#OpSafeKids Broschüre
Anbei unsere Broschüre zum Thema #OpSafeKids: Daran erkennst du , ob ein Kind misshandelt wurde! @StreetOps #OpSafeKids
Anbei unsere Broschüre zum Thema #OpSafeKids:
Daran erkennst du , ob ein Kind misshandelt wurde!
@StreetOps #OpSafeKids
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Kindesmissbrauch:
Daran erkennst DU,
ob ein Kind
missbraucht wurde!
Foto: iStock
Inhalt
1.Täter manipulieren Kinder,
um sie zu missbrauchen............................................................2
1.Täter manipulieren Kinder,
um sie zu missbrauchen
2. Jedes Kind reagiert anders auf
Missbrauch.................................................................................3
2. Jedes Kind reagiert anders auf
Missbrauch
3. Kindesmissbrauch:
die körperlichen Symptome.....................................................4
3. Kindesmissbrauch:
die körperlichen Symptome
4. Psychische Symptome von
Kindesmissbrauch......................................................................6
4. Psychische Symptome von
Kindesmissbrauch
5. So ändert sich das soziale
Verhalten eines missbrauchten Kindes..................................9
6. Hife.............................................................................................14
5. So ändert sich das soziale
Verhalten eines missbrauchten Kindes
7. Dissoziative Identitätsstörung/
Multiple Persönlichkeit...........................................................16
6. Dissoziative Identitätsstörung/
Multiple Persönlichkeit
8. Paragrafen, Strafmaß,
Verjährungsfristen, Statistik, im Detail................................31
7. Statistik, Paragrafen, Strafmaß,
Verjährungsfristen im Detail
9. Streetops ,wer sind wir.............................................................40
Vorwort
Laut Angaben des Bundeskriminalamtes wurden allein im Jahr 2016
ganze 14.051 Fälle von Kindesmissbrauch angezeigt. Das macht 38
Kindesmissbräuche pro Tag - allein in Deutschland. Hinzu kommen
noch Fälle, die nicht angezeigt werden, weil keine Anzeige erstattet wird
oder der Kindesmissbrauch gar nicht erst erkannt wird.
Die Dunkelziffer ist Experten zufolge hoch.
Die Verantwortung von sexuellem Missbrauch an Kindern trägt
immer der Täter. In über 90 Prozent der Fälle sind die Täter
Männer. Potentielle Opfer sind neben Jugendlichen und
Schulkindern auch Kleinkinder und sogar Säuglinge.
Die verschiedensten Fälle von Kindesmissbrauch sind ein Beweis dafür,
dass es Personen gibt, die ihren Neigungen nachgeben. Aus einer
aktuellen Studie der Universität Regensburg mit insgesamt 28.000
Teilnehmern geht hervor, dass 1,4 Prozent der anonymen Befragten
schon einmal ein Kind im Alter von zwölf Jahren oder jünger
missbraucht haben. Rund jeder 20. Befragte gab außerdem zu, sich
sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen. Schätzungen zufolge leben in
Deutschland etwa 300.000 Männer mit pädophilen Interessen.
Die Anzahl an Frauen, die als pädophil gelten, d.h. sich zu
vorpubertären Kindern hingezogen fühlen, ist dagegen
verschwindend gering.
Juristisch gilt Missbrauch als Straftat. Allerdings liegt die
Höchststrafe bei gerade mal 10 Jahren Freiheitsentzug.
(Erleuterung, im Kapitel 8)
Die entsprechenden Gesetze sind im
Strafgesetzbuch einzusehen:
§174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern
§177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
§180 StGB: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
1
1.Täter manipulieren Kinder, um sie zu missbrauchen
Sexueller Kindesmissbrauch ist immer eine erzwungene
Handlung.
Das Kind kann sich nicht wehren,
der Täter nutzt seine körperliche, soziale, psychische
Überlegenheit gegenüber dem Kind aus.
Dabei nutzen die Täter vor allem folgende Arten, das Kind
zum Missbrauch zu bewegen, es zu manipulieren:
• Überredung / Bestechung (z.B. durch Geschenke,
Versprechen)
• Drohung (z.B. Liebesentzug, Strafen)
• Lügen (z.B. „Alle Onkel / Väter machen das so.“)
• gewaltsame Vergewaltigung
(das Kind ist immer körperlich schwächer und kleiner
als der Täter)
• spielerische Tricks (z.B. „Komm, wir spielen nackt.“)
Der Missbrauch von Kindern beginnt häufig mit scheinbar
zufälligen Berührungen und Streicheln an Sexualorganen des
Kindes, sexualisierter Sprache, starrenden Blicken auf erogene
Zonen,scheinbar spielerischem Verhalten bis hin zu sexuellen
Übergriffen, wie etwa der Ermutigung zum Oralverkehr
und / oder der Penetration des Kindes oder Täters.
2
33
2.Jedes Kind reagiert anders auf Missbrauch
Mädchen und Jungen haben Angst, über erlebten Missbrauch
zu sprechen. Vor allem Kleinkinder unter vier Jahren haben
noch Probleme damit, einen Missbrauch in Worte zu fassen.
Zudem setzen die Täter Kinder häufig unter Druck, mit
niemandem über den Missbrauch zu sprechen. Intuitiv wissen
Kinder dennoch, dass das, was ihnen geschieht,
nicht richtig ist.
Wenn Kinder über ihren Missbrauch doch sprechen, wird
ihnen in vielen Fällen nicht geglaubt. Statista hat aus dem Jahr
2015 ermittelt, wer die Täter tatsächlich sind. Das Ergebnis
ist erschreckend: In 70 bis 90 Prozent der Missbrauchsfälle ist
der Täter eine dem Kind bekannte männliche Person - meist
der Onkel, Vater, Stiefvater (oder neuer Partner der Mutter),
(Stief-)Bruder, Nachbar, Trainer, Babysitter, Geistliche,
Freunde der Familie.
„Wenn Kinder von sich aus einen Missbrauch schildern,
lügen sie nicht“, weiß Psychotherapeutin Carmen Osten vom
Kinderschutzbund in München. Dem Kind zu glauben,
was es erzählt, ist immer die bessere Option - ganz gleich,
wievertrauensvoll die beschuldigte Person auch sein mag.
„Es gibt leider keine eindeutigen Signale für sexuellen
Missbrauch. Jedes Kind rea giert anders darauf “, sagt der
Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert von der Universität
Ulm. Hinweise kann man dennoch erkennen, etwa wenn ein
Kind plötzlich sein Verhalten radikal ändert, auffällig wird.
3
3. Kindesmissbrauch: die körperlichen Symptome
In vielen Fällen tragen Kinder keine sichtbaren körperlichen
Folgen von sexuellem Missbrauch davon. Denn oft werden
sie zu einer sexuellen Handlung psychisch gedrängt, erpresst,
bestochen o.Ä., sodass der Täter nicht handgreiflich werden
muss, um das Kind zu missbrauchen. Die kindliche
Unwissenheit bzw. die Zuneigung des Kindes wird
vom Täter ausgenutzt.
Wird der Täter bei einem Missbrauch trotzdem handgreiflich,
weisen missbrauchte Kinder folgende körperliche Symptome
auf:
• Hämatome im Genitalbereich und an der Innenseite
der Oberschenkel
• Blutungen, Risse, Rötungen, Bissspuren an Vagina,
After, Penis, Hoden
• Ungewohnte Dehnungen der Vagina bzw. des Afters
• Schmerzen im Genital- und / oder Afterbereich
• Geschlechtskrankheiten (u.a. Pilzinfektionen, Ausfluss)
• Schwangerschaft
Hinzu können psychosomatische Symptome bei dem
missbrauchten Kind auftreten, wie etwa:
• plötzliche Schlaf- und / oder Sprachstörungen
• auf einmal wiederkehrendes Bettnässen / Einkoten
Verdauungsstörungen
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• ungewöhnliches Hygieneverhalten
(entweder übertrieben - zwanghaftes Waschverhalten -
oder vernachlässigt)
• Verspannungen
• plötzliche Hauterkrankungen
(z.B. Neurodermitis, Ausschläge, Juckreiz,
Sonnenallergie)
• Asthma
• Kreislaufbeschwerden (bis hin zur Ohnmacht)
• Migräne / Kopfschmerzen
• plötzlich auftretende Bauchschmerzen
(ohne erklärbare Ursache)
• Esssucht
(mit dem Ziel, sich für Täter unattraktiv zu machen)
• Magersucht, Bulimie
(um gegen die weiblichen Rundungen anzukämpfen;
sich „unsichtbar“ zu machen)
• Hormonstörungen (z.B. vorzeitige Schambehaarung)
bis hin zu sexueller Dysfunktion
5
6
4. Psychische Symptome von Kindesmissbrauch
• diffuse Ängste, zum Teil verbunden mit
Panikanfällen (Panik vor Autoritätspersonen
und in engen Räumen)
• regressives Verhalten (Entwicklungsrückfall)
• scheinbar unbegründete Ängste vor Aids
• Konzentrationsstörungen über einen längeren
Zeitraum
• aggressives Verhalten
• Vereinsamung durch Rückzug von Freunden
und Familie
• zwanghaftes Verhalten (z.B. Waschzwang)
• Phobien
• Beziehungsschwierigkeiten, Kontaktstörungen
• Psychosen
• multiple Persönlichkeitsstörungen
• Sprachstörungen (stottern, Schweigsamkeit)
• Scham- und Schuldgefühle (Probleme mit dem
Aus-, Um- und Anziehen)
• Hilflosigkeit, Unselbstständigkeit
• geringes Selbstwertgefühl
• Ablehnung der eigenen Geschlechtsrolle
• Depressionen und depressive Verstimmungen
• Zweifel an der eigenen Wahrnehmung
• Berührungsängste
• übertriebenes Anpassungsverhalten
• Überreaktionen „hysterisches“ Verhalten
• autoaggressives Verhalten (z.B. Suizidversuche,
Nägelkauen, Drogen-Tabletten-
Alkoholabhängigkeit, Arbeits- und Spielsucht,
Schnippeln, Selbstverletzungen)
• Suizidversuche, Selbstmordphantasien
• scheinbar grundloses Weinen
• Stehlen
• ansteigende Unauffälligkeit (z.B. durch
Ungeschicklichkeit, unkoordiniertes Verhalten)
• Unfähigkeit zur Selbst- und Fremdeinschätzung
(Freundschaften)
• Angst sich fallen zu lassen (z.B. im Sport:
Trampolinspringen, Wasserspringen)
• Unfähigkeit sich Grenzen zu setzen
(nicht Nein sagen können)
• Annahme einer Opferrolle
• Entfremdungsgefühle, Isolation
• Abspaltung von Gefühlen, Aufspaltung in
mehrere Persönlichkeiten
• Gefühl’ verrückt zu werden’
• Angst vor Stigmatisierung
(jeder kann es mir ansehen)
• Flashbacks (plötzliche bildliche Erinnerungen
an die traumatische Situation)
Für außenstehende unverständliche Reaktionen,
wie Zittern, Angst, Weinen
• Würge- und Erstickungsgefühle‚ Kloß im Hals’,
Schluckbeschwerden, Weigerung den Mund zu öffnen
(z.B. Zahnärztin, HNO-Ärztin, beim Eisessen)
• in Kleidern oder Schlafsack schlafen, sich fest
einwickeln im Schlaf
• sich wiederholende Alpträume
• starke Abwehrmechanismen, Verleugnen, Verdrängen,
Bagatellisieren
• Angst vor Schmerzen im Genitalbereich
7
• Ekel vor Körperlichkeit, Körpergerüchen,
Körperausscheidungen
• psychogene Amnesien auch Teilamnesien
• den Körper mit weiten Kleidungsstücken
verstecken
• plötzliche Isolation
• Vertrauensverlust gegenüber Bezugspersonen
8
Speziell bei Jungen:
• extremes Leistungsverhalten, Pedanterie
• Veränderung im Sexualverhalten zu Mädchen und
Jungen
• sexualisieren von sozialen Beziehungen (z.B. in der
Klassengemeinschaft)
• exzessive sexuelle Neugierde
• offene Masturbation
• zur Schau stellen der Genitalien
• zwanghaftes promiskutieves Verhalten
• altersunangemessenes Sexualverhalten / sexuelles Spiel
• Verweigerung / Negierung sexueller Bedürfnisse
• Prostitution
• sexuelles aggressives Verhalten
• sadomasochistisches Sexualverhalten
• Regression, Pseudoreife
• sexueller Identitätsverlust (Angst vor Schwul sein)
• distanziertes und abwertendes Verhalten gegenüber
Schwulen
• ablehnende Einstellung zur Masturbation
• zwanghaftes Sexualisieren von Intimität und
körperliche Nähe
• sexuelle Dysfunktion
5. So ändert sich das soziale Verhalten eines
missbrauchten Kindes
• veränderte Ausdrucksweise: Sagt ein Kind Sätze
wie „Soll ich mal einen Knochen aus meinem
Pimmel machen?“, kann das Kind diese von
dem Täter übernommen haben. Aber auch hier
ist Vorsicht geboten. Es gilt: Das Kind darauf
ansprechen („Woher hast du diesen Satz?“).
Denn es könnte ja auch einen pornografischen
Film angesehen haben
(z.B. bei älteren Geschwistern, Freunden,
ausversehen im Internet etc.)
• Sprachstörungen
(z.B. Stottern oder Schweigsamkeit) und / oder
Lernstörungen
• Kind verliert sein Vertrauen gegenüber
Bezugspersonen (Misstrauen) - oder klammert
sich an eine bestimmte Person, sucht ständig
nach Liebe (bis hin zu Beziehungssucht)
• scheinbar grundloses Weinen
• Flucht in eine Phantasiewelt
• verändertes / sexualisiertes Spielverhalten
• Rückzug aus sozialem Umfeld
(bis hin zur Isolation und Vereinsamung) / Kind
wird still und verschlossen
• Aggressionen gegenüber anderen Kindern und /
oder Tieren
• extremes Machtstreben / Ausübung von
Kontrolle
9
• Kleinkriminalität (z.B. durch Stehlen, Zündeln,
Brandstiftung)
• autoaggressives Verhalten (z.B. Nägelkauen,
Daumenlutschen, Haare ausreißen,
Selbstverletzungen bis hin zu
Selbstmordversuchen)
• regressives Verhalten
(Opfer verhält sich wieder wie ein Kleinkind)
• bei Kindern: Zeichnen von Genitalien wie z.B.
Penissen
• Meidung bestimmter Menschen oder
Menschentypen
• Meidung bestimmter Orte
• Offene Masturbation / Zurschaustellung
eigener Genitalien
• Ablehnung von Masturbation
• extreme Furcht vor Fremden (i.d.R. wenn das
Kind von einem Fremden missbraucht wurde)
• bei Schulkindern und Jugendlichen: Tendenzen
von zu Hause wegzulaufen und / oder die Schule
zu schwänzen
10
Zusammenfassend lassen sich im wesentlichen die folgenden
Verhaltensweisen benennen:
• sexualisiertes Verhalten, Regression oder Pseudoreife
• Verweigerungsformen
• Depressionen
• Lernstörungen
• dissoziative Verhaltensweisen
• autoaggressives Verhalten
• Suchtverhalten
Verbale Signale und Symptome, am Beispiel von
Schülerinnen:
• Schlafstörungen, Ängste:
„Ich liege oft wach und horche auf jeden Laut, jeden
Schritt und habe Angst im Bauch.“
• Störung im Hygieneverhalten:
„Ich muss einfach dreimal am Tag duschen, sonst fühle
ich mich nicht wohl.“
„Ich habe keine Lust ,mich zu waschen, wenn ich
stinke, kommt mir wenigstens keiner zu nahe!“
• Suchtverhalten:
„Manchmal betäube ich mich mit ein paar Gläsern...“
„Wenn ich kiffe, dann denke ich endlich nicht mehr an
all den Scheiß!“
• Essstörungen:
„Ich bekomme einfach nichts mehr herunter.“
„Das Essen bleibt mir im Halse stecken.“
• Depressionen:
„Am liebsten verkrieche ich mich unter die Bettdecke,
ich will nichts sehen und hören.“
• Weglaufen, Trebegänger:
„Ich halte es nicht mehr aus zu Hause, ich hau ab!“
„Am liebsten bin ich bei anderen ...“
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• Autoaggressionen:
„Ich wollte mal sehen, wie das ist, wenn ich mir eine
Zigarette auf der Hand ausdrücke.“
„Ich habe mir in den Arm geschnitten. Wenn dann das
Blut kam, wusste ich wenigstens, warum es weh tut
und, das ich noch lebe.“
• Ängste:
„Ich habe vor allem möglichen Angst, ich weiß auch
nicht warum.“
• Negatives Selbstbild:
„Ich bin eben ein Versager“
• Isolation:
„Ich habe immer das Gefühl, ich bin anders als die
anderen.“
• Besondere Stellung innerhalb der Familie:
„Mein Vater nennt mich immer seine Liebste; ich krieg‘
fast alles, was ich will!“
• Schulleistungsstörungen/ Konzentrationsschwäche:
„Ich kann mich einfach nicht mehr konzentrieren.“
„Da wollte der Lehrer etwas wissen über Tulpen, und
ich denke, deine Sorgen möchte ich haben!“
• Flucht in einer Phantasiewelt:
„Manchmal träume ich mich einfach weg...“
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• Familienkonflikt:
„Endlich geht‘s mir auch mal toll, mein Vater liegt im
Krankenhaus!“
• Suizidalität:
„Ich habe keine Lust mehr, es ist mir alles scheißegal.“
Da jedes Kind individuell auf Missbrauch reagiert, können die
oben aufgelisteten Symptome zwar Anzeichen für Missbrauch
sein. Allerdings können sie auch andere Ursachen haben - vor
allem, wenn sie nur vereinzelt auftreten.
13
6. Hilfe
Befürchtet man sexuellen Missbrauch bei Kindern, sollte man
dringend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und
Ratschläge Befürchtet man einholen. sexuellen Sowohl Missbrauch Kinderärzte, bei Kindern, also auch sollte man
Psychotherapeuten dringend professionelle und Hilfe Betreuer in Anspruch in speziellen nehmen und
Beratungsstellen Ratschläge einholen. können Sowohl erste Kinderärzte, Ansprechpartner also auch für Betroffene
und Psychotherapeuten Angehörige sein. und Hier Betreuer bekommen in speziellen betroffene Kinder und
Eltern Beratungsstellen Hilfe sowie können weitere erste Informationen Ansprechpartner zum Thema für Betroffene
Kindesmissbrauch:
und Angehörige sein. Hier bekommen betroffene Kinder und
Eltern Hilfe sowie weitere Informationen zum Thema
Kindesmissbrauch:
14
Über Kindesmissbrauch sprechen: Die Nummer gegen
Kummer Über Kindesmissbrauch wählen sprechen: Die Nummer gegen
Kummer wählen
Die „Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen
Kindesmissbrauchs Die „Bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention vom Bundesministerium
sexuellen
für Kindesmissbrauchs Familie, Senioren, „Trau Frauen dich!“ und vom Jugend Bundesministerium
(BMFSFJ) der
Bundeszentrale für Familie, Senioren, für gesundheitliche Frauen Jugend Aufklärung (BMFSFJ) (BZgA) und der
kooperiert Bundeszentrale mit dem für gesundheitliche Kinder- Jugendtelefon Aufklärung der (BZgA) „Nummer
gegen kooperiert Kummer“. mit dem Der Kinder- Verein und ist der Jugendtelefon Dachverband der des „Nummer größten
gegen kostenfreien Kummer“. telefonischen Der Verein ist Beratungsangebots der Dachverband des für größten
kostenfreien und telefonischen Eltern in Deutschland. Beratungsangebots Die „Nummer für Kinder, gegen
Kinder,
Jugendliche
Kummer“ Jugendliche bietet und eine Eltern niedrigschwellige in Deutschland. anonyme Die „Nummer Beratung gegen am
Elterntelefon Kummer“ bietet und eine am niedrigschwellige Kinder- und Jugendtelefon anonyme sowie Beratung eine am
E-Mail-Beratung Elterntelefon und für am Kinder- und und Jugendliche Jugendtelefon an. sowie Sie gewährleistet
E-Mail-Beratung eine hohe Erreichbarkeit für Kinder und an Jugendliche fünf (Elterntelefon) an. Sie gewähr-
bezie-
eine
hungsweise leistet eine hohe sechs Erreichbarkeit (Kinder- und an Jugendtelefon) fünf (Elterntelefon) Tagen in der
Woche. beziehungsweise Die „Nummer sechs gegen (Kinder- Kummer“ und Jugendtelefon) ist in das Online-Portal
der www.trau-dich.de Woche. Die „Nummer der Initiative gegen Kummer“ eingebunden. ist Durch das
Tagen die
Verknüpfung Online-Portal bietet www.trau-dich.de die Internetseite der für Initiative Kinder eingebunden.
einen
schnellen, Durch die anonymen Verknüpfung und bietet vertraulichen die Internetseite Zugang für zu Kinder Informationen,
einen Beratung und Hilfe zum Thema sexueller Missbrauch.
schnellen, anonymen und vertraulichen Zugang zu Informationen,
Eltern Beratung und andere und Hilfe Erziehungspersonen zum Thema sexueller können Missbrauch. sich im
Auch
Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch unsicher
fühlen Auch Eltern und Hilfe und wünschen. andere Erziehungspersonen Sie können sich anonym können und sich im
kostenlos Umgang mit an das dem bundesweite Thema sexueller Elterntelefon Missbrauch von unsicher „Nummer
gegen fühlen Kummer“ und Hilfe wenden: wünschen. Sie können sich anonym und
Tel.: kostenlos 0800 an - 111 das 0 bundesweite 550 (Mo.-Fr. Elterntelefon 9-11 Uhr, Di. von + Do. „Nummer 17-19
Uhr). gegen Kummer“ wenden:
Tel.: 0800 - 111 0 550 (Mo.-Fr. 9-11 Uhr, Di. + Do. 17-19
Uhr).
>> Hilfeportal Sexueller Missbrauch :
https://www.hilfeportal-missbrauch.de
>> Hilfeportal Sexueller Missbrauch :
https://www.hilfeportal-missbrauch.de
>> Kinder schützen, Opfern helfen:
http://www.stibbev.de
>> Kinder schützen, Opfern helfen:
http://www.stibbev.de
>> Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs:
>> Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
https://www.aufarbeitungskommission.de
Kindesmissbrauchs:
https://www.aufarbeitungskommission.de
>> Missbrauchsopfer: Informationen
http://www.missbrauch-opfer.info
>> Missbrauchsopfer: Informationen
http://www.missbrauch-opfer.info
15
6. 7. Dissoziative Identitätsstörung /
Multiple Persönlichkeit
1. Beschreibung
1.1. Begriffe und Zuordnungen
1.2. Kernsymptome
1.3. Verdachtsmomente
1.4. Übergänge und Unterschiede
1.5. Pseudo-DIS
2. Innerseelische Vorgänge
2.1. Biographische Ursachen
2.2. Verdrängen und dissoziieren
2.3. Wahrnehmung und Vorstellung
3. Lösungsstrategie
1. Beschreibung
1.1. Begriffe und Zuordnungen
Die multiple Persönlichkeitsstörung (MPS) wird auch als
disso ziative Identitätsstörung (DIS) bezeichnet. Unter
dissozia tiven Störungen versteht man seelische Zustände,
bei denen Teile des Erlebens aus dem Bewusstsein abgespalten
sind.
Obwohl durch die Abspaltung und Ausblendung von
Erlebnis inhalten durchaus eine Störung der Persönlichkeit
entsteht, haben sich die Autoren der Klassifikationssysteme
entschlos sen, die MPS nicht den Persönlichkeitsstörungen
zuzuordnen.
16
Stattdessen wird sie sowohl von der internationalen
Klas sifikation der Krankheiten (ICD-10: F44.81) als auch von
der amerikanischen (DSM-VI: 300.14) als dissoziative
Störung bezeichnet.
Zu diskutieren ist, ob der Begriff Identitätsstörung nicht dem
einer Identifikations störung Platz machen sollte; denn die
Identität dissozierender Personen bleibt durch den Prozess
der Dissoziation unberührt. Was wechselt, sind unbewusst
vollzogene
Iden tifikationen mit jeweils unterschiedlichen
Persönlichkeitsmodellen bzw. Eigenschafts clustern.
Gestört ist nicht die Identität der Person, sondern
deren Identifikation mit einem integrierten Selbstbild.
1.2. Kernsymptome
Bei der dissoziativen Identitätsstörung tritt die Kranke zu
verschiedenen Zeiten als je weils unterschiedliche
Persönlichkeit auf. Die Persönlichkeiten unterscheiden sich
durch...
• Charaktermerkmale
• Kommunikationsmuster
• Wahrnehmungs- und Vorstellungsstile
• Bewusstseinsnähe bestimmter Erinnerungen
• Verhaltensrelevanz biographischer Erfahrungen
Die Aktivierung unterschiedlicher Persönlichkeiten orientiert
sich an situativen Erforder nissen. Je nach Lage der Dinge
werden verschiedene Eigenschaftsbündel ausagiert.
17
Neben der Primärpersönlichkeit, die die Patientin der
Außenwelt in der Regel zuwendet, zeigt sich, angepasst an
spezifische Situationen, mindestens eine, oft aber mehrere
Sekundärpersönlichkeiten. Im Schnitt mögen es 5-15 sein.
Es wurden auch Fälle beschrieben, bei denen die Zahl der
Sekundärpersönlichkeiten weit höher gewesen sein soll.
Diagnosekriterien gemäß DSM-VI
• Auftreten von zwei oder mehreren Identitäten mit unterscheidbaren
und stabilen Mustern bezüglich der Wahrnehmung, des Denkens
sowie des Bezugs zu sich selbst und zur Umwelt.
• Mindestens zwei dieser Persönlichkeiten bestimmen wiederholt das
Verhalten der Person.
• Die Patientin kann sich nicht an wichtige persönliche Belange
erinnern, ohne dass dies durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärbar
wäre.
• Der Zustand wird weder durch Substanzwirkung (Alkohol, Drogen)
noch durch körperliche Erkrankungen (komplex-partielle
epileptische Anfälle) verursacht.
18
Zu den Kernsymptomen der DIS gehört eine
psychogene Gedächtnisstörung. Im Extremfall weiß eine
Teilpersönlichkeit nicht, was die andere erlebt hat. Dann ist
der entsprechende Gedächtnisinhalt vollständig abgespalten.
Meist kommt es aber nur zu teilweisen Abspaltungen,
sodass die Erinnerung daran, was man unter der Dominanz
der jeweils anderen Persönlichkeit tat, bloß ausgedünnt,
verblasst, entrückt oder wie nicht zu einem selbst gehörig
erscheint.
Ist der jeweilige Gedächtnisinhalt ganz abgespalten, kann
es sein, dass die eine Persönlichkeit nichts von der Existenz
der anderen ahnt. Dann weiß die Jungfrau tatsächlich nicht,
wie sie zum Kinde kam. Liegt eine teilweise Abspaltung vor,
wissen die verschiedenen Persönlichkeiten voneinander. Sie
beurteilen sich wechselseitig und rivalisieren um den Einfluss
auf die Primär person
Symptome...
... die an dissoziative Elemente bei der Entstehung psychischer Probleme
denken lassen
• Unerklärliche Erinnerungslücken (bezüglich Gesprächen, die man
geführt hat oder Dingen, die man getan hat)
• Verlegen von Gegenständen
• Auffinden von Gegenständen an unerklärlichen Orten
• Entfremdungserlebnisse
• Plötzliches Erinnern traumatischer Erlebnisse
• Plötzliches Zu-sich-kommen an Orten, von denen man nicht weiß,
wie man hingekommen ist
• Unerklärliche Bewegungs- und Empfindensstörungen von
Körperteilen
• Völlige Preisgabe gefasster Vorsätze
• Unsicherheit bezüglich der eigenen Identität
• Sich mal so und mal ganz anders fühlen
• Rückmeldung von außen, dass man sich widersprüchlich verhält
• Dinge getan zu haben, von denen man hinterher sagt:
Das passt überhaupt nicht zu mir.
• Stimmenhören, im Sinne von Pseudohalluzinationen
19
1.3. Verdachtsmomente
Über die Häufigkeit der DIS sind sich Psychiater uneinig.
Sogar die Existenz der Störung überhaupt ist heftig
angezweifelt worden. Spontan gibt es nur wenige Personen,
die von sich aus eine Persönlichkeitsspaltung im
vollumfänglichen Sinne einer MPS benennen oder
Probleme beschreiben, die an die Existenz von
Sekundär persönlichkeiten denken lassen,
von denen sie selbst nichts wissen.
Vermutlich sind bei vielen seelischen Problemen aber
dissoziative Mechanismen im Spiel, die zu komplexen
Störungen beitragen; ohne dass die Patientinnen so weit
gehen, sich als Spielfeld unabhängig voneinander handelnder
Sekundär persönlichkeiten zu verstehen.
Was ihnen stattdessen auffallen mag, sind plötzliche
Stimmungs wechsel, unerklärliche Launen, sprunghaftes
Verhalten, Ände rungen ihrer Vorsätze und Urteile über
Lebensumstände oder Elemente der Außenwelt, deren
Hin- und Herwogen ihnen selbst rätselhaft erscheint.
Erst durch gezieltes Hinterfragen werden dann dissoziative
Muster erkennbar, deren Effekte man als unterschwellige oder
teilweise dissoziative Identitätsstörungen verstehen kann.
20
1.4. Übergänge und Unterschiede
So exotisch den meisten das Vollbild einer DIS erscheinen
mag, tatsächlich ist sie ein extremes Endergebnis weit
verbreiteter psychologischer Phänomene.
Der wesentliche Unterschied zwischen polarisiertem
Rollenspiel und manifester Identitätsstörung liegt in der
Abspaltung von Gedächtnisinhalten. Da Gedächtnisinhalte
ganz oder teilweise abgespalten werden können, sind
Übergänge anzunehmen.
Der Anwendung unterschiedlicher Charakterrollen je
nachdem, in welcher Situation man sich befindet
Der selektiven Verhaltensrelevanz bestimmter
Erinnerungs- und Erfahrungselemente je nach angewandter
Rolle
Auch im Normalfall kommuniziert der Mensch nicht mit
einer einheitlichen Identität, in die sämtliche biographische
Erfahrungen gleichberechtigt eingebettet sind. Auch der
normale Mensch zeigt je nach Situation und den Zwecken,
die er darin anstrebt, unterschiedliche Gesichter. Mal sind die
Unterschiede diskret, mal sind sie so deutlich polarisiert wie
im folgenden Fall:
In der Firma ist Bernd stets freundlich und beflissen. Im
Stadion lässt er Sau raus. Wenn Tina nicht macht, was er will,
schmollt er tagelang. Von seinem Sohn verlangt er Respekt
und Folgsamkeit.
21
Dass man Bernd nicht als multiple Persönlichkeit bezeichnet,
hat Gründe:
Wenn er mit Tina schmollt, kann er sich an sein Verhalten in
der Firma erinnern.
Dass er mal als netter Mensch, mal als schmollender Tyrann
auftritt, ist ein Widerspruch, den er mit seinem Selbstbild
vereinbart.
Obwohl Bernd nicht als multiple Persönlichkeit gelten kann,
ist davon auszugehen, dass sein Verhalten Tina gegenüber von
bestimmten Gedächtnisinhalten beeinflusst wird, die in der
Firma weit weniger bewusstseinsnah und verhaltenswirksam
sind; die er den Kollegen gegenüber folglich in den
Hintergrund schiebt, Tina gegenüber aber nicht.
Es ist daher sinnvoll, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der
dissoziativen Identi tätsstörung und anderer Seelenzuständ
aufzuzeigen.
22
1.5. Pseudo-DIS
Die Diagnose einer DIS wird selten gestellt. Es kann sein, dass
das Folge mangelnder Achtsamkeit psychiatrischer Untersucher
ist. Andererseits wird die Diagnose aber auch gestellt, wo
keine DIS vorliegt. Ursache dafür können Motive der Patientinnen
sein oder solche der Untersucher.
• Die Diagnose einer DIS weist Merkmale auf, die sie für
manche Personen attraktiv macht:
º Durch das Postulat einer Sekundärpersönlichkeit
kann die Realperson Verantwortung für eigene
Taten von sich weisen.
º Das exotische Flair der Diagnose an sich ruft
Beachtung hervor.
º Als multiple Persönlichkeit zu gelten, verleiht -
paradoxerweise - eine prägnante Identität.
• Auf der Suche nach einer Erklärung für andersartige
psychische Probleme und zur Steuerung sozialer Bezüge
identifizieren sich einige Patienten vorschnell mit der DIS.
• Es ist davon auszugehen, dass dissoziativen Störungen
überwiegend verdrängte traumatische Ereignisse zugrunde
liegen. Therapeuten, die hinter den Symptomen ihrer
Patienten verdrängte Traumata vermuten, bietet das
Krankheitsmodell der DIS eine Erklärung dafür, warum
ihre Patienten ein solches Trauma nicht erinnern.
24
• Die namentliche Kennzeichnung unterschiedlicher
Eigenschaftscluster, die Patienten ausagieren mögen, ist
eine Technik der Psychotherapie (z.B.: das innere Kind).
Da Eigenschaftsbündel durch Namensvergabe
begreifbarer werden und den
Sekundärpersönlichkeiten der MPS in der Regel Namen
zugeordnet sind, liegt der Namensvergabe
Suggestionskraft inne.
Die absichtliche Personifizierung von Verhaltensmustern
kann langfristig integrierend sein, sie kann kurzfristig aber
auch Symptome einer DIS vorspiegeln, die keine sind.
Die Diagnose der DIS wird oft irrtümlich gestellt, vermutlich wird die
DIS aber noch öfter übersehen.
25
2. Innerseelische Vorgänge
Zur Entstehung und Aufrechterhaltung der MPS führt der
Gebrauch eines besonderen Abwehrmechanismus:
der Dissoziation biographischer Erinnerungen.
Dabei werden so wohl Erinnerungen an weit zurückliegende
traumatische Schlüsselerlebnisse ausgeblen det, als auch
solche, die unter der Dominanz einer Teilpersönlichkeit
aktuell anfallen. Wie Abspaltungen vonstatten gehen, lässt
sich beleuchten, indem man sich die biographischen
Ursachen vor Augen führt, die vor allem bei schweren
Formen der Identitätsstörung aufzudecken sind.
2.1. Biographische Ursachen
Überdurchschnittlich häufig findet man in der Vorgeschichte
von Frauen, die unter dem Vollbild einer DIS leiden,
Missbrauchs- und Gewalterfahrungen. Häufig stammen die
Täter aus dem familiären Umfeld. Das ist kein Zufall.
Die besondere Erlebniskon stellation, die solchen Erfahrungen
zugrunde liegt, bahnt die Entstehung dissoziativer
Abspaltungen.
26
• Eigentlich war Jennifers Vater ein netter Mann.
Zumindest fiel er im Umfeld nicht auf. Dass er Jennifer aber
mit sexuellen Bedürfnissen bedrängte, wenn sonst niemand
hinsah, war für seine Tochter nicht mit der Normalität zu
vereinbaren. Darüber hinaus beschwor er Jennifer, die be
sonderen Erlebnisse als gemeinsames Geheimnis aus der
übrigen Erfahrung auszustanzen; weil sie sich sonst
schrecklich schuldig gemacht hätte; oder er ihr gar hätte
weh tun müssen.
Um die Situation zu bewältigen, entwarf Jennifers Vorstellung
Um zwei die Varianten Situation ihres zu bewältigen, Selbstbilds. entwarf Zur einen Jennifers gehörte Vorstellung das
zwei Unvereinbare; Varianten samt ihres Angst, Selbstbilds. Schmerz Zur und einen Scham, gehörte die das es
Unvereinbare; begleiten mochte. samt Um Angst, die Grenze Schmerz deutlich und Scham, zu machen, die es nannte
begleiten Jennifer dieses mochte. Bild Um Simone. die Grenze Zur zweiten deutlich gehört zu machen, die Normalität,
für dieses Bild abgespaltene Simone. Zur Erfahrung zweiten fortan gehört keine die Norma-
Rolle
nannte
Jennifer
lität, mehr für spielte die die und abgespaltene die folglich auch Erfahrung weiterhin fortan als keine Jennifer Rolle
mehr firmiert. spielte und die folglich auch weiterhin als Jennifer
firmiert.
Da das Bewusstsein ausblendet, was man nicht als zur
Da Wirklichkeit das Bewusstsein gehörig ausblendet, zählt, rückte was die man Erinnerung nicht als an zur das
Wirklichkeit Unvereinbare gehörig Schritt zählt, für Schritt rückte in die den Erinnerung Hintergrund; an bis das sie
Unvereinbare entweder ganz Schritt aus Jennifers für Schritt Blickfeld in den verschwand Hintergrund; oder bis nur sie
entweder noch schemenhaft ganz aus zu Jennifers erkennen Blickfeld war. verschwand oder nur
noch schemenhaft zu erkennen war.
2.2. Verdrängen und dissoziieren
2.2. Verdrängen und dissoziieren
Integriert ist eine Persönlichkeit, wenn sie sämtliche
Integriert Erlebnisse ist gleichbe eine Persönlichkeit, rechtigt in den wenn Fundus sie der sämtliche Erfahrungen
Erlebnisse übernimmt, gleichbe aus dem rechtigt heraus in sie den in Fundus der Folge der ihren Erfahrungen Bezug zur
übernimmt, Wirklichkeit aus gestaltet. dem heraus Zur Integration sie in der Folge von Erfah ihren rungen Bezug zur
Wirklichkeit gehört: gestaltet. Zur Integration von Erfah rungen
gehört:
• Anzuerkennen, dass die Erfahrung stattgefunden hat
• Anzuerkennen, Sämtliche Gefühle dass zu die durchleben, Erfahrung durch stattgefunden die man auf hat die
• Sämtliche Erfahrung Gefühle reagiertzu durchleben, durch die man auf die
Erfahrung reagiert
Der Mensch neigt jedoch dazu, irritierende Erfahrungen und
Der schmerzliche Mensch neigt Gefühle, jedoch die dazu, mit ihnen irritierende in Verbindung Erfahrungen stehen, und
schmerzliche von sich zu weisen, Gefühle, indem die mit er nicht ihnen hinsieht Verbindung und das stehen,
von Schmerzliche sich zu weisen, durchlebt, indem sondern nicht sich hinsieht abwendet und und das es zu
Schmerzliche ignorieren versucht. durchlebt, Dieser sondern Impuls sich führt abwendet zur Verdrängung. und es zu 27
ignorieren Man verleugnet versucht. Erkenntnisse, Dieser Impuls die man führt nicht zur ins Verdrängung. Selbstbild
Man integrieren verleugnet will (oder Erkenntnisse, kann). Das die Bewusstsein man nicht ins blendet Selbstbild dazu
integrieren jene Erlebnisse will aus (oder dem kann). biographischen Das Bewusstsein Kontext blendet aus, die dazu
jene gefürchtete Erlebnisse Erkenntnisse aus dem biographischen mit sich bringen. Kontext aus, die
gefürchtete Erkenntnisse mit sich bringen.
Durch die Verdrängung wird die Integrität der Persönlichkeit
Durch gestört. die Statt Verdrängung dass sie sich wird unbefangen die Integrität der Wirklichkeit der Persönlichkeit zuwendet,
Statt vermeidet dass sie sie sich fortan, unbefangen was die verleugnete der Wirklichkeit Erkenntnis zu-
gestört.
wendet, ins Bewusstsein vermeidet heben sie fortan, könnte. was Je nachdem, die verleugnete was nicht Erkenntnis
ins wahrgenommen Bewusstsein heben werden könnte. soll und Je je nachdem, was welche nicht Mittel
wahrgenommen zur Abwehr der gefürchteten werden soll und Erkenntnis je nachdem, zur Anwendung welche Mittel
zur kommen, Abwehr entsteht der gefürchteten diese oder Erkenntnis jene Persönlichkeitsstörung.
zur Anwendung
kommen, entsteht diese oder jene Persönlichkeitsstörung.
Auch bei der DIS wird das Gefürchtete verdrängt. Es wird
Auch aber nicht bei der durchgehend DIS wird das in Gefürchtete der Verdrängung verdrängt. gehalten, Es wird
aber sondern nicht es durchgehend bahnt sich den in Weg der Verdrängung zur Oberfläche, gehalten, indem es
sondern in einem abgespaltenen bahnt sich den Erlebnisfeld Weg zur Oberfläche, zum Ausdruck indem kommt es
in und einem von dort abgespaltenen aus das Verhalten Erlebnisfeld der Realperson zum Ausdruck eine kommt zeitlang
und steuert. von Statt dort dass aus das sich Verhalten die eine Persönlichkeit der Realperson ständig eine zeitlang verbiegt,
steuert. treten abwechselnd Statt dass sich zwei die Muster eine Persönlichkeit auf, über deren ständig Charakter verbiegt, ein
treten jeweils abwechselnd unterschiedliches zwei Muster Repertoire auf, unintegrierter
über deren Charakter ein
jeweils Erfahrungen unterschiedliches bestimmt. Repertoire unintegrierter
Erfahrungen bestimmt.
Bei der Verdrängung bleibt der zurückgewiesene Inhalt verborgen.
Bei der Dissoziation erreicht er von Zeit zu Zeit die Oberfläche und
bestimmt von dort aus das Verhalten der Realperson.
28
Wahrzunehmen heißt, das
Wahrgenommene in den Bestand
des als wahr Anerkannten
aufzunehmen.
2.3. Wahrnehmung und Vorstellung
Die Wirklichkeit wird wahrgenommen. Sie wird nicht
ausgedacht. Da der DIS ein Widerstand dagegen zugrunde
liegt, die Wirklichkeit ohne Auswahl wahr zunehmen, ist die
Wahrnehmung der multiplen Persönlichkeit betont selektiv.
Mal nimmt sie von dem, was sie tut, wünscht, erinnert und
erlebt den einen Teil wahr, mal einen anderen.
Statt sich zu regulieren, indem sie sich dem Wahrnehmbaren
so anvertraut, wie es in ihrem Blickfeld auftaucht, versucht
sie, die Widersprüche des Lebens durch Vorstel lungsmanöver
unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehört die Personifizierung
wider sprüchlicher Regungen und Sichtweisen.
• Die multiple Persönlichkeit denkt nicht: Ich bin wider
sprüchlich. Heute halte ich das für richtig und morgen das
Gegenteil, je nachdem, aus welcher Perspektive ich die
Welt betrachte und was ich durch meine
Betrachtungsweisen bewirken will.
• Die multiple Persönlichkeit denkt: Für mich ist alles klar,
aber es gibt andere Personen in mir. Die sehen die Sache
anders.
29
Nicht Annegret tut das, Chantal jenes
und Käthe dieses, sondern ich tue mal
dies mal das und mal jenes.
3. Lösungsstrategie
Es gibt keine medikamentöse Behandlung, die nachweislich
etwas gegen die DIS bewir ken könnte. Der heilende Ansatz
ist psychotherapeutisch. Medikamente können zum Einsatz
kommen, wenn im Rahmen der DIS Folgeerkrankungen
auftreten, die medika mentös erreichbar sind; zum Beispiel
eine Depression nachdem die DIS zum Scheitern einer
wichtigen Beziehung geführt hat.
Jede Dissoziation entspricht einer mangelnden Integration
ausgeblendeter Erlebnisse und daraus resultierender
Erkenntnisse in den Gesamtzusammenhang des Selbstbilds.
Jede Heilung dissoziativer Störungen beruht folglich auf der
Einbettung der vermie denen Elemente in den
Erfahrungskontext einer einheitlich erlebten Persönlichkeit.
Dazu gilt es, die Personifizierung innerseelischer
Widersprüche aufzuheben und die Widersprüchlichkeit selbst
als Wesenszug der Existenz zu akzeptieren. Je nachdem, wie
bitter die Gefühle sind, die die Patientin bislang vermeidet,
kann der Weg zum Ziel lang und steinig sein.
30
Quelle: http://www.seele-und-gesundheit.de
7. 8. Statistik, Paragrafen, Strafmaß,
Verjährungsfristen im Detail
Strafgesetzbuch :
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut
ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut
der im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses unterge
ordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-,
Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis
verbundenen Abhängigkeit oder
3. an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder
rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines
Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder
lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person
bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung,
Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter
achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung
in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung
oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an
sich von ihr vornehmen lässt oder
2. unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn
Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis
steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der
Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen
lässt.
31
(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2
1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle
Handlungen vor ihm vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Nummer 1 oder des
Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Nummer 1
kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das
Unrecht der Tat gering ist.
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)
vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle
Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich
vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr zu erkennen.
(4) Mit Mit Freiheitsstrafe von drei von Monaten drei Monaten bis zu bis fünf zu Jahren fünf Jahren wird bestraft, wird bestraft,wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt,
soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe be
droht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels
Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
32
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es
an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vor
nehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person
an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach
§ 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind auf ein durch Kind Vorzeigen durch Vorzeigen pornographischer pornographischer
Abbildungen Abbildungen oder Darstellungen, oder Darstellungen, durch Abspielen durch Abspielen von von
Tonträgern Tonträgern
pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen
pornographischer Inhalte mittels Informations- und
Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden
einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein
Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen
verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4
und Absatz 5.
§ 177
Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung;
Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle
Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt
oder diese Person zur
Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von
einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person
vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur
Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem
Dritten bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage
ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder
zu äußern
2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres
körperlichen oder psychischen Zustands in der
Bildung oder Äußerung des Willens erheblich einge schränkt
ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person
versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei
Widerstand Widerstand ein empfindliches ein empfindliches Übel droht, Übel oder droht, oder
33
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen
Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die
Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit
oder Behinderung des Opfers beruht.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der
Täter
1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht
oder
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters
schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei
Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,
wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen
lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt
oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedri
gen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper
verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der
Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich
führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Wider
stand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit
Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
bringt.
34
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der
Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug
verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der
Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheits
strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an an oder
vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer
Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person
Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten
seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen
gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen
durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder
im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-,
Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt,
sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von
einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
35
§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter
Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr
vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten
vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu
lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter
achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle
Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren
dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr
vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten
vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu
lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung
Selbstbestimmung ausnutzt, ausnutzt, wird mit wird Freiheitsstrafe mit Freiheitsstrafe bis zu bis drei zu Jahren drei Jahren oder mit oder Geld-
mit
Geldstrafe bestraft. bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,
daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses
an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vor-
Vorschriften absehen, wenn wenn bei bei Berücksichtigung des des Verhaltens der der Person, Person, gegen
die gegen sich die die sich Tat die richtet, Tat richtet, das Unrecht das Unrecht der Tat der gering Tat gering ist. ist.
Quelle: dejure.org
Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs
Bei der Frage der Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs sind mehrere
Dinge zu beachten. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass es sowohl im Zivilrecht
als auch im Strafrecht unterschiedliche Verjährungsvorschriften und
Verjährungszeiten gibt. Beide Rechtsgebiete sind zwingend zur Beantwortung
der Frage zu beachten.
Im Zuge der Gesetzesentwicklung kam es im Jahr 2013 zu einer
Gesetzesveränderung, die die Verjährungsvorschriften in den Rechtsgebieten
verändert hat.
Verjährung im Strafrecht
Die Verjährung im Strafrecht ist deliktsabhängig und richtet sich nach der
angedrohten Strafe. Entscheidende Norm ist der § 78 Abs. 3 StGB:
„Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als
zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf
Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem
Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.“
Demnach ist die Strafandrohung Dreh- und Angelpunkt des Verjährungszeitraumes.
Je höher die Strafandrohung ist, desto großer ist dieser Zeitraum. Fraglich ist
in diesem Zusammenhang, wie hoch die Verjährung ist, wenn sich im Laufe der
Zeit der Strafrahmen einer Straftat verändert hat.
Eine Gesetzesänderung hat jedoch keinerlei Auswirkung, denn entscheidend für
die Verjährung ist immer der Zeitpunkt der Tat. So kann es unter Umständen
passieren, dass der Strafrahmen sich zugunsten des Beschuldigten verändert hat,
allerdings die Änderung für ihn keine Auswirkung hat.
Verjährungsbeispiele:
• Vergewaltigung = Verjährungszeit 20 Jahre
• Missbrauch von Kindern = Verjährungsfrist 10 Jahre
• Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern = Verjährungsfrist 20 Jahre
37
Verjährungsbeginn
Die Verjährung beginnt im Strafrecht in der Regel mit dem Ende der Straftat.
In § 78a StGB heißt es:
„Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand
gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem
Zeitpunkt.“
Eine Ausnahme existiert jedoch für die Fälle des Kindesmissbrauches.
In derartigen Situationen beginnt die Verjährung nicht mit dem Ende der Tat,
sondern ruht bis das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Der Gesetzgeber hat dabei berücksichtigt, dass viele Taten in der Familie
passieren und aus der familiären Rücksichtnahme eine Anzeige bei der Polizei
nicht stattfindet.
Bei Fragen zur Verjährung sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht
kontaktiert werden. Insbesondere bei der Berechnung kann es zu Problemen
kommen, die für das Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein können.
Verjährung im Zivilrecht
Im Falle eines sexuellen Missbrauchs spielen nicht nur die strafrechtlichen
Verjährungsvorschriften eine Rolle. Auch die zivilrechtlichen Vorschriften können
berührt sein. So hat das Opfer eines sexuellen Übergriffs oftmals
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Diese Ansprüche sind
zivilrechtlicher Natur und unterliegen daher auch nicht den
Verjährungsvorschriften des Strafrechts.
Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche beträgt nach der
Gesetzesänderung nach § 199 Abs. 2 BGB nunmehr 30 Jahre. Eine Hemmung bzw.
ein Ruhen der Verjährung gibt es im Zivilrecht nicht.
Fazit: Bei der Fragen der Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs sind
sowohl die Vorschriften des Strafrechts als auch die Vorschriften des Zivilrechts
zu beachten. Dementsprechend sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert
werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Beschuldigter in einem
Strafverfahren oder Opfers der Tat ist.
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Quelle: Strafverteidiger Gramm (Fachanwalt.de)
Wer sind wir:
STREETops ist ein buntes Internet-Netzwerk von Menschen aus ganz
Deutschland. Wir handeln,
ehrenamtlich,gemeinnützig und natürlich
NON-Profit-orientiert.Entstanden und
konzeptioniert im World Wide Web im Oktober 2016. Daher noch ausbaufähig
und bereits gut fundamentiert.
Was tun wir:
Wir planen gemeinnützige Projekte, helfen
bedürftigen Menschen und versuchen die
angebohrene Menschlichkeit eines jeden
Individuums erneut zu wecken. Unsere Aktionen sind daher immer
von Menschen für Menschen
geplant und unabhängig von Namenhaften
Hilforganisationen, was nicht
bedeutet das wir gute Ideen oder kleine
Vereine mit tollen Aktionen nicht
unterstützen möchten.Ganz im Gegenteil.
Dauerhafte Aktionen:
#OpSafeWinter, eine sehr Wichtige Aktion aus dem Internet, entstanden
durch ANONYMOUS, welche wir
in ca.15 Städten mit Sach- und
Lebensmittelspenden (#OPStraßenküche)jeglicher Art unterstützt haben.
Hier geht es darum sich über die kalten Wintertage um
Wohnungs-/Obdachlose zu kümmern.
Sowie die #OpSafeKids,in der wir Aufklährungsarbeit,bezüglich
Sexuellen Missbrauch,Pädophilie und Kindersexhandel in Deutschland sowie
im Ausland, betreiben
Wie wir tun was wir tun:
Wir bilden Helfer-Teams in den verschiedensten Städten Deutschlands.
Diese Teams bestehend oft aus zwei Admins und mehreren Helfern. Admins
sind in der Regel Ortskundig, Helfer unterstützen die
Admins vor Ort bei den Aktionen auf der Straße.
Hierbei gilt unser Motto:
„Reden ist Silber,machen ist Gold“.
Jeder tut was Ihr/Ihm möglich ist. Zusammen
vollbringen wir Wunder! Ihr findet uns unter
anderem in Münster Westf., Hamm Westf.,
Bingen a.R., Trier, Koblenz, Köln, Düren,
Mönchengladbach, Berlin, Hamburg, Siegen,
Frankfurt a.M., Essen, ua.
Es gibt auch Außenposten in der Schweiz.
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Wir suchen für unser Netzwerk so viele Menschen
und Städte wie möglich, um so vielen Menschen wie
möglich zu helfen. Jede Hilfe ist uns Willkommen.