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Protokoll - Monschau

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Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Rates<br />

am Dienstag, 13.12.2011, 18.00 - 19.20 Uhr<br />

1. Fragestunde für Einwohner<br />

Fragen aus dem Kreis der Zuhörer wurden nicht gestellt.<br />

2. (Neu-)Ordnung der Vertragssituation im Bereich der elektrischen Energie;<br />

hier: Konzessionsvertrag<br />

Stadtverordnete Krebs bemängelte, dass die Ausschreibung keine Formulierung bezüglich<br />

regenerativer Energien beinhalte.<br />

Bürgermeisterin Ritter entgegnete, dass gemäß Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 das<br />

Gewichtungs- und Wertungskriterium “grüner Vertragsentwurf” in der Ausschreibung<br />

enthalten sei.<br />

Der Rat beschloss dann bei einer Gegenstimme:<br />

1. Die Stadt <strong>Monschau</strong> gründet derzeit weder alleine noch mit einem strategischen<br />

Partner ein eigenes Stadtwerk, eine Netz(-besitz-)gesellschaft oder eine andere<br />

Gesellschaft zur Rekommunalisierung des Stromnetzes.<br />

2. Die Stadt <strong>Monschau</strong> strebt statt dessen den Abschluss eines Konzessionsvertrages<br />

an, der – bewertet nach der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügten Matrix –<br />

möglichst weitgehend dem von ihr als Zielvorstellung vorgegebenen Entwurf (Anlage<br />

1 der Beschlussvorlage) entspricht.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2012 mit den<br />

interessierten Unternehmen entsprechende Verhandlungen zu führen und eine<br />

abschließende Beschlussfassung im Rat vorzubereiten.<br />

3. Erhebung von Abfallgebühren im Haushaltsjahr 2012<br />

hier: a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2012<br />

b) Betriebsabrechnungen 2009 und 2010<br />

c) Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2012<br />

d) 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt <strong>Monschau</strong><br />

vom 02.04.2009 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt<br />

<strong>Monschau</strong><br />

Bürgermeisterin Ritter führte aus, dass die Steigerung der Grundgebühr im Vergleich zu<br />

2011 notwendig sei, um Fehlbeträge abzudecken. Die Zusatzgebühr hingegen könne<br />

gesenkt werden. Insgesamt ergebe sich für einen beispielhaften 4-Personen-Haushalt eine<br />

stabil bleibende Gebührenbelastung. Für das Jahr 2013 könne nach derzeitigem Sachstand<br />

mit einer Gebührensenkung gerechnet werden.<br />

An der anschließenden kurzen Aussprache beteiligten sich die Stadtverordneten Mathar,<br />

Kreitz und Krickel. Thematisiert wurden insbesondere Fragen der Gebührengerechtigkeit,


der Bürgerfreundlichkeit des Entsorgungssystems und der Umsetzbarkeit des Systems<br />

(Annahme durch die Bevölkerung).<br />

Für die SPD-Fraktion kündigte Stadtverordneter Mathar an, im Laufe des Jahres 2012<br />

eigene Vorschläge zur Gebührenkalkulation einzubringen und dem Verwaltungsvorschlag<br />

daher nicht zuzustimmen.<br />

Der Rat beschloss anschließend bei sechs Gegenstimmen:<br />

1. Der Rat genehmigt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte<br />

Gebührenkalkulation zur Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren im Jahre 2012.<br />

2. Er billigt die Betriebskostenabrechnungen des Gebührenhaushaltes Abfallbeseitigung<br />

für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 (Anlagen 2 und 3 der Beschlussvorlage) und<br />

beschließt, den ermittelten Fehlbetrag von 104.547 € bei der Berechnung der<br />

Abfallgebühren für das Jahr 2012 zu berücksichtigen.<br />

3. Der Rat beschließt, die Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012 wie folgt<br />

festzusetzen:<br />

Gefäßart Grundgebühr 2012 Grundgebühr 2011 Differenz<br />

je 60 l Restmüllgefäß 95,05 € 60,36 € +34,69 €<br />

je 240 l Restmüllgefäß 333,14 € 196,92 € +136,22 €<br />

je 1.100 l Container (wöchentlich) 3.148,31 € 1.894,20 € +1.257,11 €<br />

je 1.100 l Container (14-tägig) 1.536,71 € 911,52 € +625,19 €<br />

je 1.100 l Container (4 wöchig) 750,72 € 439,20 € +311,52 €<br />

Bei nachgewiesener Eigenkompostierung verringert sich die vorgenannte Gebühr um<br />

jeweils 1,90 €/Monat (22,80 €/Jahr).<br />

Gefäßart Grundgebühr 2012 Grundgebühr 2011 Differenz<br />

je 30 -l-Restmüllsack 2,60 € / Stück 2,85 € / Stück -0,25 € / Stück<br />

je 60 -l- Restmüllsack 4,50 € / Stück 5,50 € / Stück -1,00 € / Stück<br />

je 110 -l- Sperrmüllsack 4,50 € / Stück 4,00 € / Stück + 0,50 € / Stück<br />

je Sperrmüllmarke 4,50 € / Stück 4,00 € / Stück + 0,50 € / Stück<br />

Zusatzgebühr 2012 Zusatzgebühr 2011 Differenz<br />

je kg Restabfall 0,27 € 0,42 € -0,15 €<br />

4. Der Rat beschließt die als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügte 3. Satzung zur<br />

Änderung der Gebührensatzung der Stadt <strong>Monschau</strong> vom 02.04.2009 zur Satzung über<br />

die Abfallentsorgung der Stadt <strong>Monschau</strong>.


4. Erhebung von Abwassergebühren im Haushaltsjahr 2012<br />

hier: a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2012<br />

b) Betriebsabrechnung Abwassergebühren 2009 und 2010<br />

c) Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2012<br />

d) 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Monschau</strong> vom 02.04.2009<br />

In einer kurzen Aussprache unter Beteiligung der Stadtverordneten Kreitz, Mathar und<br />

Lenders wurde bedauert, dass die Gebühren aufgrund der fallenden Abwassergebührenhilfe<br />

des Landes NRW nicht gesenkt werden können.<br />

Die SPD-Fraktion sah noch Beratungsbedarf zu mehreren grundsätzlichem Punkten der<br />

Gebührenkalkulation.<br />

Bürgermeisterin Ritter wies darauf hin, dass trotz immer wieder entstehendem<br />

Beratungsbedarf eine Gebührenfestsetzung erfolgen müsse und eine finale, erschöpfende<br />

Lösung wohl niemals darstellbar sei.<br />

Der Rat beschloss dann bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung:<br />

1. Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> genehmigt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage<br />

beigefügte Gebührenkalkulation zur Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr für<br />

das Jahr 2012<br />

2. Der Rat genehmigt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte endgültige<br />

Betriebsabrechnung 2009 und die vorläufige Betriebsabrechnung 2010 und beschließt,<br />

den dort ausgewiesenen Überschuss in 2012 gebührenmindernd einzusetzen.<br />

3. Der Rat setzt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Jahr 2012<br />

wie folgt fest:<br />

Gebührensätze 2011:<br />

Schmutzwassergebühr: 5,19 € /m³/ Jahr 5,19 €/m³ /Jahr<br />

Niederschlagswassergebühr: 1,18 €/ m² /Jahr 1,10 €/ m² /Jahr<br />

4. Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Monschau</strong> entsprechend der beigefügten Anlage 3 der<br />

Beschlussvorlage zum 01.01.2012.<br />

5. Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Haushaltsjahr 2012<br />

hier: a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2012<br />

b) Festsetzung der Gebührensätze 2012<br />

c) Betriebsabrechnung Straßenreinigungsgebühren 2010<br />

d) 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von<br />

Straßenreinigungsgebühren in der Stadt <strong>Monschau</strong> vom 12.12.1996<br />

Der Rat beschloss einstimmig:


1. Der Rat genehmigt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Gebührenkalkulation<br />

zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Haushaltsjahr 2012.<br />

2. Der Rat genehmigt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügte Betriebsabrechnung<br />

2010 und beschließt, die dort ausgewiesene Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung in den<br />

Gebührenkalkulationen 2012 bis 2013 zu je 50% zu berücksichtigen<br />

3. Der Rat beschließt, die Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2012 wie folgt festzusetzen:<br />

Reinigungsart 2012 2011 Differenz<br />

3 x jährliche Sommerreinigung 0,33 € 0,33 € - €<br />

tägliche Altstadtreinigung 4,42 € 4,42 € - €<br />

Winterwartung - Straßen 1,75 € 1,33 € (+) 0,42 €<br />

Winterwartung - Gehwege 2,12 € 1,89 € (+) 0,23 €<br />

4. Der Rat beschließt die als Anlage 3 der Beschlussvorlage beigefügte 15. Satzung zur<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt<br />

<strong>Monschau</strong>.<br />

6. Erhebung von Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2012<br />

hier: a) Gebührenkalkulation für das Jahr 2012<br />

b) Festsetzung der Gebührensätze 2012<br />

c) 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von<br />

Friedhofsgebühren in der Stadt <strong>Monschau</strong> vom 18.12.1989<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

1. Der Rat genehmigt die der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügte<br />

Gebührenkalkulation zur Erhebung von Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2012.<br />

2. Der Rat beschließt, die Friedhofsgebühren im Jahr 2012 wie folgt festzusetzen:<br />

Nutzungsgebühr<br />

Grabart 2012 2011 Erhöhung prozentual<br />

Reihengrab 590 € 590 € 0 € 0,00 %<br />

Urnenreihengrab 470 € 460 € 10 € 2,17 %<br />

Streufeld 340 € 340 € 0 € 0,00 %<br />

Wahlerdgrabstätte<br />

einstellig 1.900 € 1.900 € 0 € 0,00 %<br />

zweistellig 3.800 € 3.800 € 0 € 0,00 %<br />

jede weitere Grabstelle 1.900 € 1.900 € 0 € 0,00 %<br />

Urnenwahlgrabstätte<br />

einstellig 1.000 € 950 € 50 € 5,26 %<br />

zweistellig 2.000 € 1.900 € 100 € 5,26 %<br />

jede weitere Grabstelle 1.000 € 950 € 50 € 5,26 %<br />

Sonderreihengrab 1.040 € 590 € 450 € 76,27 %


Sonderurnenreihengrab<br />

Verlängerung der<br />

Ruhefristen (pro Jahr)<br />

620 € 460 € 160 € 34,78 %<br />

einstelliges Wahlgrab 50 € 50 € 0 € 0,00 %<br />

zweistelliges Wahlgrab 100 € 95 € 5 € 5,26 %<br />

Bestattungsgebühr<br />

Grabart 2012 2011 Erhöhung prozentual<br />

Reihengrab 380 € 300 € 80 € 26,67 %<br />

Urnenreihengrab 185 € 130 € 55 € 42,31 %<br />

Wahlerdgrabstätte<br />

einstellig 490 € 430 € 60 € 13,95 %<br />

zweistellig 490 € 430 € 60 € 13,95 %<br />

jede weitere Grabstelle 490 € 430 € 60 € 13,95 %<br />

Urnenwahlgrabstätte<br />

einstellig 265 € 130 € 135 € 103,85 %<br />

zweistellig 265 € 130 € 135 € 103,85 %<br />

jede weitere Grabstelle 265 € 130 € 135 € 103,85 %<br />

Nutzung der Friedhofskapellen<br />

2012 2011 Erhöhung prozentual<br />

Vorplatz 100 € 80 € 20 € 25 %<br />

pro Tag 200 € 160 € 40 € 25 %<br />

3 und mehr Tage 600 € 480 € 120 € 25 %<br />

3. Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügte 18. Satzung zur<br />

Änderung der Satzung vom 18.12.1989 über die Erhebung von Friedhofsgebühren in<br />

der Stadt <strong>Monschau</strong>.<br />

7. Stellenplan 2012<br />

Der Rat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung:<br />

Der Rat beschließt den als Anlage der Beschlussvorlage beigefügten Stellenplan für das<br />

Haushaltsjahr 2012.<br />

8. Wahl von Vertretern in Verbände und sonstige Institutionen<br />

hier: Änderung zum Ratsbeschluss vom 26.10.2009/15.12.2009 betreffend die<br />

Verbandsversammlung und den Betriebsausschuss des<br />

Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach<br />

Der Rat beschloss einstimmig:


Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> wählt als Ersatzbestimmung für Herrn Michael Bongard<br />

a) Herrn Marco Isaac als Mitglied in die Verbandsversammlung des<br />

Wasserversorgungszweckverbandes<br />

b) Herrn Marco Isaac als stellv. Mitglied in den Betriebsausschuss des<br />

Wasserversorgungszweckverbandes (Vorschlag an die Verbandsversammlung)<br />

9. Zukunftsszenarien “Heimat 2035"<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> nimmt den Bericht über die Zukunftsszenarien „Heimat 2035" zur<br />

Kenntnis. Er dankt der Kathy-Beys-Stiftung, Herrn Baldin, für die Initiative und begrüsst, dass<br />

sich Bürgerinnen und Bürger <strong>Monschau</strong>s gefunden haben, sich an diesem Ideenprozess zu<br />

beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Frühjahr 2012 mit der Stiftung einen<br />

Workshop für die Stadt <strong>Monschau</strong> vorzubereiten.<br />

10. Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2012;<br />

hier: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> beschließt zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im<br />

Jahr 2012 die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung.<br />

11. Errichtung einer Sekundarschule<br />

Bürgermeisterin Ritter betonte die Notwendigkeit, in allen betroffenen Kommunen die<br />

Möglichkeit der Kooperation zu nutzen und verwies auf die parallel stattfindenden Sitzungen<br />

mit gleichlautenden Beschlussvorschlägen in den Gemeinden Roetgen und Simmerath. Die<br />

Gemeinde Roetgen habe allerdings lediglich eine Mitteilungsvorlage erstellt, da sie von der<br />

Standortfrage nicht direkt betroffen sei und für eine Beteiligung in einem Schulzweckverband<br />

noch einige Rahmenbedingungen zu definieren sind, bevor in Roetgen über den Beitritt zum<br />

Schulzweckverband beraten werden kann.<br />

In einer kurzen Aussprache begrüßten auch die Stadtverordneten Kreitz, Olschewski und<br />

Victor den gemeinsamen Weg und den erzielten Schulfrieden.<br />

Der Rat beschloss dann einstimmig:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> fasst zur Sicherstellung eines zukunftsfesten, qualitativ<br />

hochwertigen und wohnortnahen Schulangebotes folgende Beschlüsse zur Weiterentwicklung<br />

der Schullandschaft in der Nordeifel:<br />

1. Die Verwaltungen der Kommunen Hürtgenwald, <strong>Monschau</strong>, Roetgen und Simmerath<br />

werden beauftragt, die Vorbereitungen für die Errichtung einer Sekundarschule gem.<br />

§ 17 a SchulG in einem Schulzweckverband (§ 78 Abs. 8 SchulG) mit den<br />

vorgenannten Partnerkommunen zu treffen.<br />

2. Die Projektgruppe Bildung und Region in Bonn (biregio) wird beauftragt, die bereits<br />

vorliegenden Schulentwicklungsplanungen für die Region <strong>Monschau</strong> (Stand: Januar<br />

2011) und für den Kreis Düren (Stand: Juni 2011) fortzuschreiben und in einem<br />

gemeinsamen Schulentwicklungsplan für die Kommunen Hürtgenwald, <strong>Monschau</strong>,


Roetgen und Simmerath zusammenzufassen. In dieser anlassbezogenen<br />

Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie eine gemeinsame Sekundarschule an<br />

den drei Standorten Hürtgenwald, <strong>Monschau</strong> und Simmerath (mit jeweils mindestens<br />

2 Zügen der Jahrgangsstufen 5 bis 10) umgesetzt werden kann.<br />

3. Die Verwaltungen werden beauftragt, auf der Grundlage des gemeinsamen<br />

Schulentwicklungsplanes der Kommunen Hürtgenwald, <strong>Monschau</strong>, Roetgen und<br />

Simmerath in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (z. B. Schulträger,<br />

Schulleitungen, Schulaufsichtsbehörden, Planungsbüro biregio) entsprechende<br />

pädagogische, räumliche und organisatorische Konzepte für die Errichtung einer<br />

gemeinsamen Sekundarschule zu erarbeiten.<br />

4. Alle Schulen der Kommunen Hürtgenwald, <strong>Monschau</strong>, Roetgen und Simmerath sind<br />

frühzeitig in die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes einzubeziehen.<br />

5. Verbindliche Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe gem. § 17 a Abs. 2<br />

SchulG sollen das Franziskus-Gymnasium Vossenack und das Städtische St.<br />

Michael-Gymnasium sein. Weitere Partner, wie etwa das Berufskolleg Simmerath/<br />

Stolberg der Städteregion Aachen, sind denkbar und werden eingeladen, sich an<br />

einer Zusammenarbeit zu beteiligen.<br />

6. Mit der Umsetzung der Vorarbeiten wird unverzüglich begonnen, so dass im Jahr<br />

2012 eine rechtzeitige Antragstellung zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule<br />

an die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) möglich ist. Es<br />

ist das Ziel, dass die neue Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 startet.<br />

12. Potentialflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet <strong>Monschau</strong><br />

hier: a) Bericht des Büros VDH Projektmanagement GmbH<br />

b) Grundsatzbeschluss<br />

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung in ihrem Wortlaut geringfügig geändert. Das Wort<br />

“Ausschreibungsverfahren” wurde ersetzt durch “Angebotsverfahren”.<br />

Der Rat beschloss dann einstimmig:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> nimmt die Standortuntersuchung des Büros VDH<br />

Projektmanagement GmbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung<br />

und Durchführung der weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Ausweisung von<br />

Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen auf den als geeignet<br />

eingestuften Flächen E und H sowie auf der bedingt geeigneten Fläche D.<br />

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für ein Angebotsverfahren mit<br />

Unterstützung eines auszuwählenden Fachbüros erarbeiten zu lassen, um das für die Stadt<br />

<strong>Monschau</strong> wirtschaftlichste Pachtangebot einer Gesellschaft zu erhalten, die ansonsten den<br />

Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen in den Konzentrationszonen übernimmt. Die<br />

Ausschreibungskriterien werden dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt.<br />

13. 4. Änderung des Bebauungsplanes Imgenbroich / Konzen Nr. 9“Trafostation”;<br />

hier: a) Abwägung der Stellungnahmen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 i. V. m. § 13 a BauGB<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Der Rat beschließt<br />

a) über die während der Offenlage gem. §§ 3 II und 4 II i.V.m. § 13 a BauGB eingegangenen<br />

Stellungnahmen auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlages wie


folgt:<br />

1.Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

1.1 EWV Energie- und Wasserversorgung<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.<br />

2.Öffentlichkeit<br />

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

b) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Imgenbroich/Konzen Nr.9 “Trafostation” mit<br />

textlichen Festsetzungen und Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.<br />

14. 7. Änderung des Bebauungsplanes Mützenich Nr. 3B “Gästehaus zum Stehling”;<br />

hier: a) Abwägung der Stellungnahmen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 i. V. m. § 13 a BauGB<br />

Der Rat beschloss bei 5 Nein-Stimmen:<br />

Der Rat beschließt<br />

a) über die während der Offenlage gem. §§ 3 II und 4 II i.V.m. § 13 a BauGB eingegangenen<br />

Stellungnahmen auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlages wie<br />

folgt:<br />

1.Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

1.1 Geologischer Dienst NRW<br />

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.<br />

1.2 Wasserverband Eifel-Rur<br />

Der Hinweis wird zur Kenntniss genommen.<br />

1.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Der Hinweis wird berücksichtigt.<br />

2. Öffentlichkeit<br />

2.1 Ortskartell Mützenich<br />

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.<br />

2.2 Eheleute B.<br />

Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt.<br />

b) die 7. Änderung des Bebauungsplanes Mützenich Nr. 3B “Gästehaus zum Stehling” mit<br />

textlichen Festsetzungen und Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.<br />

15. 6. Änderung des Bebauungsplanes Höfen Nr.4 “Niessenstraße”;<br />

hier: a) Abwägung der Stellungnahmen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 i. V. m. § 13 a BauGB<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Der Rat beschließt<br />

a) über die während der Offenlage gem. §§ 3 II und 4 II i.V.m. § 13 a BauGB eingegangenen<br />

Stellungnahmen auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlages wie<br />

folgt:<br />

1.Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

1.1 RWE - Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Düren<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

2.Öffentlichkeit


Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

b) die 6. Änderung des Bebauungsplanes Höfen Nr.4 “Niessenstraße” mit textlichen<br />

Festsetzungen und Begründung gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.<br />

16. Forstwirtschaftspläne 2012<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Monschau</strong> beschließt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr<br />

2012.<br />

17. Anfragen der Ratsmitglieder<br />

17.1 Anfrage der Stadtverordneten Krebs zum P+R - System während des<br />

Weihnachtsmarktes 2011<br />

Stadtverordnete Krebs lobte die gute Inanspruchnahme des P+R - Systems, wies jedoch drauf<br />

hin, dass die Parkflächen auf der Haag nicht ausreichend ausgeschildert seien (Weg zum<br />

Markt und zurück).<br />

Weiterhin habe sie insbesondere im Bereich des Sportplatzes an der städtischen Realschule<br />

“wildes” Parken festgestellt. Sie fragte an, ob hier eine Gebührenpflicht denkbar sei.<br />

Bürgermeisterin Ritter kündigte an, im nächsten Jahr auch für die Parkflächen auf der Haag<br />

eine ausreichende Beschilderung einzurichten. Die Zustände an der städtischen Realschule<br />

seien der Verwaltung nach dem letzten Wochenende bekannt geworden. Der Bolzplatz werde<br />

vor dem nächsten Wochenende mit Bauzäunen abgesperrt. Es werde für 2012 geprüft, ob<br />

eine Parkgebühr eingeführt wird.<br />

18. Mitteilungen der Verwaltung<br />

18.1 Antwort des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen auf das übersandte Schreiben<br />

zum Thema “Ausbau der B 258 Richtung Aachen”<br />

Laut Bürgermeisterin Ritter hatte der Oberbürgermeister Verständnis für die Position der Stadt<br />

<strong>Monschau</strong> gezeigt, verwies aber darauf, dass der ÖPNV prioritär gestärkt werden solle und auf<br />

die ökologischen Bedingungen im Aachener Talkessel Rücksicht genommen werden müsse.<br />

In einer kurzen Diskussion äußerten die Stadtverordneten Lenders, Mathar, Schneider und<br />

Müller ihre Verwunderung und ihr Unverständnis über die Stellungnahme des<br />

Oberbürgermeisters. Die Verwaltung wurde gebeten, hier weitere Gespräche zu führen.<br />

18.2 Konjunkturpaket II<br />

Bürgermeisterin Ritter erläuterte, dass die Mittel aus dem Paket mittlerweile vollständig<br />

abgerufen seien. Ein Großteil der Mittel sei in die Schulen investiert worden, darüber hinaus<br />

seien 817.000 € in die sonstige Infrastruktur geflossen.


18.3 Schulbusbrand in Mützenich, Reichensteiner Str.<br />

Bürgermeisterin Ritter führte aus, dass die Stadtverwaltung im Nachgang zu dem Brand einige<br />

Briefe von besorgten oder verärgerten Eltern erhalten habe. Die Stadt <strong>Monschau</strong> sei um eine<br />

transparente Aufarbeitung bemüht, gleichwohl müsse die Ermittlungsarbeit der<br />

entsprechenden Behörden abgewartet werden.<br />

Sie verwies ferner auf die alle sechs Monate stattfindenden Sicherheitsgespräche, an denen<br />

gerne auch die Fraktionen teilnehmen könnten.<br />

18.4 Terminplan 2012<br />

Der Terminplan 2012 für die Rats- und Ausschusssitzungen wurde den Ratsmitgliedern<br />

ausgehändigt.

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