01.04.2020 Aufrufe

Meisterbrief 04-2018

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Jahrgang 28 / Ausgabe 4 / <strong>2018</strong><br />

MEISTERBRIEF<br />

Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda<br />

Versicherungsrechtliche<br />

Beurteilung von<br />

GmbH-Gesellschaftern<br />

IN DIESER AUSGABE:<br />

Das neue Baukindergeld<br />

Das gehört in den Arbeitsvertrag<br />

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung


Editorial /// Inhaltsverzeichnis /// Impressum<br />

Warum uns heute viele Meister<br />

fehlen - Statement von ZDH-Präsident Wollseifer<br />

„Die Abschaffung der<br />

Meisterpflicht für 53 der 94<br />

Handwerksberufe hat spürbare<br />

Folgen hinterlassen: qualitativ<br />

wie auch quantitativ weniger<br />

Fachkräfte, weniger Ausbildung<br />

und nicht selten Klagen über<br />

Qualitätseinbußen bei den<br />

Handwerksleistungen. Die mit<br />

der Novelle der Handwerksordnung<br />

verbundene Hoffnung,<br />

durch die Abschaffung der<br />

Meisterpflicht mehr Fachkräfte zu bekommen, hat sich mitnichten<br />

erfüllt.<br />

In den zulassungsfreien Gewerken wie beispielsweise Fliesenleger<br />

oder Parkettleger kann seit der Deregulierung jeder einfach<br />

loslegen, ohne dass er dafür irgendeinen Qualifikationsnachweis<br />

vorlegen muss. Entsprechend weniger Menschen qualifizieren sich<br />

dort zum Meister weiter. Viele Gründungen in den deregulierten<br />

Handwerksberufen, bei denen weder Inhaber noch Leiter eine<br />

einschlägige Qualifikation haben, verschwinden zudem schnell<br />

wieder vom Markt. Die Betriebe sind selten darauf angelegt, Personal<br />

aufzubauen und auszubilden.<br />

95 Prozent aller Azubis im Handwerk werden hingegen von Betrieben<br />

der 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufe, also von<br />

den Meisterbetrieben, ausgebildet, nur 5 Prozent in solchen ohne<br />

Meisterpflicht. Ohne engagierte Meister könnten wir den erheblichen<br />

Fachkräftebedarf unserer Betriebe also nicht stemmen. Wenn<br />

es in einem Gewerk immer weniger Meister gibt, ist die Weitergabe<br />

von Wissen und qualifizierter Ausbildung gefährdet, teils findet sie<br />

bereits heute nicht mehr statt. Die Ausbildungsleistung ist in den<br />

betroffenen Gewerken stark zurückgegangen. Und wenn keine<br />

Azubis nachkommen, fehlen uns künftig die Fachkräfte.<br />

Deswegen ist es richtig, Fehlentwicklungen, die aus der Abschaffung<br />

der Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen in Gang<br />

gesetzt wurden, rückgängig zu machen. Und es bleibt wichtig,<br />

dass wir junge Menschen ermutigen, nach einer Ausbildung im<br />

Handwerk auch den Weg dieser beruflichen Aufstiegsfortbildung<br />

zu gehen. Der <strong>Meisterbrief</strong> ist die Spitzenqualifikation im<br />

Handwerk. Meisterinnen und Meister sind darin geschult worden,<br />

Jugendlichen die Grundlagen für eigene Berufskarrieren zu<br />

vermitteln, Betriebe zu gründen oder zu übernehmen und sie<br />

erfolgreich zu führen. Und auf dem Weg dorthin müssen wir die<br />

Jugendlichen unterstützen – auch finanziell. Nur knapp zwei Drittel<br />

der Kurs- und Prüfungskosten können zurzeit gefördert werden.<br />

Den Rest müssen die angehenden Meisterinnen und Meister selbst<br />

übernehmen. Wir fordern von der Politik, dass Meisterausbildung<br />

und -prüfung vollständig kostenfrei sind - genauso wie auch das<br />

Studium bis zum Examen kostenfrei ist.“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Editorial /// Inhaltsverzeichnis /// Impressum<br />

Betriebsberatung<br />

Titelthema<br />

Recht & Steuern<br />

Nachrichten aus der Region<br />

Ehrungen<br />

Ausbildung<br />

Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei:<br />

• Weinhandlung Jupp Hahner<br />

• Wemag<br />

Wir bitten um freundliche Beachtung.<br />

3<br />

4<br />

8<br />

10<br />

16<br />

20<br />

25<br />

Nachhaltige Fassadensanierung?<br />

Wir beraten Sie gern.<br />

Malen & Tapezieren · Fassadensanierung · Wärmedämmung<br />

Innen- & Außenputz · Hocharbeitsbühne · Trockenbau<br />

Raumgestaltung · Bodenbeläge · Industrie & Spritztechnik<br />

Telefon: 06652 5180 · info@malerbetrieb-vogt.de<br />

www.malerbetrieb-vogt.de<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Fulda<br />

Verlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,<br />

Rabanusstraße 33, 36037 Fulda<br />

Telefon: (06 61) 90 224 - 0,<br />

Fax: (06 61) 90 224 - 20<br />

E-Mail: info@kh-fulda.de<br />

Internet: www.kh-fulda.de<br />

Satz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de<br />

Redaktion und Anzeigenverwaltung:<br />

Dr. Herbert Büttner<br />

Tel.: (06 61) 90 224 – 16<br />

Mail: herbert.buettner@kh-fulda.de<br />

Anzeigenverkauf:<br />

Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77<br />

Mail: juergen.froehlich @gmx.net<br />

Druck: DCM Druck Center Meckenheim<br />

Der MEISTERBRIEF erscheint 6 mal<br />

jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern<br />

der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im<br />

Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft<br />

ohne Gebühr zugestellt. Die<br />

Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag<br />

abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im<br />

Abonnement für eine Jahresgebühr von<br />

16 € einschließlich Versand zu beziehen.<br />

Für namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />

übernimmt die Redaktion nur die allgemeine<br />

presserechtliche Verantwortung.<br />

Fotos:<br />

Titel & S. 8: Fotolia.com<br />

Seite 10: Fotolia.com<br />

3


Betriebsberatung<br />

Sprechtage Betriebsberatung<br />

Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung<br />

der Handwerkskammer Kassel bietet Betriebsinhabern und<br />

Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien<br />

Beratungsgesprächen. In den Räumen der Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda haben Interessenten die Gelegenheit zu einem vertraulichen<br />

und objektiven Beratungsgespräch mit den betriebswirtschaftlichen<br />

Beratern der Handwerkskammer Kassel.<br />

Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche<br />

Betriebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer<br />

beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.<br />

So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B.<br />

Themenbereiche wie:<br />

• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme<br />

• marktorientierte Unternehmensführung<br />

• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw.<br />

Fördermöglichkeiten<br />

• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse<br />

• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen mit Erarbeitung von<br />

Lösungsansätzen<br />

• Wahl der richtigen Rechtsform.<br />

Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige<br />

Anmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Fulda, 36037<br />

Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240,<br />

erforderlich.<br />

Die nächsten Sprechtage:<br />

19.12.<strong>2018</strong><br />

15.01.2019<br />

29.01.2019<br />

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Kassel ist auch<br />

direkt unter der Telefonnummer 0561 7888 152 oder per<br />

Email betriebsberatung@hwk-kassel.de zu erreichen.<br />

Bürokratieentlastung für<br />

Unternehmen schaffen<br />

Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge<br />

verschieben (Anna Kratz)<br />

Der ZHD (Zentralverband des Deutschen Handwerks) begrüßt<br />

den Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag<br />

zum Thema „Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“. Ziel der<br />

FDP ist es, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, den<br />

bürokratischen Aufwand im Hinblick auf die Abrechnung der<br />

Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Durch eine zur Dauerfristverlängerung<br />

bei der Umsatzsteuer analoge Handhabung<br />

der Sozialversicherungsbeiträge soll die monatliche Korrektur<br />

der Beiträge entfallen. Problematisch ist bei dem Vorschlag<br />

der FDP allerdings, dass der Liquiditätsentzug für die Betriebe<br />

verschärft wird. Der ZDH fordert daher die Politik auf, die 2006<br />

erfolgte Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />

rückgängig zu machen.<br />

Hintergrund ist, dass der Deutsche Bundestag im Jahre 2005<br />

die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neu geregelt hat.<br />

Infolgedessen sind Unternehmen seit 2006 verpflichtet, die<br />

Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger<br />

vorab zu zahlen. Das bedeutet, dass die gesamten Monatsbeiträge<br />

bereits sechs Tage vor Monatsende fällig sind und für die<br />

restlichen Tage im Monat geschätzt und überwiesen werden<br />

müssen. Allerdings kommt es im Handwerk aufgrund schwankender<br />

Monatslöhne immer wieder zu Differenzen, welche<br />

dann im Folgemonat verrechnet werden müssen. Somit muss<br />

der Unternehmer notgedrungen zwei Lohnabrechnungen im<br />

Monat erstellen, da mit der Zahlung im Folgemonat mögliche<br />

finanzielle Engpässe ausgeglichen werden müssen.<br />

Neuerungen zum Jahreswechsel <strong>2018</strong>/2019<br />

WENN<br />

MORGEN<br />

WEIHNACHTEN<br />

IST.<br />

Wir sind die Profis für alle<br />

Last-Minute-Druckjobs!<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Gebhardt +<br />

Moritz informieren über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel durch<br />

aktuelle Urteile und durch beschlossene bzw. geplante Gesetzesänderungen.<br />

Themenschwerpunkte sind<br />

• Aktuelles aus Berlin<br />

• Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer<br />

• Aktuelles aus dem Unternehmenssteuerrecht<br />

• Steueränderungen für Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen<br />

• Aktuelles Arbeitsrecht<br />

• Was tun, wenn die Steuerfahndung / der Zoll kommt?<br />

• Weitere aktuelle Hinweise und Gestaltungsempfehlungen zum Jahresende<br />

Der Termin findet am 15.01.19 um 17 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Fulda statt.<br />

ABFÄLLE VERWERTEN<br />

www.DIELDRUCK.de<br />

T 0661 41 09 51 51<br />

Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG<br />

Böckler Str. 31 · 36<strong>04</strong>1 Fulda-WEST<br />

Tel. (06 61) 7 39 66 · Fax (06 61) 2 19 64<br />

www.schmitt-recycling.de<br />

4<br />

AZ_DIEL_IHK_11-<strong>2018</strong>_59x94mm.indd 1 16.10.18 15:05


Betriebsberatung<br />

Digitalisierung in hessischen Handwerksbetrieben Eliana Höll<br />

Das Thema Digitalisierung hält schon seit einigen Jahren<br />

Einzug in sämtliche Bereiche, so natürlich auch im Handwerk.<br />

Sowohl bei der Planung von Projekten, dem Einkauf, der Produktion<br />

und der Logistik als auch bei der Kommunikation mit<br />

Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden wird der digitale Weg<br />

mehr und mehr unumgänglich.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern<br />

führte dazu in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern<br />

Kassel, Frankfurt-Rein-Main und Wiesbaden eine Umfrage<br />

durch.<br />

Rund 900 Handwerksbetriebe gaben Auskünfte über den digitalen<br />

Stand, die geplanten Vorhaben, den bisherigen Umgang<br />

und die Perspektiven bezüglich der digitalen Ausstattung und<br />

Nutzung im Betrieb.<br />

Hauptsächlich wird bei der Erzeugung handwerklicher Produkte,<br />

der Erbringung entsprechender Dienstleistungen und der<br />

Optimierung innerbetrieblicher Prozesse verstärkt auf digitale<br />

Methoden und Lösungen gesetzt. Zur Unterstützung und<br />

Regionale Unternehmersprechtage<br />

- Expertenrat für Unternehmer und<br />

Existenzgründer im Handwerk<br />

Aufklärung stellen die Handwerkskammern den kostenfreien<br />

Service der Digitalisierungsberatung zur Verfügung. Außerdem<br />

lassen sich Landeszuschüsse bis zu 10.000 € beantragen, um<br />

den Betrieb mit digitalen Systemen auszustatten und die IT-Sicherheit<br />

zu verbessern.<br />

Im vergangenen Jahr haben bereits 31,7 % in Digitalisierungsmaßnahmen<br />

investiert. Damit liegt Hessen deutlich über dem<br />

Bundesdurchschnitt von 26 %. Schwierigkeiten bestehen darin,<br />

Mitarbeiter abzustellen, die sich damit befassen. Der Engpass<br />

an freier Zeit und Arbeitskraft, um die Möglichkeiten der Digitalisierung<br />

zu nutzen, sind das größte Hindernis dabei. Dennoch<br />

sieht die Mehrheit der Befragten darin mehr Chancen als<br />

Risiken. Vor allem liegen die Chancen in der Erschließung neuer<br />

Kundenkreise und der Optimierung betriebsinterner Geschäftsprozesse.<br />

Mit Sicherheit bedarf es noch etwas Zeit, um das Vorhaben der<br />

Digitalisierung des Handwerks umzusetzen, dennoch gibt es<br />

bereits diverse Möglichkeiten, Unterstützungen und Erfolge.<br />

Auch 2019 bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />

Hessen (WIBank Hessen) gemeinsam mit Experten der Wirtschaft<br />

Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer<br />

kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer<br />

an. Die nächsten regionalen Unternehmersprechtage<br />

finden am 25. Januar 2019 und am 22. Februar 2019 in den<br />

Räumen der Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße<br />

8, statt. In Einzelterminen können Betriebsinhaber und<br />

Existenzgründer die jeweiligen Fragen formulieren. Experten<br />

der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer<br />

Fulda, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen<br />

(WiBank Hessen) sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum<br />

der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden<br />

Auskünfte.<br />

Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung<br />

mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen,<br />

die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer<br />

Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how<br />

bis hin zur Beratung zu einem geeigneten<br />

Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit<br />

der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir eine sehr<br />

effektive Beratung für die interessierten Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer“, sagen die Berater der beteiligten Kammern<br />

und Förderinstitutionen.<br />

Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten<br />

auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die<br />

erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot<br />

nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 /<br />

284 – 15, E-Mail: kuemmel-naderer@fulda.ihk.de oder Thomas<br />

Peter, Telefon 06441 / 4479 - 1268, E-Mail: thomas.peter@wibank.de,<br />

Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank<br />

Hessen, gerne entgegen.<br />

ist...<br />

... wenn dein Handwerk zum<br />

Social-Media-Star wird.<br />

Die Agentur für Storytelling<br />

und Content Marketing<br />

www.heldenzeit.marketing<br />

5


Betriebsberatung<br />

6<br />

MYSKILLS – Test für Talente Ein neuer Test macht berufliches Wissen sichtbar<br />

Viele Unternehmen haben offene Stellen, die nicht besetzt werden<br />

können. Somit hat laut dem Institut für deutsche Wirtschaft (IW) fast<br />

jeder zweite Betrieb Schwierigkeiten damit, einen Arbeitsplatz zu<br />

besetzen. Hierbei soll der neue MYSKILL-Test helfen.<br />

MYSKILLS ist ein computergestützter Test, der es Menschen möglich<br />

machen soll, die nach Deutschland geflüchtet sind oder lange Zeit arbeitslos<br />

waren, jedoch über langjährige Berufserfahrungen verfügen,<br />

ihre beruflichen Fähigkeiten zu erkennen. Ziel ist es, diese Menschen<br />

leichter in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, um am Ende<br />

aus ihnen anerkannte qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.<br />

Mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit und der Bertelsmann-Stiftung<br />

wurde MYSKILLS entwickelt. Weitere Partner sind das Forschungsinstitut<br />

Betriebliche Bildung f-bb, das Deutsche Institut für Pädagogische<br />

Forschung (DIPF) und eine Vielzahl an berufspraktischen Experten,<br />

unter anderem Ausbilder, Berufsschullehrer und einige Arbeitgeber.<br />

MYSKILLS ist unter anderem für Menschen gedacht, die in Ihren<br />

Heimatländern bereits Berufserfahrungen gesammelt haben, jedoch<br />

dort keinerlei Abschlüsse und Nachweise erworben haben oder<br />

Berufsabschlüsse haben, die in Deutschland nicht anerkannt werden.<br />

Jeder Test enthält rund 120 berufsspezifische Fragen, dauert ca. vier<br />

Stunden und wird in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter durchgeführt.<br />

Der Teilnehmer nimmt freiwillig und kostenlos an diesem Test<br />

teil, jedoch ersetzt dies kein offizielles Anerkennungsverfahren und<br />

nimmt somit auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmungen des Status<br />

Sprechtage Unternehmensnachfolge<br />

Wie finde ich den richtigen Nachfolger? Was muss ich beachten<br />

bei der Übergabe? Was ist mein Unternehmen wert? Das sind nur<br />

einige der Fragen im Zusammenhang mit der Regelung der Unternehmensnachfolge.<br />

Da das Thema immer mehr an Bedeutung<br />

gewinnt, bietet die Handwerkskammer Kassel allen Interessierten<br />

spezielle Sprechtage zur Unternehmensnachfolge an. Das Beratungsangebot<br />

umfasst z.B. folgende Themenbereiche:<br />

von Geflüchteten oder Arbeitssuchenden. Dargestellt wird der Test<br />

über Texte, Bilder und Videos. Dabei werden typische Arbeitsaufträge<br />

aus den Tätigkeitsbereichen abgebildet, die die Ausbildungsordnung<br />

beschreibt. Der Test ist so aufgebaut, dass man nur mit entsprechender<br />

Berufserfahrung gut abschneiden kann. Der Getestete kann<br />

zeigen, welche Fähigkeiten er besitzt, mit welchen Situationen er vertraut<br />

ist und wie diese gemeistert werden können. Nicht geprüft werden<br />

Deutschkenntnisse oder die soziale Kompetenz. Die Auswertung<br />

dieses Tests erfolgt dann in einem Beratungsgespräch am Folgetag in<br />

der Agentur für Arbeit. Der MYSKILLL- Test ist momentan für 8 Berufe<br />

(Hochbaufacharbeiter/Schwerpunkt Mauerarbeiten, Koch, Landwirt,<br />

Fachkraft für Metalltechnik/Konstruktionstechnik, Tischler, Verkäufer,<br />

Bauten & Objektbeschichter, KFZ-Mechatroniker/in) verfügbar und<br />

in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch<br />

und Farsi) zugänglich. In naher Zukunft soll sich dies auf insgesamt 30<br />

Berufe erstrecken.<br />

Das Testergebnis kann bei Bewerbungen vorgelegt werden, um dem<br />

potenziellen Arbeitgeber die verschiedenen Fähigkeiten und Stärken<br />

sichtbar zu machen. Die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen darin,<br />

dass die Testergebnisse übersichtlich aufzeigen sollen, welche Erfahrungen<br />

und Kompetenzen aus dem bisherigen Arbeitsleben des Teilnehmers<br />

hervorgehen. Der Arbeitsvermittler kann dem Teilnehmer<br />

somit passendere Arbeitsstellen oder eine Weiterbildung anbieten. Es<br />

entstehen somit keinerlei Nachteile für den Teilnehmer.<br />

• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme<br />

• Unternehmenswertermittlung<br />

• Unternehmensbörse nexxt change<br />

Die nächsten Sprechtage in den Räumen der Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda, 36037 Fulda, Rabanusstraße 33 finden am<br />

19.12.<strong>2018</strong>, 29.01.2019, 21.02.2019, 21.03.2019 statt. Um rechtzeitige<br />

Anmeldung bei der KH Fulda unter Telefon 0661 902240 wird<br />

gebeten. Der Nachfolgeberater der Handwerkskammer Kassel<br />

Dittmar Manns ist direkt unter Telefon 0561 7888 129 oder per<br />

Email dittmar.manns@hwk-kassel.de zu erreichen.<br />

Selbstverständlich steht der Berater auch für individuelle Terminabsprache<br />

gern auch bei Ihnen im Betrieb zur Verfügung.<br />

Digitalisierungsberatung<br />

Heiko Brock ist Digitalisierungsberater der Handwerkskammer<br />

Kassel. Dieser Service steht unseren Betrieben kostenlos zur Verfügung.<br />

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin über die Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda, Tel. 0661 90224-0. Herr Brock hält regelmäßig Sprechstunden in<br />

der KH in Fulda ab, kommt aber gerne zu einem Betrieb raus.<br />

Mögliche Themenschwerpunkte können sein:<br />

• Digitale Geschäftsmodelle –<br />

Neue Produktinnovationen und Services<br />

• Digitalisierung von Unternehmensabläufen<br />

(Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Archivierung etc.)<br />

• Einführung neuer Software-Lösungen oder TK-Lösungen<br />

• Einrichtung eines Online-Vertriebs<br />

• Gewährleistung der IT-Sicherheit –<br />

Organisation und Schutz von Daten<br />

• Beratung in Fragen des Datenschutzes<br />

• Informationen zu den GoBD


Betriebsberatung<br />

Stabiles Hoch am Konjunkturhimmel<br />

Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Kassel im 3. Quartal <strong>2018</strong><br />

Viel Zufriedenheit kennzeichnet die Lage der über 16.100 Handwerksbetriebe<br />

im Kasseler Kammerbezirk. „Zwar sind keine weiteren<br />

Höhenflüge zu erwarten, doch bleibt der Positivtrend aufgrund des<br />

guten Konsumklimas sehr stabil. Allerdings stoßen immer mehr<br />

Betriebe an ihre Kapazitätsgrenzen“, kommentierte der Präsident der<br />

Handwerkskammer Kassel, Heinrich Gringel, die aktuelle Herbstumfrage.<br />

Im Befragungszeitraum Juli bis September zeigt sich die Entwicklung<br />

der Handwerkskonjunktur als sehr solide. Das Geschäftsklima<br />

im Kasseler Kammerbezirk bleibt auf sehr hohem Niveau von<br />

aktuell 122,1 Punkten. Die Entwicklung ist sowohl bei der aktuellen<br />

Geschäftslage wie auch bei den Erwartungen sogar noch etwas<br />

günstiger als im Vorjahr. 52,8 Prozent (Vj.: 45,9 Prozent) der Betriebe<br />

bewerten ihre aktuelle Geschäftslage mit „gut“, weitere 37,1 Prozent<br />

(Vj.: 40,6 Prozent) mit „befriedigend“. Für die nächsten drei Monate<br />

bleiben die Handwerker sehr zuversichtlich, trotz der kommenden<br />

kalten Jahreszeit: 15,7 Prozent erwarten sogar eine weitere Verbesserung<br />

der aktuellen Lage, 73 Prozent gehen von gleichbleibenden<br />

Ergebnissen aus. „Die Handwerkskonjunktur lässt sich trotz der<br />

aktuellen Negativmeldungen (Handelskonflikte, Zinswende, Ölpreis,<br />

Italienkrise) nicht erschüttern, die inländische Konsumnachfrage ist<br />

stabil, für weitere Wachstumsspielräume sehen wir jedoch aktuell<br />

wenig Chancen“, kommentierte Gringel die Zahlen.<br />

Haupttreiber der guten Konjunktur bleiben das Baugewerbe und<br />

die industriellen Zulieferer. Hohe Zufriedenheitswerte gab es auch<br />

im Gesundheits- und Nahrungsmittelgewerbe, während die Sorgenfalten<br />

im Kfz-Gewerbe allerdings immer größer werden. Die Negativauswirkungen<br />

des Dieselskandals werden zunehmend spürbarer.<br />

Sehr hohe Betriebsauslastung und mehr Personaleinstellungen<br />

Die Auftragslage in den Betrieben bleibt überdurchschnittlich gut:<br />

8,5 Wochen betrug die aktuelle Auftragsreichweite Ende September.<br />

Zwar sind die Auftragsbücher in den Betrieben etwas weniger<br />

gefüllt als im Vorquartal (9 Wochen), doch bedeutet das nach wie<br />

vor sehr lange Wartezeiten für die Kunden. Viele Betriebe aus dem<br />

Ausbaugewerbe sind bis Ende des Jahres komplett ausgelastet.<br />

Die Ordereingänge bleiben auf ihrem Wachstumskurs, jeder fünfte<br />

Betrieb konnte hier weitere Zuwächse verbuchen.<br />

Die Umsätze der Betriebe sind im Berichtsquartal ebenfalls weiter<br />

gestiegen: Mehr als jeder vierte der Befragten (25,5; Vj.: 22,9 Prozent)<br />

berichtet von Erlössteigerungen, während 16 Prozent (Vj.: 20,5<br />

Prozent) Rückgänge verbuchen mussten. Sorgenfalten gibt es hinsichtlich<br />

der Produktionskapazitäten: Nicht weil sie zu niedrig sind,<br />

sondern weil sie zunehmend an ihre Grenzen stoßen, vier von zehn<br />

Betrieben sind voll ausgelastet und die durchschnittliche Betriebsauslastung<br />

im Gesamthandwerk stieg auf einen Rekordwert von<br />

82,3 Prozent (Vj: 78,6 Prozent).<br />

Die guten Zahlen haben positive Auswirkungen auf die Beschäftigtenentwicklung<br />

im Kasseler Kammerbezirk: Insgesamt jeder fünfte<br />

Betrieb (20,1 Prozent) hat sein Personal im Berichtszeitraum weiter<br />

aufgestockt, während 70,2 Prozent ihren Beschäftigtenstand gehalten<br />

haben.<br />

KLEINANZEIGEN<br />

Stellengesuche<br />

Friseurmeisterin (42)<br />

suchte neue Stelle in Teilzeit (ca. 20 Stunden pro Woche)<br />

Malerin (Jahrgang 1972)<br />

in ungekündigter Stelle, verschiedene Weiterbildungen in der<br />

Restaurierung und Denkmalpflege, sucht neue Herausforderung<br />

(Kennziffer 77<strong>2018</strong>)<br />

Stellenangebot<br />

Schreinermeister/in<br />

Schreinerei im Landkreis Fulda mit dem Schwerpunkt Massivholzmöbel<br />

sucht eine/n Vollblut-Schreiner/in mit Aussicht auf<br />

spätere Übernahme des Betriebes<br />

Unternehmensbörse<br />

Friseursalon<br />

160qm Fläche, 7 Arbeitsplätze und 3 Waschplätze, die Ausstattung<br />

ist modern und in einem sehr guten Zustand, Kundenparkplätze<br />

direkt vor der Tür. Der Salon steht zum Verkauf oder<br />

es besteht die Möglichkeit zur Stuhlmiete.<br />

Wir suchen Sie (m/w)<br />

Meister / Techniker Elektrotechnik<br />

am Standort Fulda<br />

R+S Group AG<br />

Flemingstraße 20-22<br />

36<strong>04</strong>1 Fulda<br />

Christopher Krause<br />

Tel. (0661) 500 80 319<br />

www.rs-karriere.net<br />

Schweißer-Ausbildung<br />

und Schweißer-Prüfung:<br />

Einstieg jederzeit möglich<br />

Alle gängigen Schweiß-Verfahren<br />

Nach DVS und TÜV zertifiziert<br />

+49 (661) 62 08-123<br />

Kerstin.Bueno-Sanchez@bbz-mitte.de<br />

Technik<br />

Freude an Bildung<br />

7


TITELTHEMA<br />

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH<br />

Wann unterliegt ein Gesellschafter der Sozialversicherungspflicht?<br />

Die sozialversicherungsrechtliche<br />

Beurteilung von Gesellschaftern<br />

einer GmbH ist nicht<br />

immer einfach. Besonders<br />

wenn diese in Unternehmen<br />

beschäftigt sind und mitarbeiten,<br />

kommt es bezüglich<br />

der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen<br />

Status<br />

immer häufiger zu Unsicherheiten<br />

und Problemen. Das<br />

Bundessozialgericht (BSG)<br />

hat dazu in den Jahren 2012<br />

und 2015 mit der geänderten<br />

Rechtsprechung neue und<br />

damit präzisere Grundsätze zur<br />

Sozialversicherungspflicht von<br />

Gesellschafter-Geschäftsführern<br />

einer GmbH geschaffen.<br />

Im Rahmen der regelmäßigen<br />

Betriebsprüfung durch die<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

wird eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht<br />

durchgeführt.<br />

Diese Rechtssicherheit<br />

ist ohne dieses Statusfeststellungsverfahren<br />

und den Bescheid<br />

der Deutschen Rentenversicherung<br />

nicht gegeben.<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 SGB<br />

IV ist die Beschäftigung die<br />

nichtselbstständige Arbeit,<br />

insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.<br />

Dabei setzt die<br />

Beschäftigung voraus, dass der<br />

Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber<br />

persönlich abhängig<br />

sein muss. Davon zu unterscheiden<br />

ist die selbstständige<br />

Tätigkeit, die über das eigene<br />

Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeiten<br />

über die<br />

eigene Arbeitskraft und die frei<br />

gestaltete Arbeitszeit verfügt.<br />

Ob eine Beschäftigung oder<br />

eine selbstständige Tätigkeit<br />

vorliegt, beruht sich auf das<br />

Gesamtbild der Arbeitsleistung<br />

und auf den Inhalt der zwischen<br />

den Beteiligten getroffenen<br />

Vereinbarungen.<br />

Für die Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />

Fremdgeschäftsführer<br />

sowie für die mitarbeitenden<br />

Gesellschafter einer<br />

GmbH und für die Geschäftsführer<br />

einer Familien-GmbH<br />

gelten bezüglich der Statusbeurteilung<br />

die gleichen Grundsätze,<br />

die auch allgemein für<br />

die versicherungsrechtliche<br />

Beurteilung einer Beschäftigung<br />

gegen Arbeitsentgelt<br />

maßgebend sind. Dabei sind<br />

zunächst die verschiedenen<br />

Personengruppen untereinander<br />

zu differenzieren.<br />

Bei den Gesellschafter-Geschäftsführern<br />

einer GmbH<br />

handelt es sich um Personen,<br />

die als Gesellschafter<br />

der GmbH und zugleich als<br />

Geschäftsführer auftreten und<br />

am Kapital dieser beteiligt<br />

sind. Hingegen handelt es sich<br />

bei dem Fremdgeschäftsführer<br />

einer GmbH um Personen, die<br />

als Geschäftsführer fungieren,<br />

jedoch nicht gleichzeitig<br />

Gesellschafter der GmbH sind<br />

und infolgedessen nicht an<br />

deren Kapital beteiligt sind.<br />

Bei den mitarbeitenden Gesellschaftern<br />

handelt es sich<br />

um Personen, die am Kapital<br />

der Gesellschaft beteiligt sind<br />

und in der GmbH mitwirken,<br />

aber nicht zu Geschäftsführern<br />

bestellt sind. Geschäftsführer<br />

einer Familien-GmbH sind als<br />

Geschäftsführer ohne die eigene<br />

Kapitalbeteiligung an der<br />

GmbH ihrer Familie bestellt. In<br />

der versicherungsrechtlichen<br />

Beurteilung unterscheiden<br />

sich diese jedoch nicht mehr<br />

von den echten Fremdgeschäftsführern.<br />

Sie sind<br />

nämlich im fremden und nicht<br />

mehr im eigenen Geschäft<br />

tätig.<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

und<br />

Mitarbeitender Gesellschafter<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

und mitarbeitende Gesellschafter<br />

können auf Grund<br />

ihrer Kapitalbeteiligung von<br />

vorneherein vom abhängigen<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

ausgeschlossen sein.<br />

Die Versicherungspflicht bleibt<br />

davon unberührt, denn auch<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

und mitarbeitende Gesellschafter<br />

einer GmbH können in<br />

einem abhängigen sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen. Im<br />

Sinne der Rechtsprechung des<br />

BSG setzt die Beschäftigung<br />

demnach voraus, dass der<br />

Arbeitnehmer vom Arbeitgeber<br />

persönlich abhängig ist. In<br />

einem fremden Betrieb wäre<br />

dies der Fall, wenn der<br />

Beschäftigte in<br />

den Betrieb<br />

eingegliedert<br />

ist<br />

und<br />

seinem<br />

Arbeitgeber<br />

gegenüber<br />

weisungsgebunden<br />

ist. Die selbstständige<br />

Tätigkeit ist wiederum durch<br />

das eigene Unternehmerrisiko<br />

und die Verfügungsmöglichkeit<br />

über die eigene Arbeitskraft<br />

charakterisiert. Durch den<br />

(wahren) Inhalt der Vereinbarungen<br />

zwischen den Beteiligten<br />

lässt sich abgrenzen, ob<br />

es sich um eine abhängige Beschäftigung<br />

oder eine selbstständige<br />

Tätigkeit handelt. Bei<br />

schriftlichen Vereinbarungen<br />

ist daher zwingend zu prüfen,<br />

ob mündliche oder gar konkludente<br />

Vereinbarungen und<br />

Änderungen existieren. Diese<br />

sind nur maßgebend, wenn<br />

sie rechtlich zulässig sind. Auf<br />

Grundlage der Feststellungen<br />

über den Inhalt der Vereinbarungen<br />

ist eine wertende<br />

Zuordnung möglich.<br />

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />

kann aber<br />

auch schon von vorneherein<br />

aufgrund der Kapitalbeteiligung<br />

oder<br />

besonderer Vereinbarungen<br />

ausgeschlossen werden. Durch<br />

die Rechtsmacht, Beschlüsse<br />

zu verhindern, die das Dienstverhältnis<br />

negativ beeinträchtigen<br />

könnten, ist ein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

hat einen erheblichen<br />

Einfluss auf die Geschicke<br />

der GmbH, wenn Beschlüsse<br />

der Gesellschafter nach der<br />

Mehrheit der abgegebenen<br />

8


TITELTHEMA<br />

Stimmen erfolgen, sich dabei<br />

das Stimmrecht des einzelnen<br />

Gesellschafters nach der Höhe<br />

seiner Geschäftsanteile richtet<br />

und er mindestens über<br />

50 % des Stammkapitals verfügt.<br />

Verfügt er über weniger<br />

als 50 % des Stammkapitals<br />

und kann jedoch aufgrund<br />

besonderer Vereinbarung im<br />

Gesellschaftsvertrag Beschlüsse<br />

von anderen Gesellschaftern<br />

verhindern, so hat auch<br />

er eine erhebliche Wirkung auf<br />

die Geschicke der GmbH.<br />

Für einen mitarbeitenden Gesellschafter,<br />

der über keine Geschäftsführerfunktion<br />

verfügt,<br />

ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />

grundsätzlich<br />

dann ausgeschlossen, wenn<br />

die Beschlüsse der Gesellschafter<br />

nach der Mehrheit<br />

der abgegebenen<br />

Stimmen erfolgt und sich<br />

dabei das Stimmrecht<br />

des einzelnen Gesellschafters<br />

nach der Höhe<br />

der Geschäftsanteile, die<br />

er besitzt, richtet und<br />

er außerdem über mehr<br />

als 50 % des Stammkapitals<br />

verfügt. Er besitzt<br />

angesichts seiner gesellschaftsrechtlichen<br />

Position<br />

gegenüber seinem Geschäftsführer<br />

auch die Leitungsmacht,<br />

obwohl dies normalerweise<br />

nicht in seinen Aufgabenbereich<br />

fällt und die Dienstaufsicht<br />

und das Weisungsrecht<br />

über die Arbeitnehmer der<br />

GmbH Aufgabe der Geschäftsführung<br />

ist. Durch einen Mehrheitsbeschluss<br />

kann er seine<br />

Abhängigkeit als Arbeitnehmer<br />

immer wieder beenden<br />

und somit einen eheblichen<br />

Einfluss auf die Geschehnisse<br />

der GmbH haben.<br />

Treuhandgesellschafter<br />

Ein Treuhandgesellschafter-Geschäftsführer<br />

ist von<br />

der Arbeitnehmereigenschaft<br />

ausgeschlossen, wenn sich seine<br />

Verpflichtungen gegenüber<br />

der Gesellschaft ausschließlich<br />

aus dem Treuhandvertrag,<br />

jedoch nicht aus dem Gesellschafts-<br />

und Anstellungsvertrag<br />

ergeben. Dabei kommt es nicht<br />

darauf an, ob der Treuhänder<br />

wirtschaftlich an der Gesellschaft<br />

beteiligt ist oder nicht.<br />

Wenn sich der Treugeber allerdings<br />

nicht mit einem schuldrechtlichen<br />

Weisungsrecht<br />

und der Möglichkeit, durch<br />

Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />

das Treugut wieder<br />

an sich zu ziehen, zufrieden<br />

gibt und sich aufgrund einer<br />

unwiderruflichen Stimmrechtsbevollmächtigung<br />

die<br />

Ausübung des Stimmrechts<br />

in der Gesellschaft persönlich<br />

vorbehält und somit dem Treuhänder,<br />

der im übrigen wesentlicher<br />

Teil des Mitgliedsrechts<br />

ist, das Stimmrecht entzogen<br />

hat, sieht die Sache ganz anders<br />

aus. Die Verpflichtungen des<br />

Treuhänders, den Weisungen<br />

des Treugebers Folge zu leisten,<br />

ergibt sich aus den Auftragsverhältnissen<br />

im Treuhandvertrag.<br />

Somit steht er im Abhängigkeitsverhältnis<br />

zum Treugeber<br />

und tritt als Treuhänder-Gesellschafter<br />

als völlig unabhängiger<br />

Gesellschafter auf.<br />

Ein versicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

kann ebenfalls ausgeschlossen<br />

werden, weil der im Verhältnis<br />

zum Treugeber bestimmte<br />

Erfolg der Arbeit und nicht<br />

die Arbeitsleistung im Vordergrund<br />

geschuldet ist. Dabei<br />

wird das Arbeitsentgelt von<br />

der Gesellschaft selbst gezahlt.<br />

Der Treuhandvertrag bedarf<br />

der notariellen Form, da er<br />

sonst nach § 125 S. 1 BGB<br />

nichtig ist.<br />

Familien GmbH- Verbundenheit<br />

oder Rücksichtnahme<br />

Viele Familienunternehmen<br />

wollen vermeiden, dass die<br />

Tätigkeit von Familienangehörigen,<br />

die meist in Führungsebenen<br />

beschäftigt sind, als<br />

sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

einzugruppieren ist. Bei der<br />

versicherungsrechtlichen<br />

Beurteilung mitarbeitender<br />

Familienangehöriger gibt es<br />

laut BSG mittlerweile keine<br />

nennenswerten Besonderheiten<br />

mehr. Nach der Rechtsprechung<br />

ist die familiäre<br />

Verbundenheit oder Rücksichtnahme<br />

in einer Familien<br />

GmbH nicht mehr geeignet,<br />

die Rechtsmacht, wie sie sich<br />

nach dem Gesellschaftsrecht<br />

ergibt, gänzlich abzustreiten<br />

und somit ein abhängiges<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

zur Familien-GmbH außer<br />

Acht zu lassen. Der BSG hatte<br />

eine selbstständige Tätigkeit<br />

des Betroffenen in einer<br />

Familien-GmbH im Bezug<br />

zu Leistungsansprüchen<br />

des Arbeitsförderungs- und<br />

Unfallversicherungsrechts für<br />

möglich gehalten. Allerdings<br />

erkennt der 12. Senat des BSG<br />

der aus gesetzlichen und vertraglichen<br />

Vorgaben entspringenden<br />

Rechtsmacht als Teil<br />

der tatsächlichen Verhältnisse<br />

eine beträchtlichere Bedeutung<br />

als der familiären Verbundenheit<br />

an. Ein entscheidender<br />

Aspekt für die Annahme einer<br />

selbstständigen Tätigkeit in<br />

Bezug zur Familiengesellschaft<br />

liegt im Gegensatz zu einer<br />

abhängigen Beschäftigung in<br />

der Möglichkeit, unangenehme<br />

Weisungen des Arbeitgebers<br />

oder Dienstberechtigten<br />

abwenden zu können. Eine<br />

sogenannte „Schönwetter-Selbstständigkeit“<br />

, die sich<br />

unmittelbar daraus ableitet,<br />

dass dem Betroffenen im Fall<br />

von Familienauseinandersetzungen<br />

dessen Weisungsunterworfenheit<br />

zum Tragen<br />

käme und in guten Zeiten freie<br />

Hand gelassen wird, ist nicht<br />

zu dulden.<br />

Das Bundessozialgericht hat<br />

mit Urteil vom 29.Juli 2015 die<br />

sogenannte Kopf-und Seele-<br />

Rechtsprechung aufgegeben.<br />

..<br />

Profis fur Dein<br />

Anzeigendesign!<br />

Dann bist Du bei<br />

uns genau richtig!<br />

Anzeigendesign<br />

Fremddatenbearbeitung<br />

Seitenumbruch<br />

Korrekturlesen<br />

Texterstellung<br />

Druck & Logistik<br />

sixeyesmedia gmbh<br />

+49 (66 61) 6 09 86-0<br />

fuereuch@sixeyesmedia.de<br />

www.sixeyesmedia.de<br />

Ihr Ansprechpartner für<br />

Anzeigenwerbung<br />

im MeISterbrIef:<br />

Jürgen fröhlich<br />

Freie Handelsvertretung<br />

Telefon: (0 66 56) 503 777<br />

Handy: (01 60) 99 503 777<br />

E-Mail: juergen.froehlich@gmx.net<br />

9


Recht & Steuern<br />

10<br />

Eigenheimförderung <strong>2018</strong> - Das neue Baukindergeld<br />

Die staatliche Förderung der eigenen vier Wände hat in<br />

Deutschland eine lange Tradition und war in der Vergangenheit<br />

recht unterschiedlich durch steuerlichen Abzug von Sonderausgaben<br />

oder durch Zulagen ausgestaltet. Die neueste Eigenheimförderung<br />

erfolgt über das sogenannte „Baukindergeld“. Hinter<br />

der Regelung steht anders als bei den bisherigen Eigenheimförderungen<br />

kein Gesetz. Die Leistung läuft als Förderprogramm<br />

über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es besteht daher<br />

auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.<br />

Seit dem 18. September <strong>2018</strong> können Familien das Baukindergeld<br />

bei der KfW (und nicht beim Finanzamt) beantragen.<br />

Wird das Baukindergeld gewährt, können sich die Familien auf<br />

einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr freuen. Da die<br />

Eigenheimförderung möglicherweise auch positive Sekundärwirkungen<br />

auf die Auftragslage des Bauhandwerks entfalten kann,<br />

wird nachfolgend das ab dem 01.01.<strong>2018</strong> rückwirkend geltende<br />

„Baukindergeld“ näher erläutert.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem<br />

Wohneigentum. „Erstmalig“ bedeutet hier, dass zum<br />

Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige<br />

für die neu erworbene oder geschaffene Wohnimmobilie<br />

kein weiteres Wohneigentum, auch kein zur Dauernutzung<br />

vermietetes Wohneigentum, vorhanden sein darf.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Gefördert werden Familien, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung<br />

mindestens ein Kind haben, für welches eine Kindergeldberechtigung<br />

besteht. Das Kind muss darüber hinaus zum<br />

Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und zu<br />

Hause wohnen. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren<br />

werden, wird keine Förderung gezahlt.<br />

Welche Einkommensgrenzen gelten?<br />

Das maximale Haushaltseinkommen ist je nach Kinderanzahl<br />

gestaffelt und darf bei Familien mit einem Kind 90000 € nicht<br />

überschreiten (+ 15000 € pro weiteres Kind). Es gilt jeweils das<br />

durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Antragstellers<br />

und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners<br />

gem. vorletztem und vorvorletztem<br />

Jahr gem. vorzulegenden<br />

Steuerbescheiden (z.B. Antragstellung<br />

<strong>2018</strong>: Es gilt<br />

das durchschnittliche<br />

Haushaltseinkommen<br />

der<br />

Jahre 2015<br />

und 2016).<br />

Höhe des Zuschusses?<br />

Das Baukindergeld besteht in einem jährlich auszuzahlenden<br />

Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum<br />

von maximal 10 Jahren. Eine Familie mit einem Kind erhält somit<br />

einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2<br />

Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der<br />

Zuschuss um 12.000 Euro. Es gibt keine Begrenzung auf eine<br />

maximale Kinderanzahl.<br />

Wo und wie können Familien den Antrag stellen?<br />

Der Antrag kann online über die Internetseite der Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau gestellt werden (www.kfw.de). Die Nachweise<br />

(Einkommensteuerbescheide, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug)<br />

sind dem Antrag beizufügen und können online zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?<br />

Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem das neue Familienheim<br />

bezogen wurde.<br />

Bei Einzug ab dem 01.01.<strong>2018</strong> bis zum 17.09.<strong>2018</strong> kann der<br />

Antrag noch bis zum 31.12.<strong>2018</strong> gestellt werden. Bei Einzug ab<br />

dem 18.09.<strong>2018</strong> ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach<br />

Einzug (Meldebescheinigung der Gemeinde) zu stellen. Gemäß<br />

der gegenwärtigen Ausgestaltung läuft die Förderung bis zum<br />

31.12.2020.<br />

Steuerliche Beurteilung des Baukindergelds<br />

Das ausgezahlte Baukindergeld wird außerhalb der steuerlichen<br />

Einkunftsarten ausgezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.<br />

Fazit/Kritik<br />

Das neue Baukindergeld kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt<br />

werden, die Finanzierung der eigenen vier Wände unterstützen.<br />

Aufgrund der jährlichen Auszahlung bietet sich die Verwendung<br />

z.B. für Sondertilgungen an. Aus Sicht der Familien ist es jedoch<br />

nicht nachvollziehbar, dass für Kinder, die erst nach der Antragstellung<br />

geboren werden, kein Baukindergeld mehr beantragt<br />

werden kann.<br />

Weiterführende Informationen<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat auf ihrer Internetseite<br />

www.kfw.de weitergehende Informationen zum Baukindergeld<br />

bereitgestellt. Hier kann auch ein Vorabcheck durchgeführt<br />

werden. Neben dem „Baukindergeld“ hält die KfW weitere Eigenheimförderungen,<br />

z.B. durch zinsverbilligte Darlehen, bereit.<br />

Bei weiteren Fragen zu den Möglichkeiten der Eigenheimforderung<br />

können Sie uns gerne persönlich ansprechen.<br />

Diplom-Betriebswirt Sascha Hartmann<br />

Steuerberater / FB f. Internat. StR<br />

G+M Steuerberatung<br />

Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Heinrichstraße 17/19<br />

36037 Fulda<br />

Tel. 0661 9779-0<br />

hartmann@gebhardt-moritz.de<br />

www.gebhardt-moritz.de


Recht & Steuern<br />

Darlehensverträge zwischen Angehörigen können sich steuerlich lohnen<br />

von Eliana Höll<br />

Insbesondere Darlehensverträge zwischen Angehörigen werden<br />

von Finanzbeamten gern kritisch beäugt. Derartige Darlehensverträge<br />

sind nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern erlauben bei<br />

richtiger Vorbereitung und Durchführung eine steueroptimale<br />

Gestaltung. Damit ein derartiger Vertrag steuerrechtlich anerkannt<br />

wird, muss er jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Für die steuerliche<br />

Anerkennung eines Vertrages ist es wichtig, dass dieser Vertrag<br />

auch zivilrechtlich wirksam ist und dass der Inhalt des Vertrages auch<br />

einem Fremdvergleich standhalten würde. Verträge unter Angehörigen<br />

sollten daher vom Steuerzahler sehr genau unter diesem<br />

Aspekt geprüft worden, damit der Vertrag bei der Steuererklärung<br />

auch gegenüber dem Finanzamt Bestand hat. Denn nach Ansicht<br />

der Rechtsprechung ist bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />

zu unterstellen, dass es an einem natürlichen Interessengegensatz<br />

wie zwischen Fremden fehlt. Dies rechtfertigt es, Verträge zwischen<br />

nahen Angehörigen nur anzuerkennen, soweit sie wie unter fremden<br />

Dritten üblich ausgestaltet und abgewickelt werden.<br />

Beispiel<br />

Handwerker Mustermann, der einem Einkommenssteuersatz von 40<br />

Prozent unterliegt, leiht sich bei seiner Ehefrau 100.000,- Euro. Dafür<br />

zahlt er seiner Ehefrau 5.000,- Euro Zinsen pro Jahr. Daraus ergibt sich<br />

für ihn eine Steuerersparnis in Höhe von 2.000,- Euro (5.000 x 40%).<br />

Seine Ehefrau zahlt auf die 5.000,- Euro Zinseinnahmen (= Kapitalerträge)<br />

849,50 Euro Abgeltungssteuer (5.000,- Euro abzgl. Sparerpauschbetrag<br />

1.602,- Euro = 3.398,- Euro und davon dann 25%).<br />

Die Steuerersparnis bei den Eheleuten beträgt somit 1.150,50 €.<br />

Damit das Darlehensverhältnis in dieser Weise steuerlich anerkannt<br />

wird, sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:<br />

• Das Darlehensverhältnis muss<br />

ernsthaft mit einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden.<br />

• Die Vereinbarungen des Darlehensvertrages müssen<br />

eingehalten werden.<br />

• Die Zinskonditionen müssen<br />

wie unter fremden Dritten vereinbart sein.<br />

In der Vergangenheit hat das Finanzamt Zinsen aus Darlehen<br />

zwischen Verwandten der normalen Besteuerung unterworfen,<br />

wenn Darlehensnehmer und Darlehensgeber „nahestehende“<br />

Personen waren und der Darlehensnehmer die Zinszahlungen<br />

steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen<br />

konnte. Doch damit ist es nun unter bestimmten Voraussetzungen<br />

vorbei. Leiht ein Familienmitglied einem selbstständigen Handwerker<br />

für seinen Betrieb Geld, werden die Zinsen mit der 25-prozentigen<br />

Abgeltungsteuer besteuert, wenn nachgewiesen werden kann,<br />

dass der Darlehensnehmer nicht vom Darlehensgeber wirtschaftlich<br />

abhängig ist. Die Abgeltungsteuer führt dazu, dass die Darlehensgewährung<br />

zwischen Ehegatten steuerlich besonders interessant wird.<br />

Wirtschaftlich unabhängig ist der Darlehensnehmer, wenn er dem<br />

Finanzamt nachweisen kann, dass er auch von Fremden Geld<br />

geliehen bekommen hätte (am besten Angebote einholen und aufbewahren).<br />

Hier werden die Zinsen beim Darlehensgeber nur<br />

mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert.<br />

Es lohnt sich aus steuerlicher und finanzieller Sicht also auf jeden Fall,<br />

sich Geld von Familienangehörigen zu leihen. Das Geld bleibt in der<br />

Familie und es winken möglicherweise auch noch Steuervorteile. Ein<br />

weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil: Gibt es Probleme bei der<br />

Rückzahlung, droht anders als bei fremden Darlehensgebern keine<br />

Pfändung oder Zwangsversteigerung.<br />

exklusiv für<br />

Handwerk und Handel<br />

Ihr Partner<br />

in Sachen<br />

Kunststoffe<br />

Stahlbau<br />

Herstellerqualifikation zum Schweißen<br />

von Stahlbauten nach DIN EN 1090 bis<br />

EXC2 sowie nach DIN 18800-7; Klasse E<br />

Stahlhallen, Sonderkonstruktionen,<br />

Kranbahnen<br />

Metallbau<br />

Fenster, Schaufenster, Türen, Tore,<br />

Fassaden in Aluminium und Stahl<br />

Bauschlosserei<br />

Treppen-, Balkon-, Brückengeländer,<br />

Einfriedungen, Gitter, Roste, Treppen,<br />

Sonnenschutz<br />

Brandschutz<br />

Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse<br />

F30/F90/T90/RS mit großflächiger<br />

Verglasung nach DIN mit Zulassung<br />

Edelstahl<br />

45 Jahre in der Edelstahlverarbeitung<br />

mit eigens dafür eingerichteter Werkstätte,<br />

Geländer, Möbelteile, Ladenbauteile,<br />

Blechverarbeitung<br />

Telefon (06 61) 94 72-0 · Telefax (06 61) 4 68 30<br />

E-Mail: Boeschen@t-online.de<br />

Internet: www.boeschen-fd.de<br />

Wellplatten<br />

Stegplatten<br />

Massivplatten<br />

HPL-Platten<br />

Glas<br />

Fensterbänke<br />

WERZALIT terraza<br />

Vordächer<br />

Industriestraße 16 | 36088 Hünfeld<br />

Tel.: (0 66 52) 96 16-73<br />

11


Recht & Steuern<br />

Was gehört in den Arbeitsvertrag<br />

Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer innerhalb eines Arbeitsverhältnisses.<br />

Beide Vertragspartner sind in der Ausführung des Arbeitsvertrages<br />

frei und können diesen weitgehend nach eigenem Ermessen<br />

gestalten und somit Form und Inhalt frei wählen. Die jeweiligen<br />

Grenzen werden lediglich vom gesetzlichen Rahmen der geltenden<br />

Vorschriften und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen,<br />

der Sittenwidrigkeit und Unzumutbarkeit gesetzt. Diese Vertragsfreiheit<br />

ist in § 105 der Gewerbeordnung festgelegt.<br />

Bezüglich der Form eines Arbeitsvertrages stellt sich oft die Frage<br />

bezüglich der Gültigkeit von solchen, die nur mündlich geschlossen<br />

werden. Zunächst ist festzuhalten, dass jegliche Art von Verträgen<br />

sowohl schriftlich als auch mündlich ihre rechtsgültige und<br />

verbindliche Wirkung entfalten. So können theoretisch Arbeitsverhältnisse<br />

über Jahre hinweg ohne schriftlich formulierten Vertrag<br />

ohne weiteres bestehen. Einen Monat nach vereinbartem Beginn<br />

des Arbeitsverhältnisses jedoch hat der Arbeitnehmer einen Anspruch<br />

darauf, dass ihm eine schriftliche Version vorgelegt wird. Im<br />

entsprechenden Schriftstück müssen mindestens die nachfolgenden<br />

wesentlichen Vertragsbedingungen aufgeführt sein:<br />

• Name und Anschrift der Vertragsparteien<br />

• Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses<br />

• gegebenenfalls Dauer der Befristung<br />

• Arbeitsort<br />

• kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit<br />

• Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes und<br />

Fälligkeit, ggf. auch bez. Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen<br />

• Arbeitszeiten<br />

• jährlicher Erholungsurlaub<br />

• Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

• allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder<br />

Dienstvereinbarungen<br />

Jeder weitere Aspekt liegt im Ermessen der beiden Parteien. Bei<br />

einem befristeten Arbeitsvertrag jedoch ist zu beachten, dass die<br />

Befristung lediglich gültig ist, sofern diese von Anfang an durch<br />

einen schriftlich geschlossenen Arbeitsvertrag festgelegt wurde.<br />

Ob mündlich oder schriftlich ist also zunächst unerheblich. Im<br />

Zuge der Rechtssicherheit jedoch ist es, sollte es zu einem Streitfall<br />

kommen, einfacher, wenn sich auf schriftlich vorliegende Unterlagen<br />

berufen werden kann.<br />

Die Pflicht des Arbeitgebers, auf Wunsch des Arbeitnehmers nach<br />

einem Monat einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen<br />

Vertragsbedingungen erbringen zu können, ist durch das Nachweisgesetz<br />

festgelegt. Dieses gilt für alle Arbeitnehmer, außer<br />

für Aushilfen und Praktikanten, die nicht nach dem Mindestlohn<br />

gezahlt werden. Sofern der Arbeitgeber dieser Verpflichtung<br />

nicht nachgeht, ist der Arbeitsvertrag dennoch gültig. Durch die<br />

Missachtung der Nachweispflicht haftet er jedoch für eventuelle<br />

Verzugsschäden des Arbeitnehmers. Im Falle eines vor Gericht geführten<br />

Streitfalles wirkt sich dies zu Gunsten des Arbeitnehmers<br />

aus, indem ihm Beweiserleichterung zu Gute kommt.<br />

Aus dem Arbeitsverhältnis, das durch den Arbeitsvertrag geschlossen<br />

wird, ergeben sich für beide Seiten sogenannte Haupt- und<br />

Nebenpflichten. Die grundlegende Hauptpflicht des Arbeitgebers<br />

besteht darin, Lohn bzw. Arbeitsentgelt rechtzeitig zu zahlen. In<br />

diesem Zusammenhang sind auch Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge<br />

an die entsprechenden Stellen auszuzahlen.<br />

Die Nebenpflichten zielen vor allem auf die Fürsorge ab, die der<br />

Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entgegenbringen muss. Darunter<br />

fällt z.B. die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes unter Bedingungen,<br />

die weder Leben noch Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden.<br />

Dies ergibt sich u.a. aus der Arbeitsstättenverordnung, dem<br />

Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Weiterhin<br />

fallen spezielle Regelungen bezüglich Mutterschutz (MuSchG) und<br />

Jugendarbeit für Arbeitnehmer unter 18 Jahren (JArbSchG) im<br />

Zuge der Fürsorgepflicht zu den Nebenpflichten.<br />

Darüber hinaus die Gewährung von Datenschutz und von Urlaub<br />

nach Bundesurlaubsgesetz, die Erstellung von geforderten Arbeitszeugnissen<br />

(§630 BGB) sowie die Einhaltung von Gleichberechtigung<br />

im Zuge des Art. 3 Grundgesetz.<br />

Neben diesen Pflichten hat der Arbeitgeber vor allem das Weisungsrecht.<br />

Die Grenzen dessen beginnen dort, wo das Geforderte<br />

als gesetzeswidrig, unzumutbar oder sittenwidrig anzusehen ist.<br />

Der Arbeitnehmer hingegen unterliegt diesen Weisungen und hat<br />

im entsprechenden Rahmen die vertraglich vereinbarten Leistungen<br />

zu erbringen (§ 611 BGB). Details diesbezüglich sollten im<br />

Arbeitsvertrag festgehalten werden.<br />

Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers lassen sich als Treuepflichten<br />

bezeichnen. Darunter vor allem die Verschwiegenheitspflicht,<br />

also die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und<br />

das Wettbewerbsverbot. Rechte des Arbeitnehmers sind u.a. durch<br />

die Normen festgelegt, die Arbeits- und Urlaubszeiten (Arbeitszeitgesetz<br />

und Bundesurlaubsgesetz) sowie die Sonderregelungen für<br />

Mutter- und Jugendarbeitsschutz regeln. Daher bestehen Rechte,<br />

die sich aus den Pflichten des Arbeitgebers ergeben.<br />

Durch die Sorgfalts- und Treuepflichten des Arbeitnehmers ergeben<br />

sich für ihn auch sogenannte Meldepflichten. Diese können<br />

vertraglich vereinbart oder durch den Arbeitgeber angeordnet<br />

werden. Zum Beispiel fallen darunter die Pflichten zur Meldung<br />

von Schäden an Arbeitsmaterialien, Erkrankungen, Unfällen,<br />

Änderungen im Aufenthaltsstatus bei ausländischen Mitarbeitern,<br />

Geburt eines Kindes und Adressänderungen. Weiterhin, wenn<br />

vereinbart, Änderungen im Strafregister, Änderungen im Zivilstand<br />

und Leistung von Überstunden. Weiterhin ist für den Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer verpflichtet, sich nach seiner<br />

erfolgten Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit als<br />

arbeitslos zu melden und sich aktiv um eine neue Beschäftigung<br />

zu bemühen.<br />

Seinerseits unterliegt auch der Arbeitgeber bestimmten Meldepflichten.<br />

Vor allem der Meldepflicht gegenüber den Sozialversicherungen,<br />

die innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des<br />

Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Somit sind Beginn und Beendigung<br />

der Beschäftigung meldepflichtig. Letztlich müssen sich<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, welche Form sie für<br />

geeignet halten. Ob nun mündlich oder schriftlich, ein Arbeitsvertrag<br />

berechtigt und verpflichtet beide Seiten.<br />

12


Recht & Steuern<br />

Urlaub Heiligabend und Silvester (Eliana Höll)<br />

Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Arbeitnehmer<br />

für Heiligabend und Silvester Urlaub einreichen muss und wie<br />

viele Tage berechnet werden. Die beiden Weihnachtstage<br />

am 25. und 26. Dezember sowie der erste Tag im Neuen Jahr<br />

gelten bundesweit vor dem Gesetz als Feiertage. Lediglich<br />

Berufsgruppen, deren Arbeit unabdinglich täglich verrichtet<br />

werden muss, darunter unter anderem Tätigkeitsfelder im<br />

Krankenhaus, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, Gastronomie,<br />

Hotel und Tourismus sowie diverse Notdienste unterliegen<br />

Sonderstellungen und sind nicht regulär an diesen Tagen<br />

von der Arbeit befreit.<br />

Heiligabend und Silvester sind dagegen Werktage, die somit<br />

von den gesetzlichen Feiertagen zu differenzieren sind. Jedoch<br />

haben sie, wohl aufgrund der nah anliegenden Feiertage<br />

und den kulturellen Umständen, dennoch einen besonderen<br />

Stellenwert. Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer,<br />

auch Bundesurlaubsgesetz genannt, bildet den gesetzlichen<br />

Rahmen für die Urlaubszeit, die jedem Arbeitnehmer pro<br />

Kalenderjahr zu gewähren ist.<br />

Vorab ist klarzustellen, dass es keine durch den Gesetzgeber<br />

vorgesehene allgemeinverbindliche Regelung gibt. Daher<br />

unterscheiden sich die Regelungen diesbezüglich unter den<br />

Betrieben. In einigen ist es üblich, den Arbeitnehmern, sofern<br />

sie an diesen Tagen Urlaub einreichen, einen Urlaubstag<br />

anzurechnen. Auch, wenn der Betrieb ohnehin an den beiden<br />

Tagen geschlossen hat, kann ein Tag „Zwangsurlaub“ berechnet<br />

werden. Meist jedoch wird jeweils ein halber Urlaubstag<br />

abgezogen. Meist aus Kulanz der Geschäftsführer heraus, da<br />

die meisten Betriebe an diesen Tagen ohnehin früher schließen.<br />

Beide Vorgehensweisen sind zulässig.<br />

Die Version, dass jeweils ein halber Urlaubstag abgezogen<br />

wird, ist per se nicht im Gesetz eingeräumt. Dort heißt es nur,<br />

dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben<br />

Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind (§5<br />

Abs. 2 BurlG). Ob davon abgewichen wird und im Betrieb wie<br />

oben geschildert vorgegangen wird, das liegt im Ermessen des<br />

Geschäftsführers, der diese Entscheidung zu treffen hat.<br />

Meist spielt sich im Laufe der Zeit eine Regelung innerhalb eines<br />

Betriebes ein und es wird in den Folgejahren ebenso verfahren.<br />

Und genau da spielt der Aspekt der Wiederholung eine nicht<br />

unbedeutende Rolle. Von der Möglichkeit der bedingt willkürlichen<br />

Entscheidung des Geschäftsführers können unter bestimmten<br />

Umständen Ansprüche seitens der Arbeitnehmer entstehen.<br />

Dies ist der Fall, wenn es sich um eine sogenannte „betriebliche<br />

Übung“ handelt. Diese kann vorliegen, wenn sich aus dem aktuell<br />

geltenden Recht keine entsprechenden Anspruchsgrundlagen<br />

ableiten lassen und nötige Merkmale vorliegen. Zum einen muss<br />

eine Leistung vorbehaltlos, also ohne erwartete Gegenleistung<br />

erbracht werden, zum anderen muss die Leistung im gleichen<br />

Umfang regelmäßig wiederholt werden.<br />

Dies ist unter anderem im Zusammenhang mit Urlaubs- und<br />

Weihnachtsgeld, Regelungen bez. Krankmeldungen und Pausenzeiten<br />

übliche Praxis. Wird eine entsprechende Leistung<br />

über einen längeren Zeitraum regelmäßig erbracht, so hat der<br />

Arbeitnehmer diesbezüglich einen Anspruch, sollte sie plötzlich<br />

entfallen oder anders verfahren werden.<br />

Somit gilt, dass die individuellen Möglichkeiten, die der gesetzliche<br />

Rahmen zur Regelung von Urlaubstagen an Heiligabend und<br />

Silvester offen lässt, von jedem Arbeitgeber entsprechend nach<br />

eigenen Vorstellungen ausgeschöpft werden können.<br />

Ihr Partner für<br />

Steuer – Wirtschaft – Recht<br />

Dr. Gebhardt + Moritz<br />

Steuerberatung<br />

Wirtschaftsprüfung<br />

Rechtsberatung<br />

Wirtschaftsberatung<br />

Belegdepot<br />

G+M Rechtsberatung<br />

Dr. Gebhardt + Moritz,<br />

Weil + Collegen<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Wiesenmühlenstrasse 1<br />

36037 Fulda<br />

Telefon +49 661 9779-700<br />

Telefax +49 661 9779-722<br />

ra@gebhardt-moritz.de<br />

www.gebhardt-moritz.de<br />

Als Rechtsanwälte<br />

sind für Sie da:<br />

Michael Weil<br />

(Fachanwalt für Steuerrecht)<br />

Hanjo Hoormann<br />

(Fachanwalt für Arbeitsrecht)<br />

Madleen Voigt<br />

Julia Grauel<br />

(Fachanwältin für Verwaltungsrecht)<br />

Tätigkeitsbereiche:<br />

Arbeitsrecht<br />

Familienrecht<br />

Handels-/ Gesellschaftsrecht<br />

Insolvenzrecht<br />

Medizinrecht<br />

Mietrecht<br />

Steuer-/ Steuerprozessrecht<br />

Sozialrecht<br />

Strafrecht<br />

Schadensrecht / IT-Recht<br />

Verkehrsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Mitglied der DIRO – eine Europäische Rechtsanwaltsorganisation, ewiv<br />

13


Recht & Steuern<br />

Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung<br />

In den vergangenen<br />

Jahren hat sich am Arbeitsmarkt<br />

eine Vielzahl an flexiblen<br />

Beschäftigungsformen<br />

herausgebildet. Eine dieser<br />

Beschäftigungsformen ist<br />

die Teilzeitbeschäftigung. So<br />

ist die reguläre Teilzeit eine<br />

typische Beschäftigungsform<br />

des Dienstleistungsbereichs.<br />

Besonders Frauen sind von<br />

Teilzeit betroffen. Rund 72 %<br />

der Mütter mit minderjährigen<br />

Kindern arbeiten laut<br />

dem Statistischen Bundesamt<br />

(Stand: März <strong>2018</strong>) auf Teilzeitbasis.<br />

In Deutschland gibt<br />

es bereits seit 2001 das Recht<br />

auf Teilzeitarbeit. Dieses ist im<br />

Teilzeit- und Befristungsgesetz,<br />

kurz TzBfG verankert. Arbeitnehmern<br />

soll somit unter<br />

bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Reduzierung der Arbeitszeit<br />

ermöglicht werden.<br />

Fraglich ist dabei, ob jeder<br />

Arbeitnehmer einen Anspruch<br />

auf Teilzeitbeschäftigung hat<br />

und welche Vorteile diese dem<br />

Betrieb bringen. Obwohl ersterem<br />

grundsätzlich zugestimmt<br />

werden kann, gibt es hierbei<br />

bestimmte Bedingungen, die<br />

beachtet werden müssen.<br />

Grundlegend hat jeder Arbeitnehmer,<br />

dessen Arbeitsverhältnis<br />

länger als sechs Monate<br />

bestanden hat, gemäß § 8<br />

TzBfG einen Anspruch darauf,<br />

nicht nur während oder nach<br />

der Elternzeit seine vertraglich<br />

vereinbarte Arbeitszeit zu<br />

verringern. Arbeitnehmer in<br />

Führungspositionen, befristet<br />

beschäftigte Arbeitnehmer<br />

und Mitarbeiter, die bereits<br />

Teilzeit beschäftigt sind, haben<br />

ebenfalls einen Anspruch<br />

darauf, weniger Stunden in der<br />

Woche zu arbeiten und können<br />

dies bei ihrem Arbeitgeber<br />

beantragen. Wichtige Voraussetzung<br />

dafür ist jedoch, dass<br />

der Arbeitgeber mehr als 15<br />

Arbeitnehmer, unabhängig<br />

von der Anzahl der Personen<br />

Midijob – Mehr verdienen ab 2019<br />

in Berufsausbildung, in seinem<br />

Betrieb beschäftigt. Ist dies der<br />

Fall, so sollte der Arbeitnehmer,<br />

der zukünftig Teilzeit arbeiten<br />

möchte, dies seinem Vorgesetzten<br />

schriftlich mit einer<br />

Mindestvorlaufzeit von drei<br />

Monaten mitteilen. In dieser<br />

schriftlichen Mitteilung sollte<br />

der Arbeitnehmer dann kurz<br />

erläutern, wie viele Stunden er<br />

zukünftig arbeiten möchte bzw.<br />

wie diese verteilt werden sollen.<br />

Ein Grund muss nicht zwingend<br />

angegeben werden, wobei es<br />

jedoch nicht schadet, in ein<br />

paar kurzen Sätzen seinen<br />

Wunsch zu erklären. Ob es die<br />

fehlende Zeit mit der Familie ist,<br />

der Wunsch nach mehr Freizeit<br />

oder ein anderer vernünftiger<br />

Grund. Ist der Arbeitgeber<br />

damit einverstanden und lehnt<br />

diesen Wunsch nicht spätestens<br />

einen Monat vor dem<br />

gewünschten Beginn schriftlich<br />

ab, so ist der Arbeitsvertrag<br />

anzupassen und die Arbeitszeit<br />

verringert sich automatisch<br />

auf die vereinbarte Arbeitszeit<br />

im gewünschten Umfang. Erst<br />

nach Ablauf von zwei Jahren<br />

kann der Arbeitnehmer verlangen,<br />

die Stundenzahl noch<br />

einmal zu verringern.<br />

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt<br />

& Berufsforschung<br />

(IAB) hat ergeben, dass Betriebe,<br />

die auf die Arbeitswünsche<br />

ihrer Mitarbeiter eingehen und<br />

diese ernst nehmen, sich als<br />

Arbeitgeber attraktiv machen.<br />

Die Produktivität und Motivation<br />

der Arbeitnehmer kann sich<br />

somit steigern und Fehlzeiten<br />

können vermindert werden.<br />

Der Vorteil für die Betriebe<br />

liegt darin, dass sich dies positiv<br />

auf die Arbeitskosten und<br />

damit auf die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Unternehmen<br />

auswirkt und das Betriebsklima<br />

verbessert werden kann. So<br />

wird Teilzeit unter ertragsrelevanten<br />

Gesichtspunkten in<br />

jeder Hinsicht besser bewertet<br />

als Vollzeitbeschäftigung.<br />

Bis zu 1.300 Euro können Midijobber ab Juli 2019 verdienen<br />

und bezahlen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Durch die Rentenreform erwerben sie dennoch volle Rentenansprüche.<br />

Diese Erleichterungen sind Teil des Gesetzes zur<br />

Rentenreform der Bundesregierung, das 2019 in Kraft tritt.<br />

Wer derzeit einen sogenannten Midijob ausübt, also zwischen<br />

450,01 und 850 Euro verdient, befindet sich in der Gleitzone. Er<br />

kann sich nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien<br />

lassen – wie etwa bei Minijobs –, muss aber auch nicht die<br />

vollen Beiträge bezahlen. Stattdessen ist vom Arbeitnehmer ein<br />

reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung zu zahlen. Der<br />

Anteil ist gestaffelt und steigt mit dem Verdienst. Bei 850 Euro<br />

erreicht er die volle Beitragshöhe.<br />

Die Rentenreform 2019 sieht vor, dass die bisherige „Gleitzone“<br />

zum „Übergangsbereich“ wird. Er gilt dann für Arbeitsentgelte<br />

von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) für<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dabei wird die<br />

Formel zur Berechnung der Beiträge angepasst. Die bisherigen<br />

Entlastungsregelungen für die Arbeitnehmer bleiben bestehen.<br />

Danach steigt mit zunehmendem Verdienst der zu entrichtende<br />

Beitragsanteil. Der Arbeitgeberanteil hingegen bleibt unverändert<br />

und ist in Höhe des halben Beitragssatzes zu entrichten.<br />

Die wohl wichtigste Änderung dabei: Midijobber erwerben<br />

trotzdem die gleichen Rentenansprüche, als hätten sie den vollen<br />

Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.<br />

Es wird bei der Anerkennung der Rentenansprüche quasi so<br />

getan, als hätte der Midijobber die vollen Sozialversicherungsbeiträge<br />

bezahlt.<br />

Damit wird ein Teil der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland<br />

künftig in die Kategorie der Midijobber rutschen und damit<br />

weniger in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Das<br />

Optionsrecht, also der Verzicht auf die Gleitzonenregelung,<br />

entfällt dann vollständig. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW) hat kürzlich ermittelt, dass es vor allem<br />

teilzeitarbeitende Frauen sind, die von den Neuregelungen<br />

profitieren. Über 80 Prozent dieser geplanten Entlastung entfallen<br />

demnach auf teilzeiterwerbstätige Frauen, von denen die<br />

meisten bis 25 Wochenstunden arbeiten. Zudem gilt: Midijobber<br />

unterscheiden sich im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht von<br />

Vollzeitbeschäftigten – sie haben unter anderem Anspruch auf<br />

Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bekommen<br />

mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.deutsche-handwerks-zeitung.de/midijob-verdienenaenderungen-ab-2019/150/3093/376834<br />

14


Recht & Steuern<br />

Verjährung von Vergütungsansprüchen zum Jahresende <strong>2018</strong> (Eliana Höll)<br />

Zeitnah steht das Jahresende ins Haus und es gilt zu prüfen,<br />

ob offene Vergütungsansprüche vorliegen, um diese geltend zu<br />

machen ehe sie verjähren.<br />

Die Frist beginnt im Regelfall am Ende des Jahres zu laufen, in<br />

dem der Anspruch entstanden ist. Meist entsteht dieser Anspruch<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wurde<br />

und die Vergütung fällig wird. Dies ist, soweit es sich um einen<br />

BGB-Werkvertrag handelt, nach der Abnahme der Fall. Findet<br />

jedoch die VOB/B Anwendung, wird der Anspruch auf Vergütung<br />

erst 30 Tage nach erfolgter Abnahme und zugegangener<br />

Schlussrechnung fällig. Lediglich durch besondere Vereinbarungen<br />

oder sachlich zu rechtfertigende abweichende Umstände<br />

lässt sich diese Frist auf 60 Tage verlängern.<br />

Wenn nun das Jahr <strong>2018</strong> zu Ende ist, verjähren diejenigen<br />

Ansprüche, die im Jahr 2015 fällig wurden. Eine Differenzierung<br />

von Verträgen zwischen Privatleuten und solchen von gewerblicher<br />

Art muss auf Grund der mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz<br />

eingeführten einheitlichen Verjährungsfrist von<br />

drei Jahren nicht mehr vorgenommen werden.<br />

Möglich ist allerdings, die Verjährung zu hemmen. Dies kann<br />

zum Beispiel erfolgen durch Klageerhebung, Zustellung eines<br />

Mahnbescheides, Prozessaufrechnung, Streitverkündung,<br />

Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren, selbstständiges<br />

Beweisverfahren oder ein schiedsrichterliches Verfahren.<br />

Die Verjährungsfrist wird dann um den Zeitraum der Hemmung<br />

verlängert. Eine solche Hemmung erfolgt allerdings nicht durch<br />

ein einfaches Mahnschreiben.<br />

Weiterhin kann auch durch Anerkenntnis des Schuldners die<br />

Verjährungsfrist von neuem beginnen. Solch ein Anerkenntnis<br />

kann z.B. in Form einer Abschlagzahlung oder Sicherheitsleistung<br />

vorliegen.<br />

Somit ist gerade am Jahresende darauf zu achten, die Frist nicht<br />

verstreichen zu lassen, da mit deren Ablauf weder eine Hemmung<br />

noch der Neubeginn der Frist veranlasst werden kann. Bis<br />

dahin nicht abgegoltene Ansprüche sind nichtig und können<br />

nicht mehr geltend gemacht werden.<br />

KAMMERDIENER<br />

PEEGUT GRUPPE<br />

www.kp-gruppe.de<br />

Ihr zuverlässiger Partner für<br />

anspruchsvolle Bauvorhaben<br />

Ingenieurbau • Straßenbau<br />

Industrie- und Gewerbebau • Bauen im Bestand<br />

Transportbeton<br />

KAMMERDIENER PEEGUT Baugesellschaft mbH & Co. KG<br />

Wiesenstraße 14 | 36129 Gersfeld<br />

T +49 (0) 6654 / 989 0<br />

F +49 (0) 6654 / 989 39<br />

info@kp-gruppe.de<br />

KAMMERDIENER BOPP Baugesellschaft mbH<br />

Auf dem kleinen Feld 12 | 65232 Taunusstein<br />

T +49 (0) 6128 / 858 681<br />

F +49 (0) 6128 / 858 682<br />

sekretariatbopp@kp-gruppe.de<br />

Wenn man einen Partner<br />

hat, der Investitionen<br />

schnell und kompetent begleitet:<br />

2­Minuten­Zusage<br />

Machen<br />

ist einfach.<br />

sparkasse-fulda.de/leasing<br />

15


Nachrichten aus der Region<br />

Eliana Höll<br />

Anna Kratz<br />

Mein Name ist Eliana Höll. Zurzeit bin ich im 5. Semester des<br />

Studiengangs Sozialrecht an der Hochschule Fulda und absolviere<br />

mein Praxissemester bei der Kreishandwerkerschaft Fulda.<br />

Beheimatet bin ich nach wie vor in Bad Soden-Salmünster und<br />

habe dort zunächst auf einer Gesamtschule die mittlere Reife<br />

erworben. Dort wählte ich Schwerpunkte im naturwissenschaftlichen<br />

Bereich. Außerdem erwarb ich zusätzliche Kenntnisse im Umgang<br />

mit gängigen Computerprogrammen und ging so meinem<br />

Interesse für EDV nach.<br />

Nach erfolgreichem Realschulabschluss wechselte ich für die Oberstufe<br />

aufs Gymnasium in Schlüchtern. Im Zuge von Wahlpflichtund<br />

Leistungskursen konnte ich dort weiterhin meine Kenntnisse<br />

in den Naturwissenschaften, den Sprachen und der Informatik<br />

ausbauen sowie erste vertiefte Bezüge zu Politik, Wirtschaft und<br />

Recht herstellen. Zwischen dem Abitur und dem Studienbeginn<br />

ging ich einer Nebentätigkeit im Einzelhandel nach, um die Zeit zu<br />

nutzen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.<br />

Bis dahin hatte ich wenig Einblicke in die juristische Arbeit erhalten,<br />

faszinierte mich bei meinen Überlegungen zur Berufswahl<br />

allerdings doch dafür. Somit stieß ich bei meinen Recherchen<br />

zwangsläufig auf das Angebot der Hochschule Fulda. Im Studiengang<br />

Sozialrecht vereinen sich klassische Rechtsgebiete wie<br />

z.B. Arbeits-, Zivil-, Informations-, Gesundheits-, Sozialversicherungs-<br />

und Familienrecht mit u.a. der Lehre von Kommunikation,<br />

Ökonomie und zahlreichen Aspekten, die über den Tellerrand des<br />

Paragraphendschungels hinaus blicken lassen.<br />

Im Studienverlauf ist für das 5. Semester ein Praxissemester vorgesehen.<br />

Die Möglichkeiten, praktische Erfahrungen im Zusammenhang<br />

mit den entsprechenden Berufsfeldern sowohl im In- als<br />

auch im Ausland zu sammeln, sind zahlreich. Für mich war es wichtig,<br />

möglichst umfangreich meine Studieninhalte praxisbezogen<br />

umzusetzen und mich vor allem darüber hinaus aktiv in weitere<br />

Themen einzuarbeiten. So kam ich auf die Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda. Das breite Zuständigkeitsgebiet ermöglicht umfassende<br />

Erfahrungen und verspricht Abwechslung und die Möglichkeit,<br />

sich neues Wissen anzueignen und mit Hilfe der bereits gelernten<br />

Inhalte aktiv mitzuwirken.<br />

Ob Arbeitsrecht, DSGVO, Verwaltung, Termine bei Gericht oder<br />

Einblicke in die Ausbildung der verschiedenen Handwerksberufe,<br />

das Praktikum bei der Kreishandwerkerschaft ist vielseitig.<br />

Mein Name ist Anna Kratz, ich komme aus Fulda und studiere<br />

im 5. Semester Sozialrecht an der Hochschule in Fulda. Seit dem<br />

01.10.18 absolviere ich mein berufspraktisches Semester bei der<br />

Kreishandwerkerschaft in Fulda.<br />

Anfänglich bin ich als Kauffrau im Einzelhandel in die Arbeitswelt<br />

gestartet. Meine Ausbildung habe ich von 2012 bis 2015 in einem<br />

Bekleidungsgeschäft in Fulda absolviert. Da ich ein sehr kontaktfreudiger<br />

Mensch bin und gerne mit Kunden arbeite, hat mir diese<br />

Ausbildung viel Freude bereitet. Gegen Ende der Ausbildung hatte<br />

ich jedoch den Wunsch gehabt, etwas Neues zu lernen und so<br />

steckte ich mir das Ziel studieren zu gehen. Ich wollte in meinem<br />

Leben mehr erreichen, meinen Horizont erweitern und mehr Wissen<br />

erlangen. Durch die abgeschlossene Ausbildung durfte ich anschließend<br />

die Fachoberschule in Fachrichtung Wirtschaft als B-Form an<br />

der Richard-Müller-Schule-Fulda in einem Jahr nachholen. Auf der<br />

Suche nach dem perfekten Studium für mich bin ich auf den Studiengang<br />

Sozialrecht gestoßen. Seit dem Wintersemester 2003/20<strong>04</strong><br />

bietet die Hochschule Fulda als bundesweit einzige wissenschaftliche<br />

Einrichtung eine Ausbildung als Sozialjurist/-juristin an. Der Studiengang<br />

Sozialrecht ist eine juristische Ausbildung und sozusagen<br />

eine Verbindung an fundiertem fachjuristischem Wissen, sozial- und<br />

wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen und sozialer Kompetenz.<br />

Die Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Grundlagen des Sozialrechts<br />

wie z.B. das Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs-, Gesundheits-,<br />

und Familienrecht gehören dazu. Durch das praxisbezogene<br />

und interaktive Lernen wird das Studium nie langweilig.<br />

Fester Bestandteil des Studiums ist das sechsmonatige Praktikum<br />

im fünften Semester. Ziel ist es, sein theoretisch erlerntes Wissen<br />

aus dem Studium in die Praxis umzusetzen und erste Erfahrungen<br />

in dem Bereich zu sammeln. Für mich kam daher die Kreishandwerkerschaft<br />

in Fulda in Frage. Als Geschäftsstelle von 18 Handwerksinnungen<br />

in der Stadt und im Landkreis Fulda unterstützt<br />

die Kreishandwerkerschaft ihre Innungsbetriebe mit zahlreichen<br />

Serviceleistungen und Beratungsangeboten in allen betriebswirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Fragestellungen. Meine Aufgaben als<br />

Praktikantin reichen von der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und<br />

sozialrechtlicher Anfragen der Mitgliedsbetriebe, die Organisation<br />

und Abrechnung von Ausbildungslehrgängen, über die Begleitung<br />

und Zuarbeit für den Arbeitsjuristen der Kreishandwerkerschaft und<br />

die Prüfung von Verträgen.<br />

16


Nachrichten aus der Region<br />

Richtig gekleidet für Herbst und Winter<br />

Jacken von MEWA schützen vor Kälte und Nässe<br />

Regen, Wind, Schnee – in Herbst und Winter ist die Witterung<br />

wechselhaft und es gilt, passende Kleidung zu finden: eine professionelle<br />

Ausrüstung, die wärmt und für ein gesundes Körperklima<br />

sorgt. Gerade wer sich oft draußen aufhält, benötigt atmungsaktive<br />

Kleidung mit Luft- und Feuchtigkeitsregulierung. Textil-Dienstleister<br />

MEWA bietet passende Outdoor-Jacken an. Bei trockener<br />

Wetterlage sind Fleecejacken gute Begleiter: weich, wärmend,<br />

leicht. Bei nasskalten Temperaturen schützten Softshelljacken bei<br />

hohem Tragekomfort und wenn es richtig kalt wird, wärmt die<br />

Winterjacke.<br />

Fünf Prozent Preisvorteil für<br />

Mitglieder<br />

Die Outdoor-Kleidung gibt es<br />

im komfortablen Mietsystem.<br />

Dazu gehören Beratung, Ausstattung<br />

des Teams, Abholen<br />

und Waschen der Kleidung<br />

sowie das Anliefern zu vereinbarten<br />

Terminen. Über Jacken<br />

hinaus bietet MEWA eine große<br />

Auswahl unterschiedlicher Arbeitskleidung<br />

und sorgt dafür,<br />

dass jeder Mitarbeiter immer<br />

saubere Berufskleidung im<br />

Schrank hat. Frische Kleidung<br />

wird zu fest vereinbarten Terminen<br />

angeliefert, die getragene<br />

abgeholt. Reparaturen werden<br />

durchgeführt, Kleidungsstücke<br />

bei Bedarf ersetzt. Auf personelle<br />

Änderungen reagiert MEWA<br />

flexibel: Neue Mitarbeiter werden<br />

größengerecht eingekleidet,<br />

überzählige Stücke werden<br />

zurückgenommen. Fazit: Der<br />

Full-Service von MEWA entlastet<br />

Inhaber wie Mitarbeiter von<br />

lästigen Pflichten rund um die<br />

Pflege und lässt das Team gut<br />

aussehen. Das Service-Paket<br />

gibt es zu besten Konditionen<br />

für Mitglieder des Verbands:<br />

Ein Rahmenvertrag mit MEWA<br />

garantiert ihnen fünf Prozent<br />

Preisvorteil gegenüber den<br />

Normalpreisen.<br />

Kontakt:<br />

MEWA Textil-Service AG & Co. Rodgau,<br />

Otto-Hahn-Straße 11, 63110 Rodgau,<br />

Tel: 06106 6 98 - 451, Fax: 06106 6 98 - 477,<br />

E-Mail: handwerk@mewa.de<br />

17


Nachrichten aus der Region<br />

Junge Entdecker im Steinbruch<br />

FCN nahm wieder am Türöffner-Tag der Sendung mit der Maus teil – 50 Kinder waren begeistert dabei<br />

Zum Türöffner-Tag am 3. Oktober, initiiert von der Sendung mit der Maus, hatte FCN Kinder in den Basaltsteinbruch Suhl/<br />

Haselstein eingeladen. „Auch in diesem Jahr waren wir wieder komplett ausgebucht“, so Andreas Günther-Plönes, Technischer<br />

Leiter der F. C. Nüdling Natursteine GmbH + Co. KG, rundum erfreut und begrüßte nun 50 junge Entdecker, die einen Blick in<br />

den Basaltsteinbruch werfen wollten.<br />

Die Aktion, an der bundesweit<br />

zahlreiche Unternehmen<br />

teilgenommen hatten, ist in<br />

Anlehnung an die Ereignisse<br />

des Mauerfalls entstanden.<br />

„Und auch wir haben nun<br />

gerne unsere Türen geöffnet,<br />

um Kindern zu zeigen,<br />

was es in einem Steinbruch<br />

Interessantes zu sehen gibt“,<br />

berichtet Günther-Plönes.<br />

Natürlich standen an diesem<br />

Tag die Maschinen still – und<br />

es gab für die zwei Gruppen<br />

einiges zu erkunden rund um<br />

das ehemals vulkanisch aktive<br />

Areal. Andreas Günther-Plönes zeigte den Kindern zum Beispiel<br />

Radlader oder Backenbrecher und erklärte, welche Produkte<br />

aus Basalt gefertigt werden – „hier entsteht unter anderem<br />

Asphalt für den Straßenbau“, wie er erläuterte. Doch die kleinen<br />

Besucher durften nicht nur gucken und staunen, sondern auch<br />

selbst Beton anmischen und eine Form mit Beton füllen – so<br />

konnte schließlich jeder ein kleines Andenken mit nach Hause<br />

nehmen. „Das ist voll cool hier“, „eine super Aktion“, „das hat<br />

Spaß gemacht“, lauteten die Kommentare der jungen Teilnehmer.<br />

„Es ist schön zu sehen, wie interessiert alle waren, wie viele<br />

Fragen gestellt wurden“, blickt das Organisationsteam gerne<br />

auf das Event zurück. „Die Kinder hatten ihren Spaß – wir von<br />

FCN aber auch. Und wir können uns vorstellen, auch in Zukunft<br />

wieder mit dabei zu sein, wenn es am 3. Oktober darum geht,<br />

sonst verschlossene Türen für Kinder zu öffnen.“<br />

Kleine Helden erhalten 500,- Euro<br />

Der Bürgerservice (www.buergerservice-fulda.de) hat an<br />

die gemeinnützige Organisation „Kleine Helden“ in Michelsrombach<br />

500,- Euro gespendet. Dieser Verein begleitet und<br />

betreut schwerst- und lebensbegrenzt erkrankte Kinder und<br />

deren Familien. Ein schwer erkranktes Kind oder ein Trauerfall<br />

bringt die gesamte Familie aus dem Gleichgewicht. In dieser<br />

Ausnahmesituation sind die Betroffenen dankbar, wenn sie bei<br />

der Bewältigung des Alltages kompetente Unterstützung und<br />

praxisorientierte Beratung bekommen. Der Verein betreibt einen<br />

ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst. Am Standort<br />

Michelsrombach gibt es ein Tages- und Nachthospiz für Kinder<br />

und Jugendliche. Für den Verein arbeiten zurzeit ca. 28 ehrenamtliche<br />

Mitarbeiter.<br />

von l.: Herbert Büttner, Tobias Gerhart (Bürgerservice), Carina Hillenbrand (Kleine Helden),<br />

Ottmar Wahl (Bürgerservice)<br />

Weitere Informationen:<br />

www.kleinehelden-hospitz.de<br />

18


Nachrichten aus der Region<br />

Architektenforum <strong>2018</strong><br />

Rund 140 Architekten und Fachplaner überzeugten sich beim diesjährigen Architektenforum des Weyherser Holzbauunternehmens<br />

BAUMGARTEN GmbH von den Vorteilen des modernen Holzbaus<br />

Holzbau hat gleich mehrere<br />

Trümpfe im Ärmel, wenn<br />

es um Verdichten, Aufstocken<br />

und mehrgeschossiges<br />

Bauen – vor allem im urbanen<br />

Raum – geht. Holzkennern ist<br />

das längst bewusst. Um auch<br />

jene von den Möglichkeiten<br />

zu überzeugen, die nicht so<br />

dicht am Thema sind, und auch<br />

um letzte Zweifel am modernen<br />

Holzbau auszuräumen,<br />

veranstaltet das Ebersburger<br />

Holzbauunternehmen BAUM-<br />

GARTEN GmbH seit einigen<br />

Jahren eine Kongressreihe, die<br />

nicht nur fachlich, technisch,<br />

sondern auch emotional in<br />

diese Thematik eintaucht.<br />

Am Freitag, 09.11.<strong>2018</strong>, erhielten<br />

mehr als 140 interessierte<br />

Architekten, Bauträger,<br />

Ingenieure als auch Bauherren<br />

bereits zum fünften Mal in Folge<br />

in der eintägigen Veranstaltung<br />

komprimierte Fachinformationen<br />

von renommierten<br />

Holzbauexperten.<br />

Die Idee: Das Expertenwissen<br />

aus erster Hand in Verbindung<br />

mit intensiver Überzeugungsarbeit<br />

soll den Holzbau auf<br />

lange Sicht bei den Entscheidungsträgern<br />

potenzieren.<br />

Schwerpunktthemen des<br />

diesjährigen BAUMGARTEN<br />

Architektenforums waren:<br />

Suffizienz im Bauwesen, das<br />

zukunftsweisende Münchner<br />

Stadtquartier „Prinz-Eugen-<br />

Park“, Schallschutz im Holzbau,<br />

Einsatzmöglichkeiten der<br />

unterschiedlichen Holzbauweisen.<br />

„Weniger ist mehr – Die Kunst<br />

des Weglassens“, so lautete der<br />

erste Beitrag des Kongresses:<br />

Prof. Dipl-Ing. Ingo Gabriel,<br />

Architekt + Geschäftsführer<br />

von Gabriel Architekten aus<br />

Oldenburg beschäftigt sich<br />

schon lange mit der Frage, wie<br />

es gelingen kann, mit begrenztem<br />

Budget zukunftsfähigen<br />

Wohnraum zu schaffen und<br />

in die eigenen vier Wände zu<br />

kommen. Was brauchen wir<br />

eigentlich? Was ist wirklich<br />

notwendig zur Erfüllung der<br />

eigenen Wohnträume? Mit<br />

Hilfe konkreter Praxisbeispiele<br />

veranschaulichte er für die<br />

Kongressteilnehmer nachvollziehbar<br />

den Begriff Suffizienz<br />

und was jeder ganz konkret<br />

tun kann, um das richtige Maß<br />

bei Bauprojekten oder Sanierungen<br />

zu finden.<br />

Von links nach rechts: Dipl. Ing. Volker Baumgarten, Dipl.-Ing. Ulf Rössler, Prof. Dipl-Ing. Ingo<br />

Gabriel, Dipl.-Ing. Frank Lattke, Dipl.-Ing. Dr. Martin Teibinger, Dipl.-Ing. Henning Klattenhoff<br />

Dipl.-Ing. Ulf Rössler, Architekt<br />

+ Geschäftsführer dressler<br />

mayerhofer rössler architekten,<br />

stellte ein außergewöhnliches<br />

urbanes Holzbauprojekt vor:<br />

Auf dem Areal der ehemaligen<br />

Prinz-Eugen-Kaserne in<br />

Oberföhring-Bogenhausen<br />

entsteht derzeit ein großes,<br />

neues Stadtquartier für ca.<br />

4.500 Menschen mit rund<br />

1.800 Wohnungen und vielfältiger<br />

Infrastruktur. Innerhalb<br />

der ökologischen Mustersiedlung<br />

des Quartiers plant die<br />

Baugemeinschaft „Der Kleine<br />

Prinz“ architektonisch ansprechende<br />

und zeitgemäße Atriumhäuser.<br />

Helle Räume, gut<br />

durchdachte variable Grundrisse,<br />

gemeinschaftlich genutzte<br />

Bereiche, sowie die Umsetzung<br />

hoher Qualitätsstandards sind<br />

einige Merkmale des Objekts.<br />

Im Laufe der vergangenen<br />

Jahrzehnte haben sich verschiedene<br />

moderne Holzbauweisen<br />

entwickelt, die alle<br />

ihre speziellen Vorteile und<br />

Eigenarten aufweisen. Die<br />

wichtigsten Holzbauweisen<br />

und deren ideale Einsatzmöglichkeiten<br />

(vom Holzskelettbau,<br />

Holzmassivbau,<br />

Holzrahmenbau, Holztafelbau<br />

bis hin zum Holzmodulbau)<br />

wurden von Dipl.-Ing. Henning<br />

Klattenhoff, Fachbereichsleiter<br />

bei Assmann Beraten + Planen,<br />

Hamburg, vorgestellt.<br />

Die derzeitige Entwicklung vom<br />

Einfamilienhaus zum mehrgeschossigen<br />

Wohnungsbau<br />

stellt für den Holzbau in Sachen<br />

Schallschutz eine Herausforderung<br />

dar. Dipl.-Ing. Dr. Martin<br />

Teibinger, Experte für Bauphysik,<br />

Autor und Bau-Sachverständiger<br />

aus Wien, überzeugte die<br />

Teilnehmer des Kongresses mit<br />

einer eindrucksvollen Akustik-<br />

und Schalldemonstration:<br />

„Wir müssen Lösungen für den<br />

tiefen Frequenzbereich finden.“<br />

Und gleichzeitig betonte er,<br />

dass es gilt, die Vorteile der<br />

qualitativ hochwertigen und<br />

kontrollierbaren Vorfertigung<br />

im Werk zu nutzen und die<br />

Zusammenarbeit mit den<br />

beteiligten Gewerken durch<br />

vorausschauende Planung und<br />

Kontrolle der Ausführung zu<br />

optimieren, um dadurch Baufehler<br />

zu vermeiden.<br />

Der moderne Holzbau hat<br />

sich technisch in den letzten<br />

Jahrzehnten rasant entwickelt.<br />

So gilt es heute vor allem, den<br />

Planungsprozess im Übergang<br />

von der Entwurfs- zur Ausführungs-<br />

und Werkstattplanung<br />

zu optimieren. Frank Lattke,<br />

Dipl.-Ing. Architekt BDA lattke<br />

architekten aus Augsburg, stellte<br />

das praxiserprobte Konzept<br />

„leanWOOD“ vor. Hier bietet<br />

der integrale Planungsprozess<br />

eine durchgängige Kooperation<br />

zur Erstellung der Planunterlagen<br />

für die Produktion und den<br />

Bau von Gebäuden mit hohem<br />

Vorfertigungsgrad.<br />

19


Ehrungen<br />

25 Jahre Metallbau Storch<br />

von l.: Diana Storch-Müllner, Joseph Storch, Bernhard Storch, Renate Storch, Lothar Storch,<br />

Herbert Büttner<br />

Fleischmann Bau feiert 50-jähriges Bestehen<br />

Metallbau Storch in Niederbieber konnte in diesem Jahr das<br />

25jährige Betriebsjubiläum feiern. Firmengründer Lothar Storch<br />

hatte 1991 seine Meisterprüfung abgelegt. Weil er aber damals<br />

keine adäquate Meisterstelle angeboten bekam, machte er sich<br />

kurzerhand selbstständig. Hierfür baute er den Stall des einstigen<br />

landwirtschaftlichen Betriebes seines Vaters zur Werkstatt um. Mit<br />

zwei Aushilfskräften fing er dann an. Ehefrau Renate unterstützte<br />

ihn von Anfang an im kaufmännischen Bereich.<br />

Heute kommen die Kunden von Metallbau Storch nicht nur aus der<br />

Region, sondern auch aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und<br />

dem Raum Würzburg. Seine beiden Söhne Joseph und Bernhard<br />

sowie Tochter Diana Storch-Müllner arbeiten inzwischen ebenfalls<br />

im Unternehmen mit. Der Betrieb hat sich auf Geländer, Stahlbalkone,<br />

Treppen und Carports spezialisiert. Zum Betriebsjubiläum<br />

überreichte KH-Geschäftsführer Dr. Herbert Büttner eine Ehrenurkunde<br />

und gratulierte im Namen der Metall-Innung Fulda-Hünfeld<br />

sowie des gesamten Fuldaer Handwerks.<br />

Die Firma Fleischmann Bau feierte im Oktober ihr 50-jähriges<br />

Bestehen. Im Jahre 1968 wurde das Unternehmen von<br />

Karl Fleischmann als Wohn-und Hausbaufirma gegründet und<br />

hat sich kontinuierlich mit Tiefbau, Hochbau, Denkmalpflege<br />

v.l.: Bernd Woide, Markus Meysner, Alois Rhiel, Klaus Jörges, Karl Fleischmann,<br />

Lars Fleischmann, Herbert Büttner Andreas Lieberknecht<br />

und dem Bauen von Wohnanlagen fortentwickelt. Durch den<br />

familiären Umgang mit den Mitarbeitern und der engen Bindung<br />

zur Region zeichnet sich die Firma aus. Der Sohn des Gründers<br />

Lars Fleischmann ist seit 1994 im Unternehmen tätig und führt<br />

gemeinsam mit Klaus Jörges seit 2015 die Geschäfte. Die feste<br />

Verankerung in der Region sieht Fleischmann als einen wichtigen<br />

Erfolgsfaktor. Dank richtete Karl Fleischmann insbesondere an<br />

zahlreiche langjährige Mitarbeiter, die die Firma über viele Jahre<br />

begleitet und aufgebaut hätten.<br />

Fleischmann Bau beschäftigt heute ca. 70 Mitarbeiter und ist<br />

damit für die Region ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die<br />

Festrede zum Jubiläum hielt der ehemalige Hessische Wirtschaftsminister<br />

Alois Rhiel. Grußworte sprachen Landrat Bernd<br />

Woide, Markus Meysner, KH-Geschäftsführer Dr. Herbert Büttner,<br />

Andreas Lieberknecht vom Verbamd baugewerblicher Unternehmer<br />

sowie Klaus Jörges.<br />

Artgerechte Tiernahrung in Oberkalbach und Fulda<br />

Frank Wirthmann aus Oberkalbach beschäftigt sich seit acht<br />

Jahren mit gesunder Ernährung für Tiere. Er vertreibt die Nahrung<br />

mit seinem „VERITAS“-Fischdienst, beliefert dabei mehr als<br />

250 Kunden mit mittlerweile über 400 Artikeln im Kreis Fulda,<br />

Rhön-Grabfeld bis nach Lauterbach oder Bad Hersfeld. Das Lager<br />

befindet sich in Oberkalbach. Zusätzlich führt Wirthmann seit zwei<br />

Jahren mit seiner Ehefrau Karina den „Rhöner BARF-Shop“ in der<br />

Kohlhäuser Straße 105<br />

in Fulda. BARF steht für<br />

„Biologisch Artgerechtes<br />

Rohes Futter“. Die<br />

BARF-Ernährung für<br />

den Hund besteht niemals<br />

ausschließlich aus<br />

rohem Fleisch, sondern<br />

enthält Inhaltsstoffe<br />

wie Obst, Gemüse, Knochen<br />

und Öle. Anders<br />

sieht das Barfen bei<br />

der Katze aus: Da gibt es ausschließlich rohes Fleisch. Chemische<br />

Zusätze sind jedenfalls für Hund und Katze beim Barfen tabu.<br />

Ein Tierfreund war Frank Wirthmann schon immer. Auch als kleines<br />

Kind. Dennoch war die Skepsis bei Familie und Freunden groß, als<br />

der gelernte Schriftsetzer sich für eine berufliche Neuorientierung<br />

entschied. Der Vertrieb von gesunder Tiernahrung sollte es sein.<br />

„Die richtige Entscheidung, ich habe sie nie bereut“, bilanziert<br />

Wirthmann, der sich mittlerweile ein großes Netzwerk mit Tierärzten,<br />

Tierheilpraktikern und zufriedenen Kunden aufgebaut hat.<br />

Die Kunden schätzen an Wirthmann, dass er einmal im Monat<br />

zuverlässig und pünktlich vorbeikommt und frei Haus die bestellte<br />

Ware bringt. Da wird bei der Auslieferung ein wenig gefachsimpelt<br />

und beraten. Kein Wunder, dass da freundschaftliche Verhältnisse<br />

entstanden sind.<br />

Frank Wirthmann, der noch Vertriebs- und Kooperationspartner<br />

sucht, ist der große Spaß an seinem Beruf deutlich anzumerken:<br />

„Ich freue mich sehr, wenn es den Tieren meiner Kunden gut geht.<br />

Dann habe ich alles richtig gemacht.“<br />

www.rhoener-barfshop.de<br />

20


Ehrungen<br />

Viele runde Arbeitsjubiläen bei AutoRuppert<br />

Der Nutzfahrzeugbetrieb und Vertragspartner von Mercedes-<br />

Benz in Petersberg freute sich darüber, im August gleich mehrere<br />

Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsausfluges zu ehren.<br />

Seit Jahren ist es für die Geschäftsleitung von AutoRUPPERT eine<br />

Freude, viele langjährige Mitarbeiter ab 25 Jahre Betriebszugehörigkeit<br />

auszuzeichnen und den Anlass gebührend zu feiern.<br />

Als Ort für die diesjährige Ehrung der jeweiligen Mitarbeiter hatte<br />

man sich das PS.Depot für LKW und Busse in Einbeck ausgewählt,<br />

um auch gleichzeitig die historischen Nutzfahrzeuge zu besichtigen.<br />

Dieses Museum bot eine schöne Kulisse für die vier Jubilare,<br />

die mit einer Urkunde der Kreishandwerkerschaft geehrt wurden.<br />

Zwei Jubilare sind bereits 40 Jahre im Betrieb beschäftigt, Uwe<br />

Goldbach als Kfz-Mechaniker und Michael Jakob als kaufmännischer<br />

Mitarbeiter bzw. Lagerist. Sven Hawel startete als Azubi für<br />

Kfz-Elektrik vor 30 Jahren und Heiko Sochor vor 25 Jahren.<br />

Die heutigen Spezialgebiete der Jubilare haben sich im Laufe<br />

der Jahre im digitalen Zeitalter verändert. In den Vordergrund<br />

tritt das Arbeiten mit Diagnosegeräten und speziellen Programmen<br />

zur Fehlerdiagnose am Fahrzeug. Doch die Arbeitszeit von<br />

damals hat sich gewandelt; arbeitet man heute in einem Zweischichtbetrieb<br />

von 7-22 Uhr. Auch für Michael Jakob hat sich<br />

einiges in den 40 Jahren im Lager des Nutzfahrzeugbetriebes<br />

von l.: Lothar Staadtlich, Michael Jakob, Uwe Goldbach, Heiko Sochor, Sven Hawel, Gerlinde<br />

Staadtlich<br />

verändert. Wurde früher noch vieles im Lager handschriftlich<br />

aufgezeichnet, so ist heute alles online erfasst und vernetzt. Die<br />

Firmenleitung dankte den Jubilaren für deren Zuverlässigkeit,<br />

Vielseitigkeit und hervorragende Arbeitsqualität und freut sich<br />

auf weitere gute Zusammenarbeit.<br />

Walburga Seeliger – 50 Jahre im Dienste der Kunden<br />

Friseurmeisterin Walburga Seeliger (64) konnte jetzt ihr 50jähriges<br />

Arbeitsjubiläum begehen. Ihre Karriere im Friseurhandwerk hatte sie<br />

1968 mit einer Lehre im elterlichen Betrieb in Gersfeld begonnen.<br />

Großvater Georg Seeliger hatte dort 1948 einen Salon eröffnet und<br />

diesen zum 1. Januar 1968 an Sohn Hubert mit Ehefrau Eva übergeben.<br />

1977 legte Walburga Seeliger die Meisterprüfung in Forchheim<br />

ab. Am 1. Januar 2007 übernahm sie dann den elterlichen Salon in<br />

dritter Generation. Aufgrund der langen beruflichen Tätigkeit hat<br />

Seeliger sich einen großen Kundenstamm aufgebaut, für den sie<br />

gerne noch möglichst lange da sein möchte. Bis heute hat sie noch<br />

an keinem Tag bereut, diesen<br />

Beruf erlernt zu haben. Zum<br />

50jährigen Arbeitsjubiläum<br />

überbrachte Gabriele Leipold,<br />

stv. Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda, die<br />

Glückwünsche der Friseur-Innung<br />

und des gesamten Fuldaer<br />

Handwerks und überreichte<br />

eine Ehrenurkunde.<br />

„Fachkompetenz,<br />

regionale Nähe<br />

und Kontinuität!“<br />

Walburga Seeliger<br />

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />

Wir machen den Weg frei.<br />

Die Genossenschaftliche Beratung der Volksbanken Raiffeisenbanken stellt Ihre<br />

unternehmerischen Pläne und Vorhaben sowie Ihre privaten Ziele und Wünsche<br />

in den Mittelpunkt. Überzeugen auch Sie sich von unserer Qualität vor Ort.<br />

Vereinbaren Sie unter 0661 289-0 direkt einen Termin mit unseren Beratern.<br />

vrbankfulda.de<br />

VR Bank Fulda eG<br />

21


Ehrungen<br />

„Am wichtigsten sind mir die Menschen“ –<br />

Ursula Simon feiert 40jähriges Arbeitsjubiläum<br />

von l.: Yvonne Simon, Gabriele Leipold, Ursula Simon, Christian Simon<br />

Ursula Simon (65) konnte jetzt ihr 40jähriges Arbeitsjubiläum in<br />

der Firma SIMONMETALL in Tann-Günthers begehen. Als ausgebildete<br />

Einzelhandelskauffrau heiratete sie 1977 Bernhard Simon. Als<br />

dieser 1978 den Betrieb von seinem Vater in Günthers übernahm,<br />

trat sie in den Betrieb als kaufmännische Mitarbeiterin ein. Die Anfangsjahre<br />

waren nicht so einfach. Der Standort Günthers war nur<br />

Dirk Staubach für 25jähriges Meisterjubiläum geehrt<br />

wenige Hundert Meter von der innerdeutschen Grenze entfernt.<br />

Der Schwiegervater war erkrankt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann<br />

Bernhard stellten sie jedoch den Betrieb im Lauf der Jahre auf eine<br />

solide Basis. Es wurde kräftig investiert. War es bei der Übernahme<br />

noch ein kleiner Familienbetrieb mit einem Auszubildenden gewesen,<br />

wuchs dieser im Laufe der Jahre auf heute 35 Mitarbeiter mit<br />

vier Auszubildenden.<br />

Auch wenn 2013 die Übergabe an die nächste Generation erfolgte,<br />

an Sohn Christian Simon mit Schwiegertochter Yvonne, ist Ursula<br />

Simon bis heute als kaufmännische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie<br />

kümmert sich um die Buchhaltung und vor allem auch um die Mitarbeiter.<br />

Denn für Ursula Simon steht sowohl im privaten als auch<br />

im geschäftlichen Bereich immer der Mensch im Mittelpunkt ihrer<br />

Tätigkeit. Ursula Simon gehört zu den Gründungsmitgliedern des<br />

Arbeitskreises Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH Fulda e.V.)<br />

und war16 Jahre im Vorstand tätig. UFH Fulda gibt es seit 1991.<br />

Gabriele Leipold, stellvertretende Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda, überbrachte die Glückwünsche der Metall-Innung<br />

Fulda-Hünfeld und des gesamten Fuldaer Handwerks und<br />

überreichte an die Jubilarin eine Ehrenurkunde.<br />

Dirk Staubach (l.), Herbert Büttner<br />

Dirk Staubach aus Fulda ist<br />

jetzt für sein 25jähriges Meisterjubiläum<br />

geehrt worden.<br />

Ursprünglich wollte Staubach<br />

mal Industriekaufmann lernen<br />

und hatte hierfür auch schon<br />

eine Lehrstelle in Aussicht.<br />

Doch dann kam es ganz anders.<br />

Weihnachten 1985 stellte<br />

ihn sein Vater vor die Entscheidung,<br />

statt Industriekaufmann<br />

doch lieber Dachdecker zu lernen.<br />

Hintergrund hierfür war,<br />

dass sein Vater beschlossen<br />

hatte, die Firma von Dachdeckermeister<br />

Hans Koblowsky<br />

in Fulda zu übernehmen, weil<br />

dieser keinen Nachfolger<br />

hatte. Und seinen Sohn Dirk<br />

wollte er gleich als ersten Auszubildenden<br />

mit einstellen.<br />

Folglich begann Dirk Staubach<br />

1986 die Ausbildung<br />

zum Dachdecker bei seinem<br />

Vater. Nach der Gesellenprüfung<br />

folgten nach einigen<br />

Gesellenjahren die Meisterprüfung<br />

und direkt im<br />

Anschluss daran die Prüfung<br />

zum Betriebswirt des Handwerks.<br />

2001 übernahm dann<br />

Dirk Staubach den Betrieb<br />

von seinem Vater und führt<br />

ihn seitdem zusammen mit<br />

seinem Bruder Timo. Der<br />

Meisterbetrieb Hans Koblowsky<br />

OHG beschäftigt heute<br />

ca. 10 Mitarbeiter und bildet<br />

regelmäßig aus. Dr. Herbert<br />

Büttner, Geschäftsführer der<br />

Kreishandwerkerschaft Fulda,<br />

gratulierte Staubach zum<br />

Meisterjubiläum im Namen<br />

der Dachdecker-Innung Fulda<br />

sowie des gesamten Fuldaer<br />

Handwerks und überreichte<br />

eine Ehrenurkunde.<br />

„Ein Aushängeschild unserer Firma“ Firmenchef Peter Wetter ehrt Udo Röhm für 25 Jahre Treue<br />

22<br />

Seit 25 Jahren arbeitet Udo<br />

Röhm (l.) für den Heizung- und<br />

Sanitärbetrieb Theo Weber<br />

GmbH in Eichenzell. Für diese<br />

Treue zum Unternehmen wurde<br />

Röhm jetzt von Firmeninhaber<br />

Peter Wetter (r.) geehrt. Röhm<br />

ist eigentlich gelernter Maler<br />

und Lackierer. Zur Theo Weber<br />

GmbH kam er, weil er damals<br />

in der Firmenimmobilie in der Turmstraße 6 arbeitete. „Umfeld und<br />

Arbeitsklima haben mir gut gefallen, deshalb bin ich recht schnell<br />

gewechselt“, erinnert sich der 54-Jährige, der ebenfalls aus Eichenzell<br />

stammt. In seiner Freizeit fährt er gerne Motorrad. Organisiert ist<br />

Röhm im Motorradclub „Iron Horses“ Hofbieber.<br />

Der Jubilar wird in der Fertigmontage,<br />

bei Dach- und<br />

Spenglerarbeiten sowie nach<br />

Wasserschäden eingesetzt.<br />

Peter Wetter, seit 2008 Inhaber<br />

des Unternehmens, ist voll des<br />

Lobes für seinen Mitarbeiter: „Er<br />

ist aufgrund seiner freundlichen<br />

Art sehr beliebt bei den Kunden.<br />

Udo ist ein Aushängeschild und<br />

überall gern gesehen, wo er<br />

schon mal gearbeitet hat.“<br />

Bei der Firma Theo Weber GmbH<br />

arbeiten neben Firmenchef<br />

Wetter sechs Monteure, eine<br />

Bürokraft sowie zwei Auszubildende.<br />

Das Unternehmen<br />

besteht länger als 325 Jahre. Der<br />

Firmenleitspruch lautet: „Wasser,<br />

Wärme, Wohlbehagen“.


Ehrungen<br />

„Starke Wurzeln“ und innovative Produkte Traditionsbetrieb FCN feiert 125-Jähriges<br />

„125 Jahre FCN, 125 Jahre<br />

Familienunternehmen, 125 Jahre<br />

kontinuierliche Entwicklung.<br />

Es muss etwas dran sein, wenn<br />

zu unserem Firmenjubiläum<br />

ein Artikel in der Fachzeitschrift<br />

,Baustoffmarkt‘ überschrieben<br />

wurde mit ,Starke Wurzeln‘“, begann<br />

FCN-Geschäftsführer Peter<br />

Nüdling seine Ansprache zur Jubiläumsfeier<br />

für die FCN-Mitarbeiter<br />

und deren Angehörigen. Mehr als<br />

400 Gäste waren der Einladung in<br />

den alten Hünfelder Lokschuppen<br />

gefolgt und blickten gemeinsam<br />

mit der Geschäftsführung auf die<br />

erfolgreiche Unternehmensgeschichte<br />

zurück.<br />

FCN habe alle industriellen<br />

Entwicklungsschritte seit<br />

Industrie 1.0 mitgemacht, so<br />

Nüdling, von der Mechanisierung<br />

über Einführung der EDV bis<br />

zur aktuellen Digitalisierung in<br />

Zeiten von Industrie 4.0. Er ging<br />

auf den Unternehmensgründer<br />

Franz Carl Nüdling ein, der einst<br />

den Bahnbau in der Rhön nutzte,<br />

um Baumaterialien für die neue<br />

Zugstrecke Fulda – Hilders sowie<br />

für den Straßenbau herzustellen,<br />

auf den Umzug der Unternehmenszentrale<br />

nach Fulda, auf<br />

nachfolgende Generationen und<br />

viele FCN-Meilensteine – etwa<br />

die erste Asphaltmischanlage,<br />

die 1932 im Basaltwerk Seiferts<br />

errichtet wurde.<br />

Gegen Ende des Krieges wurden<br />

im Werk Seiferts die ersten Betonsteinprodukte<br />

hergestellt, 1947<br />

startete die erste maschinelle<br />

Produktion von Betonprodukten<br />

im Werk Rupsroth. 1951 dann<br />

die Übernahme des Basaltwerks<br />

Suhl. Anfang der 1960er Jahre<br />

stand FCN bereits auf mehreren<br />

Standbeinen: Gesteinskörnungen<br />

für den Straßen- und<br />

Betonbau sowie die Weiterveredelung<br />

des eigenen Materials in<br />

Asphaltmischgut und kleinformatige<br />

Betonprodukte. Mit der<br />

Übernahme des Betonwerks<br />

Grünkorn in Fulda ergänzten ab<br />

1964 Betonrohre und Fertigteile<br />

das Produktsortiment.<br />

Die 1970er und 1980er Jahre<br />

waren geprägt von Erweiterungen<br />

des Produktsortiments,<br />

und die EDV hielt Einzug in<br />

Buchhaltung und Produktion.<br />

Der Mauerfall 1989 brachte FCN<br />

neue Märkte und neue Standorte:<br />

Fambach, Wandersleben<br />

und Sonneborn. Hochmoderne<br />

Investition in die Zukunft war<br />

die Errichtung eines neuen<br />

Plattenwerkes in Wandersleben.<br />

„FCN ist in der Branche ebenfalls<br />

als innovatives Unternehmen<br />

angesehen“, sprach Peter<br />

Nüdling moderne Produktentwicklungen<br />

des Unternehmens<br />

an und nannte als Beispiel das<br />

AirClean-Pflaster zur Reduktion<br />

von Luftschadstoffen.<br />

Geschäftsführer Bernhard Pilz<br />

ging auf das Familienunternehmen<br />

FCN ein, deren heutige<br />

Eigentümer allesamt Nachkommen<br />

von Franz Carl Nüdling<br />

sind. „Als der Firmengründer<br />

1893 den Grundstein für das<br />

Unternehmen legte, hatte er<br />

sicherlich nicht im Kopf, dass<br />

sein Betrieb eine solche Entwicklung<br />

nehmen wird“, so Pilz.<br />

„125 Jahre bedeuten auch für<br />

eine betriebliche Organisation<br />

ein beachtliches Alter. Unternehmen<br />

unterliegen zwar keinem<br />

biologischen Alterungsprozess,<br />

sie müssen aber fit und jung<br />

gehalten werden, indem sie sich<br />

den Anforderungen der Zeit<br />

stellen.“<br />

25 Jahre Betriebszugehörigkeit,<br />

in etlichen Fällen auch noch<br />

einige Jahre mehr, seien bei FCN<br />

keine Seltenheit, sondern eher<br />

der Regelfall. Gerade in den Rhöner<br />

Betrieben arbeitet mitunter<br />

schon die dritte Generation<br />

für das Unternehmen Nüdling.<br />

Bernhard Pilz: „Das macht uns als<br />

Arbeitgeber einerseits stolz, ist<br />

andererseits aber auch Verpflichtung,<br />

das Unternehmen<br />

verantwortungsbewusst und<br />

auf die Anforderungen der Zeit<br />

ausgerichtet zu führen, um dieses<br />

an nachfolgende Generationen<br />

weitergeben zu können.“<br />

www.nuedling.de<br />

Ihre Kunden-Weihnachtspräsente:<br />

Ob rot, weiß oder rosé – wir bieten das passende Weihnachtspräsent<br />

für den Geschmack Ihrer Kunden!<br />

Erstklassige Weine aus dem<br />

Weingut Friedrich Altenkirch<br />

oder aus ganz Europa und<br />

Übersee.<br />

Hier finden Sie garantiert Ihren<br />

Lieblingswein, Dessertweine,<br />

Sekt, Champagner und andere<br />

edle Spirituosen.<br />

Breuers<br />

Weinhandel<br />

Michael Breuer<br />

Pfandhausstraße 5<br />

36037 Fulda<br />

Tel.: 0661 / 22901<br />

E-Mail:<br />

info@breuers-weinhandel.de<br />

www.breuers-weinhandel.de<br />

■ Lieferung nach Hause oder in Ihre Firma<br />

■ Natürlich beliefern wir als Weinfachhändler<br />

auch die Gastronomie<br />

Unser besonderer Service:<br />

■ persönliche Beratung<br />

mit Verkostung bei<br />

der Auswahl Ihrer<br />

Geschenkpackung<br />

■ individuelle<br />

Zusammenstellung<br />

Ihrer Geschenkpackungen<br />

und Holzboxen. Liebevoll verpackt<br />

nach Ihren Wünschen.<br />

23


Ehrungen<br />

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks <strong>2018</strong> (Eliana Höll)<br />

Jedes Jahr treten die Gesellen jeweils in ihrem Fachbereich an,<br />

um ihr Können unter Beweis zu stellen. Durch Abschluss der Gesellenprüfung<br />

mit mindestens einer Leistungsbewertung der Note<br />

zwei, sowohl praktisch als auch schriftlich, qualifizieren sie sich zur<br />

Teilnahme an den Meisterschaften, die in diesem Jahr zum zweiten<br />

Mal in Folge in der Lehrbauhalle in Fulda ausgetragen wurden.<br />

Ziel ist es, ein bestimmtes Werkstück innerhalb einer vorgegebenen<br />

Zeit herzustellen. Die Arbeitsmaterialien und Bedingungen sind für<br />

die Teilnehmer gleich und jeder kann sich seine Zeit für Planung,<br />

Pausen und Durchführung frei einteilen. Am Ende bewertet eine<br />

Jury die Ergebnisse und vergibt Punkte.<br />

In den Berufsgruppen Maurer<br />

und Stuckateur gingen aus der<br />

Firma Günther Bau die zwei Gesellen<br />

Roman Breitung (Maurer)<br />

und Lucas Schäfer (Stuckateur)<br />

in diesem Jahr als Landessieger<br />

hervor. Bei den Stuckateuren<br />

handelt es sich bei allen vieren<br />

um Auszubildende dieser Firma.<br />

Schon in den letzten Jahren lag<br />

dort die Quote von Kammerund<br />

Landessiegern stets hoch.<br />

Roman Breitung (19) schloss in<br />

diesem Jahr seine Ausbildung<br />

zum Maurer ab und arbeitet<br />

nun im Bauunternehmen<br />

Jürgen Breitung. Engagiert und<br />

zukunftsorientiert plant er die<br />

Weiterbildung auf der Techniker Schule oder die Ausbildung zum<br />

Meister. Doch die Handwerksmeisterschaften sind für ihn noch nicht<br />

vorbei. Die Vorbereitungen und das Üben für den Bundesentscheid,<br />

der im November <strong>2018</strong> in Erfurt stattfindet, sind in vollem Gange.<br />

Lucas Schäfer (22) studiert seit seinem Abschluss Architektur in<br />

Kassel. „Ich kann jedem nur raten, einen handwerklichen Beruf zu<br />

ergreifen!“ sagte er überzeugt beim Gespräch mit uns und seinem<br />

Ausbilder. Die Ausbildung und damit die praktische Erfahrung bieten<br />

ihm im Bereich der Architektur Ansätze und Blickwinkel, die das<br />

reine Studium nicht vermitteln kann.<br />

Die Handwerksmeisterschaften bieten die Möglichkeit, die eigenen<br />

Fertigkeiten zu vertiefen und im Rahmen des Wettbewerbs durch<br />

entsprechende Erfolge auf Kammer-, Landes-, Bundes- sowie der<br />

globalen Ebene zu demonstrieren.<br />

100 Jahre Schuhmacher Vey<br />

Sein 100jähriges Bestehen feiert in diesen Tagen der traditionsreiche<br />

Schuhmacherbetrieb Joachim Vey in Fulda. Die Geschichte<br />

dieses Betriebes spiegelt die Entwicklung des Schuhmacherhandwerks<br />

im Landkreis Fulda wieder. Der Grundstein zum 100jährigen<br />

Jubiläum legte der 1883 in Poppenhausen geborene Damian Vey.<br />

Nach Lehr- und Gesellenzeit machte er sich am 15. Dezember 1918<br />

in der Edelzeller Straße in Fulda selbstständig und legte am 20. April<br />

1920 in Fulda die Meisterprüfung ab. Die Prüfungskommission unter<br />

Leitung von Franz Kramer setzte sich aus bekannten Fuldaer Meistern<br />

zusammen. Die Schuhmachermeister Althaus, Ritzel, Vogler<br />

und Fleischer waren stadtbekannte Persönlichkeiten.<br />

Im Jahr 1924 kaufte Damian Vey das Haus in der Florengasse 57,<br />

dem heutigen Betriebssitz. Die Werkstatt wurde im ersten Stock<br />

eingerichtet. Nach einer Erweiterung erfolgte 1928 der Umzug ins<br />

Erdgeschoss, wo Meister Damian Vey schon damals drei Gesellen<br />

beschäftigte. In den 30er Jahren übernahm Sohn Josef Vey die<br />

Werkstatt und baute den Betrieb weiter aus. Es wurden vier Gesellen<br />

und zwei Auszubildende beschäftigt. Der seit 1963 im Betrieb tätige<br />

Enkel Joachim Vey übernahm das Geschäft schließlich im Jahr 1977.<br />

1983 wurde Josef Vey mit dem goldenen <strong>Meisterbrief</strong> für 50 Jahre<br />

Meisterprüfung ausgezeichnet.<br />

von l.: Sylvia Franc-Kotsch, Joachim Vey, Herbert Büttner<br />

Zum 100jährigen Jubiläum gratulierten Sylvia Franc-Kotsch, Obermeisterin<br />

der Innung der Bekleidungshandwerke Fulda, sowie Dr.<br />

Herbert Büttner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda,<br />

und überreichten eine Ehrenurkunde an Joachim Vey.<br />

24


Ausbildung<br />

Auszubildende aus Kamerun starten bei der Metzgerei Robert Müller<br />

In Zusammenarbeit mit dem Studienkolleg Etall in Kamerun<br />

unter der Federführung von Dr. Baudouin Tameze hat die Kreishandwerkerschaft<br />

damit begonnen, junge Leute aus Kamerun für eine<br />

Ausbildung in Deutschland anzuwerben. Die ersten sind inzwischen<br />

in Fulda eingetroffen und haben ihre Ausbildung begonnen.<br />

Einer von ihnen ist Emmanuel Kant Ndjoumessi, der sich für eine<br />

dreijährige Ausbildung zum Fleischer bei dem Familienunternehmen<br />

Robert Müller in Flieden-Rückers entschieden hat. Zuvor hat<br />

er über ein Jahr lang das Studienkolleg Etall in Kamerun besucht,<br />

um auf den Einsatz in Deutschland vorbereitet zu werden. Neben<br />

dem Abitur und guten Deutschkenntnissen bekommen die jungen<br />

Menschen dort bereits eine Berufsorientierung. So absolvieren sie<br />

bis zum Niveau B2 fast 1000 Stunden Deutsch mit unterschiedlichen<br />

Schwerpunkten.<br />

Hessens bester Metallbau kommt von SIMONMETALL<br />

Der Ausbildungsbetrieb ist mit Emmanuel sehr zufrieden. Ein weiterer<br />

Auszubildender aus Kamerun wird deshalb demnächst dazu<br />

kommen. Von Vorteil ist, das in der Region Fulda bereits zahlreiche<br />

junge Leute aus Kamerun leben und deshalb auch die soziale Integration<br />

einfacher ist.<br />

Auch wenn das Prozedere insgesamt nicht ganz einfach ist, wird die<br />

Kreishandwerkerschaft Fulda den Kontakt zu Dr. Tameze und Etall<br />

weiter ausbauen. Denn der Bedarf an guten Bewerbern für eine<br />

Ausbildung im Handwerk ist riesig. Bei einer Arbeitslosenquote von<br />

über 70 Prozent und einem Durchschnittseinkommen von um die<br />

300 Euro bietet unsere Region diesen jungen Leuten eine riesen<br />

Chance. Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft ist Dr.<br />

Herbert Büttner.<br />

www.etall.de<br />

Jedes Jahr nach den Berufsabschluss- und Gesellenprüfungen<br />

ehrt das Deutsche Handwerk im dreistufigen Leistungswettbewerb<br />

PLW („Profis leisten was“) die besten Junghandwerker des Ausbildungsjahres.<br />

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks<br />

findet bereits seit 1951 unter der Federführung des Zentralverbands<br />

des Deutschen Handwerks (ZDH) statt und steht unter der<br />

Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Teilnahmeberechtigt sind<br />

Junghandwerker aus rund 140 Berufen.<br />

Die jahrgangsbesten Gesellinnen und Gesellen messen sich in drei<br />

Stufen miteinander:<br />

1. Zuerst ermittelt die jeweilige Handwerkskammer die Kammersieger,<br />

also die besten Prüfungsabsolventen der Region.<br />

2. In der nächsten Stufe treffen diese auf Landesebene aufeinander.<br />

3. In der finalen Runde kämpfen die Landessieger schließlich auf<br />

nationaler Ebene um den Titel „Bundessieger“.<br />

Dieses Jahr hat es Robin Gaß von der Firma SIMONMETALL in der<br />

ersten Stufe bereits bis ganz nach vorn geschafft. Mit seinem Abschlusswerk,<br />

einer „kleinen Kantbank“, ist er Landessieger seiner Klasse<br />

geworden. Die Firma SIMONMETALL, ganz besonders Christian<br />

Simon, ist stolz auf Robin Gaß und drückt alle Daumen, dass es in der<br />

nächsten Stufe auf Bundesebene genauso erfolgreich weiterläuft!<br />

Das Zeug zum Profi<br />

Werkzeuge Werkzeugmaschinen<br />

Der ISUZU D-MAX. Ein Pick-Up.<br />

Viele Möglichkeiten z. B. das Modell Kipper<br />

Arbeitsschutz<br />

Schweißtechnik<br />

Betriebseinrichtungen Eintracht Frankfurt Fanartikel<br />

• Bis zu 3,5 Tonnen Anhängelast<br />

• Vielfältige Laderaumabdeckungen,<br />

wie z. B. Hardtops<br />

• Laderaumwanne, Laderaumbeschichtung<br />

mit rutschfester<br />

Oberfläche<br />

• Verschiedene Einbau- und<br />

Befestigungselemente<br />

• Zuschaltbarer Allradantrieb<br />

• Als Dreiseitenkipper erhältlich<br />

• Großzügige Platzverhältnisse in<br />

Fahrerkabine und im Laderaum<br />

• Ausziehbarer Ladeboden<br />

• Maßgeschneiderte Ausstattung<br />

für jede Branche<br />

• u. v. m.<br />

• Fanartikel • Tickets • Auswärtsfahrten<br />

www.wemag.de<br />

Tel.: (06 61) 94 60-730 · wemag@wemag.de<br />

25


Ausbildung<br />

Was eine Berufsausbildung im Handwerk attraktiv macht<br />

Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen durch das BIBB<br />

Von 2009 bis 2017 hat sich die Zahl der unbesetzten Lehrstellen<br />

im Handwerk verdreifacht. In einigen Regionen und<br />

Berufen blieben bereits mehr als 20 Prozent der angebotenen<br />

Ausbildungsplätze offen. Dabei sind die Besetzungsprobleme<br />

umso größer, je stärker auch das Ausbildungsinteresse von<br />

Industrie, Handel und anderen Wirtschaftsbereichen ist und je<br />

mehr Ausbildungsplätze den Jugendlichen insgesamt zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Es lässt sich ein eindeutiger Zusammenhang herstellen zwischen<br />

der Angebots-Nachfrage-Relation und der Zahl der unbesetzten<br />

Ausbildungsplätze im Handwerk. Je ungünstiger diese<br />

aus Sicht der Unternehmen ist, umso mehr Ausbildungsplätze<br />

bleiben im Handwerk offen. In Fulda beträgt dieses Verhältnis<br />

167:100, d.h. auf 167 gemeldete Lehrstellen kommen nur noch<br />

100 Bewerber. Damit steht Fulda aus Sicht der Unternehmen<br />

ganz am Ende der Skala. Es gibt nur noch zwei Arbeitsmarktbezirke<br />

in Deutschland, wo das Verhältnis noch schlechter ist. Der<br />

Bundesdurchschnitt liegt bei 102:100, der Hessenschnitt bei<br />

88:100.<br />

Der entscheidende Faktor für die gestiegenen Besetzungsprobleme<br />

im Handwerk dürfte die stark gesunkene Zahl der<br />

Jugendlichen sein, die eine duale Berufsausbildung nachfragen<br />

(2007 = 757.000 ; 2017 = 603.000). Drei Gründe werden hierfür<br />

genannt:<br />

• Die demografische Entwicklung<br />

• Der verstärkte Trend zum Hochschulstudium<br />

• Veränderungen in der schulischen Vorbildung ausbildungswilliger<br />

Jugendlicher<br />

So ist die Zahl der Hauptschulabgänger, woraus das Handwerk<br />

in der Vergangenheit hauptsächlich Azubis rekrutiert hat, stark<br />

zurückgegangen. Schulabgänger mit höheren Abschlüssen sind<br />

dagegen eher seltener an einer Ausbildung im Handwerk interessiert.<br />

Um auf dem Ausbildungsmarkt wettbewerbsfähiger<br />

zu werden, muss das Handwerk somit auch für Jugendliche mit<br />

höheren Schulabschlüssen attraktiver werden.<br />

Warum Handwerksberufe gewählt oder nicht beachtet werden<br />

– theoretische Annahmen<br />

Warum Jugendliche bestimmte Berufe wählen und andere<br />

außer Acht lassen, zur Beantwortung dieser Frage gibt es<br />

inzwischen verschiedene Berufswahltheorien. Alle Theorien<br />

lassen sich letztlich jedoch auf einen Erklärungsansatz zurückführen:<br />

Menschen bevorzugen jene Handlungsziele, denen sie<br />

einen möglichst hohen Wert (W) beimessen und von denen sie<br />

zugleich mit ausreichender Sicherheit erwarten (E), dass sie<br />

diese erreichen können. Fasst man die Ergebnisse der Berufswahlforschung<br />

zusammen, so sind für Jugendliche hinsichtlich<br />

des beizumessenden Wertes (W) zwei Fragen relevant:<br />

Werte (W):<br />

1. Entsprechen die Tätigkeiten und Bedingungen im Handwerksberuf<br />

dem, wie und unter welchen Umständen ich arbeiten<br />

möchte?<br />

2. Stärkt der gewählte Beruf meine soziale Identität, meinen<br />

Platz in der Gesellschaft?<br />

Hinsichtlich der Erwartungen (E) der Jugendlichen, dass sie diesen<br />

Wert auch erreichen können, stehen ebenfalls zwei Fragen<br />

im Raum:<br />

Erwartungen (E):<br />

1. Traue ich mir zu, den Ausbildungs- und Arbeitsanforderungen<br />

gerecht zu werden?<br />

2. Sind meine Chancen gut, einen Zugang in die Berufsausbildung<br />

zu finden?<br />

Beurteilen die Jugendlichen ihr Zutrauen bzw. ihre Zugangschancen<br />

(E) pessimistisch, sind sie eher bereit, weniger attraktive<br />

Berufe mit besseren Realisierungschancen gegenüber attraktiveren<br />

mit unrealistischeren Chancen zu wählen. Wert (W) und<br />

Erwartung (E) interagieren also untereinander.<br />

Darauf aufbauend kann man von den folgenden fünf Annahmen<br />

ausgehen:<br />

1. Es gibt gute Chancen, im Handwerk eine Lehrstelle zu finden,<br />

auch für eher schwächere Jugendliche. Folglich hängt die eher<br />

niedrige Nachfrage nach Lehrstellen weniger mit etwaigen geringen<br />

Erfolgserwartungen (E) zusammen als viel mehr mit der<br />

wahrgenommenen Wertigkeit (W) einer Handwerksausbildung.<br />

2. Jugendliche schreiben dem Handwerk vergleichsweise<br />

selten das Potenzial zu, den Weg zu einer anerkannten sozialen<br />

Stellung zu ebnen. Dies trifft insbesondere für Jugendliche zu,<br />

deren Eltern selbst keine berufliche Bindung an das Handwerk<br />

haben und somit nur über eine geringe Affinität zum Handwerk<br />

verfügen.<br />

3. Eine geringe Affinität zum Handwerk geht wiederum mit<br />

einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit einher, dass die Jugendlichen<br />

einzelne Handwerksberufe kennen und diese hinsichtlich<br />

ihrer aktuellen Tätigkeitsmerkmale, Entwicklungsmöglichkeiten<br />

und Chancen treffsicher einschätzen können.<br />

4. Infolge ihrer größeren Informationsdefizite tendieren Jugendliche<br />

mit niedrigerer Affinität zum Handwerk deshalb zu<br />

einer negativeren Einschätzung der Handwerksberufe.<br />

5. Diese Jugendlichen reagieren zugleich verhaltener auf positive<br />

Merkmale einzelner Handwerksberufe gegenüber Jugendlichen<br />

mit einer hohen Affinität.<br />

Um diese Annahmen zu überprüfen, hat das BIBB eine Befragung<br />

von 1775 Jugendlichen vorgenommen. Hier die Ergebnisse:<br />

Befragung zu den Chancen und Nutzen einer Handwerksausbildung<br />

Dass Handwerksberufe gute Chancen bieten, einen Ausbildungsplatz<br />

zu erhalten, fand unter den befragten Jugendlichen,<br />

wie erwartet, weitgehend Zustimmung. (Wert = 71 auf einer<br />

Skala von 0 = trifft überhaupt nicht zu bis 100 = trifft voll und<br />

ganz zu).<br />

Soziale Herkunft und Bildungserwartung prägen die Affinität<br />

zum Handwerk<br />

Ungeachtet der im Schnitt als relativ gut wahrgenommenen<br />

Zugangschancen können sich gleichwohl nur 17 Prozent der<br />

befragten Jugendlichen vorstellen, später mal im Handwerk zu<br />

arbeiten. Stark beeinflusst wird dieser Wert durch die soziale<br />

Herkunft und durch die Bildungserwartungen der Eltern. Die<br />

26


Ausbildung<br />

höchste Wahrscheinlichkeit für eine Ausbildung im Handwerk<br />

findet sich bei männlichen Jugendlichen, von denen zumindest<br />

ein Elternteil selbst eine Handwerkslehre durchlief, wo es im<br />

näheren Verwandten- und Bekanntenkreis weitere Handwerker<br />

gibt und deren Eltern von ihnen weder ein Abitur noch ein Studium<br />

erwarten. Je weniger diese Bedingungen zutreffen, umso<br />

stärker sinkt auch die Affinität der Jugendlichen zum Handwerk.<br />

Außerdem korreliert dies wiederum mit einer unterschiedlichen<br />

Einschätzung, wie sehr eine Arbeit im Handwerk zur Stärkung<br />

des eigenen beruflichen Status beiträgt.<br />

Die Wahrnehmung von Handwerksberufen durch Jugendliche<br />

Jugendliche tendieren dazu, die Ausprägungen positiver Merkmale<br />

in einzelnen Berufen zu unterschätzen. Dies gilt, bezogen<br />

auf die Merkmale des Arbeitens, insbesondere im Hinblick auf<br />

den Abwechslungsreichtum und den Kreativitätsgehalt der<br />

Arbeit, die Sozialkontakte und den Umgang mit moderner<br />

Technik. Noch niedriger werden im Schnitt die Chancen beziffert,<br />

die die einzelnen Berufe im Hinblick auf den Aufbau einer<br />

positiven beruflichen und sozialen Identität bieten. Vor allem<br />

die Aufstiegschancen und Chancen, sich beruflich selbstständig<br />

zu machen, werden nicht ausreichend wahrgenommen. Zudem<br />

stufen die Schüler auch das soziale Ansehen der Berufe im<br />

Schnitt merklich niedriger ein.<br />

Nach einhelliger Meinung der meisten Berufsbildungsfachleuten<br />

ist die Überzeugung von der vermeintlichen Nachrangigkeit<br />

der beruflichen Bildung gegenüber der Hochschulausbildung<br />

und von der vermeintlichen Minderwertigkeit von Berufen mit<br />

überwiegend körperlicher Arbeit in der Gesellschaft weiterhin<br />

stark verankert. Hierzu bedarf es grundlegender Veränderungen<br />

mit weit in die Gesellschaft ausstrahlender Wirkung.<br />

Vorschläge zur Verbesserung der Akzeptanz der beruflichen<br />

Bildung gegenüber der Hochschulausbildung<br />

• Fächerkanon in den Gymnasien um ein Fach ergänzen, in dem<br />

gestalterische und handwerkliche Fähigkeiten gelehrt werden.<br />

• Studentenwohnheime umwandeln in Bildungswohnheime,<br />

die Auszubildenden gleichermaßen offenstehen.<br />

• Einführung von Azubi-Tickets analog zu den Semestertickets<br />

• Qualitätssteigerung der Ausbildung, um Berufe mit Besetzungsproblemen<br />

attraktiver zu machen.<br />

• Verstärkter Kontakt zu jungen Menschen mit höheren Schulabschlüssen,<br />

die selbst im Handwerk arbeiten und die für die<br />

Jugendlichen bestenfalls zu Identifikationsfiguren werden.<br />

• Intensiverer Einsatz von Auszubildenden, die als „Ausbildungsbotschafter<br />

über ihre Ausbildungsmotive, -erfahrungen und<br />

weiteren beruflichen Pläne berichten.<br />

Was kann zu einer Attraktivitätssteigerung einer Handwerksausbildung<br />

getan werden:<br />

Je weniger Anknüpfungspunkte die Eltern selbst zum Handwerk<br />

haben und je stärker die Erwartungen an ihre Kinder<br />

auf Abitur und Studium gerichtet sind, desto geringer ist die<br />

Bereitschaft der Jugendlichen, ein Erwerbsleben im Handwerk<br />

überhaupt noch in Betracht zu ziehen. Diese Jugendlichen<br />

wissen zugleich viel weniger über die Handwerksberufe. Ihre<br />

Vorstellungen lassen neuere Veränderungen in den Berufsbildern<br />

außer Acht und sind somit eher negativ eingefärbt. Hat<br />

sich erst einmal die Vorstellung verfestigt, dass ein Erwerbsleben<br />

im Handwerk grundsätzlich nicht in Betracht kommt, spielen<br />

Besonderheiten und Stärken, mit denen die verschiedenen<br />

Handwerksberufe im Allgemeinen punkten können, bei diesen<br />

Jugendlichen keine allzu große Rolle mehr.<br />

AUS ALT<br />

MACH NEU<br />

Dies ist bei handwerksaffinen Jugendlichen anders. Sie nehmen<br />

nicht nur das Handwerk und die einzelnen Berufe positiver<br />

wahr. Sie wissen auch mehr über die einzelnen Berufe. Zudem<br />

kommen sie häufiger aus einem sozialen Umfeld, das ihre positive<br />

Haltung zum Handwerk teilt. Allerdings ist davon auszugehen,<br />

dass ein handwerksaffines soziales Umfeld bei Jugendlichen<br />

im Zuge des bereits seit Jahrzenten andauernden Trends<br />

zu Akademisierung und des sonstigen demografischen Wandels<br />

künftig seltener anzutreffen sein. Dies wird für das Handwerk zu<br />

einer großen Herausforderung.<br />

Reine Berufsorientierungsmaßnahmen werden zukünftig<br />

deshalb nicht mehr ausreichen. Es wird immer wichtiger,<br />

auch das soziale Umfeld der Jugendlichen mit einzubeziehen.<br />

Ein Zitat eines Jugendlichen aus einer Berufsorientierungsmaßnahme<br />

verdeutlich das plastisch: „Wenn du<br />

irgendwas machst, was deinen Eltern nicht gefällt, dann<br />

hast du automatisch keine Lust mehr darauf. Egal, ob du<br />

das machen willst oder nicht.“<br />

REPARATURSERVICE<br />

• Hydraulikzylinder<br />

• Fahrzeug- und Fördertechnik<br />

• Lagerung • Sonderwerkzeug und Schrauben • Vieles mehr ...<br />

Benötigen Sie Bauteile, die als Original-Ersatzteile sehr hochpreisig<br />

sind oder werden bestimmte Ersatzteile nicht mehr hergestellt?<br />

Wir liefern Ihnen passgenaue Rekonstruktionen.<br />

DESOI GmbH | Gewerbestraße 16 | D-36148 Kalbach/Rhön<br />

Tel.: +49 6655 9636-14 | fertigung@desoi.de<br />

www.desoi.de<br />

27


Ausbildung<br />

28<br />

Ein Zimmermann erzählt seine Geschichte – wahr und erfunden zugleich<br />

Als der Zimmermeister<br />

Paul Ballmer (Kunstfigur)<br />

in der Innungsversammlung<br />

gefragt wird, ob er vor<br />

Abiturienten einen Vortrag<br />

über das Handwerk halten<br />

möchte, winkt er ab – wie<br />

alle seine Kollegen. Doch als<br />

sein Kollege Huber anfängt,<br />

über die faulen Abiturienten<br />

vom Leder zu ziehen, ist<br />

Pauls Sportsgeist geweckt.<br />

Dann will er es wissen. Wie<br />

ticken die Jugendlichen heute<br />

wirklich? Außerdem braucht<br />

Paul dringend einen neuen<br />

Lehrling.<br />

Getreu dem Motto „Der Worte<br />

sind genug gewechselt, lasst<br />

endlich Späne fliegen.“ rückte<br />

Paul Ballmer alias Richard<br />

Betz gleich mit einem ganzen<br />

Stapel Holz, einer Säge, und<br />

seinem dicksten Bohrer in der<br />

Winfriedschule an, um den<br />

Schülerinnen und Schülern<br />

der Einführungsphase im<br />

Rahmen der Berufsorientierungsstunde<br />

die beruflichen<br />

Möglichkeiten des Handwerks<br />

nahezubringen.<br />

Mit seinem engagierten<br />

Schauspiel fand Betz schnell<br />

Zugang zu den Schülerinnen<br />

und Schülern, die in einem<br />

Nachgespräch mit dem<br />

schauspielenden Zimmermann<br />

erfuhren, welcher Teil<br />

des Theaterstücks erfunden<br />

und welcher autobiografisch<br />

ist. Viele Fragen richteten sich<br />

an Betz‘ Auszubildende Emma<br />

Franke, die sich nach ihrem<br />

Abitur für eine Zimmererlehre<br />

Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Bildungskredit:<br />

Welche Zuschüsse es für Azubis gibt<br />

entschieden hat und diese<br />

Entscheidung nicht bereut.<br />

Erstaunt nahmen die Zuhörer<br />

zur Kenntnis, dass Emma als<br />

Frau mit allgemeiner Hochschulreife<br />

längst kein Exot<br />

mehr in der Handwerkszunft<br />

ist, sondern dieses Berufsfeld<br />

infolge von Maschinisierung<br />

(körperliche Entlastung),<br />

Digitalisierung (komplexe<br />

Arbeitsprozesse) sowie besten<br />

Einstellungs- und Verdienstaussichten<br />

längst auch<br />

für Abiturienten beiderlei<br />

Geschlechts attraktiv ist.<br />

In der heimischen Innungsversammlung<br />

wird Richard Betz<br />

alias Paul Ballmer über seine<br />

Eindrücke an der Winfriedschule<br />

berichten und dadurch<br />

das Bild seiner Kollegen über<br />

die Abiturienten relativieren<br />

können…<br />

Azubis zählen in der Statistik zu den Schülern. Studenten und<br />

Schüler, die Anspruch auf Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

– kurz BAföG – haben, bekommen seit<br />

dem 1. August 2016 einen Höchstsatz von 738 Euro im Monat .<br />

Diejenigen, die BAföG erhalten, können bislang dauerhaft einen<br />

Minijob mit einem Einkommen bis zu 450 Euro ausüben, ohne<br />

dass dies zu einer Kürzung der Förderung führt. Zudem ist der<br />

Freibetrag beim Vermögen der Studenten und Schüler gestiegen.<br />

Er liegt nun bei 7.500 Euro statt wie bisher bei 5.200 Euro. Damit<br />

BAföG-Empfänger mit Kindern Ausbildung und Familie besser<br />

miteinander vereinbaren können und eine zusätzliche Betreuung<br />

zu Randzeiten sehr früh oder spät am Tag finanzieren können,<br />

bekommen sie einen Zuschuss von 130 Euro pro Kind.<br />

Von einer BAföG-Erhöhung profitieren nicht nur reguläre Vollzeit-Studenten.<br />

Auch Auszubildende haben unter bestimmten<br />

Voraussetzungen einen BAföG-Anspruch. Gefördert wird der<br />

Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und<br />

Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Wer eine<br />

schulische Ausbildung absolviert, kann dann einen Antrag auf<br />

die BAföG-Förderung stellen, wenn er bei Beginn der Ausbildung<br />

jünger als 30 Jahre ist. Die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen<br />

hängt vor allem vom anrechenbaren Einkommen der Eltern<br />

ab. Liegt dieses Einkommen unterhalb bestimmter Freigrenzen,<br />

wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt, ansonsten wird das Einkommen<br />

darauf angerechnet.<br />

Azubis, die eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung<br />

im sogenannten dualen System absolvieren, können statt BAföG<br />

eine staatliche Beihilfe beantragen: die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe<br />

(BAB). Voraussetzung für die Förderung ist, dass<br />

der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der<br />

Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Es wird<br />

von der Bundeagentur für Arbeit (BA) gezahlt.<br />

Die BAB wird über die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt.<br />

Der Antrag sollten bestenfalls vor Beginn der Lehre gestellt<br />

werden. Bei einer Bewilligung des Antrags wird das Geld nur<br />

rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Die<br />

Höhe der Förderung richtet sich laut Arbeitsagentur „nach der Art<br />

der Unterbringung“ - ob eigene Wohnung, Wohnheim oder bei<br />

einem Familienmitglied. Dabei werden das Einkommen des Auszubildenden<br />

ebenso wie das Jahreseinkommen der Eltern und<br />

eines möglichen Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet.<br />

Neben den Förderungen, die nur teilweise als Darlehen vergeben<br />

werden, können Azubis auch einen Bildungskredit beantragen.<br />

Ein zinsgünstiger Bildungskredit (0,87 Prozent effektiver Jahreszins)<br />

wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, vergeben<br />

und kann auch hier beantragt werden. Einen Antrag auf<br />

Bildungskredit kann nur stellen, wer bereits volljährig ist. Deshalb<br />

wird er meist für die Finanzierung von ausbildungs- oder studienbedingten<br />

Praktika im In- und Ausland oder eine Zweit- oder<br />

Folgeausbildung genutzt. Das Kreditvolumen liegt bei maximal<br />

7.200 Euro und wird in monatlichen Raten von 100 bis 300 Euro<br />

ausgezahlt. Auf Wunsch ist auch eine Einmalzahlung von bis zu<br />

3.600 Eu ro für ausbildungsbezogene Auf wen dun gen wie etwa<br />

teure Arbeitsmaterialien möglich. Der Bildungskredit kann mit<br />

anderen Förderungen wie dem BAföG kombiniert werden.


Ausbildung<br />

Das Projekt „First Step“ endet zum 31.12.<strong>2018</strong><br />

So langsam aber sicher verebbt der Zustrom an Flüchtlingen,<br />

die uns an vielen Stellen die Arbeits- und Ausbildungsmarktbilanz<br />

gerettet haben. Das Potential dieser Arbeitskräfte wird uns zukünftig<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen. Folgerichtig enden auch verschiedene<br />

Projekte, die der Integration von Flüchtlingen gedient haben.<br />

Eines dieser Projekte ist „First Step“. Das gibt Anlass, um mal Bilanz<br />

zu ziehen.<br />

Welche Erfolge/ Meilensteine hat das First Step in der vergangenen<br />

Förderperiode 2015 – <strong>2018</strong> erreicht?<br />

Jeder Teilnehmer des Projektes, der die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen<br />

hat, ist ein Erfolg und ein Meilenstein. Alle Teilnehmer<br />

haben auf ihre eigene Art und Weise von der Maßnahme profitiert.<br />

Die einen konnten mit Unterstützung eine Ausbildung oder<br />

Arbeit aufnehmen, andere haben eine erste Orientierung auf dem<br />

deutschen Arbeitsmarkt gefunden und alle konnten sich sprachlich<br />

weiterentwickeln und ihr Wissen erweitern. Für viele war es das erste<br />

Mal, dass ihnen Chancen und Wege aufgezeigt wurden, die auf ihre<br />

Bedürfnisse und Kenntnisse abgestimmt waren.<br />

Aber nicht nur die Teilnehmer haben profitiert, sondern auch die<br />

Betriebe, die einen neuen Arbeiter oder Auszubildenden gefunden<br />

haben. Manche Betriebe haben ihren Zugang durch positive Erfahrungen<br />

mit Migrantinnen und Migranten wieder mehr geöffnet. Für<br />

alle Migrantinnen und Migranten, die in Zukunft einen Arbeitsplatz<br />

oder Ausbildungsplatz suchen, ist dies ein sehr wichtiger Schritt<br />

und auch für die Betriebe ist es ein Gewinn. Auf dem Arbeitsmarkt<br />

in Fulda herrscht Vollbeschäftigung. Umso wichtiger ist es vorhandene<br />

Potenziale zu erkennen und zu nutzen, um die wirtschaftliche<br />

Entwicklung weiter voran zu treiben und den Fachkräftebedarf zu<br />

decken.<br />

Im Laufe der Maßnahme entstand ein immer besseres Netzwerk<br />

zwischen Behörden, Betrieben und allen relevanten Akteuren im<br />

Landkreis Fulda, sodass Teilnehmer besser zu der Maßnahme finden<br />

konnten und bei jeglichen Problemen schnell reagiert werden<br />

konnte. Diese aufgebauten Netzwerke<br />

werden auch weiter bestehen und sind eine<br />

Unterstützung für alle betroffenen Akteure in<br />

der Region.<br />

kurzen Überblick zu schaffen, hier eine kurze Zusammenfassung der<br />

Projekte:<br />

EAuB ist eine knapp einjährige Vorbereitung auf eine Ausbildung.<br />

Der Hauptschulabschluss kann in dieser Zeit ebenfalls nachgeholt<br />

werden. Das Projekt ist eine Kombination aus allgemeinbildendem<br />

Unterricht, individuellem Stützunterricht, praktisches Arbeiten in<br />

Lehrwerkstätten sowie betrieblichen Praktika. EAuB ist für alle Berufsgruppen<br />

offen und hat keine Altersbeschränkung.<br />

BsB richtet sich an Migrantinnen und Migranten unter 25, die ein<br />

Interesse an einem handwerklichen Beruf in folgenden Berufsgruppen<br />

haben: Fliesenleger, Hochbaufacharbeiter, Maurer, Stahlbetonbauer,<br />

Straßenbauer, Stuckateur, Tiefbaufacharbeiter, Trockenbaumonteur<br />

oder Zimmerer. Die Teilnehmer werden im Deutsch-,<br />

Mathe-, Biologie- und Politikunterricht unterstützt und erhalten eine<br />

berufliche Orientierungshilfe und sozialpädagogische Betreuung.<br />

Eine Unterrichtswoche besteht aus 1-2 Tagen Praktikum, 2-3 Tagen<br />

Unterricht und 1 Tag Berufsschulunterricht. Die Maßnahme dauert<br />

10-12 Monate und mündet im besten Fall in eine Ausbildung. Je<br />

nach Lernfähigkeit der Teilnehmer können diese innerhalb des<br />

Projektes einen Hauptschulabschluss erlangen.<br />

Wirtschaft integriert ist ein ganzheitliches Projekt. Es richtet sich an<br />

Migrantinnen und Migranten unter 27 Jahre und beinhaltet eine Berufsorientierung,<br />

Deutschunterricht, Hilfe und Unterstützung bei der<br />

Suche eines Ausbildungsplatzes und eine qualifizierte Ausbildungsbegleitung<br />

während der Einstiegsqualifizierung und Ausbildung.<br />

Die Kreishandwerkerschaft befasst sich also auch nach der Förderperiode<br />

von „First Step“ weiter intensiv mit der Integration von<br />

Migrantinnen und Migranten in den regionalen Arbeitsmarkt und<br />

bietet interessierten Menschen die Möglichkeit, mit Unterstützung<br />

einen Weg in Ausbildung oder Arbeit zu finden.<br />

Was folgt in 2019? Wird First Step in irgendeiner<br />

Form fortgeführt?<br />

Als Kreishandwerkerschaft sind wir allgemein<br />

Ansprechpartner für die Handwerksbetriebe<br />

im Landkreis. Alle Migrantinnen und Migranten,<br />

die aus dem Projekt in Arbeit oder Ausbildung<br />

gegangen sind, können so nachbetreut<br />

werden. Außerdem werden unter dem Dach<br />

der Kreishandwerkerschaft drei Projekte fortgeführt,<br />

die zur Integration von Migrantinnen<br />

und Migranten auf dem Arbeitsmarkt dienen.<br />

Dazu gehört das bekannte Projekt „Wirtschaft<br />

integriert“, das Projekt „Berufsstart Bau (BsB)“<br />

und das Projekt „Einstieg in Ausbildung und<br />

Beruf (EAuB)“. In die Projekte BsB und EAuB<br />

sind bereits einige Teilnehmer aus dem<br />

Projekt „First Step“ eingemündet. Um einen<br />

WEMO-tec Akademie<br />

Schulungen für sicheres Arbeiten mit<br />

Arbeitsbühnen, Minikranen und Staplern<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

www.wemo-tec-akademie.com<br />

WEMO-tec GmbH<br />

Beratung • Vermietung • Service • Schulung<br />

Tel.: 0 66 59 / 86-300 • akademie@wemo-tec.com<br />

Rudolf Schad<br />

GmbH & Co. KG<br />

Schulstraße 7<br />

36154 Hosenfeld<br />

Telefon: 06650 9621-0<br />

Telefax: 06650 9621-98<br />

info@r-schad.eu<br />

www.r-schad.de<br />

Drehen, Fräsen, Schweißen,<br />

CNC- Bearbeitung,<br />

Blechbearbeitung<br />

Sondermaschinenbau,<br />

Fleischereimaschinen,<br />

Fleischereibedarf<br />

29


Ausbildung<br />

„Kleine und mittlere Betriebe könnten ihr Engagement in<br />

der Ausbildung aufgeben“<br />

Interview mit Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH),<br />

zum Thema „Mindestausbildungsvergütung“.<br />

Das Interview ist am 11. Juni <strong>2018</strong> im Handwerksblatt erschienen<br />

Herr Schwannecke, wie steht das Handwerk zur einer Mindestausbildungsvergütung?<br />

Das bestehende System zur Festlegung von Ausbildungsvergütungen<br />

in Deutschland hat sich über Jahrzehnte bewährt und als praxistauglich<br />

erwiesen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, daran<br />

etwas zu ändern. Die Höhe von Ausbildungsvergütungen variiert je<br />

nach Region oder Branche zum Teil deutlich. Diese Spielräume sind<br />

notwendig: Eine gesetzlich bundesweit einheitliche, starre Untergrenze<br />

für Ausbildungsvergütungen würde der Vielfalt der Berufe<br />

und den regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten<br />

nicht gerecht.<br />

unverzichtbar. Sie muss über die Entwicklungsmöglichkeiten in den<br />

verschiedenen Ausbildungsberufen umfassend informieren und die<br />

Jugendlichen in die Lage versetzen, einen Beruf zu finden, der zu ihren<br />

Interessen und Potenzialen passt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

spielt für die Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.<br />

Zu den beliebtesten Ausbildungsberufen zählt etwa der Mediengestalter<br />

Bild und Ton mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung<br />

von 750 Euro. Lehrstellen etwa für handwerkliche Ausbildungsberufe<br />

mit höherer Vergütung, wie der Beton- und Stahlbetonbauer<br />

mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung von 1.110 Euro,<br />

können hingegen oft nur sehr schwer besetzt werden.<br />

30<br />

Mit ihrer Sachkompetenz finden die Sozial- und Tarifpartner Lösungen,<br />

die für die Azubis angemessen, für die Betriebe machbar und<br />

für die jeweilige Branche oder Region passgenau sind. Dass dies<br />

funktioniert und sich bewährt hat, zeigt auch die im internationalen<br />

Vergleich sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.<br />

Die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung<br />

würde die Betriebe zum Teil schmerzlich treffen. Wir würden Gefahr<br />

laufen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe ihr Engagement in<br />

der betrieblichen Ausbildung aufgeben könnten. Die dann wegfallenden<br />

Ausbildungsplätze müssten kompensiert werden, etwa indem<br />

das staatlich finanzierte Berufsschulangebot auf Steuerkosten<br />

ausgebaut wird. Diese schleichende Verstaatlichung des Systems<br />

der dualen Berufsausbildung würde die Dualität von schulischer und<br />

betrieblicher Ausbildung unterwandern. Das kann niemand wollen.<br />

Das Handwerk konkurriert mit anderen Wirtschaftszweigen um<br />

Schulabgänger. Spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung tatsächlich<br />

eine so große Rolle bei der Berufswahl?<br />

Junge Menschen orientieren sich bei ihrer Berufswahl vor allem am<br />

Rat der Eltern, an ihren Vorstellungen vom Beruf sowie am vermeintlichen<br />

Image des Berufes bei ihren Freunden. Eine gute und umfassende<br />

Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen ist<br />

Berufsbegleitender Kurs:<br />

Unterrichtszeiten Tel. (0661) Abendkurs: donnerstags 90224-17, bis Fr. samstags Morcinek<br />

Beginn: Ansprechpartner:<br />

bereits in gestartet, Kürze Herr Weidenbörner<br />

Rabanusstraße Einstieg 33, 36037 noch Fulda möglich.<br />

Die IG Metall begründet die Notwendigkeit einer Mindestausbildungsvergütung<br />

damit, dass ein ordnungspolitischer Rahmen<br />

fehlt. Sehen Sie das auch so?<br />

Es wundert mich schon, das von einem Sozial- und Tarifpartner zu<br />

hören, der am Aushandeln von Ausbildungsvergütungen beteiligt<br />

ist. Der ordnungspolitische Rahmen ist die im Grundgesetz<br />

verbürgte Tarifautonomie verbunden mit dem, was das Berufsbildungsgesetz<br />

gesetzlich konkretisiert. Im Rahmen dieser Tarifautonomie<br />

obliegt es den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften,<br />

gemeinsam Ausbildungsvergütungen festzulegen, die passgenau,<br />

regionalspezifisch und branchendifferenziert sind. Das gelingt mit<br />

Erfolg: In den vergangenen Jahren sind die Ausbildungsvergütungen<br />

in vielen Gewerken im Vergleich zu den Löhnen sogar überproportional<br />

gestiegen.<br />

Zwei starke Partner für ihre M<br />

Zuständig für die Meisterausbildung<br />

Meistervorbereitungslehrgang Teil III Stöbe<br />

Meistervorbereitungslehrgang<br />

Betriebswirtschaft und Recht<br />

Fliesenleger Teil 1 und 2<br />

infor<br />

Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft<br />

Berufsbegleitender Kurs:<br />

Fachkauffrau/mann buche<br />

Unterrichtszeiten donnerstags für Handwerkswirtschaft<br />

Abendkurs: bis samstags<br />

Zwei starke<br />

Beginn: bereits in gestartet, Kürze Einstieg Partner noch möglich. für ihre www.bbz-m M<br />

Meistervorbereitungslehrgang Der nächste Vollzeitkurs findet statt: Teil 3<br />

Der nächste Vollzeitkurs findet statt:<br />

30. Juli bis 5. September 2015<br />

für alle Gewerke<br />

31. Juli bis 6. September 2014<br />

Alle Lehrgänge Vollzeitkurs: sind förderfähig durch Meister-Bafög.<br />

Alle<br />

Frühjahr<br />

Lehrgänge<br />

2014<br />

sind<br />

oder<br />

förderfähig<br />

Sommerferien<br />

durch<br />

2014<br />

Meister-Bafög.<br />

Anmeldung Lieber<br />

Berufsbegleitender<br />

Handwerksmeister,<br />

und weitere Informationen über die<br />

Anmeldung und weitere Kurs: Informationen über die<br />

Ihnen Zuständig fehlt das Personal Meistervorbereitungslehrgang Unterrichtszeiten für Aufräumarbeiten die Kreishandwerkerschaft<br />

Kreishandwerkerschaft Meisterausbildung<br />

abends auf der und Baustelle, samstags<br />

Fulda für einfache<br />

Fulda<br />

Telefon Teil III<br />

Stemmarbeiten, für die Demontage<br />

Beginn: (06<br />

Telefon in (06 Kürze<br />

alter 61) 90 Hausinstallationen 22 40, Herr Weidenbörner<br />

und, und, und?<br />

61) 90 22 40, Herr Weidenbörner<br />

Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist politischer<br />

Wille. Offen ist aber noch die Höhe. Was wäre aus Sicht des<br />

Handwerks akzeptabel?<br />

Um es klarzustellen: Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder<br />

Gehalt. Azubis lernen noch. Ausbildungsvergütungen sind als<br />

Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten gedacht, nicht aber dazu,<br />

die Existenz oder den Lebensstandard zu sichern. Das wird auch<br />

daran deutlich, dass für Eltern<br />

während der Ausbildung weiter<br />

Unterhaltspflicht besteht,<br />

sie Anspruch auf Kindergeld<br />

und teils auch weitere soziale<br />

Förderungen haben. In Fällen<br />

der Bedürftigkeit haben im<br />

Jahr 2016 etwa zwölf Prozent<br />

aller Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfen<br />

durch<br />

die örtliche Arbeitsagentur<br />

bezogen. Solche Instrumente<br />

sind weitaus zielgenauer, weil<br />

sie individuell die sozialen<br />

Bedürftigkeitslagen von Azubis<br />

berücksichtigen. Entsprechende<br />

Instrumente sollten<br />

stärker genutzt und ausgebaut<br />

werden.<br />

Rufen Sie Meistervorbereitungslehrgang<br />

uns an. Betriebswirtschaft Wir erledigen das für und Sie – Recht preisgünstig.<br />

Vorausgesetzt Sie sind Mitglied Ihrer Innung.<br />

Fliesenleger Teil 1 und 2<br />

Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft<br />

Fachkauffrau/mann kreishandwerkerschaft für Handwerkswirtschaft fulda<br />

Meistervorb<br />

Meistervorb<br />

Meistervorbe<br />

Kfz-S<br />

Meistervorbe<br />

Stöbe<br />

Meistervorbere<br />

Meistervorber<br />

inform<br />

Meistervorberei<br />

Meistervorbe<br />

buche<br />

Prüfungsvorb<br />

Weitere Infor<br />

www.bbz-mi


Ausbildung<br />

Freisprechungsfeier der Maler- und Lackierer-Innung Fulda-Hünfeld<br />

Anlässlich der bestandenen<br />

Gesellenprüfung fand die<br />

Freisprechungsfeier der Absolventinnen<br />

und Absolventen<br />

aus der Maler- und Lackierer-Innung<br />

in der Festscheune<br />

antonius Netzwerk Mensch in<br />

Fulda statt. Die Begrüßung der<br />

zahlreich erschienenen Gäste<br />

und der Gesellen erfolgte durch<br />

den Obermeister Ralf Gutperl.<br />

Mit dem Vergleich zu einer Fußball-WM<br />

setzte er die bestandene<br />

Gesellenprüfung mit dem<br />

Abpfiff des Spiels gleich. Nach<br />

vielen gemeisterten Etappen,<br />

Schweiß, Anstrengung und<br />

Ehrgeiz fanden die Lehrlinge<br />

sich im Finale ein und am Ende<br />

stehen sie als Sieger da. Aber<br />

nach dem Spiel ist bekanntlich<br />

vor dem Spiel und wichtig<br />

ist regelmäßiges Trainieren.<br />

Gabriele Leipold von der<br />

Kreishandwerkerschaft Fulda<br />

betonte, dass es nun wichtig<br />

ist, am Ball zu bleiben und die<br />

Kreishandwerkerschaft stehe jederzeit<br />

gerne als Spielerberater<br />

zur Verfügung. Gregor Botzet<br />

blickte auf die Fahrt nach<br />

Hamburg zurück. Dort renovierten<br />

die fleißigen Lehrlinge<br />

ein Traditionssegelschiff (siehe<br />

<strong>Meisterbrief</strong> 03/<strong>2018</strong>, S. 30). Am<br />

Ende der erfolgreich abgeschlossenen<br />

Ausbildung steht<br />

der Einsatz von Berufsschule,<br />

Betrieb und dem Lehrling. Nun<br />

beginnt ein neuer Lebens- und<br />

Berufsabschnitt und damit ein<br />

freies und selbstbestimmtes<br />

Leben.<br />

31


Ausbildungsplatzoffensive.de<br />

Das ganze Angebot an Ausbildungsplätzen im Heft<br />

oder unter www.kh-fulda.de Ausgabe Winter <strong>2018</strong><br />

JETZT<br />

BEWERBEN<br />

ALS<br />

„ URCHSTARTER“<br />

Du willst mit einer Ausbildung im Handwerk durchstarten? Was erwartest du<br />

vom Handwerk? Was sind deine Ziele? Schick uns dazu einen Videoclip<br />

oder schreibe uns einfach. Nebenbei kannst du damit dein Taschengeld<br />

aufbessern. Weitere Infos findest du auf Seite 81. Unter<br />

allen Einsendungen bis zum 31.01.2019 verlosen wir ein iPhone 6.<br />

WWW.KH-FULDA.DE<br />

HANDWERK.DE<br />

Auch in diesem Jahr haben wir wieder an alle Abgangsklassen 2019 in der Stadt und im Landkreis Fulda unsere Ausbildungsbroschüre mit dem<br />

gesamten Angebot an freien Lehrstellen verteilt. Einige Exemplare können bei uns noch kostenfrei angefordert werden.<br />

Neu sind unsere „Durchstarter“, junge Leute, die eine Ausbildung im Handwerk beginnen wollen und die uns über ihre Gründe für die Berufswahl,<br />

über ihre Erfahrungen im Praktikum oder auch im Bewerbungsgespräch etc. berichten werden. Gute Beiträge werden wir honorieren und<br />

veröffentlichen, im Internet und in den Sozialen Medien. Aus den „Durchstartern“ wollen wir dann im nächsten Schritt, wenn sie ihre Ausbildung<br />

begonnen haben, Ausbildungsbotschafter machen, die wir dann aktiv in die Nachwuchsarbeit für uns einbinden möchten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!