Meisterbrief 04-2018
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Jahrgang 28 / Ausgabe 4 / <strong>2018</strong><br />
MEISTERBRIEF<br />
Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda<br />
Versicherungsrechtliche<br />
Beurteilung von<br />
GmbH-Gesellschaftern<br />
IN DIESER AUSGABE:<br />
Das neue Baukindergeld<br />
Das gehört in den Arbeitsvertrag<br />
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Editorial /// Inhaltsverzeichnis /// Impressum<br />
Warum uns heute viele Meister<br />
fehlen - Statement von ZDH-Präsident Wollseifer<br />
„Die Abschaffung der<br />
Meisterpflicht für 53 der 94<br />
Handwerksberufe hat spürbare<br />
Folgen hinterlassen: qualitativ<br />
wie auch quantitativ weniger<br />
Fachkräfte, weniger Ausbildung<br />
und nicht selten Klagen über<br />
Qualitätseinbußen bei den<br />
Handwerksleistungen. Die mit<br />
der Novelle der Handwerksordnung<br />
verbundene Hoffnung,<br />
durch die Abschaffung der<br />
Meisterpflicht mehr Fachkräfte zu bekommen, hat sich mitnichten<br />
erfüllt.<br />
In den zulassungsfreien Gewerken wie beispielsweise Fliesenleger<br />
oder Parkettleger kann seit der Deregulierung jeder einfach<br />
loslegen, ohne dass er dafür irgendeinen Qualifikationsnachweis<br />
vorlegen muss. Entsprechend weniger Menschen qualifizieren sich<br />
dort zum Meister weiter. Viele Gründungen in den deregulierten<br />
Handwerksberufen, bei denen weder Inhaber noch Leiter eine<br />
einschlägige Qualifikation haben, verschwinden zudem schnell<br />
wieder vom Markt. Die Betriebe sind selten darauf angelegt, Personal<br />
aufzubauen und auszubilden.<br />
95 Prozent aller Azubis im Handwerk werden hingegen von Betrieben<br />
der 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufe, also von<br />
den Meisterbetrieben, ausgebildet, nur 5 Prozent in solchen ohne<br />
Meisterpflicht. Ohne engagierte Meister könnten wir den erheblichen<br />
Fachkräftebedarf unserer Betriebe also nicht stemmen. Wenn<br />
es in einem Gewerk immer weniger Meister gibt, ist die Weitergabe<br />
von Wissen und qualifizierter Ausbildung gefährdet, teils findet sie<br />
bereits heute nicht mehr statt. Die Ausbildungsleistung ist in den<br />
betroffenen Gewerken stark zurückgegangen. Und wenn keine<br />
Azubis nachkommen, fehlen uns künftig die Fachkräfte.<br />
Deswegen ist es richtig, Fehlentwicklungen, die aus der Abschaffung<br />
der Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen in Gang<br />
gesetzt wurden, rückgängig zu machen. Und es bleibt wichtig,<br />
dass wir junge Menschen ermutigen, nach einer Ausbildung im<br />
Handwerk auch den Weg dieser beruflichen Aufstiegsfortbildung<br />
zu gehen. Der <strong>Meisterbrief</strong> ist die Spitzenqualifikation im<br />
Handwerk. Meisterinnen und Meister sind darin geschult worden,<br />
Jugendlichen die Grundlagen für eigene Berufskarrieren zu<br />
vermitteln, Betriebe zu gründen oder zu übernehmen und sie<br />
erfolgreich zu führen. Und auf dem Weg dorthin müssen wir die<br />
Jugendlichen unterstützen – auch finanziell. Nur knapp zwei Drittel<br />
der Kurs- und Prüfungskosten können zurzeit gefördert werden.<br />
Den Rest müssen die angehenden Meisterinnen und Meister selbst<br />
übernehmen. Wir fordern von der Politik, dass Meisterausbildung<br />
und -prüfung vollständig kostenfrei sind - genauso wie auch das<br />
Studium bis zum Examen kostenfrei ist.“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Editorial /// Inhaltsverzeichnis /// Impressum<br />
Betriebsberatung<br />
Titelthema<br />
Recht & Steuern<br />
Nachrichten aus der Region<br />
Ehrungen<br />
Ausbildung<br />
Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei:<br />
• Weinhandlung Jupp Hahner<br />
• Wemag<br />
Wir bitten um freundliche Beachtung.<br />
3<br />
4<br />
8<br />
10<br />
16<br />
20<br />
25<br />
Nachhaltige Fassadensanierung?<br />
Wir beraten Sie gern.<br />
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Telefon: 06652 5180 · info@malerbetrieb-vogt.de<br />
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Impressum:<br />
Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Fulda<br />
Verlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,<br />
Rabanusstraße 33, 36037 Fulda<br />
Telefon: (06 61) 90 224 - 0,<br />
Fax: (06 61) 90 224 - 20<br />
E-Mail: info@kh-fulda.de<br />
Internet: www.kh-fulda.de<br />
Satz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de<br />
Redaktion und Anzeigenverwaltung:<br />
Dr. Herbert Büttner<br />
Tel.: (06 61) 90 224 – 16<br />
Mail: herbert.buettner@kh-fulda.de<br />
Anzeigenverkauf:<br />
Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77<br />
Mail: juergen.froehlich @gmx.net<br />
Druck: DCM Druck Center Meckenheim<br />
Der MEISTERBRIEF erscheint 6 mal<br />
jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern<br />
der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im<br />
Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft<br />
ohne Gebühr zugestellt. Die<br />
Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag<br />
abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im<br />
Abonnement für eine Jahresgebühr von<br />
16 € einschließlich Versand zu beziehen.<br />
Für namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />
übernimmt die Redaktion nur die allgemeine<br />
presserechtliche Verantwortung.<br />
Fotos:<br />
Titel & S. 8: Fotolia.com<br />
Seite 10: Fotolia.com<br />
3
Betriebsberatung<br />
Sprechtage Betriebsberatung<br />
Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung<br />
der Handwerkskammer Kassel bietet Betriebsinhabern und<br />
Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien<br />
Beratungsgesprächen. In den Räumen der Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda haben Interessenten die Gelegenheit zu einem vertraulichen<br />
und objektiven Beratungsgespräch mit den betriebswirtschaftlichen<br />
Beratern der Handwerkskammer Kassel.<br />
Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche<br />
Betriebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer<br />
beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.<br />
So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B.<br />
Themenbereiche wie:<br />
• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme<br />
• marktorientierte Unternehmensführung<br />
• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw.<br />
Fördermöglichkeiten<br />
• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse<br />
• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen mit Erarbeitung von<br />
Lösungsansätzen<br />
• Wahl der richtigen Rechtsform.<br />
Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige<br />
Anmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Fulda, 36037<br />
Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240,<br />
erforderlich.<br />
Die nächsten Sprechtage:<br />
19.12.<strong>2018</strong><br />
15.01.2019<br />
29.01.2019<br />
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Kassel ist auch<br />
direkt unter der Telefonnummer 0561 7888 152 oder per<br />
Email betriebsberatung@hwk-kassel.de zu erreichen.<br />
Bürokratieentlastung für<br />
Unternehmen schaffen<br />
Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge<br />
verschieben (Anna Kratz)<br />
Der ZHD (Zentralverband des Deutschen Handwerks) begrüßt<br />
den Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag<br />
zum Thema „Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“. Ziel der<br />
FDP ist es, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, den<br />
bürokratischen Aufwand im Hinblick auf die Abrechnung der<br />
Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Durch eine zur Dauerfristverlängerung<br />
bei der Umsatzsteuer analoge Handhabung<br />
der Sozialversicherungsbeiträge soll die monatliche Korrektur<br />
der Beiträge entfallen. Problematisch ist bei dem Vorschlag<br />
der FDP allerdings, dass der Liquiditätsentzug für die Betriebe<br />
verschärft wird. Der ZDH fordert daher die Politik auf, die 2006<br />
erfolgte Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />
rückgängig zu machen.<br />
Hintergrund ist, dass der Deutsche Bundestag im Jahre 2005<br />
die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neu geregelt hat.<br />
Infolgedessen sind Unternehmen seit 2006 verpflichtet, die<br />
Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger<br />
vorab zu zahlen. Das bedeutet, dass die gesamten Monatsbeiträge<br />
bereits sechs Tage vor Monatsende fällig sind und für die<br />
restlichen Tage im Monat geschätzt und überwiesen werden<br />
müssen. Allerdings kommt es im Handwerk aufgrund schwankender<br />
Monatslöhne immer wieder zu Differenzen, welche<br />
dann im Folgemonat verrechnet werden müssen. Somit muss<br />
der Unternehmer notgedrungen zwei Lohnabrechnungen im<br />
Monat erstellen, da mit der Zahlung im Folgemonat mögliche<br />
finanzielle Engpässe ausgeglichen werden müssen.<br />
Neuerungen zum Jahreswechsel <strong>2018</strong>/2019<br />
WENN<br />
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Wir sind die Profis für alle<br />
Last-Minute-Druckjobs!<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Gebhardt +<br />
Moritz informieren über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel durch<br />
aktuelle Urteile und durch beschlossene bzw. geplante Gesetzesänderungen.<br />
Themenschwerpunkte sind<br />
• Aktuelles aus Berlin<br />
• Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer<br />
• Aktuelles aus dem Unternehmenssteuerrecht<br />
• Steueränderungen für Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen<br />
• Aktuelles Arbeitsrecht<br />
• Was tun, wenn die Steuerfahndung / der Zoll kommt?<br />
• Weitere aktuelle Hinweise und Gestaltungsempfehlungen zum Jahresende<br />
Der Termin findet am 15.01.19 um 17 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Fulda statt.<br />
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T 0661 41 09 51 51<br />
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4<br />
AZ_DIEL_IHK_11-<strong>2018</strong>_59x94mm.indd 1 16.10.18 15:05
Betriebsberatung<br />
Digitalisierung in hessischen Handwerksbetrieben Eliana Höll<br />
Das Thema Digitalisierung hält schon seit einigen Jahren<br />
Einzug in sämtliche Bereiche, so natürlich auch im Handwerk.<br />
Sowohl bei der Planung von Projekten, dem Einkauf, der Produktion<br />
und der Logistik als auch bei der Kommunikation mit<br />
Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden wird der digitale Weg<br />
mehr und mehr unumgänglich.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern<br />
führte dazu in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern<br />
Kassel, Frankfurt-Rein-Main und Wiesbaden eine Umfrage<br />
durch.<br />
Rund 900 Handwerksbetriebe gaben Auskünfte über den digitalen<br />
Stand, die geplanten Vorhaben, den bisherigen Umgang<br />
und die Perspektiven bezüglich der digitalen Ausstattung und<br />
Nutzung im Betrieb.<br />
Hauptsächlich wird bei der Erzeugung handwerklicher Produkte,<br />
der Erbringung entsprechender Dienstleistungen und der<br />
Optimierung innerbetrieblicher Prozesse verstärkt auf digitale<br />
Methoden und Lösungen gesetzt. Zur Unterstützung und<br />
Regionale Unternehmersprechtage<br />
- Expertenrat für Unternehmer und<br />
Existenzgründer im Handwerk<br />
Aufklärung stellen die Handwerkskammern den kostenfreien<br />
Service der Digitalisierungsberatung zur Verfügung. Außerdem<br />
lassen sich Landeszuschüsse bis zu 10.000 € beantragen, um<br />
den Betrieb mit digitalen Systemen auszustatten und die IT-Sicherheit<br />
zu verbessern.<br />
Im vergangenen Jahr haben bereits 31,7 % in Digitalisierungsmaßnahmen<br />
investiert. Damit liegt Hessen deutlich über dem<br />
Bundesdurchschnitt von 26 %. Schwierigkeiten bestehen darin,<br />
Mitarbeiter abzustellen, die sich damit befassen. Der Engpass<br />
an freier Zeit und Arbeitskraft, um die Möglichkeiten der Digitalisierung<br />
zu nutzen, sind das größte Hindernis dabei. Dennoch<br />
sieht die Mehrheit der Befragten darin mehr Chancen als<br />
Risiken. Vor allem liegen die Chancen in der Erschließung neuer<br />
Kundenkreise und der Optimierung betriebsinterner Geschäftsprozesse.<br />
Mit Sicherheit bedarf es noch etwas Zeit, um das Vorhaben der<br />
Digitalisierung des Handwerks umzusetzen, dennoch gibt es<br />
bereits diverse Möglichkeiten, Unterstützungen und Erfolge.<br />
Auch 2019 bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />
Hessen (WIBank Hessen) gemeinsam mit Experten der Wirtschaft<br />
Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer<br />
kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer<br />
an. Die nächsten regionalen Unternehmersprechtage<br />
finden am 25. Januar 2019 und am 22. Februar 2019 in den<br />
Räumen der Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße<br />
8, statt. In Einzelterminen können Betriebsinhaber und<br />
Existenzgründer die jeweiligen Fragen formulieren. Experten<br />
der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer<br />
Fulda, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen<br />
(WiBank Hessen) sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum<br />
der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden<br />
Auskünfte.<br />
Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung<br />
mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen,<br />
die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer<br />
Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how<br />
bis hin zur Beratung zu einem geeigneten<br />
Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit<br />
der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir eine sehr<br />
effektive Beratung für die interessierten Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer“, sagen die Berater der beteiligten Kammern<br />
und Förderinstitutionen.<br />
Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten<br />
auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die<br />
erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot<br />
nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 /<br />
284 – 15, E-Mail: kuemmel-naderer@fulda.ihk.de oder Thomas<br />
Peter, Telefon 06441 / 4479 - 1268, E-Mail: thomas.peter@wibank.de,<br />
Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />
Hessen, gerne entgegen.<br />
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... wenn dein Handwerk zum<br />
Social-Media-Star wird.<br />
Die Agentur für Storytelling<br />
und Content Marketing<br />
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5
Betriebsberatung<br />
6<br />
MYSKILLS – Test für Talente Ein neuer Test macht berufliches Wissen sichtbar<br />
Viele Unternehmen haben offene Stellen, die nicht besetzt werden<br />
können. Somit hat laut dem Institut für deutsche Wirtschaft (IW) fast<br />
jeder zweite Betrieb Schwierigkeiten damit, einen Arbeitsplatz zu<br />
besetzen. Hierbei soll der neue MYSKILL-Test helfen.<br />
MYSKILLS ist ein computergestützter Test, der es Menschen möglich<br />
machen soll, die nach Deutschland geflüchtet sind oder lange Zeit arbeitslos<br />
waren, jedoch über langjährige Berufserfahrungen verfügen,<br />
ihre beruflichen Fähigkeiten zu erkennen. Ziel ist es, diese Menschen<br />
leichter in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, um am Ende<br />
aus ihnen anerkannte qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.<br />
Mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit und der Bertelsmann-Stiftung<br />
wurde MYSKILLS entwickelt. Weitere Partner sind das Forschungsinstitut<br />
Betriebliche Bildung f-bb, das Deutsche Institut für Pädagogische<br />
Forschung (DIPF) und eine Vielzahl an berufspraktischen Experten,<br />
unter anderem Ausbilder, Berufsschullehrer und einige Arbeitgeber.<br />
MYSKILLS ist unter anderem für Menschen gedacht, die in Ihren<br />
Heimatländern bereits Berufserfahrungen gesammelt haben, jedoch<br />
dort keinerlei Abschlüsse und Nachweise erworben haben oder<br />
Berufsabschlüsse haben, die in Deutschland nicht anerkannt werden.<br />
Jeder Test enthält rund 120 berufsspezifische Fragen, dauert ca. vier<br />
Stunden und wird in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter durchgeführt.<br />
Der Teilnehmer nimmt freiwillig und kostenlos an diesem Test<br />
teil, jedoch ersetzt dies kein offizielles Anerkennungsverfahren und<br />
nimmt somit auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmungen des Status<br />
Sprechtage Unternehmensnachfolge<br />
Wie finde ich den richtigen Nachfolger? Was muss ich beachten<br />
bei der Übergabe? Was ist mein Unternehmen wert? Das sind nur<br />
einige der Fragen im Zusammenhang mit der Regelung der Unternehmensnachfolge.<br />
Da das Thema immer mehr an Bedeutung<br />
gewinnt, bietet die Handwerkskammer Kassel allen Interessierten<br />
spezielle Sprechtage zur Unternehmensnachfolge an. Das Beratungsangebot<br />
umfasst z.B. folgende Themenbereiche:<br />
von Geflüchteten oder Arbeitssuchenden. Dargestellt wird der Test<br />
über Texte, Bilder und Videos. Dabei werden typische Arbeitsaufträge<br />
aus den Tätigkeitsbereichen abgebildet, die die Ausbildungsordnung<br />
beschreibt. Der Test ist so aufgebaut, dass man nur mit entsprechender<br />
Berufserfahrung gut abschneiden kann. Der Getestete kann<br />
zeigen, welche Fähigkeiten er besitzt, mit welchen Situationen er vertraut<br />
ist und wie diese gemeistert werden können. Nicht geprüft werden<br />
Deutschkenntnisse oder die soziale Kompetenz. Die Auswertung<br />
dieses Tests erfolgt dann in einem Beratungsgespräch am Folgetag in<br />
der Agentur für Arbeit. Der MYSKILLL- Test ist momentan für 8 Berufe<br />
(Hochbaufacharbeiter/Schwerpunkt Mauerarbeiten, Koch, Landwirt,<br />
Fachkraft für Metalltechnik/Konstruktionstechnik, Tischler, Verkäufer,<br />
Bauten & Objektbeschichter, KFZ-Mechatroniker/in) verfügbar und<br />
in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch<br />
und Farsi) zugänglich. In naher Zukunft soll sich dies auf insgesamt 30<br />
Berufe erstrecken.<br />
Das Testergebnis kann bei Bewerbungen vorgelegt werden, um dem<br />
potenziellen Arbeitgeber die verschiedenen Fähigkeiten und Stärken<br />
sichtbar zu machen. Die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen darin,<br />
dass die Testergebnisse übersichtlich aufzeigen sollen, welche Erfahrungen<br />
und Kompetenzen aus dem bisherigen Arbeitsleben des Teilnehmers<br />
hervorgehen. Der Arbeitsvermittler kann dem Teilnehmer<br />
somit passendere Arbeitsstellen oder eine Weiterbildung anbieten. Es<br />
entstehen somit keinerlei Nachteile für den Teilnehmer.<br />
• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme<br />
• Unternehmenswertermittlung<br />
• Unternehmensbörse nexxt change<br />
Die nächsten Sprechtage in den Räumen der Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda, 36037 Fulda, Rabanusstraße 33 finden am<br />
19.12.<strong>2018</strong>, 29.01.2019, 21.02.2019, 21.03.2019 statt. Um rechtzeitige<br />
Anmeldung bei der KH Fulda unter Telefon 0661 902240 wird<br />
gebeten. Der Nachfolgeberater der Handwerkskammer Kassel<br />
Dittmar Manns ist direkt unter Telefon 0561 7888 129 oder per<br />
Email dittmar.manns@hwk-kassel.de zu erreichen.<br />
Selbstverständlich steht der Berater auch für individuelle Terminabsprache<br />
gern auch bei Ihnen im Betrieb zur Verfügung.<br />
Digitalisierungsberatung<br />
Heiko Brock ist Digitalisierungsberater der Handwerkskammer<br />
Kassel. Dieser Service steht unseren Betrieben kostenlos zur Verfügung.<br />
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin über die Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda, Tel. 0661 90224-0. Herr Brock hält regelmäßig Sprechstunden in<br />
der KH in Fulda ab, kommt aber gerne zu einem Betrieb raus.<br />
Mögliche Themenschwerpunkte können sein:<br />
• Digitale Geschäftsmodelle –<br />
Neue Produktinnovationen und Services<br />
• Digitalisierung von Unternehmensabläufen<br />
(Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Archivierung etc.)<br />
• Einführung neuer Software-Lösungen oder TK-Lösungen<br />
• Einrichtung eines Online-Vertriebs<br />
• Gewährleistung der IT-Sicherheit –<br />
Organisation und Schutz von Daten<br />
• Beratung in Fragen des Datenschutzes<br />
• Informationen zu den GoBD
Betriebsberatung<br />
Stabiles Hoch am Konjunkturhimmel<br />
Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Kassel im 3. Quartal <strong>2018</strong><br />
Viel Zufriedenheit kennzeichnet die Lage der über 16.100 Handwerksbetriebe<br />
im Kasseler Kammerbezirk. „Zwar sind keine weiteren<br />
Höhenflüge zu erwarten, doch bleibt der Positivtrend aufgrund des<br />
guten Konsumklimas sehr stabil. Allerdings stoßen immer mehr<br />
Betriebe an ihre Kapazitätsgrenzen“, kommentierte der Präsident der<br />
Handwerkskammer Kassel, Heinrich Gringel, die aktuelle Herbstumfrage.<br />
Im Befragungszeitraum Juli bis September zeigt sich die Entwicklung<br />
der Handwerkskonjunktur als sehr solide. Das Geschäftsklima<br />
im Kasseler Kammerbezirk bleibt auf sehr hohem Niveau von<br />
aktuell 122,1 Punkten. Die Entwicklung ist sowohl bei der aktuellen<br />
Geschäftslage wie auch bei den Erwartungen sogar noch etwas<br />
günstiger als im Vorjahr. 52,8 Prozent (Vj.: 45,9 Prozent) der Betriebe<br />
bewerten ihre aktuelle Geschäftslage mit „gut“, weitere 37,1 Prozent<br />
(Vj.: 40,6 Prozent) mit „befriedigend“. Für die nächsten drei Monate<br />
bleiben die Handwerker sehr zuversichtlich, trotz der kommenden<br />
kalten Jahreszeit: 15,7 Prozent erwarten sogar eine weitere Verbesserung<br />
der aktuellen Lage, 73 Prozent gehen von gleichbleibenden<br />
Ergebnissen aus. „Die Handwerkskonjunktur lässt sich trotz der<br />
aktuellen Negativmeldungen (Handelskonflikte, Zinswende, Ölpreis,<br />
Italienkrise) nicht erschüttern, die inländische Konsumnachfrage ist<br />
stabil, für weitere Wachstumsspielräume sehen wir jedoch aktuell<br />
wenig Chancen“, kommentierte Gringel die Zahlen.<br />
Haupttreiber der guten Konjunktur bleiben das Baugewerbe und<br />
die industriellen Zulieferer. Hohe Zufriedenheitswerte gab es auch<br />
im Gesundheits- und Nahrungsmittelgewerbe, während die Sorgenfalten<br />
im Kfz-Gewerbe allerdings immer größer werden. Die Negativauswirkungen<br />
des Dieselskandals werden zunehmend spürbarer.<br />
Sehr hohe Betriebsauslastung und mehr Personaleinstellungen<br />
Die Auftragslage in den Betrieben bleibt überdurchschnittlich gut:<br />
8,5 Wochen betrug die aktuelle Auftragsreichweite Ende September.<br />
Zwar sind die Auftragsbücher in den Betrieben etwas weniger<br />
gefüllt als im Vorquartal (9 Wochen), doch bedeutet das nach wie<br />
vor sehr lange Wartezeiten für die Kunden. Viele Betriebe aus dem<br />
Ausbaugewerbe sind bis Ende des Jahres komplett ausgelastet.<br />
Die Ordereingänge bleiben auf ihrem Wachstumskurs, jeder fünfte<br />
Betrieb konnte hier weitere Zuwächse verbuchen.<br />
Die Umsätze der Betriebe sind im Berichtsquartal ebenfalls weiter<br />
gestiegen: Mehr als jeder vierte der Befragten (25,5; Vj.: 22,9 Prozent)<br />
berichtet von Erlössteigerungen, während 16 Prozent (Vj.: 20,5<br />
Prozent) Rückgänge verbuchen mussten. Sorgenfalten gibt es hinsichtlich<br />
der Produktionskapazitäten: Nicht weil sie zu niedrig sind,<br />
sondern weil sie zunehmend an ihre Grenzen stoßen, vier von zehn<br />
Betrieben sind voll ausgelastet und die durchschnittliche Betriebsauslastung<br />
im Gesamthandwerk stieg auf einen Rekordwert von<br />
82,3 Prozent (Vj: 78,6 Prozent).<br />
Die guten Zahlen haben positive Auswirkungen auf die Beschäftigtenentwicklung<br />
im Kasseler Kammerbezirk: Insgesamt jeder fünfte<br />
Betrieb (20,1 Prozent) hat sein Personal im Berichtszeitraum weiter<br />
aufgestockt, während 70,2 Prozent ihren Beschäftigtenstand gehalten<br />
haben.<br />
KLEINANZEIGEN<br />
Stellengesuche<br />
Friseurmeisterin (42)<br />
suchte neue Stelle in Teilzeit (ca. 20 Stunden pro Woche)<br />
Malerin (Jahrgang 1972)<br />
in ungekündigter Stelle, verschiedene Weiterbildungen in der<br />
Restaurierung und Denkmalpflege, sucht neue Herausforderung<br />
(Kennziffer 77<strong>2018</strong>)<br />
Stellenangebot<br />
Schreinermeister/in<br />
Schreinerei im Landkreis Fulda mit dem Schwerpunkt Massivholzmöbel<br />
sucht eine/n Vollblut-Schreiner/in mit Aussicht auf<br />
spätere Übernahme des Betriebes<br />
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160qm Fläche, 7 Arbeitsplätze und 3 Waschplätze, die Ausstattung<br />
ist modern und in einem sehr guten Zustand, Kundenparkplätze<br />
direkt vor der Tür. Der Salon steht zum Verkauf oder<br />
es besteht die Möglichkeit zur Stuhlmiete.<br />
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7
TITELTHEMA<br />
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH<br />
Wann unterliegt ein Gesellschafter der Sozialversicherungspflicht?<br />
Die sozialversicherungsrechtliche<br />
Beurteilung von Gesellschaftern<br />
einer GmbH ist nicht<br />
immer einfach. Besonders<br />
wenn diese in Unternehmen<br />
beschäftigt sind und mitarbeiten,<br />
kommt es bezüglich<br />
der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen<br />
Status<br />
immer häufiger zu Unsicherheiten<br />
und Problemen. Das<br />
Bundessozialgericht (BSG)<br />
hat dazu in den Jahren 2012<br />
und 2015 mit der geänderten<br />
Rechtsprechung neue und<br />
damit präzisere Grundsätze zur<br />
Sozialversicherungspflicht von<br />
Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
einer GmbH geschaffen.<br />
Im Rahmen der regelmäßigen<br />
Betriebsprüfung durch die<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
wird eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht<br />
durchgeführt.<br />
Diese Rechtssicherheit<br />
ist ohne dieses Statusfeststellungsverfahren<br />
und den Bescheid<br />
der Deutschen Rentenversicherung<br />
nicht gegeben.<br />
Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 SGB<br />
IV ist die Beschäftigung die<br />
nichtselbstständige Arbeit,<br />
insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.<br />
Dabei setzt die<br />
Beschäftigung voraus, dass der<br />
Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber<br />
persönlich abhängig<br />
sein muss. Davon zu unterscheiden<br />
ist die selbstständige<br />
Tätigkeit, die über das eigene<br />
Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeiten<br />
über die<br />
eigene Arbeitskraft und die frei<br />
gestaltete Arbeitszeit verfügt.<br />
Ob eine Beschäftigung oder<br />
eine selbstständige Tätigkeit<br />
vorliegt, beruht sich auf das<br />
Gesamtbild der Arbeitsleistung<br />
und auf den Inhalt der zwischen<br />
den Beteiligten getroffenen<br />
Vereinbarungen.<br />
Für die Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />
Fremdgeschäftsführer<br />
sowie für die mitarbeitenden<br />
Gesellschafter einer<br />
GmbH und für die Geschäftsführer<br />
einer Familien-GmbH<br />
gelten bezüglich der Statusbeurteilung<br />
die gleichen Grundsätze,<br />
die auch allgemein für<br />
die versicherungsrechtliche<br />
Beurteilung einer Beschäftigung<br />
gegen Arbeitsentgelt<br />
maßgebend sind. Dabei sind<br />
zunächst die verschiedenen<br />
Personengruppen untereinander<br />
zu differenzieren.<br />
Bei den Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
einer GmbH<br />
handelt es sich um Personen,<br />
die als Gesellschafter<br />
der GmbH und zugleich als<br />
Geschäftsführer auftreten und<br />
am Kapital dieser beteiligt<br />
sind. Hingegen handelt es sich<br />
bei dem Fremdgeschäftsführer<br />
einer GmbH um Personen, die<br />
als Geschäftsführer fungieren,<br />
jedoch nicht gleichzeitig<br />
Gesellschafter der GmbH sind<br />
und infolgedessen nicht an<br />
deren Kapital beteiligt sind.<br />
Bei den mitarbeitenden Gesellschaftern<br />
handelt es sich<br />
um Personen, die am Kapital<br />
der Gesellschaft beteiligt sind<br />
und in der GmbH mitwirken,<br />
aber nicht zu Geschäftsführern<br />
bestellt sind. Geschäftsführer<br />
einer Familien-GmbH sind als<br />
Geschäftsführer ohne die eigene<br />
Kapitalbeteiligung an der<br />
GmbH ihrer Familie bestellt. In<br />
der versicherungsrechtlichen<br />
Beurteilung unterscheiden<br />
sich diese jedoch nicht mehr<br />
von den echten Fremdgeschäftsführern.<br />
Sie sind<br />
nämlich im fremden und nicht<br />
mehr im eigenen Geschäft<br />
tätig.<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
und<br />
Mitarbeitender Gesellschafter<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
und mitarbeitende Gesellschafter<br />
können auf Grund<br />
ihrer Kapitalbeteiligung von<br />
vorneherein vom abhängigen<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
ausgeschlossen sein.<br />
Die Versicherungspflicht bleibt<br />
davon unberührt, denn auch<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
und mitarbeitende Gesellschafter<br />
einer GmbH können in<br />
einem abhängigen sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
stehen. Im<br />
Sinne der Rechtsprechung des<br />
BSG setzt die Beschäftigung<br />
demnach voraus, dass der<br />
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber<br />
persönlich abhängig ist. In<br />
einem fremden Betrieb wäre<br />
dies der Fall, wenn der<br />
Beschäftigte in<br />
den Betrieb<br />
eingegliedert<br />
ist<br />
und<br />
seinem<br />
Arbeitgeber<br />
gegenüber<br />
weisungsgebunden<br />
ist. Die selbstständige<br />
Tätigkeit ist wiederum durch<br />
das eigene Unternehmerrisiko<br />
und die Verfügungsmöglichkeit<br />
über die eigene Arbeitskraft<br />
charakterisiert. Durch den<br />
(wahren) Inhalt der Vereinbarungen<br />
zwischen den Beteiligten<br />
lässt sich abgrenzen, ob<br />
es sich um eine abhängige Beschäftigung<br />
oder eine selbstständige<br />
Tätigkeit handelt. Bei<br />
schriftlichen Vereinbarungen<br />
ist daher zwingend zu prüfen,<br />
ob mündliche oder gar konkludente<br />
Vereinbarungen und<br />
Änderungen existieren. Diese<br />
sind nur maßgebend, wenn<br />
sie rechtlich zulässig sind. Auf<br />
Grundlage der Feststellungen<br />
über den Inhalt der Vereinbarungen<br />
ist eine wertende<br />
Zuordnung möglich.<br />
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />
kann aber<br />
auch schon von vorneherein<br />
aufgrund der Kapitalbeteiligung<br />
oder<br />
besonderer Vereinbarungen<br />
ausgeschlossen werden. Durch<br />
die Rechtsmacht, Beschlüsse<br />
zu verhindern, die das Dienstverhältnis<br />
negativ beeinträchtigen<br />
könnten, ist ein abhängiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
hat einen erheblichen<br />
Einfluss auf die Geschicke<br />
der GmbH, wenn Beschlüsse<br />
der Gesellschafter nach der<br />
Mehrheit der abgegebenen<br />
8
TITELTHEMA<br />
Stimmen erfolgen, sich dabei<br />
das Stimmrecht des einzelnen<br />
Gesellschafters nach der Höhe<br />
seiner Geschäftsanteile richtet<br />
und er mindestens über<br />
50 % des Stammkapitals verfügt.<br />
Verfügt er über weniger<br />
als 50 % des Stammkapitals<br />
und kann jedoch aufgrund<br />
besonderer Vereinbarung im<br />
Gesellschaftsvertrag Beschlüsse<br />
von anderen Gesellschaftern<br />
verhindern, so hat auch<br />
er eine erhebliche Wirkung auf<br />
die Geschicke der GmbH.<br />
Für einen mitarbeitenden Gesellschafter,<br />
der über keine Geschäftsführerfunktion<br />
verfügt,<br />
ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />
grundsätzlich<br />
dann ausgeschlossen, wenn<br />
die Beschlüsse der Gesellschafter<br />
nach der Mehrheit<br />
der abgegebenen<br />
Stimmen erfolgt und sich<br />
dabei das Stimmrecht<br />
des einzelnen Gesellschafters<br />
nach der Höhe<br />
der Geschäftsanteile, die<br />
er besitzt, richtet und<br />
er außerdem über mehr<br />
als 50 % des Stammkapitals<br />
verfügt. Er besitzt<br />
angesichts seiner gesellschaftsrechtlichen<br />
Position<br />
gegenüber seinem Geschäftsführer<br />
auch die Leitungsmacht,<br />
obwohl dies normalerweise<br />
nicht in seinen Aufgabenbereich<br />
fällt und die Dienstaufsicht<br />
und das Weisungsrecht<br />
über die Arbeitnehmer der<br />
GmbH Aufgabe der Geschäftsführung<br />
ist. Durch einen Mehrheitsbeschluss<br />
kann er seine<br />
Abhängigkeit als Arbeitnehmer<br />
immer wieder beenden<br />
und somit einen eheblichen<br />
Einfluss auf die Geschehnisse<br />
der GmbH haben.<br />
Treuhandgesellschafter<br />
Ein Treuhandgesellschafter-Geschäftsführer<br />
ist von<br />
der Arbeitnehmereigenschaft<br />
ausgeschlossen, wenn sich seine<br />
Verpflichtungen gegenüber<br />
der Gesellschaft ausschließlich<br />
aus dem Treuhandvertrag,<br />
jedoch nicht aus dem Gesellschafts-<br />
und Anstellungsvertrag<br />
ergeben. Dabei kommt es nicht<br />
darauf an, ob der Treuhänder<br />
wirtschaftlich an der Gesellschaft<br />
beteiligt ist oder nicht.<br />
Wenn sich der Treugeber allerdings<br />
nicht mit einem schuldrechtlichen<br />
Weisungsrecht<br />
und der Möglichkeit, durch<br />
Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />
das Treugut wieder<br />
an sich zu ziehen, zufrieden<br />
gibt und sich aufgrund einer<br />
unwiderruflichen Stimmrechtsbevollmächtigung<br />
die<br />
Ausübung des Stimmrechts<br />
in der Gesellschaft persönlich<br />
vorbehält und somit dem Treuhänder,<br />
der im übrigen wesentlicher<br />
Teil des Mitgliedsrechts<br />
ist, das Stimmrecht entzogen<br />
hat, sieht die Sache ganz anders<br />
aus. Die Verpflichtungen des<br />
Treuhänders, den Weisungen<br />
des Treugebers Folge zu leisten,<br />
ergibt sich aus den Auftragsverhältnissen<br />
im Treuhandvertrag.<br />
Somit steht er im Abhängigkeitsverhältnis<br />
zum Treugeber<br />
und tritt als Treuhänder-Gesellschafter<br />
als völlig unabhängiger<br />
Gesellschafter auf.<br />
Ein versicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
kann ebenfalls ausgeschlossen<br />
werden, weil der im Verhältnis<br />
zum Treugeber bestimmte<br />
Erfolg der Arbeit und nicht<br />
die Arbeitsleistung im Vordergrund<br />
geschuldet ist. Dabei<br />
wird das Arbeitsentgelt von<br />
der Gesellschaft selbst gezahlt.<br />
Der Treuhandvertrag bedarf<br />
der notariellen Form, da er<br />
sonst nach § 125 S. 1 BGB<br />
nichtig ist.<br />
Familien GmbH- Verbundenheit<br />
oder Rücksichtnahme<br />
Viele Familienunternehmen<br />
wollen vermeiden, dass die<br />
Tätigkeit von Familienangehörigen,<br />
die meist in Führungsebenen<br />
beschäftigt sind, als<br />
sozialversicherungspflichtiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
einzugruppieren ist. Bei der<br />
versicherungsrechtlichen<br />
Beurteilung mitarbeitender<br />
Familienangehöriger gibt es<br />
laut BSG mittlerweile keine<br />
nennenswerten Besonderheiten<br />
mehr. Nach der Rechtsprechung<br />
ist die familiäre<br />
Verbundenheit oder Rücksichtnahme<br />
in einer Familien<br />
GmbH nicht mehr geeignet,<br />
die Rechtsmacht, wie sie sich<br />
nach dem Gesellschaftsrecht<br />
ergibt, gänzlich abzustreiten<br />
und somit ein abhängiges<br />
Beschäftigungsverhältnis<br />
zur Familien-GmbH außer<br />
Acht zu lassen. Der BSG hatte<br />
eine selbstständige Tätigkeit<br />
des Betroffenen in einer<br />
Familien-GmbH im Bezug<br />
zu Leistungsansprüchen<br />
des Arbeitsförderungs- und<br />
Unfallversicherungsrechts für<br />
möglich gehalten. Allerdings<br />
erkennt der 12. Senat des BSG<br />
der aus gesetzlichen und vertraglichen<br />
Vorgaben entspringenden<br />
Rechtsmacht als Teil<br />
der tatsächlichen Verhältnisse<br />
eine beträchtlichere Bedeutung<br />
als der familiären Verbundenheit<br />
an. Ein entscheidender<br />
Aspekt für die Annahme einer<br />
selbstständigen Tätigkeit in<br />
Bezug zur Familiengesellschaft<br />
liegt im Gegensatz zu einer<br />
abhängigen Beschäftigung in<br />
der Möglichkeit, unangenehme<br />
Weisungen des Arbeitgebers<br />
oder Dienstberechtigten<br />
abwenden zu können. Eine<br />
sogenannte „Schönwetter-Selbstständigkeit“<br />
, die sich<br />
unmittelbar daraus ableitet,<br />
dass dem Betroffenen im Fall<br />
von Familienauseinandersetzungen<br />
dessen Weisungsunterworfenheit<br />
zum Tragen<br />
käme und in guten Zeiten freie<br />
Hand gelassen wird, ist nicht<br />
zu dulden.<br />
Das Bundessozialgericht hat<br />
mit Urteil vom 29.Juli 2015 die<br />
sogenannte Kopf-und Seele-<br />
Rechtsprechung aufgegeben.<br />
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9
Recht & Steuern<br />
10<br />
Eigenheimförderung <strong>2018</strong> - Das neue Baukindergeld<br />
Die staatliche Förderung der eigenen vier Wände hat in<br />
Deutschland eine lange Tradition und war in der Vergangenheit<br />
recht unterschiedlich durch steuerlichen Abzug von Sonderausgaben<br />
oder durch Zulagen ausgestaltet. Die neueste Eigenheimförderung<br />
erfolgt über das sogenannte „Baukindergeld“. Hinter<br />
der Regelung steht anders als bei den bisherigen Eigenheimförderungen<br />
kein Gesetz. Die Leistung läuft als Förderprogramm<br />
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es besteht daher<br />
auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.<br />
Seit dem 18. September <strong>2018</strong> können Familien das Baukindergeld<br />
bei der KfW (und nicht beim Finanzamt) beantragen.<br />
Wird das Baukindergeld gewährt, können sich die Familien auf<br />
einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr freuen. Da die<br />
Eigenheimförderung möglicherweise auch positive Sekundärwirkungen<br />
auf die Auftragslage des Bauhandwerks entfalten kann,<br />
wird nachfolgend das ab dem 01.01.<strong>2018</strong> rückwirkend geltende<br />
„Baukindergeld“ näher erläutert.<br />
Was wird gefördert?<br />
Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem<br />
Wohneigentum. „Erstmalig“ bedeutet hier, dass zum<br />
Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige<br />
für die neu erworbene oder geschaffene Wohnimmobilie<br />
kein weiteres Wohneigentum, auch kein zur Dauernutzung<br />
vermietetes Wohneigentum, vorhanden sein darf.<br />
Wer wird gefördert?<br />
Gefördert werden Familien, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />
mindestens ein Kind haben, für welches eine Kindergeldberechtigung<br />
besteht. Das Kind muss darüber hinaus zum<br />
Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und zu<br />
Hause wohnen. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren<br />
werden, wird keine Förderung gezahlt.<br />
Welche Einkommensgrenzen gelten?<br />
Das maximale Haushaltseinkommen ist je nach Kinderanzahl<br />
gestaffelt und darf bei Familien mit einem Kind 90000 € nicht<br />
überschreiten (+ 15000 € pro weiteres Kind). Es gilt jeweils das<br />
durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Antragstellers<br />
und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners<br />
gem. vorletztem und vorvorletztem<br />
Jahr gem. vorzulegenden<br />
Steuerbescheiden (z.B. Antragstellung<br />
<strong>2018</strong>: Es gilt<br />
das durchschnittliche<br />
Haushaltseinkommen<br />
der<br />
Jahre 2015<br />
und 2016).<br />
Höhe des Zuschusses?<br />
Das Baukindergeld besteht in einem jährlich auszuzahlenden<br />
Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum<br />
von maximal 10 Jahren. Eine Familie mit einem Kind erhält somit<br />
einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2<br />
Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der<br />
Zuschuss um 12.000 Euro. Es gibt keine Begrenzung auf eine<br />
maximale Kinderanzahl.<br />
Wo und wie können Familien den Antrag stellen?<br />
Der Antrag kann online über die Internetseite der Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau gestellt werden (www.kfw.de). Die Nachweise<br />
(Einkommensteuerbescheide, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug)<br />
sind dem Antrag beizufügen und können online zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?<br />
Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem das neue Familienheim<br />
bezogen wurde.<br />
Bei Einzug ab dem 01.01.<strong>2018</strong> bis zum 17.09.<strong>2018</strong> kann der<br />
Antrag noch bis zum 31.12.<strong>2018</strong> gestellt werden. Bei Einzug ab<br />
dem 18.09.<strong>2018</strong> ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach<br />
Einzug (Meldebescheinigung der Gemeinde) zu stellen. Gemäß<br />
der gegenwärtigen Ausgestaltung läuft die Förderung bis zum<br />
31.12.2020.<br />
Steuerliche Beurteilung des Baukindergelds<br />
Das ausgezahlte Baukindergeld wird außerhalb der steuerlichen<br />
Einkunftsarten ausgezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.<br />
Fazit/Kritik<br />
Das neue Baukindergeld kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt<br />
werden, die Finanzierung der eigenen vier Wände unterstützen.<br />
Aufgrund der jährlichen Auszahlung bietet sich die Verwendung<br />
z.B. für Sondertilgungen an. Aus Sicht der Familien ist es jedoch<br />
nicht nachvollziehbar, dass für Kinder, die erst nach der Antragstellung<br />
geboren werden, kein Baukindergeld mehr beantragt<br />
werden kann.<br />
Weiterführende Informationen<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat auf ihrer Internetseite<br />
www.kfw.de weitergehende Informationen zum Baukindergeld<br />
bereitgestellt. Hier kann auch ein Vorabcheck durchgeführt<br />
werden. Neben dem „Baukindergeld“ hält die KfW weitere Eigenheimförderungen,<br />
z.B. durch zinsverbilligte Darlehen, bereit.<br />
Bei weiteren Fragen zu den Möglichkeiten der Eigenheimforderung<br />
können Sie uns gerne persönlich ansprechen.<br />
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Recht & Steuern<br />
Darlehensverträge zwischen Angehörigen können sich steuerlich lohnen<br />
von Eliana Höll<br />
Insbesondere Darlehensverträge zwischen Angehörigen werden<br />
von Finanzbeamten gern kritisch beäugt. Derartige Darlehensverträge<br />
sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern erlauben bei<br />
richtiger Vorbereitung und Durchführung eine steueroptimale<br />
Gestaltung. Damit ein derartiger Vertrag steuerrechtlich anerkannt<br />
wird, muss er jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Für die steuerliche<br />
Anerkennung eines Vertrages ist es wichtig, dass dieser Vertrag<br />
auch zivilrechtlich wirksam ist und dass der Inhalt des Vertrages auch<br />
einem Fremdvergleich standhalten würde. Verträge unter Angehörigen<br />
sollten daher vom Steuerzahler sehr genau unter diesem<br />
Aspekt geprüft worden, damit der Vertrag bei der Steuererklärung<br />
auch gegenüber dem Finanzamt Bestand hat. Denn nach Ansicht<br />
der Rechtsprechung ist bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />
zu unterstellen, dass es an einem natürlichen Interessengegensatz<br />
wie zwischen Fremden fehlt. Dies rechtfertigt es, Verträge zwischen<br />
nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter fremden<br />
Dritten üblich ausgestaltet und abgewickelt werden.<br />
Beispiel<br />
Handwerker Mustermann, der einem Einkommenssteuersatz von 40<br />
Prozent unterliegt, leiht sich bei seiner Ehefrau 100.000,- Euro. Dafür<br />
zahlt er seiner Ehefrau 5.000,- Euro Zinsen pro Jahr. Daraus ergibt sich<br />
für ihn eine Steuerersparnis in Höhe von 2.000,- Euro (5.000 x 40%).<br />
Seine Ehefrau zahlt auf die 5.000,- Euro Zinseinnahmen (= Kapitalerträge)<br />
849,50 Euro Abgeltungssteuer (5.000,- Euro abzgl. Sparerpauschbetrag<br />
1.602,- Euro = 3.398,- Euro und davon dann 25%).<br />
Die Steuerersparnis bei den Eheleuten beträgt somit 1.150,50 €.<br />
Damit das Darlehensverhältnis in dieser Weise steuerlich anerkannt<br />
wird, sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:<br />
• Das Darlehensverhältnis muss<br />
ernsthaft mit einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden.<br />
• Die Vereinbarungen des Darlehensvertrages müssen<br />
eingehalten werden.<br />
• Die Zinskonditionen müssen<br />
wie unter fremden Dritten vereinbart sein.<br />
In der Vergangenheit hat das Finanzamt Zinsen aus Darlehen<br />
zwischen Verwandten der normalen Besteuerung unterworfen,<br />
wenn Darlehensnehmer und Darlehensgeber „nahestehende“<br />
Personen waren und der Darlehensnehmer die Zinszahlungen<br />
steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen<br />
konnte. Doch damit ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen<br />
vorbei. Leiht ein Familienmitglied einem selbstständigen Handwerker<br />
für seinen Betrieb Geld, werden die Zinsen mit der 25-prozentigen<br />
Abgeltungsteuer besteuert, wenn nachgewiesen werden kann,<br />
dass der Darlehensnehmer nicht vom Darlehensgeber wirtschaftlich<br />
abhängig ist. Die Abgeltungsteuer führt dazu, dass die Darlehensgewährung<br />
zwischen Ehegatten steuerlich besonders interessant wird.<br />
Wirtschaftlich unabhängig ist der Darlehensnehmer, wenn er dem<br />
Finanzamt nachweisen kann, dass er auch von Fremden Geld<br />
geliehen bekommen hätte (am besten Angebote einholen und aufbewahren).<br />
Hier werden die Zinsen beim Darlehensgeber nur<br />
mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert.<br />
Es lohnt sich aus steuerlicher und finanzieller Sicht also auf jeden Fall,<br />
sich Geld von Familienangehörigen zu leihen. Das Geld bleibt in der<br />
Familie und es winken möglicherweise auch noch Steuervorteile. Ein<br />
weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil: Gibt es Probleme bei der<br />
Rückzahlung, droht anders als bei fremden Darlehensgebern keine<br />
Pfändung oder Zwangsversteigerung.<br />
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11
Recht & Steuern<br />
Was gehört in den Arbeitsvertrag<br />
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer innerhalb eines Arbeitsverhältnisses.<br />
Beide Vertragspartner sind in der Ausführung des Arbeitsvertrages<br />
frei und können diesen weitgehend nach eigenem Ermessen<br />
gestalten und somit Form und Inhalt frei wählen. Die jeweiligen<br />
Grenzen werden lediglich vom gesetzlichen Rahmen der geltenden<br />
Vorschriften und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen,<br />
der Sittenwidrigkeit und Unzumutbarkeit gesetzt. Diese Vertragsfreiheit<br />
ist in § 105 der Gewerbeordnung festgelegt.<br />
Bezüglich der Form eines Arbeitsvertrages stellt sich oft die Frage<br />
bezüglich der Gültigkeit von solchen, die nur mündlich geschlossen<br />
werden. Zunächst ist festzuhalten, dass jegliche Art von Verträgen<br />
sowohl schriftlich als auch mündlich ihre rechtsgültige und<br />
verbindliche Wirkung entfalten. So können theoretisch Arbeitsverhältnisse<br />
über Jahre hinweg ohne schriftlich formulierten Vertrag<br />
ohne weiteres bestehen. Einen Monat nach vereinbartem Beginn<br />
des Arbeitsverhältnisses jedoch hat der Arbeitnehmer einen Anspruch<br />
darauf, dass ihm eine schriftliche Version vorgelegt wird. Im<br />
entsprechenden Schriftstück müssen mindestens die nachfolgenden<br />
wesentlichen Vertragsbedingungen aufgeführt sein:<br />
• Name und Anschrift der Vertragsparteien<br />
• Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses<br />
• gegebenenfalls Dauer der Befristung<br />
• Arbeitsort<br />
• kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit<br />
• Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes und<br />
Fälligkeit, ggf. auch bez. Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen<br />
• Arbeitszeiten<br />
• jährlicher Erholungsurlaub<br />
• Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
• allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder<br />
Dienstvereinbarungen<br />
Jeder weitere Aspekt liegt im Ermessen der beiden Parteien. Bei<br />
einem befristeten Arbeitsvertrag jedoch ist zu beachten, dass die<br />
Befristung lediglich gültig ist, sofern diese von Anfang an durch<br />
einen schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrag festgelegt wurde.<br />
Ob mündlich oder schriftlich ist also zunächst unerheblich. Im<br />
Zuge der Rechtssicherheit jedoch ist es, sollte es zu einem Streitfall<br />
kommen, einfacher, wenn sich auf schriftlich vorliegende Unterlagen<br />
berufen werden kann.<br />
Die Pflicht des Arbeitgebers, auf Wunsch des Arbeitnehmers nach<br />
einem Monat einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen<br />
Vertragsbedingungen erbringen zu können, ist durch das Nachweisgesetz<br />
festgelegt. Dieses gilt für alle Arbeitnehmer, außer<br />
für Aushilfen und Praktikanten, die nicht nach dem Mindestlohn<br />
gezahlt werden. Sofern der Arbeitgeber dieser Verpflichtung<br />
nicht nachgeht, ist der Arbeitsvertrag dennoch gültig. Durch die<br />
Missachtung der Nachweispflicht haftet er jedoch für eventuelle<br />
Verzugsschäden des Arbeitnehmers. Im Falle eines vor Gericht geführten<br />
Streitfalles wirkt sich dies zu Gunsten des Arbeitnehmers<br />
aus, indem ihm Beweiserleichterung zu Gute kommt.<br />
Aus dem Arbeitsverhältnis, das durch den Arbeitsvertrag geschlossen<br />
wird, ergeben sich für beide Seiten sogenannte Haupt- und<br />
Nebenpflichten. Die grundlegende Hauptpflicht des Arbeitgebers<br />
besteht darin, Lohn bzw. Arbeitsentgelt rechtzeitig zu zahlen. In<br />
diesem Zusammenhang sind auch Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge<br />
an die entsprechenden Stellen auszuzahlen.<br />
Die Nebenpflichten zielen vor allem auf die Fürsorge ab, die der<br />
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entgegenbringen muss. Darunter<br />
fällt z.B. die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes unter Bedingungen,<br />
die weder Leben noch Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden.<br />
Dies ergibt sich u.a. aus der Arbeitsstättenverordnung, dem<br />
Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Weiterhin<br />
fallen spezielle Regelungen bezüglich Mutterschutz (MuSchG) und<br />
Jugendarbeit für Arbeitnehmer unter 18 Jahren (JArbSchG) im<br />
Zuge der Fürsorgepflicht zu den Nebenpflichten.<br />
Darüber hinaus die Gewährung von Datenschutz und von Urlaub<br />
nach Bundesurlaubsgesetz, die Erstellung von geforderten Arbeitszeugnissen<br />
(§630 BGB) sowie die Einhaltung von Gleichberechtigung<br />
im Zuge des Art. 3 Grundgesetz.<br />
Neben diesen Pflichten hat der Arbeitgeber vor allem das Weisungsrecht.<br />
Die Grenzen dessen beginnen dort, wo das Geforderte<br />
als gesetzeswidrig, unzumutbar oder sittenwidrig anzusehen ist.<br />
Der Arbeitnehmer hingegen unterliegt diesen Weisungen und hat<br />
im entsprechenden Rahmen die vertraglich vereinbarten Leistungen<br />
zu erbringen (§ 611 BGB). Details diesbezüglich sollten im<br />
Arbeitsvertrag festgehalten werden.<br />
Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers lassen sich als Treuepflichten<br />
bezeichnen. Darunter vor allem die Verschwiegenheitspflicht,<br />
also die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und<br />
das Wettbewerbsverbot. Rechte des Arbeitnehmers sind u.a. durch<br />
die Normen festgelegt, die Arbeits- und Urlaubszeiten (Arbeitszeitgesetz<br />
und Bundesurlaubsgesetz) sowie die Sonderregelungen für<br />
Mutter- und Jugendarbeitsschutz regeln. Daher bestehen Rechte,<br />
die sich aus den Pflichten des Arbeitgebers ergeben.<br />
Durch die Sorgfalts- und Treuepflichten des Arbeitnehmers ergeben<br />
sich für ihn auch sogenannte Meldepflichten. Diese können<br />
vertraglich vereinbart oder durch den Arbeitgeber angeordnet<br />
werden. Zum Beispiel fallen darunter die Pflichten zur Meldung<br />
von Schäden an Arbeitsmaterialien, Erkrankungen, Unfällen,<br />
Änderungen im Aufenthaltsstatus bei ausländischen Mitarbeitern,<br />
Geburt eines Kindes und Adressänderungen. Weiterhin, wenn<br />
vereinbart, Änderungen im Strafregister, Änderungen im Zivilstand<br />
und Leistung von Überstunden. Weiterhin ist für den Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer verpflichtet, sich nach seiner<br />
erfolgten Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit als<br />
arbeitslos zu melden und sich aktiv um eine neue Beschäftigung<br />
zu bemühen.<br />
Seinerseits unterliegt auch der Arbeitgeber bestimmten Meldepflichten.<br />
Vor allem der Meldepflicht gegenüber den Sozialversicherungen,<br />
die innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des<br />
Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Somit sind Beginn und Beendigung<br />
der Beschäftigung meldepflichtig. Letztlich müssen sich<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, welche Form sie für<br />
geeignet halten. Ob nun mündlich oder schriftlich, ein Arbeitsvertrag<br />
berechtigt und verpflichtet beide Seiten.<br />
12
Recht & Steuern<br />
Urlaub Heiligabend und Silvester (Eliana Höll)<br />
Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Arbeitnehmer<br />
für Heiligabend und Silvester Urlaub einreichen muss und wie<br />
viele Tage berechnet werden. Die beiden Weihnachtstage<br />
am 25. und 26. Dezember sowie der erste Tag im Neuen Jahr<br />
gelten bundesweit vor dem Gesetz als Feiertage. Lediglich<br />
Berufsgruppen, deren Arbeit unabdinglich täglich verrichtet<br />
werden muss, darunter unter anderem Tätigkeitsfelder im<br />
Krankenhaus, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Gastronomie,<br />
Hotel und Tourismus sowie diverse Notdienste unterliegen<br />
Sonderstellungen und sind nicht regulär an diesen Tagen<br />
von der Arbeit befreit.<br />
Heiligabend und Silvester sind dagegen Werktage, die somit<br />
von den gesetzlichen Feiertagen zu differenzieren sind. Jedoch<br />
haben sie, wohl aufgrund der nah anliegenden Feiertage<br />
und den kulturellen Umständen, dennoch einen besonderen<br />
Stellenwert. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer,<br />
auch Bundesurlaubsgesetz genannt, bildet den gesetzlichen<br />
Rahmen für die Urlaubszeit, die jedem Arbeitnehmer pro<br />
Kalenderjahr zu gewähren ist.<br />
Vorab ist klarzustellen, dass es keine durch den Gesetzgeber<br />
vorgesehene allgemeinverbindliche Regelung gibt. Daher<br />
unterscheiden sich die Regelungen diesbezüglich unter den<br />
Betrieben. In einigen ist es üblich, den Arbeitnehmern, sofern<br />
sie an diesen Tagen Urlaub einreichen, einen Urlaubstag<br />
anzurechnen. Auch, wenn der Betrieb ohnehin an den beiden<br />
Tagen geschlossen hat, kann ein Tag „Zwangsurlaub“ berechnet<br />
werden. Meist jedoch wird jeweils ein halber Urlaubstag<br />
abgezogen. Meist aus Kulanz der Geschäftsführer heraus, da<br />
die meisten Betriebe an diesen Tagen ohnehin früher schließen.<br />
Beide Vorgehensweisen sind zulässig.<br />
Die Version, dass jeweils ein halber Urlaubstag abgezogen<br />
wird, ist per se nicht im Gesetz eingeräumt. Dort heißt es nur,<br />
dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben<br />
Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind (§5<br />
Abs. 2 BurlG). Ob davon abgewichen wird und im Betrieb wie<br />
oben geschildert vorgegangen wird, das liegt im Ermessen des<br />
Geschäftsführers, der diese Entscheidung zu treffen hat.<br />
Meist spielt sich im Laufe der Zeit eine Regelung innerhalb eines<br />
Betriebes ein und es wird in den Folgejahren ebenso verfahren.<br />
Und genau da spielt der Aspekt der Wiederholung eine nicht<br />
unbedeutende Rolle. Von der Möglichkeit der bedingt willkürlichen<br />
Entscheidung des Geschäftsführers können unter bestimmten<br />
Umständen Ansprüche seitens der Arbeitnehmer entstehen.<br />
Dies ist der Fall, wenn es sich um eine sogenannte „betriebliche<br />
Übung“ handelt. Diese kann vorliegen, wenn sich aus dem aktuell<br />
geltenden Recht keine entsprechenden Anspruchsgrundlagen<br />
ableiten lassen und nötige Merkmale vorliegen. Zum einen muss<br />
eine Leistung vorbehaltlos, also ohne erwartete Gegenleistung<br />
erbracht werden, zum anderen muss die Leistung im gleichen<br />
Umfang regelmäßig wiederholt werden.<br />
Dies ist unter anderem im Zusammenhang mit Urlaubs- und<br />
Weihnachtsgeld, Regelungen bez. Krankmeldungen und Pausenzeiten<br />
übliche Praxis. Wird eine entsprechende Leistung<br />
über einen längeren Zeitraum regelmäßig erbracht, so hat der<br />
Arbeitnehmer diesbezüglich einen Anspruch, sollte sie plötzlich<br />
entfallen oder anders verfahren werden.<br />
Somit gilt, dass die individuellen Möglichkeiten, die der gesetzliche<br />
Rahmen zur Regelung von Urlaubstagen an Heiligabend und<br />
Silvester offen lässt, von jedem Arbeitgeber entsprechend nach<br />
eigenen Vorstellungen ausgeschöpft werden können.<br />
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13
Recht & Steuern<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung<br />
In den vergangenen<br />
Jahren hat sich am Arbeitsmarkt<br />
eine Vielzahl an flexiblen<br />
Beschäftigungsformen<br />
herausgebildet. Eine dieser<br />
Beschäftigungsformen ist<br />
die Teilzeitbeschäftigung. So<br />
ist die reguläre Teilzeit eine<br />
typische Beschäftigungsform<br />
des Dienstleistungsbereichs.<br />
Besonders Frauen sind von<br />
Teilzeit betroffen. Rund 72 %<br />
der Mütter mit minderjährigen<br />
Kindern arbeiten laut<br />
dem Statistischen Bundesamt<br />
(Stand: März <strong>2018</strong>) auf Teilzeitbasis.<br />
In Deutschland gibt<br />
es bereits seit 2001 das Recht<br />
auf Teilzeitarbeit. Dieses ist im<br />
Teilzeit- und Befristungsgesetz,<br />
kurz TzBfG verankert. Arbeitnehmern<br />
soll somit unter<br />
bestimmten Voraussetzungen<br />
eine Reduzierung der Arbeitszeit<br />
ermöglicht werden.<br />
Fraglich ist dabei, ob jeder<br />
Arbeitnehmer einen Anspruch<br />
auf Teilzeitbeschäftigung hat<br />
und welche Vorteile diese dem<br />
Betrieb bringen. Obwohl ersterem<br />
grundsätzlich zugestimmt<br />
werden kann, gibt es hierbei<br />
bestimmte Bedingungen, die<br />
beachtet werden müssen.<br />
Grundlegend hat jeder Arbeitnehmer,<br />
dessen Arbeitsverhältnis<br />
länger als sechs Monate<br />
bestanden hat, gemäß § 8<br />
TzBfG einen Anspruch darauf,<br />
nicht nur während oder nach<br />
der Elternzeit seine vertraglich<br />
vereinbarte Arbeitszeit zu<br />
verringern. Arbeitnehmer in<br />
Führungspositionen, befristet<br />
beschäftigte Arbeitnehmer<br />
und Mitarbeiter, die bereits<br />
Teilzeit beschäftigt sind, haben<br />
ebenfalls einen Anspruch<br />
darauf, weniger Stunden in der<br />
Woche zu arbeiten und können<br />
dies bei ihrem Arbeitgeber<br />
beantragen. Wichtige Voraussetzung<br />
dafür ist jedoch, dass<br />
der Arbeitgeber mehr als 15<br />
Arbeitnehmer, unabhängig<br />
von der Anzahl der Personen<br />
Midijob – Mehr verdienen ab 2019<br />
in Berufsausbildung, in seinem<br />
Betrieb beschäftigt. Ist dies der<br />
Fall, so sollte der Arbeitnehmer,<br />
der zukünftig Teilzeit arbeiten<br />
möchte, dies seinem Vorgesetzten<br />
schriftlich mit einer<br />
Mindestvorlaufzeit von drei<br />
Monaten mitteilen. In dieser<br />
schriftlichen Mitteilung sollte<br />
der Arbeitnehmer dann kurz<br />
erläutern, wie viele Stunden er<br />
zukünftig arbeiten möchte bzw.<br />
wie diese verteilt werden sollen.<br />
Ein Grund muss nicht zwingend<br />
angegeben werden, wobei es<br />
jedoch nicht schadet, in ein<br />
paar kurzen Sätzen seinen<br />
Wunsch zu erklären. Ob es die<br />
fehlende Zeit mit der Familie ist,<br />
der Wunsch nach mehr Freizeit<br />
oder ein anderer vernünftiger<br />
Grund. Ist der Arbeitgeber<br />
damit einverstanden und lehnt<br />
diesen Wunsch nicht spätestens<br />
einen Monat vor dem<br />
gewünschten Beginn schriftlich<br />
ab, so ist der Arbeitsvertrag<br />
anzupassen und die Arbeitszeit<br />
verringert sich automatisch<br />
auf die vereinbarte Arbeitszeit<br />
im gewünschten Umfang. Erst<br />
nach Ablauf von zwei Jahren<br />
kann der Arbeitnehmer verlangen,<br />
die Stundenzahl noch<br />
einmal zu verringern.<br />
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt<br />
& Berufsforschung<br />
(IAB) hat ergeben, dass Betriebe,<br />
die auf die Arbeitswünsche<br />
ihrer Mitarbeiter eingehen und<br />
diese ernst nehmen, sich als<br />
Arbeitgeber attraktiv machen.<br />
Die Produktivität und Motivation<br />
der Arbeitnehmer kann sich<br />
somit steigern und Fehlzeiten<br />
können vermindert werden.<br />
Der Vorteil für die Betriebe<br />
liegt darin, dass sich dies positiv<br />
auf die Arbeitskosten und<br />
damit auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Unternehmen<br />
auswirkt und das Betriebsklima<br />
verbessert werden kann. So<br />
wird Teilzeit unter ertragsrelevanten<br />
Gesichtspunkten in<br />
jeder Hinsicht besser bewertet<br />
als Vollzeitbeschäftigung.<br />
Bis zu 1.300 Euro können Midijobber ab Juli 2019 verdienen<br />
und bezahlen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Durch die Rentenreform erwerben sie dennoch volle Rentenansprüche.<br />
Diese Erleichterungen sind Teil des Gesetzes zur<br />
Rentenreform der Bundesregierung, das 2019 in Kraft tritt.<br />
Wer derzeit einen sogenannten Midijob ausübt, also zwischen<br />
450,01 und 850 Euro verdient, befindet sich in der Gleitzone. Er<br />
kann sich nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien<br />
lassen – wie etwa bei Minijobs –, muss aber auch nicht die<br />
vollen Beiträge bezahlen. Stattdessen ist vom Arbeitnehmer ein<br />
reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung zu zahlen. Der<br />
Anteil ist gestaffelt und steigt mit dem Verdienst. Bei 850 Euro<br />
erreicht er die volle Beitragshöhe.<br />
Die Rentenreform 2019 sieht vor, dass die bisherige „Gleitzone“<br />
zum „Übergangsbereich“ wird. Er gilt dann für Arbeitsentgelte<br />
von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) für<br />
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dabei wird die<br />
Formel zur Berechnung der Beiträge angepasst. Die bisherigen<br />
Entlastungsregelungen für die Arbeitnehmer bleiben bestehen.<br />
Danach steigt mit zunehmendem Verdienst der zu entrichtende<br />
Beitragsanteil. Der Arbeitgeberanteil hingegen bleibt unverändert<br />
und ist in Höhe des halben Beitragssatzes zu entrichten.<br />
Die wohl wichtigste Änderung dabei: Midijobber erwerben<br />
trotzdem die gleichen Rentenansprüche, als hätten sie den vollen<br />
Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.<br />
Es wird bei der Anerkennung der Rentenansprüche quasi so<br />
getan, als hätte der Midijobber die vollen Sozialversicherungsbeiträge<br />
bezahlt.<br />
Damit wird ein Teil der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland<br />
künftig in die Kategorie der Midijobber rutschen und damit<br />
weniger in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Das<br />
Optionsrecht, also der Verzicht auf die Gleitzonenregelung,<br />
entfällt dann vollständig. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW) hat kürzlich ermittelt, dass es vor allem<br />
teilzeitarbeitende Frauen sind, die von den Neuregelungen<br />
profitieren. Über 80 Prozent dieser geplanten Entlastung entfallen<br />
demnach auf teilzeiterwerbstätige Frauen, von denen die<br />
meisten bis 25 Wochenstunden arbeiten. Zudem gilt: Midijobber<br />
unterscheiden sich im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht von<br />
Vollzeitbeschäftigten – sie haben unter anderem Anspruch auf<br />
Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen<br />
mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.deutsche-handwerks-zeitung.de/midijob-verdienenaenderungen-ab-2019/150/3093/376834<br />
14
Recht & Steuern<br />
Verjährung von Vergütungsansprüchen zum Jahresende <strong>2018</strong> (Eliana Höll)<br />
Zeitnah steht das Jahresende ins Haus und es gilt zu prüfen,<br />
ob offene Vergütungsansprüche vorliegen, um diese geltend zu<br />
machen ehe sie verjähren.<br />
Die Frist beginnt im Regelfall am Ende des Jahres zu laufen, in<br />
dem der Anspruch entstanden ist. Meist entsteht dieser Anspruch<br />
zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wurde<br />
und die Vergütung fällig wird. Dies ist, soweit es sich um einen<br />
BGB-Werkvertrag handelt, nach der Abnahme der Fall. Findet<br />
jedoch die VOB/B Anwendung, wird der Anspruch auf Vergütung<br />
erst 30 Tage nach erfolgter Abnahme und zugegangener<br />
Schlussrechnung fällig. Lediglich durch besondere Vereinbarungen<br />
oder sachlich zu rechtfertigende abweichende Umstände<br />
lässt sich diese Frist auf 60 Tage verlängern.<br />
Wenn nun das Jahr <strong>2018</strong> zu Ende ist, verjähren diejenigen<br />
Ansprüche, die im Jahr 2015 fällig wurden. Eine Differenzierung<br />
von Verträgen zwischen Privatleuten und solchen von gewerblicher<br />
Art muss auf Grund der mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz<br />
eingeführten einheitlichen Verjährungsfrist von<br />
drei Jahren nicht mehr vorgenommen werden.<br />
Möglich ist allerdings, die Verjährung zu hemmen. Dies kann<br />
zum Beispiel erfolgen durch Klageerhebung, Zustellung eines<br />
Mahnbescheides, Prozessaufrechnung, Streitverkündung,<br />
Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren, selbstständiges<br />
Beweisverfahren oder ein schiedsrichterliches Verfahren.<br />
Die Verjährungsfrist wird dann um den Zeitraum der Hemmung<br />
verlängert. Eine solche Hemmung erfolgt allerdings nicht durch<br />
ein einfaches Mahnschreiben.<br />
Weiterhin kann auch durch Anerkenntnis des Schuldners die<br />
Verjährungsfrist von neuem beginnen. Solch ein Anerkenntnis<br />
kann z.B. in Form einer Abschlagzahlung oder Sicherheitsleistung<br />
vorliegen.<br />
Somit ist gerade am Jahresende darauf zu achten, die Frist nicht<br />
verstreichen zu lassen, da mit deren Ablauf weder eine Hemmung<br />
noch der Neubeginn der Frist veranlasst werden kann. Bis<br />
dahin nicht abgegoltene Ansprüche sind nichtig und können<br />
nicht mehr geltend gemacht werden.<br />
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15
Nachrichten aus der Region<br />
Eliana Höll<br />
Anna Kratz<br />
Mein Name ist Eliana Höll. Zurzeit bin ich im 5. Semester des<br />
Studiengangs Sozialrecht an der Hochschule Fulda und absolviere<br />
mein Praxissemester bei der Kreishandwerkerschaft Fulda.<br />
Beheimatet bin ich nach wie vor in Bad Soden-Salmünster und<br />
habe dort zunächst auf einer Gesamtschule die mittlere Reife<br />
erworben. Dort wählte ich Schwerpunkte im naturwissenschaftlichen<br />
Bereich. Außerdem erwarb ich zusätzliche Kenntnisse im Umgang<br />
mit gängigen Computerprogrammen und ging so meinem<br />
Interesse für EDV nach.<br />
Nach erfolgreichem Realschulabschluss wechselte ich für die Oberstufe<br />
aufs Gymnasium in Schlüchtern. Im Zuge von Wahlpflichtund<br />
Leistungskursen konnte ich dort weiterhin meine Kenntnisse<br />
in den Naturwissenschaften, den Sprachen und der Informatik<br />
ausbauen sowie erste vertiefte Bezüge zu Politik, Wirtschaft und<br />
Recht herstellen. Zwischen dem Abitur und dem Studienbeginn<br />
ging ich einer Nebentätigkeit im Einzelhandel nach, um die Zeit zu<br />
nutzen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.<br />
Bis dahin hatte ich wenig Einblicke in die juristische Arbeit erhalten,<br />
faszinierte mich bei meinen Überlegungen zur Berufswahl<br />
allerdings doch dafür. Somit stieß ich bei meinen Recherchen<br />
zwangsläufig auf das Angebot der Hochschule Fulda. Im Studiengang<br />
Sozialrecht vereinen sich klassische Rechtsgebiete wie<br />
z.B. Arbeits-, Zivil-, Informations-, Gesundheits-, Sozialversicherungs-<br />
und Familienrecht mit u.a. der Lehre von Kommunikation,<br />
Ökonomie und zahlreichen Aspekten, die über den Tellerrand des<br />
Paragraphendschungels hinaus blicken lassen.<br />
Im Studienverlauf ist für das 5. Semester ein Praxissemester vorgesehen.<br />
Die Möglichkeiten, praktische Erfahrungen im Zusammenhang<br />
mit den entsprechenden Berufsfeldern sowohl im In- als<br />
auch im Ausland zu sammeln, sind zahlreich. Für mich war es wichtig,<br />
möglichst umfangreich meine Studieninhalte praxisbezogen<br />
umzusetzen und mich vor allem darüber hinaus aktiv in weitere<br />
Themen einzuarbeiten. So kam ich auf die Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda. Das breite Zuständigkeitsgebiet ermöglicht umfassende<br />
Erfahrungen und verspricht Abwechslung und die Möglichkeit,<br />
sich neues Wissen anzueignen und mit Hilfe der bereits gelernten<br />
Inhalte aktiv mitzuwirken.<br />
Ob Arbeitsrecht, DSGVO, Verwaltung, Termine bei Gericht oder<br />
Einblicke in die Ausbildung der verschiedenen Handwerksberufe,<br />
das Praktikum bei der Kreishandwerkerschaft ist vielseitig.<br />
Mein Name ist Anna Kratz, ich komme aus Fulda und studiere<br />
im 5. Semester Sozialrecht an der Hochschule in Fulda. Seit dem<br />
01.10.18 absolviere ich mein berufspraktisches Semester bei der<br />
Kreishandwerkerschaft in Fulda.<br />
Anfänglich bin ich als Kauffrau im Einzelhandel in die Arbeitswelt<br />
gestartet. Meine Ausbildung habe ich von 2012 bis 2015 in einem<br />
Bekleidungsgeschäft in Fulda absolviert. Da ich ein sehr kontaktfreudiger<br />
Mensch bin und gerne mit Kunden arbeite, hat mir diese<br />
Ausbildung viel Freude bereitet. Gegen Ende der Ausbildung hatte<br />
ich jedoch den Wunsch gehabt, etwas Neues zu lernen und so<br />
steckte ich mir das Ziel studieren zu gehen. Ich wollte in meinem<br />
Leben mehr erreichen, meinen Horizont erweitern und mehr Wissen<br />
erlangen. Durch die abgeschlossene Ausbildung durfte ich anschließend<br />
die Fachoberschule in Fachrichtung Wirtschaft als B-Form an<br />
der Richard-Müller-Schule-Fulda in einem Jahr nachholen. Auf der<br />
Suche nach dem perfekten Studium für mich bin ich auf den Studiengang<br />
Sozialrecht gestoßen. Seit dem Wintersemester 2003/20<strong>04</strong><br />
bietet die Hochschule Fulda als bundesweit einzige wissenschaftliche<br />
Einrichtung eine Ausbildung als Sozialjurist/-juristin an. Der Studiengang<br />
Sozialrecht ist eine juristische Ausbildung und sozusagen<br />
eine Verbindung an fundiertem fachjuristischem Wissen, sozial- und<br />
wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen und sozialer Kompetenz.<br />
Die Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Grundlagen des Sozialrechts<br />
wie z.B. das Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Gesundheits-,<br />
und Familienrecht gehören dazu. Durch das praxisbezogene<br />
und interaktive Lernen wird das Studium nie langweilig.<br />
Fester Bestandteil des Studiums ist das sechsmonatige Praktikum<br />
im fünften Semester. Ziel ist es, sein theoretisch erlerntes Wissen<br />
aus dem Studium in die Praxis umzusetzen und erste Erfahrungen<br />
in dem Bereich zu sammeln. Für mich kam daher die Kreishandwerkerschaft<br />
in Fulda in Frage. Als Geschäftsstelle von 18 Handwerksinnungen<br />
in der Stadt und im Landkreis Fulda unterstützt<br />
die Kreishandwerkerschaft ihre Innungsbetriebe mit zahlreichen<br />
Serviceleistungen und Beratungsangeboten in allen betriebswirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Fragestellungen. Meine Aufgaben als<br />
Praktikantin reichen von der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und<br />
sozialrechtlicher Anfragen der Mitgliedsbetriebe, die Organisation<br />
und Abrechnung von Ausbildungslehrgängen, über die Begleitung<br />
und Zuarbeit für den Arbeitsjuristen der Kreishandwerkerschaft und<br />
die Prüfung von Verträgen.<br />
16
Nachrichten aus der Region<br />
Richtig gekleidet für Herbst und Winter<br />
Jacken von MEWA schützen vor Kälte und Nässe<br />
Regen, Wind, Schnee – in Herbst und Winter ist die Witterung<br />
wechselhaft und es gilt, passende Kleidung zu finden: eine professionelle<br />
Ausrüstung, die wärmt und für ein gesundes Körperklima<br />
sorgt. Gerade wer sich oft draußen aufhält, benötigt atmungsaktive<br />
Kleidung mit Luft- und Feuchtigkeitsregulierung. Textil-Dienstleister<br />
MEWA bietet passende Outdoor-Jacken an. Bei trockener<br />
Wetterlage sind Fleecejacken gute Begleiter: weich, wärmend,<br />
leicht. Bei nasskalten Temperaturen schützten Softshelljacken bei<br />
hohem Tragekomfort und wenn es richtig kalt wird, wärmt die<br />
Winterjacke.<br />
Fünf Prozent Preisvorteil für<br />
Mitglieder<br />
Die Outdoor-Kleidung gibt es<br />
im komfortablen Mietsystem.<br />
Dazu gehören Beratung, Ausstattung<br />
des Teams, Abholen<br />
und Waschen der Kleidung<br />
sowie das Anliefern zu vereinbarten<br />
Terminen. Über Jacken<br />
hinaus bietet MEWA eine große<br />
Auswahl unterschiedlicher Arbeitskleidung<br />
und sorgt dafür,<br />
dass jeder Mitarbeiter immer<br />
saubere Berufskleidung im<br />
Schrank hat. Frische Kleidung<br />
wird zu fest vereinbarten Terminen<br />
angeliefert, die getragene<br />
abgeholt. Reparaturen werden<br />
durchgeführt, Kleidungsstücke<br />
bei Bedarf ersetzt. Auf personelle<br />
Änderungen reagiert MEWA<br />
flexibel: Neue Mitarbeiter werden<br />
größengerecht eingekleidet,<br />
überzählige Stücke werden<br />
zurückgenommen. Fazit: Der<br />
Full-Service von MEWA entlastet<br />
Inhaber wie Mitarbeiter von<br />
lästigen Pflichten rund um die<br />
Pflege und lässt das Team gut<br />
aussehen. Das Service-Paket<br />
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Tel: 06106 6 98 - 451, Fax: 06106 6 98 - 477,<br />
E-Mail: handwerk@mewa.de<br />
17
Nachrichten aus der Region<br />
Junge Entdecker im Steinbruch<br />
FCN nahm wieder am Türöffner-Tag der Sendung mit der Maus teil – 50 Kinder waren begeistert dabei<br />
Zum Türöffner-Tag am 3. Oktober, initiiert von der Sendung mit der Maus, hatte FCN Kinder in den Basaltsteinbruch Suhl/<br />
Haselstein eingeladen. „Auch in diesem Jahr waren wir wieder komplett ausgebucht“, so Andreas Günther-Plönes, Technischer<br />
Leiter der F. C. Nüdling Natursteine GmbH + Co. KG, rundum erfreut und begrüßte nun 50 junge Entdecker, die einen Blick in<br />
den Basaltsteinbruch werfen wollten.<br />
Die Aktion, an der bundesweit<br />
zahlreiche Unternehmen<br />
teilgenommen hatten, ist in<br />
Anlehnung an die Ereignisse<br />
des Mauerfalls entstanden.<br />
„Und auch wir haben nun<br />
gerne unsere Türen geöffnet,<br />
um Kindern zu zeigen,<br />
was es in einem Steinbruch<br />
Interessantes zu sehen gibt“,<br />
berichtet Günther-Plönes.<br />
Natürlich standen an diesem<br />
Tag die Maschinen still – und<br />
es gab für die zwei Gruppen<br />
einiges zu erkunden rund um<br />
das ehemals vulkanisch aktive<br />
Areal. Andreas Günther-Plönes zeigte den Kindern zum Beispiel<br />
Radlader oder Backenbrecher und erklärte, welche Produkte<br />
aus Basalt gefertigt werden – „hier entsteht unter anderem<br />
Asphalt für den Straßenbau“, wie er erläuterte. Doch die kleinen<br />
Besucher durften nicht nur gucken und staunen, sondern auch<br />
selbst Beton anmischen und eine Form mit Beton füllen – so<br />
konnte schließlich jeder ein kleines Andenken mit nach Hause<br />
nehmen. „Das ist voll cool hier“, „eine super Aktion“, „das hat<br />
Spaß gemacht“, lauteten die Kommentare der jungen Teilnehmer.<br />
„Es ist schön zu sehen, wie interessiert alle waren, wie viele<br />
Fragen gestellt wurden“, blickt das Organisationsteam gerne<br />
auf das Event zurück. „Die Kinder hatten ihren Spaß – wir von<br />
FCN aber auch. Und wir können uns vorstellen, auch in Zukunft<br />
wieder mit dabei zu sein, wenn es am 3. Oktober darum geht,<br />
sonst verschlossene Türen für Kinder zu öffnen.“<br />
Kleine Helden erhalten 500,- Euro<br />
Der Bürgerservice (www.buergerservice-fulda.de) hat an<br />
die gemeinnützige Organisation „Kleine Helden“ in Michelsrombach<br />
500,- Euro gespendet. Dieser Verein begleitet und<br />
betreut schwerst- und lebensbegrenzt erkrankte Kinder und<br />
deren Familien. Ein schwer erkranktes Kind oder ein Trauerfall<br />
bringt die gesamte Familie aus dem Gleichgewicht. In dieser<br />
Ausnahmesituation sind die Betroffenen dankbar, wenn sie bei<br />
der Bewältigung des Alltages kompetente Unterstützung und<br />
praxisorientierte Beratung bekommen. Der Verein betreibt einen<br />
ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst. Am Standort<br />
Michelsrombach gibt es ein Tages- und Nachthospiz für Kinder<br />
und Jugendliche. Für den Verein arbeiten zurzeit ca. 28 ehrenamtliche<br />
Mitarbeiter.<br />
von l.: Herbert Büttner, Tobias Gerhart (Bürgerservice), Carina Hillenbrand (Kleine Helden),<br />
Ottmar Wahl (Bürgerservice)<br />
Weitere Informationen:<br />
www.kleinehelden-hospitz.de<br />
18
Nachrichten aus der Region<br />
Architektenforum <strong>2018</strong><br />
Rund 140 Architekten und Fachplaner überzeugten sich beim diesjährigen Architektenforum des Weyherser Holzbauunternehmens<br />
BAUMGARTEN GmbH von den Vorteilen des modernen Holzbaus<br />
Holzbau hat gleich mehrere<br />
Trümpfe im Ärmel, wenn<br />
es um Verdichten, Aufstocken<br />
und mehrgeschossiges<br />
Bauen – vor allem im urbanen<br />
Raum – geht. Holzkennern ist<br />
das längst bewusst. Um auch<br />
jene von den Möglichkeiten<br />
zu überzeugen, die nicht so<br />
dicht am Thema sind, und auch<br />
um letzte Zweifel am modernen<br />
Holzbau auszuräumen,<br />
veranstaltet das Ebersburger<br />
Holzbauunternehmen BAUM-<br />
GARTEN GmbH seit einigen<br />
Jahren eine Kongressreihe, die<br />
nicht nur fachlich, technisch,<br />
sondern auch emotional in<br />
diese Thematik eintaucht.<br />
Am Freitag, 09.11.<strong>2018</strong>, erhielten<br />
mehr als 140 interessierte<br />
Architekten, Bauträger,<br />
Ingenieure als auch Bauherren<br />
bereits zum fünften Mal in Folge<br />
in der eintägigen Veranstaltung<br />
komprimierte Fachinformationen<br />
von renommierten<br />
Holzbauexperten.<br />
Die Idee: Das Expertenwissen<br />
aus erster Hand in Verbindung<br />
mit intensiver Überzeugungsarbeit<br />
soll den Holzbau auf<br />
lange Sicht bei den Entscheidungsträgern<br />
potenzieren.<br />
Schwerpunktthemen des<br />
diesjährigen BAUMGARTEN<br />
Architektenforums waren:<br />
Suffizienz im Bauwesen, das<br />
zukunftsweisende Münchner<br />
Stadtquartier „Prinz-Eugen-<br />
Park“, Schallschutz im Holzbau,<br />
Einsatzmöglichkeiten der<br />
unterschiedlichen Holzbauweisen.<br />
„Weniger ist mehr – Die Kunst<br />
des Weglassens“, so lautete der<br />
erste Beitrag des Kongresses:<br />
Prof. Dipl-Ing. Ingo Gabriel,<br />
Architekt + Geschäftsführer<br />
von Gabriel Architekten aus<br />
Oldenburg beschäftigt sich<br />
schon lange mit der Frage, wie<br />
es gelingen kann, mit begrenztem<br />
Budget zukunftsfähigen<br />
Wohnraum zu schaffen und<br />
in die eigenen vier Wände zu<br />
kommen. Was brauchen wir<br />
eigentlich? Was ist wirklich<br />
notwendig zur Erfüllung der<br />
eigenen Wohnträume? Mit<br />
Hilfe konkreter Praxisbeispiele<br />
veranschaulichte er für die<br />
Kongressteilnehmer nachvollziehbar<br />
den Begriff Suffizienz<br />
und was jeder ganz konkret<br />
tun kann, um das richtige Maß<br />
bei Bauprojekten oder Sanierungen<br />
zu finden.<br />
Von links nach rechts: Dipl. Ing. Volker Baumgarten, Dipl.-Ing. Ulf Rössler, Prof. Dipl-Ing. Ingo<br />
Gabriel, Dipl.-Ing. Frank Lattke, Dipl.-Ing. Dr. Martin Teibinger, Dipl.-Ing. Henning Klattenhoff<br />
Dipl.-Ing. Ulf Rössler, Architekt<br />
+ Geschäftsführer dressler<br />
mayerhofer rössler architekten,<br />
stellte ein außergewöhnliches<br />
urbanes Holzbauprojekt vor:<br />
Auf dem Areal der ehemaligen<br />
Prinz-Eugen-Kaserne in<br />
Oberföhring-Bogenhausen<br />
entsteht derzeit ein großes,<br />
neues Stadtquartier für ca.<br />
4.500 Menschen mit rund<br />
1.800 Wohnungen und vielfältiger<br />
Infrastruktur. Innerhalb<br />
der ökologischen Mustersiedlung<br />
des Quartiers plant die<br />
Baugemeinschaft „Der Kleine<br />
Prinz“ architektonisch ansprechende<br />
und zeitgemäße Atriumhäuser.<br />
Helle Räume, gut<br />
durchdachte variable Grundrisse,<br />
gemeinschaftlich genutzte<br />
Bereiche, sowie die Umsetzung<br />
hoher Qualitätsstandards sind<br />
einige Merkmale des Objekts.<br />
Im Laufe der vergangenen<br />
Jahrzehnte haben sich verschiedene<br />
moderne Holzbauweisen<br />
entwickelt, die alle<br />
ihre speziellen Vorteile und<br />
Eigenarten aufweisen. Die<br />
wichtigsten Holzbauweisen<br />
und deren ideale Einsatzmöglichkeiten<br />
(vom Holzskelettbau,<br />
Holzmassivbau,<br />
Holzrahmenbau, Holztafelbau<br />
bis hin zum Holzmodulbau)<br />
wurden von Dipl.-Ing. Henning<br />
Klattenhoff, Fachbereichsleiter<br />
bei Assmann Beraten + Planen,<br />
Hamburg, vorgestellt.<br />
Die derzeitige Entwicklung vom<br />
Einfamilienhaus zum mehrgeschossigen<br />
Wohnungsbau<br />
stellt für den Holzbau in Sachen<br />
Schallschutz eine Herausforderung<br />
dar. Dipl.-Ing. Dr. Martin<br />
Teibinger, Experte für Bauphysik,<br />
Autor und Bau-Sachverständiger<br />
aus Wien, überzeugte die<br />
Teilnehmer des Kongresses mit<br />
einer eindrucksvollen Akustik-<br />
und Schalldemonstration:<br />
„Wir müssen Lösungen für den<br />
tiefen Frequenzbereich finden.“<br />
Und gleichzeitig betonte er,<br />
dass es gilt, die Vorteile der<br />
qualitativ hochwertigen und<br />
kontrollierbaren Vorfertigung<br />
im Werk zu nutzen und die<br />
Zusammenarbeit mit den<br />
beteiligten Gewerken durch<br />
vorausschauende Planung und<br />
Kontrolle der Ausführung zu<br />
optimieren, um dadurch Baufehler<br />
zu vermeiden.<br />
Der moderne Holzbau hat<br />
sich technisch in den letzten<br />
Jahrzehnten rasant entwickelt.<br />
So gilt es heute vor allem, den<br />
Planungsprozess im Übergang<br />
von der Entwurfs- zur Ausführungs-<br />
und Werkstattplanung<br />
zu optimieren. Frank Lattke,<br />
Dipl.-Ing. Architekt BDA lattke<br />
architekten aus Augsburg, stellte<br />
das praxiserprobte Konzept<br />
„leanWOOD“ vor. Hier bietet<br />
der integrale Planungsprozess<br />
eine durchgängige Kooperation<br />
zur Erstellung der Planunterlagen<br />
für die Produktion und den<br />
Bau von Gebäuden mit hohem<br />
Vorfertigungsgrad.<br />
19
Ehrungen<br />
25 Jahre Metallbau Storch<br />
von l.: Diana Storch-Müllner, Joseph Storch, Bernhard Storch, Renate Storch, Lothar Storch,<br />
Herbert Büttner<br />
Fleischmann Bau feiert 50-jähriges Bestehen<br />
Metallbau Storch in Niederbieber konnte in diesem Jahr das<br />
25jährige Betriebsjubiläum feiern. Firmengründer Lothar Storch<br />
hatte 1991 seine Meisterprüfung abgelegt. Weil er aber damals<br />
keine adäquate Meisterstelle angeboten bekam, machte er sich<br />
kurzerhand selbstständig. Hierfür baute er den Stall des einstigen<br />
landwirtschaftlichen Betriebes seines Vaters zur Werkstatt um. Mit<br />
zwei Aushilfskräften fing er dann an. Ehefrau Renate unterstützte<br />
ihn von Anfang an im kaufmännischen Bereich.<br />
Heute kommen die Kunden von Metallbau Storch nicht nur aus der<br />
Region, sondern auch aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und<br />
dem Raum Würzburg. Seine beiden Söhne Joseph und Bernhard<br />
sowie Tochter Diana Storch-Müllner arbeiten inzwischen ebenfalls<br />
im Unternehmen mit. Der Betrieb hat sich auf Geländer, Stahlbalkone,<br />
Treppen und Carports spezialisiert. Zum Betriebsjubiläum<br />
überreichte KH-Geschäftsführer Dr. Herbert Büttner eine Ehrenurkunde<br />
und gratulierte im Namen der Metall-Innung Fulda-Hünfeld<br />
sowie des gesamten Fuldaer Handwerks.<br />
Die Firma Fleischmann Bau feierte im Oktober ihr 50-jähriges<br />
Bestehen. Im Jahre 1968 wurde das Unternehmen von<br />
Karl Fleischmann als Wohn-und Hausbaufirma gegründet und<br />
hat sich kontinuierlich mit Tiefbau, Hochbau, Denkmalpflege<br />
v.l.: Bernd Woide, Markus Meysner, Alois Rhiel, Klaus Jörges, Karl Fleischmann,<br />
Lars Fleischmann, Herbert Büttner Andreas Lieberknecht<br />
und dem Bauen von Wohnanlagen fortentwickelt. Durch den<br />
familiären Umgang mit den Mitarbeitern und der engen Bindung<br />
zur Region zeichnet sich die Firma aus. Der Sohn des Gründers<br />
Lars Fleischmann ist seit 1994 im Unternehmen tätig und führt<br />
gemeinsam mit Klaus Jörges seit 2015 die Geschäfte. Die feste<br />
Verankerung in der Region sieht Fleischmann als einen wichtigen<br />
Erfolgsfaktor. Dank richtete Karl Fleischmann insbesondere an<br />
zahlreiche langjährige Mitarbeiter, die die Firma über viele Jahre<br />
begleitet und aufgebaut hätten.<br />
Fleischmann Bau beschäftigt heute ca. 70 Mitarbeiter und ist<br />
damit für die Region ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die<br />
Festrede zum Jubiläum hielt der ehemalige Hessische Wirtschaftsminister<br />
Alois Rhiel. Grußworte sprachen Landrat Bernd<br />
Woide, Markus Meysner, KH-Geschäftsführer Dr. Herbert Büttner,<br />
Andreas Lieberknecht vom Verbamd baugewerblicher Unternehmer<br />
sowie Klaus Jörges.<br />
Artgerechte Tiernahrung in Oberkalbach und Fulda<br />
Frank Wirthmann aus Oberkalbach beschäftigt sich seit acht<br />
Jahren mit gesunder Ernährung für Tiere. Er vertreibt die Nahrung<br />
mit seinem „VERITAS“-Fischdienst, beliefert dabei mehr als<br />
250 Kunden mit mittlerweile über 400 Artikeln im Kreis Fulda,<br />
Rhön-Grabfeld bis nach Lauterbach oder Bad Hersfeld. Das Lager<br />
befindet sich in Oberkalbach. Zusätzlich führt Wirthmann seit zwei<br />
Jahren mit seiner Ehefrau Karina den „Rhöner BARF-Shop“ in der<br />
Kohlhäuser Straße 105<br />
in Fulda. BARF steht für<br />
„Biologisch Artgerechtes<br />
Rohes Futter“. Die<br />
BARF-Ernährung für<br />
den Hund besteht niemals<br />
ausschließlich aus<br />
rohem Fleisch, sondern<br />
enthält Inhaltsstoffe<br />
wie Obst, Gemüse, Knochen<br />
und Öle. Anders<br />
sieht das Barfen bei<br />
der Katze aus: Da gibt es ausschließlich rohes Fleisch. Chemische<br />
Zusätze sind jedenfalls für Hund und Katze beim Barfen tabu.<br />
Ein Tierfreund war Frank Wirthmann schon immer. Auch als kleines<br />
Kind. Dennoch war die Skepsis bei Familie und Freunden groß, als<br />
der gelernte Schriftsetzer sich für eine berufliche Neuorientierung<br />
entschied. Der Vertrieb von gesunder Tiernahrung sollte es sein.<br />
„Die richtige Entscheidung, ich habe sie nie bereut“, bilanziert<br />
Wirthmann, der sich mittlerweile ein großes Netzwerk mit Tierärzten,<br />
Tierheilpraktikern und zufriedenen Kunden aufgebaut hat.<br />
Die Kunden schätzen an Wirthmann, dass er einmal im Monat<br />
zuverlässig und pünktlich vorbeikommt und frei Haus die bestellte<br />
Ware bringt. Da wird bei der Auslieferung ein wenig gefachsimpelt<br />
und beraten. Kein Wunder, dass da freundschaftliche Verhältnisse<br />
entstanden sind.<br />
Frank Wirthmann, der noch Vertriebs- und Kooperationspartner<br />
sucht, ist der große Spaß an seinem Beruf deutlich anzumerken:<br />
„Ich freue mich sehr, wenn es den Tieren meiner Kunden gut geht.<br />
Dann habe ich alles richtig gemacht.“<br />
www.rhoener-barfshop.de<br />
20
Ehrungen<br />
Viele runde Arbeitsjubiläen bei AutoRuppert<br />
Der Nutzfahrzeugbetrieb und Vertragspartner von Mercedes-<br />
Benz in Petersberg freute sich darüber, im August gleich mehrere<br />
Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsausfluges zu ehren.<br />
Seit Jahren ist es für die Geschäftsleitung von AutoRUPPERT eine<br />
Freude, viele langjährige Mitarbeiter ab 25 Jahre Betriebszugehörigkeit<br />
auszuzeichnen und den Anlass gebührend zu feiern.<br />
Als Ort für die diesjährige Ehrung der jeweiligen Mitarbeiter hatte<br />
man sich das PS.Depot für LKW und Busse in Einbeck ausgewählt,<br />
um auch gleichzeitig die historischen Nutzfahrzeuge zu besichtigen.<br />
Dieses Museum bot eine schöne Kulisse für die vier Jubilare,<br />
die mit einer Urkunde der Kreishandwerkerschaft geehrt wurden.<br />
Zwei Jubilare sind bereits 40 Jahre im Betrieb beschäftigt, Uwe<br />
Goldbach als Kfz-Mechaniker und Michael Jakob als kaufmännischer<br />
Mitarbeiter bzw. Lagerist. Sven Hawel startete als Azubi für<br />
Kfz-Elektrik vor 30 Jahren und Heiko Sochor vor 25 Jahren.<br />
Die heutigen Spezialgebiete der Jubilare haben sich im Laufe<br />
der Jahre im digitalen Zeitalter verändert. In den Vordergrund<br />
tritt das Arbeiten mit Diagnosegeräten und speziellen Programmen<br />
zur Fehlerdiagnose am Fahrzeug. Doch die Arbeitszeit von<br />
damals hat sich gewandelt; arbeitet man heute in einem Zweischichtbetrieb<br />
von 7-22 Uhr. Auch für Michael Jakob hat sich<br />
einiges in den 40 Jahren im Lager des Nutzfahrzeugbetriebes<br />
von l.: Lothar Staadtlich, Michael Jakob, Uwe Goldbach, Heiko Sochor, Sven Hawel, Gerlinde<br />
Staadtlich<br />
verändert. Wurde früher noch vieles im Lager handschriftlich<br />
aufgezeichnet, so ist heute alles online erfasst und vernetzt. Die<br />
Firmenleitung dankte den Jubilaren für deren Zuverlässigkeit,<br />
Vielseitigkeit und hervorragende Arbeitsqualität und freut sich<br />
auf weitere gute Zusammenarbeit.<br />
Walburga Seeliger – 50 Jahre im Dienste der Kunden<br />
Friseurmeisterin Walburga Seeliger (64) konnte jetzt ihr 50jähriges<br />
Arbeitsjubiläum begehen. Ihre Karriere im Friseurhandwerk hatte sie<br />
1968 mit einer Lehre im elterlichen Betrieb in Gersfeld begonnen.<br />
Großvater Georg Seeliger hatte dort 1948 einen Salon eröffnet und<br />
diesen zum 1. Januar 1968 an Sohn Hubert mit Ehefrau Eva übergeben.<br />
1977 legte Walburga Seeliger die Meisterprüfung in Forchheim<br />
ab. Am 1. Januar 2007 übernahm sie dann den elterlichen Salon in<br />
dritter Generation. Aufgrund der langen beruflichen Tätigkeit hat<br />
Seeliger sich einen großen Kundenstamm aufgebaut, für den sie<br />
gerne noch möglichst lange da sein möchte. Bis heute hat sie noch<br />
an keinem Tag bereut, diesen<br />
Beruf erlernt zu haben. Zum<br />
50jährigen Arbeitsjubiläum<br />
überbrachte Gabriele Leipold,<br />
stv. Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda, die<br />
Glückwünsche der Friseur-Innung<br />
und des gesamten Fuldaer<br />
Handwerks und überreichte<br />
eine Ehrenurkunde.<br />
„Fachkompetenz,<br />
regionale Nähe<br />
und Kontinuität!“<br />
Walburga Seeliger<br />
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />
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21
Ehrungen<br />
„Am wichtigsten sind mir die Menschen“ –<br />
Ursula Simon feiert 40jähriges Arbeitsjubiläum<br />
von l.: Yvonne Simon, Gabriele Leipold, Ursula Simon, Christian Simon<br />
Ursula Simon (65) konnte jetzt ihr 40jähriges Arbeitsjubiläum in<br />
der Firma SIMONMETALL in Tann-Günthers begehen. Als ausgebildete<br />
Einzelhandelskauffrau heiratete sie 1977 Bernhard Simon. Als<br />
dieser 1978 den Betrieb von seinem Vater in Günthers übernahm,<br />
trat sie in den Betrieb als kaufmännische Mitarbeiterin ein. Die Anfangsjahre<br />
waren nicht so einfach. Der Standort Günthers war nur<br />
Dirk Staubach für 25jähriges Meisterjubiläum geehrt<br />
wenige Hundert Meter von der innerdeutschen Grenze entfernt.<br />
Der Schwiegervater war erkrankt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann<br />
Bernhard stellten sie jedoch den Betrieb im Lauf der Jahre auf eine<br />
solide Basis. Es wurde kräftig investiert. War es bei der Übernahme<br />
noch ein kleiner Familienbetrieb mit einem Auszubildenden gewesen,<br />
wuchs dieser im Laufe der Jahre auf heute 35 Mitarbeiter mit<br />
vier Auszubildenden.<br />
Auch wenn 2013 die Übergabe an die nächste Generation erfolgte,<br />
an Sohn Christian Simon mit Schwiegertochter Yvonne, ist Ursula<br />
Simon bis heute als kaufmännische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie<br />
kümmert sich um die Buchhaltung und vor allem auch um die Mitarbeiter.<br />
Denn für Ursula Simon steht sowohl im privaten als auch<br />
im geschäftlichen Bereich immer der Mensch im Mittelpunkt ihrer<br />
Tätigkeit. Ursula Simon gehört zu den Gründungsmitgliedern des<br />
Arbeitskreises Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH Fulda e.V.)<br />
und war16 Jahre im Vorstand tätig. UFH Fulda gibt es seit 1991.<br />
Gabriele Leipold, stellvertretende Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />
Fulda, überbrachte die Glückwünsche der Metall-Innung<br />
Fulda-Hünfeld und des gesamten Fuldaer Handwerks und<br />
überreichte an die Jubilarin eine Ehrenurkunde.<br />
Dirk Staubach (l.), Herbert Büttner<br />
Dirk Staubach aus Fulda ist<br />
jetzt für sein 25jähriges Meisterjubiläum<br />
geehrt worden.<br />
Ursprünglich wollte Staubach<br />
mal Industriekaufmann lernen<br />
und hatte hierfür auch schon<br />
eine Lehrstelle in Aussicht.<br />
Doch dann kam es ganz anders.<br />
Weihnachten 1985 stellte<br />
ihn sein Vater vor die Entscheidung,<br />
statt Industriekaufmann<br />
doch lieber Dachdecker zu lernen.<br />
Hintergrund hierfür war,<br />
dass sein Vater beschlossen<br />
hatte, die Firma von Dachdeckermeister<br />
Hans Koblowsky<br />
in Fulda zu übernehmen, weil<br />
dieser keinen Nachfolger<br />
hatte. Und seinen Sohn Dirk<br />
wollte er gleich als ersten Auszubildenden<br />
mit einstellen.<br />
Folglich begann Dirk Staubach<br />
1986 die Ausbildung<br />
zum Dachdecker bei seinem<br />
Vater. Nach der Gesellenprüfung<br />
folgten nach einigen<br />
Gesellenjahren die Meisterprüfung<br />
und direkt im<br />
Anschluss daran die Prüfung<br />
zum Betriebswirt des Handwerks.<br />
2001 übernahm dann<br />
Dirk Staubach den Betrieb<br />
von seinem Vater und führt<br />
ihn seitdem zusammen mit<br />
seinem Bruder Timo. Der<br />
Meisterbetrieb Hans Koblowsky<br />
OHG beschäftigt heute<br />
ca. 10 Mitarbeiter und bildet<br />
regelmäßig aus. Dr. Herbert<br />
Büttner, Geschäftsführer der<br />
Kreishandwerkerschaft Fulda,<br />
gratulierte Staubach zum<br />
Meisterjubiläum im Namen<br />
der Dachdecker-Innung Fulda<br />
sowie des gesamten Fuldaer<br />
Handwerks und überreichte<br />
eine Ehrenurkunde.<br />
„Ein Aushängeschild unserer Firma“ Firmenchef Peter Wetter ehrt Udo Röhm für 25 Jahre Treue<br />
22<br />
Seit 25 Jahren arbeitet Udo<br />
Röhm (l.) für den Heizung- und<br />
Sanitärbetrieb Theo Weber<br />
GmbH in Eichenzell. Für diese<br />
Treue zum Unternehmen wurde<br />
Röhm jetzt von Firmeninhaber<br />
Peter Wetter (r.) geehrt. Röhm<br />
ist eigentlich gelernter Maler<br />
und Lackierer. Zur Theo Weber<br />
GmbH kam er, weil er damals<br />
in der Firmenimmobilie in der Turmstraße 6 arbeitete. „Umfeld und<br />
Arbeitsklima haben mir gut gefallen, deshalb bin ich recht schnell<br />
gewechselt“, erinnert sich der 54-Jährige, der ebenfalls aus Eichenzell<br />
stammt. In seiner Freizeit fährt er gerne Motorrad. Organisiert ist<br />
Röhm im Motorradclub „Iron Horses“ Hofbieber.<br />
Der Jubilar wird in der Fertigmontage,<br />
bei Dach- und<br />
Spenglerarbeiten sowie nach<br />
Wasserschäden eingesetzt.<br />
Peter Wetter, seit 2008 Inhaber<br />
des Unternehmens, ist voll des<br />
Lobes für seinen Mitarbeiter: „Er<br />
ist aufgrund seiner freundlichen<br />
Art sehr beliebt bei den Kunden.<br />
Udo ist ein Aushängeschild und<br />
überall gern gesehen, wo er<br />
schon mal gearbeitet hat.“<br />
Bei der Firma Theo Weber GmbH<br />
arbeiten neben Firmenchef<br />
Wetter sechs Monteure, eine<br />
Bürokraft sowie zwei Auszubildende.<br />
Das Unternehmen<br />
besteht länger als 325 Jahre. Der<br />
Firmenleitspruch lautet: „Wasser,<br />
Wärme, Wohlbehagen“.
Ehrungen<br />
„Starke Wurzeln“ und innovative Produkte Traditionsbetrieb FCN feiert 125-Jähriges<br />
„125 Jahre FCN, 125 Jahre<br />
Familienunternehmen, 125 Jahre<br />
kontinuierliche Entwicklung.<br />
Es muss etwas dran sein, wenn<br />
zu unserem Firmenjubiläum<br />
ein Artikel in der Fachzeitschrift<br />
,Baustoffmarkt‘ überschrieben<br />
wurde mit ,Starke Wurzeln‘“, begann<br />
FCN-Geschäftsführer Peter<br />
Nüdling seine Ansprache zur Jubiläumsfeier<br />
für die FCN-Mitarbeiter<br />
und deren Angehörigen. Mehr als<br />
400 Gäste waren der Einladung in<br />
den alten Hünfelder Lokschuppen<br />
gefolgt und blickten gemeinsam<br />
mit der Geschäftsführung auf die<br />
erfolgreiche Unternehmensgeschichte<br />
zurück.<br />
FCN habe alle industriellen<br />
Entwicklungsschritte seit<br />
Industrie 1.0 mitgemacht, so<br />
Nüdling, von der Mechanisierung<br />
über Einführung der EDV bis<br />
zur aktuellen Digitalisierung in<br />
Zeiten von Industrie 4.0. Er ging<br />
auf den Unternehmensgründer<br />
Franz Carl Nüdling ein, der einst<br />
den Bahnbau in der Rhön nutzte,<br />
um Baumaterialien für die neue<br />
Zugstrecke Fulda – Hilders sowie<br />
für den Straßenbau herzustellen,<br />
auf den Umzug der Unternehmenszentrale<br />
nach Fulda, auf<br />
nachfolgende Generationen und<br />
viele FCN-Meilensteine – etwa<br />
die erste Asphaltmischanlage,<br />
die 1932 im Basaltwerk Seiferts<br />
errichtet wurde.<br />
Gegen Ende des Krieges wurden<br />
im Werk Seiferts die ersten Betonsteinprodukte<br />
hergestellt, 1947<br />
startete die erste maschinelle<br />
Produktion von Betonprodukten<br />
im Werk Rupsroth. 1951 dann<br />
die Übernahme des Basaltwerks<br />
Suhl. Anfang der 1960er Jahre<br />
stand FCN bereits auf mehreren<br />
Standbeinen: Gesteinskörnungen<br />
für den Straßen- und<br />
Betonbau sowie die Weiterveredelung<br />
des eigenen Materials in<br />
Asphaltmischgut und kleinformatige<br />
Betonprodukte. Mit der<br />
Übernahme des Betonwerks<br />
Grünkorn in Fulda ergänzten ab<br />
1964 Betonrohre und Fertigteile<br />
das Produktsortiment.<br />
Die 1970er und 1980er Jahre<br />
waren geprägt von Erweiterungen<br />
des Produktsortiments,<br />
und die EDV hielt Einzug in<br />
Buchhaltung und Produktion.<br />
Der Mauerfall 1989 brachte FCN<br />
neue Märkte und neue Standorte:<br />
Fambach, Wandersleben<br />
und Sonneborn. Hochmoderne<br />
Investition in die Zukunft war<br />
die Errichtung eines neuen<br />
Plattenwerkes in Wandersleben.<br />
„FCN ist in der Branche ebenfalls<br />
als innovatives Unternehmen<br />
angesehen“, sprach Peter<br />
Nüdling moderne Produktentwicklungen<br />
des Unternehmens<br />
an und nannte als Beispiel das<br />
AirClean-Pflaster zur Reduktion<br />
von Luftschadstoffen.<br />
Geschäftsführer Bernhard Pilz<br />
ging auf das Familienunternehmen<br />
FCN ein, deren heutige<br />
Eigentümer allesamt Nachkommen<br />
von Franz Carl Nüdling<br />
sind. „Als der Firmengründer<br />
1893 den Grundstein für das<br />
Unternehmen legte, hatte er<br />
sicherlich nicht im Kopf, dass<br />
sein Betrieb eine solche Entwicklung<br />
nehmen wird“, so Pilz.<br />
„125 Jahre bedeuten auch für<br />
eine betriebliche Organisation<br />
ein beachtliches Alter. Unternehmen<br />
unterliegen zwar keinem<br />
biologischen Alterungsprozess,<br />
sie müssen aber fit und jung<br />
gehalten werden, indem sie sich<br />
den Anforderungen der Zeit<br />
stellen.“<br />
25 Jahre Betriebszugehörigkeit,<br />
in etlichen Fällen auch noch<br />
einige Jahre mehr, seien bei FCN<br />
keine Seltenheit, sondern eher<br />
der Regelfall. Gerade in den Rhöner<br />
Betrieben arbeitet mitunter<br />
schon die dritte Generation<br />
für das Unternehmen Nüdling.<br />
Bernhard Pilz: „Das macht uns als<br />
Arbeitgeber einerseits stolz, ist<br />
andererseits aber auch Verpflichtung,<br />
das Unternehmen<br />
verantwortungsbewusst und<br />
auf die Anforderungen der Zeit<br />
ausgerichtet zu führen, um dieses<br />
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23
Ehrungen<br />
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks <strong>2018</strong> (Eliana Höll)<br />
Jedes Jahr treten die Gesellen jeweils in ihrem Fachbereich an,<br />
um ihr Können unter Beweis zu stellen. Durch Abschluss der Gesellenprüfung<br />
mit mindestens einer Leistungsbewertung der Note<br />
zwei, sowohl praktisch als auch schriftlich, qualifizieren sie sich zur<br />
Teilnahme an den Meisterschaften, die in diesem Jahr zum zweiten<br />
Mal in Folge in der Lehrbauhalle in Fulda ausgetragen wurden.<br />
Ziel ist es, ein bestimmtes Werkstück innerhalb einer vorgegebenen<br />
Zeit herzustellen. Die Arbeitsmaterialien und Bedingungen sind für<br />
die Teilnehmer gleich und jeder kann sich seine Zeit für Planung,<br />
Pausen und Durchführung frei einteilen. Am Ende bewertet eine<br />
Jury die Ergebnisse und vergibt Punkte.<br />
In den Berufsgruppen Maurer<br />
und Stuckateur gingen aus der<br />
Firma Günther Bau die zwei Gesellen<br />
Roman Breitung (Maurer)<br />
und Lucas Schäfer (Stuckateur)<br />
in diesem Jahr als Landessieger<br />
hervor. Bei den Stuckateuren<br />
handelt es sich bei allen vieren<br />
um Auszubildende dieser Firma.<br />
Schon in den letzten Jahren lag<br />
dort die Quote von Kammerund<br />
Landessiegern stets hoch.<br />
Roman Breitung (19) schloss in<br />
diesem Jahr seine Ausbildung<br />
zum Maurer ab und arbeitet<br />
nun im Bauunternehmen<br />
Jürgen Breitung. Engagiert und<br />
zukunftsorientiert plant er die<br />
Weiterbildung auf der Techniker Schule oder die Ausbildung zum<br />
Meister. Doch die Handwerksmeisterschaften sind für ihn noch nicht<br />
vorbei. Die Vorbereitungen und das Üben für den Bundesentscheid,<br />
der im November <strong>2018</strong> in Erfurt stattfindet, sind in vollem Gange.<br />
Lucas Schäfer (22) studiert seit seinem Abschluss Architektur in<br />
Kassel. „Ich kann jedem nur raten, einen handwerklichen Beruf zu<br />
ergreifen!“ sagte er überzeugt beim Gespräch mit uns und seinem<br />
Ausbilder. Die Ausbildung und damit die praktische Erfahrung bieten<br />
ihm im Bereich der Architektur Ansätze und Blickwinkel, die das<br />
reine Studium nicht vermitteln kann.<br />
Die Handwerksmeisterschaften bieten die Möglichkeit, die eigenen<br />
Fertigkeiten zu vertiefen und im Rahmen des Wettbewerbs durch<br />
entsprechende Erfolge auf Kammer-, Landes-, Bundes- sowie der<br />
globalen Ebene zu demonstrieren.<br />
100 Jahre Schuhmacher Vey<br />
Sein 100jähriges Bestehen feiert in diesen Tagen der traditionsreiche<br />
Schuhmacherbetrieb Joachim Vey in Fulda. Die Geschichte<br />
dieses Betriebes spiegelt die Entwicklung des Schuhmacherhandwerks<br />
im Landkreis Fulda wieder. Der Grundstein zum 100jährigen<br />
Jubiläum legte der 1883 in Poppenhausen geborene Damian Vey.<br />
Nach Lehr- und Gesellenzeit machte er sich am 15. Dezember 1918<br />
in der Edelzeller Straße in Fulda selbstständig und legte am 20. April<br />
1920 in Fulda die Meisterprüfung ab. Die Prüfungskommission unter<br />
Leitung von Franz Kramer setzte sich aus bekannten Fuldaer Meistern<br />
zusammen. Die Schuhmachermeister Althaus, Ritzel, Vogler<br />
und Fleischer waren stadtbekannte Persönlichkeiten.<br />
Im Jahr 1924 kaufte Damian Vey das Haus in der Florengasse 57,<br />
dem heutigen Betriebssitz. Die Werkstatt wurde im ersten Stock<br />
eingerichtet. Nach einer Erweiterung erfolgte 1928 der Umzug ins<br />
Erdgeschoss, wo Meister Damian Vey schon damals drei Gesellen<br />
beschäftigte. In den 30er Jahren übernahm Sohn Josef Vey die<br />
Werkstatt und baute den Betrieb weiter aus. Es wurden vier Gesellen<br />
und zwei Auszubildende beschäftigt. Der seit 1963 im Betrieb tätige<br />
Enkel Joachim Vey übernahm das Geschäft schließlich im Jahr 1977.<br />
1983 wurde Josef Vey mit dem goldenen <strong>Meisterbrief</strong> für 50 Jahre<br />
Meisterprüfung ausgezeichnet.<br />
von l.: Sylvia Franc-Kotsch, Joachim Vey, Herbert Büttner<br />
Zum 100jährigen Jubiläum gratulierten Sylvia Franc-Kotsch, Obermeisterin<br />
der Innung der Bekleidungshandwerke Fulda, sowie Dr.<br />
Herbert Büttner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda,<br />
und überreichten eine Ehrenurkunde an Joachim Vey.<br />
24
Ausbildung<br />
Auszubildende aus Kamerun starten bei der Metzgerei Robert Müller<br />
In Zusammenarbeit mit dem Studienkolleg Etall in Kamerun<br />
unter der Federführung von Dr. Baudouin Tameze hat die Kreishandwerkerschaft<br />
damit begonnen, junge Leute aus Kamerun für eine<br />
Ausbildung in Deutschland anzuwerben. Die ersten sind inzwischen<br />
in Fulda eingetroffen und haben ihre Ausbildung begonnen.<br />
Einer von ihnen ist Emmanuel Kant Ndjoumessi, der sich für eine<br />
dreijährige Ausbildung zum Fleischer bei dem Familienunternehmen<br />
Robert Müller in Flieden-Rückers entschieden hat. Zuvor hat<br />
er über ein Jahr lang das Studienkolleg Etall in Kamerun besucht,<br />
um auf den Einsatz in Deutschland vorbereitet zu werden. Neben<br />
dem Abitur und guten Deutschkenntnissen bekommen die jungen<br />
Menschen dort bereits eine Berufsorientierung. So absolvieren sie<br />
bis zum Niveau B2 fast 1000 Stunden Deutsch mit unterschiedlichen<br />
Schwerpunkten.<br />
Hessens bester Metallbau kommt von SIMONMETALL<br />
Der Ausbildungsbetrieb ist mit Emmanuel sehr zufrieden. Ein weiterer<br />
Auszubildender aus Kamerun wird deshalb demnächst dazu<br />
kommen. Von Vorteil ist, das in der Region Fulda bereits zahlreiche<br />
junge Leute aus Kamerun leben und deshalb auch die soziale Integration<br />
einfacher ist.<br />
Auch wenn das Prozedere insgesamt nicht ganz einfach ist, wird die<br />
Kreishandwerkerschaft Fulda den Kontakt zu Dr. Tameze und Etall<br />
weiter ausbauen. Denn der Bedarf an guten Bewerbern für eine<br />
Ausbildung im Handwerk ist riesig. Bei einer Arbeitslosenquote von<br />
über 70 Prozent und einem Durchschnittseinkommen von um die<br />
300 Euro bietet unsere Region diesen jungen Leuten eine riesen<br />
Chance. Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft ist Dr.<br />
Herbert Büttner.<br />
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Jedes Jahr nach den Berufsabschluss- und Gesellenprüfungen<br />
ehrt das Deutsche Handwerk im dreistufigen Leistungswettbewerb<br />
PLW („Profis leisten was“) die besten Junghandwerker des Ausbildungsjahres.<br />
Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks<br />
findet bereits seit 1951 unter der Federführung des Zentralverbands<br />
des Deutschen Handwerks (ZDH) statt und steht unter der<br />
Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Teilnahmeberechtigt sind<br />
Junghandwerker aus rund 140 Berufen.<br />
Die jahrgangsbesten Gesellinnen und Gesellen messen sich in drei<br />
Stufen miteinander:<br />
1. Zuerst ermittelt die jeweilige Handwerkskammer die Kammersieger,<br />
also die besten Prüfungsabsolventen der Region.<br />
2. In der nächsten Stufe treffen diese auf Landesebene aufeinander.<br />
3. In der finalen Runde kämpfen die Landessieger schließlich auf<br />
nationaler Ebene um den Titel „Bundessieger“.<br />
Dieses Jahr hat es Robin Gaß von der Firma SIMONMETALL in der<br />
ersten Stufe bereits bis ganz nach vorn geschafft. Mit seinem Abschlusswerk,<br />
einer „kleinen Kantbank“, ist er Landessieger seiner Klasse<br />
geworden. Die Firma SIMONMETALL, ganz besonders Christian<br />
Simon, ist stolz auf Robin Gaß und drückt alle Daumen, dass es in der<br />
nächsten Stufe auf Bundesebene genauso erfolgreich weiterläuft!<br />
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25
Ausbildung<br />
Was eine Berufsausbildung im Handwerk attraktiv macht<br />
Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen durch das BIBB<br />
Von 2009 bis 2017 hat sich die Zahl der unbesetzten Lehrstellen<br />
im Handwerk verdreifacht. In einigen Regionen und<br />
Berufen blieben bereits mehr als 20 Prozent der angebotenen<br />
Ausbildungsplätze offen. Dabei sind die Besetzungsprobleme<br />
umso größer, je stärker auch das Ausbildungsinteresse von<br />
Industrie, Handel und anderen Wirtschaftsbereichen ist und je<br />
mehr Ausbildungsplätze den Jugendlichen insgesamt zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Es lässt sich ein eindeutiger Zusammenhang herstellen zwischen<br />
der Angebots-Nachfrage-Relation und der Zahl der unbesetzten<br />
Ausbildungsplätze im Handwerk. Je ungünstiger diese<br />
aus Sicht der Unternehmen ist, umso mehr Ausbildungsplätze<br />
bleiben im Handwerk offen. In Fulda beträgt dieses Verhältnis<br />
167:100, d.h. auf 167 gemeldete Lehrstellen kommen nur noch<br />
100 Bewerber. Damit steht Fulda aus Sicht der Unternehmen<br />
ganz am Ende der Skala. Es gibt nur noch zwei Arbeitsmarktbezirke<br />
in Deutschland, wo das Verhältnis noch schlechter ist. Der<br />
Bundesdurchschnitt liegt bei 102:100, der Hessenschnitt bei<br />
88:100.<br />
Der entscheidende Faktor für die gestiegenen Besetzungsprobleme<br />
im Handwerk dürfte die stark gesunkene Zahl der<br />
Jugendlichen sein, die eine duale Berufsausbildung nachfragen<br />
(2007 = 757.000 ; 2017 = 603.000). Drei Gründe werden hierfür<br />
genannt:<br />
• Die demografische Entwicklung<br />
• Der verstärkte Trend zum Hochschulstudium<br />
• Veränderungen in der schulischen Vorbildung ausbildungswilliger<br />
Jugendlicher<br />
So ist die Zahl der Hauptschulabgänger, woraus das Handwerk<br />
in der Vergangenheit hauptsächlich Azubis rekrutiert hat, stark<br />
zurückgegangen. Schulabgänger mit höheren Abschlüssen sind<br />
dagegen eher seltener an einer Ausbildung im Handwerk interessiert.<br />
Um auf dem Ausbildungsmarkt wettbewerbsfähiger<br />
zu werden, muss das Handwerk somit auch für Jugendliche mit<br />
höheren Schulabschlüssen attraktiver werden.<br />
Warum Handwerksberufe gewählt oder nicht beachtet werden<br />
– theoretische Annahmen<br />
Warum Jugendliche bestimmte Berufe wählen und andere<br />
außer Acht lassen, zur Beantwortung dieser Frage gibt es<br />
inzwischen verschiedene Berufswahltheorien. Alle Theorien<br />
lassen sich letztlich jedoch auf einen Erklärungsansatz zurückführen:<br />
Menschen bevorzugen jene Handlungsziele, denen sie<br />
einen möglichst hohen Wert (W) beimessen und von denen sie<br />
zugleich mit ausreichender Sicherheit erwarten (E), dass sie<br />
diese erreichen können. Fasst man die Ergebnisse der Berufswahlforschung<br />
zusammen, so sind für Jugendliche hinsichtlich<br />
des beizumessenden Wertes (W) zwei Fragen relevant:<br />
Werte (W):<br />
1. Entsprechen die Tätigkeiten und Bedingungen im Handwerksberuf<br />
dem, wie und unter welchen Umständen ich arbeiten<br />
möchte?<br />
2. Stärkt der gewählte Beruf meine soziale Identität, meinen<br />
Platz in der Gesellschaft?<br />
Hinsichtlich der Erwartungen (E) der Jugendlichen, dass sie diesen<br />
Wert auch erreichen können, stehen ebenfalls zwei Fragen<br />
im Raum:<br />
Erwartungen (E):<br />
1. Traue ich mir zu, den Ausbildungs- und Arbeitsanforderungen<br />
gerecht zu werden?<br />
2. Sind meine Chancen gut, einen Zugang in die Berufsausbildung<br />
zu finden?<br />
Beurteilen die Jugendlichen ihr Zutrauen bzw. ihre Zugangschancen<br />
(E) pessimistisch, sind sie eher bereit, weniger attraktive<br />
Berufe mit besseren Realisierungschancen gegenüber attraktiveren<br />
mit unrealistischeren Chancen zu wählen. Wert (W) und<br />
Erwartung (E) interagieren also untereinander.<br />
Darauf aufbauend kann man von den folgenden fünf Annahmen<br />
ausgehen:<br />
1. Es gibt gute Chancen, im Handwerk eine Lehrstelle zu finden,<br />
auch für eher schwächere Jugendliche. Folglich hängt die eher<br />
niedrige Nachfrage nach Lehrstellen weniger mit etwaigen geringen<br />
Erfolgserwartungen (E) zusammen als viel mehr mit der<br />
wahrgenommenen Wertigkeit (W) einer Handwerksausbildung.<br />
2. Jugendliche schreiben dem Handwerk vergleichsweise<br />
selten das Potenzial zu, den Weg zu einer anerkannten sozialen<br />
Stellung zu ebnen. Dies trifft insbesondere für Jugendliche zu,<br />
deren Eltern selbst keine berufliche Bindung an das Handwerk<br />
haben und somit nur über eine geringe Affinität zum Handwerk<br />
verfügen.<br />
3. Eine geringe Affinität zum Handwerk geht wiederum mit<br />
einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit einher, dass die Jugendlichen<br />
einzelne Handwerksberufe kennen und diese hinsichtlich<br />
ihrer aktuellen Tätigkeitsmerkmale, Entwicklungsmöglichkeiten<br />
und Chancen treffsicher einschätzen können.<br />
4. Infolge ihrer größeren Informationsdefizite tendieren Jugendliche<br />
mit niedrigerer Affinität zum Handwerk deshalb zu<br />
einer negativeren Einschätzung der Handwerksberufe.<br />
5. Diese Jugendlichen reagieren zugleich verhaltener auf positive<br />
Merkmale einzelner Handwerksberufe gegenüber Jugendlichen<br />
mit einer hohen Affinität.<br />
Um diese Annahmen zu überprüfen, hat das BIBB eine Befragung<br />
von 1775 Jugendlichen vorgenommen. Hier die Ergebnisse:<br />
Befragung zu den Chancen und Nutzen einer Handwerksausbildung<br />
Dass Handwerksberufe gute Chancen bieten, einen Ausbildungsplatz<br />
zu erhalten, fand unter den befragten Jugendlichen,<br />
wie erwartet, weitgehend Zustimmung. (Wert = 71 auf einer<br />
Skala von 0 = trifft überhaupt nicht zu bis 100 = trifft voll und<br />
ganz zu).<br />
Soziale Herkunft und Bildungserwartung prägen die Affinität<br />
zum Handwerk<br />
Ungeachtet der im Schnitt als relativ gut wahrgenommenen<br />
Zugangschancen können sich gleichwohl nur 17 Prozent der<br />
befragten Jugendlichen vorstellen, später mal im Handwerk zu<br />
arbeiten. Stark beeinflusst wird dieser Wert durch die soziale<br />
Herkunft und durch die Bildungserwartungen der Eltern. Die<br />
26
Ausbildung<br />
höchste Wahrscheinlichkeit für eine Ausbildung im Handwerk<br />
findet sich bei männlichen Jugendlichen, von denen zumindest<br />
ein Elternteil selbst eine Handwerkslehre durchlief, wo es im<br />
näheren Verwandten- und Bekanntenkreis weitere Handwerker<br />
gibt und deren Eltern von ihnen weder ein Abitur noch ein Studium<br />
erwarten. Je weniger diese Bedingungen zutreffen, umso<br />
stärker sinkt auch die Affinität der Jugendlichen zum Handwerk.<br />
Außerdem korreliert dies wiederum mit einer unterschiedlichen<br />
Einschätzung, wie sehr eine Arbeit im Handwerk zur Stärkung<br />
des eigenen beruflichen Status beiträgt.<br />
Die Wahrnehmung von Handwerksberufen durch Jugendliche<br />
Jugendliche tendieren dazu, die Ausprägungen positiver Merkmale<br />
in einzelnen Berufen zu unterschätzen. Dies gilt, bezogen<br />
auf die Merkmale des Arbeitens, insbesondere im Hinblick auf<br />
den Abwechslungsreichtum und den Kreativitätsgehalt der<br />
Arbeit, die Sozialkontakte und den Umgang mit moderner<br />
Technik. Noch niedriger werden im Schnitt die Chancen beziffert,<br />
die die einzelnen Berufe im Hinblick auf den Aufbau einer<br />
positiven beruflichen und sozialen Identität bieten. Vor allem<br />
die Aufstiegschancen und Chancen, sich beruflich selbstständig<br />
zu machen, werden nicht ausreichend wahrgenommen. Zudem<br />
stufen die Schüler auch das soziale Ansehen der Berufe im<br />
Schnitt merklich niedriger ein.<br />
Nach einhelliger Meinung der meisten Berufsbildungsfachleuten<br />
ist die Überzeugung von der vermeintlichen Nachrangigkeit<br />
der beruflichen Bildung gegenüber der Hochschulausbildung<br />
und von der vermeintlichen Minderwertigkeit von Berufen mit<br />
überwiegend körperlicher Arbeit in der Gesellschaft weiterhin<br />
stark verankert. Hierzu bedarf es grundlegender Veränderungen<br />
mit weit in die Gesellschaft ausstrahlender Wirkung.<br />
Vorschläge zur Verbesserung der Akzeptanz der beruflichen<br />
Bildung gegenüber der Hochschulausbildung<br />
• Fächerkanon in den Gymnasien um ein Fach ergänzen, in dem<br />
gestalterische und handwerkliche Fähigkeiten gelehrt werden.<br />
• Studentenwohnheime umwandeln in Bildungswohnheime,<br />
die Auszubildenden gleichermaßen offenstehen.<br />
• Einführung von Azubi-Tickets analog zu den Semestertickets<br />
• Qualitätssteigerung der Ausbildung, um Berufe mit Besetzungsproblemen<br />
attraktiver zu machen.<br />
• Verstärkter Kontakt zu jungen Menschen mit höheren Schulabschlüssen,<br />
die selbst im Handwerk arbeiten und die für die<br />
Jugendlichen bestenfalls zu Identifikationsfiguren werden.<br />
• Intensiverer Einsatz von Auszubildenden, die als „Ausbildungsbotschafter<br />
über ihre Ausbildungsmotive, -erfahrungen und<br />
weiteren beruflichen Pläne berichten.<br />
Was kann zu einer Attraktivitätssteigerung einer Handwerksausbildung<br />
getan werden:<br />
Je weniger Anknüpfungspunkte die Eltern selbst zum Handwerk<br />
haben und je stärker die Erwartungen an ihre Kinder<br />
auf Abitur und Studium gerichtet sind, desto geringer ist die<br />
Bereitschaft der Jugendlichen, ein Erwerbsleben im Handwerk<br />
überhaupt noch in Betracht zu ziehen. Diese Jugendlichen<br />
wissen zugleich viel weniger über die Handwerksberufe. Ihre<br />
Vorstellungen lassen neuere Veränderungen in den Berufsbildern<br />
außer Acht und sind somit eher negativ eingefärbt. Hat<br />
sich erst einmal die Vorstellung verfestigt, dass ein Erwerbsleben<br />
im Handwerk grundsätzlich nicht in Betracht kommt, spielen<br />
Besonderheiten und Stärken, mit denen die verschiedenen<br />
Handwerksberufe im Allgemeinen punkten können, bei diesen<br />
Jugendlichen keine allzu große Rolle mehr.<br />
AUS ALT<br />
MACH NEU<br />
Dies ist bei handwerksaffinen Jugendlichen anders. Sie nehmen<br />
nicht nur das Handwerk und die einzelnen Berufe positiver<br />
wahr. Sie wissen auch mehr über die einzelnen Berufe. Zudem<br />
kommen sie häufiger aus einem sozialen Umfeld, das ihre positive<br />
Haltung zum Handwerk teilt. Allerdings ist davon auszugehen,<br />
dass ein handwerksaffines soziales Umfeld bei Jugendlichen<br />
im Zuge des bereits seit Jahrzenten andauernden Trends<br />
zu Akademisierung und des sonstigen demografischen Wandels<br />
künftig seltener anzutreffen sein. Dies wird für das Handwerk zu<br />
einer großen Herausforderung.<br />
Reine Berufsorientierungsmaßnahmen werden zukünftig<br />
deshalb nicht mehr ausreichen. Es wird immer wichtiger,<br />
auch das soziale Umfeld der Jugendlichen mit einzubeziehen.<br />
Ein Zitat eines Jugendlichen aus einer Berufsorientierungsmaßnahme<br />
verdeutlich das plastisch: „Wenn du<br />
irgendwas machst, was deinen Eltern nicht gefällt, dann<br />
hast du automatisch keine Lust mehr darauf. Egal, ob du<br />
das machen willst oder nicht.“<br />
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27
Ausbildung<br />
28<br />
Ein Zimmermann erzählt seine Geschichte – wahr und erfunden zugleich<br />
Als der Zimmermeister<br />
Paul Ballmer (Kunstfigur)<br />
in der Innungsversammlung<br />
gefragt wird, ob er vor<br />
Abiturienten einen Vortrag<br />
über das Handwerk halten<br />
möchte, winkt er ab – wie<br />
alle seine Kollegen. Doch als<br />
sein Kollege Huber anfängt,<br />
über die faulen Abiturienten<br />
vom Leder zu ziehen, ist<br />
Pauls Sportsgeist geweckt.<br />
Dann will er es wissen. Wie<br />
ticken die Jugendlichen heute<br />
wirklich? Außerdem braucht<br />
Paul dringend einen neuen<br />
Lehrling.<br />
Getreu dem Motto „Der Worte<br />
sind genug gewechselt, lasst<br />
endlich Späne fliegen.“ rückte<br />
Paul Ballmer alias Richard<br />
Betz gleich mit einem ganzen<br />
Stapel Holz, einer Säge, und<br />
seinem dicksten Bohrer in der<br />
Winfriedschule an, um den<br />
Schülerinnen und Schülern<br />
der Einführungsphase im<br />
Rahmen der Berufsorientierungsstunde<br />
die beruflichen<br />
Möglichkeiten des Handwerks<br />
nahezubringen.<br />
Mit seinem engagierten<br />
Schauspiel fand Betz schnell<br />
Zugang zu den Schülerinnen<br />
und Schülern, die in einem<br />
Nachgespräch mit dem<br />
schauspielenden Zimmermann<br />
erfuhren, welcher Teil<br />
des Theaterstücks erfunden<br />
und welcher autobiografisch<br />
ist. Viele Fragen richteten sich<br />
an Betz‘ Auszubildende Emma<br />
Franke, die sich nach ihrem<br />
Abitur für eine Zimmererlehre<br />
Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Bildungskredit:<br />
Welche Zuschüsse es für Azubis gibt<br />
entschieden hat und diese<br />
Entscheidung nicht bereut.<br />
Erstaunt nahmen die Zuhörer<br />
zur Kenntnis, dass Emma als<br />
Frau mit allgemeiner Hochschulreife<br />
längst kein Exot<br />
mehr in der Handwerkszunft<br />
ist, sondern dieses Berufsfeld<br />
infolge von Maschinisierung<br />
(körperliche Entlastung),<br />
Digitalisierung (komplexe<br />
Arbeitsprozesse) sowie besten<br />
Einstellungs- und Verdienstaussichten<br />
längst auch<br />
für Abiturienten beiderlei<br />
Geschlechts attraktiv ist.<br />
In der heimischen Innungsversammlung<br />
wird Richard Betz<br />
alias Paul Ballmer über seine<br />
Eindrücke an der Winfriedschule<br />
berichten und dadurch<br />
das Bild seiner Kollegen über<br />
die Abiturienten relativieren<br />
können…<br />
Azubis zählen in der Statistik zu den Schülern. Studenten und<br />
Schüler, die Anspruch auf Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
– kurz BAföG – haben, bekommen seit<br />
dem 1. August 2016 einen Höchstsatz von 738 Euro im Monat .<br />
Diejenigen, die BAföG erhalten, können bislang dauerhaft einen<br />
Minijob mit einem Einkommen bis zu 450 Euro ausüben, ohne<br />
dass dies zu einer Kürzung der Förderung führt. Zudem ist der<br />
Freibetrag beim Vermögen der Studenten und Schüler gestiegen.<br />
Er liegt nun bei 7.500 Euro statt wie bisher bei 5.200 Euro. Damit<br />
BAföG-Empfänger mit Kindern Ausbildung und Familie besser<br />
miteinander vereinbaren können und eine zusätzliche Betreuung<br />
zu Randzeiten sehr früh oder spät am Tag finanzieren können,<br />
bekommen sie einen Zuschuss von 130 Euro pro Kind.<br />
Von einer BAföG-Erhöhung profitieren nicht nur reguläre Vollzeit-Studenten.<br />
Auch Auszubildende haben unter bestimmten<br />
Voraussetzungen einen BAföG-Anspruch. Gefördert wird der<br />
Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und<br />
Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Wer eine<br />
schulische Ausbildung absolviert, kann dann einen Antrag auf<br />
die BAföG-Förderung stellen, wenn er bei Beginn der Ausbildung<br />
jünger als 30 Jahre ist. Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen<br />
hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen der Eltern<br />
ab. Liegt dieses Einkommen unterhalb bestimmter Freigrenzen,<br />
wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt, ansonsten wird das Einkommen<br />
darauf angerechnet.<br />
Azubis, die eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung<br />
im sogenannten dualen System absolvieren, können statt BAföG<br />
eine staatliche Beihilfe beantragen: die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe<br />
(BAB). Voraussetzung für die Förderung ist, dass<br />
der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der<br />
Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Es wird<br />
von der Bundeagentur für Arbeit (BA) gezahlt.<br />
Die BAB wird über die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt.<br />
Der Antrag sollten bestenfalls vor Beginn der Lehre gestellt<br />
werden. Bei einer Bewilligung des Antrags wird das Geld nur<br />
rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Die<br />
Höhe der Förderung richtet sich laut Arbeitsagentur „nach der Art<br />
der Unterbringung“ - ob eigene Wohnung, Wohnheim oder bei<br />
einem Familienmitglied. Dabei werden das Einkommen des Auszubildenden<br />
ebenso wie das Jahreseinkommen der Eltern und<br />
eines möglichen Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet.<br />
Neben den Förderungen, die nur teilweise als Darlehen vergeben<br />
werden, können Azubis auch einen Bildungskredit beantragen.<br />
Ein zinsgünstiger Bildungskredit (0,87 Prozent effektiver Jahreszins)<br />
wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, vergeben<br />
und kann auch hier beantragt werden. Einen Antrag auf<br />
Bildungskredit kann nur stellen, wer bereits volljährig ist. Deshalb<br />
wird er meist für die Finanzierung von ausbildungs- oder studienbedingten<br />
Praktika im In- und Ausland oder eine Zweit- oder<br />
Folgeausbildung genutzt. Das Kreditvolumen liegt bei maximal<br />
7.200 Euro und wird in monatlichen Raten von 100 bis 300 Euro<br />
ausgezahlt. Auf Wunsch ist auch eine Einmalzahlung von bis zu<br />
3.600 Eu ro für ausbildungsbezogene Auf wen dun gen wie etwa<br />
teure Arbeitsmaterialien möglich. Der Bildungskredit kann mit<br />
anderen Förderungen wie dem BAföG kombiniert werden.
Ausbildung<br />
Das Projekt „First Step“ endet zum 31.12.<strong>2018</strong><br />
So langsam aber sicher verebbt der Zustrom an Flüchtlingen,<br />
die uns an vielen Stellen die Arbeits- und Ausbildungsmarktbilanz<br />
gerettet haben. Das Potential dieser Arbeitskräfte wird uns zukünftig<br />
nicht mehr zur Verfügung stehen. Folgerichtig enden auch verschiedene<br />
Projekte, die der Integration von Flüchtlingen gedient haben.<br />
Eines dieser Projekte ist „First Step“. Das gibt Anlass, um mal Bilanz<br />
zu ziehen.<br />
Welche Erfolge/ Meilensteine hat das First Step in der vergangenen<br />
Förderperiode 2015 – <strong>2018</strong> erreicht?<br />
Jeder Teilnehmer des Projektes, der die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen<br />
hat, ist ein Erfolg und ein Meilenstein. Alle Teilnehmer<br />
haben auf ihre eigene Art und Weise von der Maßnahme profitiert.<br />
Die einen konnten mit Unterstützung eine Ausbildung oder<br />
Arbeit aufnehmen, andere haben eine erste Orientierung auf dem<br />
deutschen Arbeitsmarkt gefunden und alle konnten sich sprachlich<br />
weiterentwickeln und ihr Wissen erweitern. Für viele war es das erste<br />
Mal, dass ihnen Chancen und Wege aufgezeigt wurden, die auf ihre<br />
Bedürfnisse und Kenntnisse abgestimmt waren.<br />
Aber nicht nur die Teilnehmer haben profitiert, sondern auch die<br />
Betriebe, die einen neuen Arbeiter oder Auszubildenden gefunden<br />
haben. Manche Betriebe haben ihren Zugang durch positive Erfahrungen<br />
mit Migrantinnen und Migranten wieder mehr geöffnet. Für<br />
alle Migrantinnen und Migranten, die in Zukunft einen Arbeitsplatz<br />
oder Ausbildungsplatz suchen, ist dies ein sehr wichtiger Schritt<br />
und auch für die Betriebe ist es ein Gewinn. Auf dem Arbeitsmarkt<br />
in Fulda herrscht Vollbeschäftigung. Umso wichtiger ist es vorhandene<br />
Potenziale zu erkennen und zu nutzen, um die wirtschaftliche<br />
Entwicklung weiter voran zu treiben und den Fachkräftebedarf zu<br />
decken.<br />
Im Laufe der Maßnahme entstand ein immer besseres Netzwerk<br />
zwischen Behörden, Betrieben und allen relevanten Akteuren im<br />
Landkreis Fulda, sodass Teilnehmer besser zu der Maßnahme finden<br />
konnten und bei jeglichen Problemen schnell reagiert werden<br />
konnte. Diese aufgebauten Netzwerke<br />
werden auch weiter bestehen und sind eine<br />
Unterstützung für alle betroffenen Akteure in<br />
der Region.<br />
kurzen Überblick zu schaffen, hier eine kurze Zusammenfassung der<br />
Projekte:<br />
EAuB ist eine knapp einjährige Vorbereitung auf eine Ausbildung.<br />
Der Hauptschulabschluss kann in dieser Zeit ebenfalls nachgeholt<br />
werden. Das Projekt ist eine Kombination aus allgemeinbildendem<br />
Unterricht, individuellem Stützunterricht, praktisches Arbeiten in<br />
Lehrwerkstätten sowie betrieblichen Praktika. EAuB ist für alle Berufsgruppen<br />
offen und hat keine Altersbeschränkung.<br />
BsB richtet sich an Migrantinnen und Migranten unter 25, die ein<br />
Interesse an einem handwerklichen Beruf in folgenden Berufsgruppen<br />
haben: Fliesenleger, Hochbaufacharbeiter, Maurer, Stahlbetonbauer,<br />
Straßenbauer, Stuckateur, Tiefbaufacharbeiter, Trockenbaumonteur<br />
oder Zimmerer. Die Teilnehmer werden im Deutsch-,<br />
Mathe-, Biologie- und Politikunterricht unterstützt und erhalten eine<br />
berufliche Orientierungshilfe und sozialpädagogische Betreuung.<br />
Eine Unterrichtswoche besteht aus 1-2 Tagen Praktikum, 2-3 Tagen<br />
Unterricht und 1 Tag Berufsschulunterricht. Die Maßnahme dauert<br />
10-12 Monate und mündet im besten Fall in eine Ausbildung. Je<br />
nach Lernfähigkeit der Teilnehmer können diese innerhalb des<br />
Projektes einen Hauptschulabschluss erlangen.<br />
Wirtschaft integriert ist ein ganzheitliches Projekt. Es richtet sich an<br />
Migrantinnen und Migranten unter 27 Jahre und beinhaltet eine Berufsorientierung,<br />
Deutschunterricht, Hilfe und Unterstützung bei der<br />
Suche eines Ausbildungsplatzes und eine qualifizierte Ausbildungsbegleitung<br />
während der Einstiegsqualifizierung und Ausbildung.<br />
Die Kreishandwerkerschaft befasst sich also auch nach der Förderperiode<br />
von „First Step“ weiter intensiv mit der Integration von<br />
Migrantinnen und Migranten in den regionalen Arbeitsmarkt und<br />
bietet interessierten Menschen die Möglichkeit, mit Unterstützung<br />
einen Weg in Ausbildung oder Arbeit zu finden.<br />
Was folgt in 2019? Wird First Step in irgendeiner<br />
Form fortgeführt?<br />
Als Kreishandwerkerschaft sind wir allgemein<br />
Ansprechpartner für die Handwerksbetriebe<br />
im Landkreis. Alle Migrantinnen und Migranten,<br />
die aus dem Projekt in Arbeit oder Ausbildung<br />
gegangen sind, können so nachbetreut<br />
werden. Außerdem werden unter dem Dach<br />
der Kreishandwerkerschaft drei Projekte fortgeführt,<br />
die zur Integration von Migrantinnen<br />
und Migranten auf dem Arbeitsmarkt dienen.<br />
Dazu gehört das bekannte Projekt „Wirtschaft<br />
integriert“, das Projekt „Berufsstart Bau (BsB)“<br />
und das Projekt „Einstieg in Ausbildung und<br />
Beruf (EAuB)“. In die Projekte BsB und EAuB<br />
sind bereits einige Teilnehmer aus dem<br />
Projekt „First Step“ eingemündet. Um einen<br />
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29
Ausbildung<br />
„Kleine und mittlere Betriebe könnten ihr Engagement in<br />
der Ausbildung aufgeben“<br />
Interview mit Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH),<br />
zum Thema „Mindestausbildungsvergütung“.<br />
Das Interview ist am 11. Juni <strong>2018</strong> im Handwerksblatt erschienen<br />
Herr Schwannecke, wie steht das Handwerk zur einer Mindestausbildungsvergütung?<br />
Das bestehende System zur Festlegung von Ausbildungsvergütungen<br />
in Deutschland hat sich über Jahrzehnte bewährt und als praxistauglich<br />
erwiesen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, daran<br />
etwas zu ändern. Die Höhe von Ausbildungsvergütungen variiert je<br />
nach Region oder Branche zum Teil deutlich. Diese Spielräume sind<br />
notwendig: Eine gesetzlich bundesweit einheitliche, starre Untergrenze<br />
für Ausbildungsvergütungen würde der Vielfalt der Berufe<br />
und den regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten<br />
nicht gerecht.<br />
unverzichtbar. Sie muss über die Entwicklungsmöglichkeiten in den<br />
verschiedenen Ausbildungsberufen umfassend informieren und die<br />
Jugendlichen in die Lage versetzen, einen Beruf zu finden, der zu ihren<br />
Interessen und Potenzialen passt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
spielt für die Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.<br />
Zu den beliebtesten Ausbildungsberufen zählt etwa der Mediengestalter<br />
Bild und Ton mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung<br />
von 750 Euro. Lehrstellen etwa für handwerkliche Ausbildungsberufe<br />
mit höherer Vergütung, wie der Beton- und Stahlbetonbauer<br />
mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung von 1.110 Euro,<br />
können hingegen oft nur sehr schwer besetzt werden.<br />
30<br />
Mit ihrer Sachkompetenz finden die Sozial- und Tarifpartner Lösungen,<br />
die für die Azubis angemessen, für die Betriebe machbar und<br />
für die jeweilige Branche oder Region passgenau sind. Dass dies<br />
funktioniert und sich bewährt hat, zeigt auch die im internationalen<br />
Vergleich sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.<br />
Die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung<br />
würde die Betriebe zum Teil schmerzlich treffen. Wir würden Gefahr<br />
laufen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe ihr Engagement in<br />
der betrieblichen Ausbildung aufgeben könnten. Die dann wegfallenden<br />
Ausbildungsplätze müssten kompensiert werden, etwa indem<br />
das staatlich finanzierte Berufsschulangebot auf Steuerkosten<br />
ausgebaut wird. Diese schleichende Verstaatlichung des Systems<br />
der dualen Berufsausbildung würde die Dualität von schulischer und<br />
betrieblicher Ausbildung unterwandern. Das kann niemand wollen.<br />
Das Handwerk konkurriert mit anderen Wirtschaftszweigen um<br />
Schulabgänger. Spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung tatsächlich<br />
eine so große Rolle bei der Berufswahl?<br />
Junge Menschen orientieren sich bei ihrer Berufswahl vor allem am<br />
Rat der Eltern, an ihren Vorstellungen vom Beruf sowie am vermeintlichen<br />
Image des Berufes bei ihren Freunden. Eine gute und umfassende<br />
Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen ist<br />
Berufsbegleitender Kurs:<br />
Unterrichtszeiten Tel. (0661) Abendkurs: donnerstags 90224-17, bis Fr. samstags Morcinek<br />
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Rabanusstraße Einstieg 33, 36037 noch Fulda möglich.<br />
Die IG Metall begründet die Notwendigkeit einer Mindestausbildungsvergütung<br />
damit, dass ein ordnungspolitischer Rahmen<br />
fehlt. Sehen Sie das auch so?<br />
Es wundert mich schon, das von einem Sozial- und Tarifpartner zu<br />
hören, der am Aushandeln von Ausbildungsvergütungen beteiligt<br />
ist. Der ordnungspolitische Rahmen ist die im Grundgesetz<br />
verbürgte Tarifautonomie verbunden mit dem, was das Berufsbildungsgesetz<br />
gesetzlich konkretisiert. Im Rahmen dieser Tarifautonomie<br />
obliegt es den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften,<br />
gemeinsam Ausbildungsvergütungen festzulegen, die passgenau,<br />
regionalspezifisch und branchendifferenziert sind. Das gelingt mit<br />
Erfolg: In den vergangenen Jahren sind die Ausbildungsvergütungen<br />
in vielen Gewerken im Vergleich zu den Löhnen sogar überproportional<br />
gestiegen.<br />
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Meistervorbereitungslehrgang Der nächste Vollzeitkurs findet statt: Teil 3<br />
Der nächste Vollzeitkurs findet statt:<br />
30. Juli bis 5. September 2015<br />
für alle Gewerke<br />
31. Juli bis 6. September 2014<br />
Alle Lehrgänge Vollzeitkurs: sind förderfähig durch Meister-Bafög.<br />
Alle<br />
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2014<br />
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61) 90 22 40, Herr Weidenbörner<br />
Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist politischer<br />
Wille. Offen ist aber noch die Höhe. Was wäre aus Sicht des<br />
Handwerks akzeptabel?<br />
Um es klarzustellen: Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder<br />
Gehalt. Azubis lernen noch. Ausbildungsvergütungen sind als<br />
Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten gedacht, nicht aber dazu,<br />
die Existenz oder den Lebensstandard zu sichern. Das wird auch<br />
daran deutlich, dass für Eltern<br />
während der Ausbildung weiter<br />
Unterhaltspflicht besteht,<br />
sie Anspruch auf Kindergeld<br />
und teils auch weitere soziale<br />
Förderungen haben. In Fällen<br />
der Bedürftigkeit haben im<br />
Jahr 2016 etwa zwölf Prozent<br />
aller Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfen<br />
durch<br />
die örtliche Arbeitsagentur<br />
bezogen. Solche Instrumente<br />
sind weitaus zielgenauer, weil<br />
sie individuell die sozialen<br />
Bedürftigkeitslagen von Azubis<br />
berücksichtigen. Entsprechende<br />
Instrumente sollten<br />
stärker genutzt und ausgebaut<br />
werden.<br />
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Ausbildung<br />
Freisprechungsfeier der Maler- und Lackierer-Innung Fulda-Hünfeld<br />
Anlässlich der bestandenen<br />
Gesellenprüfung fand die<br />
Freisprechungsfeier der Absolventinnen<br />
und Absolventen<br />
aus der Maler- und Lackierer-Innung<br />
in der Festscheune<br />
antonius Netzwerk Mensch in<br />
Fulda statt. Die Begrüßung der<br />
zahlreich erschienenen Gäste<br />
und der Gesellen erfolgte durch<br />
den Obermeister Ralf Gutperl.<br />
Mit dem Vergleich zu einer Fußball-WM<br />
setzte er die bestandene<br />
Gesellenprüfung mit dem<br />
Abpfiff des Spiels gleich. Nach<br />
vielen gemeisterten Etappen,<br />
Schweiß, Anstrengung und<br />
Ehrgeiz fanden die Lehrlinge<br />
sich im Finale ein und am Ende<br />
stehen sie als Sieger da. Aber<br />
nach dem Spiel ist bekanntlich<br />
vor dem Spiel und wichtig<br />
ist regelmäßiges Trainieren.<br />
Gabriele Leipold von der<br />
Kreishandwerkerschaft Fulda<br />
betonte, dass es nun wichtig<br />
ist, am Ball zu bleiben und die<br />
Kreishandwerkerschaft stehe jederzeit<br />
gerne als Spielerberater<br />
zur Verfügung. Gregor Botzet<br />
blickte auf die Fahrt nach<br />
Hamburg zurück. Dort renovierten<br />
die fleißigen Lehrlinge<br />
ein Traditionssegelschiff (siehe<br />
<strong>Meisterbrief</strong> 03/<strong>2018</strong>, S. 30). Am<br />
Ende der erfolgreich abgeschlossenen<br />
Ausbildung steht<br />
der Einsatz von Berufsschule,<br />
Betrieb und dem Lehrling. Nun<br />
beginnt ein neuer Lebens- und<br />
Berufsabschnitt und damit ein<br />
freies und selbstbestimmtes<br />
Leben.<br />
31
Ausbildungsplatzoffensive.de<br />
Das ganze Angebot an Ausbildungsplätzen im Heft<br />
oder unter www.kh-fulda.de Ausgabe Winter <strong>2018</strong><br />
JETZT<br />
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ALS<br />
„ URCHSTARTER“<br />
Du willst mit einer Ausbildung im Handwerk durchstarten? Was erwartest du<br />
vom Handwerk? Was sind deine Ziele? Schick uns dazu einen Videoclip<br />
oder schreibe uns einfach. Nebenbei kannst du damit dein Taschengeld<br />
aufbessern. Weitere Infos findest du auf Seite 81. Unter<br />
allen Einsendungen bis zum 31.01.2019 verlosen wir ein iPhone 6.<br />
WWW.KH-FULDA.DE<br />
HANDWERK.DE<br />
Auch in diesem Jahr haben wir wieder an alle Abgangsklassen 2019 in der Stadt und im Landkreis Fulda unsere Ausbildungsbroschüre mit dem<br />
gesamten Angebot an freien Lehrstellen verteilt. Einige Exemplare können bei uns noch kostenfrei angefordert werden.<br />
Neu sind unsere „Durchstarter“, junge Leute, die eine Ausbildung im Handwerk beginnen wollen und die uns über ihre Gründe für die Berufswahl,<br />
über ihre Erfahrungen im Praktikum oder auch im Bewerbungsgespräch etc. berichten werden. Gute Beiträge werden wir honorieren und<br />
veröffentlichen, im Internet und in den Sozialen Medien. Aus den „Durchstartern“ wollen wir dann im nächsten Schritt, wenn sie ihre Ausbildung<br />
begonnen haben, Ausbildungsbotschafter machen, die wir dann aktiv in die Nachwuchsarbeit für uns einbinden möchten.