GREIFF Rendite Plus OP - Greiff Capital Management AG
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<strong>GREIFF</strong> <strong>Rendite</strong> <strong>Plus</strong> <strong>OP</strong> / Halbjahresbericht zum 30. September 2008<br />
Erläuterungen zum Halbjahresbericht<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann entsprechend den in Luxemburg<br />
gültigen Bestimmungen unter eigener Verantwortung<br />
und auf ihre Kosten andere Gesellschaften der Oppenheim<br />
Gruppe mit dem Fondsmanagement oder Aufgaben der<br />
Hauptverwaltung beauftragen.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen<br />
den Anforderungen der luxemburgischen Gesetzgebung.<br />
Der Kurswert der Wertpapiere und Investmentfondsanteile<br />
entspricht dem letztverfügbaren Börsen- bzw. Verkehrswert<br />
oder Rücknahmepreis.<br />
Der Anschaffungspreis der Wertpapiere entspricht den gewichteten<br />
Durchschnittskosten sämtlicher Käufe dieser<br />
Wertpapiere. Für Wertpapiere, welche auf eine andere Währung<br />
als die Fondswährung lauten, ist der Anschaffungspreis<br />
mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt des Kaufes umgerechnet<br />
worden.<br />
Die realisierten Nettogewinne und -verluste aus Wertpapierverkäufen<br />
werden auf der Grundlage des durchschnittlichen<br />
Anschaffungspreises der verkauften Wertpapiere ermittelt.<br />
Nicht realisierte Gewinne und Verluste, welche sich aus der<br />
Bewertung des Wertpapiervermögens zum letztverfügbaren<br />
Börsen- bzw. Verkehrswert oder Rücknahmepreis ergeben,<br />
sind ebenfalls im Ergebnis berücksichtigt.<br />
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bewertet.<br />
Die Buchführung des Fonds erfolgt in EUR.<br />
Die Vergütung der Verwaltungsgesellschaft (bis zu<br />
0,90 % p.a. für Anteilklasse R und bis zu 0,50 % p.a. für<br />
Anteilklasse I) wird, ebenso wie das Entgelt für die Depotbank<br />
(bis zu 0,10 % p.a. für Anteilklasse R und bis zu<br />
0,08 % p.a. für Anteilklasse I) auf den bewertungstäglich zu<br />
ermittelnden Inventarwert abgegrenzt und diese sind am<br />
Ende eines jeden Monats zu berechnen und zu zahlen. Während<br />
des Berichtszeitraums erhielt die Verwaltungsgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von EUR 185.867,38 und die<br />
Depotbank ein Entgelt in Höhe von EUR 24.330,31.<br />
Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft aus dem<br />
Fondsvermögen ein jährliches Erfolgshonorar erhalten. Dieses<br />
beläuft sich auf bis zu 10/100 des Betrages, um den die<br />
Anteilwertentwicklung des Fonds im laufenden Geschäftsjahr<br />
4 % p.a. übersteigt. Der Vergütungsanspruch besteht jedoch<br />
nicht, wenn und solange zum Ende eines zurückliegenden<br />
abgeschlossenen Geschäftsjahres schon einmal der gleiche<br />
oder ein höherer Anteilwert erreicht wurde (High Water<br />
Mark). Finden Ausschüttungen gemäß Artikel 15 des Verwaltungsreglements<br />
statt, wird der Anteilwert zur Ermittlung<br />
des Vergütungsanspruchs um den Betrag der Ausschüttungen<br />
korrigiert. Das Erfolgshonorar wird im Rahmen vorstehender<br />
Bestimmungen an jedem Bewertungstag ermittelt und, soweit<br />
ein Vergütungsanspruch besteht, im Fonds zurückgestellt.<br />
Die Auszahlung des Erfolgshonorars erfolgt am Ende<br />
jedes Geschäftsjahres.<br />
Daneben können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen<br />
auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.<br />
Dem Fonds dürfen keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge<br />
für Anteile von Zielfonds berechnet werden,<br />
die von derselben oder einer durch eine wesentliche unmittelbare<br />
oder mittelbare Beteiligung verbundene Verwaltungsgesellschaft<br />
verwaltet werden.<br />
Der Dachfonds legt nicht in Zielfonds an, die einer fixen<br />
Verwaltungsgebühr von mehr als 2,50 % unterliegen.<br />
Darüber hinaus können die Zielfonds einer zusätzlichen<br />
leistungsabhängigen Vergütung unterliegen.<br />
Die Steuer auf das Fondsvermögen (Taxe d'Abonnement<br />
0,05 % p.a.) ist vierteljährlich auf das Fondsvermögen des<br />
letzten Bewertungstages zu berechnen und abzuführen. Im<br />
Vermögen des Dachfonds gehaltene Anteile an Zielfonds,<br />
die ihrerseits bereits der luxemburgischen Taxe<br />
d'Abonnement unterliegen, bleiben bei der Ermittlung des<br />
steuerpflichtigen Fondsvermögens außer Ansatz.<br />
In den steuerpflichtigen Erträgen ist ein Ertragsausgleich<br />
verrechnet; dieser beinhaltet die während der Jahresperiode<br />
angefallenen Netto-Erträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis<br />
mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis<br />
vergütet erhält.<br />
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