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Rat & Tat - Klienten-Info / Ausgabe 2/2020

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Die beträchtlichen Hilfsmaßnahmen aus

Steuermitteln, die derzeit zur Verfügung stehen,

sollen natürlich nur in Anspruch genommen

werden, wenn man auch die

Voraussetzungen dafür erfüllt bzw. sich an

die Bedingungen hält.

Die Regierung verabschiedet gerade ein

COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, in

dem die nachträgliche Überprüfung der

staatlichen Förderungen geregelt wird. Diese

Prüfungen sollen im Rahmen und der Form

von Außenprüfungen durch das Finanzamt

stattfinden, die Prüfer arbeiten in diesem Fall

als Gutachter für die Förderstellen. Geprüft

werden sollen insbesondere Zuschüsse und

Haftungen, die über die Agentur des Bundes

abgerechnet werden, sowie Zuschüsse aus

dem Härtefall-Fonds und Kurzarbeitsbeihilfen.

Bei letzteren wird es besonders wichtig

sein, mittels ordentlicher Arbeitsaufzeichnungen

die Ausfallsstunden, Urlaube, etc., für

Überprüfung der coronahilfen

die man Beihilfe beantragt hat, belegen zu

können.

achtung: Die missbräuchliche Verwendung

von Zuschüssen, Garantieübernahmen

und Kurzarbeitsbeihilfen stellt einen Straftatbestand

nach dem Strafgesetzbuch (nicht

nach Finanzstrafrecht!) dar, der mit Geldoder

sogar Freiheitsstrafen sanktioniert wird.

Man kann eine solche Strafe dadurch abwenden,

in dem man den Schaden wieder gut

achtung:

vErgEhEn sind kEin kavaliErsdElikt!

macht. Das geht aber nur, solange die Tat

nicht entdeckt ist. Wenn sich also eine derartige

Außenprüfung ankündigt, muss in im

Falle des Falles sofort reagiert werden und

vor Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige erstattet

und gleichzeitig die Rückzahlung der

zu Unrecht bezogenen Hilfen getätigt werden.

Besprechen Sie offene Fragen im Zusammenhang

mit Coronahilfen bitte rechtzeitig

mit uns, um negative Folgen zu vermeiden!

Unternehmercolleg

> aufwendungen versus kosten

Dazwischen liegen die sogenannten sprungfixen Kosten.

> nach ihrer Zuordnungsmöglichkeit in Einzelkosten (direkt

zuordenbar, z.B. Material) und Gemeinkosten (z.B. Hilfsmaterial,

Beleuchtung). Daneben können noch Sonderkosten (für einzelne

Produkte) anfallen.

Kosten sind definiert als „(Wert-)einsatz zur Leistungserstellung“.

„Neutrale Aufwendungen“ sind, weil betriebs- oder periodenfremd

(z.B. Spenden, Aufwendungen für nicht genutzte Reserveräumlichkeiten,

Nachzahlung aus Stromabrechnung für Vorjahr) keine

Kosten.

Kalkulatorische Kosten sind entweder keine Aufwendungen (z.B.

Unternehmerlohn) oder anders bewertet (Abschreibungen,

Zinsen, Wagnisse).

Die Kosten rechnung nimmt als Basis die Wiederbeschaffungswerte

bzw. das eingesetzte (= betriebsnotwendige) Kapital.

Zu unterscheiden sind Kosten u.a.

> nach ihrer Abhängigkeit von der Beschäftigung (=Auslastung) in

fixe und variable Kosten.

Erkenntnis

Am Ende wird alles gut werden,

und wenn noch nicht alles gut ist,

dann ist es noch nicht zu Ende.

oscar Wilde

(1854 – 1900)

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