09. MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN 09.01. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 09.02. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde. 09.03. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Pier 7 wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von Pier 7, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 09.04. Pier 7 ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 09.05. Pier 7 erstattet dem Kunden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Pier 7 vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 09.06. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 10. WARENEINGANGS KONTROLLE 10.01. Die Mängelansprüche des Kunden nach Ziffer 9 setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Lebensmitteln hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dies Pier 7 unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind noch am Tag der Lieferung geltend zu machen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind am Tag der Entdeckung des Mangels schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) anzuzeigen. 10.02. Die Ware ist insbesondere auf Anlieferungstemperatur zu prüfen. Es ist auch zu prüfen, dass das auf der Ware angegebene Haltbarkeitsdatum mit dem auf dem Lieferschein angegebenen Haltbarkeitsdatum übereinstimmt. 10.03. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Pier 7 für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 10.04. Der Kunde hat Verlust oder Beschädigung der Ware Pier 7 und dem Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Versendung der Ausführung bestimmten Person („Transportunternehmen“) anzuzeigen. Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind dem Transportunternehmen spätestens bei Ablieferung anzuzeigen; versteckte Mängel am Tag der Entdeckung des Mangels. Die Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung hat schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) mit hinreichender Dokumentation zu erfolgen. Nimmt der Kunde die Schadensanzeige verspätet oder nicht ordnungsgemäß vor, hat er Pier 7 alle daraus resultierenden Schäden zu ersetzen. 11. HAFTUNG 11.01. Pier 7 haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 11.02. Pier 7 haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pier 7, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 11.03. Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Pier 7 nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Pier 7 einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.04. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn Pier 7 die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 12. GEHEIMHALTUNG 12.01. Preise, die zwischen Pier 7 und dem Kunden individuell verhandelt werden, sind kundenspezifisch und unterliegen der Geheimhaltung durch den Kunden. 12.02. Werden kundenspezifische Preise vom Kunden weitergegeben und entsteht Pier 7 dadurch ein Schaden, kann Pier 7 den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden ersetzt verlangen. 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 13.01. Pier 7 ist berechtigt, die für den Online-Shop registrierten Kunden über Aktualisierungen des Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten Stammdaten regelmäßig abzufragen. 13.02. Diese AGB sowie die Vertragsbeziehung d.h. auch für die einzelnen Kaufverträge zwischen Pier 7 und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. 13.03. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 85232 Bergkirchen. Pier 7 ist berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 13.04. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis. 13.05. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pier 7 ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen. 22
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