Rat & Tat - Klienten-Info / Ausgabe 2/2020
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Die beträchtlichen Hilfsmaßnahmen aus
Steuermitteln, die derzeit zur Verfügung stehen,
sollen natürlich nur in Anspruch genommen
werden, wenn man auch die
Voraussetzungen dafür erfüllt bzw. sich an
die Bedingungen hält.
Die Regierung verabschiedet gerade ein
COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, in
dem die nachträgliche Überprüfung der
staatlichen Förderungen geregelt wird. Diese
Prüfungen sollen im Rahmen und der Form
von Außenprüfungen durch das Finanzamt
stattfinden, die Prüfer arbeiten in diesem Fall
als Gutachter für die Förderstellen. Geprüft
werden sollen insbesondere Zuschüsse und
Haftungen, die über die Agentur des Bundes
abgerechnet werden, sowie Zuschüsse aus
dem Härtefall-Fonds und Kurzarbeitsbeihilfen.
Bei letzteren wird es besonders wichtig
sein, mittels ordentlicher Arbeitsaufzeichnungen
die Ausfallsstunden, Urlaube, etc., für
Überprüfung der coronahilfen
die man Beihilfe beantragt hat, belegen zu
können.
achtung: Die missbräuchliche Verwendung
von Zuschüssen, Garantieübernahmen
und Kurzarbeitsbeihilfen stellt einen Straftatbestand
nach dem Strafgesetzbuch (nicht
nach Finanzstrafrecht!) dar, der mit Geldoder
sogar Freiheitsstrafen sanktioniert wird.
Man kann eine solche Strafe dadurch abwenden,
in dem man den Schaden wieder gut
achtung:
vErgEhEn sind kEin kavaliErsdElikt!
macht. Das geht aber nur, solange die Tat
nicht entdeckt ist. Wenn sich also eine derartige
Außenprüfung ankündigt, muss in im
Falle des Falles sofort reagiert werden und
vor Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige erstattet
und gleichzeitig die Rückzahlung der
zu Unrecht bezogenen Hilfen getätigt werden.
Besprechen Sie offene Fragen im Zusammenhang
mit Coronahilfen bitte rechtzeitig
mit uns, um negative Folgen zu vermeiden!
Unternehmercolleg
> aufwendungen versus kosten
Dazwischen liegen die sogenannten sprungfixen Kosten.
> nach ihrer Zuordnungsmöglichkeit in Einzelkosten (direkt
zuordenbar, z.B. Material) und Gemeinkosten (z.B. Hilfsmaterial,
Beleuchtung). Daneben können noch Sonderkosten (für einzelne
Produkte) anfallen.
Kosten sind definiert als „(Wert-)einsatz zur Leistungserstellung“.
„Neutrale Aufwendungen“ sind, weil betriebs- oder periodenfremd
(z.B. Spenden, Aufwendungen für nicht genutzte Reserveräumlichkeiten,
Nachzahlung aus Stromabrechnung für Vorjahr) keine
Kosten.
Kalkulatorische Kosten sind entweder keine Aufwendungen (z.B.
Unternehmerlohn) oder anders bewertet (Abschreibungen,
Zinsen, Wagnisse).
Die Kosten rechnung nimmt als Basis die Wiederbeschaffungswerte
bzw. das eingesetzte (= betriebsnotwendige) Kapital.
Zu unterscheiden sind Kosten u.a.
> nach ihrer Abhängigkeit von der Beschäftigung (=Auslastung) in
fixe und variable Kosten.
Erkenntnis
Am Ende wird alles gut werden,
und wenn noch nicht alles gut ist,
dann ist es noch nicht zu Ende.
oscar Wilde
(1854 – 1900)