April 2020 - Büchenbacher Anzeiger
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Das Rathaus informiert<br />
3<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Kommunalwahlen<br />
Am 15. März haben Sie, die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger<br />
unserer Gemeinde Büchenbach die Ämter des berufsmäßigen<br />
Bürgermeisters sowie der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder<br />
neu vergeben.<br />
Die neu gewählten Bürgervertreter treten ihr Amt am 01. Mai <strong>2020</strong><br />
formell an. Die Amtszeit läuft bis zum 30. <strong>April</strong> 2026, also sechs<br />
Jahre. Allen Neu- bzw. Wiedergewählten an dieser Stelle nochmals<br />
herzlichen Glückwunsch.<br />
Allen Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich bereits gefunden<br />
haben, für ein politisches Amt in unserer Gemeinde Büchenbach<br />
zu kandidieren, sei an dieser Stelle nochmals Danke gesagt.<br />
Jetzt gilt es, den Auftrag der Wählerinnen und Wähler zu erfüllen.<br />
Das heißt auch, immer wieder zwischen den Individualinteressen<br />
bzw. Interessen Einzelner einerseits und den Kollektivinteressen<br />
bzw. dem Interesse der Allgemeinheit abzuwägen.<br />
Hierbei ist ein respektvoller, von gegenseitiger Achtung geprägter<br />
Umgang untereinander unerlässlich.<br />
Lassen Sie uns gemeinsam, also Bürgerschaft und gewählte Gemeindevertreter<br />
weiter an einer guten inneren und äußeren Entwicklung<br />
unserer Gemeinde arbeiten.<br />
Gemeinderat – 18.02.<strong>2020</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 26 „An der Rednitz“ - Stellplatznachweis<br />
- Beschluss zur nochmaligen verkürzten öffentlichen Auslegung<br />
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 22. Oktober<br />
2019 unter Tagesordnungspunkt 3.2 über den Bebauungsplan Nr.<br />
26 „An der Rednitz“ beschlossen (Behandlung der Anregungen aus<br />
der Auslegung Bebauungsplan).<br />
Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch der Feststellungsbeschluss<br />
zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit Bescheid<br />
vom 11. Dezember 2019, Az. FNP-2-2019, hat das Landratsamt<br />
Roth die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
Büchenbach für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 26 „An der<br />
Rednitz“ (Gebiet am östlichen Rand von Büchenbach nördlich der<br />
Kreisstraße RH 3 zwischen der Bahnlinie Nürnberg – Treuchtlingen<br />
und der Rednitz) genehmigt. Die Genehmigung wurde am 18. Dezember<br />
2019 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich<br />
bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.<br />
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan konnte bis dato<br />
noch nicht gefasst werden, da es einen Klärungsbedarf mit dem<br />
Investor hinsichtlich der angedachten Park & Ride Stellplätze gab.<br />
Nach mehreren Gesprächen mit diesem ist man nun zum Ergebnis<br />
gekommen, dass diese nicht innerhalb des Geltungsbereichs des<br />
Bebauungsplanes entstehen sollen. Diese könnten nach dem Umbau<br />
der Kläranlage Büchenbach auch in diesem Bereich entstehen.<br />
Ebenso sind weitere Stellplätze in Bahnnähe denkbar. Letztlich<br />
kann sonst der aus dem Projekt „Ärzte- und Geschäftshaus“ generierte<br />
Stellplatzbedarf nicht nachgewiesen werden.<br />
Die für das Bauvorhaben des Investors erforderlichen Stellplätze<br />
können aus städtebaulicher Sicht komplett innerhalb des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplanes geschaffen werden.<br />
Nach Aussprache fasst der Gemeinderat nachfolgenden einstimmigen<br />
Beschluss (18:0):<br />
Der Bauwerber soll einen konkreten Bauantrag einreichen. Der Bebauungsplan<br />
sieht 80 Stellplätze vor, diese werden im Bebauungsplan<br />
belassen. Die Anzahl der tatsächlich erforderlichen Stellplätze<br />
hängt von dem jeweiligen Nutzungsmix der Praxis- bzw. Gewerbeeinheiten<br />
ab.<br />
Die Kompensation nach Naturschutzrecht (ökologische Ausgleichflächen)<br />
muss durch den Investor vor Erlass des Satzungsbeschlusses<br />
notariell beurkundet werden.<br />
Sanierung des Alten Waaghauses in Asbach im Rahmen der<br />
Dorferneuerung - Vorstellung und Billigung der Planung<br />
Im Rahmen Dorferneuerung soll das Alte Waaghaus in Asbach saniert<br />
werden.<br />
Es handelt sich hierbei um das einzige öffentliche, gleichzeitig auch<br />
ortsbildprägende Gebäude unseres südlichsten Gemeindeteils Asbach.<br />
Bau-Ing. Manfred Frosch vom gleichnamigen Planungsbüro hat in<br />
Zusammenarbeit mit Stadtplanerin Magdalena Käsperlein-Lambeck<br />
aus Schwabach einen Planungsentwurf erarbeitet. Dieser ist<br />
Ergebnis eines Ortstermins mit Herrn Günther Ostertag, dem Sprecher<br />
der Dorfgemeinschaft Asbach (Vorsitzender des Dorfvereines),<br />
sowie weiteren Asbachern.<br />
Bau-Ing. Manfred Frosch ist zur Sitzung anwesend und stellt die<br />
Entwurfsplanung zur geplanten Dorferneuerungsmaßnahme und<br />
die dazugehörige Kostenschätzung vor.<br />
Die Kostenschätzung für die Maßnahmen beträgt 119.304,20 Euro<br />
(brutto), inklusive Baunebenkosten.<br />
Die Entwurfsplanung kann nach Zustimmung durch den Gemeinderat<br />
dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) vorgestellt<br />
werden.<br />
Die Sanierung des Alten Waaghauses in Asbach wird im Rahmen<br />
der Dorferneuerung gefördert. Hierfür ist der Abschluss einer Kostenvereinbarung<br />
zwischen der TG und der Gemeinde über die Erstellung<br />
gemeinschaftlicher und öffentlicher Maßnahmen unter<br />
Kostenbeteiligung der TG erforderlich. Die Förderung beträgt mindestens<br />
50 Prozent. Die Gemeinde Büchenbach wäre in diesem Fall<br />
Maßnahmenträger und damit auch zuständig für die Abwicklung<br />
der Baumaßnahme.<br />
Herr Frosch verweist auf die hier sehr vergleichbare Planung des<br />
Alten Waaghauses der Gemeinde Kammerstein im Gemeindeteil<br />
Rudelsdorf, die ihm sehr gelungen erscheint.<br />
INFORMATION:<br />
Redaktionsschluss:<br />
15. <strong>April</strong> <strong>2020</strong><br />
Anzeigen und Texte bitte ausschließlich an:<br />
ba@grabbert-werbung.de<br />
Verteilung der Mai-Ausgabe ab:<br />
30. <strong>April</strong> <strong>2020</strong>