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BeckExtra 02/2020

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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK · Erscheint dreimal im Jahr · N o <strong>02</strong>.20<br />

Beckextra<br />

Das<br />

Magazin<br />

Verfassungsstaat und Corona-Krise<br />

Interview mit Prof. Dr. Jens Kersten und Prof. Dr. Stephan Rixen<br />

Aus dem<br />

Schilderwald<br />

>> Novelle der Straßenverkehrsordnung<br />

beck-aktuell<br />

>> das neue<br />

Nachrichtenportal<br />

für Juristen<br />

Thema Geld<br />

>> und seine<br />

Psychologie


impressum<br />

Redaktion:<br />

Beckextra Das Magazin<br />

Wilhelmstraße 9<br />

80801 München<br />

Tel. +49 89 38189-266<br />

Fax +49 89 38189-480<br />

Mail: beckextra@beck.de<br />

Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />

Kathrin Moosmang (Text)<br />

Katrin Dähn (Text)<br />

Christiane Kern (Layout/Art Direktion)<br />

Benjamin Zirnbauer (Layout)<br />

Verlag:<br />

Verlag C.H.BECK oHG<br />

Wilhelmstr. 9, 80801 München<br />

Tel. +49 89 38189-0<br />

Fax +49 89 38189-4<strong>02</strong><br />

www.beck.de<br />

Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />

Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />

beide Verleger in München.<br />

Illustrationen // Fotocollagen:<br />

Titelseite: Jozsef Zoltan Varga / Getty; Seite 6/7:<br />

visualgo / Getty; Seite 18/19: sorbetto / Getty.<br />

Druck:<br />

Mayr Miesbach GmbH<br />

Am Windfeld 15<br />

83714 Miesbach


editorial<br />

Zu<br />

Beginn<br />

Kurz nach Erscheinen der vergangenen<br />

Ausgabe gab es für uns alle<br />

nur noch ein Thema: Corona. Eine<br />

staatliche Beschränkungsmaßnahme<br />

folgte der nächsten. Jetzt, wo sich<br />

der Nebel wieder lichtet, zeigt sich, eine Reihe der<br />

ergriffenen Maßnahmen war verfassungswidrig.<br />

Die beiden Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jens<br />

Kersten und Prof. Dr. Stephan Rixen haben das<br />

Verhalten des Rechtsstaats während der Corona-<br />

Krise von Anfang an beobachtet und ausgewertet.<br />

Ihre Erkenntnisse haben sie in einem Buch zusammengetragen,<br />

das in Kürze erscheinen wird. Im<br />

Titelinterview sprechen wir bereits vorab über die<br />

aufschlussreichen Ergebnisse.<br />

Nahezu unbemerkt sind dagegen im Frühjahr einige<br />

neue Verkehrsschilder in Kraft getreten. Welche<br />

das sind und was sie bedeuten, erklären wir in der<br />

Rubrik »Schlau durch den Alltag« – damit Sie im<br />

Straßenverkehr nicht vor Rätseln stehen.<br />

Wie Sie auch sonst über alle relevanten Rechtsentwicklungen<br />

auf dem Laufenden bleiben, erfahren<br />

Sie in unserem Beitrag über das neue, kostenfreie<br />

Nachrichtenportal »beck aktuell – Heute im<br />

Recht«.<br />

Der Ratgeberteil dieser Ausgabe befasst sich mit<br />

der Psychologie des Geldes. Ein spannendes Thema,<br />

das selbst rationale Köpfe nicht kalt lässt.<br />

Falls Sie Beckextra Das Magazin noch nicht kostenlos<br />

abonniert haben, können Sie dies ganz einfach<br />

mit dem Bestellcoupon auf der Rückseite dieser<br />

Ausgabe tun.<br />

Mathias Bruchmann<br />

Leiter Presse und Lizenzen<br />

Recht • Steuern • Wirtschaft


Zum<br />

Inhalt<br />

10<br />

titel<br />

Verfassungsstaat und Corona-Krise<br />

Interview mit Prof. Dr. Jens Kersten und Prof. Dr. Stephan Rixen<br />

4


inhalt<br />

06 schlau durch den alltag<br />

Neues aus dem<br />

Schilderwald<br />

Novelle der Straßenverkehrsordnung<br />

08 kurzinterview<br />

Entweder // Oder<br />

Fragen an<br />

Georg M. Oswald<br />

09 recht aktuell<br />

Aktuelles<br />

aus Gesetzgebung<br />

und Justiz<br />

16 C.H.BECK im web<br />

// beck-aktuell<br />

Neues Nachrichtenportal<br />

für Juristen<br />

// beck-seminare<br />

Aus Präsenz<br />

wird Online<br />

18 ratgeber<br />

Warum wir<br />

beim Thema Geld<br />

nicht rational sind<br />

20 neues aus dem verlag<br />

// COVID19 –<br />

und Recht<br />

Zeitschrift zur Krise<br />

// neue Zeitschriften<br />

// Corona-Blog<br />

22 autoren bei der arbeit<br />

Andreas Respondek<br />

am Schreibtisch<br />

23 vermischtes<br />

// Denkanstöße für<br />

einen partizipativen<br />

Sozialismus<br />

// Gewinnspiel<br />

5


Neues aus dem<br />

SCHILDERWALD<br />

Sommerzeit ist Fahrradzeit. Dieses Jahr werden vermutlich noch mehr Menschen ihre Drahtesel<br />

in Gebrauch nehmen, da in Folge von Corona und der daraus resultierenden Maskenpflicht das<br />

Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unbedingt attraktiver geworden ist. Radfahren<br />

dagegen ist im Allgemeinen gut für die Gesundheit und natürlich für die Umwelt. Auch bei der Ende<br />

April in Kraft getretenen »54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften«<br />

wurde bevorzugt an das Wohl der Radfahrer sowie an den Umweltschutz gedacht. Die Novelle ist<br />

nicht nur der Grund für so manchen erhöhten Bußgeldbescheid, sondern auch für einige neue<br />

Schilder, über die sich der ein oder andere Verkehrsteilnehmer in den vergangenen Wochen<br />

gewundert haben dürfte. Beckextra Das Magazin stellt Ihnen sieben neue Verkehrsschilder vor,<br />

die Sie kennen sollten, ganz gleich, ob Sie mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind.<br />

Zumal Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt.<br />

6


schlau durch den alltag<br />

Autofahrer kennen den grünen Pfeil an Ampeln. Wo dieses neue Schild hängt,<br />

dürfen nun Fahrradfahrer bei Rot abbiegen – aber nur sie! Autos müssen<br />

warten. Zu beachten ist, dass der grüne Pfeil keinen kompletten Freifahrtschein<br />

darstellt: Es gilt, sich sowohl mit dem Auto als auch mit dem Rad wie bei einem<br />

Stoppschild zu verhalten. Also erst anhalten, dann abbiegen.<br />

Fußgängerzonen sind bekanntlich den Menschen vorbehalten, die per Pedes<br />

unterwegs sind. Die neuen Fahrradzonen dagegen müssen sich die Drahtesel<br />

mit den Autos teilen. Allerdings haben die Fahrräder Vorrang und dürfen auf keinen<br />

Fall gefährdet werden. Für alle zusammen gilt hier Tempo 30.<br />

Praktisch und umweltfreundlich mögen sie ja sein, aber Lastenfahrräder<br />

nehmen sowohl während der Fahrt als auch in geparktem Zustand mehr Platz<br />

weg als gewöhnliche Fahrräder. Damit die Suche nach einem Abstellplatz kein<br />

Hindernis mehr für einen klimaschonenderen Transport ist, zeichnen diese<br />

Schilder jetzt spezielle Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder aus.<br />

Schnell, schneller, Fahrradfahrer. Auf so mancher Strecke könnte man meinen,<br />

die halbe Nation übe für die Tour de France. Besonders einfach lassen sich<br />

solche Ambitionen dort ausüben, wo Markierungen auf festen Fahrbahnen diese<br />

als Radschnellwege kennzeichnen. Da die Wegeführung aber gelegentlich auch<br />

über Schotter- oder Sandpisten führt, sorgt dieses Schild nun an derlei Stellen für<br />

eine durchgängige Kennzeichnung.<br />

Dieses Schild ist die Abwandlung eines altbekannten Verbots. Radfahrer, die auf<br />

ihrem Weg regelmäßig Engstellen passieren müssen, wird es besonders freuen:<br />

Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass hier nicht nur Überholverbot gilt, sondern<br />

explizit keine einspurigen Fahrzeuge überholt werden dürfen. Autos und LKWs<br />

müssen also hinter den Fahr- und Motorrädern bleiben. Gleiches gilt jedoch nicht<br />

für einspurige Fahrzeuge untereinander: Sollten Sie also ein schneller Rennradler<br />

sein, dürfen Sie hier auch weiterhin untermotorisierte Mopeds umfahren.<br />

Ein halbiertes Auto um das Menschen herumtanzen? Nein, hier werden keine<br />

Schrottplätze zu Freizeitflächen erklärt, sondern Parkplätze speziell für Carsharing-<br />

Fahrzeuge ausgewiesen. Ebenfalls neu ist die dazu passende Plakette, die an die<br />

Windschutzscheibe geklebt werden muss.<br />

I<br />

n Corona-Zeiten sind Fahrgemeinschaften vielleicht nicht ganz praktikabel, aber<br />

grundsätzlich ist es ja wünschenswert, dass nicht jeder mit dem eigenen Auto<br />

unterwegs ist. Mit diesem Schild sollen PKWs, die mit mindestens drei Personen<br />

besetzt sind, Vorzüge gewährt werden, etwa indem ihnen das Befahren von Busspuren<br />

oder gesonderten Fahrspuren erlaubt wird.<br />

7


kurzinterview<br />

© Peter von Felbert<br />

Entweder // Oder<br />

Fragen an Georg M. Oswald<br />

Schriftsätze und Literatur schließen sich nicht aus.<br />

Georg M. Oswald kann beides.<br />

Er ist Schriftsteller und Rechtsanwalt zugleich.<br />

Georg M. Oswald ist Rechtsanwalt in München mit den<br />

Schwerpunkten Familien- und Erbrecht. Gleichzeitig ist er<br />

literarisch tätig. Den Durchbruch brachte im Jahr 2000<br />

der Roman »Alles, was zählt«, der ausgezeichnet und in zehn<br />

Sprachen übersetzt wurde. Im Frühjahr erschien sein Roman<br />

»Vorleben«, der die Frage aufwirft, inwieweit man jemanden<br />

verdächtigen kann, den man liebt.<br />

Herr Oswald, wie würden Sie selbst diese<br />

Frage in wenigen Sätzen beantworten?<br />

Ich stelle mir das nicht angenehm vor.<br />

Das ist in gewisser Weise die Triebfeder<br />

dieses Romans. Wie reagiert man, wenn<br />

man etwas herausfindet, was man absolut<br />

nicht herausfinden will? Dieser Zwiespalt<br />

zwischen Neugier und Furcht hat<br />

mich interessiert.<br />

Wie sind Sie vom Anwalt zum Schriftsteller<br />

geworden? Oder vielleicht war es auch anders<br />

herum?<br />

Es war eher umgekehrt. Schon als<br />

Schüler und Student habe ich geschrieben.<br />

Als ich Referendar war, bekam ich ein erstes<br />

Literaturstipendium, und mein erster<br />

Erzählungsband wurde veröffentlicht. So<br />

bin ich seither beides, Schriftsteller und<br />

Anwalt.<br />

Es gibt von Ihnen auch ein Sachbuch mit<br />

dem Titel »55 Gründe Rechtsanwalt zu werden«.<br />

Nennen Sie uns Ihren wichtigsten<br />

Grund.<br />

Weil es ein freier Beruf ist. Er bietet eine<br />

enorme Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und große Unabhängigkeit.<br />

Kommen wir zu unserer Rubrik »Entweder –<br />

Oder«… Gerichtssaal oder Lesebühne?<br />

Da gibt es kein Entweder-Oder für<br />

mich. Im Gerichtssaal kämpft man für<br />

die Sache seines Mandanten. Auf der Lesebühne<br />

versucht man, das Publikum zu unterhalten.<br />

Beide Male versucht man, es so<br />

gut wie möglich zu machen, aber die Situationen<br />

sind doch ganz unterschiedlich.<br />

Krimi oder Liebesroman?<br />

Ein Krimi kann gut damit zurechtkommen,<br />

nicht auch ein Liebesroman zu sein.<br />

Umgekehrt gilt das, zumindest nach meiner<br />

Wahrnehmung, kaum. Vielleicht ein<br />

typisch männlicher Standpunkt, aber ich<br />

entscheide mich dann doch für den Krimi.<br />

Lesen oder Schreiben?<br />

Das eine geht nicht ohne das andere.<br />

Wer liest, ist eindeutig im Vorteil, egal, ob<br />

er gerade noch mehr liest oder selbst etwas<br />

schreibt.<br />

Auto oder Fahrrad?<br />

Definitiv Fahrrad. Keine Parkplatzsorgen,<br />

keine Strafzettel, und seit der Corona-<br />

Krise entwickle ich nun auch die Techniken<br />

des Allwetterradelns für mich weiter.<br />

Berge oder Meer?<br />

Dann doch die Berge. Sie sind von München<br />

aus besser zu erreichen. Wird Zeit,<br />

dass ich mal wieder hinfahre.<br />

Aktenkoffer oder Rucksack?<br />

Rucksack! In letzter Zeit aber noch<br />

mehr die Fahrradtasche. Siehe oben.<br />

Sommer oder Winter?<br />

Nachdem der Winter bei uns ja immer<br />

weniger stattfindet: Sommer!<br />

8


echt aktuell<br />

Aktuelles<br />

aus Gesetzgebung<br />

und Justiz<br />

Kein rechtzeitiger<br />

Eingang<br />

Kein Stern für den<br />

Anwalt<br />

Kein Dach über<br />

dem Kopf<br />

— Diesmal geht es auf dieser Seite vor allem<br />

um Anwälte, die mit Abstand größte juristische<br />

Berufsgruppe. Zunächst ein<br />

Dauerbrenner der anwaltlichen Praxis:<br />

Der verspätete Versand fristgebundener<br />

Schriftsätze. Wenn in diesem sensiblen<br />

Bereich etwas schief geht, ist es gut, einen<br />

technischen Grund vorbringen zu können,<br />

den man partout nicht beeinflussen<br />

konnte, etwa ein streikendes Fax. Eigentlich<br />

soll die Digitalisierung die Kommunikation<br />

ja erleichtern, aber betrachtet<br />

man die aktuelle Rechtsprechung, wird<br />

das Problem durch den elektronischen<br />

Rechtsverkehr eher komplexer. Der BGH<br />

erwies sich in diesem Zusammenhang zuletzt<br />

noch als sehr anwaltsfreundlich: Er<br />

gewährte erstens Wiedereinsetzung, weil<br />

der Anwalt aus Sicht des Gerichts frühzeitig<br />

genug mit dem Faxversand (der<br />

dann nicht funktionierte) begonnen hatte.<br />

Und er war zweitens der Meinung, dass<br />

der Anwalt bei einem streikenden Fax<br />

nicht verpflichtet ist, alternativ über das<br />

besondere elektronische Anwaltspostfach<br />

zu versenden (Az. X ZR 60/19). Die Linie<br />

des BGH gilt aber nicht ausnahmslos:<br />

Wer in Schleswig-Holstein im Arbeitsrecht<br />

forensisch tätig ist, sollte einen<br />

Beschluss des dortigen LAG kennen, wonach<br />

eine Berufung per Fax grundsätzlich<br />

unzulässig ist (Az. 6 Sa 1<strong>02</strong>/20).<br />

— Die Digitalisierung hat nicht nur die<br />

Kommunikation verändert, sondern auch<br />

Produkte und Dienstleistungen trans-<br />

parenter gemacht, etwa durch Bewertungsportale.<br />

Zwar gibt es, anders als für<br />

Lehrer oder Hotels, so etwas noch nicht<br />

für Anwälte. Aber Mandanten finden<br />

mitunter trotzdem einen Weg, ihrem Ärger<br />

Luft zu machen. In einem Fall, den<br />

das AG Bremen jüngst entschied, hatte<br />

der Anwalt sogar selbst dazu ermuntert,<br />

auf seiner Homepage eine Bewertung<br />

zu schreiben. Das verpflichtet ihn aus<br />

Sicht des Gerichts aber noch lange nicht,<br />

dort auch jede Form der Manöverkritik<br />

hinzunehmen. Es blieb unklar, was im<br />

Mandat schief gelaufen war. Der Anwalt<br />

habe den Fall jedenfalls in den Sand<br />

gesetzt, meinte ein Klient. Und er habe<br />

außerdem noch seinen Glauben an das<br />

Rechtssystem zerstört. Ein paar Zitate<br />

aus dem Eintrag: »Hobbyanwalt!«, »Fach-<br />

wissen sehr mangelhaft«, »Schade, dass<br />

man nicht null Sterne geben kann«. Der<br />

Anwalt erstattete daraufhin Strafanzeige,<br />

forderte den Ex-Kunden zur Abgabe einer<br />

strafbewehrten Unterlassungserklärung<br />

auf und rundete sein Maßnahmenpaket<br />

mit einer ansehnlichen Kostennote ab.<br />

Das AG Bremen bescheinigte ihm zwar,<br />

dass er sich derartige Bewertungen nicht<br />

bieten lassen müsse, wies die Klage auf<br />

Erstattung der Abmahnkosten und auf<br />

Schmerzensgeld aber ab (Az. 9 C 410/19).<br />

— In der letzten Meldung geht es um ein<br />

interessantes anwaltliches Verständnis<br />

des Mietrechts. Eine Rechtsanwältin hatte<br />

eine ihr gehörende Mietwohnung saniert.<br />

Die Art und Weise, wie die Fachanwältin<br />

für Bau- und Architektenrecht die<br />

Arbeiten anging, war aber nur bedingt im<br />

Interesse ihrer Mieter. Sie wurden nämlich<br />

nicht vorab darüber informiert und<br />

fanden ihre Unterkunft plötzlich ohne<br />

Dach und Wände vor. Wie häufig in solchen<br />

Auseinandersetzungen, gingen die<br />

Meinungen der Beteiligten weit auseinander.<br />

Die Mieter sprachen im Prozess von<br />

einer »kalten Räumung«, die Anwältin<br />

hielt die Klage für eine »reine Schikane«.<br />

Das Gericht entschied zugunsten der Bewohner:<br />

Die Vermieterin muss ihre übereilte<br />

Sanierung rückgängig machen und<br />

die Wohnung für das Mieterpaar wieder<br />

bewohnbar machen, »insbesondere durch<br />

die Wiederherstellung der Decke, der Außenwände<br />

einschließlich der Fenster sowie<br />

der Innenwände«, heißt es dazu in<br />

dem Beschluss des AG (Az. 222 C 84/20).<br />

Außerdem darf die Vermieterin nach der<br />

Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren<br />

die Wohnung nicht weitervermieten.<br />

9


Verfassungsstaat<br />

und Corona-Krise<br />

Zahlreiche Klagen von Bürgerinnen und Bürgern<br />

sowie erste Gerichtsentscheidungen zeigen: Bei den<br />

Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist<br />

die Politik häufiger über das Ziel hinaus geschossen.<br />

Die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jens Kersten von<br />

der Ludwig-Maximilians-Universität in München und<br />

Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth<br />

analysieren in ihrem Buch »Der Verfassungsstaat in der<br />

Corona-Krise«, das im August bei C.H.BECK erscheinen<br />

wird, ganz aktuell die Auswirkungen der Corona-Krise<br />

auf das Grundgesetz. Beckextra Das Magazin sprach<br />

mit den beiden.<br />

Prof. Dr. Stephan Rixen<br />

In diesem Jahr wurde<br />

Professor Rixen in den<br />

Deutschen Ethikrat<br />

berufen. Er lehrt<br />

an der Universität<br />

Bayreuth Öffentliches<br />

Recht, Sozialwirtschafts-<br />

und<br />

Gesundheitsrecht.<br />

Sein besonderes<br />

Augenmerk gilt den<br />

verfassungsrechtlichen<br />

Auswirkungen der<br />

Corona-Pandemie.<br />

© Judith Affolter


titel<br />

© privat<br />

Prof. Dr. Jens Kersten<br />

Hinter uns liegen mehrere Monate Corona-Krise – in welchem Zustand befindet<br />

sich unsere Verfassung?<br />

Kersten: Eigentlich in einem ganz guten. Das Grundgesetz ist krisentauglich<br />

und krisenfest. Wir erleben verfassungsrechtlich keinen<br />

Ausnahmezustand, sondern insbesondere den Versuch, grundrecht<br />

liche Freiheiten und grundrechtliche Schutzpflichten mit Blick<br />

auf die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger<br />

sowie ein funktionierendes Gesundheitssystem in einen angemessenen<br />

Ausgleich zu bringen.<br />

Rixen: Krisen, auch große Krisen wie die jetzige Pandemie, gehören<br />

zur Normalität des Verfassungsstaats. Normalität heißt natürlich<br />

nicht, dass die vielen Zumutungen der Krise bagatellisiert werden<br />

dürfen. Im Gegenteil: Die vielen individuellen, sozialen und ökonomischen<br />

Härten sind Teil der Krise. Aber sie müssen mit den<br />

bewährten Deutungsmustern und Lösungsansätzen des Verfassungsstaates<br />

bewältigt werden. Wir sind nicht in einem Ausnahmezustand,<br />

und wir brauchen auch keinen Ausnahmezustand, schon<br />

gar nicht in den Köpfen.<br />

Von Anfang an untersuchte<br />

der Rechtswissenschaftler<br />

die in der Corona-Krise<br />

erfolgten Grundrechtseingriffe<br />

durch<br />

staatliche Maßnahmen.<br />

Er ist Inhaber<br />

des Lehrstuhls für<br />

Öffentliches Recht<br />

und Verwaltungswissenschaften<br />

an der<br />

Ludwig-Maximilians<br />

Universität München.<br />

11


»Krisen wie die jetzige<br />

Pandemie, gehören<br />

zur Normalität des<br />

Verfassungsstaats.«<br />

Bundestagspräsident Schäuble brachte dennoch ein Notparlament<br />

ins Spiel. Eine gute Idee?<br />

Kersten: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern stand<br />

die zentrale Bedeutung des Bundestags für die Bewältigung<br />

der Pandemie nie in Frage. Doch die Funktionsfähigkeit des<br />

Bundestags muss eben auch gesichert werden. Die Infektionsgefahr<br />

unter 709 Abgeordneten und zahlreichen Bediensteten<br />

im Reichstagsgebäude ist hoch. Der Bundestag hat sich mit<br />

der Herabsetzung der Beschlussfähigkeit auf ein Viertel seiner<br />

Abgeordneten beholfen. Dies führt aber letztlich dazu, dass<br />

viele Abgeordnete aufgrund der Pandemie auf eine Anwesenheit<br />

im Plenum verzichten. Der Bundestagspräsident hatte<br />

vorgeschlagen, dieses informell geschaffene Notparlament<br />

verfassungsrechtlich zu verankern. Doch das ist nicht nötig.<br />

So ist das Schweizer Parlament in eine Messehalle umgezogen.<br />

Das wäre auch in Berlin möglich. Besser wäre es noch,<br />

der Bundestag würde dem britischen House of Commons folgen:<br />

Mit einfachster Kommunikationstechnik wie Video- oder<br />

digitaler Bildübertragung können alle Abgeordneten – zur<br />

Not auch aus der Quarantäne – an den Parlamentssitzungen<br />

teilnehmen. Der Bundestag würde so über die Corona-Krise<br />

hinaus Anschluss an den technischen Stand elektronischer<br />

Kommunikation finden.<br />

Grundrechte waren – und sind teilweise immer noch – eingeschränkt.<br />

Zu Recht?<br />

Rixen: Ich glaube, es kommt auf den Zeitpunkt der Betrachtung<br />

an. Als die Krise zu einem regulatorischen Thema wurde, etwa<br />

Mitte März, da mussten politisch Verantwortliche und Exekutive<br />

auf einer weithin ungeklärten Wissensbasis entscheiden,<br />

da gab es tagesaktuell neue Mischungen aus Unwissen und<br />

Wissen. In dieser Lage war es vertretbar, die Grundrechte aus<br />

Gründen des Infektionsschutzes deutlich einzuschränken. Und<br />

doch sind manche Grundrechte übermäßig beschränkt worden.<br />

Denken Sie an die Versammlungsfreiheit, von der zunächst in<br />

den meisten Bundesländern ohne Not faktisch nicht mehr viel<br />

übrig blieb. Dabei wären Demonstrationen beispielsweise als<br />

Autokorso möglich gewesen.<br />

Prof. Dr. Stephan Rixen<br />

Kersten: Andere ungeeignete Maßnahmen wurden immerhin<br />

schnell wieder revidiert, wie die Berliner Ausweispflicht oder<br />

das Verbot, allein auf einer Parkbank sitzen zu dürfen. Je länger<br />

die Pandemie andauert, desto mehr werden von den meisten<br />

Bürgerinnen und Bürgern Hygieneregeln und Distanzgebote<br />

eingehalten. Damit erweisen sich Maßnahmen wie beispielsweise<br />

die Einschränkung von religiösen Zusammenkünften als<br />

nicht mehr erforderlich. Mit anderen Worten: Man muss immer<br />

den Zeitfaktor mitberücksichtigen. Maßnahmen, die zu Beginn<br />

der Krise verhältnismäßig waren, erweisen sich bei weiterer<br />

Entwicklung als nicht mehr erforderlich oder unangemessen.<br />

Die Regierungen müssen sie aufheben – oder eben die Gerichte.<br />

Die Verhältnismäßigkeit mancher Maßnahmen wurde von Bundesland<br />

zu Bundesland offenkundig unterschiedlich beurteilt. Ist das von der<br />

Verfassung gedeckt?<br />

Rixen: Der allgemeinen Öffentlichkeit ist es schwer zu vermitteln,<br />

dass die Grundrechtsgeltung von der Geografie in einem<br />

Bundestaat abhängt. Warum soll in Mainz ein Grundrecht mehr<br />

eingeschränkt werden können als jenseits des Rheins in Wiesbaden?<br />

Föderalismus ist für viele fast eine Grundrechtsgefahr.<br />

Aber ein Staat, der auf Vielfalt setzt – das ist ein Bundestaat wie<br />

der unsere – lässt auch, natürlich nicht grenzenlos, Spielräume<br />

bei der Frage der Verhältnismäßigkeit zu. Das ist auch deshalb<br />

richtig, weil die Gefahrenlage in den Bundesländern ganz unterschiedlich<br />

gewesen ist, zum Beispiel in Bayern anders als in<br />

Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem befördert die föderale<br />

Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes einen Rechtfertigungswettbewerb<br />

zwischen den Bundesländern. Denn das eine<br />

Bundesland muss begründen, warum es strenger agiert als das<br />

Nachbarbundesland. Das stärkt am Ende das Argumentieren<br />

mit der Verhältnismäßigkeit – und damit die effektive Geltung<br />

der Grundrechte.<br />

Das Corona-Virus wird uns voraussichtlich noch eine Weile begleiten.<br />

Halten Sie den Einsatz einer Corona-App für zulässig?<br />

Kersten: Eine Corona-App im Sinn einer staatlicherseits verfügten<br />

Erstellung von Mobilitätsprofilen wäre zwar mit Blick<br />

auf die Abwägung zwischen dem Recht auf informelle Selbstbestimmung<br />

und dem Gesundheits- und Lebensschutz nicht<br />

von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Doch sie<br />

würde in der Rechtswirklichkeit scheitern. Die Bürgerinnen<br />

und Bürger sind mit Blick auf ihre Privatsphäre sehr sensibel<br />

und würden da kaum mitmachen. Die freiwillige Tracing-App<br />

ist leider juristisch zerredet worden. Man kann nur hoffen, dass<br />

nach der Entscheidung für eine dezentrale Speicherung hier<br />

Fortschritte gemacht werden. Letztlich funktioniert die Tracing-App<br />

faktisch nur unter zwei Bedingungen: erstens einer<br />

möglichst umfassenden Covid-19-Testung in der Bevölkerung<br />

und zweitens einer möglichst hohen Beteiligung an der App.<br />

Zumindest den zweiten Punkt wird man zurückhaltend beurteilen<br />

müssen.<br />

Und auch der Gedanke an eine Impfpflicht sorgt mancherorts für Beunruhigung.<br />

Wie beurteilen Sie eine solche Maßnahme aus verfassungsund<br />

gesundheitsrechtlicher Sicht?<br />

12


titel<br />

Rixen: Der Präsident des Robert Koch-Instituts hat zu Recht betont,<br />

es gebe »keinen Anlass, an eine Impfpflicht zu denken«.<br />

Das ist schon deshalb richtig, weil zunächst einmal ein Impfstoff<br />

existieren muss, und der muss auch in ausreichendem<br />

Umfang verfügbar sein. Ist das der Fall, bin ich sicher, dass die<br />

allermeisten Menschen sich freiwillig impfen lassen werden.<br />

Eine Impfpflicht wäre also kaum erforderlich, wenn mit einer<br />

freiwilligen Nachfrage zu rechnen ist, die die nötige Durchimpfungsrate<br />

erreicht. Bei SARS-CoV-2 liegt diese Rate nach gegenwärtigem<br />

Wissensstand bei ca. 60-80% der Bevölkerung. Dann<br />

sind auch die besonders Vulnerablen geschützt, also vor allem<br />

die, deren gesundheitliche Konstitution es nicht zulässt, sich<br />

impfen zu lassen, wie Säuglinge und chronisch Kranke<br />

Welche Rolle spielt der Sozialstaat bei der Krisenbewältigung?<br />

Kersten: Die Corona-Krise führt uns die Sozialstaatsbedürftigkeit<br />

unserer liberalen Gesellschaft vor Augen. Sie macht<br />

uns wieder bewusst, dass ein Großteil unserer sozialen Infrastrukturen<br />

gerade auf kommunaler Ebene im 19. Jahrhundert<br />

überhaupt erst in Reaktion auf die Infektionskrankheiten wie<br />

die Cholera entstanden sind, und wie grundlegend sie die damalige<br />

Gesellschaft verändert und unsere heutige Gesellschaft<br />

geprägt haben: Kanalisation, Energieversorgung, Gesundheitsversorgung.<br />

Auch heute erleben wir in der Corona-Krise,<br />

was Lorenz von Stein den sozial »arbeitenden Staat« genannt<br />

hat: Nachtragshaushalt 2<strong>02</strong>0, Krankenhausfinanzierung,<br />

Sozial pakete, Kurzarbeit, Arbeits- und Mieterschutz, Wirtschaftshilfe<br />

für Unternehmen.<br />

Sie analysieren nicht nur, sondern zeigen in Ihrem Buch auch Wege aus<br />

der Krise auf. Welche sind das?<br />

Rixen: Ganz generell haben wir den Eindruck, dass die Ordnungsmodelle,<br />

Begriffe und Unterscheidungen des Infektionsschutzgesetzes<br />

nicht mehr uneingeschränkt zur pandemischen<br />

Realität passen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, mit der Reform<br />

»Maßnahmen,<br />

die zu Beginn der<br />

Krise verhältnismäßig<br />

waren, erweisen sich<br />

bei weiterer Entwicklung<br />

als nicht mehr<br />

erforderlich oder<br />

unangemessen.«<br />

Prof. Dr. Jens Kersten<br />

des Infektionsschutzgesetzes zu warten, bis die aktuelle Corona-<br />

Krise halbwegs unter Kontrolle oder gar vollständig bewältigt<br />

ist. Das gilt nicht zuletzt für die Reform der Regelungen über<br />

den Gesundheitsnotstand (§ 5 Abs. 2 IfSG), die dem Bundesgesundheitsministerium<br />

problematisch weit gefasste Befugnisse<br />

gewährt. Neben punktuellen Reformen im Staatsorganisationsrechts<br />

sind das Parlaments- und das Gerichtsverfassungsrecht,<br />

die Prozessgesetze, aber auch das Verwaltungsverfahrensrecht<br />

im Lichte der Erfahrungen der Corona-Krise weiterzuentwickeln.<br />

Die bisherige Pandemieplanung sollte zu einer<br />

integrierten Pandemieplanung ausgebaut werden, die u.a. die<br />

aus der Sozialinfrastrukturplanung insbesondere im Gesundheitswesen<br />

bekannten Planungsinstrumente, etwa bei der<br />

Krankenhausplanung, mit jenen des Katastrophenschutzes<br />

kombiniert und weiterentwickelt. Also, kurz gesagt: Das Pandemie-Krisenrecht,<br />

soweit es um den Infektionsschutz geht, muss<br />

auf neue normative Füße gestellt werden. Die nächste Pandemie<br />

ähnlichen Zuschnitts kommt bestimmt. Da bin ich mir sicher.<br />

Noch einen Blick über die Grenzen: Besteht Europa den Corona-Test?<br />

Rixen: Das hängt davon ab, was man mit Europa meint. Soweit<br />

es um die EU als Akteurin in der Corona-Krise geht, hilft ein<br />

Blick in Art. 168 AEUV, um festzustellen, dass die EU keine operativen<br />

Befugnisse hat. Die Mitgliedstaaten haben insoweit den<br />

Hut auf, sonst niemand. Die Folgen der Krise sind in den schwer<br />

betroffenen Mitgliedstaaten fürchterlich, aber es ist unfair, das<br />

der EU in die Schuhe zu schieben. Das sind leicht zu durchschauende<br />

politische Spielchen, auch um von strukturellen<br />

Versäumnissen abzulenken, für die allein der jeweilige Mitgliedsstaat<br />

verantwortlich ist. Eine prominentere Rolle kann<br />

die EU bei der ökonomischen Bewältigung der Corona-Krise<br />

spielen. Auch hier hilft allerdings ein Blick in den AEUV.<br />

Art. 123, 125 und 127 AEUV bilden – zumal aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts<br />

– eine feste Burg, die den deutschen Staatshaushalt<br />

gegen Begehrlichkeiten mancher Mitgliedsstaaten<br />

schützt, die ihr Verständnis von Haushaltsdisziplin über eine<br />

Quasi-Bürgenhaftung wirtschaftlich starker Mitgliedsstaaten<br />

abstützen wollen. Corona-Bonds kann es danach im geltenden<br />

Rechtsrahmen nicht geben, egal ob man sie politisch oder ökonomisch<br />

für sinnvoll hält. Ob der Ausweg finanzieller Beistand<br />

nach Art. 122 Abs. 2 AEUV ist, der außergewöhnliche Notlagen<br />

wie die COVID-19-Pandemie vor Augen hat, hängt davon ab, ob<br />

damit die strikten Grenzen, die der AEUV ansonsten markiert,<br />

in zulässiger Weise umgangen werden. Dass Mitgliedsstaaten<br />

wie Italien, Spanien, aber auch Frankreich, die von der Pandemie<br />

besonders hart getroffen wurden, Hilfe benötigen, ist<br />

offensichtlich. Jetzt muss die EU in rechtskonformer Weise mit<br />

Leben füllen, was Art. 3 des EU-Vertrags betont: Die EU fördert<br />

die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

13


Antworten auf Corona<br />

Zuverlässigen Rechtsrat in Zeiten der Pandemie<br />

finden Sie unter www.beck-shop.de<br />

Covid-19-Krise = Verfassungskrise?<br />

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist das öffentliche Leben in Deutschland durch<br />

massive Grundrechtseingriffe radikal eingeschränkt worden. Dies wirft eine<br />

Reihe fundamentaler Fragen auf:<br />

Ì Wie weit lassen sich Eingriffe in Freiheit und Gleichheit rechtfertigen?<br />

Ì Verschiebt sich die Macht zwischen Parlament und Exekutive?<br />

Ì Versagt der Föderalismus?<br />

Ì Bewährt sich der Sozialstaat?<br />

Ì Ist Solidarität jenseits des Nationalstaats eine Illusion?<br />

Das Buch bietet eine kompakte Analyse aller wesentlichen verfassungs-, verwaltungs-,<br />

europa- und internationalrechtlichen Aspekte des staatlichen Handelns in<br />

der Corona-Krise<br />

Kersten/Rixen<br />

Der Verfassungsstaat<br />

in der Corona-Krise<br />

2<strong>02</strong>0. Rund 150 Seiten.<br />

In Leinen ca. € 24,90<br />

ISBN 978-3-406-76012-9<br />

Neu im August 2<strong>02</strong>0<br />

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COVID-19: Auswirkungen auf das deutsche Recht<br />

Folgende Bereiche sind von Spezialisten des jeweiligen Rechtsgebiets im Hinblick<br />

auf spezifische Sachverhalte der Corona-Krise dargestellt:<br />

Ì Allgemeines Leistungsstörungsrecht<br />

Ì Kreditrecht<br />

Ì Miete<br />

Ì Wohnungseigentumsrecht<br />

Ì Heimrecht<br />

Ì Baurecht<br />

Ì Reiserecht<br />

Ì Vereins- und Genossenschaftsrecht<br />

Ì Gesellschaftsrecht<br />

Ì Sport<br />

Ì Privatversicherungsrechtliche Fragen<br />

Ì Transportrecht<br />

Ì Zivilverfahren in Zeiten<br />

des Coronavirus<br />

Ì Sanierung und Insolvenz<br />

Ì Vergabe- und EU-Beihilfenrecht<br />

Ì Öffentliches Recht<br />

Ì Entschädigungen<br />

Ì Straf- und Strafprozessrecht<br />

Schmidt<br />

Rechtsfragen zur Corona-Krise<br />

2<strong>02</strong>0. XXXVI, 718 Seiten.<br />

Kartoniert € 44,90<br />

ISBN 978-3-406-75923-9<br />

Neu seit Mai 2<strong>02</strong>0<br />

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14


Jetzt<br />

3 Monate<br />

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testen!<br />

COVuR – COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise<br />

Entdecken Sie jetzt das Medium, das Ihnen zuverlässig die wirklich wichtigen<br />

rechtlichen Aspekte der Corona-Pandemie zusammenstellt. Auf hohem Niveau und<br />

praxisorientiert, ist diese Zeitschrift die perfekte Unterstützung für Ihre tägliche<br />

Arbeit. So bringt Sie die COVuR sicher durch die Krise zum Wohl Ihrer Mandanten!<br />

COVuR · COVID-19 und alle<br />

Rechtsfragen zur Corona-Krise<br />

Zeitschrift inkl. Online-Nutzung.<br />

1. Jahrgang 2<strong>02</strong>0. Erscheint zweimal<br />

monatlich inkl. Online-Modul<br />

COVuRDirekt für einen Nutzer.<br />

Jahresabonnement € 189,–<br />

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Aktuell und nah am Geschehen<br />

Die COVuR greift zweimal im Monat die aktuell in der Diskussion befindlichen<br />

COVID-19-Themen auf und legt die rechtlichen Hintergründe in informativen Aufsätzen<br />

dar. Darüber hinaus bietet die Zeitschrift praktische Lösungen für die Herausforderungen<br />

und stellt umfassend die zu Pandemie-Themen ergangene Rechtsprechung<br />

dar.<br />

Kießling<br />

IfSG · Infektionsschutzgesetz<br />

2<strong>02</strong>0. Rund 400 Seiten.<br />

In Leinen ca. € 99,–<br />

ISBN 978-3-406-76018-1<br />

Neu im August 2<strong>02</strong>0<br />

beck-shop.de/31229588<br />

Der neue »Gelbe« zum IfSG<br />

Wegen der Covid-19-Pandemie ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hochaktuell.<br />

Bevölkerung und Wirtschaft sehen sich behördlichen Maßnahmen von bisher nicht<br />

erreichter Tragweite und Intensität ausgesetzt. Rechtsgrundlage sind hier die Bestimmungen<br />

des Infektionsschutzgesetzes mit seinen jüngsten Änderungen und<br />

Ergänzungen. Vor dem Hintergrund der Pandemie-Krise ist dieser Kommentar als<br />

Neuerscheinung von Grund auf neu konzipiert und geschrieben worden. Im<br />

konzentriert-handlichen Stil der »gelben Kommentare« werden die Vorschriften<br />

des IfSG auf aktuellstem Gesetzesstand im Einzelnen wissenschaftlich präzise und<br />

praxisgerecht erläutert.<br />

15


© Harald Schnauder<br />

Neues<br />

Nachrichtenportal<br />

NJW-Schriftleiter Tobias<br />

Freudenberg (oben)<br />

und Stephan Lahl von<br />

beck-online sind für<br />

das neue Nachrichtenangebot<br />

beck-aktuell<br />

verantwortlich.<br />

beck-aktuell – Heute im Recht heißt ein neues<br />

Nachrichtenangebot aus dem Verlag C.H.BECK.<br />

Der Newsdienst informiert Juristen tagesaktuell<br />

über alle relevanten Rechtsentwicklungen und<br />

ist kostenfrei im Internet abrufbar. Die Beiträge werden<br />

von den Redaktionsteams der Neuen Juristischen<br />

Wochenschrift (NJW) und der Datenbank beck-online<br />

bereitgestellt.<br />

© Christian Moser<br />

»Wer die beck-aktuell-Seiten täglich mindestens einmal durchscrollt,<br />

kann sich sicher sein, nichts Wichtiges zu verpassen«, verspricht<br />

NJW-Schriftleiter Tobias Freudenberg. Das Portal setzt auf schnelle, zuverlässige<br />

und vor allem qualifizierte Rechtsinformationen. Auch was<br />

die technische und optische Darstellung angeht, legt beck-aktuell hohe<br />

Maßstäbe an. Stephan Lahl, Gruppenleiter der Internetredaktion von<br />

beck-online, ist verantwortlich für die reibungslose Ausspielung der<br />

Inhalte: »Wir wissen, dass digitale News heute meistens auf dem Smartphone<br />

konsumiert werden. Daher haben wir vor allem den mobilen<br />

Nutzer im Blick was Ladezeiten, Schriftgrößen und Bildmotive angeht.«<br />

Große Themenvielfalt<br />

Die Nachrichtenauswahl soll alle juristischen Berufsgruppen ansprechen.<br />

Entsprechend breit ist das Themenspektrum gefasst. »Um diese Informations -<br />

breite auf Dauer gewährleisten zu können, kooperieren die Redaktion<br />

16


C.H.BECK im web<br />

der NJW und die Nachrichtenredaktion von beck-online bei der<br />

Zusammenstellung des Newsfeeds ganz bewusst miteinander«,<br />

erläutert Tobias Freudenberg.<br />

Das Nachrichtenangebot gliedert sich in mehrere Rubriken.<br />

Im Zentrum steht »Heute im Recht«. Hier laufen die tagesaktuellen<br />

Nachrichten zusammen. »Je nach Informationslage können das<br />

schon mal zehn Meldungen am Tag sein«, berichtet Stephan Lahl.<br />

Einige davon sind sogenannte Top-Meldungen. Sie zeichnen sich dadurch<br />

aus, das die Texte ausführlicher und mit Hintergründen, rechtlichen<br />

Einordnungen oder Experten-Einschätzungen versehen sind.<br />

Praktische Relevanz<br />

Maßgeblich für die Auswahl der Themen und Gerichtsentscheidungen<br />

ist vor allem deren praktische Relevanz. Der Fokus liegt daher<br />

besonders auf Nachrichten zur aktuellen Rechtsprechung, gefolgt<br />

von Neuigkeiten aus den Bereichen Gesetzgebung und Rechtspolitik.<br />

An dritter Stelle stehen sonstigen Nachrichten aus der Rechtswelt.<br />

für Juristen<br />

Da viele dieser Themen prüfungsrelevant sein können, heißt es auch<br />

für Studenten und Referendare: aufgepasst!<br />

In der Rubrik »Magazin« erscheinen Beiträge außerhalb des<br />

klassischen Nachrichtenformats. »Hierunter fallen Interviews, Kurzbeiträge,<br />

Urteilsanalysen, Kommentare oder auch Gastbeiträge«,<br />

zählt Schriftleiter Freudenberg auf.<br />

Beliebter Newsletter<br />

Die Rubrik »Aktuelle Gesetzesvorhaben« verweist auf eine bereits<br />

länger bestehende, sehr hilfreiche Internetseite, auf der beck-<br />

online den Stand laufender Gesetzesentwicklungen dokumentiert.<br />

Genau genommen ist auch die Nachrichtenseite »beck-aktuell –<br />

Heute im Recht« nicht ganz neu. Sie ist eine Weiterentwicklung der<br />

früheren beck-aktuell-Seite, die vollständig überarbeitet und mit der<br />

Webseite der NJW (njw.de) verschmolzen wurde.<br />

Erhalten blieb aber der beliebte beck-aktuell-Newsletter, der<br />

seinen Abonnenten jeden Abend zwischen 17 und 18 Uhr eine Zusammenfassung<br />

des juristischen Tagesgeschehens liefert. Derzeit<br />

ist der Newsletter allerdings nur für beck-online-Kunden verfügbar.<br />

»Wir arbeiten hier an einem Relaunch mit einigen interessanten Veränderungen«,<br />

versprechen Tobias Freudenberg und Stephan Lahl.<br />

www.beck-aktuell.de<br />

Aus Präsenz wird Online<br />

Live-Webinare bilden das neue interaktive<br />

Fortbildungsformat der BeckAkademie<br />

Seminare. Da Präsenzseminare derzeit Corona<br />

bedingt nicht möglich sind, hat die Beck<br />

Akademie Seminare ihr gesamtes Programm<br />

bis Ende August auf Live-Webinare umgestellt<br />

– einschließlich der Sommerlehrgänge.<br />

»Online vermitteln wir die gleichen Inhalte<br />

mit denselben Referenten wie bei unseren<br />

Vor-Ort-Seminaren«, betont Thomas Marx,<br />

Leiter der BeckAkademie Seminare. Auch<br />

die umfangreichen Seminarunterlagen gibt<br />

es in digalter Form weiterhin, ebenso wie<br />

die Möglichkeit zum interaktiven Austausch<br />

mit Referenten und anderen Teilnehmern.<br />

Realisiert werden die interaktiven Online-<br />

Schulungen über die Software MS Teams.<br />

Ein klassischer Webinartag dauert von<br />

9:30 Uhr bis 15:00 Uhr, inkl. 30 Minuten Pause.<br />

Einen Zertifikatsnachweis nach § 15 Abs. 2 FAO<br />

gibt es am Ende ebenfalls. »Vom Kurzweb<br />

i nar mit zweieinhalb Stunden bis zum<br />

dreitägigen Lehrgang haben wir bereits alle<br />

Varianten erfolgreich durchgeführt«, berichtet<br />

Thomas Marx. Sollte es die Situation<br />

zulassen, wird die BeckAkademie Seminare<br />

im September zu Präsenzveranstaltungen<br />

zurückkehren. Aber schon jetzt steht fest:<br />

»Die Live-Webinare wird es aufgrund des<br />

großartigen Teilnehmerfeedbacks auch<br />

weiter hingeben«, so Marx.<br />

Mehr unter<br />

www.beck-seminare.de/live-webinare<br />

17


Warum wir beim<br />

THEMA GELD<br />

nicht rational sind<br />

18


atgeber<br />

Sobald Geld ins Spiel kommt, verändern sich unser Denken, unsere Gefühle, unser Handeln. Geld macht fast alles<br />

vergleichbar und berechenbar. Das erleichtert Austausch und Kooperation, lässt uns kühl kalkulieren und rational<br />

handeln. Doch sind wir längst nicht so vernünftig, wie vielfach unterstellt wird und wir vielleicht selbst glauben.<br />

Da auch Juristen in vielfältiger Form mit Finanzen zu tun haben, ist es hilfreich, über die Psychologie des Geldes<br />

Bescheid zu wissen.<br />

Geld ausgeben tut weh<br />

Wer bezahlt, erleidet eine Form von<br />

Schmerz. Die Psychologen sprechen vom<br />

»Bezahlschmerz«. Und das ist mehr als<br />

eine Metapher. Gehirnscans zeigen, dass<br />

ähnliche Areale aktiv sind wie beim körperlichen<br />

Schmerz. Dabei ist es weniger<br />

der Vorgang des Bezahlens selbst, der als<br />

unangenehm empfunden wird, als die Gedanken<br />

daran, dass wir unser Geld hergeben,<br />

also einen finanziellen Verlust erleiden.<br />

Folge: Je weniger wir an das Bezahlen<br />

denken, je weniger konkret es stattfindet,<br />

umso bereitwilliger geben wir Geld<br />

aus. Mit Bargeld zu bezahlen, schmerzt<br />

weit mehr als mit EC- oder Kreditkarte.<br />

Und das »kontaktlose« Bezahlen ist nicht<br />

nur bequem, sondern freut vor allem den<br />

Händler: Wir kaufen mehr und achten weniger<br />

auf den Preis. Wer sparen muss, sollte<br />

also lieber bar bezahlen.<br />

Einige Händler bieten an, heute zu<br />

kaufen und erst in ferner Zukunft zu bezahlen.<br />

Das mag im Augenblick entlastend<br />

wirken. Doch aus psychologischer Sicht ist<br />

dies die unangenehmste – und schmerzhafteste<br />

– Zahlungsweise: Wir müssen zu<br />

einem Zeitpunkt bezahlen, an dem wir<br />

die Sache geistig längst abgehakt haben.<br />

Den größten Genuss verspricht das umgekehrte<br />

Prinzip: Erst bezahlen – und dann<br />

schmerzfrei genießen.<br />

Unsere Preisvorstellungen<br />

sind beliebig<br />

Ob wir etwas für »günstig« oder »teuer«<br />

halten, hängt von vielen Faktoren ab. Und<br />

die deuten darauf hin, dass unser Urteil<br />

auf sehr schwankendem Grund steht. Wie<br />

viel etwas kosten sollte, darüber tappen<br />

wir im Dunkeln. Wir lassen uns von Kriterien<br />

leiten, die mit dem Produkt, das wir<br />

kaufen wollen, nicht viel zu tun haben.<br />

Äußerst wirksam ist der »Anker-<br />

Effekt«: Wir müssen unsere Preisvorstellung<br />

an irgendeiner Größe festmachen.<br />

Wie viel darf ein Paar Schuhe kosten?<br />

Nun, das hängt ganz davon ab, welche<br />

Preise wir wahrnehmen. Sogar wenn die<br />

betreffenden Schuhe für uns gar nicht in<br />

Frage kommen, ziehen wir den Preis als<br />

Vergleich heran. In dem Geschäft gibt es<br />

Luxus-Exemplare für 1.400 Euro. Dann<br />

kommt uns ein Paar für 350 Euro längst<br />

nicht so hochpreisig vor. Ganz anders,<br />

wenn dies der teuerste Schuh ist und im<br />

Regal Treter für 49 Euro stehen.<br />

Noch weit wirksamer sind Preisnachlässe.<br />

Der Psychologe Daniel Ariely hat sie<br />

den »Zaubertrank, der uns dumm macht«<br />

genannt. Sogar wenn wir den Mechanismus<br />

durchschauen, beeinflusst er unsere<br />

Preisvorstellung. Der »reguläre« Preis bestimmt<br />

unsere Wertschätzung. Wird er gesenkt,<br />

setzt unsere Vernunft aus. Wir vergleichen<br />

weniger und greifen unbekümmert zu.<br />

Teuer kaufen – billig verkaufen<br />

Auch an der Börse wirken psychologische<br />

Effekt nicht immer zu unserem<br />

Vorteil. Jedem ist klar, wie hier Gewinn<br />

zu erzielen ist: Aktien kaufen, wenn der<br />

Kurs niedrig ist, verkaufen, wenn er hoch<br />

ist. Doch unsere Gefühle verleiten uns, genau<br />

das Gegenteil zu tun. Wann lässt sich<br />

jemand überzeugen, in Aktien zu investieren?<br />

Wenn die Kurse im Keller sind? Wenn<br />

sich gerade Milliarden Euro Börsenwert in<br />

Nichts aufgelöst haben? Oder wenn Ihnen<br />

jemand vorrechnet, wie viel aus Ihren Ersparnissen<br />

geworden wären, hätten Sie die<br />

in Aktien angelegt – wenn die Kurse also<br />

hoch sind? Aktien sind attraktiv, wenn sie<br />

wertvoll und teuer sind. Stürzen die Kurse,<br />

steigt der Druck, zu verkaufen. Wir verspüren<br />

heftige Abneigung gegen Aktien.<br />

Es kostet sehr viel Überwindung, in dieser<br />

Situation Produkte zu erwerben, die uns<br />

gerade auf dem Papier um mehrere tausend<br />

oder zehntausend Euro ärmer gemacht<br />

haben. Auch wenn die Erfahrung<br />

dafür spricht, dass genau dies jetzt sinnvoll<br />

wäre.<br />

Nöllke<br />

Das Geld und<br />

seine Psychologie<br />

2<strong>02</strong>0. 128 Seiten. Softcover € 7,90<br />

ISBN 978-3-406-74913-1<br />

beck-shop.de/301<strong>02</strong>634<br />

19


Neues aus dem Verlag<br />

COVID19 – und Recht<br />

Zeitschrift zur Krise<br />

Die Rechtsentwicklungen überschlagen sich. Die COVID-19-Pandemie<br />

wirft laufend neue Fragen auf, zu denen das bisherige Recht<br />

selten eine endgültige Antwort bereit hält. Was liegt da näher, als<br />

die Entwicklungen mit einer neuen juristischen Fachzeitschrift zu<br />

begleiten? »COVID-19 und Recht» (COVuR) heißt die Zeitschrift, die<br />

der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit der Sozietät Gleiss Lutz im<br />

Rekordtempo auf die Beine gestellt hat und die nun aktuellen<br />

Rechtsfragen sowie künftigen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang<br />

mit der Corona-Pandemie ein passendes Forum bietet.<br />

»Von der ersten Konzeptidee bis zur konkreten Umsetzung vergingen<br />

kaum mehr als zwei Wochen«, berichtet Dr. Frank Lang, Programmbereichsleiter<br />

im Verlag C.H.BECK und redaktionell Verantwortlicher für<br />

die COVuR. »Dann stand das Zeitschriften-Layout und die 72 Seiten der<br />

ersten Ausgabe waren gefüllt.« Beachtlich, wenn man bedenkt, dass übliche<br />

Gründungen von Fachzeitschriften rund sechs Monate in Anspruch<br />

nehmen. »Diese Krise erfordert einfach schnelles Handeln«, ist Frank Lang<br />

überzeugt. Und die Nachfrage nach der seit Mai alle zwei Wochen erscheinenden<br />

Zeitschrift scheint ihm Recht zu geben.<br />

beck-shop.de/31238<strong>02</strong>1<br />

C.H.BECK-Programm bereichsleiter Dr. Frank Lang zeigt auf dem Verlagsflur die druckfrische<br />

Ausgabe der COVuR. Die grüne Farbgebung des Covers signalisiert Nähe zum<br />

Gesundheitsbereich.<br />

Auch die beiden für die COVuR gewonnenen Schriftleiter sind von<br />

dem Projekt und seiner Geschwindigkeit angetan. »Wir freuen uns<br />

außerordentlich, die juristische Fachdiskussion in diesem Bereich mit<br />

gestalten zu dürfen. Denn«, so die beiden Gleiss Lutz-Partner Dr. Marc<br />

Ruttloff und Dr. Eric Wagner, »wir befinden uns wie im Zeitraffermodus.<br />

Das gilt für Gesetzgebungsvorhaben, die durchgepeitscht werden ebenso<br />

wie für die dichte Reihe an Eilentscheidungen der Gerichte.« Um den<br />

Lesern die Themen zeitnah präsentieren zu können, besteht die Herausforderung<br />

darin, den Vorlauf für jede Ausgabe möglichst kurz zu halten.<br />

Die Zeitschrift behandelt alle in der Diskussion befindlichen Rechtsthemen<br />

wie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht,<br />

Medienrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht,<br />

Steuerrecht usw. »Die Themen bereiten wir in Form von Aufsätzen mit<br />

praktischen Lösungen auf und bieten daneben aktuelle Kurznachrichten.<br />

Und natürlich ist die Rechtsprechung zur Corona-Krise umfassend dokumentiert«,<br />

schildert Programmbereichsleiter Lang das Konzept. Gut möglich,<br />

dass sich dies je nach Lage auch mal verändern wird. Frank Lang:<br />

»Das Virus zeigt sich flexibel. Wir sind es auch.«<br />

Die Zeitschrift COVuR erscheint als Printausgabe inklusive des Online-Moduls<br />

COVuRDirekt. Aus dem Modul heraus lassen sich fast alle im<br />

Heft genannten und verlinkten Quellen einsehen. Dazu zählt auch eine<br />

sortierte Liste mit den allermeisten anderen in Beck’schen Zeitschriften<br />

erschienenen Beiträgen zu Corona, die so ebenfalls ohne Zusatzkosten<br />

abgerufen werden können. Daneben ist die COVuR Bestandteil des neuen<br />

beck-online Datenbankmoduls »Corona und COVID-19«.<br />

20<br />

© Mathias Bruchmann


neues aus dem verlag<br />

Diese beiden Zeitschriften<br />

sind ebenfalls neu<br />

bei C.H.BECK.<br />

Mehr zur ErbbauZ unter<br />

Mehr zur beck.digitax unter<br />

beck-shop.de/3<strong>02</strong>27409<br />

beck-shop.de/30359916<br />

Die erste deutsche Fachzeitschrift<br />

für Erbbaurecht<br />

Gemeinsam mit dem Deutschen Erbbaurechtsverband<br />

gibt Beck die erste deutsche Fachzeitschrift für Erbbaurecht,<br />

kurz: ErbbauZ, heraus. Sie berichtet zweimonatlich<br />

über aktuelle Urteile und veröffentlicht Autorenbeiträge<br />

sowie Meldungen zum Thema.<br />

»Aktuell setzen viele Städte und Gemeinden das Erbbaurecht<br />

wieder verstärkt ein, weil es Bodenspekulationen<br />

verhindert und einen dauerhaften Einfluss auf die Nutzung<br />

städtischer Grundstücke sichern kann«, berichtet Dr. Matthias<br />

Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands<br />

sowie Mitherausgeber der ErbbauZ. Gleichzeitig erwartet<br />

er bis 2030 eine Welle auslaufender Erbbaurechte. »Insofern<br />

wird es in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Fällen und<br />

rechtlichen Fragen zum Thema geben«, so Nagel.<br />

Die Zeitschrift wendet sich vor allem an Erbbaurechtsgeber<br />

wie Kirchen, Stiftungen und Kommunen sowie<br />

Notare, Rechtsanwälte und Fachleute aus Wirtschaft und<br />

Wissenschaft. Eine Online-Nutzung der Zeitschrift, einschließlich<br />

Archiv, ist inklusive.<br />

Robotics, Big Data und Algorithmen<br />

im Steuerbereich<br />

Der Digitalisierung und Automatisierung in der Steuer-,<br />

Rechts- und Rechnungslegungspraxis widmet sich die Zeitschrift<br />

beck.digitax. Denn Robotics, Big Data und Algorithmen<br />

spielen eine immer größere Rolle in Wirtschaft und Finanzverwaltung.<br />

Im Blickpunkt von beck.digitax stehen neben rechtstheoretischen<br />

Fragen praxisnahe Berichterstattungen, Use<br />

Cases sowie neue Technologien und Tools. Damit schlägt<br />

die neue Fachzeitschrift die Brücke zwischen Tech und Tax.<br />

Sie erscheint zweimonatlich und richtet sich besonders an<br />

Steuerberatungs- und WP-Gesellschaften, größere Kanzleien<br />

sowie Steuerabteilungen in Unternehmen. Auf das<br />

aktuelle sowie die vorangegangenen Hefte kann über einen<br />

Online-Zugang zugegriffen werden.<br />

Corona-Blog<br />

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen zur Corona-Pandemie diskutieren<br />

Experten im Blog der beck-community (https://community.beck.<br />

de/category/corona). Dort finden Sie auch eine laufend aktualisierte<br />

und nach Rechtsgebieten geordnete Übersicht von Zeitschriftenbeiträgen,<br />

Fachbüchern und Online-Quellen aus den Verlagen C.H.BECK und<br />

Vahlen rund um das Thema Corona und Recht (https://community.<br />

beck.de/2<strong>02</strong>0/03/31/corona-fachliteratur-bei-chbeck-ein-aktuellerueberblick/).<br />

21


autoren bei der arbeit<br />

Andreas Respondek am Schreibtisch<br />

Unsere Autoren verbringen viel Zeit<br />

mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />

In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren<br />

Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim<br />

Schreiben umgeben.<br />

2<br />

6<br />

4<br />

5<br />

3<br />

1<br />

© privat<br />

Heute: Andreas Respondek, Rechtsanwalt (amerikanscher Attorney at law & Chartered Arbitrator)<br />

mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Gesellschaftsrecht und Arbitration. Hier am Schreibtisch in<br />

seiner Kanzlei im Stadtzentrum von Singapur in der 16. Etage direkt gegenüber dem Parlament.<br />

Veröffentlichungen bei C.H.BECK: Salger/Trittmann, Internationale Schiedsverfahren, 2019;<br />

Länderbericht: Respondek/Witte zu China, Hongkong, Malaysia, Singapur<br />

Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 2019; Länderreport Myanmar<br />

22<br />

1. Büroraum ist in asiatischen Ballungszentren<br />

wie Singapur extrem teuer. Um Platz zu sparen,<br />

haben wir vor etwa zehn Jahren Papier<br />

weitestgehend aus unseren Büros verbannt<br />

und arbeiten seitdem ausschließlich mit elektronischen<br />

Dokumenten. Der Laptop ist meine<br />

Zentrale. Über ihn habe ich Zugang zu allen<br />

Dokumenten in unserer Kanzlei in Singapur sowie<br />

in unserem Büro in Bangkok – was sich in<br />

Corona-Zeiten als äußerst hilfreich erwiesen hat.<br />

2. Beide Radierungen an der Wand zeigen früheste<br />

Formen chinesischer Schriftzeichen.<br />

Auch wenn Englisch die Verkehrssprache<br />

in Singapur ist, so ist Chinesisch doch eine<br />

der vier Amtssprachen. Heutzutage unterscheidet<br />

man zwischen den 简 体 字 (»jian ·<br />

ti · zi«). Das sind vereinfachte chinesische<br />

Schriftzeichen, die Mao Dse-Tung in einer<br />

Rechtschreibreform durchsetzte. Sie sind in<br />

China und Singapur gebräuchlich. Und den<br />

繁 体 字 (»fan · ti · zi«). Diese Schriftzeichen<br />

werden in Taiwan, Hongkong und Malaysia<br />

verwendet.<br />

3. Aus der jadegrünen Celadon-Tasse trinke ich am<br />

liebsten grünen Tee. Der hält mich fit und ist<br />

mein ständiger Begleiter.<br />

4. Der kleine Reisekoffer steht immer griffbereit<br />

hinter meinem Schreibtisch. Aufgrund unserer<br />

beiden Büros in Singapur und Bangkok sowie<br />

meiner Tätigkeit als Schiedsrichter bin ich permanent<br />

unterwegs. Im vorigen Jahr waren es<br />

65% meiner gesamten Zeit, so dass ich praktisch<br />

jede Woche einmal im Flieger saß. Angesichts<br />

der vielen Flüge macht es sich zeitlich<br />

durchaus bemerkbar, wenn ich kein Gepäck<br />

einchecke, sondern lediglich Handgepäck<br />

mitnehme. Dabei gilt buchstäblich: Omnia<br />

mea mecum porto! – All meinen Besitz trage<br />

ich bei mir.<br />

5. Akten sind wie gesagt bei uns »exotisch«,<br />

aber in einigen meiner Schiedsverfahren bestehen<br />

Arbitrator-Kollegen bisweilen noch<br />

auf »hard copies«.<br />

6. In Deutschland tragen viele Berufskollegen<br />

noch immer Krawatten. Im subtropischen<br />

Singapur sind sie dagegen völlig »out« –<br />

außer bei den Verhandlungen der Schiedsoder<br />

Gerichtsverfahren. Im Büro empfiehlt<br />

sich für den Anwalt in Asien stattdessen ein<br />

leichtes Baumwollhemd.


vermischtes<br />

Denkanstöße für einen partizipativen Sozialismus<br />

M<br />

it »Kapital und Ideologie« legt der<br />

renommierte französische Ökonom<br />

Thomas Piketty nichts Geringeres<br />

vor als eine Globalgeschichte der sozialen<br />

Ungleichheit. Sein Buch ist der Versuch, aus<br />

der Geschichte der letzten 500 Jahre zu lernen<br />

und daraus Ideen für die Gestaltung eines »par-<br />

tizipativen Sozialismus des 21. Jahrhunderts«<br />

zu gewinnen. Mit mehr als 1.300 Seiten ist das<br />

neue Buch nicht nur noch umfangreicher als<br />

sein 2014 erschienenes Buch »Das Kapital im<br />

21. Jahrhundert«, sondern es reicht auch zeitlich,<br />

geografisch und inhaltlich weit darüber<br />

hinaus. Pikettys zentrale These basiert auf der<br />

Feststellung, dass Märkte und Profite nicht<br />

naturgegeben, sondern von Menschen gemacht<br />

und definiert sind, d. h. Ungleichheit ist immer<br />

eine soziale und politische Konstruktion. Sie ist<br />

durch gesellschaftliche und politische Maßnahmen<br />

veränderbar, also reduzierbar. Eine Verkleinerung<br />

ist Thomas Pikettys politisches Anliegen.<br />

Der Autor stützt seine Analyse auf überwältigendes<br />

Quellen- und Zahlenmaterial. Er<br />

untersucht die ungleiche Vermögens- und Einkommensverteilung,<br />

die ungleichen Zugangsmöglichkeiten<br />

zu Bildung und Gesundheit, die<br />

ungleichen Partizipationschancen in Politik<br />

und Gesellschaft, und er leitet daraus einen<br />

Forderungskatalog ab, die sogenannten »Elemente<br />

eines partizipativen Sozialismus für das<br />

21. Jahrhundert«. Darin schlägt Piketty neben<br />

mehr Mitbestimmung durch Angestellte in Unternehmen<br />

u. a. eine progressive Einkommensteuer<br />

vor. Aus dieser Einkommensteuer könnte<br />

eine Vermögensgrundausstattung in Höhe von<br />

120.000 Euro für jeden Bürger ab dem 25. Lebensjahr<br />

finanziert werden. Mit dieser Grundausstattung<br />

könnten sich die Machtverhältnisse<br />

ändern. Um mit der französischen Ökonomin<br />

und Nobelpreisträgerin Ester Duflo zu sprechen:<br />

Thomas Piketty führt uns vor Augen, dass es an<br />

uns ist, Geschichte zu schreiben.<br />

Piketty<br />

Kapital und Ideologie<br />

Aus dem Französischen übersetzt von André<br />

Hansen, Enrico Heinemann, Stefan Lorenzer,<br />

Ursel Schäfer und Nastasja Dresler<br />

2<strong>02</strong>0. 1312 Seiten.<br />

Hardcover € 39,95 / E-Book € 30,99<br />

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und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />

und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />

der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />

selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />

werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Beckextra-Abo: Die Daten werden nur für<br />

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gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />

auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />

nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />

mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die<br />

Datenverarbeitung bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt<br />

für Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />

C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 80801 München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@beck.de.<br />

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