15.05.2020 Aufrufe

#OpSafeKids Broschüre

Anbei unsere Broschüre zum Thema #OpSafeKids: Daran erkennst du , ob ein Kind misshandelt wurde! @StreetOps #OpSafeKids

Anbei unsere Broschüre zum Thema #OpSafeKids:

Daran erkennst du , ob ein Kind misshandelt wurde!

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Kindesmissbrauch:

Daran erkennst DU,

ob ein Kind

missbraucht wurde!

Foto: iStock


Inhalt

1.Täter manipulieren Kinder,

um sie zu missbrauchen............................................................2

1.Täter manipulieren Kinder,

um sie zu missbrauchen

2. Jedes Kind reagiert anders auf

Missbrauch.................................................................................3

2. Jedes Kind reagiert anders auf

Missbrauch

3. Kindesmissbrauch:

die körperlichen Symptome.....................................................4

3. Kindesmissbrauch:

die körperlichen Symptome

4. Psychische Symptome von

Kindesmissbrauch......................................................................6

4. Psychische Symptome von

Kindesmissbrauch

5. So ändert sich das soziale

Verhalten eines missbrauchten Kindes..................................9

6. Hife.............................................................................................14

5. So ändert sich das soziale

Verhalten eines missbrauchten Kindes

7. Dissoziative Identitätsstörung/

Multiple Persönlichkeit...........................................................16

6. Dissoziative Identitätsstörung/

Multiple Persönlichkeit

8. Paragrafen, Strafmaß,

Verjährungsfristen, Statistik, im Detail................................31

7. Statistik, Paragrafen, Strafmaß,

Verjährungsfristen im Detail

9. Streetops ,wer sind wir.............................................................40


Vorwort

Laut Angaben des Bundeskriminalamtes wurden allein im Jahr 2016

ganze 14.051 Fälle von Kindesmissbrauch angezeigt. Das macht 38

Kindesmissbräuche pro Tag - allein in Deutschland. Hinzu kommen

noch Fälle, die nicht angezeigt werden, weil keine Anzeige erstattet wird

oder der Kindesmissbrauch gar nicht erst erkannt wird.

Die Dunkelziffer ist Experten zufolge hoch.

Die Verantwortung von sexuellem Missbrauch an Kindern trägt

immer der Täter. In über 90 Prozent der Fälle sind die Täter

Männer. Potentielle Opfer sind neben Jugendlichen und

Schulkindern auch Kleinkinder und sogar Säuglinge.

Die verschiedensten Fälle von Kindesmissbrauch sind ein Beweis dafür,

dass es Personen gibt, die ihren Neigungen nachgeben. Aus einer

aktuellen Studie der Universität Regensburg mit insgesamt 28.000

Teilnehmern geht hervor, dass 1,4 Prozent der anonymen Befragten

schon einmal ein Kind im Alter von zwölf Jahren oder jünger

missbraucht haben. Rund jeder 20. Befragte gab außerdem zu, sich

sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen. Schätzungen zufolge leben in

Deutschland etwa 300.000 Männer mit pädophilen Interessen.

Die Anzahl an Frauen, die als pädophil gelten, d.h. sich zu

vorpubertären Kindern hingezogen fühlen, ist dagegen

verschwindend gering.

Juristisch gilt Missbrauch als Straftat. Allerdings liegt die

Höchststrafe bei gerade mal 10 Jahren Freiheitsentzug.

(Erleuterung, im Kapitel 8)

Die entsprechenden Gesetze sind im

Strafgesetzbuch einzusehen:

§174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern

§177 StGB: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§180 StGB: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

§ 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

1


1.Täter manipulieren Kinder, um sie zu missbrauchen

Sexueller Kindesmissbrauch ist immer eine erzwungene

Handlung.

Das Kind kann sich nicht wehren,

der Täter nutzt seine körperliche, soziale, psychische

Überlegenheit gegenüber dem Kind aus.

Dabei nutzen die Täter vor allem folgende Arten, das Kind

zum Missbrauch zu bewegen, es zu manipulieren:

• Überredung / Bestechung (z.B. durch Geschenke,

Versprechen)

• Drohung (z.B. Liebesentzug, Strafen)

• Lügen (z.B. „Alle Onkel / Väter machen das so.“)

• gewaltsame Vergewaltigung

(das Kind ist immer körperlich schwächer und kleiner

als der Täter)

• spielerische Tricks (z.B. „Komm, wir spielen nackt.“)

Der Missbrauch von Kindern beginnt häufig mit scheinbar

zufälligen Berührungen und Streicheln an Sexualorganen des

Kindes, sexualisierter Sprache, starrenden Blicken auf erogene

Zonen,scheinbar spielerischem Verhalten bis hin zu sexuellen

Übergriffen, wie etwa der Ermutigung zum Oralverkehr

und / oder der Penetration des Kindes oder Täters.

2


33

2.Jedes Kind reagiert anders auf Missbrauch

Mädchen und Jungen haben Angst, über erlebten Missbrauch

zu sprechen. Vor allem Kleinkinder unter vier Jahren haben

noch Probleme damit, einen Missbrauch in Worte zu fassen.

Zudem setzen die Täter Kinder häufig unter Druck, mit

niemandem über den Missbrauch zu sprechen. Intuitiv wissen

Kinder dennoch, dass das, was ihnen geschieht,

nicht richtig ist.

Wenn Kinder über ihren Missbrauch doch sprechen, wird

ihnen in vielen Fällen nicht geglaubt. Statista hat aus dem Jahr

2015 ermittelt, wer die Täter tatsächlich sind. Das Ergebnis

ist erschreckend: In 70 bis 90 Prozent der Missbrauchsfälle ist

der Täter eine dem Kind bekannte männliche Person - meist

der Onkel, Vater, Stiefvater (oder neuer Partner der Mutter),

(Stief-)Bruder, Nachbar, Trainer, Babysitter, Geistliche,

Freunde der Familie.

„Wenn Kinder von sich aus einen Missbrauch schildern,

lügen sie nicht“, weiß Psychotherapeutin Carmen Osten vom

Kinderschutzbund in München. Dem Kind zu glauben,

was es erzählt, ist immer die bessere Option - ganz gleich,

wievertrauensvoll die beschuldigte Person auch sein mag.

„Es gibt leider keine eindeutigen Signale für sexuellen

Missbrauch. Jedes Kind rea giert anders darauf “, sagt der

Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert von der Universität

Ulm. Hinweise kann man dennoch erkennen, etwa wenn ein

Kind plötzlich sein Verhalten radikal ändert, auffällig wird.

3


3. Kindesmissbrauch: die körperlichen Symptome

In vielen Fällen tragen Kinder keine sichtbaren körperlichen

Folgen von sexuellem Missbrauch davon. Denn oft werden

sie zu einer sexuellen Handlung psychisch gedrängt, erpresst,

bestochen o.Ä., sodass der Täter nicht handgreiflich werden

muss, um das Kind zu missbrauchen. Die kindliche

Unwissenheit bzw. die Zuneigung des Kindes wird

vom Täter ausgenutzt.

Wird der Täter bei einem Missbrauch trotzdem handgreiflich,

weisen missbrauchte Kinder folgende körperliche Symptome

auf:

• Hämatome im Genitalbereich und an der Innenseite

der Oberschenkel

• Blutungen, Risse, Rötungen, Bissspuren an Vagina,

After, Penis, Hoden

• Ungewohnte Dehnungen der Vagina bzw. des Afters

• Schmerzen im Genital- und / oder Afterbereich

• Geschlechtskrankheiten (u.a. Pilzinfektionen, Ausfluss)

• Schwangerschaft

Hinzu können psychosomatische Symptome bei dem

missbrauchten Kind auftreten, wie etwa:

• plötzliche Schlaf- und / oder Sprachstörungen

• auf einmal wiederkehrendes Bettnässen / Einkoten

Verdauungsstörungen

4


• ungewöhnliches Hygieneverhalten

(entweder übertrieben - zwanghaftes Waschverhalten -

oder vernachlässigt)

• Verspannungen

• plötzliche Hauterkrankungen

(z.B. Neurodermitis, Ausschläge, Juckreiz,

Sonnenallergie)

• Asthma

• Kreislaufbeschwerden (bis hin zur Ohnmacht)

• Migräne / Kopfschmerzen

• plötzlich auftretende Bauchschmerzen

(ohne erklärbare Ursache)

• Esssucht

(mit dem Ziel, sich für Täter unattraktiv zu machen)

• Magersucht, Bulimie

(um gegen die weiblichen Rundungen anzukämpfen;

sich „unsichtbar“ zu machen)

• Hormonstörungen (z.B. vorzeitige Schambehaarung)

bis hin zu sexueller Dysfunktion

5


6

4. Psychische Symptome von Kindesmissbrauch

• diffuse Ängste, zum Teil verbunden mit

Panikanfällen (Panik vor Autoritätspersonen

und in engen Räumen)

• regressives Verhalten (Entwicklungsrückfall)

• scheinbar unbegründete Ängste vor Aids

• Konzentrationsstörungen über einen längeren

Zeitraum

• aggressives Verhalten

• Vereinsamung durch Rückzug von Freunden

und Familie

• zwanghaftes Verhalten (z.B. Waschzwang)

• Phobien

• Beziehungsschwierigkeiten, Kontaktstörungen

• Psychosen

• multiple Persönlichkeitsstörungen

• Sprachstörungen (stottern, Schweigsamkeit)

• Scham- und Schuldgefühle (Probleme mit dem

Aus-, Um- und Anziehen)

• Hilflosigkeit, Unselbstständigkeit

• geringes Selbstwertgefühl

• Ablehnung der eigenen Geschlechtsrolle

• Depressionen und depressive Verstimmungen

• Zweifel an der eigenen Wahrnehmung

• Berührungsängste

• übertriebenes Anpassungsverhalten

• Überreaktionen „hysterisches“ Verhalten

• autoaggressives Verhalten (z.B. Suizidversuche,

Nägelkauen, Drogen-Tabletten-

Alkoholabhängigkeit, Arbeits- und Spielsucht,

Schnippeln, Selbstverletzungen)


• Suizidversuche, Selbstmordphantasien

• scheinbar grundloses Weinen

• Stehlen

• ansteigende Unauffälligkeit (z.B. durch

Ungeschicklichkeit, unkoordiniertes Verhalten)

• Unfähigkeit zur Selbst- und Fremdeinschätzung

(Freundschaften)

• Angst sich fallen zu lassen (z.B. im Sport:

Trampolinspringen, Wasserspringen)

• Unfähigkeit sich Grenzen zu setzen

(nicht Nein sagen können)

• Annahme einer Opferrolle

• Entfremdungsgefühle, Isolation

• Abspaltung von Gefühlen, Aufspaltung in

mehrere Persönlichkeiten

• Gefühl’ verrückt zu werden’

• Angst vor Stigmatisierung

(jeder kann es mir ansehen)

• Flashbacks (plötzliche bildliche Erinnerungen

an die traumatische Situation)

Für außenstehende unverständliche Reaktionen,

wie Zittern, Angst, Weinen

• Würge- und Erstickungsgefühle‚ Kloß im Hals’,

Schluckbeschwerden, Weigerung den Mund zu öffnen

(z.B. Zahnärztin, HNO-Ärztin, beim Eisessen)

• in Kleidern oder Schlafsack schlafen, sich fest

einwickeln im Schlaf

• sich wiederholende Alpträume

• starke Abwehrmechanismen, Verleugnen, Verdrängen,

Bagatellisieren

• Angst vor Schmerzen im Genitalbereich

7


• Ekel vor Körperlichkeit, Körpergerüchen,

Körperausscheidungen

• psychogene Amnesien auch Teilamnesien

• den Körper mit weiten Kleidungsstücken

verstecken

• plötzliche Isolation

• Vertrauensverlust gegenüber Bezugspersonen

8

Speziell bei Jungen:

• extremes Leistungsverhalten, Pedanterie

• Veränderung im Sexualverhalten zu Mädchen und

Jungen

• sexualisieren von sozialen Beziehungen (z.B. in der

Klassengemeinschaft)

• exzessive sexuelle Neugierde

• offene Masturbation

• zur Schau stellen der Genitalien

• zwanghaftes promiskutieves Verhalten

• altersunangemessenes Sexualverhalten / sexuelles Spiel

• Verweigerung / Negierung sexueller Bedürfnisse

• Prostitution

• sexuelles aggressives Verhalten

• sadomasochistisches Sexualverhalten

• Regression, Pseudoreife

• sexueller Identitätsverlust (Angst vor Schwul sein)

• distanziertes und abwertendes Verhalten gegenüber

Schwulen

• ablehnende Einstellung zur Masturbation

• zwanghaftes Sexualisieren von Intimität und

körperliche Nähe

• sexuelle Dysfunktion


5. So ändert sich das soziale Verhalten eines

missbrauchten Kindes

• veränderte Ausdrucksweise: Sagt ein Kind Sätze

wie „Soll ich mal einen Knochen aus meinem

Pimmel machen?“, kann das Kind diese von

dem Täter übernommen haben. Aber auch hier

ist Vorsicht geboten. Es gilt: Das Kind darauf

ansprechen („Woher hast du diesen Satz?“).

Denn es könnte ja auch einen pornografischen

Film angesehen haben

(z.B. bei älteren Geschwistern, Freunden,

ausversehen im Internet etc.)

• Sprachstörungen

(z.B. Stottern oder Schweigsamkeit) und / oder

Lernstörungen

• Kind verliert sein Vertrauen gegenüber

Bezugspersonen (Misstrauen) - oder klammert

sich an eine bestimmte Person, sucht ständig

nach Liebe (bis hin zu Beziehungssucht)

• scheinbar grundloses Weinen

• Flucht in eine Phantasiewelt

• verändertes / sexualisiertes Spielverhalten

• Rückzug aus sozialem Umfeld

(bis hin zur Isolation und Vereinsamung) / Kind

wird still und verschlossen

• Aggressionen gegenüber anderen Kindern und /

oder Tieren

• extremes Machtstreben / Ausübung von

Kontrolle

9


• Kleinkriminalität (z.B. durch Stehlen, Zündeln,

Brandstiftung)

• autoaggressives Verhalten (z.B. Nägelkauen,

Daumenlutschen, Haare ausreißen,

Selbstverletzungen bis hin zu

Selbstmordversuchen)

• regressives Verhalten

(Opfer verhält sich wieder wie ein Kleinkind)

• bei Kindern: Zeichnen von Genitalien wie z.B.

Penissen

• Meidung bestimmter Menschen oder

Menschentypen

• Meidung bestimmter Orte

• Offene Masturbation / Zurschaustellung

eigener Genitalien

• Ablehnung von Masturbation

• extreme Furcht vor Fremden (i.d.R. wenn das

Kind von einem Fremden missbraucht wurde)

• bei Schulkindern und Jugendlichen: Tendenzen

von zu Hause wegzulaufen und / oder die Schule

zu schwänzen

10

Zusammenfassend lassen sich im wesentlichen die folgenden

Verhaltensweisen benennen:

• sexualisiertes Verhalten, Regression oder Pseudoreife

• Verweigerungsformen

• Depressionen

• Lernstörungen

• dissoziative Verhaltensweisen

• autoaggressives Verhalten

• Suchtverhalten


Verbale Signale und Symptome, am Beispiel von

Schülerinnen:

• Schlafstörungen, Ängste:

„Ich liege oft wach und horche auf jeden Laut, jeden

Schritt und habe Angst im Bauch.“

• Störung im Hygieneverhalten:

„Ich muss einfach dreimal am Tag duschen, sonst fühle

ich mich nicht wohl.“

„Ich habe keine Lust ,mich zu waschen, wenn ich

stinke, kommt mir wenigstens keiner zu nahe!“

• Suchtverhalten:

„Manchmal betäube ich mich mit ein paar Gläsern...“

„Wenn ich kiffe, dann denke ich endlich nicht mehr an

all den Scheiß!“

• Essstörungen:

„Ich bekomme einfach nichts mehr herunter.“

„Das Essen bleibt mir im Halse stecken.“

• Depressionen:

„Am liebsten verkrieche ich mich unter die Bettdecke,

ich will nichts sehen und hören.“

• Weglaufen, Trebegänger:

„Ich halte es nicht mehr aus zu Hause, ich hau ab!“

„Am liebsten bin ich bei anderen ...“

11


• Autoaggressionen:

„Ich wollte mal sehen, wie das ist, wenn ich mir eine

Zigarette auf der Hand ausdrücke.“

„Ich habe mir in den Arm geschnitten. Wenn dann das

Blut kam, wusste ich wenigstens, warum es weh tut

und, das ich noch lebe.“

• Ängste:

„Ich habe vor allem möglichen Angst, ich weiß auch

nicht warum.“

• Negatives Selbstbild:

„Ich bin eben ein Versager“

• Isolation:

„Ich habe immer das Gefühl, ich bin anders als die

anderen.“

• Besondere Stellung innerhalb der Familie:

„Mein Vater nennt mich immer seine Liebste; ich krieg‘

fast alles, was ich will!“

• Schulleistungsstörungen/ Konzentrationsschwäche:

„Ich kann mich einfach nicht mehr konzentrieren.“

„Da wollte der Lehrer etwas wissen über Tulpen, und

ich denke, deine Sorgen möchte ich haben!“

• Flucht in einer Phantasiewelt:

„Manchmal träume ich mich einfach weg...“

12


• Familienkonflikt:

„Endlich geht‘s mir auch mal toll, mein Vater liegt im

Krankenhaus!“

• Suizidalität:

„Ich habe keine Lust mehr, es ist mir alles scheißegal.“

Da jedes Kind individuell auf Missbrauch reagiert, können die

oben aufgelisteten Symptome zwar Anzeichen für Missbrauch

sein. Allerdings können sie auch andere Ursachen haben - vor

allem, wenn sie nur vereinzelt auftreten.

13


6. Hilfe

Befürchtet man sexuellen Missbrauch bei Kindern, sollte man

dringend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und

Ratschläge Befürchtet man einholen. sexuellen Sowohl Missbrauch Kinderärzte, bei Kindern, also auch sollte man

Psychotherapeuten dringend professionelle und Hilfe Betreuer in Anspruch in speziellen nehmen und

Beratungsstellen Ratschläge einholen. können Sowohl erste Kinderärzte, Ansprechpartner also auch für Betroffene

und Psychotherapeuten Angehörige sein. und Hier Betreuer bekommen in speziellen betroffene Kinder und

Eltern Beratungsstellen Hilfe sowie können weitere erste Informationen Ansprechpartner zum Thema für Betroffene

Kindesmissbrauch:

und Angehörige sein. Hier bekommen betroffene Kinder und

Eltern Hilfe sowie weitere Informationen zum Thema

Kindesmissbrauch:

14

Über Kindesmissbrauch sprechen: Die Nummer gegen

Kummer Über Kindesmissbrauch wählen sprechen: Die Nummer gegen

Kummer wählen

Die „Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen

Kindesmissbrauchs Die „Bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention vom Bundesministerium

sexuellen

für Kindesmissbrauchs Familie, Senioren, „Trau Frauen dich!“ und vom Jugend Bundesministerium

(BMFSFJ) der

Bundeszentrale für Familie, Senioren, für gesundheitliche Frauen Jugend Aufklärung (BMFSFJ) (BZgA) und der

kooperiert Bundeszentrale mit dem für gesundheitliche Kinder- Jugendtelefon Aufklärung der (BZgA) „Nummer

gegen kooperiert Kummer“. mit dem Der Kinder- Verein und ist der Jugendtelefon Dachverband der des „Nummer größten

gegen kostenfreien Kummer“. telefonischen Der Verein ist Beratungsangebots der Dachverband des für größten

kostenfreien und telefonischen Eltern in Deutschland. Beratungsangebots Die „Nummer für Kinder, gegen

Kinder,

Jugendliche

Kummer“ Jugendliche bietet und eine Eltern niedrigschwellige in Deutschland. anonyme Die „Nummer Beratung gegen am

Elterntelefon Kummer“ bietet und eine am niedrigschwellige Kinder- und Jugendtelefon anonyme sowie Beratung eine am

E-Mail-Beratung Elterntelefon und für am Kinder- und und Jugendliche Jugendtelefon an. sowie Sie gewährleistet

E-Mail-Beratung eine hohe Erreichbarkeit für Kinder und an Jugendliche fünf (Elterntelefon) an. Sie gewähr-

bezie-

eine

hungsweise leistet eine hohe sechs Erreichbarkeit (Kinder- und an Jugendtelefon) fünf (Elterntelefon) Tagen in der

Woche. beziehungsweise Die „Nummer sechs gegen (Kinder- Kummer“ und Jugendtelefon) ist in das Online-Portal

der www.trau-dich.de Woche. Die „Nummer der Initiative gegen Kummer“ eingebunden. ist Durch das

Tagen die


Verknüpfung Online-Portal bietet www.trau-dich.de die Internetseite der für Initiative Kinder eingebunden.

einen

schnellen, Durch die anonymen Verknüpfung und bietet vertraulichen die Internetseite Zugang für zu Kinder Informationen,

einen Beratung und Hilfe zum Thema sexueller Missbrauch.

schnellen, anonymen und vertraulichen Zugang zu Informationen,

Eltern Beratung und andere und Hilfe Erziehungspersonen zum Thema sexueller können Missbrauch. sich im

Auch

Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch unsicher

fühlen Auch Eltern und Hilfe und wünschen. andere Erziehungspersonen Sie können sich anonym können und sich im

kostenlos Umgang mit an das dem bundesweite Thema sexueller Elterntelefon Missbrauch von unsicher „Nummer

gegen fühlen Kummer“ und Hilfe wenden: wünschen. Sie können sich anonym und

Tel.: kostenlos 0800 an - 111 das 0 bundesweite 550 (Mo.-Fr. Elterntelefon 9-11 Uhr, Di. von + Do. „Nummer 17-19

Uhr). gegen Kummer“ wenden:

Tel.: 0800 - 111 0 550 (Mo.-Fr. 9-11 Uhr, Di. + Do. 17-19

Uhr).

>> Hilfeportal Sexueller Missbrauch :

https://www.hilfeportal-missbrauch.de

>> Hilfeportal Sexueller Missbrauch :

https://www.hilfeportal-missbrauch.de

>> Kinder schützen, Opfern helfen:

http://www.stibbev.de

>> Kinder schützen, Opfern helfen:

http://www.stibbev.de

>> Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen

Kindesmissbrauchs:

>> Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen

https://www.aufarbeitungskommission.de

Kindesmissbrauchs:

https://www.aufarbeitungskommission.de

>> Missbrauchsopfer: Informationen

http://www.missbrauch-opfer.info

>> Missbrauchsopfer: Informationen

http://www.missbrauch-opfer.info

15


6. 7. Dissoziative Identitätsstörung /

Multiple Persönlichkeit

1. Beschreibung

1.1. Begriffe und Zuordnungen

1.2. Kernsymptome

1.3. Verdachtsmomente

1.4. Übergänge und Unterschiede

1.5. Pseudo-DIS

2. Innerseelische Vorgänge

2.1. Biographische Ursachen

2.2. Verdrängen und dissoziieren

2.3. Wahrnehmung und Vorstellung

3. Lösungsstrategie

1. Beschreibung

1.1. Begriffe und Zuordnungen

Die multiple Persönlichkeitsstörung (MPS) wird auch als

disso ziative Identitätsstörung (DIS) bezeichnet. Unter

dissozia tiven Störungen versteht man seelische Zustände,

bei denen Teile des Erlebens aus dem Bewusstsein abgespalten

sind.

Obwohl durch die Abspaltung und Ausblendung von

Erlebnis inhalten durchaus eine Störung der Persönlichkeit

entsteht, haben sich die Autoren der Klassifikationssysteme

entschlos sen, die MPS nicht den Persönlichkeitsstörungen

zuzuordnen.

16


Stattdessen wird sie sowohl von der internationalen

Klas sifikation der Krankheiten (ICD-10: F44.81) als auch von

der amerikanischen (DSM-VI: 300.14) als dissoziative

Störung bezeichnet.

Zu diskutieren ist, ob der Begriff Identitätsstörung nicht dem

einer Identifikations störung Platz machen sollte; denn die

Identität dissozierender Personen bleibt durch den Prozess

der Dissoziation unberührt. Was wechselt, sind unbewusst

vollzogene

Iden tifikationen mit jeweils unterschiedlichen

Persönlichkeitsmodellen bzw. Eigenschafts clustern.

Gestört ist nicht die Identität der Person, sondern

deren Identifikation mit einem integrierten Selbstbild.

1.2. Kernsymptome

Bei der dissoziativen Identitätsstörung tritt die Kranke zu

verschiedenen Zeiten als je weils unterschiedliche

Persönlichkeit auf. Die Persönlichkeiten unterscheiden sich

durch...

• Charaktermerkmale

• Kommunikationsmuster

• Wahrnehmungs- und Vorstellungsstile

• Bewusstseinsnähe bestimmter Erinnerungen

• Verhaltensrelevanz biographischer Erfahrungen

Die Aktivierung unterschiedlicher Persönlichkeiten orientiert

sich an situativen Erforder nissen. Je nach Lage der Dinge

werden verschiedene Eigenschaftsbündel ausagiert.

17


Neben der Primärpersönlichkeit, die die Patientin der

Außenwelt in der Regel zuwendet, zeigt sich, angepasst an

spezifische Situationen, mindestens eine, oft aber mehrere

Sekundärpersönlichkeiten. Im Schnitt mögen es 5-15 sein.

Es wurden auch Fälle beschrieben, bei denen die Zahl der

Sekundärpersönlichkeiten weit höher gewesen sein soll.

Diagnosekriterien gemäß DSM-VI

• Auftreten von zwei oder mehreren Identitäten mit unterscheidbaren

und stabilen Mustern bezüglich der Wahrnehmung, des Denkens

sowie des Bezugs zu sich selbst und zur Umwelt.

• Mindestens zwei dieser Persönlichkeiten bestimmen wiederholt das

Verhalten der Person.

• Die Patientin kann sich nicht an wichtige persönliche Belange

erinnern, ohne dass dies durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärbar

wäre.

• Der Zustand wird weder durch Substanzwirkung (Alkohol, Drogen)

noch durch körperliche Erkrankungen (komplex-partielle

epileptische Anfälle) verursacht.

18

Zu den Kernsymptomen der DIS gehört eine

psychogene Gedächtnisstörung. Im Extremfall weiß eine

Teilpersönlichkeit nicht, was die andere erlebt hat. Dann ist

der entsprechende Gedächtnisinhalt vollständig abgespalten.

Meist kommt es aber nur zu teilweisen Abspaltungen,

sodass die Erinnerung daran, was man unter der Dominanz

der jeweils anderen Persönlichkeit tat, bloß ausgedünnt,

verblasst, entrückt oder wie nicht zu einem selbst gehörig

erscheint.


Ist der jeweilige Gedächtnisinhalt ganz abgespalten, kann

es sein, dass die eine Persönlichkeit nichts von der Existenz

der anderen ahnt. Dann weiß die Jungfrau tatsächlich nicht,

wie sie zum Kinde kam. Liegt eine teilweise Abspaltung vor,

wissen die verschiedenen Persönlichkeiten voneinander. Sie

beurteilen sich wechselseitig und rivalisieren um den Einfluss

auf die Primär person

Symptome...

... die an dissoziative Elemente bei der Entstehung psychischer Probleme

denken lassen

• Unerklärliche Erinnerungslücken (bezüglich Gesprächen, die man

geführt hat oder Dingen, die man getan hat)

• Verlegen von Gegenständen

• Auffinden von Gegenständen an unerklärlichen Orten

• Entfremdungserlebnisse

• Plötzliches Erinnern traumatischer Erlebnisse

• Plötzliches Zu-sich-kommen an Orten, von denen man nicht weiß,

wie man hingekommen ist

• Unerklärliche Bewegungs- und Empfindensstörungen von

Körperteilen

• Völlige Preisgabe gefasster Vorsätze

• Unsicherheit bezüglich der eigenen Identität

• Sich mal so und mal ganz anders fühlen

• Rückmeldung von außen, dass man sich widersprüchlich verhält

• Dinge getan zu haben, von denen man hinterher sagt:

Das passt überhaupt nicht zu mir.

• Stimmenhören, im Sinne von Pseudohalluzinationen

19


1.3. Verdachtsmomente

Über die Häufigkeit der DIS sind sich Psychiater uneinig.

Sogar die Existenz der Störung überhaupt ist heftig

angezweifelt worden. Spontan gibt es nur wenige Personen,

die von sich aus eine Persönlichkeitsspaltung im

vollumfänglichen Sinne einer MPS benennen oder

Probleme beschreiben, die an die Existenz von

Sekundär persönlichkeiten denken lassen,

von denen sie selbst nichts wissen.

Vermutlich sind bei vielen seelischen Problemen aber

dissoziative Mechanismen im Spiel, die zu komplexen

Störungen beitragen; ohne dass die Patientinnen so weit

gehen, sich als Spielfeld unabhängig voneinander handelnder

Sekundär persönlichkeiten zu verstehen.

Was ihnen stattdessen auffallen mag, sind plötzliche

Stimmungs wechsel, unerklärliche Launen, sprunghaftes

Verhalten, Ände rungen ihrer Vorsätze und Urteile über

Lebensumstände oder Elemente der Außenwelt, deren

Hin- und Herwogen ihnen selbst rätselhaft erscheint.

Erst durch gezieltes Hinterfragen werden dann dissoziative

Muster erkennbar, deren Effekte man als unterschwellige oder

teilweise dissoziative Identitätsstörungen verstehen kann.

20


1.4. Übergänge und Unterschiede

So exotisch den meisten das Vollbild einer DIS erscheinen

mag, tatsächlich ist sie ein extremes Endergebnis weit

verbreiteter psychologischer Phänomene.

Der wesentliche Unterschied zwischen polarisiertem

Rollenspiel und manifester Identitätsstörung liegt in der

Abspaltung von Gedächtnisinhalten. Da Gedächtnisinhalte

ganz oder teilweise abgespalten werden können, sind

Übergänge anzunehmen.

Der Anwendung unterschiedlicher Charakterrollen je

nachdem, in welcher Situation man sich befindet

Der selektiven Verhaltensrelevanz bestimmter

Erinnerungs- und Erfahrungselemente je nach angewandter

Rolle

Auch im Normalfall kommuniziert der Mensch nicht mit

einer einheitlichen Identität, in die sämtliche biographische

Erfahrungen gleichberechtigt eingebettet sind. Auch der

normale Mensch zeigt je nach Situation und den Zwecken,

die er darin anstrebt, unterschiedliche Gesichter. Mal sind die

Unterschiede diskret, mal sind sie so deutlich polarisiert wie

im folgenden Fall:

In der Firma ist Bernd stets freundlich und beflissen. Im

Stadion lässt er Sau raus. Wenn Tina nicht macht, was er will,

schmollt er tagelang. Von seinem Sohn verlangt er Respekt

und Folgsamkeit.

21


Dass man Bernd nicht als multiple Persönlichkeit bezeichnet,

hat Gründe:

Wenn er mit Tina schmollt, kann er sich an sein Verhalten in

der Firma erinnern.

Dass er mal als netter Mensch, mal als schmollender Tyrann

auftritt, ist ein Widerspruch, den er mit seinem Selbstbild

vereinbart.

Obwohl Bernd nicht als multiple Persönlichkeit gelten kann,

ist davon auszugehen, dass sein Verhalten Tina gegenüber von

bestimmten Gedächtnisinhalten beeinflusst wird, die in der

Firma weit weniger bewusstseinsnah und verhaltenswirksam

sind; die er den Kollegen gegenüber folglich in den

Hintergrund schiebt, Tina gegenüber aber nicht.

Es ist daher sinnvoll, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der

dissoziativen Identi tätsstörung und anderer Seelenzuständ

aufzuzeigen.

22


1.5. Pseudo-DIS

Die Diagnose einer DIS wird selten gestellt. Es kann sein, dass

das Folge mangelnder Achtsamkeit psychiatrischer Untersucher

ist. Andererseits wird die Diagnose aber auch gestellt, wo

keine DIS vorliegt. Ursache dafür können Motive der Patientinnen

sein oder solche der Untersucher.

• Die Diagnose einer DIS weist Merkmale auf, die sie für

manche Personen attraktiv macht:

º Durch das Postulat einer Sekundärpersönlichkeit

kann die Realperson Verantwortung für eigene

Taten von sich weisen.

º Das exotische Flair der Diagnose an sich ruft

Beachtung hervor.

º Als multiple Persönlichkeit zu gelten, verleiht -

paradoxerweise - eine prägnante Identität.

• Auf der Suche nach einer Erklärung für andersartige

psychische Probleme und zur Steuerung sozialer Bezüge

identifizieren sich einige Patienten vorschnell mit der DIS.

• Es ist davon auszugehen, dass dissoziativen Störungen

überwiegend verdrängte traumatische Ereignisse zugrunde

liegen. Therapeuten, die hinter den Symptomen ihrer

Patienten verdrängte Traumata vermuten, bietet das

Krankheitsmodell der DIS eine Erklärung dafür, warum

ihre Patienten ein solches Trauma nicht erinnern.

24


• Die namentliche Kennzeichnung unterschiedlicher

Eigenschaftscluster, die Patienten ausagieren mögen, ist

eine Technik der Psychotherapie (z.B.: das innere Kind).

Da Eigenschaftsbündel durch Namensvergabe

begreifbarer werden und den

Sekundärpersönlichkeiten der MPS in der Regel Namen

zugeordnet sind, liegt der Namensvergabe

Suggestionskraft inne.

Die absichtliche Personifizierung von Verhaltensmustern

kann langfristig integrierend sein, sie kann kurzfristig aber

auch Symptome einer DIS vorspiegeln, die keine sind.

Die Diagnose der DIS wird oft irrtümlich gestellt, vermutlich wird die

DIS aber noch öfter übersehen.

25


2. Innerseelische Vorgänge

Zur Entstehung und Aufrechterhaltung der MPS führt der

Gebrauch eines besonderen Abwehrmechanismus:

der Dissoziation biographischer Erinnerungen.

Dabei werden so wohl Erinnerungen an weit zurückliegende

traumatische Schlüsselerlebnisse ausgeblen det, als auch

solche, die unter der Dominanz einer Teilpersönlichkeit

aktuell anfallen. Wie Abspaltungen vonstatten gehen, lässt

sich beleuchten, indem man sich die biographischen

Ursachen vor Augen führt, die vor allem bei schweren

Formen der Identitätsstörung aufzudecken sind.

2.1. Biographische Ursachen

Überdurchschnittlich häufig findet man in der Vorgeschichte

von Frauen, die unter dem Vollbild einer DIS leiden,

Missbrauchs- und Gewalterfahrungen. Häufig stammen die

Täter aus dem familiären Umfeld. Das ist kein Zufall.

Die besondere Erlebniskon stellation, die solchen Erfahrungen

zugrunde liegt, bahnt die Entstehung dissoziativer

Abspaltungen.

26

• Eigentlich war Jennifers Vater ein netter Mann.

Zumindest fiel er im Umfeld nicht auf. Dass er Jennifer aber

mit sexuellen Bedürfnissen bedrängte, wenn sonst niemand

hinsah, war für seine Tochter nicht mit der Normalität zu

vereinbaren. Darüber hinaus beschwor er Jennifer, die be

sonderen Erlebnisse als gemeinsames Geheimnis aus der

übrigen Erfahrung auszustanzen; weil sie sich sonst

schrecklich schuldig gemacht hätte; oder er ihr gar hätte

weh tun müssen.


Um die Situation zu bewältigen, entwarf Jennifers Vorstellung

Um zwei die Varianten Situation ihres zu bewältigen, Selbstbilds. entwarf Zur einen Jennifers gehörte Vorstellung das

zwei Unvereinbare; Varianten samt ihres Angst, Selbstbilds. Schmerz Zur und einen Scham, gehörte die das es

Unvereinbare; begleiten mochte. samt Um Angst, die Grenze Schmerz deutlich und Scham, zu machen, die es nannte

begleiten Jennifer dieses mochte. Bild Um Simone. die Grenze Zur zweiten deutlich gehört zu machen, die Normalität,

für dieses Bild abgespaltene Simone. Zur Erfahrung zweiten fortan gehört keine die Norma-

Rolle

nannte

Jennifer

lität, mehr für spielte die die und abgespaltene die folglich auch Erfahrung weiterhin fortan als keine Jennifer Rolle

mehr firmiert. spielte und die folglich auch weiterhin als Jennifer

firmiert.

Da das Bewusstsein ausblendet, was man nicht als zur

Da Wirklichkeit das Bewusstsein gehörig ausblendet, zählt, rückte was die man Erinnerung nicht als an zur das

Wirklichkeit Unvereinbare gehörig Schritt zählt, für Schritt rückte in die den Erinnerung Hintergrund; an bis das sie

Unvereinbare entweder ganz Schritt aus Jennifers für Schritt Blickfeld in den verschwand Hintergrund; oder bis nur sie

entweder noch schemenhaft ganz aus zu Jennifers erkennen Blickfeld war. verschwand oder nur

noch schemenhaft zu erkennen war.

2.2. Verdrängen und dissoziieren

2.2. Verdrängen und dissoziieren

Integriert ist eine Persönlichkeit, wenn sie sämtliche

Integriert Erlebnisse ist gleichbe eine Persönlichkeit, rechtigt in den wenn Fundus sie der sämtliche Erfahrungen

Erlebnisse übernimmt, gleichbe aus dem rechtigt heraus in sie den in Fundus der Folge der ihren Erfahrungen Bezug zur

übernimmt, Wirklichkeit aus gestaltet. dem heraus Zur Integration sie in der Folge von Erfah ihren rungen Bezug zur

Wirklichkeit gehört: gestaltet. Zur Integration von Erfah rungen

gehört:

• Anzuerkennen, dass die Erfahrung stattgefunden hat

• Anzuerkennen, Sämtliche Gefühle dass zu die durchleben, Erfahrung durch stattgefunden die man auf hat die

• Sämtliche Erfahrung Gefühle reagiertzu durchleben, durch die man auf die

Erfahrung reagiert

Der Mensch neigt jedoch dazu, irritierende Erfahrungen und

Der schmerzliche Mensch neigt Gefühle, jedoch die dazu, mit ihnen irritierende in Verbindung Erfahrungen stehen, und

schmerzliche von sich zu weisen, Gefühle, indem die mit er nicht ihnen hinsieht Verbindung und das stehen,

von Schmerzliche sich zu weisen, durchlebt, indem sondern nicht sich hinsieht abwendet und und das es zu

Schmerzliche ignorieren versucht. durchlebt, Dieser sondern Impuls sich führt abwendet zur Verdrängung. und es zu 27


ignorieren Man verleugnet versucht. Erkenntnisse, Dieser Impuls die man führt nicht zur ins Verdrängung. Selbstbild

Man integrieren verleugnet will (oder Erkenntnisse, kann). Das die Bewusstsein man nicht ins blendet Selbstbild dazu

integrieren jene Erlebnisse will aus (oder dem kann). biographischen Das Bewusstsein Kontext blendet aus, die dazu

jene gefürchtete Erlebnisse Erkenntnisse aus dem biographischen mit sich bringen. Kontext aus, die

gefürchtete Erkenntnisse mit sich bringen.

Durch die Verdrängung wird die Integrität der Persönlichkeit

Durch gestört. die Statt Verdrängung dass sie sich wird unbefangen die Integrität der Wirklichkeit der Persönlichkeit zuwendet,

Statt vermeidet dass sie sie sich fortan, unbefangen was die verleugnete der Wirklichkeit Erkenntnis zu-

gestört.

wendet, ins Bewusstsein vermeidet heben sie fortan, könnte. was Je nachdem, die verleugnete was nicht Erkenntnis

ins wahrgenommen Bewusstsein heben werden könnte. soll und Je je nachdem, was welche nicht Mittel

wahrgenommen zur Abwehr der gefürchteten werden soll und Erkenntnis je nachdem, zur Anwendung welche Mittel

zur kommen, Abwehr entsteht der gefürchteten diese oder Erkenntnis jene Persönlichkeitsstörung.

zur Anwendung

kommen, entsteht diese oder jene Persönlichkeitsstörung.

Auch bei der DIS wird das Gefürchtete verdrängt. Es wird

Auch aber nicht bei der durchgehend DIS wird das in Gefürchtete der Verdrängung verdrängt. gehalten, Es wird

aber sondern nicht es durchgehend bahnt sich den in Weg der Verdrängung zur Oberfläche, gehalten, indem es

sondern in einem abgespaltenen bahnt sich den Erlebnisfeld Weg zur Oberfläche, zum Ausdruck indem kommt es

in und einem von dort abgespaltenen aus das Verhalten Erlebnisfeld der Realperson zum Ausdruck eine kommt zeitlang

und steuert. von Statt dort dass aus das sich Verhalten die eine Persönlichkeit der Realperson ständig eine zeitlang verbiegt,

steuert. treten abwechselnd Statt dass sich zwei die Muster eine Persönlichkeit auf, über deren ständig Charakter verbiegt, ein

treten jeweils abwechselnd unterschiedliches zwei Muster Repertoire auf, unintegrierter

über deren Charakter ein

jeweils Erfahrungen unterschiedliches bestimmt. Repertoire unintegrierter

Erfahrungen bestimmt.

Bei der Verdrängung bleibt der zurückgewiesene Inhalt verborgen.

Bei der Dissoziation erreicht er von Zeit zu Zeit die Oberfläche und

bestimmt von dort aus das Verhalten der Realperson.

28


Wahrzunehmen heißt, das

Wahrgenommene in den Bestand

des als wahr Anerkannten

aufzunehmen.

2.3. Wahrnehmung und Vorstellung

Die Wirklichkeit wird wahrgenommen. Sie wird nicht

ausgedacht. Da der DIS ein Widerstand dagegen zugrunde

liegt, die Wirklichkeit ohne Auswahl wahr zunehmen, ist die

Wahrnehmung der multiplen Persönlichkeit betont selektiv.

Mal nimmt sie von dem, was sie tut, wünscht, erinnert und

erlebt den einen Teil wahr, mal einen anderen.

Statt sich zu regulieren, indem sie sich dem Wahrnehmbaren

so anvertraut, wie es in ihrem Blickfeld auftaucht, versucht

sie, die Widersprüche des Lebens durch Vorstel lungsmanöver

unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehört die Personifizierung

wider sprüchlicher Regungen und Sichtweisen.

• Die multiple Persönlichkeit denkt nicht: Ich bin wider

sprüchlich. Heute halte ich das für richtig und morgen das

Gegenteil, je nachdem, aus welcher Perspektive ich die

Welt betrachte und was ich durch meine

Betrachtungsweisen bewirken will.

• Die multiple Persönlichkeit denkt: Für mich ist alles klar,

aber es gibt andere Personen in mir. Die sehen die Sache

anders.

29


Nicht Annegret tut das, Chantal jenes

und Käthe dieses, sondern ich tue mal

dies mal das und mal jenes.

3. Lösungsstrategie

Es gibt keine medikamentöse Behandlung, die nachweislich

etwas gegen die DIS bewir ken könnte. Der heilende Ansatz

ist psychotherapeutisch. Medikamente können zum Einsatz

kommen, wenn im Rahmen der DIS Folgeerkrankungen

auftreten, die medika mentös erreichbar sind; zum Beispiel

eine Depression nachdem die DIS zum Scheitern einer

wichtigen Beziehung geführt hat.

Jede Dissoziation entspricht einer mangelnden Integration

ausgeblendeter Erlebnisse und daraus resultierender

Erkenntnisse in den Gesamtzusammenhang des Selbstbilds.

Jede Heilung dissoziativer Störungen beruht folglich auf der

Einbettung der vermie denen Elemente in den

Erfahrungskontext einer einheitlich erlebten Persönlichkeit.

Dazu gilt es, die Personifizierung innerseelischer

Widersprüche aufzuheben und die Widersprüchlichkeit selbst

als Wesenszug der Existenz zu akzeptieren. Je nachdem, wie

bitter die Gefühle sind, die die Patientin bislang vermeidet,

kann der Weg zum Ziel lang und steinig sein.

30

Quelle: http://www.seele-und-gesundheit.de


7. 8. Statistik, Paragrafen, Strafmaß,

Verjährungsfristen im Detail

Strafgesetzbuch :

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur

Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut

ist,

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur

Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut

der im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses unterge

ordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-,

Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis

verbundenen Abhängigkeit oder

3. an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder

rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines

Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder

lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person

bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung,

Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter

achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung

in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung

oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an

sich von ihr vornehmen lässt oder

2. unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn

Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis

steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der

Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen

lässt.

31


(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder

2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle

Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Nummer 1 oder des

Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Nummer 1

kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das

Unrecht der Tat gering ist.

§ 176

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)

vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle

Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich

vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem

Jahr zu erkennen.

(4) Mit Mit Freiheitsstrafe von drei von Monaten drei Monaten bis zu bis fünf zu Jahren fünf Jahren wird bestraft, wird bestraft,wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt,

soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe be

droht ist,

3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels

Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um

32

a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es

an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vor

nehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person

an sich vornehmen lassen soll, oder

b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach

§ 184b Absatz 3 zu begehen, oder


4. auf ein Kind auf ein durch Kind Vorzeigen durch Vorzeigen pornographischer pornographischer

Abbildungen Abbildungen oder Darstellungen, oder Darstellungen, durch Abspielen durch Abspielen von von

Tonträgern Tonträgern

pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen

pornographischer Inhalte mittels Informations- und

Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden

einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein

Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen

verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4

und Absatz 5.

§ 177

Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung;

Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle

Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt

oder diese Person zur

Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von

einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs

Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person

vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur

Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem

Dritten bestimmt, wenn

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage

ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder

zu äußern

2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres

körperlichen oder psychischen Zustands in der

Bildung oder Äußerung des Willens erheblich einge schränkt

ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person

versichert,

3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei

Widerstand Widerstand ein empfindliches ein empfindliches Übel droht, Übel oder droht, oder

33


5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen

Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel

genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die

Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit

oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der

Täter

1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht

oder

3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters

schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei

Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,

wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen

lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt

oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedri

gen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper

verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der

Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich

führt,

2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Wider

stand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit

Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung

bringt.

34

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der

Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug

verwendet oder

2. das Opfer


a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe

von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der

Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn

Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheits

strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

§180

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an an oder

vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer

Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder

2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person

Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten

seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen

gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem

Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen

durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu

fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur

Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder

im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-,

Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt,

sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von

einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis

zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

35


§ 182

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter

Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr

vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten

vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu

lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter

achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle

Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren

dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr

vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten

vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu

lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung

Selbstbestimmung ausnutzt, ausnutzt, wird mit wird Freiheitsstrafe mit Freiheitsstrafe bis zu bis drei zu Jahren drei Jahren oder mit oder Geld-

mit

Geldstrafe bestraft. bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,

daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses

an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vor-

Vorschriften absehen, wenn wenn bei bei Berücksichtigung des des Verhaltens der der Person, Person, gegen

die gegen sich die die sich Tat die richtet, Tat richtet, das Unrecht das Unrecht der Tat der gering Tat gering ist. ist.

Quelle: dejure.org


Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs

Bei der Frage der Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs sind mehrere

Dinge zu beachten. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass es sowohl im Zivilrecht

als auch im Strafrecht unterschiedliche Verjährungsvorschriften und

Verjährungszeiten gibt. Beide Rechtsgebiete sind zwingend zur Beantwortung

der Frage zu beachten.

Im Zuge der Gesetzesentwicklung kam es im Jahr 2013 zu einer

Gesetzesveränderung, die die Verjährungsvorschriften in den Rechtsgebieten

verändert hat.

Verjährung im Strafrecht

Die Verjährung im Strafrecht ist deliktsabhängig und richtet sich nach der

angedrohten Strafe. Entscheidende Norm ist der § 78 Abs. 3 StGB:

„Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als

zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf

Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem

Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.“

Demnach ist die Strafandrohung Dreh- und Angelpunkt des Verjährungszeitraumes.

Je höher die Strafandrohung ist, desto großer ist dieser Zeitraum. Fraglich ist

in diesem Zusammenhang, wie hoch die Verjährung ist, wenn sich im Laufe der

Zeit der Strafrahmen einer Straftat verändert hat.

Eine Gesetzesänderung hat jedoch keinerlei Auswirkung, denn entscheidend für

die Verjährung ist immer der Zeitpunkt der Tat. So kann es unter Umständen

passieren, dass der Strafrahmen sich zugunsten des Beschuldigten verändert hat,

allerdings die Änderung für ihn keine Auswirkung hat.

Verjährungsbeispiele:

• Vergewaltigung = Verjährungszeit 20 Jahre

• Missbrauch von Kindern = Verjährungsfrist 10 Jahre

• Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern = Verjährungsfrist 20 Jahre

37


Verjährungsbeginn

Die Verjährung beginnt im Strafrecht in der Regel mit dem Ende der Straftat.

In § 78a StGB heißt es:

„Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand

gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem

Zeitpunkt.“

Eine Ausnahme existiert jedoch für die Fälle des Kindesmissbrauches.

In derartigen Situationen beginnt die Verjährung nicht mit dem Ende der Tat,

sondern ruht bis das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Der Gesetzgeber hat dabei berücksichtigt, dass viele Taten in der Familie

passieren und aus der familiären Rücksichtnahme eine Anzeige bei der Polizei

nicht stattfindet.

Bei Fragen zur Verjährung sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht

kontaktiert werden. Insbesondere bei der Berechnung kann es zu Problemen

kommen, die für das Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein können.

Verjährung im Zivilrecht

Im Falle eines sexuellen Missbrauchs spielen nicht nur die strafrechtlichen

Verjährungsvorschriften eine Rolle. Auch die zivilrechtlichen Vorschriften können

berührt sein. So hat das Opfer eines sexuellen Übergriffs oftmals

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Diese Ansprüche sind

zivilrechtlicher Natur und unterliegen daher auch nicht den

Verjährungsvorschriften des Strafrechts.

Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche beträgt nach der

Gesetzesänderung nach § 199 Abs. 2 BGB nunmehr 30 Jahre. Eine Hemmung bzw.

ein Ruhen der Verjährung gibt es im Zivilrecht nicht.

Fazit: Bei der Fragen der Verjährung von Fällen sexuellen Missbrauchs sind

sowohl die Vorschriften des Strafrechts als auch die Vorschriften des Zivilrechts

zu beachten. Dementsprechend sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert

werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Beschuldigter in einem

Strafverfahren oder Opfers der Tat ist.

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Quelle: Strafverteidiger Gramm (Fachanwalt.de)


Wer sind wir:

STREETops ist ein buntes Internet-Netzwerk von Menschen aus ganz

Deutschland. Wir handeln,

ehrenamtlich,gemeinnützig und natürlich

NON-Profit-orientiert.Entstanden und

konzeptioniert im World Wide Web im Oktober 2016. Daher noch ausbaufähig

und bereits gut fundamentiert.

Was tun wir:

Wir planen gemeinnützige Projekte, helfen

bedürftigen Menschen und versuchen die

angebohrene Menschlichkeit eines jeden

Individuums erneut zu wecken. Unsere Aktionen sind daher immer

von Menschen für Menschen

geplant und unabhängig von Namenhaften

Hilforganisationen, was nicht

bedeutet das wir gute Ideen oder kleine

Vereine mit tollen Aktionen nicht

unterstützen möchten.Ganz im Gegenteil.

Dauerhafte Aktionen:

#OpSafeWinter, eine sehr Wichtige Aktion aus dem Internet, entstanden

durch ANONYMOUS, welche wir

in ca.15 Städten mit Sach- und

Lebensmittelspenden (#OPStraßenküche)jeglicher Art unterstützt haben.

Hier geht es darum sich über die kalten Wintertage um

Wohnungs-/Obdachlose zu kümmern.

Sowie die #OpSafeKids,in der wir Aufklährungsarbeit,bezüglich

Sexuellen Missbrauch,Pädophilie und Kindersexhandel in Deutschland sowie

im Ausland, betreiben

Wie wir tun was wir tun:

Wir bilden Helfer-Teams in den verschiedensten Städten Deutschlands.

Diese Teams bestehend oft aus zwei Admins und mehreren Helfern. Admins

sind in der Regel Ortskundig, Helfer unterstützen die

Admins vor Ort bei den Aktionen auf der Straße.

Hierbei gilt unser Motto:

„Reden ist Silber,machen ist Gold“.

Jeder tut was Ihr/Ihm möglich ist. Zusammen

vollbringen wir Wunder! Ihr findet uns unter

anderem in Münster Westf., Hamm Westf.,

Bingen a.R., Trier, Koblenz, Köln, Düren,

Mönchengladbach, Berlin, Hamburg, Siegen,

Frankfurt a.M., Essen, ua.

Es gibt auch Außenposten in der Schweiz.

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Wir suchen für unser Netzwerk so viele Menschen

und Städte wie möglich, um so vielen Menschen wie

möglich zu helfen. Jede Hilfe ist uns Willkommen.

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