei Operationen <strong>und</strong><br />

medizinischen Maßnahmen?<br />

Und denken Sie bitte daran, dass eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

in der Regel für einen späteren Zeitpunkt erteilt<br />

<strong>und</strong> daher nicht sofort wirksam wird, sondern erst dann,<br />

wenn die in der Vollmacht genannten Bedingungen eingetreten<br />

sind. Es kann jedoch sein, dass bis dahin Dinge<br />

geschehen, die verhindern, dass der Bevollmächtigte die<br />

ihm zugedachten Aufgaben dann noch übernehmen kann<br />

oder will. Treffen Sie Vorsorge auch für diesen Fall, indem<br />

Sie zusätzlich Personen benennen, die dem ursprünglich<br />

Bevollmächtigten nachfolgen sollen. ►<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> 5

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