Pier7 Bowls 2020
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09. MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN<br />
09.01. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und<br />
Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung)<br />
gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit<br />
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<br />
09.02. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften<br />
bei Endlieferung der unverarbeiteten<br />
Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie<br />
weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§<br />
478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind<br />
ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch<br />
den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet<br />
wurde.<br />
09.03. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Pier<br />
7 wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des<br />
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer<br />
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird.<br />
Das Recht von Pier 7, die Nacherfüllung unter den<br />
gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt<br />
unberührt.<br />
09.04. Pier 7 ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung<br />
davon abhängig zu machen, dass der Kunde<br />
den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch<br />
berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen<br />
Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.<br />
09.05. Pier 7 erstattet dem Kunden die zum Zweck<br />
der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen<br />
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,<br />
Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der<br />
gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel<br />
vorliegt. Andernfalls kann Pier 7 vom Kunden die aus<br />
dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen<br />
entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und<br />
Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die<br />
fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht<br />
erkennbar.<br />
09.06. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz<br />
bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen<br />
auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11<br />
und sind im Übrigen ausgeschlossen.<br />
10. WARENEINGANGS KONTROLLE<br />
10.01. Die Mängelansprüche des Kunden nach Ziffer<br />
9 setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen<br />
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377,<br />
381 HGB) nachgekommen ist. Bei Lebensmitteln hat<br />
eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der<br />
Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung,<br />
der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren<br />
Zeitpunkt ein Mangel, ist dies Pier 7 unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind<br />
noch am Tag der Lieferung geltend zu machen. Bei<br />
der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind am<br />
Tag der Entdeckung des Mangels schriftlich (z. B.<br />
Brief, E-Mail, Telefax) anzuzeigen.<br />
10.02. Die Ware ist insbesondere auf Anlieferungstemperatur<br />
zu prüfen. Es ist auch zu prüfen, dass das<br />
auf der Ware angegebene Haltbarkeitsdatum mit dem<br />
auf dem Lieferschein angegebenen Haltbarkeitsdatum<br />
übereinstimmt.<br />
10.03. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße<br />
Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die<br />
Haftung von Pier 7 für den nicht bzw. nicht rechtzeitig<br />
oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<br />
10.04. Der Kunde hat Verlust oder Beschädigung der<br />
Ware Pier 7 und dem Frachtführer, Spediteur oder der<br />
sonst zur Versendung der Ausführung bestimmten<br />
Person („Transportunternehmen“) anzuzeigen.<br />
Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen<br />
sind dem Transportunternehmen spätestens bei Ablieferung<br />
anzuzeigen; versteckte Mängel am Tag der<br />
Entdeckung des Mangels. Die Anzeige des Verlusts<br />
oder der Beschädigung hat schriftlich (z. B. Brief,<br />
E-Mail, Telefax) mit hinreichender Dokumentation<br />
zu erfolgen. Nimmt der Kunde die Schadensanzeige<br />
verspätet oder nicht ordnungsgemäß vor, hat er Pier<br />
7 alle daraus resultierenden Schäden zu ersetzen.<br />
11. HAFTUNG<br />
11.01. Pier 7 haftet bei einer Verletzung von vertraglichen<br />
und außervertraglichen Pflichten nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen<br />
AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen<br />
nichts anderes ergibt.<br />
11.02. Pier 7 haftet auf Schadensersatz – gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der<br />
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pier 7,<br />
vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen<br />
(z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche<br />
Pflichtverletzung), nur<br />
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit,<br />
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen<br />
Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren<br />
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung<br />
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf<br />
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig<br />
vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die<br />
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br />
11.03. Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen<br />
gelten auch bei Pflichtverletzungen<br />
durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden<br />
Pier 7 nach gesetzlichen Vorschriften zu<br />
vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Pier 7 einen<br />
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie<br />
für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat<br />
sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
11.04. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung,<br />
die nicht in einem Mangel besteht, nur vom<br />
Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen,<br />
wenn Pier 7 die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein<br />
freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere<br />
gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im<br />
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
und Rechtsfolgen.<br />
12. GEHEIMHALTUNG<br />
12.01. Preise, die zwischen Pier 7 und dem Kunden<br />
individuell verhandelt werden, sind kundenspezifisch<br />
und unterliegen der Geheimhaltung durch den<br />
Kunden.<br />
12.02. Werden kundenspezifische Preise vom Kunden<br />
weitergegeben und entsteht Pier 7 dadurch ein<br />
Schaden, kann Pier 7 den entstandenen Schaden<br />
gegenüber dem Kunden ersetzt verlangen.<br />
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
13.01. Pier 7 ist berechtigt, die für den Online-Shop<br />
registrierten Kunden über Aktualisierungen des<br />
Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten<br />
Stammdaten regelmäßig abzufragen.<br />
13.02. Diese AGB sowie die Vertragsbeziehung d.h.<br />
auch für die einzelnen Kaufverträge zwischen Pier 7<br />
und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss internationalen<br />
Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts,<br />
und unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen<br />
Privatrechts.<br />
13.03. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich<br />
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis<br />
unmittelbar oder mittelbar ergebenden<br />
Streitigkeiten ist 85232 Bergkirchen. Pier 7 ist<br />
berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des<br />
Kunden zu erheben.<br />
13.04. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende<br />
Schriftformerfordernis.<br />
13.05. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung<br />
von Pier 7 ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und<br />
Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen<br />
auf Dritte zu übertragen und/oder<br />
abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für<br />
Geldforderungen.<br />
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