Tätigkeitsbericht 2019
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TÄTIGKEITSBERICHT
der Landarbeiterkammer Tirol - Brixner Straße 1 - 6020 Innsbruck
2019
Tätigkeitsbericht 2019
Landarbeiterkammer Tirol
- Mehr als nur eine Interessenvertretung -
INHALTSVERZEICHNIS
I. Vorwort.........................................................................................................................................
Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2019.....................................................................................................
II.
III.
IV.
Organe der Landarbeiterkammer........................................................................................ 16-18
Angestellte der Landarbeiterkammer.................................................................................
Die Organe - Neubesetzungen und Änderungen.............................................................
V. Von der Arbeit der Landarbeiterkammer..........................................................................
1. Tätigkeiten der Organe.............................................................................................................................
2. Aufzeichnungen der Büros.......................................................................................................................
3. Befassung mit Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.........................................................................
4. Kollektivvertragswesen............................................................................................................................
5. Arbeitsrecht...............................................................................................................................................
6. Sozialversicherung....................................................................................................................................
7. Steuerrecht, Konsumentenschutz und übrige Rechtsangelegenheiten..............................................
8. Presse, Homepage, Versammlungen, Sprechtage..................................................................................
9. Betriebsratsangelegenheiten...................................................................................................................
10. Förderungswesen......................................................................................................................................
VI.
Lehrlings- und Fachausbildungswesen............................................................................... 31-33
VII. Der Österreichische Landarbeiterkammertag im Jahr 2019........................................ 34-39
VIII. Die Löhne/Gehälter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer Tirols..... 40-46
IX. Die Finanzielle Gebarung im Jahr 2019.............................................................................
X. Statistik......................................................................................................................................... 48-49
A) Anzahl der Kammermitglieder............................................................................................................... 48
B) Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice in Tirol nach Berufen
vorgemerkte arbeitslose Land- und Forstarbeiter................................................................................ 48
C) Kollektivvertragsabschlüsse für die Arbeiter und Angestellten in der Land- und
Forstwirtschaft Tirols............................................................................................................................... 49
Impressum...................................................................................................................................
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Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
unter der Adresse www.lak-tirol.at
Alle personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich - sofern nicht ohnedies unterschieden wird -
auf beide Geschlechter.
5
Mit dem vorliegenden Bericht
legt die Landarbeiterkammer
Tirol Rechenschaft über ihre Tätigkeit
im Dienste der land- und
forstwirtschaftlichen Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer
Tirols im Jahr 2019 ab.
Der Tätigkeitsbericht 2019 soll
allen am Kammergeschehen Interessierten,
insbesondere den
Kammermitgliedern sowie den
Funktionärinnen und Funktionären,
den öffentlichen Stellen
und den Medien einen Einblick
in die Vielfältigkeit der Aufgaben
und Herausforderungen, mit
denen die Landarbeiterkammer
Tirol im Berichtsjahr konfrontiert
war, vermitteln.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit einer
Interessenvertretung stand
auch im Jahr 2019 die im Rahmen
der personellen Möglichkeiten
geleistete umfassende
Beratung und Betreuung der
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft.
In allen Fragen des
rechtlichen Alltags, der Mitgestaltung
und Verbesserung der
sozialen und arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen, der Mitwirkung
an der Aus- und Weiterbildung
sowie der Abwicklung
des Förderungswesens stand die
Landarbeiterkammer ihren Mitgliedern
zur Verfügung.
Es ist erfreulich, dass die Gesamtzahl
der landarbeiterkammerzugehörigen
Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer in den letzten
Jahren ansteigend ist, dennoch
gibt es einzelne Bereiche, wie
bspw. die Forstwirtschaft, in der
ein anhaltender Arbeitskräfteabbau
zu verzeichnen ist. Neben
den technischen Entwicklungen
I.
VORWORT
ist hier die Konkurrenz durch
gewerbliche Schlägerungsunternehmen,
die großteils mit ausländischen
Arbeitnehmern tätig
sind, eine der Hauptursachen.
Dadurch gehen wichtige, regionale
Arbeitsplätze verloren und
wird es zukünftig immer schwieriger
werden, dringend notwendige
Stellen für den Berufsstand
des Forstfacharbeiters zu besetzen
und für einen gut ausgebildeten
Nachwuchs zu sorgen.
Aus politischer Sicht wird das
Jahr 2019 wohl in die österreichische
Geschichte eingehen, in der
erstmalig eine Regierung durch
ein Misstrauensvotum im Nationalrat
gestürzt und mit Brigitte
Bierlein eine Frau zur Bundeskanzlerin
der Übergangsregierung
bestellt wurde.
Im Sinne der Sozialpartnerschaft
zwischen der Landwirtschaftskammer
und der Landarbeiterkammer
informierten sich die
Spitzenfunktionäre im Jahr 2019
gegenseitig in zwei Präsidialen
sowie am Landwirtschaftstag,
der gemeinsam im Dezember zu
wichtigen land- und forstwirtschaftlichen
Themen stattgefunden
hat.
Bereits zum sechsten Mal zeichnete
die aktuelle Bundesministerin
Maria Patek land- und
forstwirtschaftliche Lehrlinge
mit ausgezeichneten Abschlussergebnissen
aus. Aus dem Bundesland
Tirol waren zwei ausgezeichnete
Kandidaten dabei.
Den Abschluss und einen Höhepunkt
im Jahr 2019 stellten auch
die Ehrungsfeiern für langjährige
Beschäftigte in der Land- und
Forstwirtschaft dar.
Ein festliches Ambiente, Urkunden,
Ehrungsprämien, prominente
Ehrengäste, zahlreiche
Dienstgebervertreter und das
wichtigste, nämlich insgesamt
173 Jubilarinnen und Jubilare
waren bei den vier Ehrungsfeiern
in Lienz, Imst, Hopfgarten
und Innsbruck mit dabei.
Abschließend gilt unser Dank
dem Land Tirol und seinen Vertretern
sowie unseren Sozialpartnern
auf Dienstgeberseite. Die
Zusammenarbeit war hervorragend
und die Unterstützung sicherte
ein breites Leistungsspektrum
für unsere Mitglieder.
Aus Sicht der Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer in der
Tiroler Land- und Forstwirtschaft
erwarten wir für 2020
eine positive Weiterentwicklung
der Einkommenssituation sowie
notwendige Rahmenbedingungen,
um nachhaltige und wichtige
Arbeitsplätze im ländlichen
Raum abzusichern und neu zu
schaffen, getreu nach unserem
Leitspruch:
„Die Landarbeiterkammer Tirol
ist mehr als eine gesetzliche Interessenvertretung.“
Innsbruck, im Mai 2020
Andreas Gleirscher
Präsident
Dr. Günter Mösl
Kammerdirektor
7
Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2019...
NEUWAHLEN IN DEN ORTSGRUPPEN UND BEZIRKEN ABGESCHLOSSEN
In der Zeit vom 9. Oktober bis
zum 29. November 2018 wurden
in den 286 Ortsgruppen die Ortsvertrauensleute
und ihre Stellvertreter
gewählt. In 53 Ortsgruppen
schieden die bisherigen Ortsvertrauensleute
aus ihrer Funktion
aus und wurden neue Ortsvertreter
gewählt.
Die Mitglieder von 233 Ortsgruppen
einigten sich darauf, ihren bisherigen
Ortsvertrauensmann bzw.
ihre bisherige Ortsvertrauensfrau
in dieser Funktion für weitere
sechs Jahre zu bestätigen.
Auch die Ergebnisse dieser Wahlen
zeugen wieder von einer gesunden
Verjüngung des Funktionskaders
auf Ortsebene und ist
somit neuerlich eine Ausgewogenheit
zwischen Kontinuität und
Erneuerung in unserer Interessengemeinschaft
gegeben.
Wir freuen uns, dass die Basis
unserer Organisation – und das
ist eine der wesentlichen Stärken
des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes
– nach den Neuwahlen
auf Ortsebene weiterhin auf festen
Beinen steht.
In der Zeit vom 25. Jänner bis 4.
Februar 2019 trafen sich die Ortsvertrauensleute
aller politischen
Bezirke (Innsbruck-Stadt und
Innsbruck-Land zählen als ein Bezirk)
zur Wahl des jeweiligen Bezirksobmannes
und seines Stellvertreters.
Alle bisher im Amt befindlichen
Bezirksobmänner wurden in ihrer
Funktion bestätigt bzw. wiedergewählt.
Die Wahlen erfolgten alle
einstimmig, was wiederum einen
Beweis für die Geschlossenheit
des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes
darstellt. Zugleich mit
der Wahl des Bezirksobmannes
wurde bei den Bezirkskonferenzen
auch der Obmann-Stellvertreter
gewählt. Hier kam es in den
Bezirken Landeck, Schwaz und
Kufstein zu einer Veränderung.
BUCHPRÄSENTATION - „FRANZ WEBER - WIDERSTAND UND POLITIK“
Am Dienstag, den 26. Februar 2019
wurde im geschichtsträchtigen
Haus in der Wilhelm-Greil-Straße
9 im Landeskulturratssaal das von
Dr. Thomas Albrich verfasste Buch
mit dem Titel „Franz Weber – Widerstand
und Politik“ der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Als Herausgeber hat die Landarbeiterkammer
Tirol zu diesem
feierlichen Abend eingeladen und
konnte Präsident Andreas Gleirscher
annähernd 100 Besucherinnen
und Besucher im bis auf dem
letzten Platz gefüllten Saal begrüßen.
Ausgezeichnet wurde die Veranstaltung
durch die Anwesenheit
der zwei Söhne von Franz Weber,
Dr. Manfred und Mag. Bernhard
Weber mit ihren Familien. Unter
den zahlreichen Gästen befanden
sich Soziallandesrätin DI Gabriele
Fischer, der Ehrenobmann der
Landarbeiterkammer Adolf Wildauer,
die Bürgermeisterin der
Heimatgemeinde Webers Mag. a
Johanna Obojes-Rubatscher, der
Kammerdirektor der Landarbeiterkammer
Kärnten HR Dr. Rudolf
Dörflinger sowie der Dekan
der philosophisch-historischen
Fakultät Innsbruck Univ. Prof.
Mag. Dr. Dirk Rupnow. Ein besonderer
Gruß galt auch der ÖVP
Kameradschaft der politisch Verfolgten
und Bekenner für Österreich,
die einerseits durch Landesobmann
Clemens Hornich und
andererseits durch Mathias Denifl,
der als treibende Kraft maßgeblich
zum Gelingen des Buchprojektes
beigetragen hat, vertreten war.
8
Zunächst hob Präsident Gleirscher
hervor, dass es im großen Maße
auf das Lebenswerk des im Jahr
2001 verstorbenen Franz Weber
zurückzuführen ist, wenn die soziale
und wirtschaftliche Lage der
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft
in Tirol ein beachtliches
Niveau erreicht hat. Bereits
im Jahr 1947 trat der aus Oberperfuss
stammende Jurist als erster
Landessekretär in die Dienste des
neugegründeten Land- und Forstarbeiterbundes
ein und wurde
im Jahr 1950 zum ersten Obmann
der Landarbeiterkammer Tirol gewählt,
womit man Weber mit Fug
und Recht als einen der Gründungsväter
der freiwilligen und
gesetzlichen Interessenvertretung
der Land- und Forstarbeiter bezeichnen
kann. Bis zu seinem Ausscheiden
aus dem aktiven Dienst
im Jahr 1981 als leitender Angestellter
der Landarbeiterkammer
Tirol war Hofrat Weber, wie ihn
die meisten nannten, auch politisch
als Abgeordneter im Tiroler
Landtag, im Nationalrat und im
Bundesrat tätig.
Präsident Gleirscher betonte, dass
Weber über seine Mitwirkung im
Widerstand gegen das NS-Regime
kein großes Aufsehen machte und
die Landarbeiterkammer erstmalig
im Jahr 2014 über seine Beteiligung
bei der „Operation Green
Up“ durch einen Zeitungsartikel
bzw. einen Dokumentarfilm über
die Geheimdienstoperation erfuhr.
Dies war der Startschuss für
das Buchprojekt, wobei sich der
Buchautor Dr. Thomas Albrich
dankenswerterweise dazu bereiterklärt
hat, die historischen Hintergründe
zu beleuchten und in
akribischer Kleinarbeit die Leistungen
und das Lebenswerk von
Franz Weber auf Papier zu bringen,
so Präsident Gleirscher abschließend.
Der Autor Ao. Univ. Prof. Dr.
Thomas Albrich, der vor seiner
Pensionierung im vergangenen
Jahr viele Jahre im Institut für
Zeitgeschichte an der Universität
Innsbruck tätig war und zahlreiche
Bücher zum ersten und zweiten
Weltkrieg, zur Zwischen- und
Nachkriegszeit, wie z.B. „Luftkrieg
über der Alpenfestung“ oder „Die
Täter des Judenprogroms 1938 in
Innsbruck“ veröffentlichte, brachte
seine Freude über den Abschluss
eines dreijährigen Projektes
zum Ausdruck und bedankte
sich für die Unterstützung durch
die Familie Weber, die Landarbeiterkammer
Tirol und besonders
bei Mathias Denifl.
Zum Inhalt des Buches:
Der Tag der Buchpräsentation
am 26. Februar wurde nicht zufällig
gewählt, so Albrich, denn
genau am selben Tag vor 74 Jahren
sprangen drei Männer aus geringer
Höhe über dem Sulztaler
Ferner aus einem amerikanischen
Bomber ab. Es sind Agenten des
OSS, einer damals noch jungen
Spezialeinheit für Spionage und
Sabotage der US Army. Einer ist
ein desertierter Wehrmachtsoffizier,
der aus Oberperfuss westlich
von Innsbruck stammt. Die
beiden anderen sind jüdische
Emigranten. Der desertierte
Wehrmachtsoffizier war Leutnant
Franz Weber, später Tiroler Landes-
und Bundespolitiker und
politscher Interessensvertreter
der land- und forstwirtschaftlichen
Dienstnehmer in Tirol. Für
seine Rolle im Zusammenhang
mit der amerikanischen Geheimdienstoperation
„Green Up“ in
den letzten Monaten vor Ende des
zweiten Weltkrieges interessierte
sich bis in die 1980er Jahre praktisch
niemand. Trotzdem hat diese
Geheimdienstoperation im Jahr
1945 entscheidend zur Befreiung
Tirols beigetragen.
Das erste Kapitel widmet sich der
Herkunft von Weber und seiner
Rolle bei der Geheimdienstoperation.
In der Folge zeichnet die
Biografie jedoch ebenso Webers
berufliche Karriere nach 1945,
nachdem ihm selbst diese Zeit
mehr bedeutete, als die Monate als
Agent im Jahr 1945.
Die Gäste der Buchpräsentation
verfolgten gespannt den Ausführungen
des Buchautors und so war
es auch nicht verwunderlich, dass
bei der anschließenden Diskussion
viele Fragen an Dr. Albrich gestellt
wurden.
Bevor Präsident Gleirscher alle
Anwesenden zu einem Bauernbuffet
einlud, bedankte er sich bei
Dr. Thomas Albrich für die Vornahme
der Buchpräsentation mit
einem kleinen Präsent. Abschließend
wurde auch die Gelegenheit
genützt, sich bei der Enkelin von
Franz Weber, Mag. a Nicola Weber,
mit einem kleinen Präsent dafür
zu bedanken, dass sie die gesamten
„Layoutarbeiten“ bewerkstelligt
hat.
9
START DER GARTENBAU-LEHRBAUSTELLE IN INNSBRUCK
Sieben städtische Lehrlinge planen und gestalten ein Stück Grünfläche
Im Gewächshaus und auf den
Freiflächen des städtischen Amtes
für Grünanlagen in der Trientlgasse
13 wurde 2019 eine Lehrbaustelle
eingerichtet. Sieben junge
Menschen absolvieren derzeit dort
eine Lehrausbildung beim Amt für
Grünanlagen. Hier kann man den
Lehrberuf Gartenbau-GärtnerIn
sowie Garten- und GrünflächengestalterIn
mit dem Schwerpunkt
auf LandschaftsgärtnerIn erlernen.
„Sieben Lehrlinge bei den Grünanlagen
ist eine schöne Zahl.
Unsere Zielrichtung ist klar und
eindeutig: Wir wollen noch mehr
Lehrlinge ausbilden als bisher. Als
ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb
haben wir die Qualität, die
junge Generation auf allerhöchstem
Niveau auf ihren zukünftigen
Beruf vorzubereiten. Derzeit stehen
im Stadtmagistrat acht verschiedene
Lehrberufe zur Verfügung,
die den Jugendlichen neue
Perspektiven eröffnen sollen“, betont
Bürgermeister Georg Willi.
Anspruchsvolle Gestaltung
Unter der Aufsicht von Gärtnermeister
und Lehrlingsausbildner
Robert Mair und dem Landschaftsplaner
Ricardo Leuschel, B.
Landschaftsplaner Ricardo Leuschel (l.) und Gärtnermeister Robert Mair (2.v.l.) vom
Amt für Grünanlagen kontrollieren die Arbeitsschritte der Lehrlinge bei der Arbeit an
der Lehrbaustelle.
Eng., vom Amt für Grünanlagen
werden die Lehrlinge in allen Belangen
der Gartenbautechnik und
-gestaltung unterrichtet.
„Mit der Lehrbaustelle für die
Landschaftsgärtnerinnen und
Landschaftsgärtner, die wir jetzt
am Gelände der städtischen Gärtnerei
einrichten, erlernen unsere
Lehrlinge fachgerechten Gartenbau.
Teamwork und Kreativität
ist Voraussetzung für ein gutes
Gelingen dieser anspruchsvollen
Baustelle“, führt Robert Mair aus.
Wesentliche Elemente bei dieser
neun Quadratmeter umfassenden
Lehrbaustelle sind die theoretische
Planung, die Umsetzung von
Grünflächen anhand von Bauplänen,
die richtige Verwendung von
Bäumen und Hecken, wie auch
der fachgerechte Umgang mit Natur-
und Betonsteinen. Sämtliche
Arbeitsabläufe werden von den
beiden Aufsichtspersonen kontrolliert
und dokumentiert. Das
Ergebnis der Lehrbaustelle wird
im Sommer präsentiert.
Landschaftsgärtnerei als Lehrberuf
Die Lehrausbildung Landschaftsgärtnerei
dauert drei Jahre und
Foto: © IKM/R. Kubanda
endet mit einer theoretischen und
praktischen Lehrabschlussprüfung.
Während der Ausbildung
erlernen die Lehrlinge alle notwendigen
Fertigkeiten und Kenntnisse.
Dazu gehören unter anderem
die Pflege und Wartung von
Werkzeugen und Maschinen,
das Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen,
Rasenbau
und Rasenpflege, das Erlernen
von Vermessungsarbeiten und
das Zeichnen von Skizzen und
Plänen wie auch der Umgang mit
unterschiedlichsten Materialien
wie etwa Holz, Stein, Metall und
Kunststoff. Auch der Bau von Wegen,
Mauern und Teichen wird in
diesem Lehrberuf erlernt.
Das Amt für Grünanlagen
133 Hektar öffentliche Flächen
werden von den MitarbeiterInnen
des Amtes für Grünanlagen unter
der Leitung von Ing. Thomas
Klingler betreut. Rund 145 Beschäftigte,
darunter sieben Lehrlinge,
knapp 42 Saisonkräfte, acht
Mitarbeiter aus der Aktion 20.000
und zehn AsylwerberInnen pflegen
und verwalten die Grünflächen.
10
LANDESJAGD PITZTAL WIRD ZU VORZEIGEPROJEKT FÜR
NACHHALTIGE WILDBEWIRTSCHAFTUNG
Thema der kürzlich stattgefundenen
Regierungssitzung war unter
anderem die Landesjagd im
Pitztal. Die Tiroler Landesregierung
hat eine komplette Neukonzeption
der Landesjagd Pitztal
weg von einem reinen Jagdgebiet
hin zu einem Vorzeigeprojekt für
nachhaltige Wildbewirtschaftung
beschlossen. Dafür wurden die
Pachtverträge für die insgesamt
fünf Jagdgebiete um weitere zehn
Jahre verlängert. „Die Landesjagd
wird neu aufgestellt und soll künftig
sowohl als Vorzeigeprojekt für
nachhaltige Wildbewirtschaftung
als auch als Motor für die Entwicklung
des Pitztals fungieren“,
heben LH Günther Platter und der
für Jagdwesen zuständige LHStv
Josef Geisler hervor.
Um gemeinsam mit den Systempartnern
vor Ort touristische und
regionalwirtschaftliche Möglichkeiten
und Potenziale auszuloten
und konkrete Maßnahmen für
das Pitztal zu entwickeln, wurde
bereits ein Beteiligungsprozess in
der Region gestartet, der bis Ende
des Jahres abgeschlossen sein soll.
Organisatorisch hat das Land Tirol
die Weichen ebenfalls gestellt:
Die Jagdverwaltung wird an die
Landwirtschaftliche Lehranstalt
verlegt, die Jagdleitung wird lokal
konzentriert und in die Hände des
langjährigen Bezirksjägermeisters
Nobert Krabacher gelegt.
Zu seinen Aufgaben gehört nicht
nur die Jagdleitung im klassischen
Sinn, sondern auch die Vernetzung
in der Region. Dies beziehe
auch die Kooperation mit dem
Naturpark Kaunergrat mit ein:
„Im Fokus des neuen Konzeptes
steht auch die Zusammenarbeit
mit lokalen Verantwortungsträgern
– insbesondere dem Naturpark
Kaunergrat. In enger Abstimmung
soll es darum gehen,
auch für das Wild Ruhegebiete zu
erhalten – die Jagdverantwortlichen
sind dabei wichtige Partner“,
betont LHStvin Ingrid Felipe.
Zahlreiche Ideen für Landesjagd
Pitztal
Konkrete Ideen gibt es bereits für
die Vermarktung des Wildfleischs
aus dem Pitztal. So soll in Jerzens
ein Zentrum für die Wildbretverarbeitung
entstehen. Auch das
Angebot an Freizeit- und Tourismusaktivitäten
soll mithilfe des
Steinbockzentrums und des Naturparks
Kaunergrat weiter ausgebaut
werden. Hier reichen die Vorschläge
von Wildtierführungen bis
zu Fotowochen. Bereits jetzt dient
die Landesjagd als Schauplatz für
wildökologische Forschung und
jagdliche Ausbildung. Auch dieser
Bereich soll ausgebaut werden.
Landesobmann Gleirscher begrüßt
die Entscheidung der Landesregierung,
weil damit auch
wichtige Arbeitsplätze für Berufsjäger
im ländlichen Raum erhalten
bleiben.
VOLLVERSAMMLUNG TAGTE IN FÜGEN
Traditionellerweise findet die
Frühjahrsvollversammlung der
Landarbeiterkammer außerhalb
von Innsbruck statt. Nachdem im
vergangenen Jahr die LLA Imst als
Versammlungsort gewählt wurde,
hat man sich in diesem Jahr dazu
entschlossen, die Vollversammlung
in der Holzerlebniswelt „FeuerWerk“
in Fügen abzuhalten.
Deshalb wurde am 17. Mai bereits
am Vormittag im Seminarraum
der „Sichtbar“ eine Vorstandssitzung
abgehalten und dabei wichtige
Themen behandelt und Beschlüsse
gefasst.
Um 12:00 Uhr konnte Präsident
Gleirscher sodann alle Kammerrätinnen
und Kammerräte der Vollversammlung
zu einem gemeinsamen
Mittagessen begrüßen, wobei
seitens der Aufsichtsbehörde beim
Amt der Tiroler Landesregierung
Mag. Gerhard Wagenhofer anwesend
war.
Hauptthema der im Anschluss
stattgefundenen Vollversammlung
war die Jahresrechnung 2018
der Landarbeiterkammer Tirol
einschließlich des Berichtes des
Kontrollausschusses.
Dabei konnte Kammerdirektor
Dr. Mösl einen positiven Jahresabschluss
präsentieren und auch der
Vorsitzende des Kontrollausschusses
berichtete darüber, dass die
vorliegende Jahresrechnung rechnerisch
und sachlich in Ordnung
11
ist. Über eine entsprechende Empfehlung
des Kontrollausschusses
wurde der Rechnungsabschluss
2018 einstimmig von der Vollversammlung
der Landarbeiterkammer
beschlossen.
Der positive Rechnungsabschluss
war umso erfreulicher, als es der
Landarbeiterkammer trotzdem
gelungen ist, die Fördermittelvergabe
im Jahr 2018 an die Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft
bei den Zuschüssen im Vergleich
zum Vorjahr um mehr als 25 %
und bei den zinsenlosen Darlehen
um mehr als 6 % zu steigern.
Thema der Vollversammlung war
auch eine notwendige Satzungsänderung,
welche einstimmig beschlossen
wurde.
Im Anschluss an die Vollversammlung
besichtigten die Mitglieder
der Vollversammlung in
einer rund 60-minütigen Führung
das Biomasse-Heizkraftwerk der
Firma Binderholz und erhielten
dabei faszinierende Einblicke und
Wissenswertes über die Geschichte
des Holzes und die Ökostromund
Pelletsproduktion. Den Teilnehmern
eröffnete sich auf der
Aussichtsplattform in 16 Metern
Höhe ein herrlicher 360-Grad-Panoramablick
auf das Werksgelände
und die Zillertaler Bergwelt.
Der Familienbetrieb, der im Jahr
1950 in Fügen gegründet wurde,
beschäftigt mittlerweile an 12
Standorten rund 2.500 Mitarbeiter
und werden bspw. in Fügen pro
Jahr annähernd 1 Mio. Festmeter
Holz verschnitten.
Ein ereignisreicher und für uns
alle interessanter Tag ging somit
zu Ende und bedankt sich Präsident
Gleirscher herzlich für die
Mitarbeit, die rege Diskussion und
beim Team der „Sichtbar“ in Fügen
für die gute Bewirtung.
NEUE LANDARBEITSORDNUNG IM TIROLER LANDTAG BESCHLOSSEN
Am 8. Mai 2019 wurde eine umfangreiche
Novelle zur Landarbeitsordnung
im Tiroler Landtag
beschlossen, die zahlreiche Neuerungen
und Verbesserungen
für die Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer in der heimischen
Land- und Forstwirtschaft mit
sich bringt. Präsident Gleirscher
und Kammerdirektor Dr. Mösl
waren bei der Landtagssitzung
persönlich zugegen und sprachen
sich sämtliche im Landtag vertretene
Parteien in der Debatte für
die vorgeschlagenen Änderungen
und die Notwendigkeit einer
eigenständigen Landarbeitsordnung
aus.
Die Landarbeitsordnung wurde
mittlerweile schon verlautbart
und wurde somit endgültig sichergestellt,
dass bspw. künftig nicht
mehr die Lehrlinge selbst, sondern
die Lehrbetriebe die Kosten für
die Unterbringung und Verpflegung
der Lehrlinge während des
Berufsschulaufenthaltes übernehmen
müssen.
Bisher hatten Lehrlinge in der
Land- und Forstwirtschaft ihre
Internatskosten selbst zu bezahlen
bzw. wurden sie ihnen in vielen
Fällen vom Dienstgeber von
ihrer Lehrlingsentschädigung abgezogen.
Nach der nunmehrigen
Novelle zur Landarbeitsordnung
haben nun die Lehrbetriebe, die,
12
während des Berufsschulbesuches
ihrer Lehrlinge, entstehenden
Kosten zu tragen.
Die neue Regelung beinhaltet aber
auch, dass land- und forstwirtschaftliche
Lehrlinge rückwirkend
für den Zeitraum vom 1. Jänner
2018 bis zum Inkrafttreten der
Landarbeitsordnung den Ersatz
der von ihnen geleisteten Internatskosten
beantragen können,
soweit die Kosten nicht ohnehin
vom Ausbildungsbetrieb getragen
wurden. Dafür genügt es, einen
Antrag bei der zuständigen
land- und forstwirtschaftlichen
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
zu stellen. In Tirol ist dafür
Frau Helga Larcher zuständig.
Nachdem die Mittel für den Kostenersatz
aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds
stammen, bringt diese
Neuregelung keine Mehrbelastung
für die Lehrbetriebe.
Ein zentrales Anliegen der Landarbeiterkammer
war es, die Arbeitszeit-Höchstgrenzen
in der
Land- und Forstwirtschaft klar
festzulegen. Dies wurde jetzt umgesetzt
und beträgt die wöchentliche
Höchstarbeitszeit wie bisher
52 Stunden und kann nur während
der Arbeitsspitzen auf 60 Stunden
(12 Stunden täglich) ausgedehnt
werden. In einem Zeitraum
von vier Monaten dürfen durchschnittlich
jedoch 48 Wochenarbeitsstunden
nicht überschritten
werden. Grundsätzlich hat sich
auch mit der Novelle an der Normalarbeitszeit
nichts geändert,
womit auch weiterhin Überstundenzuschläge
zu bezahlen sind.
Es ist auch erfreulich, dass eine
seit vielen Jahren von der Dienstnehmerseite
geforderte Ruhepausenregelung
beschlossen wurde.
Diese macht es zukünftig möglich,
die Mittagspause auf eine halbe
Stunde zu verkürzen, nachdem
bisher mindestens eine Stunde
verpflichtend vorgeschrieben war.
Da in der Landarbeitsordnung
der Karfreitag für evangelische
Dienstnehmer bisher nicht als
Feiertag verankert war, stellt auch
die Neuregelung in Bezug auf den
persönlichen Feiertag eine Besserstellung
gegenüber der bisherigen
Regelung dar.
Die Novellen runden Verbesserungen
in Bezug auf die Wochenendruhe,
die Ersatzruhe sowie
Anpassungen bei der Familienhospizkarenz
und die Schaffung
einer Wiedereingliederungsteilzeit
ab.
In der Gesamtbetrachtung ist die
Novelle zur Landarbeitsordnung
als Ergebnis einer Einigung zwischen
allen beteiligten Sozialpartnern
als ein wichtiger Schritt in
die Zukunft des Landarbeitsrechts
zu werten. Wir werden daher in
den folgenden Ausgaben über die
einzelnen Bestimmungen im Detail
informieren.
JUNGE GÄRTNERINNEN UND GÄRTNER ZEIGTEN IHR KÖNNEN
23 Gärtnerlehrlinge im dritten Lehrjahr stellten sich am 2. Juli 2019 im Hofgarten Innsbruck
dem Lehrlingswettbewerb der Tiroler und Vorarlberger Junggärtner.
ler Junggärtner beim Lehrlingswettbewerb
im Innsbrucker Hofgarten.
Von der Kultivierung von
Pflanzen über Gartengestaltung
bis hin zum Gestalten von floristisch-kreativen
Blumenarrangements
reichte der praktische und
theoretische Hürdenlauf, den alle
TeilnehmerInnen zu bewältigen
hatten.
15 Tiroler und 8 Vorarlberger
Lehrlinge nahmen am Lehrlingswettbewerb
in Innsbruck teil. Dabei
galt es, verschiedenste Aufgabenstellungen
zu bewältigen und
sowohl mit theoretischem Wissen
als auch praktischen Fähigkeiten
zu überzeugen. Die jeweils drei
Besten aus den beiden teilnehmenden
Bundesländern nehmen
im September am Bundeswettbewerb
in Tulln (Niederösterreich)
teil.
Mit Können und Fachwissen
glänzten die teilnehmenden Tiro-
Nach drei intensiven Lehrjahren
galt es, das im Ausbildungsbetrieb
und an der Fachberufsschule für
Gartenbau in Rotholz erworbene
Wissen abzurufen und die Jury zu
überzeugen. Doch auch nach dem
Wettbewerb unterstützt der Verein
die jungen Gärtnerinnen und
Gärtner weiter: „Wir stehen natürlich
mit Rat und Tat bei der Vorbereitung
auf die Facharbeiterprüfung
zur Seite“, so Lukas Fröschl,
13
Obmann der Junggärtner.
Siegerinnen und Sieger
Beim diesjährigen Lehrlingswettbewerb
konnte sich für Tirol Silberberger
Magdalena (LLA Rotholz)
den Sieg holen. Platz zwei
ging an Rieder Stefanie (Wagermaier,
Brixen im Thale), Platz
drei an Schnieder Florian (LLA
Rotholz).
Da aufgrund der Altersgrenze von
23 Jahren die Erstplatzierte nicht
am Bundeswettbewerb teilnehmen
kann, rückt die Viertplatzierte
Maier Gabriela (Hödnerhof,
Ebbs) nach. Die Altersgrenze
wurde im Hinblick auf den Europäischen
Lehrlingswettbewerb
angepasst. So kann garantiert werden,
dass die Bundessieger auch
dort teilnehmen können, wo die
Grenze dann das vollendete 25.
Lebensjahr ist.
Wettbewerbsbereiche
Der Lehrlingswettbewerb stellt
hohe Anforderungen an alle TeilnehmerInnen.
Dabei wird eine
Top-Leistung in allen vier Bereichen
erwartet.
- Erkennungsstraße: Überprüfung
des Wissensstandes anhand
einer Auswahl von 50 Topf- und
Schnittpflanzen sowie verschiedener
Gehölze, verschiedenen Beetund
Balkonpflanzen, Kräuter- und
Gemüsepflanzen, Düngerformen,
Substrate, usw.
- Fertigkeitenstraße: Handwerkliches
Geschick bei Montage- und
Vermehrungsarbeiten sowie Dekorationen
- Praktischer Teil: Neben der
Aussaat, dem Setzen von Gemüsejungpflanzen
und dem Binden eines
Blumenstraußes müssen auch
Flächen vermessen und berechnet
werden. Das sind die Fertigkeiten,
die später im Alltag den hohen
Ansprüchen der Kunden gerecht
werden müssen
- Theoretischer Teil: 125 Fragen
müssen schriftlich beantwortet
werden.
ABSCHLUSSFAHRT DER KAMMERVERSAMMLUNG NACH ROM
„Ich danke euch für euren Einsatz
als Funktionäre, den ihr während
der letzten Funktionsperiode für
die Landarbeiterkammer und somit
für alle land- und forstwirtschaftlichen
Lehrlinge, Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer
sowie Pensionisten erbracht habt“,
spendete Präsident Andreas Gleirscher
bei der Reise nach Rom den
Kammerrätinnen und Kammerräten
großes Lob. Die viertägige
Fahrt in die ewige Stadt Rom soll
ein kleines Dankeschön für den
großen Einsatz und die ehrenamtliche
Tätigkeit sein.
Nachdem die Funktionsperiode
im Frühjahr 2021 endet und im
Jahr 2020 wiederum der Ortsvertrauensleuteausflug
stattfindet, hat
man sich dazu entschlossen, die
traditionelle Abschlussfahrt bereits
in diesem Jahr anzutreten.
Die Stimmung unter den Teilnehmern
war ausgezeichnet und das
herrliche Wetter trug ebenfalls
dazu bei, dass es für alle ein beeindruckendes
Erlebnis war.
LEHRLINGSEHRUNG
Nachhaltigkeitsministerin Maria
Patek hat die besten Lehrlinge
Österreichs im Bereich der Landund
Forstwirtschaft ausgezeichnet:
„Ich freue mich, so engagierte
junge Menschen auszeichnen
zu dürfen. Mit der Entscheidung,
eine land- und forstwirtschaftliche
Lehre zu machen, haben sie
sich für einen innovativen und
nachhaltigen Bildungs- und Karriereweg
entschieden. Sie sind ein
gutes Beispiel für die Botschaft
unserer neuen Kampagne ‚Nachhaltig
bilden – Zukunft gestalten‘.
Ein modernes, breit gefächertes
Bildungsangebot ist das Fundament
für die zukunftsorientierte
Entwicklung des ländlichen
Raums. Lehre in der Land- und
Forstwirtschaft hat Zukunft.“
Auch der Vorsitzende des Österreichischen
Landarbeiterkammertages,
Andreas Freistetter, unterstrich
die Bedeutung des land- und
forstwirtschaftlichen Bildungssystems
für den ländlichen Raum:
„Die Lehrlinge beweisen großes
Engagement. Mit ihrer Arbeit haben
sie ein spannendes Berufsfeld
gewählt, welches vom Boden- bis
zum Neusiedlersee einen wichtigen
Eckpfeiler für lebendige Regionen
bildet. Ein besonderer Dank
gilt dem Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus
für die Unterstützung und gute
Zusammenarbeit sowie auch den
Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.“
Karriere in der Land- und Forstwirtschaft
Insgesamt haben 48 Lehrlinge in
sieben Lehrberufen ihre Facharbeiterprüfung
im Jahr 2019 mit
14
ausgezeichnetem Erfolg bestanden.
Im Jahr 2018 haben 6.059
Personen über verschiedene Wege
einen Facharbeiterabschluss in einem
der 15 agrarischen Lehrberufe
erlangt. Davon werden derzeit
jährlich rund 770 Lehrlinge gezählt,
die eine mehrjährige Lehrund
Ausbildungszeit absolvieren
(drei Jahre Lehrzeit in Fremdoder
Heimbetrieben).
Nachhaltig bilden – Zukunft gestalten
Die neue Kampagne „Nachhaltig
bilden – Zukunft gestalten“
präsentiert die Vielfalt der landund
forstwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten
und stellt
insbesondere die umfangreichen
Angebote der Schulen des BMNT
in den Mittelpunkt. Ziel ist es,
möglichst viele Jugendliche für
eine Karriere in diesem Bereich zu
begeistern.
Dabei wird besonders darauf geachtet,
die Geschlechterverhältnisse
weiter auszugleichen – also mehr
Mädchen für technische Schulzweige
und mehr Burschen für „eher
weiblich dominierte“ Zweige wie
Ernährung zu gewinnen.
LANDARBEITEREHRUNGEN 2019
Auch im Jahr 2019 fanden wieder
Ehrungsfeiern als Anerkennung
für langjährige Beschäftigte in der
Land- und Forstwirtschaft statt.
Festliches Ambiente, Urkunden,
Ehrungsprämien, prominente Ehrengäste,
zahlreiche Dienstgebervertreter
und das Wichtigste - 173
Jubilarinnen und Jubilare.
Diese Zutaten machten die vier
Ehrungsfeiern in Lienz, Imst,
Hopfgarten und Innsbruck einmal
mehr zu einem besonderen Tag
für alle Beteiligten.
„Langjährige Berufstreue und Loyalität
von Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmern verdienen
höchste Wertschätzung“ so brachte
es Präsident Gleirscher im Rahmen
der Ehrungsfeiern auf den
Punkt.
Ihren Dank brachten auch zahlreich
anwesende Ehrengäste, angeführt
von Landesrat HR Johannes
Tratter, NR Hermann Gahr und
weiteren Landtagsabgeordneten
sowie Spitzenfunktionäre aus der
Landwirtschaft zum Ausdruck.
Veranstalter und Gratulanten waren
auch 2019 wieder die Landwirtschaftskammer
Tirol und die
Landarbeiterkammer Tirol gemeinsam.
Die Landarbeiterkammer
wickelte die Formalitäten für
die Ehrungsfeiern in gewohnter
Weise ab und kümmerte sich darum,
dass den Jubilarinnen und
Jubilaren neben einer Anstecknadel
und einem Diplom auch eine
kleine Treueprämie überreicht
werden konnte.
Jede Jubilarin/jeder Jubilar erhielt
von Kammerpräsident Andreas
Gleirscher und den jeweils höchst
anwesenden Vertretern aus Politik
bzw. landwirtschaftlicher Interessenvertretung
ein Ehrendiplom,
eine Anstecknadel mit dem Tiroler
Adler und eine Geldprämie,
abgestuft nach der zurückgelegten
Dienstzeit in der Höhe von
- € 75,00 (für 10-jährige Dienstzeit
im selben Betrieb),
- € 175,00 (für 25-jährige Dienstzeit),
- € 275,00 (für 35-jährige Dienstzeit)
bzw. € 450,00 (für 45-jährige Dienstzeit)
überreicht.
Die Hausmusik „Familie Runggatscher“
konnte sich mit ihren stimmungsvollen
Melodien in die Herzen
der Anwesenden spielen. Dies
gelang auch dem „Villgrater-Duo“
bei der Ehrung in Lienz.
15
II.
ORGANE DER LANDARBEITERKAMMER
PRÄSIDENT
VIZEPRÄSIDENT
Andreas Gleirscher
Zuchtwart, Neustift
Josef Stock
Wildmeister, Achenkirch
KAMMERVORSTAND
Präsident Andreas Gleirscher, Zuchtwart, Neustift
Vizepräsident Josef Stock, Wildmeister, Achenkirch
Kammerrätin Veronika Stafler, Lagerhausangestellte, Innsbruck
Kammerrat Martin Ennemoser, Gutsarbeiter/Imkermeister, Roppen
Kammerrat Franz Prantl, Gärtnerfacharbeiter, Lienz
Kammerdirektor Dr. Günter Mösl, Navis
16
KONTROLLAUSSCHUSS
KR Ing. Helmut Lang KR Philipp Jäger KR Gustav Hacket
VOLLVERSAMMLUNG
MITGLIEDER:
Andreas Gleirscher
Zuchtwart - Neustift
Josef Stock
Wildmeister - Achenkirch
Veronika Stafler
Lagerhausangestellte - Innsbruck
Martin Ennemoser
Gutsarbeiter/Imkermeister - Roppen
Franz Prantl
Gärtnerfacharbeiter - Lienz
Florian Perle
Waldaufseher - Häselgehr
Ing. Helmut Lang
Förster - Pettnau
Regina Embacher
Genossenschaftsangestellte - Hopfgarten
Dipl.-Päd.Ing. Anna Kerber
Kammerangestellte - Lermoos
Markus Koller
Gutsangestellter - Breitenbach
Manfred Mair
Gärtnerfacharbeiter - Vals
Philipp Jäger
Forstfacharbeiter - Strengen
Gustav Hacket
Landwirtschaftlicher Verwalter - Kematen
Johannes Mark
Güterwegbauarbeiter - Pfunds
ERSATZMITGLIEDER:
Josef Kuhn
Lagerhausangestellter - Weissenbach
Rita Huter
Forstgartenarbeiterin - Kals
Hubert Pfandl
MR-Angestellter - Brixlegg
Hubert Hauser
Landarbeiter - Schlitters
Susanne Schöpf
Gärtnermeisterin - Karrösten
Paul Landmann
Waldaufseher - Oberndorf
Maria Nachtschatten
Laborantin - Bruck a.Z.
Hansjörg Ragg
Berufsjäger - Biberwier
Markus Mayr
Forstfacharbeiter - Buch
Hubert Rendl
Käsermeister - Reith i.A.
Ferdinand Beer
Genossenschaftsangestellter - Stanz
Ing. Ephräm Unterberger
Förster - Gnadenwald
Maria Straganz
MR-Angestellte - St.Johann im Walde
17
BEZIRKSKAMMERVERTRETER
Bezirk: Vertreter: Stellvertreter:
Imst: KR Martin Ennemoser Albin Prantl
Imkermeister, Gutsarbeiter, Roppen
Lagerhausangest., Tarrenz
Innsbruck: KR Ing. Helmut Lang Michael Ruech
Förster, Pettnau
Gärtnermeister, Innsbruck
Kitzbühel: Richard Soder Franz Krall
Waldaufseher, St. Ulrich a.P.
Waldaufseher, Brixen i.Th.
Kufstein: Anton Schellhorn KR Markus Koller
Zuchtwart, Reith i.A.
Gutsangestellter, Breitenbach
Landeck: KR Johannes Mark Stefan Mair
Güterwegbauarbeiter, Pfunds
Waldaufseher, Faggen
Lienz: Josef Altenweisl EKR Maria Straganz
Forstarbeiter, Obertilliach
Maschinenring-Angestellte,
St. Johann i.W.
Reutte: Thomas Tschiderer EKR Josef Kuhn
Revierjäger i. R., Weißenbach
Lagerhausangestellter, Weißenbach
Schwaz: Heinrich Moser Johann Rahm
Waldaufseher, Maurach
Waldaufseher, Schwendau
18
III.
ANGESTELLTE DER LANDARBEITERKAMMER
Dr. Günter Mösl
Kammerdirektor
Mitwirkung bei der Regelung von Dienstverhältnissen
und Abschluss von Kollektivverträgen; Stellungnahmen
zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Redaktion
und Gestaltung des Mitteilungsblattes; Interessenpolitik,
Kommunikation und Bildungsangelegenheiten
Elisabeth Fitsch
Sekretariat Kammerdirektion
Homepagebetreuung, grafische Gestaltung
Mitteilungsblatt, Tätigkeitsbericht
Mag. Johannes Schwaighofer
Rechtsreferent
Beratung und Information in arbeits-, sozialund
steuerrechtlichen Angelegenheiten,
Vertretung beim Arbeits- und Sozialgericht,
Kollektivverträge
Katharina Wegscheider
Sachbearbeiterin Förderungsabteilung
Abwicklung Landarbeiterkammer-Ehrungen,
Lehr- und Lernbeihilfen
Ing. Andreas Kirchmair, ABL
Förderungsreferent
Beratung und Information im Bereich Förderung,
Landarbeiter-Wohnungsbau und
sonstiges Förderungswesen
Brigitte Redolfi
Buchhaltung
Finanzbuchhaltung
Mithilfe Förderungsabteilung
19
IV.
DIE ORGANE - NEUBESETZUNGEN UND ÄNDERUNGEN
In den Organen der Landarbeiterkammer, den Bezirkslandwirtschaftskammern sowie anderer Kollegialorgane,
in denen die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vertreten sind, wurden folgende Neubesetzungen
und Änderungen vorgenommen:
Als Mitglieder wurden in den Vorstand des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes entsendet:
Mitglieder:
Susanne Schöpf
wh. Siedlung 39, 6463 Karrösten
Andreas Deutschmann
wh. Brennwald 330 , 6374 Wenns
Als Laienrichter für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden entsendet:
Mitglieder:
Vizepräsident WM Josef Stock
wh. Nr. 121a, 6215 Achenkirch
Ing. Andreas Kirchmair
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
Mag. Johannes Schwaighofer
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
BRV Andreas Deutschmann
wh. Brennwald 330 , 6374 Wenns
KR Ing. Helmut Lang
wh. Leitenweg 12, 6408 Pettnau
Dr. Günter Mösl
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
Ersatzmitglieder:
Ing. Manuel Pichler
wh. Achenweg 47/6, 6365 Kirchberg i.T.
BO Anton Schellhorn
wh. Neudorf 30b, 6235 Reith i.A.
KR Martin Ennemoser
wh. Mairhof 18, 6426 Roppen
KR Veronika Stafler
wh. Daxgasse 13, 6020 Innsbruck
KR Manfred Mair
wh. Schmiedanger 4, 6154 Vals
Katharina Wegscheider
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck
Als Ersatzdelegierte wurden in die Vollversammlung des Österreichischen Landarbeiterkammertages
entsendet:
Franz Prantl
wh. Bürgerau 14, 9900 Lienz
Florian Perle
Nr. 190, 6651 Häselgehr
Markus Koller
wh. Ramsau 123, 6252 Breitenbach a.I.
20
V.
VON DER ARBEIT DER LANDARBEITERKAMMER
2019 fanden insgesamt zwei Vollversammlungen in der XII. Funktionsperiode statt:
die 10. Vollversammlung, am 17. Mai 2019, im „FeuerWerk“ in Fügen;
die 11. Vollversammlung, am 9. Dezember 2019 in Innsbruck.
Folgende Themen wurden in den Vollversammlungen behandelt:
1. TÄTIGKEITEN DER ORGANE
- Jahresrechnung der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2018 einschließlich Bericht des
Kontrollausschusses;
- Voranschlag der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2020;
- Beratung und Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Taggeldregelung gem.
§ 17 Abs. 1 lit c. der Satzung;
- Bildungstage am Grillhof;
- Berichte;
- Allfälliges.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt fünf Sitzungen des Kammervorstandes statt und zwar am 01. März, 17.
Mai, 02. August, 18. Oktober und am 12. Dezember 2019.
Beratungspunkte waren unter anderem:
- Beratung über Richtlinien für das Land- und Forstarbeiterhilfswerk;
- Anträge an das Land- und Forstarbeiterhilfswerk;
- Beratung über die Lehrfahrt 2019;
- Beratung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Taggeldregelung gem. § 17 Abs. 1 lit c. der
Satzung;
- Bildungstage am Grillhof;
- Beratung über Verwaltungsgemeinkostenbeitrag laut „Landesvertrag“;
- Zuwendungen;
- Nominierungen;
- Jahresrechnung der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2018 einschließlich Bericht des
Kontrollausschusses;
- Voranschlag für die Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2020;
- Personalien;
- Berichte;
- Allfälliges.
Nicht unerwähnt soll die Tätigkeit der Dienstnehmervertreter im Ausschuss der land- und forstwirtschaftlichen
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bleiben.
21
2. AUFZEICHNUNGEN DER BÜROS
Genaue Aufzeichnungen über den Parteien- und
Schriftverkehr werden bei der Landarbeiterkammer
nicht geführt. In Anbetracht der schriftlichen Akten,
der persönlichen Vorsprachen im Büro und bei
den Sprechtagen und der Anfragen über Telefon und
E-Mail, kann festgehalten werden, dass sich der Parteien-
und Schriftverkehr im Vergleich zum Vorjahr
durchaus gesteigert hat.
In der Buchhaltung waren neben der Besorgung der
Kammerbuchhaltung im engeren Sinne für die Empfänger
von Förderungsmitteln 293 Darlehenskonten
zu führen. Die Zahl der Journalzeilen für die verschiedenen
Buchhaltungen betrug insgesamt 11.904.
3. BEFASSUNG MIT GESETZES- UND VERORDNUNGSENTWÜRFEN
Im Berichtsjahr gingen der Landarbeiterkammer
wieder zahlreiche Entwürfe zu Bundesgesetzen bzw.
Verordnungen des Bundes und Entwürfe zu Landesgesetzen
bzw. Verordnungen des Landes zu.
Schon rein personell war der Landarbeiterkammer
eine eingehende Prüfung aller Gesetzes- und Verordnungsentwürfe
nicht möglich. Sofern aber der kammerzugehörige
Personenkreis unmittelbar betroffen
war, beschäftigte sich die Landarbeiterkammer mit
dem betreffenden Entwurf eingehend und gab zur
Wahrung der Interessen der Kammerzugehörigen
eine Stellungnahme ab.
4. KOLLEKTIVVERTRAGSWESEN
Im Jahr 2019 wurden für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft Tirols 17 neue Kollektivverträge abgeschlossen.
22
Kollektivvertragspartner auf der Dienstnehmerseite waren:
a)der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund bei
folgenden Kollektivverträgen:
• für Arbeiter in landwirtschaftlichen Genossenschaften
und deren Verbänden;
• für die Arbeiter der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H.
in Tirol;
• für die Arbeiter der MR-Service Tirol;
• für Dienstnehmer in Käsereibetrieben Tirols;
• für Dienstnehmer bei agrartechnischen Maßnahmen;
• für Dienstnehmer in Obst- und Gemüsebaubetrieben
Tirols
c)der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
Agrar-Nahrung-Genuss, beim Kollektivvertrag
• für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben
der Österreichischen Bundesforste AG;
d)die Gewerkschaft der Privatangestellten bzw.
des öffentlichen Dienstes bei den zwei Kollektivverträgen:
b)der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund gemeinsam
mit der Landarbeiterkammer Tirol:
• für Forstarbeiter, soweit sie nicht in Betrieben der
Österreichischen Bundesforste AG beschäftigt sind;
• für Forstgartenarbeiter;
• für die Landarbeiter Tirols;
• für Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben
Tirols
• für ab 1. Jänner 1997 in ein Dienstverhältnis zu der
ÖBf AG eingetretene Angestellte (bzw. für Migranten);
• für die Angestellten bei der Österreichischen Bundesforste
AG;
e)die Landarbeiterkammer Tirol bei folgenden
Kollektivverträgen:
• für die Angestellten in landwirtschaftlichen Genossenschaften
und deren Verbänden;
• für die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H.
in Tirol
• für die Berufsjäger Tirols;
• für die Waldaufseher Tirols;
• für die Gutsangestellten Tirols.
23
5. ARBEITSRECHT
Die arbeitnehmerfreundlichsten Bestimmungen im
Gesetz oder Kollektivvertrag nützen wenig, wenn ihnen
im Einzelfall nicht zum Durchbruch verholfen
wird. Die arbeitsrechtliche Intervention stellt daher
eine Kernaufgabe der Landarbeiterkammer dar.
Im Jahr 2019 musste die Landarbeiterkammer in 83
Fällen im Auftrag der Mitglieder arbeitsrechtlich intervenieren.
Aus den Vorjahren waren keine Klagen
und 35 Fälle offen. Zu Jahresende waren 93 Fälle abgeschlossen,
womit am Ende des Berichtsjahres noch 25
Arbeitsrechtssachen offen waren.
Durch Anerkenntnisse oder außergerichtliche Vergleiche
konnte an Lohn- und Gehaltszahlungen ein Betrag
in Höhe von 162.759,95 EUR für die Mitglieder
hereingebracht werden. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
kann in Summe jedoch ein Betrag in Höhe von
253.556,43 EUR für die von der Landarbeiterkammer
vertretenen Mitglieder ins Treffen geführt werden. Diese
ergeben sich aufgrund richtiggestellter Berechnungen
zur Abfertigung oder zur korrekten Urlaubs-, Überstunden-
bzw. Zeitausgleichsberechnung oder Einstufung in
der jeweiligen Gehaltstabelle, welche ohne Intervention
der Landarbeiterkammer nicht geschehen wäre.
Ungezählt bleiben die vielen Beratungsgespräche, sei
es gegenüber Mitgliedern, Steuerberatern oder Arbeitgebern,
welche selbstverständlich dazu führen,
dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein
vermieden werden.
In Relation zur Mitgliederzahl stach im Berichtsjahr
die Berufsgruppe der Berufsjäger bzw. Jagdaufseher
hervor, welche sich arbeitsrechtlich in einem besonderen
Spannungsfeld befindet. Leider geht es oft um
die Beendigung des Dienstverhältnisses, wobei Interventionen
in Hinblick auf die Beendigung des Dienstverhältnisses
durch alle Berufsgruppen hinweg im Berichtsjahr
zunahmen.
6. SOZIALVERSICHERUNG
Wie im Arbeitsrecht umfasste die Arbeit der Landarbeiterkammer
auf dem Gebiet des Sozialrechts zu
einem großen Teil die unbürokratische und schnelle
Auskunft in allen Fragen und Sparten der Sozialversicherung.
Besonders oft wurde die Antragstellung zur vorzeitigen
Feststellung des Pensionsstichtages, wie z.B. für
die Schwerarbeitspension und Hacklerregelung in
Anspruch genommen. In letzter Konsequenz wurden
schließlich zahlreiche Pensionsanträge gestellt, welches
mit der Einholung der erforderlichen Unterlagen
und somit der Betreuung des Pensionswerbers bis
zur Zuerkennung der Pension und allenfalls darüber
hinaus einhergeht.
Weiters mussten Bescheide überprüft, Auskünfte
bezüglich Pensionshöhe erteilt und an einigen Fällen
auch Interventionen bei ausländischen Versicherungsträger
vorgenommen werden. Wie schon in den
Vorjahren verstärkte sich der Trend hinsichtlich von
Verfahren zu Beitragsnachentrichtung für bis dato
bestehende Lücken im Versicherungsverlauf, vor allem
in der Jugend einiger Versicherter.
In Summe wurden 2019 91 Sozialrechtsakten neu
angelegt, wobei noch 47 Sozialrechtssachen, darüber
hinaus 10 Sozialrechtsklagen offen waren. Bis zum
Ende des Berichtsjahres konnten 9 Klagen und 85
Sozialrechtssachen erledigt werden, sodass am Ende
noch 53 Sozialrechtsakten und 8 Klagen offen waren.
Von den 9 erledigten Klagen waren 2 gegen die AUVA
und die übrigen gegen die Pensionsversicherungsanstalt
geführt. Die beiden gegen die AUVA und 2 gegen
die PVA geführten Klagen mussten zurückgenommen
werden. Eine Klage gegen die PVA wurde durch Urteil
abgewiesen, allerdings wurden 1 Verfahren durch
Anerkenntnis und 3 weitere Klagen durch Urteil im
Sinne einer vollständigen Klagsstattgebung positiv erledigt.
Ein durch Urteil gewonnenes Verfahren wurde
nach sechs Jahren und im dritten Rechtsgang (zweimal
Berufung gewonnen) endlich abgeschlossen.
24
Wie erstmals im Vorjahr wird der Erfolg der Landarbeiterkammer
auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung
mit einem Geldwert angegeben. Dazu
werden ausschließlich strittige bzw. ungewisse Sozialrechtssachen
mit dem einmaligen Erfolg bzw.
Dreijahresbeträgen bei Dauerleistungen angegeben.
Aufgrund sozialgerichtlicher Intervention konnten
93.695,25 EUR und aufgrund der übrigen Leistungen
der Landarbeiterkammer auf dem Gebiet des Sozialrechts
weitere 269.522,40 EUR ins Treffen geführt
werden.
7. STEUERRECHT, KONSUMENTENSCHUTZ UND ÜBRIGE RECHTS-
ANGELEGENHEITEN
Wie schon im Vorjahr wurden jene Akten, welche eine
Intervention der Landarbeiterkammer erforderten und
nicht den Rechtsgebieten des Arbeits- und Sozialrechtes
zuzuordnen sind, in einer eigenen Ablage geführt. Darunter
fallen die Rechtsgebiete des Steuer- und Finanzrechts,
des Verwaltungsrechts, des Konsumentenschutzes
und vor allem auch des Erbrechts, bei denen Arbeit
anfiel bzw. umfassender Schriftverkehr vorlag. Aus dem
Vorjahr waren 4 Fälle offen und im Berichtsjahr kamen
3 neue Rechtssachen hinzu. Im Laufe der Jahres konnten
alle 7 Akten erledigt werden, weswegen zum Jahresende
kein Fall dieser Kategorie mehr offen war.
8. PRESSE, HOMEPAGE, VERSAMMLUNGEN, SPRECHTAGE
d) an wichtige Fälligkeitstermine, wie beispielsweise
für die Landarbeiterehrung, die Arbeitnehmerveranlagung,
die Brennmittelaktion für Pensionisten sowie
die Sonderzahlungen erinnert;
e) auf Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere von der
Rezeptgebühr, der Rundfunk, Fernseh- und Telefongrundgebühr
aufmerksam gemacht;
f) über die Tätigkeit der Landarbeiterkammer informiert
und mit den Aufgaben und Zielsetzungen des
Österreichischen Landarbeiterkammertages sowie
dessen Initiativen zur Vertretung der Interessen der
land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten
auf Bundesebene vertraut gemacht;
Die vom Tiroler Land- und Forstarbeiterbund herausgegebene
Zeitung „Der Landarbeiter“, die auch
die Mitteilungen der Landarbeiterkammer enthält,
erschien im Berichtszeitraum achtmal mit einem Gesamtumfang
von 160 Seiten.
Damit wurden die Kammerzugehörigen insbesondere:
a) über aktuelle Angelegenheiten, Probleme und Forderungen
informiert;
b) über alle gesetzlichen, kollektivvertraglichen und
sonstigen Änderungen auf den Gebieten des Arbeitsrechtes,
der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung,
der Arbeitslosenversicherung, des Kammerwesens,
des Förderungswesens, des Lohnsteuerwesens
usw. in Kenntnis gesetzt;
c) über die Möglichkeiten der beruflichen Aus- und
Weiterbildung, der Erlangung von Schul- und Heimbeihilfen
sowie Schulfreifahrten unterrichtet;
g) für eine aktive Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung
Interesse geweckt, auf die Möglichkeit
der Teilnahme an Zeckenschutzimpfungen aufmerksam
gemacht und über die Leistungen der Tiroler Gebietskrankenkasse
informiert;
h) über Veranstaltungen der Landarbeiterkammer
Tirol informiert und entsprechende Bild- und Wortdokumente
übermittelt.
Auf der Datenautobahn des Internet ist die Landarbeiterkammer
Tirol, wie alle anderen Landarbeiterkammern
Österreichs, unter der Adresse www.lak-tirol.
at vertreten. Organisationsstruktur, Funktionen, Aufgabenbereich,
neueste Kollektivvertragsabschlüsse,
aktuelle Angelegenheiten, Förderungsmöglichkeiten
und viele andere Themen können von jeder Person per
Mausklick ins Haus geholt werden, sofern ein Internetzugang
für den Betreffenden vorhanden ist.
Darüber hinaus zeigt sich das Layout der Zeitung in
einem neuen Erscheinungsbild. Im Dezember 1947
ist das Mitteilungsblatt der Landarbeiterkammer erstmalig
erschienen und gab es in den beinahe 70 Jahren
25
einige Veränderungen in der Gestaltung. Was sich jedoch
während dieser Zeit nie verändert hat, war der
Schriftzug auf der ersten Seite, weshalb es an der Zeit
war, unser Mitteilungsblatt einer gänzlichen Erneuerung
in Layout und Gestaltung zu unterziehen.
Funktionäre und Angestellte der Landarbeiterkammer
referierten bei verschiedenen Versammlungen,
die in allen Teilen des Landes für die Kammerzugehörigen
abgehalten wurden, über aktuelle Fragen, lohnund
arbeitsrechtliche Verbesserungen, Änderungen
im Bereich des Sozialrechtes, des Förderungswesens,
steuerrechtliche Angelegenheiten, Möglichkeiten der
beruflichen Aus- und Weiterbildung usw.
Bei diesen Versammlungen wurden auch viele Anfragen
beantwortet und zahlreiche Interventionswünsche
entgegengenommen.
In Lienz, Imst, Reutte, Rotholz und Wörgl hielt die
Landarbeiterkammer 20 gut besuchte Sprechtage ab.
9. BETRIEBSRATSANGELEGENHEITEN
An 9 Betriebsversammlungen bzw. Gruppenversammlungen
nahmen Angestellte oder Funktionäre
der Landarbeiterkammer teil. Ebenso war die
Landarbeiterkammer bei 2 Zentralbetriebsräteversammlungen
vertreten. Dabei hielten die Vertreter
Kurzreferate über den Aufgabenbereich der Landarbeiterkammer
sowie über aktuelle Entwicklungen
in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts
und erteilten im Übrigen allgemeine Auskünfte oder
standen in interessanten Diskussionen den Anfragen
der Anwesenden Rede und Antwort. Im Berichtsjahr
wurden weiters 7 Überprüfungen von Betriebsratsfonds
durchgeführt und sollen auch in Hinkunft
jährlich Betriebsratsfondsüberprüfungen durch die
Landarbeiterkammer, wie vom Gesetz gefordert,
stattfinden.
Bedauerlicherweise wurde ein Betriebsrat samt Betriebsratsfonds
im Berichtsjahr aufgelöst, dies jedoch
aufgrund einer Gesetzesnovelle, welche im betreffenden
Betrieb anstelle eines Betriebsrates eine Personalvertretung
vorsieht.
10. FÖRDERUNGSWESEN
A) Abänderung der Förderungsrichtlinien
Die im Boten für Tirol am 22.05.2014 veröffentlichten
„Richtlinien über die Förderung der Wohnraumbeschaffung
für land- und forstwirtschaftliche
Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen“ galten auch
im Jahre 2019 unverändert. Die Richtlinie für die Ehrung
von Dienstnehmern mit langdauernder Dienst-
leistung in der heimischen Land- und Forstwirtschaft
erfuhr im Berichtszeitraum keine Änderung. Die
Richtlinie des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes
der Landarbeiterkammer Tirol wurde mit 15.06.2018
überarbeitet und vom Vorstand der Landarbeiterkammer
beschlossen.
B) Gesamtüberblick
Für die Durchführung der sozialpolitischen Förderungsmaßnahmen
für die land- und forstwirtschaftlichen
Dienstnehmer Tirols (Verbesserung der
Wohnungsverhältnisse, Ehrungen für langdauernde
Dienstleistungen, Land- und Forstarbeiterhilfswerk)
standen der Landarbeiterkammer Tirol im Jahr 2019
Landes- und Kammermittel in der Höhe von insgesamt
€ 783.547,96 zur Verfügung.
Davon wurden verausgabt:
als Zuschüsse € 134.047,96 das sind 17,11 %;
als Darlehen € 649.500,00 das sind 82,89 %.
Die Gesamtförderungssumme 2019 verteilt sich auf
die einzelnen Förderungssparten wie folgt:
Landarbeiter-Eigenheimbau
€ 291.850,00 oder 37,25 %;
Treueprämien € 41.412,36 oder 5,28 %;
Hilfswerk € 450.285,60 oder 57,47 %.
Mit den für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse
der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer
Tirols bereitgestellten Mitteln konnten 8
Eigenheime und 6 Eigentumswohnungen gefördert
und für ein weiteres Bauvorhaben (Eigenheime, Eigentumswohnungen)
zusätzliche Förderungsmittel
aufgewendet werden.
Für langdauernde Dienstleistungen in der heimi-
26
schen Land- und Forstwirtschaft wurden im Berichtszeitraum
173 Dienstnehmer ausgezeichnet.
Die Überreichung der Ehrengaben erfolgte bei 4 Ehrungsfeiern,
an denen neben den Jubilaren und deren
Dienstgebern auch namhafte Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens und der Landwirtschaftskammer
Tirol teilnahmen.
Aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes
wurden 39 Unterstützungen, 162 Lernbeihilfen und
78 unverzinsliche Darlehen ausgeschüttet.
Zudem wurden auch 5 Führerscheinbeihilfen sowie
16 Baubeihilfen aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes
ausbezahlt.
C) Verbesserung der Wohnungsverhältnisse
Im Berichtszeitraum wurden 8 Eigenheime und 6 Eigentumswohnungen
gefördert.
Darüber hinaus wurde für die Fertigstellung bzw.
bauliche Verbesserung von einem weiteren Bauvorhaben
(Eigenheim, Eigentumswohnung) deren erstmalige
Förderung aus Bundes-, Landes- oder Kammermitteln
in früheren Jahren erfolgte, zusätzliche
Förderungsmittel bereitgestellt.
Hierfür standen Landesmittel und unverzinsliche
Landeskulturfondsdarlehen in der Höhe von
€ 291.850,00 zur Verfügung.
Für die „Verbesserung der Wohnungsverhältnisse“
wurden im Jahr 2019 aufgewendet:
Landeskulturfondsdarlehen (unverzinslich) € 270.000,00
Landesmittel € 21.850,00
insgesamt € 291.850,00
Die Inhaber der 2019 geförderten 8 Eigenheime und
der 6 Eigentumswohnungen gliedern sich nach Berufsgruppen
in:
5 Arbeiter (Landarbeiter, Forstarbeiter, Käser, Genossenschaftsarbeiter,
Arbeiter bei Güterwegbauten
und Grundzusammenlegungen usw.)
9 Angestellte (Berufsjäger, Waldaufseher, Genossenschaftsangestellte,
Förster usw.
Die 2019 geförderten 14 Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen
verteilen sich auf 3 Neubauten, 4
Um- und Ausbauten und 7 Ankäufen.
Ein Eigenheim beinhaltet im Durchschnitt 5 Wohnräume,
4 Nebenräume (Bad, Dusche, WCs, Abstellraum),
Keller- und Dachbodenräume.
Im Berichtszeitraum wurden 19 Eigenheime, die sich
auf 18 Gemeinden verteilen, einer Besichtigung
und Überprüfung unterzogen.
Allen Darlehensnehmern wurde mit Stichtag
31.12.2019 ein Kontoauszug zwecks Geltendmachung
der Darlehensrückzahlungen an den Landarbeiter-Eigenheimbau
als Sonderausgaben und
zur Inanspruchnahme von Annuitätenbeihilfen
übermittelt.
Im Rahmen der Förderungssparte „Verbesserung
der Wohnungsverhältnisse“ wurden insgesamt bis
31.12.2019 gefördert:
4.910 Eigenheime, davon:
3.947 Neubauten, 651 Um- und Ausbauten, 312
Ankäufe Zudem wurde der Erwerb von 524 Eigentumswohnungen
gefördert.
Dafür wurden nachstehende Förderungsmittel aufgewendet:
Bundeszuschüsse € 10.089.666,50
zinsverbilligte Darlehen (AIK) € 16.395.463,76
Landeskulturfondsdarlehen € 20.331.529,35
(unverzinslich)
Landesmittel € 8.040.046,66
Wohnbauförderungsmittel € 13.096.898,83
(bis einschließlich 31.12.1997)
Warenumsatzsteuerrückvergütungen
€ 371.288,71
ERP-Mittel € 296.701,38
Strafgelder gemäß Landarbeitsordnung
€ 42.454,50
und Zinserträge
Holzkontrollscheine € 15.842,68
zusammen € 68.679.892,37
Der Förderungssumme von € 68.679.892,37 stehen
Gesamtbaukosten in der Höhe von € 275.883.076,92
gegenüber. Der Anteil der Förderungsmittel an den
Gesamtbaukosten beträgt somit 24,89 %.
27
Nimmt man eine Aufgliederung der 5.428 Inhaber
von geförderten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
nach Berufsgruppen vor, so ergibt dies folgendes
Bild:
3.775 Arbeiter, das sind 69,55 %
1.653 Angestellte, das sind 30,45 %
Bezirk
Anzahl der geförderten Eigenheime und
Eigentumswohnungen
Zuwachs 2019
insgesamt in % insgesamt
Imst 509 9,38 0
Innsbruck-Land 875 16,12 3
Innsbruck-Stadt 133 2,45 0
Kitzbühel 689 12,69 1
Kufstein 876 16,14 5
Landeck 397 7,31 2
Lienz 723 13,32 1
Reutte 255 4,70 0
Schwaz 971 17,89 2
Tirol 5.428 100,00 % 14
D) Ehrungen für langdauernde Dienstleistungen
Für die Abwicklung von Ehrungen von land- und
forstwirtschaftlichen Dienstnehmern mit langdauernder
Dienstzeit standen im Berichtszeitraum wiederum
Landes- und Kammermittel zur Verfügung.
Ehrungsfeiern fanden statt:
in Lienz, am 12. Oktober 2019
in Imst, am 19. Oktober 2019
in Hopfgarten i.T., am 09. November 2019
in Rum, am 16. November 2019
Hierbei wurden verliehen:
für 10-jährige Dienstzeit
100 Treueprämien á € 75,--, zusammen € 7.500,00
für 25-jährige Dienstzeit
36 Treueprämien á € 175,--, zusammen € 6.300,00
für 35-jährige Dienstzeit
29 Treueprämien á € 275,--, zusammen € 7.975,00
für 45-jährige Dienstzeit
8 Treueprämien á € 450,--, zusammen € 3.600,00
Im Einzelnen wurden aufgewendet:
für Treueprämien € 25.375,00
für Abzeichen, Urkunden € 5.410,56
für Bewirtung, Musik, Sonstiges € 10.626,80
Gesamtaufwand 2019 € 41.412,36
Der Gesamtaufwand 2019 wurde bestritten aus:
Landesmitteln in der Höhe von € 25.375,00
Kammermitteln in der Höhe von € 16.037,36
ergibt € 41.412,36
Seit dem Jahr 1947 konnten 18.974 Dienstnehmer
der Land- und Forstwirtschaft Tirols mit langdauernder
Dienstzeit geehrt werden und wurde hierfür an
Bundes-, Landes- und Kammermitteln ein Gesamtbetrag
in der Höhe von € 919.122,94 aufgewendet.
173 Jubilare erhielten Träueprämien € 25.375,00
28
E) Land- und Forstarbeiterhilfswerk
Das Land- und Forstarbeiterhilfswerk der Landarbeiterkammer
Tirol hatte im Berichtszeitraum, dem 69.
seines Bestehens wiederum die Aufgabe zu erfüllen,
unverschuldet in Not geratene bedürftige land- und
forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Pensionisten
zu unterstützen, die berufliche Aus- und Weiterbildung
der Land- und Forstarbeiter und deren Kinder
zu fördern und bei der Verbesserung der Existenzgrundlage
und der Wohnungsverhältnisse der landarbeiterkammerzugehörigen
Dienstnehmer mitzuwirken.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben standen dem
Land- und Forstarbeiterhilfswerk im Jahr 2019 wiederum
Kammermittel im Gesamtbetrage von
€ 450.285,60 (2018: € 498.203,08) zur Verfügung.
Damit konnten an 300 (2018: 269) land- und forstwirtschaftliche
Dienstnehmer, Lehrlinge und Pensionisten
Unterstützungen zur Überbrückung von
Notständen, Lernbeihilfen, unverzinsliche Darlehen
zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und
Hausrat als auch zur Verbesserung der Existenzgrundlagen
gewährt werden.
Im Einzelnen wurden im Berichtszeitraum bewilligt:
a) Beihilfen bei besonderen Notständen
an 39 Personen im Betrag von € 22.039,10
b) Lern- und Ausbildungsbeihilfen
an 162 land- und forstwirtschaftliche
Dienstnehmer bzw. deren
Kinder im Betrag von € 32.246,50
c) unverzinsliche Darlehen verschiedener
Höhe und Laufzeit an 78
Personen im Betrag von € 379.500,00
d) einmalige Zuschüsse für den
Landarbeiter-Eigenheimbau in
der Höhe von € 1.000,00 für 16 € 16.000,00
Personen
e) Beihilfen zur Erlangung des Führerscheines
der Klasse „B“ Auto an
5 Personen € 500,00
insgesamt € 450.285,60
Der ausgeschüttete Gesamtbetrag des Jahres 2019 von
€ 450.285,60 wurde zur Gänze aus Kammermitteln
aufgebracht.
Nachstehende Zusammenstellung gibt Aufschluss
über die Gebarung des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes
seit dem Jahr 1960.
Gesamtüberblick 1960-2019
Beihilfen und Lernbeihilfen
Darlehen
Bewilligungsjahr
Anzahl der beteiligten
Personen
Aufgewendet in
EURO
Anzahl der beteiligten
Personen
Aufgewendet in
EURO
1960 265 6.207,75 35 13.102,91
1970 165 5.428,66 40 28.240,66
1980 167 11.413,27 73 112.352,20
1990 164 13.335,47 155 415.688,61
2000 152 21.580,34 112 391.197,87
2010 155 30.490,00 66 255.300,00
2011 165 31.630,00 95 379.00,00
2012 181 34.970,00 77 303.800,00
2013 184 35.930,00 73 281.000,00
2014 135 25.280,00 58 233.000,00
2015 113 21.940,00 60 233.500,00
2016 115 24.460,00 52 206.500,00
2017 147 38.344,76 80 376.000,00
2018 179 63.953,08 90 434.250,00
2019 222 54.450,60 78 379.500,00
insgesamt
(1960-2019)
10.084 1.018.388,24 5.262 14.659.585,37
An Beihilfen und Darlehen wurden bisher insgesamt € 15.677.973,61 an 15.346 Personen ausgeschüttet.
29
ALLGEMEINE FÖRDERUNGSSTATISTIK
Ehrungen für Berufstreue
Anzahl der
Fälle
bewilligter
Bertrag
a) Landesmittel 173 25.375,00
b) Kammermittel 0 16.037,36
173 41.412,36
Schul-, Kurs- und Ausbildungsbeihilfen
a) Landesmittel 216 27.500,00
b) Kammermittel 162 32.246,50
378 59.746,50
„Bau 1000er“ LAK
a) Landesmittel 0 0,00
b) Kammermittel 16 16.000,00
16 16.000,00
Führerscheinbeihilfe
Anzahl der
Fälle
bewilligter
Bertrag
a) Landesmittel 0 0,00
b) Kammermittel 5 500,00
5 500,00
Beihilfen
a) Landesmittel 0 0,00
b) Kammermittel 39 22.039,10
39 22.039,10
FÖRDERUNG DES EIGENHEIMBAUES (Anzahl der Bewilligungen)
Arbeiter Angestellte Summe
Anz.
Fälle
Betrag
in Euro
Anz.
Fälle
Betrag
in Euro
Anz.
Fälle
Betrag
in Euro
I. Beihilfen
a) Bundesmittel - 0,00 - 0,00 - 0,00
b) Landes- und Kammermittel
3 14.400,00 2 7.450,00 5 21.850,00
Summe 3 14.400,00 2 7.450,00 5 21.850,00
II. Darlehen
a) AIK - 0,00 - 0,00 - 0,00
b) Landes-. und Kammermittel
5 45.000,00 9 175.000,00 14 220.000,00
Summe 5 45.000,00 9 175.000,00 14 220.000,00
30
VI.
LEHRLINGS- UND FACHAUSBILDUNGSWESEN
MITGLIEDER DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES
Funktionsperiode: 2015 - 2021
Vorsitzender:
Präsident NR Ing. Josef Hechenberger
Landwirtschaftskammer Tirol,
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
DIENSTGEBER/-INNENVERTRETER
Mitglieder
NR Ing. Josef Hechenberger, Reith i.A.
ÖkR Resi Schiffmann, Weerberg
ÖkR Josef Schirmer, Rum
David Hechl, Tösens
Peter Pfeifer, Innsbruck
Ersatzmitglieder
DI Hermann Kuenz, Dölsach
ÖkR Helga Brunschmid, Kirchdorf
ÖkR Hannes Partl, Buch
Ing. Kathrin Kaltenhauser, Strass
DIENSTNEHMER/-INNENVERTRETER
Mitglieder
Andreas Gleirscher, Neustift
Regina Embacher, Hopfgarten
Martin Ennemoser, Roppen
Ersatzmitglieder
WM Josef Stock, Achenkirch
Dipl.-Päd.Ing. Anna Kerber, Lermoos
Markus Koller, Breitenbach
Foto: Elisabeth Fitsch
Weitere VertreterInnen:
Kooptiert
LSI, Dr. Stefan Prantauer, Amt der Tiroler Landesregierung
MITARBEITERINNEN DER LFA TIROL IM JAHR 2019
Derzeit sind folgende Personen mit der Abwicklung der Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
beschäftigt:
Geschäftsführung:
MitarbeiterInnen:
Dipl.-Ing. Evelyn Darmann 10 Wochenstunden
Mag. (FH) Nikola Kirchler 20 Wochenstunden
Helga Larcher 35 Wochenstunden
31
TÄTIGKEITEN DER LFA TIROL
Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol bei der Landwirtschaftskammer Tirol führt folgende
Schwerpunktaufgaben durch:
• Genehmigung von Lehrverträgen
• Anerkennung von Lehrberechtigten, AusbilderInnen und Lehrbetrieben
• Beratung und Überprüfung der Anträge aus der Lehrbetriebsförderung
• Erlass von Verordnungen im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
• Durchführung und Organisation von FacharbeiterInnen- und MeisterInnenvorbereitungslehrgängen
• Abhalten von Prüfungen
• Führung von Lehrlingsstammrollen und Lehrstellenverzeichnissen
• Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen sowie Abgabe von Stellungnahmen
• Betreuung von VorbereitungslehrgangsteilnehmerInnen
• Erarbeitung neuer Ausbildungsgebiete
• Erarbeitung von Unterrichtsunterlagen
• Bildungsberatung und Öffentlichkeitsarbeit
• Mitarbeit als Mitglied der Bundeslehrlings- und Fachausbildungsstelle in verschiedenen Projekten
LEHRBETRIEBSANERKENNUNG
Im Jahre 2019 wurden in Tirol folgende Betriebe als Lehrbetriebe anerkannt:
Johann Muigg, Matreiwald 15, 6143 Mühlbachl, Berufssparte: Landwirtschaft
Stefan Schreder, Schupfbodenweg 1, 6395 Hochfilzen, Berufssparte: Forstwirtschaft
Friedrich Schöpf, Salzstraße 2, 6402 Hatting, Berufssparte: Landwirtschaft
Michael Gruber, Grub 3, 6335 Thiersee, Berufssparte: Forstwirtschaft
Stefan Müssigang, Moosgasse 11, 6065 Thaur, Berufssparte: Feldgemüsebau
Biosennerei Kolsass, Florian-Waldauf-Str. 1, 6114 Kolsass, Berufssparte: Molkerei- & Käsereiwirtschaft
Michael Gastl, Toblaten 2c, 6401 Inzing, Berufssparte: Pferdewirtschaft
Die sicherheitstechnische Kontrolle der Lehrbetriebe wurde durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektion/Amt
der Tiroler Landeregierung durchgeführt.
Genehmigte Lehrverträge und Lehranzeigen
Im Berichtszeitraum 2019 wurden
• 21 Gartenbaulehrverträge,
• 12 Forstwirtschaftslehrverträge,
• 2 Molkerei- und Käsereiwirtschaftslehrverträge
• 3 Pferdewirtschaftslehrverträge
• 1 neuer Landwirtschaftslehrvertrag und
• 1 Obstbaulehrvertrag
genehmigt.
Stand der Lehrlinge 2019 - Heimlehre und Fremdlehre (laufende Lehrverträge)
Heimlehre: 1 Person
Fremdlehre: 108 Personen
ABSCHLÜSSE UND TEILQUALIFIKATIONEN
Im Jahr 2019 haben insgesamt 45 Lehrlinge in Tirol ihre Lehrabschlussprüfung abgelegt, davon 19 Personen
den Lehrabschluss im Berufsbild Gartenbau, 5 Personen im Berufsbild Molkerei- und Käsereiwirtschaft, 20
Personen im Berufsbild Forstwirtschaft und 1 Person im Berufsbild Obstbau.
Im Berichtszeitraum wurden 16 Prüfungen durchgeführt, davon 6 im Berufsbild FacharbeiterIn Landwirt-
32
schaft, 2 im Berufsbild Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, 3 im Berufsbild FacharbeiterIn
Forstwirtschaft, 2 im Berufsbild FacharbeiterIn Molkerei- und Käsereiwirtschaft, 2 im Berufsbild Gartenbau
und 1 im Berufsbild Obstbau. Insgesamt wurden 245 AbsolventInnen die FacharbeiterInnenprüfung abgenommen.
SPARTE
ORT TEILNEHMER/-INNEN
FacharbeiterIn Landwirtschaft Innsbruck 25
FacharbeiterIn Landwirtschaft Rotholz 42
FacharbeiterIn Landwirtschaft St. Johann – Weitau 22
FacharbeiterIn Landwirtschaft Imst 29
FacharbeiterIn Landwirtschaft Lienz 21
FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Lienz 10
FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Imst 12
FacharbeiterIn Forstwirtschaft Rotholz 35
FacharbeiterIn Molkerei- und Käsewirtschaft Rotholz 5
FacharbeiterIn Bienenwirtschaft Imst 24
FacharbeiterIn Gartenbau Innsbruck 19
FacharbeiterIn Obstbau Innsbruck 1
Gesamt 245
AUSBILDUNG ZUM/ZUR FACHARBEITER/-IN DURCH EINSCHLÄGIGE FACHSCHULE
Das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass bei Erfüllung der
gesetzlich geforderten Voraussetzungen die FacharbeiterInnenprüfung für FachschulabsolventInnen, im
jeweiligen Berufsbild/Lehrberuf, ersetzt werden kann.
SPARTE
ORT TEILNEHMER/-INNEN
FacharbeiterIn Landwirtschaft LLA Tirol 188
FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement LLA Tirol 117
FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Perjen 15
FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement HLFS Kematen 25
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft LLA Weitau 15
Gesamt 360
AUSBILDUNG ZUM/ZUR FACHARBEITER/-IN FÜR ERWACHSENE IM ZWEITEN BILDUNGSWEG
SPARTE
ORT TEILNEHMER/-INNEN
FacharbeiterIn Landwirtschaft Vorbereitungslehrgang FA Landwirtschaft
LFI - Innsbruck 25
FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Lienz 21
FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Rotholz 42
FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Weitau 22
FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Imst 29
FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Erwachsenenschule LLA Lienz 10
FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Erwachsenenschule LLA Imst 12
FacharbeiterIn Forstwirtschaft Erwachsenenschule LLA Rotholz 15
FacharbeiterIn Bienenwirtschaft Vorbereitungslehrgang FacharbeiterIn
Bienenwirtschaft LFI – Imkerschule Imst 24
Gesamt 200
33
VII.
DER ÖSTERREICHISCHE LANDARBEITERKAMMERTAG
IM JAHRE 2019
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des
Österreichischen Landarbeiterkammertages
lag auch im vergangenen
Jahr in der Koordinierung
der Aktivitäten der Landarbeiterkammern
und der Vertretung der
Anliegen der Dienstnehmer in
der Land- und Forstwirtschaft auf
Bundesebene.
Weitere wichtige Aufgabenbereiche
waren die Begutachtung von
Bundesgesetzen und Verordnungen,
die Information und Beratung
der Landarbeiterkammern,
die Durchführung gemeinsamer
Veranstaltungen und die Mitarbeit
in Beiräten und Kommissionen
auf Bundesebene.
Zur Information der Landarbeiterkammern
und Funktionäre
wurden Informationsschreiben
versandt, worin u.a. über wichtige
sozialversicherungsrechtliche Änderungen,
sozialstatistische Daten,
Lehrlingszahlen in der Land- und
Forstwirtschaft, abgelegte Facharbeiter-
und Meisterprüfungen,
Lohnentwicklungen in bäuerlichen
Betrieben und Gutsbetrieben
etc. berichtet wurde. In Presseaussendungen
an verschiedene Tagesund
Wochenzeitungen wurde die
Öffentlichkeit mit Problemen und
Anliegen der Land- und Forstarbeiter
vertraut gemacht. Die aktuell
anstehenden Probleme wurden
in fünf Vorstandssitzungen, einer
Direktorenkonferenz, drei Rechtsreferententagungen
sowie in einer
Vollversammlung beraten und die
nötigen Beschlüsse gefasst.
Die Vollversammlung im Jahre
2019 fand am 3. Oktober im Hotel
„Lengbachhof “, in Altlengbach
(NÖ), statt. Sie wurde von der
Landarbeiterkammer Niederösterreich
hervorragend organisiert
und vermittelte allen Delegierten
34
einen schönen Eindruck von der
Niederösterreichischen Gastlichkeit.
Neudefinition ist unerlässlich
Mehr als 100.000 Beschäftigte
sind in Österreich als unselbständig
Beschäftigte in der Land- und
Forstwirtschaft tätig. Doch nicht
alle fallen aktuell in den Zuständigkeitsbereich
der Landarbeiterkammern.
ÖLAKT-Vorsitzender
Andreas Freistetter, möchte der
überholten Rechtszersplitterung
im land- und forstwirtschaftlichen
Bereich lieber heute als morgen
ein Ende setzen: „Die jetzige rechtliche
Situation trägt der dynamischen
Entwicklung der Land- und
Forstwirtschaft in den letzten Jahren
in keinster Weise Rechnung
und führt dazu, dass Arbeitnehmer,
die die gleichen Tätigkeiten
ausüben, oft unterschiedlichen
beruflichen Vertretungen angehören.
Dadurch wird eine effiziente
Vertretung in hohem Maße
behindert. Daher ist eine Neudefinition
des land- und forstwirtschaftlichen
Gebietes aus unserer
Sicht unerlässlich“, so Freistetter
bei der Vollversammlung im
Lengbachhof in Altlengbach. Im
Detail fordert der ÖLAKT eine
Zusammenfassung aller auf landund
forstwirtschaftlichem Gebiet
beschäftigten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Landarbeitsrecht.
Themen in der Vollversammlung
waren u.a.:
Forderung nach Rechtsanspruch
auf Altersteilzeit
Arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf
sieht der ÖLAKT auch bei
der längeren Beschäftigung im
Alter sowie der Pensionssicherung.
„Um die angestrebte Erhöhung
des Pensionsantrittsalters
zu erreichen, sind flankierende
Maßnahmen unbedingt notwendig“,
betont der Präsident der
Oberösterreichischen Landarbeiterkammer
Eugen Preg. Der
ÖLAKT fordert in diesem Zusammenhang
einen Rechtsanspruch
auf Altersteilzeitarbeit sowie die
Möglichkeit der Ablehnung von
Nacht- und Schwerarbeit, sofern
– ähnlich der Elternteilzeit – eine
Mindestanzahl von Beschäftigten
im Betrieb tätig ist.
Berufsjäger soll neuer Lehrberuf
werden
Noch mehr forcieren möchten die
Landarbeiterkammern in Zukunft
die Möglichkeiten der Lehrlingsausbildung
in der Land- und Forstwirtschaft.
„Immer mehr landund
forstwirtschaftliche Betriebe
tun sich schwer, gut qualifiziertes
Personal zu finden“, verdeutlicht
Tirols Landarbeiterkammer-Präsident
Andreas Gleirscher, dass
der Facharbeitermangel längst
auch die heimische Land- und
Forstwirtschaft erreicht hat. Entgegengewirken
sollen diesem Engpass
nicht nur vielfältige Aus- und
Weiterbildungsangebote, sondern
auch bestens ausgebildeter Nachwuchs.
In Gesprächen mit dem
Ministerium für Nachhaltigkeit
sowie den Landesjagdverbänden
wird derzeit an der Installierung
des Berufsjägers als zusätzlichem
Lehrberuf in der Land- und Forstwirtschaft
gearbeitet. Weitere
neue Ausbildungsmöglichkeiten,
etwa im Bereich des Umwelt- und
Naturschutzes oder erneuerbarer
Energie sollen folgen.
AUFHEBUNG DER GRUNDSATZGESETZGEBUNG
Es ist die Entscheidung gefallen,
dass das Landarbeitsgesetz vom
Art. 12 in den Art. 11 (Bundesverfassungsgesetz)
übergeführt wird.
Das Bundesgesetz wird nach einer
1-jährigen Übergangsfrist mit
1.1.2020 in Kraft treten.
Nachdem das Landarbeitsgesetz
ab 2020 für alle gilt, muss eine
Zusammenführung der einzelnen
Landarbeitsordnungen erfolgen.
Deshalb wurden in Sozialpartnerverhandlungen
im damaligen
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales die noch offenen Fragen
behandelt und Lösungen ausgearbeitet.
Da bei der Bundesstaatsreform
unser Wunsch nach einer Neudefinition
des land- und forstwirtschaftlichen
Gebietes nicht erfüllt
worden ist, müssen wir darauf
achten, eine Möglichkeit zu finden,
wo unser Anliegen mitverhandelt
werden kann. Wir werden
auf jeden Fall weiterhin darauf,
drängen, dass diese Thematik
im Regierungsprogramm festgeschrieben
wird und zur Umsetzung
gelangt.
Von der Gewerkschaft (ÖGB)
kam wieder die Forderung, dass
das Kollektivvertragswesen in
den Art. 10 der Bundesverfassung
kommen und somit reine Bundeskompetenz
werden soll. Damit
sollte dann nur mehr die Gewerkschaft
sämtliche KV‘s abschließen
können.
Um für die Detailverhandlungen
mit der neuen Bundesregierung
betreffend Neudefinition des landund
forstwirtschaftlichen Gebietes
gerüstet zu sein, wurde Univ.Prof.
Dr. Peter Bußjäger beauftragt, den
vorliegenden Entwurf betreffend
Neudefinition des land- und forstwirtschaftlichen
Gebietes zu überarbeiten,
zu adaptieren und auch
die Situation im Burgenland und
Wien zu prüfen (wo es ja noch keine
Landarbeiterkammern gibt).
In einer Rechtsreferententagung
wurde ein Infoblatt für „Arbeiten
bei Hitze“ erarbeitet, das von
den Landarbeiterkammern allen
Dienstnehmern bzw. Dienstgebern
auf der Homepage zur Verfügung
gestellt wird.
35
ERNTEHELFER AUS DRITTSTAATEN - NEGATIVSTEUER
In einer Sozialpartnerverhandlung
im Sozialministerium wurde
über das Drittstaatenkontingent
für 2020 verhandelt. Im Jahr 2019
wurde das Erntehelferkontingent
nicht ausgeschöpft. Es wurde daher
Einvernehmen erzielt, dass
Stellen vom Erntehelferkontingent
auf Saisonarbeiter umgewandelt
werden. Weiters wurde für Tirol,
Kärnten und Oberösterreich das
Kontingent aufgrund von Engpässen
speziell im Gemüsebau im
notwendigen Ausmaß angehoben.
In Zukunft soll es nur mehr eine
Verordnung geben. In dieser Verordnung
soll eine monatliche
Überschreitungsmöglichkeit von
20 % verankert werden. Im Jahresschnitt
müssen die Zahlen aber
eingehalten werden. Weiters wird
die Zahl der Saisonarbeitskräfte
um 4,5 % erhöht. Dies sind für
ganz Österreich um 120 Personen
mehr.
Da immer wieder von Arbeitgeberseite
der Vorwurf kommt, dass
die Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte
für die Landwirte
in Bayern bzw. in ganz Deutschland
um vieles günstiger sind
(sogenannte „70-Tage-Regelung“
und damit Sozialversicherungsbefreiung),
finden dazu mit dem
Sozialpartner und Organisationen
immer wieder Gespräche statt,
dass einer solche Regelung seitens
des ÖLAKT nie zugestimmt werden
wird.
Der ÖLAKT hat dazu schon etliche
Alternativvorschläge eingebracht.
Eine dieser Möglichkeiten
wäre, dass der automatische Jahresausgleich
für ausländische Arbeitnehmer
vereinfacht wird. Hier
muss im Finanzministerium eine
Regelung gefunden werden. Von
der LK Österreich wurde ein Gutachten
betreffend Negativsteuer in
Auftrag gegeben, welches an das
Finanzministerium übermittelt
wurde und es sollte dies im Forderungsprogramm
an die neue Bundesregierung
enthalten sein.
ARBEITGEBERZUSAMMENSCHLÜSSE
Die Gespräche betreffend Arbeitgeberzusammenschlüsse
sollten
fortgesetzt werden. Gegen kleine
Zusammenschlüsse von 3-5 Landwirten
gibt es keine Bedenken,
aber gegen große Zusammenschlüsse
bestehen welche: Wenn
diese als GesmbHs gegründet werden,
befindet man sich im Gewerbe
und dann sind diese Mitarbeiter
keine LAK-Mitglieder mehr.
In den nächsten Monaten soll eine
rechtliche Grundlage ausgearbeitet
werden, die Arbeitgeberzusammenschlüsse
ermöglicht, aber
auch sicherstellt, dass Mitarbeiter
weiterhin LAK-Mitglieder bleiben.
Es darf nicht passieren, dass
der Arbeitnehmer „ausgeliefert“
ist und dass diese Arbeitnehmer
nicht zur LAK gehören.
Im Rahmen der Verhandlungen
erklärt Alois Stöger, der ÖGB
stehe klar zu diesem Projekt und
Teil desselben sei auch, dass die
LAK-Zugehörigkeit und Anwendbarkeit
des Landarbeitsrechts gewährleistet
sein müssen. Er sei
in den neuen Sozialausschuss gewählt
und es kann davon ausgegangen
werden, dass die SPÖ dies
mitträgt, auch falls eine Verfassungsbestimmung
notwendig sein
sollte.
BERUFSJÄGERAUSBILDUNG
Nachdem es in den Verhandlungen
des Arbeitskreises zu keiner
Einigung gekommen ist, wurde
das BMNT gebeten, zu Verhandlungen
einzuladen. Unter der Leitung
vom Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus
(Forstsektion) und des Dachverbandes
„Jagd Österreich“ wurde
ein Berufsbild für Berufsjäger erarbeitet,
an alle Beteiligten ausgesendet
und um Stellungnahme
gebeten. Die Rückmeldungen
wurden weitgehend eingearbeitet.
In einer letzten Besprechung
wurden die noch offenen Fragen
geklärt. Jetzt werden von einer
Steuerungsgruppe Grundvoraussetzungen
für den Lehrberuf erarbeitet,
anschließend muss der neue
Lehrberuf im land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsgesetz
umgesetzt werden.
LAK KONFERENZ IN BAD-SCHALLERBACH
Um die Situation und Möglichkeiten
für die Weiterentwicklung
der Kollektivverträge nach der
LAG-Novelle abzustimmen, wurde
von der LAK OÖ eine Konferenz
mit allen Vertretern der
Landarbeiterkammern sowie der
Land- und Forstarbeiterbünde in
Bad-Schallerbach organisiert.
Thematisiert wurde auch, wie ein
Mindestlohn von 1.500,- Euro
brutto in allen Kollektivverträgen
umgesetzt werden kann. Besprochen
wurde auch die Karfreitagsproblematik.
Die Regelung ist
soweit klar, hängt aber davon ab,
ob die notwendigen Änderungen
in den einzelnen Landarbeitsordnungen
zeitgerecht umgesetzt
werden können.
36
In der Generalversammlung des
Bundes-LFA im November fand
die Wahl des Vorstandes statt.
Der Vorsitz wurde turnusmäßig
von Präsident Rupert Quehenberger
(Dienstgeber, LWK Salzburg)
übernommen, zu seinem
Stellvertreter wurde Vorsitzender
Präsident Ing. Andreas Freistetter
(Dienstnehmer) gewählt. Alle anderen
Funktionen sind wie bisher
gleichgeblieben, das heißt VS-Stv.
Präsident Eugen Preg und VS-
Stv. Präsident Andreas Gleirscher
wurden wiedergewählt.
Die Arbeitsschwerpunkte für 2019
waren die Abwicklung der Meisterausbildung
Gartenbau, das
Projekt „Facharbeiter Landwirtschaft“
(kompetenzorientierter
Ausbildungsplan), die Ausrollung
der fertiggestellten Ausbildungsmappe
Gartenbau (LFA-Portal),
die Implementierung einer neuen
Website, die Erarbeitung bzw.
Überarbeitung der Berufsbilder,
die Seminarorganisation (6 SE im
Fortbildungsplan); die Betreuung
Qualitätsmanagement, die Lernunterlagen
und der Datenschutz
in der BLFA.
Sektionschef Dipl.Ing. Johannes
Schima, Amtsdirektor Ing. Michael
Annerl und Gen.Sekr. Dipl.Päd.
Dipl.Ing. Klaus Schachenhofer haben
über den Stand der Gespräche
betreffend Berufsbild für Berufsjäger
berichtet. Das Bundes-LFA
BUNDES-LFA
wird aufgefordert werden, die Voraussetzungen
für die Berufsausbildung
im LFBAG zu schaffen.
Aufgrund der Überführung des
land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsgesetzes in den
Art. 11 müssen die einzelnen LF-
BAO dahin gehend überprüft werden,
da diese in einem einheitlichen
LFBAG münden müssen.
Die Übernahme der Internatskosten
bei den Stadtgartenämtern
ist derzeit nicht gesichert, da das
Land- und Forstarbeiterdienstrechtsgesetz
nicht geändert wurde.
Das Bundes-LFA sollte eine Formulierung
ausarbeiten um dies in
die Lehrverträge aufzunehmen.
LFI-VOLLVERSAMMLUNG
Bei der LFI-Vollversammlung, wo
Präsident Hechenberger den Vorsitz
innehat, war der Schwerpunkt
der Rechnungsabschluss 2018 sowie
die Beschlüsse (einstimmig)
zu den Budgets 2019 und 2020.
Das BMNT fördert das LFI mit
einem Beitrag von 2,8 Mio. Euro.
Der ÖLAKT muss jedes Jahr um
70.000,- EUR kämpfen.
In der Sitzung wurde der Vorsitz
im Ausschuss für Bildung und
Beratung von Präsident Niki Berlakovich
(Bgld.) an Bundesbäuerin
Andrea Schwarzmann (Vbg.)
AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND BERATUNG
übergeben. Vorsitzender Präsident
Ing. Freistetter hat darauf
hingewiesen, hinsichtlich Ausund
Weiterbildung nicht auf die
Arbeitnehmer in der Land- und
Forstwirtschaft zu vergessen, da
die Bedeutung von Fachkräften
in Zukunft immer größer werden
wird.
ERRICHTUNG DER LANDARBEITERKAMMER IN BURGENLAND
UND WIEN
Nachdem die AK in Wien und
im Burgenland die Dienstnehmer
in der Land- und Forstwirtschaft
nicht mehr vertreten darf, werden
Gespräche über die Errichtung von
Landarbeiterkammern in den beiden
Bundesländern auf politischer
Ebene forciert. Es kann nicht sein,
dass es für diese Dienstnehmer
keine gesetzliche Vertretung gibt.
Um die rechtliche Situation abzuklären,
wurde von Univ.Prof. Dr.
Peter Bußjäger ein umfangreiches
Gutachten erarbeitet, welches folgendes
Ergebnis erbrachte:
Seit Jahren ist für die Arbeiterkammern
keine Kompetenz zur
Vertretung land- und forstwirtschaftlicher
Arbeitnehmer mehr
vorhanden!
Da das AKG 1945 durch das AKG
1954 außer Kraft gesetzt wurde
und keine entsprechende Überleitung
von § 2 Abs 2 lit b und c
AKG 1945 in das Landesrecht erfolgte,
entfaltet dieses Gesetz keine
Rechtswirkungen mehr. § 37
AKG („soweit es Bundesgesetz
ist“) verweist insofern ins Leere,
als dass dieses Gesetz eben kein
Landesrecht enthielt. Das Ergebnis
ist, dass die AN in Wien und im
Burgenland, wo keine Landarbeiterkammern
errichtet sind, keine
berufliche Interessensvertretung
haben. Davon ausgenommen sind
allerdings jene AN, welche seit
dem 01.01.2020 auf Grundlage des
Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG ausdrücklich
dem Wirkungsbereich der AK
zugeordnet werden.
Folgende land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitnehmer im
Burgenland und Wien werden daher
weder von der AK noch von
der LAK vertreten und sind daher
ohne berufliche Interessensvertretung:
37
• Arbeitnehmer in landund
forstwirtschaftlichen Genossenschaften
und deren Verbänden,
die dauernd mehr als 10 Arbeitskräfte
beschäftigen.
• Arbeitnehmer, die in
Großbetrieben der Land- und
Forstwirtschaft einschließlich ihrer
Neben- und Hilfsbetriebe beschäftigt
sind.
ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG
Der traditionelle Gedankenaustausch
zwischen dem Vorstand
der Österreichischen Bundesforste-AG
(ÖBf-AG) und dem Vorstand
des Österreichischen Landarbeiterkammertages
(ÖLAKT)
fand gemeinsam mit den Zentralbetriebsräten
der ÖBf-AG in Wien
statt.
Vorstandssprecher Dr. Rudolf
Freidhager gab einen dramatischen
Überblick über die durch
den Klimawandel verursachten
Schäden in weiten Teilen des Bundesforstewaldes.
In Europa ist mit sehr großen
Schadholzmengen zu rechnen,
welche den Preisverfall bei Holz
weiter vorantreiben. Die größte
Herausforderung ist, die großen
Mengen an Schadhölzer durch
Borkenkäferbefall bzw. durch
Windwurf rasch aus dem Wald zu
bringen und gleichzeitig neue, klimaresistente
Bäume zu pflanzen
und nachhaltig zu pflegen. Insgesamt
steht die gesamte Holzwirtschaft
vor großen Aufgaben um
den Wald in Österreich für kommende
Generationen zu sichern.
Der Vorteil der ÖBf-AG liegt darin,
dass in der Vergangenheit auch
andere Geschäftsfelder erschlossen
wurden und somit keine Arbeitsplätze
in Gefahr sind.
Vom ÖLAKT wurde in diesem
Zusammenhang angesprochen, ob
nicht gerade diese Entwicklungen
eine Erhöhung des Personalstandes,
speziell im Arbeiterbereich,
bedingen. Auch eine Erhöhung
des Lehrlingskontingentes wird
ein Gebot der Stunde sein, um in
Zukunft die dringend benötigten
Fachkräfte zur Verfügung zu haben.
GESPRÄCH MIT PRÄSIDENT JOSEF MOOSBRUGGER
In einem Sozialpartnergespräch
mit Präsident Moosbrugger und
Gen.Sekr. Dipl.Ing. Lembacher von
der LKÖ wurde die weitere Vorgangsweise
nach der LAG-Novelle
besprochen.
Auch der Wunsch des Obst- und
Gemüsebauerverbandes nach einem
Gesprächstermin wurde erörtert.
Ein weiteres Thema war die Erntehelferregelung
in Deutschland. Im
Rahmen der Berlin-Reise wurde
mit einem Vertreter des Deutschen
Gewerkschaftsbundes bei einem
Treffen dazu diskutiert, um diese
GESPRÄCH GEMÜSE- UND OBSTBAUERNVERBAND
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation
im Bereich des Gemüse- und
Obstbaues ersuchten die Präsidenten
der Österreichischen Gemüse-
und Obstbauernverbände und
der Landwirtschaftskammer Österreich
um ein Gespräch mit dem
ÖLAKT. In einem konstruktiven
Gespräch wurde die derzeitige Situation
von beiden Seiten erläutert.
Um die Verhandlungsbereitschaft
Regelung zu hinterfragen. Die von
den Forstunternehmern aufgestellte
Forderung zum bereits genehmigten
Ausländerkontingent zusätzlich
500 Arbeitnehmer aus Drittstaaten
für den Forst bereitzustellen, wird
vom ÖLAKT mitgetragen. Es gab
ein Bekenntnis zur sozialpartnerschaftlichen
Vorgangsweise.
zu signalisieren wurde für 2019
einer geringfügigen Erhöhung des
Drittstaatenkontingentes für kurzfristig
Beschäftigte zugestimmt und
eine Durchrechnung vereinbart.
DIALOG DES VORSTANDES MIT DEM DEUTSCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
Da immer wieder auf die besseren
finanziellen Arbeitsbedingungen
und die unfaire Wettbewerbssituation
für Erntehelfer in Deutschland
in Sozialpartnergesprächen hingewiesen
wird, hat der Vorstand des
ÖLAKT im Rahmen des Besuches
der Grünen Woche in Berlin sich
direkt in einem Gespräch bei einem
Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
Herrn Johannes
Jakob, informiert. Intensiv wurde
über die Probleme der Beschäftigten
diskutiert und man kam überein
gemeinsam Lösungsansätze zu
suchen.
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ÖKOSOZIALES FORUM ÖSTERREICH UND EUROPA
In der Vorstandssitzung des
Ökosozialen Forum Österreichs
und des Ökosozialen Forum Europas
wurde beschlossen diese
beiden Vereine zusammenzulegen.
Den Vorsitz wird Dr. Stephan
Frau Mag. Heidi Kinast (Bildungsinitiative
INA der LAK Steiermark)
hat dem Vorstand des ÖLAKT die
auf europäischer Ebene erarbeitete
AGRI-Worker-APP für Saisonarbeiter
vorgestellt.
Diese APP ermöglicht, dass sich
Saisonarbeiter im Vorfeld in 5 Sprachen
über ihre Rechte und Pflichten
Pernkopf führen. Der ÖLAKT ist
weiterhin im Vorstand des neuen
Vereins vertreten.
AGRI-WORKER-APP
informieren können und dort auch
erfahren, wo sie sich bei Problemen
hinwenden können. Die WEB-App
steht zum Download unter
www.agriworker.eu bereit.
BESUCH DER WINTERTAGUNG
Die Landwirtschaft hat sich in den
letzten Jahrzehnten stark verändert.
Eine Veränderung, die bis
heute anhält.
Auch die Beschäftigung von unselbstständig
Erwerbstätigen unterliegt
diesem Wandel. Um mit
den Sozialpartnern im Gespräch
zu bleiben, besuchte der Vorstand
die Eröffnungsveranstaltung der
Wintertagung des Ökosozialen
Forums in Wien.
Wer ernährt heute – wer ernährt
morgen die Welt? Wer verzehrt
heute – wer verzehrt morgen die
Welt? Und wer erklärt – gerade im
digitalen, globalen Zeitalter – die
Welt? Diesen Fragen wurde im
Rahmen des Eröffnungstags auf
den Grund gegangen. Von verschiedenen
ExpertInnen wurden
die unterschiedlichen Themen
vorgetragen. Auch welche Rolle
die Agrarpolitik dabei spielt,
wurde von hochkarätigen VertreterInnen
der österreichischen,
aber auch der Schweizer und der
EU-Agrarpolitik aufzeigt.
REISE DES VORSTANDES NACH BERLIN ZUR GRÜNEN WOCHE
Der Vorstand des ÖLAKT nützte
die Gelegenheit, die größte Agrarmesse
Europas zu besuchen.
Am Vorabend zur Grünen Woche
in Berlin war der Vorstand zum
Empfang der AMA geladen und
suchte das Gespräch mit den Repräsentanten
aus dem land- und
forstwirtschaftlichen Bereich Österreichs.
Auf der Messe waren Vertreter aus
Politik und Wirtschaft anwesend,
aber auch die Sozialpartner vertreten.
In vielen Einzelgesprächen
sowie bei den Besuchen auf den
jeweiligen Messeständen wurde ein
Überblick über die Aktivitäten der
einzelnen Länder und Branchen
gewonnen. Wie sehr die österreichische
Qualität im Ausland geschätzt
wird, sah man daran, dass
die „Österreichhalle“ hervorragend
besucht war.
Am „BayWa-Abend“ konnten auch
Kontakte zu deutschen Politikern
und Arbeitgebern geknüpft werden.
BUNDESMEISTERSCHAFT DER FORSTARBEIT
Die Bundesmeisterschaft der Forstarbeit
2019 fand am 20. Juli am
Waldcampus in Traunkirchen
(OÖ) statt und war ein echtes
Highlight.
Veranstalter waren die Landarbeiterkammer
Oberösterreich sowie
die Landjugend Oberösterreich,
die eine perfekte Meisterschaft organisierten.
Staatsmeister wurde
Johannes Meisenbichler (Stmk.)
vor Simon Mayr (T) und Martin
Moosbrugger (Vbg.).
Die Mannschaftswertung gewann
Steiermark vor Kärnten und Vorarlberg.
39
VIII.
DIE LÖHNE/GEHÄLTER DER LAND- UND FORST-
WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTNEHMER TIROLS
Lohn- und arbeitsrechtliche Änderungen und Verbesserungen
Einen Überblick über die im Jahr 2019 wirksam gewordenen lohn- und arbeitsrechtlichen Änderungen und
Verbesserungen enthält nachstehende chronologisch geordnete Zusammenstellung.
AB 1. JÄNNER 2019:
Kollektivvertrag für die Angestellten der ÖBf AG - ÖGB
Erhöhung sämtlicher Löhne, Zulagen, Entschädigungen etc. um + 2,6 % + Einmalzahlung in Höhe von
€ 100,00 beginnend mit 1.01.2019.
Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf AG - ÖGB
Erhöhung sämtlicher Löhne, Zulagen, Entschädigungen etc. um + 2,6 % + Einmalzahlung in Höhe von
€ 100,00 beginnend mit 1.01.2019.
Gutsangestellten-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltssätze (§ 20 Abs. 1) um jeweils 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages
in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Anhebung der kollektivvertraglichen Praktikantenentschädigungen (§ 20 Abs. 2) um jeweils 2,33 % zuzüglich
eines Fixbetrages in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung (§ 21 Abs. 2) um 2,50 %, aufgerundet auf vollen Euro-Betrag.
4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November
2017.
Waldaufseher-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 2,33 % zzgl. eines Fixbetrages in
Höhe von € 19,50, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11), der Kinderzulage (§ 12) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um
jeweils 2,76 %, kaufmännisch gerundet auf volle Cent-Beträge
3. Schaffung einer Arbeitsgruppe, wobei vor allem der Themenbereich
Kündigungsschutz behandelt werden sollte. Die Termine
der Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter
vereinbart und sollte allenfalls bis zur nächsten
Kollektivvertragsverhandlung ein Ergebnis vorliegen.
40
Landarbeiter-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatslöhne in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages
in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Anhebung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages
in Höhe von € 0,09, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
3. Anhebung der kollektivvertraglichen Entschädigungen für die Lehrlinge und für die Ferialpraktikanten
in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
4. Ersatzlose Streichung des § 1 Abs. 2, wonach bis dato für Pensionisten oder Dienstnehmer mit einer
Erwerbsminderung die Bestimmungen der Anlage I dieses Kollektivvertrages nicht zur Anwendung gelangten.
5. Ergänzung der Anlage I, Lohnkategorie K) für Arbeiter(innen) in Fischerei- und Fischzuchtbetrieben mit
folgendem Wortlaut:
Der Lohn für Hilfskräfte richtet sich nach dem Lohn für „D) Jugendliche und allgemeine Hilfskräfte“.
6. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den
Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der
Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht
am 28. Juni 2018.
7. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstgeberseite,
die sich bis Oktober 2019 dazu verpflichtet, die arbeitsrechtlichen
Neuerungen der Landarbeitsgesetz-Novelle,
insbesondere die Herabsetzungsmöglichkeit der Zuschläge in
Bezug auf das Almpersonal, umzusetzen.
Zuchtwarte und Kammerangestellte
1. Erhöhung der Gehaltssätze um 2,33 % + € 19,50 Fixbetrag
2. Erhöhung der Personaldienstzulage um 3,09 %
3. Erhöhung restlicher Zulagen um 2,76 %
AB 1. FEBRUAR 2019:
Kollektivvertrag für Dienstnehmer in Käsereibetrieben Tirols
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze der Kategorien I (Meister) und II (Oberkäser) um 2,50 %,
jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze der Kategorien III (Gehilfen), IV (Fahrer) und V (Hilfsarbeiter)
um 3,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
4. Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.
41
AB 1. MÄRZ 2019:
Gärtner-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne (§ 11 Abs.1, 2 und 3) um 2,50 % bei gleichzeitiger
Aufrundung auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 2,50 % bei
gleichzeitiger Aufrundung auf volle Euro-Beträge.
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Fixbeträge im
folgenden Ausmaß:
im 1. Lehrjahr um € 74,50
im 2. Lehrjahr um € 71,00
im 3. Lehrjahr um € 64,00
4. Verlängerung der befristeten Lohnkategorie für Teilqualifikanten
gemäß § 11 Abs. 1 auf ein Jahr.
5. Errichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich bis
zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung damit befassen sollten, den bestehenden Kollektivvertrag
textlich zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Arbeitsgruppe
werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter vereinbart.
Forstarbeiter-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne der Forstarbeiter und der Forstwegarbeiter um
2,60 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
3. Anhebung der Motorsägenpauschalien um je 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
4. Legistische Anpassungen von Verweisen ohne inhaltliche Änderungen.
5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni
2018.
Forstgartenarbeiter-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe
von € 0,09, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni
2018.
3. Fortführung der Arbeitsgruppe, bestehend aus Dienstgeber-
und Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten
Kollektivvertragsverhandlung damit befassen sollten, den
bestehenden Kollektivvertrag textlich zu überarbeiten und
den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der
Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstgebervertreter
vereinbart.
42
Obst- und Gemüsebau-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze um 2,6 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie der Pflichtpraktikantenentschädigung um 2,6 %, jeweils
aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.
4. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstgeberseite, welche sich insbesondere mit einer
Neuformulierung von § 6 Abs. 2 und generell mit den arbeitsrechtlichen Neuerungen der Landarbeitsgesetz-Novelle
und deren mögliche Auswirkungen auf den gegenständlichen Kollektivvertrag befassen soll.
AB 1. APRIL 2019:
Berufsjäger-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze gemäß den Gehaltsbestimmungen I und II um 2,60 %,
aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen der Gehaltsbestimmungen I und II um 2,60 %, aufgerundet auf
volle Euro-Beträge;
3. Anhebung der
a) Dienstaufwandsentschädigung (§ 10 Abs. 6) und
b) der Kostenersätze für die Hundeführung (§ 12 Abs. 1) um jeweils 2,60 %, aufgerundet auf volle
Euro-Beträge.
4. Änderung der Bestimmungen betreffend das Probedienstverhältnis in § 3 mit folgendem Wortlaut:
(1) Ein Dienstverhältnis auf Probe darf die Höchstdauer von einem Monat nicht überschreiten und kann
während dieser Zeit sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer jederzeit gelöst werden.
(2) Läuft die Probezeit ab, ohne dass von einem der beiden Dienstvertragspartner das Dienstverhältnis
gelöst wurde, so schließt sich, wenn nichts anderes vereinbart wird, an die Probezeit ein auf unbestimmte
Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis an.
5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November
2017.
Genossenschaftsarbeiter-Kollektivvertrag
1. Anhebung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne (§ 17) um 2,70 %, bei kaufmännischer Rundung
auf volle Euro-Cent-Beträge;
2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um folgende Fixbeträge:
1. Lehrjahr 36,00 EUR
2. Lehrjahr 28,00 EUR
3. Lehrjahr 36,00 EUR
4. Lehrjahr 18,00 EUR
43
3. Verankerung einer Bestimmung zur Anrechnung der Karenzzeiten in § 27 durch anfügen eines neuen
Abs. 4 mit folgendem Wortlaut:
(4) Karenzzeiten für Geburten nach dem 1.04.2019 werden auf alle dienstzeitenabhängigen Ansprüche
im Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten angerechnet.
4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.
5. Streichung des § 7 Abs. 3 zweiter und vorletzter Halbsatz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen
in Normen in der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen
Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören,
Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.
Genossenschaftsangestellten-Kollektivvertrag
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter (§§ 17 und 18) um 2,70 %, bei kaufmännischer Rundung
auf volle Euro-Beträge;
2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um folgende Fixbeträge:
1. Lehrjahr 41,00 EUR
2. Lehrjahr 54,00 EUR
3. Lehrjahr 50,00 EUR
4. Lehrjahr 75,00 EUR
3. Verankerung einer Bestimmung zur Anrechnung der Karenzzeiten mit folgendem Wortlaut:
§ 33
Zusammenrechnung von Dienstzeiten
Karenzzeiten für Geburten nach dem 1.04.2019 werden auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche im
Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten angerechnet.
Der bisherige § 33 wird sodann zum § 34.
4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog
zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November
2017;
5. Streichung des § 7 Abs. 3 zweiter und vorletzter Halbsatz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen
in Normen in der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen
Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören,
Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.
Kollektivvertrag für die Arbeiter der MR-Service Tirol reg.Gen.m.b.H
1. Erhöhung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I und der Lohnordnung II
angeführten Bruttostundenlohnsätze jeweils um 2,7 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Anhebung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I angeführten Lehrlingsentschädigungen
um jeweils 2,7 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Streichung des § 3 Abs. 1 lit. d, wonach eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten werden
darf.
44
4. Streichung des § 5, letzter Satz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen in Normen in der
kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der
Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirchen angehören, Sonderregelungen für
den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.
5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den
Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der
LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28.
Juni 2018.
6. Errichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeberund
Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung
mit den Änderungen der Landarbeitsgesetz-Novelle
und deren möglichen Auswirkungen auf
den Kollektivvertrag befassen soll. Die Termine der Arbeitsgruppe
werden auf Initiative der Dienstgebervertreter vereinbart.
Kollektivvertrag für die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.H. in Tirol
1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
2. Die kollektivvertraglichen Gehaltssätze werden um 2,60% erhöht, jedoch mindestens um € 48,00 erhöht,
Aufrundung auf den nächsten Euro.
3. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2019 erhalten.
4. Angestellte im Außendienst mit Fixum und Provision erhalten eine Fixum-Erhöhung von 2,60 %, Aufrundung
auf den nächsten Euro.
5. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.
1. Lehrjahr 640,00 EUR
2. Lehrjahr 780,00 EUR
3. Lehrjahr 1.060,00 EUR
4. Lehrjahr 1.120,00 EUR
6. Anrechnung von Karenzzeiten
Karenzen nach dem MSchG und VKG, die im laufenden Dienstverhältnis ab dem 1. April 2019 oder
danach beginnen, werden für die Bemessung der Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß sowie das Jubiläumsgeld im Höchstausmaß
von 24 Monaten angerechnet.
Sterbebegleitung für nahe Angehörige oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den
§§ 14a und 14b AVRAG, ab dem 1. April 2019 oder danach beginnen, werden für die Bemessung der
Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und
das Urlaubsausmaß sowie das Jubiläumsgeld bis zum jeweils gesetzlich zulässigen Ausmaß angerechnet.
7. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der
KV-Gehalts- und Lohntabellen sowie zur Arbeitszeitflexibilisierung.
8. Die neue gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung wird
im Kollektivvertrag aktualisiert.
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Kollektivvertrag für die Arbeiter der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.H. in Tirol
1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
2. Die kollektivvertraglichen Stundenlohnansätze werden um 2,60 %, jedoch mindestens um € 0,29 erhöht,
Aufrundung auf die zweite Dezimalstelle.
3. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.
1. Lehrjahr 650,00 EUR
2. Lehrjahr 830,00 EUR
3. Lehrjahr 1.100,00 EUR
4. Lehrjahr 1.430,00 EUR
4. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2019 erhalten.
5. Anrechnung von Karenzzeiten
Karenzen nach dem MSchG und VKG, die im laufenden Dienstverhältnis ab dem 1. April 2019 oder danach
beginnen, werden für die Bemessung der Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß sowie das Jubiläumsgeld im Höchstausmaß
von 24 Monaten angerechnet.
Sterbebegleitung für nahe Angehörige oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den
§§ 14a und 14b AVRAG, ab dem 1. April 2019 oder danach beginnen, werden für die Bemessung der
Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und
das Urlaubsausmaß sowie das Jubiläumsgeld bis zum jeweils gesetzlich zulässigen Ausmaß angerechnet.
6. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der KV-Gehalts und Lohntabellen sowie zur Arbeitszeitflexibilisierung.
7. Im § 5 wird Absatz 13 mit folgenden Wortlaut angefügt:
Wenn in die Arbeitszeit der Lenker von Kraftfahrzeugen,
welche zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges
Gesamtgewicht einschließlich des Anhängers oder Sattelanhängers
3,5 t übersteigt, in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft
fällt, kann eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis
zu 60 Stunden und eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu
12 Stunden durch schriftliche Einzelvereinbarung zw. AG und
AN getroffen werden, wobei die Arbeitsbereitschaft gleich wie
die Arbeitszeit zu entlohnen ist und die Bestimmung hinsichtlich
der Überstundenzuschläge davon unberührt bleiben bzw.
diese anzuwenden sind.
8. Die neue gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung wird im Kollektivvertrag aktualisiert.
Agrartechnische Maßnahmen
1. Erhöhung der Zeitstundenlöhne gemäß Lohntafel zum Kollektivvertrag
ab 1. Mai 2019 um 3,35 %, kaufmännisch gerundet
auf volle Euro-Cent-Beträge.
46
IX.
DIE FINANZIELLE GEBARUNG IM JAHR 2019
Im Jahr 2019 betrug die Kammerumlage
wiederum 0,75 % der Beitragsgrundlage
(Höchstbeitragsgrundlage
€ 5.220,- monatlich).
Von den Sonderzahlungen sowie
von den Lehrlingsentschädigungen
wurden keine Kammerumlagen
eingehoben.
Die Kammerumlage als wichtigste
Ertragsposition stieg im Berichtsjahr
2019 gegenüber dem Jahr
2018 um 5,15 %. Der Anstieg ist
vor allem begründet in der allgemeinen
Erhöhung der Bezüge der
land- und forstwirtschaftlichen
Dienstnehmer sowie den steigenden
Mitgliederzahlen.
In den einzelnen Aufwandsgruppen
wurden die Voranschlagsbeträge
weitestgehend eingehalten.
Auf Grund der äußerst sparsamen
Verwaltung ergaben sich vielmehr
bei sämtlichen Positionen deutlichen
Einsparungen gegenüber
dem Voranschlag, wobei sich der
für das Jahr 2019 ausgewiesene
Gebarungsüberschuss in Höhe
von € 150.518,76 hauptsächlich
durch Personalkosteneinsparungen
im Zuge der zuletzt erfolgten
Pensionierungen ergeben hat.
Dieses Ergebnis konnte die Landarbeiterkammer
nur durch einen
sparsamen und verantwortungsbewussten
Umgang mit den ihn
zur Verfügung stehenden Geldmitteln
erreichen.
Die Überprüfung der ziffernmäßigen
Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit,
der Sparsamkeit,
der Wirtschaftlichkeit und der
Zweckmäßigkeit der Gebarung
der Landarbeiterkammer erfolgte
durch den gewählten Kontrollausschuss.
In insgesamt fünf Arbeitssitzungen
wurde das Ergebnis der
Überprüfung erarbeitet und ein
Endbericht erstellt. Darin bestätigten
die Prüfer die ordentliche
und übersichtliche Führung der
Rechnungsgebarung und empfahlen
der Vollversammlung die Genehmigung
der Jahresrechnung.
47
X.
STATISTIK
Anzahl der Kammermitglieder
Anzahl der zur Tiroler Landarbeiterkammer zugehörigen unselbstständig Erwerbstätigen in der Landund
Forstwirtschaft
Stand 2011-2019, jeweils Stichtag 31. Juli (Quelle: Statistik LKK/GKK)
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitmarktservice in Tirol
nach Berufen vorgemerkte arbeitslose Land- und Forstarbeiter
(Quelle: Arbeitsmarktservice)
48
Kollektivvertragsabschlüsse für die Arbeiter und Angestellten
in der Land- und Forstwirtschaft Tirols
(Stichtag 31.12.2019)
Allgemeine Kollektivverträge
Arbeiter bei Güterwegbauten
ÖBf-AG Angestelllte
„Unser Lagerhaus“ WHG Arbeiter
Waldaufseher
Genossenschaftsarbeiter
Gutsangestellte
Gärtner
„Unser Lagerhaus“ WHG Angestellte
ÖBf-AG Arbeiter
Genossenschaftsangestellte
Forstgartenarbeiter
Berufsjäger
Forstarbeiter
MR-Service Arbeiter
Landarbeiter
Dienstnehmer in Milchsammelstellen
4 Obst- und Gemüsebau
Käser
Summe aller abgeschlossenen Kollektivverträge:
941
49
IMPRESSUM:
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Landarbeiterkammer Tirol,
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.
Dr. Günter Mösl, Kammerdirektor der Landarbeiterkammer Tirol.
Landarbeiterkammer Tirol,
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.
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Palmersbachweg 2, 6460 Imst
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