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WIRTSCHAFT UND NEWS<br />
Corona Pandemie<br />
Mittel der Wahl<br />
Aktuell erleben wir mit der CoronaPandemie eine Zeit<br />
erheblicher Einschränkungen. Die Wirtschaft, insbesondere<br />
kleine und mittelständische Betriebe stehen vor enormen<br />
Herausforderungen.<br />
Der Staat hilft auf unterschiedlichsten Wegen. Auch wenn es in vielen<br />
Bereichen keine abschließende Rechtssicherheit gibt, wurden die<br />
Maßnahmen sehr zügig umgesetzt und die Hilfen sind auch bei den<br />
Betroffenen angekommen. Für Unternehmer ist es jedoch sehr wichtig,<br />
aus den Angeboten das richtige Instrument zu wählen. Zu unterscheiden<br />
sind direkte Transferleistungen und Finanzierungsinstrumente.<br />
Bei den Transferleistungen gibt es nicht rückzahlbare Leistungen,<br />
während die Finanzierungsinstrumente nur die Liquidität sichern.<br />
Für den Unternehmer kommt es bei der Wahl des Mittels - insbesondere<br />
bei der Inanspruchnahme der Soforthilfe - darauf an, zu ent-<br />
scheiden, ob der Umsatzausfall holt werden<br />
nachgekann.<br />
Die Wahl ist auch nicht „risikofrei“: Die<br />
unberechtigte Inanspruchnahme der<br />
Hilfen ist strafbewehrt! Darauf wird im<br />
Antrag auf Soforthilfe mehrfach wiesen. Auch wenn viele rechtliche<br />
hingespruch<br />
Liquiditätsschwierigkeiten sind, die<br />
Fragen aktuell nicht beantwortet sind,<br />
muss sich jeder Antragsteller klarmachen,<br />
dass Oberbedingung für den An-<br />
durch die Pandemie ausgelöst wurden.<br />
Steuer-<br />
Tipp<br />
Transferleistungen<br />
Über Kurzarbeit wird der Unternehmer von den Lohnkosten (inkl.<br />
Sozialversicherung) der „ausgefallenen“ Arbeitszeit der Arbeitnehmer<br />
entlastet. Wird behördlich Quarantäne angeordnet, gibt es Entschädigung<br />
nach Infektionsschutzgesetz, abgewickelt durch die<br />
Landschaftsverbände. Künstler und Freischaffende können bis 2000<br />
EUR Hilfe bekommen. Wichtigste Maßnahme sind in diesem Bereich<br />
aber die Soforthilfen je nach Mitarbeiterzahl in Höhe von<br />
9.000, 15.000 oder 25.000 EUR, die bei Erfüllung der Bedingungen<br />
unmittelbar ausgezahlt werden.<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Die Liquidität der Unternehmen wird durch unterschiedliche Maßnahmen<br />
gestützt: Die Finanzverwaltung soll Vorauszahlungen senken,<br />
aktuell fällige Beträge stunden oder Abgabefristen herausschieben.<br />
Die Anträge sollen vereinfacht geprüft und schnell bewilligt<br />
werden. Einzelne Maßnahmen wie die Stundung der Umsatzsteuer-<br />
Sonderzahlung werden auch sehr zügig gewährt.<br />
Auch wenn die Behörden nicht jeden Einzelfall bis in jedes Detail<br />
prüfen können, hat die Finanzverwaltung bereits seit Jahren automatisierte<br />
Verfahren, die eine möglichweise missbräuchliche Beantragung<br />
aufdecken oder zumindest die Einzelfallprüfung anregen<br />
können. Die Antragsteller sind daher gut beraten, Hinweise auf<br />
Überkompensation und Aufzeichnungspflichten zur Verwendung<br />
ernst zu nehmen und ggf. im Herbst bei Klarheit über die eigene<br />
Lage eine Rückzahlung in Betracht zu ziehen.<br />
Michael Déjosez<br />
Steuerberater, Partner bei Déjosez & Partner<br />
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />
Zur Finanzierung wurden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
erweitert, auf die die Unternehmen mit vereinfachten Anforderungen<br />
über die Hausbank mit einer individuellen Kondition zugreifen<br />
können. Zusätzlich werden Schnellkredite mit einer 100%<br />
Risikofreistellung und festem Zins angeboten. Auch die Banken bieten<br />
Hilfen an. Beispielsweise bietet die Sparkasse ihren Kunden Tilgungsaussetzungen<br />
für laufende Kredite an.<br />
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