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Tätigkeitsbericht 2019

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TÄTIGKEITSBERICHT

der Landarbeiterkammer Tirol - Brixner Straße 1 - 6020 Innsbruck

2019



Tätigkeitsbericht 2019

Landarbeiterkammer Tirol

- Mehr als nur eine Interessenvertretung -



INHALTSVERZEICHNIS

I. Vorwort.........................................................................................................................................

Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2019.....................................................................................................

II.

III.

IV.

Organe der Landarbeiterkammer........................................................................................ 16-18

Angestellte der Landarbeiterkammer.................................................................................

Die Organe - Neubesetzungen und Änderungen.............................................................

V. Von der Arbeit der Landarbeiterkammer..........................................................................

1. Tätigkeiten der Organe.............................................................................................................................

2. Aufzeichnungen der Büros.......................................................................................................................

3. Befassung mit Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.........................................................................

4. Kollektivvertragswesen............................................................................................................................

5. Arbeitsrecht...............................................................................................................................................

6. Sozialversicherung....................................................................................................................................

7. Steuerrecht, Konsumentenschutz und übrige Rechtsangelegenheiten..............................................

8. Presse, Homepage, Versammlungen, Sprechtage..................................................................................

9. Betriebsratsangelegenheiten...................................................................................................................

10. Förderungswesen......................................................................................................................................

VI.

Lehrlings- und Fachausbildungswesen............................................................................... 31-33

VII. Der Österreichische Landarbeiterkammertag im Jahr 2019........................................ 34-39

VIII. Die Löhne/Gehälter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer Tirols..... 40-46

IX. Die Finanzielle Gebarung im Jahr 2019.............................................................................

X. Statistik......................................................................................................................................... 48-49

A) Anzahl der Kammermitglieder............................................................................................................... 48

B) Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice in Tirol nach Berufen

vorgemerkte arbeitslose Land- und Forstarbeiter................................................................................ 48

C) Kollektivvertragsabschlüsse für die Arbeiter und Angestellten in der Land- und

Forstwirtschaft Tirols............................................................................................................................... 49

Impressum...................................................................................................................................

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Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage

unter der Adresse www.lak-tirol.at

Alle personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich - sofern nicht ohnedies unterschieden wird -

auf beide Geschlechter.

5



Mit dem vorliegenden Bericht

legt die Landarbeiterkammer

Tirol Rechenschaft über ihre Tätigkeit

im Dienste der land- und

forstwirtschaftlichen Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer

Tirols im Jahr 2019 ab.

Der Tätigkeitsbericht 2019 soll

allen am Kammergeschehen Interessierten,

insbesondere den

Kammermitgliedern sowie den

Funktionärinnen und Funktionären,

den öffentlichen Stellen

und den Medien einen Einblick

in die Vielfältigkeit der Aufgaben

und Herausforderungen, mit

denen die Landarbeiterkammer

Tirol im Berichtsjahr konfrontiert

war, vermitteln.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit einer

Interessenvertretung stand

auch im Jahr 2019 die im Rahmen

der personellen Möglichkeiten

geleistete umfassende

Beratung und Betreuung der

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

in der Land- und Forstwirtschaft.

In allen Fragen des

rechtlichen Alltags, der Mitgestaltung

und Verbesserung der

sozialen und arbeitsrechtlichen

Rahmenbedingungen, der Mitwirkung

an der Aus- und Weiterbildung

sowie der Abwicklung

des Förderungswesens stand die

Landarbeiterkammer ihren Mitgliedern

zur Verfügung.

Es ist erfreulich, dass die Gesamtzahl

der landarbeiterkammerzugehörigen

Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer in den letzten

Jahren ansteigend ist, dennoch

gibt es einzelne Bereiche, wie

bspw. die Forstwirtschaft, in der

ein anhaltender Arbeitskräfteabbau

zu verzeichnen ist. Neben

den technischen Entwicklungen

I.

VORWORT

ist hier die Konkurrenz durch

gewerbliche Schlägerungsunternehmen,

die großteils mit ausländischen

Arbeitnehmern tätig

sind, eine der Hauptursachen.

Dadurch gehen wichtige, regionale

Arbeitsplätze verloren und

wird es zukünftig immer schwieriger

werden, dringend notwendige

Stellen für den Berufsstand

des Forstfacharbeiters zu besetzen

und für einen gut ausgebildeten

Nachwuchs zu sorgen.

Aus politischer Sicht wird das

Jahr 2019 wohl in die österreichische

Geschichte eingehen, in der

erstmalig eine Regierung durch

ein Misstrauensvotum im Nationalrat

gestürzt und mit Brigitte

Bierlein eine Frau zur Bundeskanzlerin

der Übergangsregierung

bestellt wurde.

Im Sinne der Sozialpartnerschaft

zwischen der Landwirtschaftskammer

und der Landarbeiterkammer

informierten sich die

Spitzenfunktionäre im Jahr 2019

gegenseitig in zwei Präsidialen

sowie am Landwirtschaftstag,

der gemeinsam im Dezember zu

wichtigen land- und forstwirtschaftlichen

Themen stattgefunden

hat.

Bereits zum sechsten Mal zeichnete

die aktuelle Bundesministerin

Maria Patek land- und

forstwirtschaftliche Lehrlinge

mit ausgezeichneten Abschlussergebnissen

aus. Aus dem Bundesland

Tirol waren zwei ausgezeichnete

Kandidaten dabei.

Den Abschluss und einen Höhepunkt

im Jahr 2019 stellten auch

die Ehrungsfeiern für langjährige

Beschäftigte in der Land- und

Forstwirtschaft dar.

Ein festliches Ambiente, Urkunden,

Ehrungsprämien, prominente

Ehrengäste, zahlreiche

Dienstgebervertreter und das

wichtigste, nämlich insgesamt

173 Jubilarinnen und Jubilare

waren bei den vier Ehrungsfeiern

in Lienz, Imst, Hopfgarten

und Innsbruck mit dabei.

Abschließend gilt unser Dank

dem Land Tirol und seinen Vertretern

sowie unseren Sozialpartnern

auf Dienstgeberseite. Die

Zusammenarbeit war hervorragend

und die Unterstützung sicherte

ein breites Leistungsspektrum

für unsere Mitglieder.

Aus Sicht der Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer in der

Tiroler Land- und Forstwirtschaft

erwarten wir für 2020

eine positive Weiterentwicklung

der Einkommenssituation sowie

notwendige Rahmenbedingungen,

um nachhaltige und wichtige

Arbeitsplätze im ländlichen

Raum abzusichern und neu zu

schaffen, getreu nach unserem

Leitspruch:

„Die Landarbeiterkammer Tirol

ist mehr als eine gesetzliche Interessenvertretung.“

Innsbruck, im Mai 2020

Andreas Gleirscher

Präsident

Dr. Günter Mösl

Kammerdirektor

7


Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2019...

NEUWAHLEN IN DEN ORTSGRUPPEN UND BEZIRKEN ABGESCHLOSSEN

In der Zeit vom 9. Oktober bis

zum 29. November 2018 wurden

in den 286 Ortsgruppen die Ortsvertrauensleute

und ihre Stellvertreter

gewählt. In 53 Ortsgruppen

schieden die bisherigen Ortsvertrauensleute

aus ihrer Funktion

aus und wurden neue Ortsvertreter

gewählt.

Die Mitglieder von 233 Ortsgruppen

einigten sich darauf, ihren bisherigen

Ortsvertrauensmann bzw.

ihre bisherige Ortsvertrauensfrau

in dieser Funktion für weitere

sechs Jahre zu bestätigen.

Auch die Ergebnisse dieser Wahlen

zeugen wieder von einer gesunden

Verjüngung des Funktionskaders

auf Ortsebene und ist

somit neuerlich eine Ausgewogenheit

zwischen Kontinuität und

Erneuerung in unserer Interessengemeinschaft

gegeben.

Wir freuen uns, dass die Basis

unserer Organisation – und das

ist eine der wesentlichen Stärken

des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes

– nach den Neuwahlen

auf Ortsebene weiterhin auf festen

Beinen steht.

In der Zeit vom 25. Jänner bis 4.

Februar 2019 trafen sich die Ortsvertrauensleute

aller politischen

Bezirke (Innsbruck-Stadt und

Innsbruck-Land zählen als ein Bezirk)

zur Wahl des jeweiligen Bezirksobmannes

und seines Stellvertreters.

Alle bisher im Amt befindlichen

Bezirksobmänner wurden in ihrer

Funktion bestätigt bzw. wiedergewählt.

Die Wahlen erfolgten alle

einstimmig, was wiederum einen

Beweis für die Geschlossenheit

des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes

darstellt. Zugleich mit

der Wahl des Bezirksobmannes

wurde bei den Bezirkskonferenzen

auch der Obmann-Stellvertreter

gewählt. Hier kam es in den

Bezirken Landeck, Schwaz und

Kufstein zu einer Veränderung.

BUCHPRÄSENTATION - „FRANZ WEBER - WIDERSTAND UND POLITIK“

Am Dienstag, den 26. Februar 2019

wurde im geschichtsträchtigen

Haus in der Wilhelm-Greil-Straße

9 im Landeskulturratssaal das von

Dr. Thomas Albrich verfasste Buch

mit dem Titel „Franz Weber – Widerstand

und Politik“ der Öffentlichkeit

vorgestellt.

Als Herausgeber hat die Landarbeiterkammer

Tirol zu diesem

feierlichen Abend eingeladen und

konnte Präsident Andreas Gleirscher

annähernd 100 Besucherinnen

und Besucher im bis auf dem

letzten Platz gefüllten Saal begrüßen.

Ausgezeichnet wurde die Veranstaltung

durch die Anwesenheit

der zwei Söhne von Franz Weber,

Dr. Manfred und Mag. Bernhard

Weber mit ihren Familien. Unter

den zahlreichen Gästen befanden

sich Soziallandesrätin DI Gabriele

Fischer, der Ehrenobmann der

Landarbeiterkammer Adolf Wildauer,

die Bürgermeisterin der

Heimatgemeinde Webers Mag. a

Johanna Obojes-Rubatscher, der

Kammerdirektor der Landarbeiterkammer

Kärnten HR Dr. Rudolf

Dörflinger sowie der Dekan

der philosophisch-historischen

Fakultät Innsbruck Univ. Prof.

Mag. Dr. Dirk Rupnow. Ein besonderer

Gruß galt auch der ÖVP

Kameradschaft der politisch Verfolgten

und Bekenner für Österreich,

die einerseits durch Landesobmann

Clemens Hornich und

andererseits durch Mathias Denifl,

der als treibende Kraft maßgeblich

zum Gelingen des Buchprojektes

beigetragen hat, vertreten war.

8


Zunächst hob Präsident Gleirscher

hervor, dass es im großen Maße

auf das Lebenswerk des im Jahr

2001 verstorbenen Franz Weber

zurückzuführen ist, wenn die soziale

und wirtschaftliche Lage der

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

in der Land- und Forstwirtschaft

in Tirol ein beachtliches

Niveau erreicht hat. Bereits

im Jahr 1947 trat der aus Oberperfuss

stammende Jurist als erster

Landessekretär in die Dienste des

neugegründeten Land- und Forstarbeiterbundes

ein und wurde

im Jahr 1950 zum ersten Obmann

der Landarbeiterkammer Tirol gewählt,

womit man Weber mit Fug

und Recht als einen der Gründungsväter

der freiwilligen und

gesetzlichen Interessenvertretung

der Land- und Forstarbeiter bezeichnen

kann. Bis zu seinem Ausscheiden

aus dem aktiven Dienst

im Jahr 1981 als leitender Angestellter

der Landarbeiterkammer

Tirol war Hofrat Weber, wie ihn

die meisten nannten, auch politisch

als Abgeordneter im Tiroler

Landtag, im Nationalrat und im

Bundesrat tätig.

Präsident Gleirscher betonte, dass

Weber über seine Mitwirkung im

Widerstand gegen das NS-Regime

kein großes Aufsehen machte und

die Landarbeiterkammer erstmalig

im Jahr 2014 über seine Beteiligung

bei der „Operation Green

Up“ durch einen Zeitungsartikel

bzw. einen Dokumentarfilm über

die Geheimdienstoperation erfuhr.

Dies war der Startschuss für

das Buchprojekt, wobei sich der

Buchautor Dr. Thomas Albrich

dankenswerterweise dazu bereiterklärt

hat, die historischen Hintergründe

zu beleuchten und in

akribischer Kleinarbeit die Leistungen

und das Lebenswerk von

Franz Weber auf Papier zu bringen,

so Präsident Gleirscher abschließend.

Der Autor Ao. Univ. Prof. Dr.

Thomas Albrich, der vor seiner

Pensionierung im vergangenen

Jahr viele Jahre im Institut für

Zeitgeschichte an der Universität

Innsbruck tätig war und zahlreiche

Bücher zum ersten und zweiten

Weltkrieg, zur Zwischen- und

Nachkriegszeit, wie z.B. „Luftkrieg

über der Alpenfestung“ oder „Die

Täter des Judenprogroms 1938 in

Innsbruck“ veröffentlichte, brachte

seine Freude über den Abschluss

eines dreijährigen Projektes

zum Ausdruck und bedankte

sich für die Unterstützung durch

die Familie Weber, die Landarbeiterkammer

Tirol und besonders

bei Mathias Denifl.

Zum Inhalt des Buches:

Der Tag der Buchpräsentation

am 26. Februar wurde nicht zufällig

gewählt, so Albrich, denn

genau am selben Tag vor 74 Jahren

sprangen drei Männer aus geringer

Höhe über dem Sulztaler

Ferner aus einem amerikanischen

Bomber ab. Es sind Agenten des

OSS, einer damals noch jungen

Spezialeinheit für Spionage und

Sabotage der US Army. Einer ist

ein desertierter Wehrmachtsoffizier,

der aus Oberperfuss westlich

von Innsbruck stammt. Die

beiden anderen sind jüdische

Emigranten. Der desertierte

Wehrmachtsoffizier war Leutnant

Franz Weber, später Tiroler Landes-

und Bundespolitiker und

politscher Interessensvertreter

der land- und forstwirtschaftlichen

Dienstnehmer in Tirol. Für

seine Rolle im Zusammenhang

mit der amerikanischen Geheimdienstoperation

„Green Up“ in

den letzten Monaten vor Ende des

zweiten Weltkrieges interessierte

sich bis in die 1980er Jahre praktisch

niemand. Trotzdem hat diese

Geheimdienstoperation im Jahr

1945 entscheidend zur Befreiung

Tirols beigetragen.

Das erste Kapitel widmet sich der

Herkunft von Weber und seiner

Rolle bei der Geheimdienstoperation.

In der Folge zeichnet die

Biografie jedoch ebenso Webers

berufliche Karriere nach 1945,

nachdem ihm selbst diese Zeit

mehr bedeutete, als die Monate als

Agent im Jahr 1945.

Die Gäste der Buchpräsentation

verfolgten gespannt den Ausführungen

des Buchautors und so war

es auch nicht verwunderlich, dass

bei der anschließenden Diskussion

viele Fragen an Dr. Albrich gestellt

wurden.

Bevor Präsident Gleirscher alle

Anwesenden zu einem Bauernbuffet

einlud, bedankte er sich bei

Dr. Thomas Albrich für die Vornahme

der Buchpräsentation mit

einem kleinen Präsent. Abschließend

wurde auch die Gelegenheit

genützt, sich bei der Enkelin von

Franz Weber, Mag. a Nicola Weber,

mit einem kleinen Präsent dafür

zu bedanken, dass sie die gesamten

„Layoutarbeiten“ bewerkstelligt

hat.

9


START DER GARTENBAU-LEHRBAUSTELLE IN INNSBRUCK

Sieben städtische Lehrlinge planen und gestalten ein Stück Grünfläche

Im Gewächshaus und auf den

Freiflächen des städtischen Amtes

für Grünanlagen in der Trientlgasse

13 wurde 2019 eine Lehrbaustelle

eingerichtet. Sieben junge

Menschen absolvieren derzeit dort

eine Lehrausbildung beim Amt für

Grünanlagen. Hier kann man den

Lehrberuf Gartenbau-GärtnerIn

sowie Garten- und GrünflächengestalterIn

mit dem Schwerpunkt

auf LandschaftsgärtnerIn erlernen.

„Sieben Lehrlinge bei den Grünanlagen

ist eine schöne Zahl.

Unsere Zielrichtung ist klar und

eindeutig: Wir wollen noch mehr

Lehrlinge ausbilden als bisher. Als

ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb

haben wir die Qualität, die

junge Generation auf allerhöchstem

Niveau auf ihren zukünftigen

Beruf vorzubereiten. Derzeit stehen

im Stadtmagistrat acht verschiedene

Lehrberufe zur Verfügung,

die den Jugendlichen neue

Perspektiven eröffnen sollen“, betont

Bürgermeister Georg Willi.

Anspruchsvolle Gestaltung

Unter der Aufsicht von Gärtnermeister

und Lehrlingsausbildner

Robert Mair und dem Landschaftsplaner

Ricardo Leuschel, B.

Landschaftsplaner Ricardo Leuschel (l.) und Gärtnermeister Robert Mair (2.v.l.) vom

Amt für Grünanlagen kontrollieren die Arbeitsschritte der Lehrlinge bei der Arbeit an

der Lehrbaustelle.

Eng., vom Amt für Grünanlagen

werden die Lehrlinge in allen Belangen

der Gartenbautechnik und

-gestaltung unterrichtet.

„Mit der Lehrbaustelle für die

Landschaftsgärtnerinnen und

Landschaftsgärtner, die wir jetzt

am Gelände der städtischen Gärtnerei

einrichten, erlernen unsere

Lehrlinge fachgerechten Gartenbau.

Teamwork und Kreativität

ist Voraussetzung für ein gutes

Gelingen dieser anspruchsvollen

Baustelle“, führt Robert Mair aus.

Wesentliche Elemente bei dieser

neun Quadratmeter umfassenden

Lehrbaustelle sind die theoretische

Planung, die Umsetzung von

Grünflächen anhand von Bauplänen,

die richtige Verwendung von

Bäumen und Hecken, wie auch

der fachgerechte Umgang mit Natur-

und Betonsteinen. Sämtliche

Arbeitsabläufe werden von den

beiden Aufsichtspersonen kontrolliert

und dokumentiert. Das

Ergebnis der Lehrbaustelle wird

im Sommer präsentiert.

Landschaftsgärtnerei als Lehrberuf

Die Lehrausbildung Landschaftsgärtnerei

dauert drei Jahre und

Foto: © IKM/R. Kubanda

endet mit einer theoretischen und

praktischen Lehrabschlussprüfung.

Während der Ausbildung

erlernen die Lehrlinge alle notwendigen

Fertigkeiten und Kenntnisse.

Dazu gehören unter anderem

die Pflege und Wartung von

Werkzeugen und Maschinen,

das Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen,

Rasenbau

und Rasenpflege, das Erlernen

von Vermessungsarbeiten und

das Zeichnen von Skizzen und

Plänen wie auch der Umgang mit

unterschiedlichsten Materialien

wie etwa Holz, Stein, Metall und

Kunststoff. Auch der Bau von Wegen,

Mauern und Teichen wird in

diesem Lehrberuf erlernt.

Das Amt für Grünanlagen

133 Hektar öffentliche Flächen

werden von den MitarbeiterInnen

des Amtes für Grünanlagen unter

der Leitung von Ing. Thomas

Klingler betreut. Rund 145 Beschäftigte,

darunter sieben Lehrlinge,

knapp 42 Saisonkräfte, acht

Mitarbeiter aus der Aktion 20.000

und zehn AsylwerberInnen pflegen

und verwalten die Grünflächen.

10


LANDESJAGD PITZTAL WIRD ZU VORZEIGEPROJEKT FÜR

NACHHALTIGE WILDBEWIRTSCHAFTUNG

Thema der kürzlich stattgefundenen

Regierungssitzung war unter

anderem die Landesjagd im

Pitztal. Die Tiroler Landesregierung

hat eine komplette Neukonzeption

der Landesjagd Pitztal

weg von einem reinen Jagdgebiet

hin zu einem Vorzeigeprojekt für

nachhaltige Wildbewirtschaftung

beschlossen. Dafür wurden die

Pachtverträge für die insgesamt

fünf Jagdgebiete um weitere zehn

Jahre verlängert. „Die Landesjagd

wird neu aufgestellt und soll künftig

sowohl als Vorzeigeprojekt für

nachhaltige Wildbewirtschaftung

als auch als Motor für die Entwicklung

des Pitztals fungieren“,

heben LH Günther Platter und der

für Jagdwesen zuständige LHStv

Josef Geisler hervor.

Um gemeinsam mit den Systempartnern

vor Ort touristische und

regionalwirtschaftliche Möglichkeiten

und Potenziale auszuloten

und konkrete Maßnahmen für

das Pitztal zu entwickeln, wurde

bereits ein Beteiligungsprozess in

der Region gestartet, der bis Ende

des Jahres abgeschlossen sein soll.

Organisatorisch hat das Land Tirol

die Weichen ebenfalls gestellt:

Die Jagdverwaltung wird an die

Landwirtschaftliche Lehranstalt

verlegt, die Jagdleitung wird lokal

konzentriert und in die Hände des

langjährigen Bezirksjägermeisters

Nobert Krabacher gelegt.

Zu seinen Aufgaben gehört nicht

nur die Jagdleitung im klassischen

Sinn, sondern auch die Vernetzung

in der Region. Dies beziehe

auch die Kooperation mit dem

Naturpark Kaunergrat mit ein:

„Im Fokus des neuen Konzeptes

steht auch die Zusammenarbeit

mit lokalen Verantwortungsträgern

– insbesondere dem Naturpark

Kaunergrat. In enger Abstimmung

soll es darum gehen,

auch für das Wild Ruhegebiete zu

erhalten – die Jagdverantwortlichen

sind dabei wichtige Partner“,

betont LHStvin Ingrid Felipe.

Zahlreiche Ideen für Landesjagd

Pitztal

Konkrete Ideen gibt es bereits für

die Vermarktung des Wildfleischs

aus dem Pitztal. So soll in Jerzens

ein Zentrum für die Wildbretverarbeitung

entstehen. Auch das

Angebot an Freizeit- und Tourismusaktivitäten

soll mithilfe des

Steinbockzentrums und des Naturparks

Kaunergrat weiter ausgebaut

werden. Hier reichen die Vorschläge

von Wildtierführungen bis

zu Fotowochen. Bereits jetzt dient

die Landesjagd als Schauplatz für

wildökologische Forschung und

jagdliche Ausbildung. Auch dieser

Bereich soll ausgebaut werden.

Landesobmann Gleirscher begrüßt

die Entscheidung der Landesregierung,

weil damit auch

wichtige Arbeitsplätze für Berufsjäger

im ländlichen Raum erhalten

bleiben.

VOLLVERSAMMLUNG TAGTE IN FÜGEN

Traditionellerweise findet die

Frühjahrsvollversammlung der

Landarbeiterkammer außerhalb

von Innsbruck statt. Nachdem im

vergangenen Jahr die LLA Imst als

Versammlungsort gewählt wurde,

hat man sich in diesem Jahr dazu

entschlossen, die Vollversammlung

in der Holzerlebniswelt „FeuerWerk“

in Fügen abzuhalten.

Deshalb wurde am 17. Mai bereits

am Vormittag im Seminarraum

der „Sichtbar“ eine Vorstandssitzung

abgehalten und dabei wichtige

Themen behandelt und Beschlüsse

gefasst.

Um 12:00 Uhr konnte Präsident

Gleirscher sodann alle Kammerrätinnen

und Kammerräte der Vollversammlung

zu einem gemeinsamen

Mittagessen begrüßen, wobei

seitens der Aufsichtsbehörde beim

Amt der Tiroler Landesregierung

Mag. Gerhard Wagenhofer anwesend

war.

Hauptthema der im Anschluss

stattgefundenen Vollversammlung

war die Jahresrechnung 2018

der Landarbeiterkammer Tirol

einschließlich des Berichtes des

Kontrollausschusses.

Dabei konnte Kammerdirektor

Dr. Mösl einen positiven Jahresabschluss

präsentieren und auch der

Vorsitzende des Kontrollausschusses

berichtete darüber, dass die

vorliegende Jahresrechnung rechnerisch

und sachlich in Ordnung

11


ist. Über eine entsprechende Empfehlung

des Kontrollausschusses

wurde der Rechnungsabschluss

2018 einstimmig von der Vollversammlung

der Landarbeiterkammer

beschlossen.

Der positive Rechnungsabschluss

war umso erfreulicher, als es der

Landarbeiterkammer trotzdem

gelungen ist, die Fördermittelvergabe

im Jahr 2018 an die Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer

in der Land- und Forstwirtschaft

bei den Zuschüssen im Vergleich

zum Vorjahr um mehr als 25 %

und bei den zinsenlosen Darlehen

um mehr als 6 % zu steigern.

Thema der Vollversammlung war

auch eine notwendige Satzungsänderung,

welche einstimmig beschlossen

wurde.

Im Anschluss an die Vollversammlung

besichtigten die Mitglieder

der Vollversammlung in

einer rund 60-minütigen Führung

das Biomasse-Heizkraftwerk der

Firma Binderholz und erhielten

dabei faszinierende Einblicke und

Wissenswertes über die Geschichte

des Holzes und die Ökostromund

Pelletsproduktion. Den Teilnehmern

eröffnete sich auf der

Aussichtsplattform in 16 Metern

Höhe ein herrlicher 360-Grad-Panoramablick

auf das Werksgelände

und die Zillertaler Bergwelt.

Der Familienbetrieb, der im Jahr

1950 in Fügen gegründet wurde,

beschäftigt mittlerweile an 12

Standorten rund 2.500 Mitarbeiter

und werden bspw. in Fügen pro

Jahr annähernd 1 Mio. Festmeter

Holz verschnitten.

Ein ereignisreicher und für uns

alle interessanter Tag ging somit

zu Ende und bedankt sich Präsident

Gleirscher herzlich für die

Mitarbeit, die rege Diskussion und

beim Team der „Sichtbar“ in Fügen

für die gute Bewirtung.

NEUE LANDARBEITSORDNUNG IM TIROLER LANDTAG BESCHLOSSEN

Am 8. Mai 2019 wurde eine umfangreiche

Novelle zur Landarbeitsordnung

im Tiroler Landtag

beschlossen, die zahlreiche Neuerungen

und Verbesserungen

für die Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmer in der heimischen

Land- und Forstwirtschaft mit

sich bringt. Präsident Gleirscher

und Kammerdirektor Dr. Mösl

waren bei der Landtagssitzung

persönlich zugegen und sprachen

sich sämtliche im Landtag vertretene

Parteien in der Debatte für

die vorgeschlagenen Änderungen

und die Notwendigkeit einer

eigenständigen Landarbeitsordnung

aus.

Die Landarbeitsordnung wurde

mittlerweile schon verlautbart

und wurde somit endgültig sichergestellt,

dass bspw. künftig nicht

mehr die Lehrlinge selbst, sondern

die Lehrbetriebe die Kosten für

die Unterbringung und Verpflegung

der Lehrlinge während des

Berufsschulaufenthaltes übernehmen

müssen.

Bisher hatten Lehrlinge in der

Land- und Forstwirtschaft ihre

Internatskosten selbst zu bezahlen

bzw. wurden sie ihnen in vielen

Fällen vom Dienstgeber von

ihrer Lehrlingsentschädigung abgezogen.

Nach der nunmehrigen

Novelle zur Landarbeitsordnung

haben nun die Lehrbetriebe, die,

12


während des Berufsschulbesuches

ihrer Lehrlinge, entstehenden

Kosten zu tragen.

Die neue Regelung beinhaltet aber

auch, dass land- und forstwirtschaftliche

Lehrlinge rückwirkend

für den Zeitraum vom 1. Jänner

2018 bis zum Inkrafttreten der

Landarbeitsordnung den Ersatz

der von ihnen geleisteten Internatskosten

beantragen können,

soweit die Kosten nicht ohnehin

vom Ausbildungsbetrieb getragen

wurden. Dafür genügt es, einen

Antrag bei der zuständigen

land- und forstwirtschaftlichen

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle

zu stellen. In Tirol ist dafür

Frau Helga Larcher zuständig.

Nachdem die Mittel für den Kostenersatz

aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds

stammen, bringt diese

Neuregelung keine Mehrbelastung

für die Lehrbetriebe.

Ein zentrales Anliegen der Landarbeiterkammer

war es, die Arbeitszeit-Höchstgrenzen

in der

Land- und Forstwirtschaft klar

festzulegen. Dies wurde jetzt umgesetzt

und beträgt die wöchentliche

Höchstarbeitszeit wie bisher

52 Stunden und kann nur während

der Arbeitsspitzen auf 60 Stunden

(12 Stunden täglich) ausgedehnt

werden. In einem Zeitraum

von vier Monaten dürfen durchschnittlich

jedoch 48 Wochenarbeitsstunden

nicht überschritten

werden. Grundsätzlich hat sich

auch mit der Novelle an der Normalarbeitszeit

nichts geändert,

womit auch weiterhin Überstundenzuschläge

zu bezahlen sind.

Es ist auch erfreulich, dass eine

seit vielen Jahren von der Dienstnehmerseite

geforderte Ruhepausenregelung

beschlossen wurde.

Diese macht es zukünftig möglich,

die Mittagspause auf eine halbe

Stunde zu verkürzen, nachdem

bisher mindestens eine Stunde

verpflichtend vorgeschrieben war.

Da in der Landarbeitsordnung

der Karfreitag für evangelische

Dienstnehmer bisher nicht als

Feiertag verankert war, stellt auch

die Neuregelung in Bezug auf den

persönlichen Feiertag eine Besserstellung

gegenüber der bisherigen

Regelung dar.

Die Novellen runden Verbesserungen

in Bezug auf die Wochenendruhe,

die Ersatzruhe sowie

Anpassungen bei der Familienhospizkarenz

und die Schaffung

einer Wiedereingliederungsteilzeit

ab.

In der Gesamtbetrachtung ist die

Novelle zur Landarbeitsordnung

als Ergebnis einer Einigung zwischen

allen beteiligten Sozialpartnern

als ein wichtiger Schritt in

die Zukunft des Landarbeitsrechts

zu werten. Wir werden daher in

den folgenden Ausgaben über die

einzelnen Bestimmungen im Detail

informieren.

JUNGE GÄRTNERINNEN UND GÄRTNER ZEIGTEN IHR KÖNNEN

23 Gärtnerlehrlinge im dritten Lehrjahr stellten sich am 2. Juli 2019 im Hofgarten Innsbruck

dem Lehrlingswettbewerb der Tiroler und Vorarlberger Junggärtner.

ler Junggärtner beim Lehrlingswettbewerb

im Innsbrucker Hofgarten.

Von der Kultivierung von

Pflanzen über Gartengestaltung

bis hin zum Gestalten von floristisch-kreativen

Blumenarrangements

reichte der praktische und

theoretische Hürdenlauf, den alle

TeilnehmerInnen zu bewältigen

hatten.

15 Tiroler und 8 Vorarlberger

Lehrlinge nahmen am Lehrlingswettbewerb

in Innsbruck teil. Dabei

galt es, verschiedenste Aufgabenstellungen

zu bewältigen und

sowohl mit theoretischem Wissen

als auch praktischen Fähigkeiten

zu überzeugen. Die jeweils drei

Besten aus den beiden teilnehmenden

Bundesländern nehmen

im September am Bundeswettbewerb

in Tulln (Niederösterreich)

teil.

Mit Können und Fachwissen

glänzten die teilnehmenden Tiro-

Nach drei intensiven Lehrjahren

galt es, das im Ausbildungsbetrieb

und an der Fachberufsschule für

Gartenbau in Rotholz erworbene

Wissen abzurufen und die Jury zu

überzeugen. Doch auch nach dem

Wettbewerb unterstützt der Verein

die jungen Gärtnerinnen und

Gärtner weiter: „Wir stehen natürlich

mit Rat und Tat bei der Vorbereitung

auf die Facharbeiterprüfung

zur Seite“, so Lukas Fröschl,

13


Obmann der Junggärtner.

Siegerinnen und Sieger

Beim diesjährigen Lehrlingswettbewerb

konnte sich für Tirol Silberberger

Magdalena (LLA Rotholz)

den Sieg holen. Platz zwei

ging an Rieder Stefanie (Wagermaier,

Brixen im Thale), Platz

drei an Schnieder Florian (LLA

Rotholz).

Da aufgrund der Altersgrenze von

23 Jahren die Erstplatzierte nicht

am Bundeswettbewerb teilnehmen

kann, rückt die Viertplatzierte

Maier Gabriela (Hödnerhof,

Ebbs) nach. Die Altersgrenze

wurde im Hinblick auf den Europäischen

Lehrlingswettbewerb

angepasst. So kann garantiert werden,

dass die Bundessieger auch

dort teilnehmen können, wo die

Grenze dann das vollendete 25.

Lebensjahr ist.

Wettbewerbsbereiche

Der Lehrlingswettbewerb stellt

hohe Anforderungen an alle TeilnehmerInnen.

Dabei wird eine

Top-Leistung in allen vier Bereichen

erwartet.

- Erkennungsstraße: Überprüfung

des Wissensstandes anhand

einer Auswahl von 50 Topf- und

Schnittpflanzen sowie verschiedener

Gehölze, verschiedenen Beetund

Balkonpflanzen, Kräuter- und

Gemüsepflanzen, Düngerformen,

Substrate, usw.

- Fertigkeitenstraße: Handwerkliches

Geschick bei Montage- und

Vermehrungsarbeiten sowie Dekorationen

- Praktischer Teil: Neben der

Aussaat, dem Setzen von Gemüsejungpflanzen

und dem Binden eines

Blumenstraußes müssen auch

Flächen vermessen und berechnet

werden. Das sind die Fertigkeiten,

die später im Alltag den hohen

Ansprüchen der Kunden gerecht

werden müssen

- Theoretischer Teil: 125 Fragen

müssen schriftlich beantwortet

werden.

ABSCHLUSSFAHRT DER KAMMERVERSAMMLUNG NACH ROM

„Ich danke euch für euren Einsatz

als Funktionäre, den ihr während

der letzten Funktionsperiode für

die Landarbeiterkammer und somit

für alle land- und forstwirtschaftlichen

Lehrlinge, Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer

sowie Pensionisten erbracht habt“,

spendete Präsident Andreas Gleirscher

bei der Reise nach Rom den

Kammerrätinnen und Kammerräten

großes Lob. Die viertägige

Fahrt in die ewige Stadt Rom soll

ein kleines Dankeschön für den

großen Einsatz und die ehrenamtliche

Tätigkeit sein.

Nachdem die Funktionsperiode

im Frühjahr 2021 endet und im

Jahr 2020 wiederum der Ortsvertrauensleuteausflug

stattfindet, hat

man sich dazu entschlossen, die

traditionelle Abschlussfahrt bereits

in diesem Jahr anzutreten.

Die Stimmung unter den Teilnehmern

war ausgezeichnet und das

herrliche Wetter trug ebenfalls

dazu bei, dass es für alle ein beeindruckendes

Erlebnis war.

LEHRLINGSEHRUNG

Nachhaltigkeitsministerin Maria

Patek hat die besten Lehrlinge

Österreichs im Bereich der Landund

Forstwirtschaft ausgezeichnet:

„Ich freue mich, so engagierte

junge Menschen auszeichnen

zu dürfen. Mit der Entscheidung,

eine land- und forstwirtschaftliche

Lehre zu machen, haben sie

sich für einen innovativen und

nachhaltigen Bildungs- und Karriereweg

entschieden. Sie sind ein

gutes Beispiel für die Botschaft

unserer neuen Kampagne ‚Nachhaltig

bilden – Zukunft gestalten‘.

Ein modernes, breit gefächertes

Bildungsangebot ist das Fundament

für die zukunftsorientierte

Entwicklung des ländlichen

Raums. Lehre in der Land- und

Forstwirtschaft hat Zukunft.“

Auch der Vorsitzende des Österreichischen

Landarbeiterkammertages,

Andreas Freistetter, unterstrich

die Bedeutung des land- und

forstwirtschaftlichen Bildungssystems

für den ländlichen Raum:

„Die Lehrlinge beweisen großes

Engagement. Mit ihrer Arbeit haben

sie ein spannendes Berufsfeld

gewählt, welches vom Boden- bis

zum Neusiedlersee einen wichtigen

Eckpfeiler für lebendige Regionen

bildet. Ein besonderer Dank

gilt dem Bundesministerium für

Nachhaltigkeit und Tourismus

für die Unterstützung und gute

Zusammenarbeit sowie auch den

Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben.“

Karriere in der Land- und Forstwirtschaft

Insgesamt haben 48 Lehrlinge in

sieben Lehrberufen ihre Facharbeiterprüfung

im Jahr 2019 mit

14


ausgezeichnetem Erfolg bestanden.

Im Jahr 2018 haben 6.059

Personen über verschiedene Wege

einen Facharbeiterabschluss in einem

der 15 agrarischen Lehrberufe

erlangt. Davon werden derzeit

jährlich rund 770 Lehrlinge gezählt,

die eine mehrjährige Lehrund

Ausbildungszeit absolvieren

(drei Jahre Lehrzeit in Fremdoder

Heimbetrieben).

Nachhaltig bilden – Zukunft gestalten

Die neue Kampagne „Nachhaltig

bilden – Zukunft gestalten“

präsentiert die Vielfalt der landund

forstwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten

und stellt

insbesondere die umfangreichen

Angebote der Schulen des BMNT

in den Mittelpunkt. Ziel ist es,

möglichst viele Jugendliche für

eine Karriere in diesem Bereich zu

begeistern.

Dabei wird besonders darauf geachtet,

die Geschlechterverhältnisse

weiter auszugleichen – also mehr

Mädchen für technische Schulzweige

und mehr Burschen für „eher

weiblich dominierte“ Zweige wie

Ernährung zu gewinnen.

LANDARBEITEREHRUNGEN 2019

Auch im Jahr 2019 fanden wieder

Ehrungsfeiern als Anerkennung

für langjährige Beschäftigte in der

Land- und Forstwirtschaft statt.

Festliches Ambiente, Urkunden,

Ehrungsprämien, prominente Ehrengäste,

zahlreiche Dienstgebervertreter

und das Wichtigste - 173

Jubilarinnen und Jubilare.

Diese Zutaten machten die vier

Ehrungsfeiern in Lienz, Imst,

Hopfgarten und Innsbruck einmal

mehr zu einem besonderen Tag

für alle Beteiligten.

„Langjährige Berufstreue und Loyalität

von Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmern verdienen

höchste Wertschätzung“ so brachte

es Präsident Gleirscher im Rahmen

der Ehrungsfeiern auf den

Punkt.

Ihren Dank brachten auch zahlreich

anwesende Ehrengäste, angeführt

von Landesrat HR Johannes

Tratter, NR Hermann Gahr und

weiteren Landtagsabgeordneten

sowie Spitzenfunktionäre aus der

Landwirtschaft zum Ausdruck.

Veranstalter und Gratulanten waren

auch 2019 wieder die Landwirtschaftskammer

Tirol und die

Landarbeiterkammer Tirol gemeinsam.

Die Landarbeiterkammer

wickelte die Formalitäten für

die Ehrungsfeiern in gewohnter

Weise ab und kümmerte sich darum,

dass den Jubilarinnen und

Jubilaren neben einer Anstecknadel

und einem Diplom auch eine

kleine Treueprämie überreicht

werden konnte.

Jede Jubilarin/jeder Jubilar erhielt

von Kammerpräsident Andreas

Gleirscher und den jeweils höchst

anwesenden Vertretern aus Politik

bzw. landwirtschaftlicher Interessenvertretung

ein Ehrendiplom,

eine Anstecknadel mit dem Tiroler

Adler und eine Geldprämie,

abgestuft nach der zurückgelegten

Dienstzeit in der Höhe von

- € 75,00 (für 10-jährige Dienstzeit

im selben Betrieb),

- € 175,00 (für 25-jährige Dienstzeit),

- € 275,00 (für 35-jährige Dienstzeit)

bzw. € 450,00 (für 45-jährige Dienstzeit)

überreicht.

Die Hausmusik „Familie Runggatscher“

konnte sich mit ihren stimmungsvollen

Melodien in die Herzen

der Anwesenden spielen. Dies

gelang auch dem „Villgrater-Duo“

bei der Ehrung in Lienz.

15


II.

ORGANE DER LANDARBEITERKAMMER

PRÄSIDENT

VIZEPRÄSIDENT

Andreas Gleirscher

Zuchtwart, Neustift

Josef Stock

Wildmeister, Achenkirch

KAMMERVORSTAND

Präsident Andreas Gleirscher, Zuchtwart, Neustift

Vizepräsident Josef Stock, Wildmeister, Achenkirch

Kammerrätin Veronika Stafler, Lagerhausangestellte, Innsbruck

Kammerrat Martin Ennemoser, Gutsarbeiter/Imkermeister, Roppen

Kammerrat Franz Prantl, Gärtnerfacharbeiter, Lienz

Kammerdirektor Dr. Günter Mösl, Navis

16


KONTROLLAUSSCHUSS

KR Ing. Helmut Lang KR Philipp Jäger KR Gustav Hacket

VOLLVERSAMMLUNG

MITGLIEDER:

Andreas Gleirscher

Zuchtwart - Neustift

Josef Stock

Wildmeister - Achenkirch

Veronika Stafler

Lagerhausangestellte - Innsbruck

Martin Ennemoser

Gutsarbeiter/Imkermeister - Roppen

Franz Prantl

Gärtnerfacharbeiter - Lienz

Florian Perle

Waldaufseher - Häselgehr

Ing. Helmut Lang

Förster - Pettnau

Regina Embacher

Genossenschaftsangestellte - Hopfgarten

Dipl.-Päd.Ing. Anna Kerber

Kammerangestellte - Lermoos

Markus Koller

Gutsangestellter - Breitenbach

Manfred Mair

Gärtnerfacharbeiter - Vals

Philipp Jäger

Forstfacharbeiter - Strengen

Gustav Hacket

Landwirtschaftlicher Verwalter - Kematen

Johannes Mark

Güterwegbauarbeiter - Pfunds

ERSATZMITGLIEDER:

Josef Kuhn

Lagerhausangestellter - Weissenbach

Rita Huter

Forstgartenarbeiterin - Kals

Hubert Pfandl

MR-Angestellter - Brixlegg

Hubert Hauser

Landarbeiter - Schlitters

Susanne Schöpf

Gärtnermeisterin - Karrösten

Paul Landmann

Waldaufseher - Oberndorf

Maria Nachtschatten

Laborantin - Bruck a.Z.

Hansjörg Ragg

Berufsjäger - Biberwier

Markus Mayr

Forstfacharbeiter - Buch

Hubert Rendl

Käsermeister - Reith i.A.

Ferdinand Beer

Genossenschaftsangestellter - Stanz

Ing. Ephräm Unterberger

Förster - Gnadenwald

Maria Straganz

MR-Angestellte - St.Johann im Walde

17


BEZIRKSKAMMERVERTRETER

Bezirk: Vertreter: Stellvertreter:

Imst: KR Martin Ennemoser Albin Prantl

Imkermeister, Gutsarbeiter, Roppen

Lagerhausangest., Tarrenz

Innsbruck: KR Ing. Helmut Lang Michael Ruech

Förster, Pettnau

Gärtnermeister, Innsbruck

Kitzbühel: Richard Soder Franz Krall

Waldaufseher, St. Ulrich a.P.

Waldaufseher, Brixen i.Th.

Kufstein: Anton Schellhorn KR Markus Koller

Zuchtwart, Reith i.A.

Gutsangestellter, Breitenbach

Landeck: KR Johannes Mark Stefan Mair

Güterwegbauarbeiter, Pfunds

Waldaufseher, Faggen

Lienz: Josef Altenweisl EKR Maria Straganz

Forstarbeiter, Obertilliach

Maschinenring-Angestellte,

St. Johann i.W.

Reutte: Thomas Tschiderer EKR Josef Kuhn

Revierjäger i. R., Weißenbach

Lagerhausangestellter, Weißenbach

Schwaz: Heinrich Moser Johann Rahm

Waldaufseher, Maurach

Waldaufseher, Schwendau

18


III.

ANGESTELLTE DER LANDARBEITERKAMMER

Dr. Günter Mösl

Kammerdirektor

Mitwirkung bei der Regelung von Dienstverhältnissen

und Abschluss von Kollektivverträgen; Stellungnahmen

zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Redaktion

und Gestaltung des Mitteilungsblattes; Interessenpolitik,

Kommunikation und Bildungsangelegenheiten

Elisabeth Fitsch

Sekretariat Kammerdirektion

Homepagebetreuung, grafische Gestaltung

Mitteilungsblatt, Tätigkeitsbericht

Mag. Johannes Schwaighofer

Rechtsreferent

Beratung und Information in arbeits-, sozialund

steuerrechtlichen Angelegenheiten,

Vertretung beim Arbeits- und Sozialgericht,

Kollektivverträge

Katharina Wegscheider

Sachbearbeiterin Förderungsabteilung

Abwicklung Landarbeiterkammer-Ehrungen,

Lehr- und Lernbeihilfen

Ing. Andreas Kirchmair, ABL

Förderungsreferent

Beratung und Information im Bereich Förderung,

Landarbeiter-Wohnungsbau und

sonstiges Förderungswesen

Brigitte Redolfi

Buchhaltung

Finanzbuchhaltung

Mithilfe Förderungsabteilung

19


IV.

DIE ORGANE - NEUBESETZUNGEN UND ÄNDERUNGEN

In den Organen der Landarbeiterkammer, den Bezirkslandwirtschaftskammern sowie anderer Kollegialorgane,

in denen die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vertreten sind, wurden folgende Neubesetzungen

und Änderungen vorgenommen:

Als Mitglieder wurden in den Vorstand des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes entsendet:

Mitglieder:

Susanne Schöpf

wh. Siedlung 39, 6463 Karrösten

Andreas Deutschmann

wh. Brennwald 330 , 6374 Wenns

Als Laienrichter für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden entsendet:

Mitglieder:

Vizepräsident WM Josef Stock

wh. Nr. 121a, 6215 Achenkirch

Ing. Andreas Kirchmair

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Mag. Johannes Schwaighofer

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

BRV Andreas Deutschmann

wh. Brennwald 330 , 6374 Wenns

KR Ing. Helmut Lang

wh. Leitenweg 12, 6408 Pettnau

Dr. Günter Mösl

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Ersatzmitglieder:

Ing. Manuel Pichler

wh. Achenweg 47/6, 6365 Kirchberg i.T.

BO Anton Schellhorn

wh. Neudorf 30b, 6235 Reith i.A.

KR Martin Ennemoser

wh. Mairhof 18, 6426 Roppen

KR Veronika Stafler

wh. Daxgasse 13, 6020 Innsbruck

KR Manfred Mair

wh. Schmiedanger 4, 6154 Vals

Katharina Wegscheider

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Als Ersatzdelegierte wurden in die Vollversammlung des Österreichischen Landarbeiterkammertages

entsendet:

Franz Prantl

wh. Bürgerau 14, 9900 Lienz

Florian Perle

Nr. 190, 6651 Häselgehr

Markus Koller

wh. Ramsau 123, 6252 Breitenbach a.I.

20


V.

VON DER ARBEIT DER LANDARBEITERKAMMER

2019 fanden insgesamt zwei Vollversammlungen in der XII. Funktionsperiode statt:

die 10. Vollversammlung, am 17. Mai 2019, im „FeuerWerk“ in Fügen;

die 11. Vollversammlung, am 9. Dezember 2019 in Innsbruck.

Folgende Themen wurden in den Vollversammlungen behandelt:

1. TÄTIGKEITEN DER ORGANE

- Jahresrechnung der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2018 einschließlich Bericht des

Kontrollausschusses;

- Voranschlag der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2020;

- Beratung und Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Taggeldregelung gem.

§ 17 Abs. 1 lit c. der Satzung;

- Bildungstage am Grillhof;

- Berichte;

- Allfälliges.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt fünf Sitzungen des Kammervorstandes statt und zwar am 01. März, 17.

Mai, 02. August, 18. Oktober und am 12. Dezember 2019.

Beratungspunkte waren unter anderem:

- Beratung über Richtlinien für das Land- und Forstarbeiterhilfswerk;

- Anträge an das Land- und Forstarbeiterhilfswerk;

- Beratung über die Lehrfahrt 2019;

- Beratung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Taggeldregelung gem. § 17 Abs. 1 lit c. der

Satzung;

- Bildungstage am Grillhof;

- Beratung über Verwaltungsgemeinkostenbeitrag laut „Landesvertrag“;

- Zuwendungen;

- Nominierungen;

- Jahresrechnung der Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2018 einschließlich Bericht des

Kontrollausschusses;

- Voranschlag für die Landarbeiterkammer Tirol für das Jahr 2020;

- Personalien;

- Berichte;

- Allfälliges.

Nicht unerwähnt soll die Tätigkeit der Dienstnehmervertreter im Ausschuss der land- und forstwirtschaftlichen

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bleiben.

21


2. AUFZEICHNUNGEN DER BÜROS

Genaue Aufzeichnungen über den Parteien- und

Schriftverkehr werden bei der Landarbeiterkammer

nicht geführt. In Anbetracht der schriftlichen Akten,

der persönlichen Vorsprachen im Büro und bei

den Sprechtagen und der Anfragen über Telefon und

E-Mail, kann festgehalten werden, dass sich der Parteien-

und Schriftverkehr im Vergleich zum Vorjahr

durchaus gesteigert hat.

In der Buchhaltung waren neben der Besorgung der

Kammerbuchhaltung im engeren Sinne für die Empfänger

von Förderungsmitteln 293 Darlehenskonten

zu führen. Die Zahl der Journalzeilen für die verschiedenen

Buchhaltungen betrug insgesamt 11.904.

3. BEFASSUNG MIT GESETZES- UND VERORDNUNGSENTWÜRFEN

Im Berichtsjahr gingen der Landarbeiterkammer

wieder zahlreiche Entwürfe zu Bundesgesetzen bzw.

Verordnungen des Bundes und Entwürfe zu Landesgesetzen

bzw. Verordnungen des Landes zu.

Schon rein personell war der Landarbeiterkammer

eine eingehende Prüfung aller Gesetzes- und Verordnungsentwürfe

nicht möglich. Sofern aber der kammerzugehörige

Personenkreis unmittelbar betroffen

war, beschäftigte sich die Landarbeiterkammer mit

dem betreffenden Entwurf eingehend und gab zur

Wahrung der Interessen der Kammerzugehörigen

eine Stellungnahme ab.

4. KOLLEKTIVVERTRAGSWESEN

Im Jahr 2019 wurden für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft Tirols 17 neue Kollektivverträge abgeschlossen.

22


Kollektivvertragspartner auf der Dienstnehmerseite waren:

a)der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund bei

folgenden Kollektivverträgen:

• für Arbeiter in landwirtschaftlichen Genossenschaften

und deren Verbänden;

• für die Arbeiter der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H.

in Tirol;

• für die Arbeiter der MR-Service Tirol;

• für Dienstnehmer in Käsereibetrieben Tirols;

• für Dienstnehmer bei agrartechnischen Maßnahmen;

• für Dienstnehmer in Obst- und Gemüsebaubetrieben

Tirols

c)der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft

Agrar-Nahrung-Genuss, beim Kollektivvertrag

• für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben

der Österreichischen Bundesforste AG;

d)die Gewerkschaft der Privatangestellten bzw.

des öffentlichen Dienstes bei den zwei Kollektivverträgen:

b)der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund gemeinsam

mit der Landarbeiterkammer Tirol:

• für Forstarbeiter, soweit sie nicht in Betrieben der

Österreichischen Bundesforste AG beschäftigt sind;

• für Forstgartenarbeiter;

• für die Landarbeiter Tirols;

• für Dienstnehmer in den Gartenbaubetrieben

Tirols

• für ab 1. Jänner 1997 in ein Dienstverhältnis zu der

ÖBf AG eingetretene Angestellte (bzw. für Migranten);

• für die Angestellten bei der Österreichischen Bundesforste

AG;

e)die Landarbeiterkammer Tirol bei folgenden

Kollektivverträgen:

• für die Angestellten in landwirtschaftlichen Genossenschaften

und deren Verbänden;

• für die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H.

in Tirol

• für die Berufsjäger Tirols;

• für die Waldaufseher Tirols;

• für die Gutsangestellten Tirols.

23


5. ARBEITSRECHT

Die arbeitnehmerfreundlichsten Bestimmungen im

Gesetz oder Kollektivvertrag nützen wenig, wenn ihnen

im Einzelfall nicht zum Durchbruch verholfen

wird. Die arbeitsrechtliche Intervention stellt daher

eine Kernaufgabe der Landarbeiterkammer dar.

Im Jahr 2019 musste die Landarbeiterkammer in 83

Fällen im Auftrag der Mitglieder arbeitsrechtlich intervenieren.

Aus den Vorjahren waren keine Klagen

und 35 Fälle offen. Zu Jahresende waren 93 Fälle abgeschlossen,

womit am Ende des Berichtsjahres noch 25

Arbeitsrechtssachen offen waren.

Durch Anerkenntnisse oder außergerichtliche Vergleiche

konnte an Lohn- und Gehaltszahlungen ein Betrag

in Höhe von 162.759,95 EUR für die Mitglieder

hereingebracht werden. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts

kann in Summe jedoch ein Betrag in Höhe von

253.556,43 EUR für die von der Landarbeiterkammer

vertretenen Mitglieder ins Treffen geführt werden. Diese

ergeben sich aufgrund richtiggestellter Berechnungen

zur Abfertigung oder zur korrekten Urlaubs-, Überstunden-

bzw. Zeitausgleichsberechnung oder Einstufung in

der jeweiligen Gehaltstabelle, welche ohne Intervention

der Landarbeiterkammer nicht geschehen wäre.

Ungezählt bleiben die vielen Beratungsgespräche, sei

es gegenüber Mitgliedern, Steuerberatern oder Arbeitgebern,

welche selbstverständlich dazu führen,

dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein

vermieden werden.

In Relation zur Mitgliederzahl stach im Berichtsjahr

die Berufsgruppe der Berufsjäger bzw. Jagdaufseher

hervor, welche sich arbeitsrechtlich in einem besonderen

Spannungsfeld befindet. Leider geht es oft um

die Beendigung des Dienstverhältnisses, wobei Interventionen

in Hinblick auf die Beendigung des Dienstverhältnisses

durch alle Berufsgruppen hinweg im Berichtsjahr

zunahmen.

6. SOZIALVERSICHERUNG

Wie im Arbeitsrecht umfasste die Arbeit der Landarbeiterkammer

auf dem Gebiet des Sozialrechts zu

einem großen Teil die unbürokratische und schnelle

Auskunft in allen Fragen und Sparten der Sozialversicherung.

Besonders oft wurde die Antragstellung zur vorzeitigen

Feststellung des Pensionsstichtages, wie z.B. für

die Schwerarbeitspension und Hacklerregelung in

Anspruch genommen. In letzter Konsequenz wurden

schließlich zahlreiche Pensionsanträge gestellt, welches

mit der Einholung der erforderlichen Unterlagen

und somit der Betreuung des Pensionswerbers bis

zur Zuerkennung der Pension und allenfalls darüber

hinaus einhergeht.

Weiters mussten Bescheide überprüft, Auskünfte

bezüglich Pensionshöhe erteilt und an einigen Fällen

auch Interventionen bei ausländischen Versicherungsträger

vorgenommen werden. Wie schon in den

Vorjahren verstärkte sich der Trend hinsichtlich von

Verfahren zu Beitragsnachentrichtung für bis dato

bestehende Lücken im Versicherungsverlauf, vor allem

in der Jugend einiger Versicherter.

In Summe wurden 2019 91 Sozialrechtsakten neu

angelegt, wobei noch 47 Sozialrechtssachen, darüber

hinaus 10 Sozialrechtsklagen offen waren. Bis zum

Ende des Berichtsjahres konnten 9 Klagen und 85

Sozialrechtssachen erledigt werden, sodass am Ende

noch 53 Sozialrechtsakten und 8 Klagen offen waren.

Von den 9 erledigten Klagen waren 2 gegen die AUVA

und die übrigen gegen die Pensionsversicherungsanstalt

geführt. Die beiden gegen die AUVA und 2 gegen

die PVA geführten Klagen mussten zurückgenommen

werden. Eine Klage gegen die PVA wurde durch Urteil

abgewiesen, allerdings wurden 1 Verfahren durch

Anerkenntnis und 3 weitere Klagen durch Urteil im

Sinne einer vollständigen Klagsstattgebung positiv erledigt.

Ein durch Urteil gewonnenes Verfahren wurde

nach sechs Jahren und im dritten Rechtsgang (zweimal

Berufung gewonnen) endlich abgeschlossen.

24


Wie erstmals im Vorjahr wird der Erfolg der Landarbeiterkammer

auch auf dem Gebiet der Sozialversicherung

mit einem Geldwert angegeben. Dazu

werden ausschließlich strittige bzw. ungewisse Sozialrechtssachen

mit dem einmaligen Erfolg bzw.

Dreijahresbeträgen bei Dauerleistungen angegeben.

Aufgrund sozialgerichtlicher Intervention konnten

93.695,25 EUR und aufgrund der übrigen Leistungen

der Landarbeiterkammer auf dem Gebiet des Sozialrechts

weitere 269.522,40 EUR ins Treffen geführt

werden.

7. STEUERRECHT, KONSUMENTENSCHUTZ UND ÜBRIGE RECHTS-

ANGELEGENHEITEN

Wie schon im Vorjahr wurden jene Akten, welche eine

Intervention der Landarbeiterkammer erforderten und

nicht den Rechtsgebieten des Arbeits- und Sozialrechtes

zuzuordnen sind, in einer eigenen Ablage geführt. Darunter

fallen die Rechtsgebiete des Steuer- und Finanzrechts,

des Verwaltungsrechts, des Konsumentenschutzes

und vor allem auch des Erbrechts, bei denen Arbeit

anfiel bzw. umfassender Schriftverkehr vorlag. Aus dem

Vorjahr waren 4 Fälle offen und im Berichtsjahr kamen

3 neue Rechtssachen hinzu. Im Laufe der Jahres konnten

alle 7 Akten erledigt werden, weswegen zum Jahresende

kein Fall dieser Kategorie mehr offen war.

8. PRESSE, HOMEPAGE, VERSAMMLUNGEN, SPRECHTAGE

d) an wichtige Fälligkeitstermine, wie beispielsweise

für die Landarbeiterehrung, die Arbeitnehmerveranlagung,

die Brennmittelaktion für Pensionisten sowie

die Sonderzahlungen erinnert;

e) auf Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere von der

Rezeptgebühr, der Rundfunk, Fernseh- und Telefongrundgebühr

aufmerksam gemacht;

f) über die Tätigkeit der Landarbeiterkammer informiert

und mit den Aufgaben und Zielsetzungen des

Österreichischen Landarbeiterkammertages sowie

dessen Initiativen zur Vertretung der Interessen der

land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten

auf Bundesebene vertraut gemacht;

Die vom Tiroler Land- und Forstarbeiterbund herausgegebene

Zeitung „Der Landarbeiter“, die auch

die Mitteilungen der Landarbeiterkammer enthält,

erschien im Berichtszeitraum achtmal mit einem Gesamtumfang

von 160 Seiten.

Damit wurden die Kammerzugehörigen insbesondere:

a) über aktuelle Angelegenheiten, Probleme und Forderungen

informiert;

b) über alle gesetzlichen, kollektivvertraglichen und

sonstigen Änderungen auf den Gebieten des Arbeitsrechtes,

der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung,

der Arbeitslosenversicherung, des Kammerwesens,

des Förderungswesens, des Lohnsteuerwesens

usw. in Kenntnis gesetzt;

c) über die Möglichkeiten der beruflichen Aus- und

Weiterbildung, der Erlangung von Schul- und Heimbeihilfen

sowie Schulfreifahrten unterrichtet;

g) für eine aktive Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Interesse geweckt, auf die Möglichkeit

der Teilnahme an Zeckenschutzimpfungen aufmerksam

gemacht und über die Leistungen der Tiroler Gebietskrankenkasse

informiert;

h) über Veranstaltungen der Landarbeiterkammer

Tirol informiert und entsprechende Bild- und Wortdokumente

übermittelt.

Auf der Datenautobahn des Internet ist die Landarbeiterkammer

Tirol, wie alle anderen Landarbeiterkammern

Österreichs, unter der Adresse www.lak-tirol.

at vertreten. Organisationsstruktur, Funktionen, Aufgabenbereich,

neueste Kollektivvertragsabschlüsse,

aktuelle Angelegenheiten, Förderungsmöglichkeiten

und viele andere Themen können von jeder Person per

Mausklick ins Haus geholt werden, sofern ein Internetzugang

für den Betreffenden vorhanden ist.

Darüber hinaus zeigt sich das Layout der Zeitung in

einem neuen Erscheinungsbild. Im Dezember 1947

ist das Mitteilungsblatt der Landarbeiterkammer erstmalig

erschienen und gab es in den beinahe 70 Jahren

25


einige Veränderungen in der Gestaltung. Was sich jedoch

während dieser Zeit nie verändert hat, war der

Schriftzug auf der ersten Seite, weshalb es an der Zeit

war, unser Mitteilungsblatt einer gänzlichen Erneuerung

in Layout und Gestaltung zu unterziehen.

Funktionäre und Angestellte der Landarbeiterkammer

referierten bei verschiedenen Versammlungen,

die in allen Teilen des Landes für die Kammerzugehörigen

abgehalten wurden, über aktuelle Fragen, lohnund

arbeitsrechtliche Verbesserungen, Änderungen

im Bereich des Sozialrechtes, des Förderungswesens,

steuerrechtliche Angelegenheiten, Möglichkeiten der

beruflichen Aus- und Weiterbildung usw.

Bei diesen Versammlungen wurden auch viele Anfragen

beantwortet und zahlreiche Interventionswünsche

entgegengenommen.

In Lienz, Imst, Reutte, Rotholz und Wörgl hielt die

Landarbeiterkammer 20 gut besuchte Sprechtage ab.

9. BETRIEBSRATSANGELEGENHEITEN

An 9 Betriebsversammlungen bzw. Gruppenversammlungen

nahmen Angestellte oder Funktionäre

der Landarbeiterkammer teil. Ebenso war die

Landarbeiterkammer bei 2 Zentralbetriebsräteversammlungen

vertreten. Dabei hielten die Vertreter

Kurzreferate über den Aufgabenbereich der Landarbeiterkammer

sowie über aktuelle Entwicklungen

in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts

und erteilten im Übrigen allgemeine Auskünfte oder

standen in interessanten Diskussionen den Anfragen

der Anwesenden Rede und Antwort. Im Berichtsjahr

wurden weiters 7 Überprüfungen von Betriebsratsfonds

durchgeführt und sollen auch in Hinkunft

jährlich Betriebsratsfondsüberprüfungen durch die

Landarbeiterkammer, wie vom Gesetz gefordert,

stattfinden.

Bedauerlicherweise wurde ein Betriebsrat samt Betriebsratsfonds

im Berichtsjahr aufgelöst, dies jedoch

aufgrund einer Gesetzesnovelle, welche im betreffenden

Betrieb anstelle eines Betriebsrates eine Personalvertretung

vorsieht.

10. FÖRDERUNGSWESEN

A) Abänderung der Förderungsrichtlinien

Die im Boten für Tirol am 22.05.2014 veröffentlichten

„Richtlinien über die Förderung der Wohnraumbeschaffung

für land- und forstwirtschaftliche

Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen“ galten auch

im Jahre 2019 unverändert. Die Richtlinie für die Ehrung

von Dienstnehmern mit langdauernder Dienst-

leistung in der heimischen Land- und Forstwirtschaft

erfuhr im Berichtszeitraum keine Änderung. Die

Richtlinie des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes

der Landarbeiterkammer Tirol wurde mit 15.06.2018

überarbeitet und vom Vorstand der Landarbeiterkammer

beschlossen.

B) Gesamtüberblick

Für die Durchführung der sozialpolitischen Förderungsmaßnahmen

für die land- und forstwirtschaftlichen

Dienstnehmer Tirols (Verbesserung der

Wohnungsverhältnisse, Ehrungen für langdauernde

Dienstleistungen, Land- und Forstarbeiterhilfswerk)

standen der Landarbeiterkammer Tirol im Jahr 2019

Landes- und Kammermittel in der Höhe von insgesamt

€ 783.547,96 zur Verfügung.

Davon wurden verausgabt:

als Zuschüsse € 134.047,96 das sind 17,11 %;

als Darlehen € 649.500,00 das sind 82,89 %.

Die Gesamtförderungssumme 2019 verteilt sich auf

die einzelnen Förderungssparten wie folgt:

Landarbeiter-Eigenheimbau

€ 291.850,00 oder 37,25 %;

Treueprämien € 41.412,36 oder 5,28 %;

Hilfswerk € 450.285,60 oder 57,47 %.

Mit den für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse

der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer

Tirols bereitgestellten Mitteln konnten 8

Eigenheime und 6 Eigentumswohnungen gefördert

und für ein weiteres Bauvorhaben (Eigenheime, Eigentumswohnungen)

zusätzliche Förderungsmittel

aufgewendet werden.

Für langdauernde Dienstleistungen in der heimi-

26


schen Land- und Forstwirtschaft wurden im Berichtszeitraum

173 Dienstnehmer ausgezeichnet.

Die Überreichung der Ehrengaben erfolgte bei 4 Ehrungsfeiern,

an denen neben den Jubilaren und deren

Dienstgebern auch namhafte Persönlichkeiten des

öffentlichen Lebens und der Landwirtschaftskammer

Tirol teilnahmen.

Aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes

wurden 39 Unterstützungen, 162 Lernbeihilfen und

78 unverzinsliche Darlehen ausgeschüttet.

Zudem wurden auch 5 Führerscheinbeihilfen sowie

16 Baubeihilfen aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes

ausbezahlt.

C) Verbesserung der Wohnungsverhältnisse

Im Berichtszeitraum wurden 8 Eigenheime und 6 Eigentumswohnungen

gefördert.

Darüber hinaus wurde für die Fertigstellung bzw.

bauliche Verbesserung von einem weiteren Bauvorhaben

(Eigenheim, Eigentumswohnung) deren erstmalige

Förderung aus Bundes-, Landes- oder Kammermitteln

in früheren Jahren erfolgte, zusätzliche

Förderungsmittel bereitgestellt.

Hierfür standen Landesmittel und unverzinsliche

Landeskulturfondsdarlehen in der Höhe von

€ 291.850,00 zur Verfügung.

Für die „Verbesserung der Wohnungsverhältnisse“

wurden im Jahr 2019 aufgewendet:

Landeskulturfondsdarlehen (unverzinslich) € 270.000,00

Landesmittel € 21.850,00

insgesamt € 291.850,00

Die Inhaber der 2019 geförderten 8 Eigenheime und

der 6 Eigentumswohnungen gliedern sich nach Berufsgruppen

in:

5 Arbeiter (Landarbeiter, Forstarbeiter, Käser, Genossenschaftsarbeiter,

Arbeiter bei Güterwegbauten

und Grundzusammenlegungen usw.)

9 Angestellte (Berufsjäger, Waldaufseher, Genossenschaftsangestellte,

Förster usw.

Die 2019 geförderten 14 Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen

verteilen sich auf 3 Neubauten, 4

Um- und Ausbauten und 7 Ankäufen.

Ein Eigenheim beinhaltet im Durchschnitt 5 Wohnräume,

4 Nebenräume (Bad, Dusche, WCs, Abstellraum),

Keller- und Dachbodenräume.

Im Berichtszeitraum wurden 19 Eigenheime, die sich

auf 18 Gemeinden verteilen, einer Besichtigung

und Überprüfung unterzogen.

Allen Darlehensnehmern wurde mit Stichtag

31.12.2019 ein Kontoauszug zwecks Geltendmachung

der Darlehensrückzahlungen an den Landarbeiter-Eigenheimbau

als Sonderausgaben und

zur Inanspruchnahme von Annuitätenbeihilfen

übermittelt.

Im Rahmen der Förderungssparte „Verbesserung

der Wohnungsverhältnisse“ wurden insgesamt bis

31.12.2019 gefördert:

4.910 Eigenheime, davon:

3.947 Neubauten, 651 Um- und Ausbauten, 312

Ankäufe Zudem wurde der Erwerb von 524 Eigentumswohnungen

gefördert.

Dafür wurden nachstehende Förderungsmittel aufgewendet:

Bundeszuschüsse € 10.089.666,50

zinsverbilligte Darlehen (AIK) € 16.395.463,76

Landeskulturfondsdarlehen € 20.331.529,35

(unverzinslich)

Landesmittel € 8.040.046,66

Wohnbauförderungsmittel € 13.096.898,83

(bis einschließlich 31.12.1997)

Warenumsatzsteuerrückvergütungen

€ 371.288,71

ERP-Mittel € 296.701,38

Strafgelder gemäß Landarbeitsordnung

€ 42.454,50

und Zinserträge

Holzkontrollscheine € 15.842,68

zusammen € 68.679.892,37

Der Förderungssumme von € 68.679.892,37 stehen

Gesamtbaukosten in der Höhe von € 275.883.076,92

gegenüber. Der Anteil der Förderungsmittel an den

Gesamtbaukosten beträgt somit 24,89 %.

27


Nimmt man eine Aufgliederung der 5.428 Inhaber

von geförderten Eigenheimen und Eigentumswohnungen

nach Berufsgruppen vor, so ergibt dies folgendes

Bild:

3.775 Arbeiter, das sind 69,55 %

1.653 Angestellte, das sind 30,45 %

Bezirk

Anzahl der geförderten Eigenheime und

Eigentumswohnungen

Zuwachs 2019

insgesamt in % insgesamt

Imst 509 9,38 0

Innsbruck-Land 875 16,12 3

Innsbruck-Stadt 133 2,45 0

Kitzbühel 689 12,69 1

Kufstein 876 16,14 5

Landeck 397 7,31 2

Lienz 723 13,32 1

Reutte 255 4,70 0

Schwaz 971 17,89 2

Tirol 5.428 100,00 % 14

D) Ehrungen für langdauernde Dienstleistungen

Für die Abwicklung von Ehrungen von land- und

forstwirtschaftlichen Dienstnehmern mit langdauernder

Dienstzeit standen im Berichtszeitraum wiederum

Landes- und Kammermittel zur Verfügung.

Ehrungsfeiern fanden statt:

in Lienz, am 12. Oktober 2019

in Imst, am 19. Oktober 2019

in Hopfgarten i.T., am 09. November 2019

in Rum, am 16. November 2019

Hierbei wurden verliehen:

für 10-jährige Dienstzeit

100 Treueprämien á € 75,--, zusammen € 7.500,00

für 25-jährige Dienstzeit

36 Treueprämien á € 175,--, zusammen € 6.300,00

für 35-jährige Dienstzeit

29 Treueprämien á € 275,--, zusammen € 7.975,00

für 45-jährige Dienstzeit

8 Treueprämien á € 450,--, zusammen € 3.600,00

Im Einzelnen wurden aufgewendet:

für Treueprämien € 25.375,00

für Abzeichen, Urkunden € 5.410,56

für Bewirtung, Musik, Sonstiges € 10.626,80

Gesamtaufwand 2019 € 41.412,36

Der Gesamtaufwand 2019 wurde bestritten aus:

Landesmitteln in der Höhe von € 25.375,00

Kammermitteln in der Höhe von € 16.037,36

ergibt € 41.412,36

Seit dem Jahr 1947 konnten 18.974 Dienstnehmer

der Land- und Forstwirtschaft Tirols mit langdauernder

Dienstzeit geehrt werden und wurde hierfür an

Bundes-, Landes- und Kammermitteln ein Gesamtbetrag

in der Höhe von € 919.122,94 aufgewendet.

173 Jubilare erhielten Träueprämien € 25.375,00

28


E) Land- und Forstarbeiterhilfswerk

Das Land- und Forstarbeiterhilfswerk der Landarbeiterkammer

Tirol hatte im Berichtszeitraum, dem 69.

seines Bestehens wiederum die Aufgabe zu erfüllen,

unverschuldet in Not geratene bedürftige land- und

forstwirtschaftliche Dienstnehmer und Pensionisten

zu unterstützen, die berufliche Aus- und Weiterbildung

der Land- und Forstarbeiter und deren Kinder

zu fördern und bei der Verbesserung der Existenzgrundlage

und der Wohnungsverhältnisse der landarbeiterkammerzugehörigen

Dienstnehmer mitzuwirken.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben standen dem

Land- und Forstarbeiterhilfswerk im Jahr 2019 wiederum

Kammermittel im Gesamtbetrage von

€ 450.285,60 (2018: € 498.203,08) zur Verfügung.

Damit konnten an 300 (2018: 269) land- und forstwirtschaftliche

Dienstnehmer, Lehrlinge und Pensionisten

Unterstützungen zur Überbrückung von

Notständen, Lernbeihilfen, unverzinsliche Darlehen

zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und

Hausrat als auch zur Verbesserung der Existenzgrundlagen

gewährt werden.

Im Einzelnen wurden im Berichtszeitraum bewilligt:

a) Beihilfen bei besonderen Notständen

an 39 Personen im Betrag von € 22.039,10

b) Lern- und Ausbildungsbeihilfen

an 162 land- und forstwirtschaftliche

Dienstnehmer bzw. deren

Kinder im Betrag von € 32.246,50

c) unverzinsliche Darlehen verschiedener

Höhe und Laufzeit an 78

Personen im Betrag von € 379.500,00

d) einmalige Zuschüsse für den

Landarbeiter-Eigenheimbau in

der Höhe von € 1.000,00 für 16 € 16.000,00

Personen

e) Beihilfen zur Erlangung des Führerscheines

der Klasse „B“ Auto an

5 Personen € 500,00

insgesamt € 450.285,60

Der ausgeschüttete Gesamtbetrag des Jahres 2019 von

€ 450.285,60 wurde zur Gänze aus Kammermitteln

aufgebracht.

Nachstehende Zusammenstellung gibt Aufschluss

über die Gebarung des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes

seit dem Jahr 1960.

Gesamtüberblick 1960-2019

Beihilfen und Lernbeihilfen

Darlehen

Bewilligungsjahr

Anzahl der beteiligten

Personen

Aufgewendet in

EURO

Anzahl der beteiligten

Personen

Aufgewendet in

EURO

1960 265 6.207,75 35 13.102,91

1970 165 5.428,66 40 28.240,66

1980 167 11.413,27 73 112.352,20

1990 164 13.335,47 155 415.688,61

2000 152 21.580,34 112 391.197,87

2010 155 30.490,00 66 255.300,00

2011 165 31.630,00 95 379.00,00

2012 181 34.970,00 77 303.800,00

2013 184 35.930,00 73 281.000,00

2014 135 25.280,00 58 233.000,00

2015 113 21.940,00 60 233.500,00

2016 115 24.460,00 52 206.500,00

2017 147 38.344,76 80 376.000,00

2018 179 63.953,08 90 434.250,00

2019 222 54.450,60 78 379.500,00

insgesamt

(1960-2019)

10.084 1.018.388,24 5.262 14.659.585,37

An Beihilfen und Darlehen wurden bisher insgesamt € 15.677.973,61 an 15.346 Personen ausgeschüttet.

29


ALLGEMEINE FÖRDERUNGSSTATISTIK

Ehrungen für Berufstreue

Anzahl der

Fälle

bewilligter

Bertrag

a) Landesmittel 173 25.375,00

b) Kammermittel 0 16.037,36

173 41.412,36

Schul-, Kurs- und Ausbildungsbeihilfen

a) Landesmittel 216 27.500,00

b) Kammermittel 162 32.246,50

378 59.746,50

„Bau 1000er“ LAK

a) Landesmittel 0 0,00

b) Kammermittel 16 16.000,00

16 16.000,00

Führerscheinbeihilfe

Anzahl der

Fälle

bewilligter

Bertrag

a) Landesmittel 0 0,00

b) Kammermittel 5 500,00

5 500,00

Beihilfen

a) Landesmittel 0 0,00

b) Kammermittel 39 22.039,10

39 22.039,10

FÖRDERUNG DES EIGENHEIMBAUES (Anzahl der Bewilligungen)

Arbeiter Angestellte Summe

Anz.

Fälle

Betrag

in Euro

Anz.

Fälle

Betrag

in Euro

Anz.

Fälle

Betrag

in Euro

I. Beihilfen

a) Bundesmittel - 0,00 - 0,00 - 0,00

b) Landes- und Kammermittel

3 14.400,00 2 7.450,00 5 21.850,00

Summe 3 14.400,00 2 7.450,00 5 21.850,00

II. Darlehen

a) AIK - 0,00 - 0,00 - 0,00

b) Landes-. und Kammermittel

5 45.000,00 9 175.000,00 14 220.000,00

Summe 5 45.000,00 9 175.000,00 14 220.000,00

30


VI.

LEHRLINGS- UND FACHAUSBILDUNGSWESEN

MITGLIEDER DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES

Funktionsperiode: 2015 - 2021

Vorsitzender:

Präsident NR Ing. Josef Hechenberger

Landwirtschaftskammer Tirol,

Brixner Straße 1

6020 Innsbruck

DIENSTGEBER/-INNENVERTRETER

Mitglieder

NR Ing. Josef Hechenberger, Reith i.A.

ÖkR Resi Schiffmann, Weerberg

ÖkR Josef Schirmer, Rum

David Hechl, Tösens

Peter Pfeifer, Innsbruck

Ersatzmitglieder

DI Hermann Kuenz, Dölsach

ÖkR Helga Brunschmid, Kirchdorf

ÖkR Hannes Partl, Buch

Ing. Kathrin Kaltenhauser, Strass

DIENSTNEHMER/-INNENVERTRETER

Mitglieder

Andreas Gleirscher, Neustift

Regina Embacher, Hopfgarten

Martin Ennemoser, Roppen

Ersatzmitglieder

WM Josef Stock, Achenkirch

Dipl.-Päd.Ing. Anna Kerber, Lermoos

Markus Koller, Breitenbach

Foto: Elisabeth Fitsch

Weitere VertreterInnen:

Kooptiert

LSI, Dr. Stefan Prantauer, Amt der Tiroler Landesregierung

MITARBEITERINNEN DER LFA TIROL IM JAHR 2019

Derzeit sind folgende Personen mit der Abwicklung der Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle

beschäftigt:

Geschäftsführung:

MitarbeiterInnen:

Dipl.-Ing. Evelyn Darmann 10 Wochenstunden

Mag. (FH) Nikola Kirchler 20 Wochenstunden

Helga Larcher 35 Wochenstunden

31


TÄTIGKEITEN DER LFA TIROL

Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol bei der Landwirtschaftskammer Tirol führt folgende

Schwerpunktaufgaben durch:

• Genehmigung von Lehrverträgen

• Anerkennung von Lehrberechtigten, AusbilderInnen und Lehrbetrieben

• Beratung und Überprüfung der Anträge aus der Lehrbetriebsförderung

• Erlass von Verordnungen im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung

• Durchführung und Organisation von FacharbeiterInnen- und MeisterInnenvorbereitungslehrgängen

• Abhalten von Prüfungen

• Führung von Lehrlingsstammrollen und Lehrstellenverzeichnissen

• Begutachtung von Gesetzen und Verordnungen sowie Abgabe von Stellungnahmen

• Betreuung von VorbereitungslehrgangsteilnehmerInnen

• Erarbeitung neuer Ausbildungsgebiete

• Erarbeitung von Unterrichtsunterlagen

• Bildungsberatung und Öffentlichkeitsarbeit

• Mitarbeit als Mitglied der Bundeslehrlings- und Fachausbildungsstelle in verschiedenen Projekten

LEHRBETRIEBSANERKENNUNG

Im Jahre 2019 wurden in Tirol folgende Betriebe als Lehrbetriebe anerkannt:

Johann Muigg, Matreiwald 15, 6143 Mühlbachl, Berufssparte: Landwirtschaft

Stefan Schreder, Schupfbodenweg 1, 6395 Hochfilzen, Berufssparte: Forstwirtschaft

Friedrich Schöpf, Salzstraße 2, 6402 Hatting, Berufssparte: Landwirtschaft

Michael Gruber, Grub 3, 6335 Thiersee, Berufssparte: Forstwirtschaft

Stefan Müssigang, Moosgasse 11, 6065 Thaur, Berufssparte: Feldgemüsebau

Biosennerei Kolsass, Florian-Waldauf-Str. 1, 6114 Kolsass, Berufssparte: Molkerei- & Käsereiwirtschaft

Michael Gastl, Toblaten 2c, 6401 Inzing, Berufssparte: Pferdewirtschaft

Die sicherheitstechnische Kontrolle der Lehrbetriebe wurde durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektion/Amt

der Tiroler Landeregierung durchgeführt.

Genehmigte Lehrverträge und Lehranzeigen

Im Berichtszeitraum 2019 wurden

• 21 Gartenbaulehrverträge,

• 12 Forstwirtschaftslehrverträge,

• 2 Molkerei- und Käsereiwirtschaftslehrverträge

• 3 Pferdewirtschaftslehrverträge

• 1 neuer Landwirtschaftslehrvertrag und

• 1 Obstbaulehrvertrag

genehmigt.

Stand der Lehrlinge 2019 - Heimlehre und Fremdlehre (laufende Lehrverträge)

Heimlehre: 1 Person

Fremdlehre: 108 Personen

ABSCHLÜSSE UND TEILQUALIFIKATIONEN

Im Jahr 2019 haben insgesamt 45 Lehrlinge in Tirol ihre Lehrabschlussprüfung abgelegt, davon 19 Personen

den Lehrabschluss im Berufsbild Gartenbau, 5 Personen im Berufsbild Molkerei- und Käsereiwirtschaft, 20

Personen im Berufsbild Forstwirtschaft und 1 Person im Berufsbild Obstbau.

Im Berichtszeitraum wurden 16 Prüfungen durchgeführt, davon 6 im Berufsbild FacharbeiterIn Landwirt-

32


schaft, 2 im Berufsbild Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, 3 im Berufsbild FacharbeiterIn

Forstwirtschaft, 2 im Berufsbild FacharbeiterIn Molkerei- und Käsereiwirtschaft, 2 im Berufsbild Gartenbau

und 1 im Berufsbild Obstbau. Insgesamt wurden 245 AbsolventInnen die FacharbeiterInnenprüfung abgenommen.

SPARTE

ORT TEILNEHMER/-INNEN

FacharbeiterIn Landwirtschaft Innsbruck 25

FacharbeiterIn Landwirtschaft Rotholz 42

FacharbeiterIn Landwirtschaft St. Johann – Weitau 22

FacharbeiterIn Landwirtschaft Imst 29

FacharbeiterIn Landwirtschaft Lienz 21

FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Lienz 10

FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Imst 12

FacharbeiterIn Forstwirtschaft Rotholz 35

FacharbeiterIn Molkerei- und Käsewirtschaft Rotholz 5

FacharbeiterIn Bienenwirtschaft Imst 24

FacharbeiterIn Gartenbau Innsbruck 19

FacharbeiterIn Obstbau Innsbruck 1

Gesamt 245

AUSBILDUNG ZUM/ZUR FACHARBEITER/-IN DURCH EINSCHLÄGIGE FACHSCHULE

Das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass bei Erfüllung der

gesetzlich geforderten Voraussetzungen die FacharbeiterInnenprüfung für FachschulabsolventInnen, im

jeweiligen Berufsbild/Lehrberuf, ersetzt werden kann.

SPARTE

ORT TEILNEHMER/-INNEN

FacharbeiterIn Landwirtschaft LLA Tirol 188

FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement LLA Tirol 117

FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Perjen 15

FacharbeiterIn Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement HLFS Kematen 25

FacharbeiterIn Pferdewirtschaft LLA Weitau 15

Gesamt 360

AUSBILDUNG ZUM/ZUR FACHARBEITER/-IN FÜR ERWACHSENE IM ZWEITEN BILDUNGSWEG

SPARTE

ORT TEILNEHMER/-INNEN

FacharbeiterIn Landwirtschaft Vorbereitungslehrgang FA Landwirtschaft

LFI - Innsbruck 25

FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Lienz 21

FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Rotholz 42

FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Weitau 22

FacharbeiterIn Landwirtschaft Erwachsenenschule LLA Imst 29

FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Erwachsenenschule LLA Lienz 10

FacharbeiterIn Betriebs- und Haushaltsmanagement Erwachsenenschule LLA Imst 12

FacharbeiterIn Forstwirtschaft Erwachsenenschule LLA Rotholz 15

FacharbeiterIn Bienenwirtschaft Vorbereitungslehrgang FacharbeiterIn

Bienenwirtschaft LFI – Imkerschule Imst 24

Gesamt 200

33


VII.

DER ÖSTERREICHISCHE LANDARBEITERKAMMERTAG

IM JAHRE 2019

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des

Österreichischen Landarbeiterkammertages

lag auch im vergangenen

Jahr in der Koordinierung

der Aktivitäten der Landarbeiterkammern

und der Vertretung der

Anliegen der Dienstnehmer in

der Land- und Forstwirtschaft auf

Bundesebene.

Weitere wichtige Aufgabenbereiche

waren die Begutachtung von

Bundesgesetzen und Verordnungen,

die Information und Beratung

der Landarbeiterkammern,

die Durchführung gemeinsamer

Veranstaltungen und die Mitarbeit

in Beiräten und Kommissionen

auf Bundesebene.

Zur Information der Landarbeiterkammern

und Funktionäre

wurden Informationsschreiben

versandt, worin u.a. über wichtige

sozialversicherungsrechtliche Änderungen,

sozialstatistische Daten,

Lehrlingszahlen in der Land- und

Forstwirtschaft, abgelegte Facharbeiter-

und Meisterprüfungen,

Lohnentwicklungen in bäuerlichen

Betrieben und Gutsbetrieben

etc. berichtet wurde. In Presseaussendungen

an verschiedene Tagesund

Wochenzeitungen wurde die

Öffentlichkeit mit Problemen und

Anliegen der Land- und Forstarbeiter

vertraut gemacht. Die aktuell

anstehenden Probleme wurden

in fünf Vorstandssitzungen, einer

Direktorenkonferenz, drei Rechtsreferententagungen

sowie in einer

Vollversammlung beraten und die

nötigen Beschlüsse gefasst.

Die Vollversammlung im Jahre

2019 fand am 3. Oktober im Hotel

„Lengbachhof “, in Altlengbach

(NÖ), statt. Sie wurde von der

Landarbeiterkammer Niederösterreich

hervorragend organisiert

und vermittelte allen Delegierten

34


einen schönen Eindruck von der

Niederösterreichischen Gastlichkeit.

Neudefinition ist unerlässlich

Mehr als 100.000 Beschäftigte

sind in Österreich als unselbständig

Beschäftigte in der Land- und

Forstwirtschaft tätig. Doch nicht

alle fallen aktuell in den Zuständigkeitsbereich

der Landarbeiterkammern.

ÖLAKT-Vorsitzender

Andreas Freistetter, möchte der

überholten Rechtszersplitterung

im land- und forstwirtschaftlichen

Bereich lieber heute als morgen

ein Ende setzen: „Die jetzige rechtliche

Situation trägt der dynamischen

Entwicklung der Land- und

Forstwirtschaft in den letzten Jahren

in keinster Weise Rechnung

und führt dazu, dass Arbeitnehmer,

die die gleichen Tätigkeiten

ausüben, oft unterschiedlichen

beruflichen Vertretungen angehören.

Dadurch wird eine effiziente

Vertretung in hohem Maße

behindert. Daher ist eine Neudefinition

des land- und forstwirtschaftlichen

Gebietes aus unserer

Sicht unerlässlich“, so Freistetter

bei der Vollversammlung im

Lengbachhof in Altlengbach. Im

Detail fordert der ÖLAKT eine

Zusammenfassung aller auf landund

forstwirtschaftlichem Gebiet

beschäftigten Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern im Landarbeitsrecht.

Themen in der Vollversammlung

waren u.a.:

Forderung nach Rechtsanspruch

auf Altersteilzeit

Arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf

sieht der ÖLAKT auch bei

der längeren Beschäftigung im

Alter sowie der Pensionssicherung.

„Um die angestrebte Erhöhung

des Pensionsantrittsalters

zu erreichen, sind flankierende

Maßnahmen unbedingt notwendig“,

betont der Präsident der

Oberösterreichischen Landarbeiterkammer

Eugen Preg. Der

ÖLAKT fordert in diesem Zusammenhang

einen Rechtsanspruch

auf Altersteilzeitarbeit sowie die

Möglichkeit der Ablehnung von

Nacht- und Schwerarbeit, sofern

– ähnlich der Elternteilzeit – eine

Mindestanzahl von Beschäftigten

im Betrieb tätig ist.

Berufsjäger soll neuer Lehrberuf

werden

Noch mehr forcieren möchten die

Landarbeiterkammern in Zukunft

die Möglichkeiten der Lehrlingsausbildung

in der Land- und Forstwirtschaft.

„Immer mehr landund

forstwirtschaftliche Betriebe

tun sich schwer, gut qualifiziertes

Personal zu finden“, verdeutlicht

Tirols Landarbeiterkammer-Präsident

Andreas Gleirscher, dass

der Facharbeitermangel längst

auch die heimische Land- und

Forstwirtschaft erreicht hat. Entgegengewirken

sollen diesem Engpass

nicht nur vielfältige Aus- und

Weiterbildungsangebote, sondern

auch bestens ausgebildeter Nachwuchs.

In Gesprächen mit dem

Ministerium für Nachhaltigkeit

sowie den Landesjagdverbänden

wird derzeit an der Installierung

des Berufsjägers als zusätzlichem

Lehrberuf in der Land- und Forstwirtschaft

gearbeitet. Weitere

neue Ausbildungsmöglichkeiten,

etwa im Bereich des Umwelt- und

Naturschutzes oder erneuerbarer

Energie sollen folgen.

AUFHEBUNG DER GRUNDSATZGESETZGEBUNG

Es ist die Entscheidung gefallen,

dass das Landarbeitsgesetz vom

Art. 12 in den Art. 11 (Bundesverfassungsgesetz)

übergeführt wird.

Das Bundesgesetz wird nach einer

1-jährigen Übergangsfrist mit

1.1.2020 in Kraft treten.

Nachdem das Landarbeitsgesetz

ab 2020 für alle gilt, muss eine

Zusammenführung der einzelnen

Landarbeitsordnungen erfolgen.

Deshalb wurden in Sozialpartnerverhandlungen

im damaligen

Bundesministerium für Arbeit

und Soziales die noch offenen Fragen

behandelt und Lösungen ausgearbeitet.

Da bei der Bundesstaatsreform

unser Wunsch nach einer Neudefinition

des land- und forstwirtschaftlichen

Gebietes nicht erfüllt

worden ist, müssen wir darauf

achten, eine Möglichkeit zu finden,

wo unser Anliegen mitverhandelt

werden kann. Wir werden

auf jeden Fall weiterhin darauf,

drängen, dass diese Thematik

im Regierungsprogramm festgeschrieben

wird und zur Umsetzung

gelangt.

Von der Gewerkschaft (ÖGB)

kam wieder die Forderung, dass

das Kollektivvertragswesen in

den Art. 10 der Bundesverfassung

kommen und somit reine Bundeskompetenz

werden soll. Damit

sollte dann nur mehr die Gewerkschaft

sämtliche KV‘s abschließen

können.

Um für die Detailverhandlungen

mit der neuen Bundesregierung

betreffend Neudefinition des landund

forstwirtschaftlichen Gebietes

gerüstet zu sein, wurde Univ.Prof.

Dr. Peter Bußjäger beauftragt, den

vorliegenden Entwurf betreffend

Neudefinition des land- und forstwirtschaftlichen

Gebietes zu überarbeiten,

zu adaptieren und auch

die Situation im Burgenland und

Wien zu prüfen (wo es ja noch keine

Landarbeiterkammern gibt).

In einer Rechtsreferententagung

wurde ein Infoblatt für „Arbeiten

bei Hitze“ erarbeitet, das von

den Landarbeiterkammern allen

Dienstnehmern bzw. Dienstgebern

auf der Homepage zur Verfügung

gestellt wird.

35


ERNTEHELFER AUS DRITTSTAATEN - NEGATIVSTEUER

In einer Sozialpartnerverhandlung

im Sozialministerium wurde

über das Drittstaatenkontingent

für 2020 verhandelt. Im Jahr 2019

wurde das Erntehelferkontingent

nicht ausgeschöpft. Es wurde daher

Einvernehmen erzielt, dass

Stellen vom Erntehelferkontingent

auf Saisonarbeiter umgewandelt

werden. Weiters wurde für Tirol,

Kärnten und Oberösterreich das

Kontingent aufgrund von Engpässen

speziell im Gemüsebau im

notwendigen Ausmaß angehoben.

In Zukunft soll es nur mehr eine

Verordnung geben. In dieser Verordnung

soll eine monatliche

Überschreitungsmöglichkeit von

20 % verankert werden. Im Jahresschnitt

müssen die Zahlen aber

eingehalten werden. Weiters wird

die Zahl der Saisonarbeitskräfte

um 4,5 % erhöht. Dies sind für

ganz Österreich um 120 Personen

mehr.

Da immer wieder von Arbeitgeberseite

der Vorwurf kommt, dass

die Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte

für die Landwirte

in Bayern bzw. in ganz Deutschland

um vieles günstiger sind

(sogenannte „70-Tage-Regelung“

und damit Sozialversicherungsbefreiung),

finden dazu mit dem

Sozialpartner und Organisationen

immer wieder Gespräche statt,

dass einer solche Regelung seitens

des ÖLAKT nie zugestimmt werden

wird.

Der ÖLAKT hat dazu schon etliche

Alternativvorschläge eingebracht.

Eine dieser Möglichkeiten

wäre, dass der automatische Jahresausgleich

für ausländische Arbeitnehmer

vereinfacht wird. Hier

muss im Finanzministerium eine

Regelung gefunden werden. Von

der LK Österreich wurde ein Gutachten

betreffend Negativsteuer in

Auftrag gegeben, welches an das

Finanzministerium übermittelt

wurde und es sollte dies im Forderungsprogramm

an die neue Bundesregierung

enthalten sein.

ARBEITGEBERZUSAMMENSCHLÜSSE

Die Gespräche betreffend Arbeitgeberzusammenschlüsse

sollten

fortgesetzt werden. Gegen kleine

Zusammenschlüsse von 3-5 Landwirten

gibt es keine Bedenken,

aber gegen große Zusammenschlüsse

bestehen welche: Wenn

diese als GesmbHs gegründet werden,

befindet man sich im Gewerbe

und dann sind diese Mitarbeiter

keine LAK-Mitglieder mehr.

In den nächsten Monaten soll eine

rechtliche Grundlage ausgearbeitet

werden, die Arbeitgeberzusammenschlüsse

ermöglicht, aber

auch sicherstellt, dass Mitarbeiter

weiterhin LAK-Mitglieder bleiben.

Es darf nicht passieren, dass

der Arbeitnehmer „ausgeliefert“

ist und dass diese Arbeitnehmer

nicht zur LAK gehören.

Im Rahmen der Verhandlungen

erklärt Alois Stöger, der ÖGB

stehe klar zu diesem Projekt und

Teil desselben sei auch, dass die

LAK-Zugehörigkeit und Anwendbarkeit

des Landarbeitsrechts gewährleistet

sein müssen. Er sei

in den neuen Sozialausschuss gewählt

und es kann davon ausgegangen

werden, dass die SPÖ dies

mitträgt, auch falls eine Verfassungsbestimmung

notwendig sein

sollte.

BERUFSJÄGERAUSBILDUNG

Nachdem es in den Verhandlungen

des Arbeitskreises zu keiner

Einigung gekommen ist, wurde

das BMNT gebeten, zu Verhandlungen

einzuladen. Unter der Leitung

vom Bundesministerium für

Nachhaltigkeit und Tourismus

(Forstsektion) und des Dachverbandes

„Jagd Österreich“ wurde

ein Berufsbild für Berufsjäger erarbeitet,

an alle Beteiligten ausgesendet

und um Stellungnahme

gebeten. Die Rückmeldungen

wurden weitgehend eingearbeitet.

In einer letzten Besprechung

wurden die noch offenen Fragen

geklärt. Jetzt werden von einer

Steuerungsgruppe Grundvoraussetzungen

für den Lehrberuf erarbeitet,

anschließend muss der neue

Lehrberuf im land- und forstwirtschaftlichen

Berufsausbildungsgesetz

umgesetzt werden.

LAK KONFERENZ IN BAD-SCHALLERBACH

Um die Situation und Möglichkeiten

für die Weiterentwicklung

der Kollektivverträge nach der

LAG-Novelle abzustimmen, wurde

von der LAK OÖ eine Konferenz

mit allen Vertretern der

Landarbeiterkammern sowie der

Land- und Forstarbeiterbünde in

Bad-Schallerbach organisiert.

Thematisiert wurde auch, wie ein

Mindestlohn von 1.500,- Euro

brutto in allen Kollektivverträgen

umgesetzt werden kann. Besprochen

wurde auch die Karfreitagsproblematik.

Die Regelung ist

soweit klar, hängt aber davon ab,

ob die notwendigen Änderungen

in den einzelnen Landarbeitsordnungen

zeitgerecht umgesetzt

werden können.

36


In der Generalversammlung des

Bundes-LFA im November fand

die Wahl des Vorstandes statt.

Der Vorsitz wurde turnusmäßig

von Präsident Rupert Quehenberger

(Dienstgeber, LWK Salzburg)

übernommen, zu seinem

Stellvertreter wurde Vorsitzender

Präsident Ing. Andreas Freistetter

(Dienstnehmer) gewählt. Alle anderen

Funktionen sind wie bisher

gleichgeblieben, das heißt VS-Stv.

Präsident Eugen Preg und VS-

Stv. Präsident Andreas Gleirscher

wurden wiedergewählt.

Die Arbeitsschwerpunkte für 2019

waren die Abwicklung der Meisterausbildung

Gartenbau, das

Projekt „Facharbeiter Landwirtschaft“

(kompetenzorientierter

Ausbildungsplan), die Ausrollung

der fertiggestellten Ausbildungsmappe

Gartenbau (LFA-Portal),

die Implementierung einer neuen

Website, die Erarbeitung bzw.

Überarbeitung der Berufsbilder,

die Seminarorganisation (6 SE im

Fortbildungsplan); die Betreuung

Qualitätsmanagement, die Lernunterlagen

und der Datenschutz

in der BLFA.

Sektionschef Dipl.Ing. Johannes

Schima, Amtsdirektor Ing. Michael

Annerl und Gen.Sekr. Dipl.Päd.

Dipl.Ing. Klaus Schachenhofer haben

über den Stand der Gespräche

betreffend Berufsbild für Berufsjäger

berichtet. Das Bundes-LFA

BUNDES-LFA

wird aufgefordert werden, die Voraussetzungen

für die Berufsausbildung

im LFBAG zu schaffen.

Aufgrund der Überführung des

land- und forstwirtschaftlichen

Berufsausbildungsgesetzes in den

Art. 11 müssen die einzelnen LF-

BAO dahin gehend überprüft werden,

da diese in einem einheitlichen

LFBAG münden müssen.

Die Übernahme der Internatskosten

bei den Stadtgartenämtern

ist derzeit nicht gesichert, da das

Land- und Forstarbeiterdienstrechtsgesetz

nicht geändert wurde.

Das Bundes-LFA sollte eine Formulierung

ausarbeiten um dies in

die Lehrverträge aufzunehmen.

LFI-VOLLVERSAMMLUNG

Bei der LFI-Vollversammlung, wo

Präsident Hechenberger den Vorsitz

innehat, war der Schwerpunkt

der Rechnungsabschluss 2018 sowie

die Beschlüsse (einstimmig)

zu den Budgets 2019 und 2020.

Das BMNT fördert das LFI mit

einem Beitrag von 2,8 Mio. Euro.

Der ÖLAKT muss jedes Jahr um

70.000,- EUR kämpfen.

In der Sitzung wurde der Vorsitz

im Ausschuss für Bildung und

Beratung von Präsident Niki Berlakovich

(Bgld.) an Bundesbäuerin

Andrea Schwarzmann (Vbg.)

AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND BERATUNG

übergeben. Vorsitzender Präsident

Ing. Freistetter hat darauf

hingewiesen, hinsichtlich Ausund

Weiterbildung nicht auf die

Arbeitnehmer in der Land- und

Forstwirtschaft zu vergessen, da

die Bedeutung von Fachkräften

in Zukunft immer größer werden

wird.

ERRICHTUNG DER LANDARBEITERKAMMER IN BURGENLAND

UND WIEN

Nachdem die AK in Wien und

im Burgenland die Dienstnehmer

in der Land- und Forstwirtschaft

nicht mehr vertreten darf, werden

Gespräche über die Errichtung von

Landarbeiterkammern in den beiden

Bundesländern auf politischer

Ebene forciert. Es kann nicht sein,

dass es für diese Dienstnehmer

keine gesetzliche Vertretung gibt.

Um die rechtliche Situation abzuklären,

wurde von Univ.Prof. Dr.

Peter Bußjäger ein umfangreiches

Gutachten erarbeitet, welches folgendes

Ergebnis erbrachte:

Seit Jahren ist für die Arbeiterkammern

keine Kompetenz zur

Vertretung land- und forstwirtschaftlicher

Arbeitnehmer mehr

vorhanden!

Da das AKG 1945 durch das AKG

1954 außer Kraft gesetzt wurde

und keine entsprechende Überleitung

von § 2 Abs 2 lit b und c

AKG 1945 in das Landesrecht erfolgte,

entfaltet dieses Gesetz keine

Rechtswirkungen mehr. § 37

AKG („soweit es Bundesgesetz

ist“) verweist insofern ins Leere,

als dass dieses Gesetz eben kein

Landesrecht enthielt. Das Ergebnis

ist, dass die AN in Wien und im

Burgenland, wo keine Landarbeiterkammern

errichtet sind, keine

berufliche Interessensvertretung

haben. Davon ausgenommen sind

allerdings jene AN, welche seit

dem 01.01.2020 auf Grundlage des

Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG ausdrücklich

dem Wirkungsbereich der AK

zugeordnet werden.

Folgende land- und forstwirtschaftlichen

Arbeitnehmer im

Burgenland und Wien werden daher

weder von der AK noch von

der LAK vertreten und sind daher

ohne berufliche Interessensvertretung:

37


• Arbeitnehmer in landund

forstwirtschaftlichen Genossenschaften

und deren Verbänden,

die dauernd mehr als 10 Arbeitskräfte

beschäftigen.

• Arbeitnehmer, die in

Großbetrieben der Land- und

Forstwirtschaft einschließlich ihrer

Neben- und Hilfsbetriebe beschäftigt

sind.

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG

Der traditionelle Gedankenaustausch

zwischen dem Vorstand

der Österreichischen Bundesforste-AG

(ÖBf-AG) und dem Vorstand

des Österreichischen Landarbeiterkammertages

(ÖLAKT)

fand gemeinsam mit den Zentralbetriebsräten

der ÖBf-AG in Wien

statt.

Vorstandssprecher Dr. Rudolf

Freidhager gab einen dramatischen

Überblick über die durch

den Klimawandel verursachten

Schäden in weiten Teilen des Bundesforstewaldes.

In Europa ist mit sehr großen

Schadholzmengen zu rechnen,

welche den Preisverfall bei Holz

weiter vorantreiben. Die größte

Herausforderung ist, die großen

Mengen an Schadhölzer durch

Borkenkäferbefall bzw. durch

Windwurf rasch aus dem Wald zu

bringen und gleichzeitig neue, klimaresistente

Bäume zu pflanzen

und nachhaltig zu pflegen. Insgesamt

steht die gesamte Holzwirtschaft

vor großen Aufgaben um

den Wald in Österreich für kommende

Generationen zu sichern.

Der Vorteil der ÖBf-AG liegt darin,

dass in der Vergangenheit auch

andere Geschäftsfelder erschlossen

wurden und somit keine Arbeitsplätze

in Gefahr sind.

Vom ÖLAKT wurde in diesem

Zusammenhang angesprochen, ob

nicht gerade diese Entwicklungen

eine Erhöhung des Personalstandes,

speziell im Arbeiterbereich,

bedingen. Auch eine Erhöhung

des Lehrlingskontingentes wird

ein Gebot der Stunde sein, um in

Zukunft die dringend benötigten

Fachkräfte zur Verfügung zu haben.

GESPRÄCH MIT PRÄSIDENT JOSEF MOOSBRUGGER

In einem Sozialpartnergespräch

mit Präsident Moosbrugger und

Gen.Sekr. Dipl.Ing. Lembacher von

der LKÖ wurde die weitere Vorgangsweise

nach der LAG-Novelle

besprochen.

Auch der Wunsch des Obst- und

Gemüsebauerverbandes nach einem

Gesprächstermin wurde erörtert.

Ein weiteres Thema war die Erntehelferregelung

in Deutschland. Im

Rahmen der Berlin-Reise wurde

mit einem Vertreter des Deutschen

Gewerkschaftsbundes bei einem

Treffen dazu diskutiert, um diese

GESPRÄCH GEMÜSE- UND OBSTBAUERNVERBAND

Aufgrund der Arbeitsmarktsituation

im Bereich des Gemüse- und

Obstbaues ersuchten die Präsidenten

der Österreichischen Gemüse-

und Obstbauernverbände und

der Landwirtschaftskammer Österreich

um ein Gespräch mit dem

ÖLAKT. In einem konstruktiven

Gespräch wurde die derzeitige Situation

von beiden Seiten erläutert.

Um die Verhandlungsbereitschaft

Regelung zu hinterfragen. Die von

den Forstunternehmern aufgestellte

Forderung zum bereits genehmigten

Ausländerkontingent zusätzlich

500 Arbeitnehmer aus Drittstaaten

für den Forst bereitzustellen, wird

vom ÖLAKT mitgetragen. Es gab

ein Bekenntnis zur sozialpartnerschaftlichen

Vorgangsweise.

zu signalisieren wurde für 2019

einer geringfügigen Erhöhung des

Drittstaatenkontingentes für kurzfristig

Beschäftigte zugestimmt und

eine Durchrechnung vereinbart.

DIALOG DES VORSTANDES MIT DEM DEUTSCHEN GEWERKSCHAFTSBUND

Da immer wieder auf die besseren

finanziellen Arbeitsbedingungen

und die unfaire Wettbewerbssituation

für Erntehelfer in Deutschland

in Sozialpartnergesprächen hingewiesen

wird, hat der Vorstand des

ÖLAKT im Rahmen des Besuches

der Grünen Woche in Berlin sich

direkt in einem Gespräch bei einem

Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

Herrn Johannes

Jakob, informiert. Intensiv wurde

über die Probleme der Beschäftigten

diskutiert und man kam überein

gemeinsam Lösungsansätze zu

suchen.

38


ÖKOSOZIALES FORUM ÖSTERREICH UND EUROPA

In der Vorstandssitzung des

Ökosozialen Forum Österreichs

und des Ökosozialen Forum Europas

wurde beschlossen diese

beiden Vereine zusammenzulegen.

Den Vorsitz wird Dr. Stephan

Frau Mag. Heidi Kinast (Bildungsinitiative

INA der LAK Steiermark)

hat dem Vorstand des ÖLAKT die

auf europäischer Ebene erarbeitete

AGRI-Worker-APP für Saisonarbeiter

vorgestellt.

Diese APP ermöglicht, dass sich

Saisonarbeiter im Vorfeld in 5 Sprachen

über ihre Rechte und Pflichten

Pernkopf führen. Der ÖLAKT ist

weiterhin im Vorstand des neuen

Vereins vertreten.

AGRI-WORKER-APP

informieren können und dort auch

erfahren, wo sie sich bei Problemen

hinwenden können. Die WEB-App

steht zum Download unter

www.agriworker.eu bereit.

BESUCH DER WINTERTAGUNG

Die Landwirtschaft hat sich in den

letzten Jahrzehnten stark verändert.

Eine Veränderung, die bis

heute anhält.

Auch die Beschäftigung von unselbstständig

Erwerbstätigen unterliegt

diesem Wandel. Um mit

den Sozialpartnern im Gespräch

zu bleiben, besuchte der Vorstand

die Eröffnungsveranstaltung der

Wintertagung des Ökosozialen

Forums in Wien.

Wer ernährt heute – wer ernährt

morgen die Welt? Wer verzehrt

heute – wer verzehrt morgen die

Welt? Und wer erklärt – gerade im

digitalen, globalen Zeitalter – die

Welt? Diesen Fragen wurde im

Rahmen des Eröffnungstags auf

den Grund gegangen. Von verschiedenen

ExpertInnen wurden

die unterschiedlichen Themen

vorgetragen. Auch welche Rolle

die Agrarpolitik dabei spielt,

wurde von hochkarätigen VertreterInnen

der österreichischen,

aber auch der Schweizer und der

EU-Agrarpolitik aufzeigt.

REISE DES VORSTANDES NACH BERLIN ZUR GRÜNEN WOCHE

Der Vorstand des ÖLAKT nützte

die Gelegenheit, die größte Agrarmesse

Europas zu besuchen.

Am Vorabend zur Grünen Woche

in Berlin war der Vorstand zum

Empfang der AMA geladen und

suchte das Gespräch mit den Repräsentanten

aus dem land- und

forstwirtschaftlichen Bereich Österreichs.

Auf der Messe waren Vertreter aus

Politik und Wirtschaft anwesend,

aber auch die Sozialpartner vertreten.

In vielen Einzelgesprächen

sowie bei den Besuchen auf den

jeweiligen Messeständen wurde ein

Überblick über die Aktivitäten der

einzelnen Länder und Branchen

gewonnen. Wie sehr die österreichische

Qualität im Ausland geschätzt

wird, sah man daran, dass

die „Österreichhalle“ hervorragend

besucht war.

Am „BayWa-Abend“ konnten auch

Kontakte zu deutschen Politikern

und Arbeitgebern geknüpft werden.

BUNDESMEISTERSCHAFT DER FORSTARBEIT

Die Bundesmeisterschaft der Forstarbeit

2019 fand am 20. Juli am

Waldcampus in Traunkirchen

(OÖ) statt und war ein echtes

Highlight.

Veranstalter waren die Landarbeiterkammer

Oberösterreich sowie

die Landjugend Oberösterreich,

die eine perfekte Meisterschaft organisierten.

Staatsmeister wurde

Johannes Meisenbichler (Stmk.)

vor Simon Mayr (T) und Martin

Moosbrugger (Vbg.).

Die Mannschaftswertung gewann

Steiermark vor Kärnten und Vorarlberg.

39


VIII.

DIE LÖHNE/GEHÄLTER DER LAND- UND FORST-

WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTNEHMER TIROLS

Lohn- und arbeitsrechtliche Änderungen und Verbesserungen

Einen Überblick über die im Jahr 2019 wirksam gewordenen lohn- und arbeitsrechtlichen Änderungen und

Verbesserungen enthält nachstehende chronologisch geordnete Zusammenstellung.

AB 1. JÄNNER 2019:

Kollektivvertrag für die Angestellten der ÖBf AG - ÖGB

Erhöhung sämtlicher Löhne, Zulagen, Entschädigungen etc. um + 2,6 % + Einmalzahlung in Höhe von

€ 100,00 beginnend mit 1.01.2019.

Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf AG - ÖGB

Erhöhung sämtlicher Löhne, Zulagen, Entschädigungen etc. um + 2,6 % + Einmalzahlung in Höhe von

€ 100,00 beginnend mit 1.01.2019.

Gutsangestellten-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltssätze (§ 20 Abs. 1) um jeweils 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages

in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Anhebung der kollektivvertraglichen Praktikantenentschädigungen (§ 20 Abs. 2) um jeweils 2,33 % zuzüglich

eines Fixbetrages in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung (§ 21 Abs. 2) um 2,50 %, aufgerundet auf vollen Euro-Betrag.

4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November

2017.

Waldaufseher-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 2,33 % zzgl. eines Fixbetrages in

Höhe von € 19,50, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11), der Kinderzulage (§ 12) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um

jeweils 2,76 %, kaufmännisch gerundet auf volle Cent-Beträge

3. Schaffung einer Arbeitsgruppe, wobei vor allem der Themenbereich

Kündigungsschutz behandelt werden sollte. Die Termine

der Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter

vereinbart und sollte allenfalls bis zur nächsten

Kollektivvertragsverhandlung ein Ergebnis vorliegen.

40


Landarbeiter-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatslöhne in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages

in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Anhebung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages

in Höhe von € 0,09, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

3. Anhebung der kollektivvertraglichen Entschädigungen für die Lehrlinge und für die Ferialpraktikanten

in Anlage I um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 15,00, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

4. Ersatzlose Streichung des § 1 Abs. 2, wonach bis dato für Pensionisten oder Dienstnehmer mit einer

Erwerbsminderung die Bestimmungen der Anlage I dieses Kollektivvertrages nicht zur Anwendung gelangten.

5. Ergänzung der Anlage I, Lohnkategorie K) für Arbeiter(innen) in Fischerei- und Fischzuchtbetrieben mit

folgendem Wortlaut:

Der Lohn für Hilfskräfte richtet sich nach dem Lohn für „D) Jugendliche und allgemeine Hilfskräfte“.

6. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den

Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der

Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht

am 28. Juni 2018.

7. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstgeberseite,

die sich bis Oktober 2019 dazu verpflichtet, die arbeitsrechtlichen

Neuerungen der Landarbeitsgesetz-Novelle,

insbesondere die Herabsetzungsmöglichkeit der Zuschläge in

Bezug auf das Almpersonal, umzusetzen.

Zuchtwarte und Kammerangestellte

1. Erhöhung der Gehaltssätze um 2,33 % + € 19,50 Fixbetrag

2. Erhöhung der Personaldienstzulage um 3,09 %

3. Erhöhung restlicher Zulagen um 2,76 %

AB 1. FEBRUAR 2019:

Kollektivvertrag für Dienstnehmer in Käsereibetrieben Tirols

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze der Kategorien I (Meister) und II (Oberkäser) um 2,50 %,

jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze der Kategorien III (Gehilfen), IV (Fahrer) und V (Hilfsarbeiter)

um 3,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

4. Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,00 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.

41


AB 1. MÄRZ 2019:

Gärtner-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne (§ 11 Abs.1, 2 und 3) um 2,50 % bei gleichzeitiger

Aufrundung auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 2,50 % bei

gleichzeitiger Aufrundung auf volle Euro-Beträge.

3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Fixbeträge im

folgenden Ausmaß:

im 1. Lehrjahr um € 74,50

im 2. Lehrjahr um € 71,00

im 3. Lehrjahr um € 64,00

4. Verlängerung der befristeten Lohnkategorie für Teilqualifikanten

gemäß § 11 Abs. 1 auf ein Jahr.

5. Errichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die sich bis

zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung damit befassen sollten, den bestehenden Kollektivvertrag

textlich zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Arbeitsgruppe

werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter vereinbart.

Forstarbeiter-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne der Forstarbeiter und der Forstwegarbeiter um

2,60 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

3. Anhebung der Motorsägenpauschalien um je 2,60 %, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

4. Legistische Anpassungen von Verweisen ohne inhaltliche Änderungen.

5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni

2018.

Forstgartenarbeiter-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze um je 2,33 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe

von € 0,09, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut der Landarbeitsordnung 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni

2018.

3. Fortführung der Arbeitsgruppe, bestehend aus Dienstgeber-

und Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten

Kollektivvertragsverhandlung damit befassen sollten, den

bestehenden Kollektivvertrag textlich zu überarbeiten und

den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der

Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstgebervertreter

vereinbart.

42


Obst- und Gemüsebau-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze um 2,6 %, jeweils aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie der Pflichtpraktikantenentschädigung um 2,6 %, jeweils

aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.

4. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstgeberseite, welche sich insbesondere mit einer

Neuformulierung von § 6 Abs. 2 und generell mit den arbeitsrechtlichen Neuerungen der Landarbeitsgesetz-Novelle

und deren mögliche Auswirkungen auf den gegenständlichen Kollektivvertrag befassen soll.

AB 1. APRIL 2019:

Berufsjäger-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze gemäß den Gehaltsbestimmungen I und II um 2,60 %,

aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen der Gehaltsbestimmungen I und II um 2,60 %, aufgerundet auf

volle Euro-Beträge;

3. Anhebung der

a) Dienstaufwandsentschädigung (§ 10 Abs. 6) und

b) der Kostenersätze für die Hundeführung (§ 12 Abs. 1) um jeweils 2,60 %, aufgerundet auf volle

Euro-Beträge.

4. Änderung der Bestimmungen betreffend das Probedienstverhältnis in § 3 mit folgendem Wortlaut:

(1) Ein Dienstverhältnis auf Probe darf die Höchstdauer von einem Monat nicht überschreiten und kann

während dieser Zeit sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer jederzeit gelöst werden.

(2) Läuft die Probezeit ab, ohne dass von einem der beiden Dienstvertragspartner das Dienstverhältnis

gelöst wurde, so schließt sich, wenn nichts anderes vereinbart wird, an die Probezeit ein auf unbestimmte

Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis an.

5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November

2017.

Genossenschaftsarbeiter-Kollektivvertrag

1. Anhebung der kollektivvertraglichen Zeitstundenlöhne (§ 17) um 2,70 %, bei kaufmännischer Rundung

auf volle Euro-Cent-Beträge;

2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um folgende Fixbeträge:

1. Lehrjahr 36,00 EUR

2. Lehrjahr 28,00 EUR

3. Lehrjahr 36,00 EUR

4. Lehrjahr 18,00 EUR

43


3. Verankerung einer Bestimmung zur Anrechnung der Karenzzeiten in § 27 durch anfügen eines neuen

Abs. 4 mit folgendem Wortlaut:

(4) Karenzzeiten für Geburten nach dem 1.04.2019 werden auf alle dienstzeitenabhängigen Ansprüche

im Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten angerechnet.

4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut der LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28. Juni 2018.

5. Streichung des § 7 Abs. 3 zweiter und vorletzter Halbsatz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen

in Normen in der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen

Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören,

Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.

Genossenschaftsangestellten-Kollektivvertrag

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter (§§ 17 und 18) um 2,70 %, bei kaufmännischer Rundung

auf volle Euro-Beträge;

2. Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um folgende Fixbeträge:

1. Lehrjahr 41,00 EUR

2. Lehrjahr 54,00 EUR

3. Lehrjahr 50,00 EUR

4. Lehrjahr 75,00 EUR

3. Verankerung einer Bestimmung zur Anrechnung der Karenzzeiten mit folgendem Wortlaut:

§ 33

Zusammenrechnung von Dienstzeiten

Karenzzeiten für Geburten nach dem 1.04.2019 werden auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche im

Höchstausmaß von insgesamt 24 Monaten angerechnet.

Der bisherige § 33 wird sodann zum § 34.

4. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog

zum Wortlaut des Gutsangestelltengesetzes, BGBl. Nr. 153/2017, Artikel 2, kundgemacht am 13. November

2017;

5. Streichung des § 7 Abs. 3 zweiter und vorletzter Halbsatz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen

in Normen in der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen

Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören,

Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.

Kollektivvertrag für die Arbeiter der MR-Service Tirol reg.Gen.m.b.H

1. Erhöhung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I und der Lohnordnung II

angeführten Bruttostundenlohnsätze jeweils um 2,7 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.

2. Anhebung der im Anhang des Kollektivvertrages im Sinne der Lohnordnung I angeführten Lehrlingsentschädigungen

um jeweils 2,7 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

3. Streichung des § 3 Abs. 1 lit. d, wonach eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten werden

darf.

44


4. Streichung des § 5, letzter Satz im Sinne der LAO-Novelle, wonach Bestimmungen in Normen in der

kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der

Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirchen angehören, Sonderregelungen für

den Karfreitag vorsehen, unzulässig sind.

5. Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung betreffend den

Anspruch auf Entgeltfortzahlung analog zum Wortlaut der

LAO 2000, LGBl. Nr. 73/2018, Artikel I, kundgemacht am 28.

Juni 2018.

6. Errichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dienstgeberund

Dienstnehmervertretern, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung

mit den Änderungen der Landarbeitsgesetz-Novelle

und deren möglichen Auswirkungen auf

den Kollektivvertrag befassen soll. Die Termine der Arbeitsgruppe

werden auf Initiative der Dienstgebervertreter vereinbart.

Kollektivvertrag für die Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.H. in Tirol

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Gehaltssätze werden um 2,60% erhöht, jedoch mindestens um € 48,00 erhöht,

Aufrundung auf den nächsten Euro.

3. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2019 erhalten.

4. Angestellte im Außendienst mit Fixum und Provision erhalten eine Fixum-Erhöhung von 2,60 %, Aufrundung

auf den nächsten Euro.

5. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.

1. Lehrjahr 640,00 EUR

2. Lehrjahr 780,00 EUR

3. Lehrjahr 1.060,00 EUR

4. Lehrjahr 1.120,00 EUR

6. Anrechnung von Karenzzeiten

Karenzen nach dem MSchG und VKG, die im laufenden Dienstverhältnis ab dem 1. April 2019 oder

danach beginnen, werden für die Bemessung der Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung

im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß sowie das Jubiläumsgeld im Höchstausmaß

von 24 Monaten angerechnet.

Sterbebegleitung für nahe Angehörige oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den

§§ 14a und 14b AVRAG, ab dem 1. April 2019 oder danach beginnen, werden für die Bemessung der

Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und

das Urlaubsausmaß sowie das Jubiläumsgeld bis zum jeweils gesetzlich zulässigen Ausmaß angerechnet.

7. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der

KV-Gehalts- und Lohntabellen sowie zur Arbeitszeitflexibilisierung.

8. Die neue gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung wird

im Kollektivvertrag aktualisiert.

45


Kollektivvertrag für die Arbeiter der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.H. in Tirol

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Stundenlohnansätze werden um 2,60 %, jedoch mindestens um € 0,29 erhöht,

Aufrundung auf die zweite Dezimalstelle.

3. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.

1. Lehrjahr 650,00 EUR

2. Lehrjahr 830,00 EUR

3. Lehrjahr 1.100,00 EUR

4. Lehrjahr 1.430,00 EUR

4. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2019 erhalten.

5. Anrechnung von Karenzzeiten

Karenzen nach dem MSchG und VKG, die im laufenden Dienstverhältnis ab dem 1. April 2019 oder danach

beginnen, werden für die Bemessung der Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung

im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsmaß sowie das Jubiläumsgeld im Höchstausmaß

von 24 Monaten angerechnet.

Sterbebegleitung für nahe Angehörige oder Begleitung von schwersterkrankten Kindern nach den

§§ 14a und 14b AVRAG, ab dem 1. April 2019 oder danach beginnen, werden für die Bemessung der

Vorrückungen, Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und

das Urlaubsausmaß sowie das Jubiläumsgeld bis zum jeweils gesetzlich zulässigen Ausmaß angerechnet.

6. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der KV-Gehalts und Lohntabellen sowie zur Arbeitszeitflexibilisierung.

7. Im § 5 wird Absatz 13 mit folgenden Wortlaut angefügt:

Wenn in die Arbeitszeit der Lenker von Kraftfahrzeugen,

welche zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges

Gesamtgewicht einschließlich des Anhängers oder Sattelanhängers

3,5 t übersteigt, in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft

fällt, kann eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis

zu 60 Stunden und eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu

12 Stunden durch schriftliche Einzelvereinbarung zw. AG und

AN getroffen werden, wobei die Arbeitsbereitschaft gleich wie

die Arbeitszeit zu entlohnen ist und die Bestimmung hinsichtlich

der Überstundenzuschläge davon unberührt bleiben bzw.

diese anzuwenden sind.

8. Die neue gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung wird im Kollektivvertrag aktualisiert.

Agrartechnische Maßnahmen

1. Erhöhung der Zeitstundenlöhne gemäß Lohntafel zum Kollektivvertrag

ab 1. Mai 2019 um 3,35 %, kaufmännisch gerundet

auf volle Euro-Cent-Beträge.

46


IX.

DIE FINANZIELLE GEBARUNG IM JAHR 2019

Im Jahr 2019 betrug die Kammerumlage

wiederum 0,75 % der Beitragsgrundlage

(Höchstbeitragsgrundlage

€ 5.220,- monatlich).

Von den Sonderzahlungen sowie

von den Lehrlingsentschädigungen

wurden keine Kammerumlagen

eingehoben.

Die Kammerumlage als wichtigste

Ertragsposition stieg im Berichtsjahr

2019 gegenüber dem Jahr

2018 um 5,15 %. Der Anstieg ist

vor allem begründet in der allgemeinen

Erhöhung der Bezüge der

land- und forstwirtschaftlichen

Dienstnehmer sowie den steigenden

Mitgliederzahlen.

In den einzelnen Aufwandsgruppen

wurden die Voranschlagsbeträge

weitestgehend eingehalten.

Auf Grund der äußerst sparsamen

Verwaltung ergaben sich vielmehr

bei sämtlichen Positionen deutlichen

Einsparungen gegenüber

dem Voranschlag, wobei sich der

für das Jahr 2019 ausgewiesene

Gebarungsüberschuss in Höhe

von € 150.518,76 hauptsächlich

durch Personalkosteneinsparungen

im Zuge der zuletzt erfolgten

Pensionierungen ergeben hat.

Dieses Ergebnis konnte die Landarbeiterkammer

nur durch einen

sparsamen und verantwortungsbewussten

Umgang mit den ihn

zur Verfügung stehenden Geldmitteln

erreichen.

Die Überprüfung der ziffernmäßigen

Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit,

der Sparsamkeit,

der Wirtschaftlichkeit und der

Zweckmäßigkeit der Gebarung

der Landarbeiterkammer erfolgte

durch den gewählten Kontrollausschuss.

In insgesamt fünf Arbeitssitzungen

wurde das Ergebnis der

Überprüfung erarbeitet und ein

Endbericht erstellt. Darin bestätigten

die Prüfer die ordentliche

und übersichtliche Führung der

Rechnungsgebarung und empfahlen

der Vollversammlung die Genehmigung

der Jahresrechnung.

47


X.

STATISTIK

Anzahl der Kammermitglieder

Anzahl der zur Tiroler Landarbeiterkammer zugehörigen unselbstständig Erwerbstätigen in der Landund

Forstwirtschaft

Stand 2011-2019, jeweils Stichtag 31. Juli (Quelle: Statistik LKK/GKK)

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitmarktservice in Tirol

nach Berufen vorgemerkte arbeitslose Land- und Forstarbeiter

(Quelle: Arbeitsmarktservice)

48


Kollektivvertragsabschlüsse für die Arbeiter und Angestellten

in der Land- und Forstwirtschaft Tirols

(Stichtag 31.12.2019)

Allgemeine Kollektivverträge

Arbeiter bei Güterwegbauten

ÖBf-AG Angestelllte

„Unser Lagerhaus“ WHG Arbeiter

Waldaufseher

Genossenschaftsarbeiter

Gutsangestellte

Gärtner

„Unser Lagerhaus“ WHG Angestellte

ÖBf-AG Arbeiter

Genossenschaftsangestellte

Forstgartenarbeiter

Berufsjäger

Forstarbeiter

MR-Service Arbeiter

Landarbeiter

Dienstnehmer in Milchsammelstellen

4 Obst- und Gemüsebau

Käser

Summe aller abgeschlossenen Kollektivverträge:

941

49


IMPRESSUM:

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Landarbeiterkammer Tirol,

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.

Dr. Günter Mösl, Kammerdirektor der Landarbeiterkammer Tirol.

Landarbeiterkammer Tirol,

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.

Alle Bilder ohne Vermerk stammen aus dem Bildarchiv der LAK Tirol

Eggerdruck GmbH, Gebhard Egger,

Palmersbachweg 2, 6460 Imst

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unter der Adresse www.lak-tirol.at


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