22.06.2020 Aufrufe

STADTJournal Neuwied 02/2020

Im STADTJournal Neuwied werden Stadt, ihre Menschen und Unternehmen vorgestellt. Das Magazin erscheit in Zzsammenarbeit der TomTom PR Agentur, des Aktionsforum Neuwied und der Agentur Markenliebe.

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Tierarzt-Tipp | STADTJournal NEUWIED

Neuwied schreibt sich den

Katzenschutz auf die Fahnen

Eine lange Forderung des örtlichen Tierschutzes wurde

nun erfolgreich umgesetzt: Am 14. April 2020 wurde vom

Neuwieder Stadtrat die Verordnung zum Schutz freilebender

Katzen VO/0277/20, kurz KatSchutzVO, beschlossen.

Worum geht es dabei?

Freilebende Katzen sind weiter verbreitet, als vielen von uns

bewusst ist. Viele von den freilebenden Katzen sind krank,

unterernährt und z. T. auch verletzt. Als domestizierte Art

können sie nicht wie ihre europäischen Verwandten, die

Wildkatzen, ohne die Hilfe des Menschen überleben. Diese

freilebenden Katzen sind Nachkommen von nicht kastrierten

Hauskatzen oder auch ausgesetzten Katzen. Eine Katze, die

zweimal im Jahr Junge bekommt, von denen im Schnitt drei

überleben, hat nach zwei Jahren bereits 42 Nachkommen –

nach vier Jahren über 2000 und so weiter. (Durch die Corona-

Pandemie ist uns allen ja bewusst, was eine exponentielle

Vermehrung bedeutet.)

Was steht in der Verordnung?

Um diesen Teufelskreis von Vermehrung und damit einhergehendem

Katzenleid zu durchbrechen, wurde vom Stadtrat

beschlossen, dass Katzen, die Freigang erhalten, kastriert

werden müssen. (Anmerkung: Kastration bedeutet sowohl

beim männlichen als auch beim weiblichen (!) Tier die chirurgische

Entfernung der Keimdrüsen, sprich Eierstöcke bzw.

Hoden). Zusätzlich wurde eine Kennzeichnungspflicht und

Registrierungspflicht beschlossen, damit vermeintlich herrenlose

Tiere wieder an ihren Besitzer gelangen können.

Werden Katzen ohne Kennzeichnung und/oder Kastration

aufgegriffen, wird die Stadt die Durchführung anordnen und

die Kosten den Besitzern auferlegen. Außerdem wird ein

Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, in dem Bußgelder

bis zu 1000 Euro verhängt werden können.

Dr. Björn Theise, M. Sc.,

Kleintierpraxis Dr. Theise

dr.björntheise.de

Foto: markenliebe

Was bedeutet dies konkret für Sie als Katzenbesitzer?

Bevor Sie Ihren Katzen Freigang erlauben, lassen Sie diese

unbedingt kastrieren, chippen und registrieren. Zusätzlich

raten wir natürlich auch eine ordentliche Grundimmunisierung

gegen die gerade in freilebenden Populationen auftretenen

Katzenkrankheiten wie z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen

und Leukose (FeLV) an. Gegen Katzen-Aids (FIV)

gibt es leider noch keinen verfügbaren Impfstoff.

Übernehmen Sie eine Katze aus unbekannter Herkunft

(z. B. von einem Tierschutzverein, was wir sehr begrüßen),

lassen Sie unbedingt einen Test auf FeLV und FIV anfertigen.

Denn sind die neuen Katzen Träger dieser heimtückischen

Erkrankungen sein, sollten sie zum einen keinen Freigang

erhalten, um andere Katzen zu schützen und zum anderen

nur in Haushalte aufgenommen werden, in denen sich nicht

bereits andere Katzen befinden, da diese ebenfalls angesteckt

werden können.

Ihr Dr. Björn Theise aus Neuwied-Heddesdorf

Sky: kastriert.

gechipt.

registriert.

Mach mit!

isfm

Silver

Cat

Friendly

Clinic

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