26.03.2020 Aufrufe

April 2020 - Büchenbacher Anzeiger

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Rathaus informiert<br />

3<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Kommunalwahlen<br />

Am 15. März haben Sie, die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger<br />

unserer Gemeinde Büchenbach die Ämter des berufsmäßigen<br />

Bürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder<br />

neu vergeben.<br />

Die neu gewählten Bürgervertreter treten ihr Amt am 01. Mai <strong>2020</strong><br />

formell an. Die Amtszeit läuft bis zum 30. <strong>April</strong> 2026, also sechs<br />

Jahre. Allen Neu- bzw. Wiedergewählten an dieser Stelle nochmals<br />

herzlichen Glückwunsch.<br />

Allen Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich bereits gefunden<br />

haben, für ein politisches Amt in unserer Gemeinde Büchenbach<br />

zu kandidieren, sei an dieser Stelle nochmals Danke gesagt.<br />

Jetzt gilt es, den Auftrag der Wählerinnen und Wähler zu erfüllen.<br />

Das heißt auch, immer wieder zwischen den Individualinteressen<br />

bzw. Interessen Einzelner einerseits und den Kollektivinteressen<br />

bzw. dem Interesse der Allgemeinheit abzuwägen.<br />

Hierbei ist ein respektvoller, von gegenseitiger Achtung geprägter<br />

Umgang untereinander unerlässlich.<br />

Lassen Sie uns gemeinsam, also Bürgerschaft und gewählte Gemeindevertreter<br />

weiter an einer guten inneren und äußeren Entwicklung<br />

unserer Gemeinde arbeiten.<br />

Gemeinderat – 18.02.<strong>2020</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 26 „An der Rednitz“ - Stellplatznachweis<br />

- Beschluss zur nochmaligen verkürzten öffentlichen Auslegung<br />

Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 22. Oktober<br />

2019 unter Tagesordnungspunkt 3.2 über den Bebauungsplan Nr.<br />

26 „An der Rednitz“ beschlossen (Behandlung der Anregungen aus<br />

der Auslegung Bebauungsplan).<br />

Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch der Feststellungsbeschluss<br />

zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit Bescheid<br />

vom 11. Dezember 2019, Az. FNP-2-2019, hat das Landratsamt<br />

Roth die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Büchenbach für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 26 „An der<br />

Rednitz“ (Gebiet am östlichen Rand von Büchenbach nördlich der<br />

Kreisstraße RH 3 zwischen der Bahnlinie Nürnberg – Treuchtlingen<br />

und der Rednitz) genehmigt. Die Genehmigung wurde am 18. Dezember<br />

2019 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich<br />

bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die<br />

4. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.<br />

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan konnte bis dato<br />

noch nicht gefasst werden, da es einen Klärungsbedarf mit dem<br />

Investor hinsichtlich der angedachten Park & Ride Stellplätze gab.<br />

Nach mehreren Gesprächen mit diesem ist man nun zum Ergebnis<br />

gekommen, dass diese nicht innerhalb des Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplanes entstehen sollen. Diese könnten nach dem Umbau<br />

der Kläranlage Büchenbach auch in diesem Bereich entstehen.<br />

Ebenso sind weitere Stellplätze in Bahnnähe denkbar. Letztlich<br />

kann sonst der aus dem Projekt „Ärzte- und Geschäftshaus“ generierte<br />

Stellplatzbedarf nicht nachgewiesen werden.<br />

Die für das Bauvorhaben des Investors erforderlichen Stellplätze<br />

können aus städtebaulicher Sicht komplett innerhalb des Geltungsbereichs<br />

des Bebauungsplanes geschaffen werden.<br />

Nach Aussprache fasst der Gemeinderat nachfolgenden einstimmigen<br />

Beschluss (18:0):<br />

Der Bauwerber soll einen konkreten Bauantrag einreichen. Der Bebauungsplan<br />

sieht 80 Stellplätze vor, diese werden im Bebauungsplan<br />

belassen. Die Anzahl der tatsächlich erforderlichen Stellplätze<br />

hängt von dem jeweiligen Nutzungsmix der Praxis- bzw. Gewerbeeinheiten<br />

ab.<br />

Die Kompensation nach Naturschutzrecht (ökologische Ausgleichflächen)<br />

muss durch den Investor vor Erlass des Satzungsbeschlusses<br />

notariell beurkundet werden.<br />

Sanierung des Alten Waaghauses in Asbach im Rahmen der<br />

Dorferneuerung - Vorstellung und Billigung der Planung<br />

Im Rahmen Dorferneuerung soll das Alte Waaghaus in Asbach saniert<br />

werden.<br />

Es handelt sich hierbei um das einzige öffentliche, gleichzeitig auch<br />

ortsbildprägende Gebäude unseres südlichsten Gemeindeteils Asbach.<br />

Bau-Ing. Manfred Frosch vom gleichnamigen Planungsbüro hat in<br />

Zusammenarbeit mit Stadtplanerin Magdalena Käsperlein-Lambeck<br />

aus Schwabach einen Planungsentwurf erarbeitet. Dieser ist<br />

Ergebnis eines Ortstermins mit Herrn Günther Ostertag, dem Sprecher<br />

der Dorfgemeinschaft Asbach (Vorsitzender des Dorfvereines),<br />

sowie weiteren Asbachern.<br />

Bau-Ing. Manfred Frosch ist zur Sitzung anwesend und stellt die<br />

Entwurfsplanung zur geplanten Dorferneuerungsmaßnahme und<br />

die dazugehörige Kostenschätzung vor.<br />

Die Kostenschätzung für die Maßnahmen beträgt 119.304,20 Euro<br />

(brutto), inklusive Baunebenkosten.<br />

Die Entwurfsplanung kann nach Zustimmung durch den Gemeinderat<br />

dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) vorgestellt<br />

werden.<br />

Die Sanierung des Alten Waaghauses in Asbach wird im Rahmen<br />

der Dorferneuerung gefördert. Hierfür ist der Abschluss einer Kostenvereinbarung<br />

zwischen der TG und der Gemeinde über die Erstellung<br />

gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen unter<br />

Kostenbeteiligung der TG erforderlich. Die Förderung beträgt mindestens<br />

50 Prozent. Die Gemeinde Büchenbach wäre in diesem Fall<br />

Maßnahmenträger und damit auch zuständig für die Abwicklung<br />

der Baumaßnahme.<br />

Herr Frosch verweist auf die hier sehr vergleichbare Planung des<br />

Alten Waaghauses der Gemeinde Kammerstein im Gemeindeteil<br />

Rudelsdorf, die ihm sehr gelungen erscheint.<br />

INFORMATION:<br />

Redaktionsschluss:<br />

15. <strong>April</strong> <strong>2020</strong><br />

Anzeigen und Texte bitte ausschließlich an:<br />

ba@grabbert-werbung.de<br />

Verteilung der Mai-Ausgabe ab:<br />

30. <strong>April</strong> <strong>2020</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!