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Lathener Blättken - Ausgabe 01/2019

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Mehr Zeit für die Steuererklärung! Jetzt beraten<br />

Wer eine Steuererklärung<br />

abgeben muss, hat seit diesem<br />

Jahr mehr Zeit.<br />

Viele Bürger verbinden den 31.<br />

Mai eines jeden Jahres mit der<br />

Abgabefrist der Steuererklärung.<br />

Doch dieses Datum hat<br />

ausgedient, denn der Fiskus<br />

gewährt ab diesem Jahr zwei<br />

Monate extra Zeit.<br />

Dabei ist nicht jede<br />

Privatperson zur Abgabe einer<br />

Einkommensteuererklärung<br />

verpflichtet.<br />

Lohnsteuerfreibetrag beantragt<br />

Diese Pflicht entsteht<br />

insbesondere erst in folgenden<br />

Fällen; Eheleute, bei denen die<br />

Steuerklassenkombination 3 / 5<br />

oder 4 / 4 mit Faktorverfahren<br />

Anwendung findet, bei Bezug<br />

von Lohnersatzleistungen wie<br />

Arbeitslosen-, Kranken-, Elternoder<br />

Kurzarbeitergeld von mehr<br />

als 410 Euro, Einkünften außerhalb<br />

der Arbeit von mehr als 410 Euro,<br />

z.B. durch Vermietungseinkünfte<br />

oder durch Renteneinkünfte,<br />

Eheleute, bei denen ein Partner<br />

Einkünfte mit Steuerklasse 6<br />

hat oder wenn ein individueller<br />

Lohnsteuerfreibetrag beantragt<br />

und gewährt wurde (Ausnahme:<br />

Behinderten-Pauschbetrag),<br />

Die Abgabepflicht ist hierbei<br />

einfach zu erklären, denn in der<br />

Vielzahl der oben genannten<br />

Fälle ist eine Steuernachzahlung<br />

wahrscheinlich und der Fiskus<br />

will sich schließlich nichts<br />

entgehen lassen. Treffen diese<br />

Punkte nicht zu, kann eine<br />

Abgabepflicht zudem dadurch<br />

entstehen, dass das Finanzamt<br />

schriftlich zur Abgabe einer<br />

Steuererklärung auffordert. Wenn<br />

keine Verpflichtung zur Abgabe<br />

einer Steuererklärung besteht,<br />

laufen auch keine verpflichtende<br />

Fristen ab. In diesen Fällen<br />

kann die Steuererklärung<br />

freiwillig bis zu vier Jahre<br />

rückwirkend abgegeben<br />

werden. Diese sogenannten<br />

Antragsveranlagungen (zum<br />

Beispiel bei Eheleuten mit<br />

nur einem Einkommen und<br />

der Steuerklasse 3) haben<br />

vielfach Steuererstattungen<br />

zum Ergebnis, weshalb eine<br />

Nichtabgabe letztlich im Interesse<br />

der Finanzverwaltung liegt.<br />

Steuererklärungspflicht<br />

Wenn<br />

eine<br />

Steuererklärungspflicht besteht<br />

und die Steuererklärung selbst<br />

angefertigt wird, endet die<br />

Abgabefrist seit diesem Jahr<br />

zum 31. Juli des Folgejahres. Die<br />

Einkommensteuererklärung 2<strong>01</strong>8<br />

muss damit spätestens am 31. Juli<br />

2<strong>01</strong>9 beim Finanzamt vorliegen.<br />

Wer seine Steuererklärung durch<br />

einen Steuerberater oder beim<br />

Lohnsteuerhilfeverein anfertigen<br />

lässt, hat grundsätzlich noch<br />

sieben Monate mehr Zeit. In diesen<br />

Fällen endet die Abgabefrist für<br />

die Erklärung 2<strong>01</strong>8 in der Regel<br />

erst am 29. Februar 2020.<br />

Wenn abzusehen ist, dass die<br />

Abgabefrist zum 31. Juli nicht<br />

einzuhalten ist, sollte in jedem Fall<br />

frühzeitig eine Fristverlängerung<br />

beim Finanzamt beantragt<br />

WP / StB Andreas Klitscher<br />

werden. Solange der Antrag gute<br />

Gründe für die abzusehende<br />

Fristüberschreitung enthält,<br />

reagieren die Finanzämter<br />

regelmäßig großzügig.<br />

Verspätungszuschlag möglich<br />

Die Schattenseite der neuen<br />

verlängerten Fristen sind<br />

verschärfte<br />

Regelungen<br />

beim Verspätungszuschlag.<br />

Neuerdings wird ein Mindest-<br />

Verspätungszuschlag<br />

festgesetzt. Dieser liegt nicht<br />

mehr im Ermessen eines<br />

Finanzbeamten, sondern die<br />

Höhe des Verspätungszuschlags<br />

ist gesetzlich geregelt: Er beträgt<br />

0,25 Prozent der festgesetzten<br />

Steuer, aber mindestens 25<br />

Euro pro angefangenem Monat.<br />

Dementsprechend sollten die<br />

Abgabefristen stets im eigenen<br />

Interesse eingehalten werden.<br />

Kooperation von<br />

<strong>Lathener</strong> Unternehmen<br />

Am 14.02 fand im Geschäft von Regina Lucks<br />

“Schönheit & mehr” zum zweiten Mal ein<br />

Wohlfühlabend für junge und reife Mädels statt.<br />

Über 40 Frauen konnten an verschiedenen Workshops<br />

rund um Beauty und Wellness teilnehmen.<br />

Maria Michels, “Gardinen & Kissen”, hatte mit ihrem<br />

Team tagelang mit der “heißen Nadel” wunderschöne<br />

Kissen, Tischläufer und Plaids genäht, sowie<br />

Ideen für das gemütliche Wohnambiente erschaffen.<br />

Annette Reiners vom Partyservice verzauberte die<br />

Geschäftsräume in ein Rosen- und Blütenmeer. Großes<br />

Lob erhielt sie für ihre köstlichen Leckereien. Für die<br />

gute Laune wurde reichlich Prosecco ausgeschenkt.<br />

Jede Teilnehmerin konnte sich zusätzlich im<br />

Fotostudio von Regina Lucks in Szene setzen und<br />

bekam ein Erinnerungsfoto gratis mit nach Hause.<br />

Die Unternehmerinnen betonten bei der Begrüßung:<br />

“Uns ist es bewusst wie wichtig der persönliche<br />

Kontakt zu unseren Kunden ist. Denn in der<br />

heutigen Zeit stehen wir großen Heraus forderungen<br />

entgegen, wie z.Bsp. dem Internet. Wir erschaffen<br />

Lassen Sie sich von den neuen<br />

Frühlingsfarben inspirieren!<br />

Dazu berate<br />

ich Sie gern!<br />

Gemeinsam<br />

bringen wir<br />

Frische &<br />

Wohnlichkeit<br />

in Ihr<br />

Zuhause!<br />

Große Str. 4 . 49762 Lathen<br />

Telefon: 05933 / 934099<br />

michels-gardinen-und-kissen.de<br />

Emotionen und können auf die Bedürfnisse<br />

unserer Kunden unmittelbar eingehen. Online<br />

Einkauf ist eher anonym. Unsere Kunden möchten<br />

nach wie vor persönlich angesprochen werden.”<br />

Das Konzept von Regina Lucks und Maria Michels<br />

zeigt, dass diese Art von Erlebnisshopping erfolgreich<br />

ist. Denn für einen weiteren geplanten Mädelsabend<br />

im Herbst haben sich schon jetzt viele<br />

Teilnehmerinnen in die Warteliste eingetragen.<br />

FRÜHLINGSERWACHEN<br />

DER NEUE DUFT IST DA!<br />

Amo flowerful<br />

Dufte Grüße vom Team von Schönheit & mehr!<br />

Hauptstraße 15 | 49762 Lathen | Tel. 05933 1438<br />

info@regina-lucks.de | www.regina-lucks.de<br />

14 <strong>Lathener</strong> <strong>Blättken</strong> <strong>01</strong> · 2<strong>01</strong>9 / WIRTSCHAFT & HANDEL<br />

<strong>Lathener</strong> <strong>Blättken</strong> <strong>01</strong> · 2<strong>01</strong>9 / WIRTSCHAFT & HANDEL 15

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