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GREIFF Rendite Plus OP - Greiff Capital Management AG

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<strong>GREIFF</strong> <strong>Rendite</strong> <strong>Plus</strong> <strong>OP</strong> / Halbjahresbericht zum 30. September 2008<br />

Erläuterungen zum Halbjahresbericht<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann entsprechend den in Luxemburg<br />

gültigen Bestimmungen unter eigener Verantwortung<br />

und auf ihre Kosten andere Gesellschaften der Oppenheim<br />

Gruppe mit dem Fondsmanagement oder Aufgaben der<br />

Hauptverwaltung beauftragen.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen<br />

den Anforderungen der luxemburgischen Gesetzgebung.<br />

Der Kurswert der Wertpapiere und Investmentfondsanteile<br />

entspricht dem letztverfügbaren Börsen- bzw. Verkehrswert<br />

oder Rücknahmepreis.<br />

Der Anschaffungspreis der Wertpapiere entspricht den gewichteten<br />

Durchschnittskosten sämtlicher Käufe dieser<br />

Wertpapiere. Für Wertpapiere, welche auf eine andere Währung<br />

als die Fondswährung lauten, ist der Anschaffungspreis<br />

mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt des Kaufes umgerechnet<br />

worden.<br />

Die realisierten Nettogewinne und -verluste aus Wertpapierverkäufen<br />

werden auf der Grundlage des durchschnittlichen<br />

Anschaffungspreises der verkauften Wertpapiere ermittelt.<br />

Nicht realisierte Gewinne und Verluste, welche sich aus der<br />

Bewertung des Wertpapiervermögens zum letztverfügbaren<br />

Börsen- bzw. Verkehrswert oder Rücknahmepreis ergeben,<br />

sind ebenfalls im Ergebnis berücksichtigt.<br />

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bewertet.<br />

Die Buchführung des Fonds erfolgt in EUR.<br />

Die Vergütung der Verwaltungsgesellschaft (bis zu<br />

0,90 % p.a. für Anteilklasse R und bis zu 0,50 % p.a. für<br />

Anteilklasse I) wird, ebenso wie das Entgelt für die Depotbank<br />

(bis zu 0,10 % p.a. für Anteilklasse R und bis zu<br />

0,08 % p.a. für Anteilklasse I) auf den bewertungstäglich zu<br />

ermittelnden Inventarwert abgegrenzt und diese sind am<br />

Ende eines jeden Monats zu berechnen und zu zahlen. Während<br />

des Berichtszeitraums erhielt die Verwaltungsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von EUR 185.867,38 und die<br />

Depotbank ein Entgelt in Höhe von EUR 24.330,31.<br />

Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft aus dem<br />

Fondsvermögen ein jährliches Erfolgshonorar erhalten. Dieses<br />

beläuft sich auf bis zu 10/100 des Betrages, um den die<br />

Anteilwertentwicklung des Fonds im laufenden Geschäftsjahr<br />

4 % p.a. übersteigt. Der Vergütungsanspruch besteht jedoch<br />

nicht, wenn und solange zum Ende eines zurückliegenden<br />

abgeschlossenen Geschäftsjahres schon einmal der gleiche<br />

oder ein höherer Anteilwert erreicht wurde (High Water<br />

Mark). Finden Ausschüttungen gemäß Artikel 15 des Verwaltungsreglements<br />

statt, wird der Anteilwert zur Ermittlung<br />

des Vergütungsanspruchs um den Betrag der Ausschüttungen<br />

korrigiert. Das Erfolgshonorar wird im Rahmen vorstehender<br />

Bestimmungen an jedem Bewertungstag ermittelt und, soweit<br />

ein Vergütungsanspruch besteht, im Fonds zurückgestellt.<br />

Die Auszahlung des Erfolgshonorars erfolgt am Ende<br />

jedes Geschäftsjahres.<br />

Daneben können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen<br />

auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.<br />

Dem Fonds dürfen keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge<br />

für Anteile von Zielfonds berechnet werden,<br />

die von derselben oder einer durch eine wesentliche unmittelbare<br />

oder mittelbare Beteiligung verbundene Verwaltungsgesellschaft<br />

verwaltet werden.<br />

Der Dachfonds legt nicht in Zielfonds an, die einer fixen<br />

Verwaltungsgebühr von mehr als 2,50 % unterliegen.<br />

Darüber hinaus können die Zielfonds einer zusätzlichen<br />

leistungsabhängigen Vergütung unterliegen.<br />

Die Steuer auf das Fondsvermögen (Taxe d'Abonnement<br />

0,05 % p.a.) ist vierteljährlich auf das Fondsvermögen des<br />

letzten Bewertungstages zu berechnen und abzuführen. Im<br />

Vermögen des Dachfonds gehaltene Anteile an Zielfonds,<br />

die ihrerseits bereits der luxemburgischen Taxe<br />

d'Abonnement unterliegen, bleiben bei der Ermittlung des<br />

steuerpflichtigen Fondsvermögens außer Ansatz.<br />

In den steuerpflichtigen Erträgen ist ein Ertragsausgleich<br />

verrechnet; dieser beinhaltet die während der Jahresperiode<br />

angefallenen Netto-Erträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis<br />

mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis<br />

vergütet erhält.<br />

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