16.07.2020 Aufrufe

Corona-Überbrückungshilfe

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Antragstellung

Anträge sind über einen registrierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

zu stellen

Anträge müssen Angaben über die voraussichtlichen Umsatzausfälle und

die Fixkosten enthalten

Anträge können ab sofort bis einschließlich zum 31. August 2020 gestellt

werden

Danach erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Umsatzausfälle und

Fixkosten

Zu hohen Förderbeträge sind zurück zu zahlen

Keine Nachzahlung zu niedrig beantragter Förderbeiträge

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