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Mäckelbörger Wegweiser - Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

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Seite 4 <strong>Mäckelbörger</strong> <strong>Wegweiser</strong><br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Februar 2009<br />

Bekanntmachung des <strong>Amt</strong>es <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Bad</strong> <strong>Kleinen</strong> für die<br />

Gemeinde Schimm<br />

Betreff: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Schimm“ der Gemeinde<br />

Schimm nach § 3, Abs. 2, BauGB<br />

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung<br />

am 07.01.2009 gebilligte und zur Auslegung<br />

bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung<br />

„Schimm“ für das Gebiet: Ortslage/Gemarkung<br />

Schimm, Flur 1, Flurstück-Nr. 100/1, siehe Übersichtsplan<br />

und der Entwurf der Begründung<br />

dazu liegen<br />

vom 06.03.2009 bis zum 07.04.2009<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Bad</strong> <strong>Kleinen</strong>, Bauamt,<br />

Am Wehberg 17, in 23972 <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>,<br />

während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von<br />

jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf<br />

schriftlich oder während der Dienststunden zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei<br />

der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

<strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>, den 25.02.2009<br />

Lüdtke, <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Übersichtsplan<br />

Bekanntmachung des <strong>Amt</strong>es <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Bad</strong> <strong>Kleinen</strong> für die<br />

Gemeinde <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong><br />

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Hof Petersdorf“<br />

Hier: – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Dorf</strong><br />

<strong>Mecklenburg</strong> hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008<br />

beschlossen, für das Gebiet Gemarkung Petersdorf<br />

Flur 2, Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke-Nr.<br />

38, 39, 40 und Gemarkung <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong><br />

Flur 2, Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke-Nr.<br />

266 und 267, einen Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan<br />

zu entnehmen.<br />

Damit die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung informiert<br />

ist, wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes in der Zeit<br />

vom 06.03.2009 bis zum 07.04.2009<br />

im <strong>Amt</strong> <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Bad</strong> <strong>Kleinen</strong>, Bauamt,<br />

Am Wehberg 17 in 23972 <strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong><br />

während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />

Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann<br />

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.<br />

<strong>Dorf</strong> <strong>Mecklenburg</strong>, den 25.02.2009<br />

Lüdtke, <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Übersichtsplan

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